- Das Scheitern des Ministeriums Schmerling
- Richard Graf Belcredi und sein Programm
- Das augenblickliche Verhältnis zu Preußen
- Die Mitglieder des Ministeriums Belcredi
- Der erste Ministerrat und die kaiserliche Instruktion
- Die Hauptthemen der Beratungen des ersten Bandes
- Die „Sistierung“ der Verfassung
- Der Ministerrat und die deutsche Frage
- Die ungarische Frage
- a) Siebenbürgen
- b) Kroatien-Slawonien
- c) Ungarn
- Die finanzielle Frage
- a) Ersparungen im Militärbudget
- b) Die Anleihe
- c) Der Staatsvoranschlag für 1866
- Handelsverträge
- Die Eisenbahnen
- Errichtung einer Immobilienanstalt
- Die Krise der Credit-Anstalt
- Zucker- und Branntweinbesteuerung
- Zulassung ausländischer Aktiengesellschaften
- Die Protestanten in Tirol
- Die griechisch-orientalische Kirche in Siebenbürgen
- Innerpolitische Miscellanea
- a) Die „immer treue bäuerliche Bevölkerung Galiziens“
- b) Die Schulsprachen in Böhmen
- c) Reorganisierung der Wiener Technik
- d) Errichtung eines literarischen Vereins an der Universität in Pest
- e) Abschaffung der Strafe der körperlichen Züchtigung
- Epilog
Einleitung - Retrodigitalisat (PDF)
Von Friedrich Engel-Janosi
Es scheint angebracht, dieser Einleitung einige Worte der Rechtfertigung voranzuschicken. Zunächst der Versuch einer Erklärung, weshalb die Publikation der österreichischen Ministerratsprotokolle mit dem Ministerium Belcredi beginnt. Offenbar, weil diese Regierung das Schlüsseljahr 1866 umfaßt und Königgrätz-Sadowa längst als ein Ereignis bekannt ist, dem weit mehr als mitteleuropäische, geschweige denn nur österreichische Bedeutung zukommt. Dann, weil die Begleitumstände der Krise noch keineswegs völlig klargelegt sind. Auch ist das historische Bild der damals leitenden Politiker der österreichischen Monarchie nicht endgültig geformt, obwohl es keinem Zweifel unterliegt, daß das Urteil der nationalliberalen Geschichtsschreibung revisionsbedürftig ist.
Einer weiteren Rechtfertigung bedarf es, daß diesem ersten Band unserer Publikation eine eigene Einleitung zugeteilt wird. Sie liegt darin, daß dieser Band einen speziellen Zeitabschnitt behandelt. Die hier veröffentlichten Protokolle des Ministeriums Belcredi umfassen die Monate, in denen die Entscheidung für die kriegerische Austragung des Kampfes um die Vorherrschaft in Mitteleuropa noch || S. 8 PDF || nicht gefallen zu sein scheint. Mit dem zweiten Bande beginnen die Protokolle, in denen die Kriegsvorbereitungen alle anderen Fragen überschatten, während man mit einiger Übertreibung von den Verhandlungen, von den Problemen, die im ersten Bande zur Diskussion stehen, sagen könnte, daß sie ein Bild von den Tendenzen geben, die die Politik der Habsburger-Monarchie beherrscht hätten, wenn der Entschluß zum Kriege nicht gefaßt worden wäre.
Das Scheitern des Ministeriums Schmerling - Retrodigitalisat (PDF)
Im Einleitungsbande ist dargestellt worden, mit welcher Energie, mit welcher alle Rücksichten beiseite schiebenden Entschlossenheit der junge Kaiser, unmittelbar nachdem die Revolution von 1848 niedergeworfen war, daranging, den Ministerrat auf das Niveau eines „Debattierforums“ herabzudrücken, ihm den Charakter einer Behörde abzusprechen. Kaiser Franz Joseph hat diesen Kampf schon zur Zeit des Ministeriums Felix Schwarzenberg geführt, und der Satz H. Rumplers verdient Beachtung: „Mit aller gebotenen Vorsicht darf … die Frage formuliert werden, ob Felix Schwarzenberg für sich und für die Intentionen des Kaisers nicht zur rechten Stunde gestorben ist … Die von Friedjung überlieferte Äußerung des Kaisers: ’Er verdanke dem Fürsten Schwarzenberg viel, aber wenn dieser nicht auf solche Entwürfe eingehe, so würde er sich von ihm trennen müssen‘, darf als völlig glaubhaft angesehen werden1.“ Auf die Außenpolitik freilich hat der Ministerrat fast niemals Einfluß genommen, noch Einfluß zu nehmen versucht, und der Satz, den der alte Kaiser zum Chef seines Generalstabs gesprochen: „Die [auswärtige] Politik mache ich; das ist meine Politik“, kann für die ganze lange Zeit seiner Regierung Geltung beanspruchen.
Auf den oberitalienischen Schlachtfeldern von 1859 war das absolutistische System der ersten Periode Kaiser Franz Josephs zusammengebrochen. Es dauerte noch ein Jahr, bis der Schritt zur konstitutionellen Verfassungsgebung getan wurde. Er erfolgte mit dem kaiserlichen Diplom vom 20. Oktober 1860 „zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie2“. Das Diplom bezeichnete sich „als ein beständiges und unwiderrufliches Staatsgrundgesetz … behufs einer zweckmäßig geregelten Teilnahme Unserer Untertanen an der Gesetzgebung und Verwaltung“ und sollte der Monarchie Institutionen bringen, „welche dem geschichtlichen Rechtsbewußtsein, der bestehenden Verschiedenheit Unserer Königreiche und Länder und den Anforderungen ihres unteilbaren und unzertrennlichen kräftigen Verbandes gleichmäßig entsprechen“. Das kaiserliche Manifest war aufgebaut auf der Lehre von den „historisch-politischen Individualitäten“ der „Königreiche und Länder“ innerhalb der Monarchie; deren politische Eigenständigkeit sollte weiterhin gewahrt werden, wenn auch ein Kreis von gemeinsamen Angelegenheiten anerkannt war. Die Lehre der „historisch-politischen Individualitäten“, ein Derivat der politischen Ideologie der deutschen Romantik, wurde im westlichen Teil der österreichischen Monarchie vor allem von Heinrich Graf Clam-Martinic, in den sogenannten Ländern der ungarischen Krone von dem Führer der Partei der Altkonservativen, Anton || S. 9 PDF || Graf Szécsen, vertreten. Sie mögen als die geistigen Väter des Oktoberdiploms gelten, die dem grundbesitzenden Adel in den weithin autonomen „Königreichen und Ländern“ eine bevorzugte Stellung gaben3.
Richard Graf Belcredi und sein Programm - Retrodigitalisat (PDF)
Das Oktoberdiplom hat in keinem Teile der Monarchie freudige Zustimmung gefunden; aber am gefährlichsten wurde ihm der Widerstand in den Ländern der ungarischen Krone. So warf der Monarch das Steuer herum, und vier Monate nach dem 20. Oktober erließ er im Gewand einer Interpretation tatsächlich eine neue Verfassung: das sogenannte Februarpatent. Dessen Stützen sollten nach den Intentionen des Autors, des Staatsministers Anton Ritter von Schmerling, in der westlichen Reichshälfte mit Hilfe einer kunstvollen Wahlgeometrie vor allem die deutsche und dann auch die italienische städtische Bevölkerung sein. Die ländlichen und damit die slawischen Gebiete standen in der Wahlberechtigung zurück. Dies allein hätte genügt, der neuen Verfassung den Widerstand des landbesitzenden Adels zu sichern. Hiezu kam, daß der Gesamtmonarchie im weiteren, den westlichen Ländern im engeren Reichsrat eine „Volksvertretung“ mit bedeutenden legislativen Befugnissen eingeräumt wurde, die dem liberalen Gedankengut entstammten. In den ungarischen Ländern sollten die kollegialen, parlamentarisch nicht verantwortlichen Hofkanzleien amtieren und nicht ungarische verantwortliche Ministerien, wie sie die ungarische Verfassung von 1848 geschaffen hatte. Diese Verfügung bildete ein Hauptgravamen der ungarischen Politiker4. Die Februarverfassung war bei den Anhängern des Oktoberdiploms mit dem doppelten Makel des Zentralismus und des Liberalismus belastet, der erste besonders schwerwiegend, weil er den ungarischen Widerstand noch verstärkte, der zweite, weil ihm die Antipathie des Monarchen unvermindert galt. Aber es war die ungarische Frage, an der das Ministerium Schmerling endgültig scheiterte.
Wegen der Nachfolge verhandelte der Kaiser seit Mitte Februar 1865 mit Richard Graf Belcredi, damals Statthalter von Böhmen. Es ist durchaus glaubhaft, wie es aus Aufzeichnungen des Grafen und vor allem aus der Korrespondenz mit seiner Gattin Anna hervorgeht, daß Belcredi keinerlei Empressement fühlte, dieses Amt anzutreten5. Schon in der ersten Unterredung mit dem Monarchen betonte er seinen Zweifel an dem Gelingen eines konstitutionellen Experimentes in Österreich, erklärte aber andererseits dem Kaiser, daß, da nun einmal die Februarverfassung verkündet worden sei, das kaiserliche Versprechen geachtet werden müsse6. „Der Zweifel an einem Gelingen berechtige mich gewiß nicht zu einem absprechenden Urteil, er befähige mich aber ebensowenig, gegenwärtig an oberster Stelle einen leitenden Einfluß zu nehmen.“ „Ich lebte meinem Dienste“, heißt es später, „und da ich persönlich die Eigenschaften und Neigungen || S. 10 PDF || eines Hofmannes nicht besaß, so war auch mein Interesse dieser Sphäre nie zugekehrt“. Einen Monat später aber schreibt Belcredi seiner Frau: „Der Kaiser ist auf mich versessen und sagte, daß er in dieser traurigen, gefahrvollen Zeit in mir allein den ehrlichen Mann sehe, auf den er sich unbedingt verlassen könne. Ich möge seine Lage würdigen und nicht seine einzige Hoffnung zurückweisen7.“
Im Juni überreichte Belcredi sein Programm, das die Grundsätze enthielt, unter denen er ein Ministerium bilden zu können glaubte, da, wie er dem Kaiser sagte, „mündliche Erklärungen wohl nicht genügen, sondern daß die Vorlage meiner Bedingungen schriftlich geschehen würde“. Am 28. Juni meldete er der Gattin: „Der Gottsoberste [der Kaiser] hat mein Operat gelesen und ließ mir durch Esterházy sagen, daß er nur einzelnes beanstände und mit mir darüber sprechen müsse … Die Verhältnisse sind hier [in Wien] trostloser und zerfahrener denn je …8“
„Ich bin kein Vertreter des modernen Liberalismus und habe aus dieser meiner Gesinnung nie ein Hehl gemacht“, heißt es in den ersten Zeilen des später nicht immer leichtverständlichen Programms. Als das Hauptproblem der Monarchie erscheint Belcredi die ungarische Frage. Die Grundlage soll das Diplom vom 20. Oktober, also die föderalistische Auffassung, bilden; aber eine weitere Beschränkung der gemeinsamen Angelegenheiten muß vermieden werden: „An der im kaiserlichen Diplom vom 20. Oktober grundsätzlich ausgesprochenen gemeinsamen Behandlung der Angelegenheiten des Gesamtreiches [soll] unverrückbar festgehalten werden9.“ „Die Regierung müßte jedenfalls eine freisinnige sein, so daß die selbständige Mitwirkung der Bevölkerung in öffentlichen Angelegenheiten in ihrer allmählichen Entwicklung und Kräftigung gefördert werde … Das Gewicht des Votums [der Vertrauenskörper] darf nicht verkannt werden.“ Das Prinzip der Ministerverantwortlichkeit gegenüber der Legislative aber hält Belcredi in Österreich für undurchführbar, da die Majoritäten hier von Frage zu Frage schwanken würden. Das Konkordat mit der katholischen Kirche gilt ihm als fester „zweiseitig bindender Vertrag“. Wenn eine Kollision zwischen den Rechtsansprüchen von Katholiken und Protestanten eintrete, müsse in Österreich der katholische Standpunkt vorwalten, „denn Österreich ist eine katholische Macht“.
Belcredi ist sich darüber im klaren, daß die Autorität der Regierung in Österreich vor allem auf finanziellem Gebiet tief erschüttert ist und daß, um das „unumgängliche Vertrauen bei der Bevölkerung“ wiederzugewinnen, energische Sparmaßnahmen notwendig sind, die über die Forderungen des Abgeordnetenhauses noch hinausgehen müßten. „Die Notwendigkeit, welche hiezu drängt, ist nicht bloß eine moralische, um das gesunkene Ansehen der Regierung wieder zu heben, || S. 11 PDF || sondern sie ist zugleich eine materielle, da die Quellen, aus welchen der Staat seine finanziellen Mittel schöpfte, dem Versiegen nahe sind … Hier auf eine Erleichterung der Bevölkerung hinzuarbeiten, ist eine der ersten, ganz unabweisbaren Pflichten der Regierung, und so schwierig auch die Aufgabe der Regierung ist, ihre Lösung muß in Angriff genommen werden, und dies zwar ohne Zögern, wenn eine hereinbrechende finanzielle Krisis nicht alle politischen Kombinationen in der drohendsten Weise in Frage stellen soll.“ Als das Feld, auf dem solch große, dringende Einsparungen gemacht werden können und gemacht werden müssen, bezeichnet Belcredi das Militärbudget, und dies, obwohl er sich bewußt ist, daß der Friede in Österreich sehr bedroht ist, „der Friede, der dem Reiche kaum lange beschieden sein dürfte“. Daher die Notwendigkeit, daß die Leitung des Kriegsministeriums einem Manne anvertraut werde, „welcher meine Überzeugung teilt und die Sachkenntnis und ausdauernde Kraft besitzt, den erwähnten Zweck mit eiserner Konsequenz zu verfolgen … Als Grundsatz müßte ferner unverbrüchlich festgehalten werden, daß keine Überschreitung eines präliminierten Ausgabepostens und keine nicht präliminierte Ausgabe stattfinden darf ohne Zustimmung des Finanzministers und ohne vorherige Beratung und Beschlußfassung des Ministerrates.“ Belcredi war es völlig ernst mit einer drastischen Reform des österreichischen Staatshaushaltes; seine Sprache wird in diesem Abschnitt weit klarer als zu Beginn des Programms, in dem er sich mit den staatsrechtlichen Grundlagen auseinandersetzt.
Ferner verlangt Belcredi die Enthebung aller Mitglieder des Kabinetts Schmerling mit Ausnahme von Esterházy und Mensdorff, mit denen er persönlich befreundet war und bei denen er infolge ihrer analogen sozialen Stellung eine der seinen konforme politische Anschauung annahm. Die Stellung des Ministerpräsidenten solle verstärkt werden, um die Einheitlichkeit der Regierung zu garantieren. Für diesen Posten empfiehlt Belcredi Móric Esterházy, während er Erzherzog Rainer, der zur Zeit Schmerlings diese Funktion innehatte, die erforderliche Eignung abspricht.
Da das ganze Programm auf die Einheitlichkeit der neuen Regierung zielt, soll der Staatsrat nur „als konsultatives Organ des Ministeriums“ fortbestehen, und um diese Einheitlichkeit zu garantieren, will Belcredi die Kompetenz des Ministerrates auch gegenüber den Ländern jenseits der Leitha verstärken. Zum Schluß kommt er auf die Weigerung Ungarns zu sprechen, die Gültigkeit der Februarverfassung für die Länder der Stephanskrone anzuerkennen, die eigentliche Crux des österreichischen Reichsproblems. Ein Ausweg bietet sich Belcredi in dem Gedanken, diese Verfassung zu sistieren, jenem Gedanken, der im kaiserlichen Patent vom 20. September 1865 verwirklicht wird: „Um zu einer Verständigung mit Ungarn zu gelangen“, soll die Februarverfassung als „königliche Proposition“ vor den ungarischen Landtag gebracht werden. „Nachdem nun dasselbe Statut“, heißt es in dem Programm Belcredis, „nicht in einem Teile der Monarchie ein Gegenstand der Verhandlung und der Vereinbarung sein und gleichzeitig in dem anderen Teile als ein über aller Verhandlung stehendes wirksames Reichsgesetz behandelt werden“ kann, so muß die Februarverfassung auch in den Ländern westlich der Leitha „einstweilen suspendiert werden“. „Sobald die Verständigung || S. 12 PDF || mit Ungarn in einer die Reichseinheit sichernden Weise erfolgt ist“, wäre den von den Landtagen entsendeten Vertretern der westlichen Länder „das Resultat der Vereinbarung mit Ungarn zur Erwägung vorzulegen“. Dieser letzte Punkt des Programms ist — wenn überhaupt — tatsächlich nur höchst unvollkommen erfüllt worden, eine Unterlassung, an der das Verfassungsleben der „im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ bis zum Ende der Monarchie gekrankt hat10.
Belcredi hat die ihm vom Kaiser angebotene Stellung tatsächlich als ein persönliches Opfer betrachtet, und es besteht kein Grund, an der Aufrichtigkeit des Satzes im Programm zu zweifeln, in dem es heißt: „Ohne Zögern werde ich mich in die Stille des Privatlebens zurückziehen, wenn die Entwicklung der Verhältnisse dem Wirken anderer, durch das Allerhöchste Vertrauen berufener Personen den Boden ebnet.“11 Unglaublich aber scheint es, daß der zur Darlegung seines Regierungsprogramms aufgeforderte künftige Ministerpräsident der Monarchie im Juni 1865 die auswärtigen Angelegenheiten nicht anders erwähnt als mit den zweifelnden Worten von der Zeit des Friedens, der dem Reiche kaum lange beschieden sein dürfte. Dies ist unendlich charakteristisch für Österreich, für seinen Monarchen, aber auch für Richard Graf Belcredi.
Der Monarch billigte „in der Hauptsache“ Belcredis „so durchaus richtige Auffassung und Gesinnung“. Nur in einzelnen Punkten „von geringer Wesenheit“ hatte er eine abweichende Meinung; aber schließlich akzeptierte er Belcredis Vorschläge vollkommen. „Ich weiß, was Du Dir dabei denken wirst“, schrieb Belcredi am 3. Juli an seine Gattin Anna, „und wie in allem, stimme ich auch hierin vollkommen mit Dir überein.“12 Wenige Tage vorher hatte er das Urteil Annas über den jungen Kaiser in die Worte zusammengefaßt: „sehr huldvoll und freundlich, geht auf alles ein und hält endlich doch nichts13“. Die Stimmung in dem Kreise, bei dem die Entscheidung lag, war von Zuversicht weit entfernt.
Móric Esterházy verwies auf eine alte römische Sage, die berichtet, daß in der Frühzeit der Republik Marcus Curtius sich in voller Rüstung in einen Erdspalt stürzte, der die Existenz der Stadt bedrohte; hierauf schloß sich der Spalt sofort. Mit Hinweis darauf sagte der Minister von den Männern, die sich jetzt mit ihm um die Erneuerung der Monarchie bemühten: „Wir sind alle Curtiusse14.“ Belcredi aber nannte den ungarischen Grafen, in dessen Hände die Fäden der politischen Entscheidung so oft zusammenliefen, „den Seelenkäufer“; auch er selbst war unter dessen Opfer zu zählen. Von ihnen schrieb Gräfin Anna: „Ihr seid Heroen; der größte von allen bist aber Du; die anderen haben Ambitionen oder Illusionen. Du gehst Deiner Bestimmung ohne eine von diesen Ingredienzien entgegen15.“ „Nimm mir nicht übel, daß ich so schwarz sehe“, heißt es zwei Tage später, „und nur mit Mißtrauen in die Zukunft blicke; alle meine ersten || S. 13 PDF || Jugendeindrücke sind mit Erfahrungen von Schwäche und Haltlosigkeit beim Allerhöchsten verwachsen16“; die Ehegatten stimmen überein: „die Ungeduld des Kaisers ist groß17“. Dies war die Atmosphäre, in der Belcredi am 29. Juli 1865 das Amt des Ministerpräsidenten Österreichs antrat.
Das augenblickliche Verhältnis zu Preußen - Retrodigitalisat (PDF)
Mit seinem Amtsantritt war das zentralistisch-liberale Experiment Anton von Schmerlings endgültig verabschiedet. Noch war keine endgültige Entscheidung in dem Ringen mit Preußen um die Elbeherzogtümer gefallen; es scheint, als ob damals die Stimmung in Berlin milder geworden wäre, gemessen an dem Kronrat vom 29. Mai, in dem lediglich der Kronprinz sich gegen den Krieg mit Österreich ausgesprochen hatte, ohne daß aber irgendein Beschluß gefaßt worden wäre18. Nun, Anfang Juni, lenkte Wien ein, und es hatte bei allen Unterschieden im Niveau seine Richtigkeit, wenn Mensdorff, der österreichische Außenminister, dem französischen Botschafter sagte: „Wenn Herr von Bismarck sehr kühn ist, so bin ich sehr geduldig19.“ Nachdem sich die Fronten neuerlich versteift hatten, erfolgte zu Ende des Monats ein weiteres Einlenken Österreichs, und am 26. Juli reiste der Holsteiner Graf Blome nach Gastein, um zu versuchen, dort mit König Wilhelm und Bismarck doch noch zu einer Verständigung zu gelangen. Drei Tage später, vom 29. Juli, ist das erste Protokoll des Ministeriums Belcredi datiert.
Die Mitglieder des Ministeriums Belcredi - Retrodigitalisat (PDF)
Das neue Ministerium, im Volksmund als das „Drei-Grafen-Ministerium“ bekannt, obwohl (oder weil) es vier Grafen umschloß (Belcredi, Mensdorff, Larisch und Esterházy), war keineswegs eine völlige Neubildung, wenn man es an der vorangegangenen Regierung maß. Der Außen-, der Kriegsminister und der ungarische Minister ohne Portefeuille verblieben im Amte; es gab keinerlei Anzeichen dafür, daß eine grundsätzliche Änderung in der Außenpolitik eingetreten sei oder eintreten würde. Auch waren keineswegs alle Portefeuilles mit Angehörigen der großen Adelsfamilien besetzt: Kriegs-, Justiz- und Handelsministerium hatten Mitglieder des Beamtenadels inne, die vielleicht den Wünschen und Vorstellungen des Monarchen am besten entsprachen — man denke an die Stellung, die Freiherr v. Kübeck als Reichsratspräsident bei ihm in den ersten Jahren seiner Regierung innegehabt hatte. Von dieser Gruppe scheint der Handelsminister Baron Wüllerstorf die interessanteste Persönlichkeit gewesen zu sein, und ihm fielen auch entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung, die die Monarchie damals nahm, ungewöhnlich wichtige Aufgaben zu, worauf schon Belcredis Programm nachdrücklich hingewiesen hatte: „Auf die Besetzung der Stelle eines Handelsministers durch eine tüchtige Kraft muß das größte Gewicht gelegt werden.“
Wüllerstorf hatte seine Laufbahn in der Kriegsmarine begonnen, wo er sich auf Expeditionen und im fachwissenschaftlichen Gebiet auszeichnete. Im Jahre 1861 wurde er Vertreter des Marineoberkommandos beim Reichsrat; zwei Jahre darauf || S. 14 PDF || war er Hafenadmiral von Venedig. Als Belcredi Wüllerstorf das Portefeuille des Handels im Herbst 1865 antrug, nahm dieser unter der Voraussetzung an, daß die damals „sistierte“ Verfassung Österreichs bald wiederhergestellt werde; er trat als Fach-, nicht aber als politischer Minister in das Kabinett ein, und seine politische Überzeugung verleugnete er auch nicht, als er aus Enttäuschung über den Ausgleich mit Ungarn zu Beginn 1867 seine Entlassung erbat und erhielt20.
Wenn nicht vom aktiven Militärdienst, so doch vom Militärauditoriat, kam der Justizminister Komers, den Josef Redlich wegen seiner Sondermeinungen das „enfant terrible“ des Ministeriums nennt. Belcredi hatte ihn näher kennengelernt, als Komers 1861 Vizepräsident des Landesgerichts in Prag gewesen war. Dem Kriegsminister, Franck, der eine gute militärische Laufbahn gemacht hatte, stand eine harte Aufgabe bevor, da es bekannt war, daß die öffentliche Meinung der Habsburger-Monarchie und vor allem ihre Volksvertretung dem Militärbudget kritisch und — vollends seit 1859 — ohne jede Sympathie gegenüberstanden. Man mag annehmen, daß er sein Amt in Gehorsam gegenüber dem Befehl seines obersten Kriegsherrn angetreten hat.
Eine ähnlich dornenvolle Aufgabe erwartete den Finanzminister, Johann Graf Larisch. Der Ministerpräsident soll den reichen Großgrund-, Zuckerfabriks- und Kohlengrubenbesitzer gewählt haben, weil er auf diesem Posten einen vom Staate finanziell unabhängigen Mann wünschte21, womit eine Spitze gegen die beiden Amtsvorgänger des Grafen, Bruck und Plener, verbunden sein mochte. Keinesfalls konnte Graf Larisch der Ruf besonderer Fachkenntnisse vorausgegangen oder auch nachgefolgt sein. Als sie von dem Plane seiner Berufung hörte, schrieb die um ein schärferes Urteil nie verlegene Gräfin Anna Belcredi, Hans Larisch sehe so gar nicht aus „wie ein Mann, der tätig und fleißig mit Konsequenz sich einem Berufe widmen kann. Seine Indolenz wird ihm wohl sehr im Wege stehen und als Vertreter der Regierung visavis von bissigen Abgeordneten kann ich mir ihn als Redner auch nicht vorstellen. Aber wenigstens hättest Du einen treuen, verläßlichen Freund in Deinem Kabinett22“. Schon am 21. Jänner 1867 ist Larisch zurückgetreten, und sein engster und einflußreichster Mitarbeiter, Sektionschef v. Becke, den man schon 1865 in Betracht gezogen, aber damals als zu wenig vertrauenswürdig zurückgestellt hatte23, wurde sein Nachfolger.
Vielleicht das interessanteste und sicher sowohl in seiner Persönlichkeit wie in seinem Amtsbereich am wenigsten durchsichtige Mitglied des Kabinetts war der ungarische Minister ohne Portefeuille, Móric Graf Esterházy. Er galt als der besondere || S. 15 PDF || Vertrauensmann des Monarchen. In seiner Jugend war er einer der wenigen Freunde, die der Herzog von Reichstadt am Wiener Hof hatte, und es hieß, daß er, der eben die diplomatische Laufbahn ergriffen hatte, zu besonderen Hoffnungen berechtigte24. Felix Schwarzenberg schickte ihn als Gesandten zu dem nach Gaeta geflohenen Papste, als Österreich die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl wieder anknüpfen wollte. Als Esterházy Anfang Februar 1849 dort ankam, schrieb er, dem das in seinem Geschlechte traditionell vorhandene Selbstbewußtsein nicht abhanden gekommen war: „Wie der Messias bin ich hier erwartet worden“; er fügte hinzu: „Von uns allein — von Österreich — erwartet man Rettung25.“ Wenn man sich von Exzentrizitäten des Grafen erzählte, so scheinen sich diese zunächst in einer leidenschaftlichen Abneigung, schriftlich seinen Vorgesetzten nach Wien zu berichten, geäußert zu haben, eine Abneigung, die weder Schwarzenberg noch Buol zu überwinden vermochte. Immerhin, die Gunst seines Monarchen hat er sich nicht verscherzt; denn Kaiser Franz Joseph vertraute ihm bald nach dem Vorfrieden von Villafranca eine heikle Mission an den Kaiser der Franzosen an26. Daß er politisch dem Lager der ungarischen Altkonservativen angehörte, scheint sicher; als deren Führer galt Anton Graf Szécsen, der den Kampf aufgenommen hatte, gegen „das stets wiederholte trostlose Beginnen, das zu machen, was nur geschaffen werden kann27“. Daß Esterházy einen Einfluß übte, der über den Umfang, den man mit der Stellung eines Ministers ohne Portefeuille gewohnheitsgemäß verbindet, hinausging, ist unbestritten. Graf Móric hatte diese Funktion seit Juli 1861 inne. In seinen Erinnerungen hat Belcredi vermerkt, daß Esterházys scharfer Verstand sich in der kritischen Zerlegung der Ansichten seiner Kollegen gar nicht genug tun konnte. „In der scharfen Kritik ist Móric Esterházy ein Meister28.“ Für seine Leistung als Minister aber kam es darauf an, ob diese Fähigkeit der Kritik mit einer gleich großen Entschlußkraft gepaart war. Immerhin, es war Móric Esterházy, den Belcredi im Juni 1865 dem Monarchen als „den geeignetsten Mann“ für das Präsidium des Ministerrates empfahl. „Wie alle Kritiker“, so fährt Belcredi in seinen „Fragmenten“ fort, „nichts so sehr perhorreszieren als selbst kritisiert zu werden, so ist auch Graf Esterházy, wenn er sich eine positive Meinung gebildet hatte, nur sehr ungern damit hervorgetreten.“
Im Minister der auswärtigen Angelegenheiten, dem Grafen Alexander Mensdorff, kehrten manche analoge Anlagen wieder: „Von ewigen Zweifeln und Bedenklichkeiten geplagt, konnte er sich nie zu einem Ausspruch ohne Rückzug entschließen.“ Dieses Urteil Belcredis hat die Geschichtsschreibung übernommen, ohne sich den ritterlichen, noblen Seiten von Mensdorffs Charakter zu verschließen29, ebensowenig aber der Tatsache, daß der Außenminister sich in || S. 16 PDF || seinem Tätigkeitsbereich — um es milde zu sagen — „nicht heimisch fühlte“. Mit mild liberalen Ideen paarte Mensdorff eine Ablehnung der böhmischen und vor allem der ungarischen Bestrebungen, Einstellungen, die aber zufolge der Unentschlossenheit des Ministers politisch nicht stark zur Geltung kamen.
Von besonderer Wichtigkeit war angesichts der Hauptaufgabe, die das neue Ministerium übernahm, die Wahl des ungarischen Hofkanzlers, eines ständigen Mitgliedes des Ministerrates. Den Hofkanzler des Kabinetts Schmerling, Graf Zichy, lehnte der Monarch mit scharfen Worten ab, nannte ihn einen ganz unfähigen Menschen, dem jedes Verständnis für seine Aufgabe fehle. Damals, im Februar 1865, erklärte Franz Joseph, daß er nur einen Mann kenne, der dieser Aufgabe gewachsen sei, den früheren Tavernikus Georg v. Mailáth30, dem Kreise um Móric Esterházy angehörig. Mailáth ist von keiner der Verantwortungen, die ihm das Amt in den nächsten Monaten bringen sollte, zurückgeschreckt, und gelegentlich ist er als der eigentliche Gegenspieler des Staatsministers im Ministerrat aufgetreten.
Der erste Ministerrat und die kaiserliche Instruktion - Retrodigitalisat (PDF)
Die Einstellung des Ministerpräsidenten und Staatsministers Belcredi ist durch sein Programm vom 15. Juni 1865 deutlich gezeichnet; in seinen politischen Grundgedanken stimmte er mit seinen persönlichen Freunden Heinrich Clam-Martinic und Karl Schwarzenberg überein31. Er selbst hat berichtet, daß seine innerpolitischen Anschauungen dem national empfindenden Mensdorff zu wenig deutsch erschienen und daß ihm die außenpolitischen Fragen wenig vertraut waren32. Er übernahm, wie er sagt, das Amt des Staatsministers „der ungarischen Frage wegen, der wichtigsten und brennendsten, da sich niemand anderer fand, dem sowohl der Kaiser als auch die in die Regierung berufenen Ungarn ihr Vertrauen entgegen gebracht hätten33“.
Die erste Sitzung des Ministeriums Belcredi, am 29. Juli 1865, war einer Ansprache des Kaisers gewidmet, in der der 35jährige Monarch seinen neuen Ratgebern einige Regierungsgrundsätze bekanntgab, ohne seine Mißbilligung des abgetretenen Kabinetts zu verschweigen. „Nun habe er Minister um sich, von denen er überzeugt sei, daß sie seine Absichten vollkommen teilten … Voran stehe der Grundsatz der Einheit der Monarchie“ — entsprechend dem innerpolitischen Hauptproblem: der Lösung der ungarischen Frage. „In dieser Beziehung wollen Se. Majestät besonders den ungarischen Herren des Ministeriums die Aufgabe stellen, an diesem Grundsatz namentlich gegenüber ihrem engeren Vaterland, von wo sie manchen Anfechtungen ausgesetzt und mancher Opposition begegnen werden, mit aller Kraft festzuhalten.“ So wurden auch die anderen Grundsätze: Vertrauen, Mut, Ausdauer und Festigkeit dem neuen Ministerium vom jungen Kaiser mit aller Deutlichkeit und Energie mitgeteilt. „Voran steht das Prinzip der Einheit der Monarchie.“
Eine kleine Weile nach diesem Ministerrate wurden einige Mitglieder zu einer Konferenz berufen, um jetzt vom Kaiser die Eröffnung zu erhalten, „daß ein || S. 17 PDF || Krieg mit Preußen unvermeidlich sei. Die Mitteilungen, die Graf Mensdorff als Minister des Äußern hierauf im Auftrage des Kaisers über den Stand der diplomatischen Verhandlungen machte, ließen allerdings den furchtbaren Ernst der Lage entnehmen34“. So wenig Belcredi sich zu seinem Amt gedrängt hatte — „durch Anwendung aller möglichen Pressionsmittel“ durch sechs Monate hindurch wurde er zu diesem Entschluß „bestimmt, ja gezwungen“ —, so wenig dachte er jetzt an einen Rücktritt. Aber infolge dieser Überrumpelung verblieb in ihm eine tiefe Verstimmung zurück gegen Esterházy und vor allem gegen Mensdorff, durch viele Jahre hindurch sein persönlicher Freund, und entgegen dem kaiserlichen Programm war „der Same der Uneinigkeit“ im Ministerium bereits am ersten Tage gesät worden.
In dem im ersten Band unserer Publikation behandelten Zeitraum vom 29. Juli 1865 bis zum 26. März 1866, also von etwa acht Monaten, fanden 56 protokollierte Ministerratssitzungen statt; Kaiser Franz Joseph hat an 22 Sitzungen teilgenommen und sie präsidiert; bei den übrigen führte der Staatsminister den Vorsitz. Die Sitzungen, an denen der Kaiser teilnahm, betrafen vor allem die Verfassungsfragen der ungarischen Reichshälfte, aber auch die drei Beratungen, in denen ein Aspekt der deutschen Frage zur Verhandlung kam und auch ein Thema wie das der Reorganisation der Gendarmerie. Ein eifriger Teilnehmer an den Sitzungen des Ministerrates war — was manchen überraschen wird — Móric Esterházy; er erschien bei 49 von den 56 Sitzungen. Mensdorff nahm an 44 teil; das nicht eben glühende politische Temperament gestattete dem Außenminister bei der vielleicht wichtigsten Sitzung dieses Zeitabschnittes abwesend zu sein, als am 17. September die Sistierung der Verfassung zur Diskussion stand. Andererseits ließ der rechtliche Sinn Graf Mensdorffs ihn den Antrag stellen, aus dem Staatsvoranschlag für 1866, der am 27. Dezember im Ministerrat verhandelt wurde, die Worte zu streichen, in denen die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens ausgesprochen wurde. Dieser Antrag wurde von den übrigen Mitgliedern des Ministerrates nicht angenommen, „weil es ja der Finanzminister sei, der diese Hoffnung ausspreche35“.
Am 6. August 1865 erteilte der Kaiser dem Ministerium Belcredi die Instruktion über dessen Kompetenz, die er habe „entwerfen lassen, weil die bisherige Behandlung der Geschäfte durch das Ministerratspräsidium nicht ganz entsprechend war36“. Wie der Monarch diese Änderung verstand, ergab sich aus seiner Bemerkung, daß er als den Kernpunkt der „Instruktion“ jene Bestimmung ansehe, der zufolge es nicht mehr gefordert werde, daß die Ministerien und Zentralstellen alle Vorträge im Wege des Ministerratspräsidiums dem Kaiser vorlegten. Die Kompetenz des Ministerpräsidenten wurde hiedurch empfindlich geschwächt im Gegensatz zu Belcredis Programm, das bedacht war, die Stellung des Präsidenten zu stärken, um dadurch „die nötige Einheit in den Verhandlungen“ zu erzielen37. In sonderbar gewundener Sprache erbat sich der Staatsminister nach dieser Eröffnung des || S. 18 PDF || Monarchen die Erlaubnis, daß in Anbetracht ihrer Wichtigkeit „diese Instruktion vorläufig noch von Seite des Ministerrates einer genauen Prüfung und Beratung unterzogen“ werde. Die Erlaubnis wurde erteilt, und zwei wesentliche Änderungen wurden gemäß dem Vortrag des Staatsministers vorgenommen a : „Gesamtinteressen des Reiches“ sollten nicht Gegenstand der Beratung im Ministerrat sein (§ 4a), und der Ministerrat sollte zwar beraten, seine Beratungen aber zu keinem „Ergebnis“ führen. Allerdings liefert der Inhalt der Beratungen den Beweis, daß der Ministerrat sich an den ersten Punkt nicht gehalten hat. Der Instruktion gemäß bildet der Ministerrat „einen einigen Körper … ein Minister muß für alle und alle für einen einstehen“. Die Funktion des Ministeriums ist eine strikt beratende; die Mitglieder haben vor Erstattung des Vortrags an den Monarchen vor allem über Gegenstände zu beraten, die „einen ganzen Dienstzweig“ betreffen, aber auch Verwaltungsgegenstände, „welche den Wirkungskreis zweier oder mehrerer Zentralbehörden betreffen und über die eine Verständigung schriftlich nicht erzielt werden konnte, aber auch wichtige Anträge in Personalangelegenheiten“, worunter auch die Anträge auf Ernennung der Erzbischöfe und Patriarchen fallen. Schließlich wird den Mitgliedern des Ministerrates „die möglichst einfache Weise“ des Geschäftsverkehrs ans Herz gelegt. Die auswärtigen Angelegenheiten werden mit keinem Wort erwähnt; dies schließt die Möglichkeit nicht aus, daß die Minister über Auftrag des Monarchen sich mit bestimmten Fragen dieser Sphäre zu befassen hatten.
Die Hauptthemen der Beratungen des ersten Bandes - Retrodigitalisat (PDF)
Belcredi hatte das ungarische Problem als die dringlichste Frage der inneren Politik bezeichnet, erkannte ihm die „erste und vorzüglichste Wichtigkeit“ zu. Der Ministerrat beschäftigte sich neunmal mit ungarischen, achtzehnmal mit kroatisch-slawonischen und zehnmal mit siebenbürgischen Angelegenheiten. Die Bedeutung, die damals der Entwicklung des Eisenbahnwesens beigemessen wurde und die dieses auch tatsächlich für ein Staatswesen hatte, das eben in die kapitalistische Wirtschaft hineinwuchs, spiegelt auch die Tatsache wider, daß der Ministerrat sich während der hier betrachteten acht Monate siebzehnmal mit Fragen der Eisenbahnen beschäftigte. Die würgende Frage der Staatsfinanzen stand neunmal, das Steuerproblem viermal zur Diskussion; fünfmal wurden Handelsverträge erörtert; zweimal Fragen des Katholizismus und Protestantismus, dreimal solche des griechisch-orthodoxen Bekenntnisses; dreimal endlich standen in den Protokollen Aspekte jenes Problems, das wir als das Kernproblem jener Periode anzusehen geneigt sind: dreimal standen während der ersten acht Monate des Kabinetts Belcredi Aspekte der deutschen Frage zur Diskussion; ebensooft das Problem der Verfassung der Habsburger-Monarchie; fünfundzwanzigmal beschäftigten verschiedene innerpolitische Fragen diese Beratungen.
Die „Sistierung“ der Verfassung - Retrodigitalisat (PDF)
Als „Sistierungsministerium“ ist das Kabinett Belcredi in die Geschichtsschreibung eingegangen; aber wir wissen heute aus dem Programm vom 15. Juni 1865, || S. 19 PDF || daß es dem künftigen Staatsminister ernst war mit dem Gedanken, die Versprechungen des Oktoberdiploms zu honorieren; „gegen jede weitere Beschränkung der gemeinsamen Angelegenheiten“ sprach er sich entschieden aus und faßte die Erweiterung der Kompetenz des Reichsrates in Budgetfragen ins Auge. „Das Februarpatent“, so heißt es im Programm, „so weit es das Reichsratsstatut umfaßt, ist als ein allgemeines Reichsgesetz erlassen worden. Es wird auch als solches faktisch gehandhabt38.“ Wie nun die ungarische Opposition dagegen überwinden? Es bleibt nichts übrig, „als das Reichsratsstatut in der Form einer königlichen Proposition an den ungarischen Landtag zu bringen. Nachdem nun dasselbe Statut nicht in einem Teile der Monarchie ein Gegenstand der Verhandlung und Vereinbarung sein und gleichzeitig in dem anderen Teile als ein über aller Verhandlung stehendes Reichsgesetz behandelt werden könne, so müsse die Wirksamkeit des Reichsratsstatuts auch in dem letzteren Teile des Reichs einstweilen suspendiert werden. Es wäre der Vorbehalt beizufügen, daß, sobald die Verständigung mit Ungarn in einer die Reichseinheit sichernden Weise erzielt sei, ,Abgeordneten der anderen Landtage‘ das Resultat der Vereinbarung mit Ungarn zur Erwägung und Würdigung vorzulegen sei“. In dem Manifest soll besonders betont werden, „daß an der im kaiserlichen Diplom vom 20. Oktober grundsätzlich ausgesprochenen gemeinsamen Behandlung der Angelegenheiten des Gesamtreiches unverrückt festgehalten werden soll“. Nichts deutet darauf hin, daß es Belcredi und dem Monarchen, der das Programm ausdrücklich voll gebilligt hat, mit dieser Zusage nicht ernst gewesen ist, aber keinerlei Andeutung ist darüber zu finden, welcher Weg begangen werden sollte, falls sich die Abgeordneten der westlichen Reichshälfte mit den Vereinbarungen mit Ungarn nicht einverstanden erklären sollten. Diese Unterlassung hat der Staatsminister nachgeholt, als sich der Ministerrat am 17. September unter dem Vorsitz des Monarchen versammelte, um über die „Sistierung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung“ zu beraten39; in seinem einleitenden Referate erklärte Belcredi, daß die Entscheidung in „letzter allein maßgeblicher Instanz“ dem Kaiser zustehe. Dies ist auch der Standpunkt, den das Sistierungspatent vom 20. September einnimmt: die Verhandlungsresultate der westlichen wie der östlichen Länder sollten „vernommen und gewürdigt“ werden, bevor der Monarch seine Entschließung treffe40; und insoweit ist es berechtigt, vom „gleichgewichtigen Ausspruch“ der beiden Teile zu sprechen. Tatsächlich erfolgte der „Beitritt“ Österreichs nachträglich, nachdem die ungarischen Verfassungsgesetze im Juli 1867 perfekt geworden waren41. In der Diskussion machte der Justizminister den Versuch, aus der Sistierung des Verfassungslebens der Monarchie den engeren Reichsrat auszuschließen; aber nur der ungarische Hofkanzler unterstützte diesen Vorschlag. Bezeichnend ist die Ausführung Esterházys, die im Protokoll lautet: „… wie durch die Pragmatische Sanktion zwei Teile, ein konstitutionell und ein absolut || S. 20 PDF || regierter zu einem unteilbaren Ganzen vereinigt wurden, wie demnach jede Änderung in dem einen Teile auch den anderen berührt. Ebenso wie die Zusammengehörigkeit habe aber die pragmatische Sanktion auch eine gewisse Selbständigkeit der ungarischen Krone ausgesprochen. Es bleibe daher sicherlich kein anderer Weg als der der Verständigung offen.“ In dieser altkonservativen Formulierung Esterházys bahnt sich der Übergang zum Standpunkt der ungarischen Liberalen an, daß die Kontinuität der ungarischen Verfassungsentwicklung auch eine konstitutionelle Entwicklung in den Ländern westlich der Leitha erfordere.
Einzelne Beispiele aus den Diskussionen des Ministerrates beweisen: das Kabinett Belcredi hat damit gerechnet, daß der damals suspendierte Reichsrat seine Tätigkeit wieder aufnehmen werde; in der Sitzung vom 26. Oktober 1865 wurde besprochen, daß die umgestaltete Staatsschuldenkommission „der nächsten Reichsvertretung“ einen Bericht über ihre Tätigkeit erstatten werde; in der Sitzung vom 26. Jänner 1866 erklärte Esterházy, daß es Sache des Handelsministers sein werde, „eventuell“ die Rechtfertigung der Instradierung der beschlossenen Marine-expedition in den Fernen Osten „seinerzeit“ vor dem Reichsrat zu übernehmen, und der Staatsminister hat Wüllerstorf bei dessen Eintritt in das Kabinett als Handelsminister das Versprechen gegeben, „die Verfassung wieder herstellen zu wollen b “.
Der Ministerrat und die deutsche Frage - Retrodigitalisat (PDF)
Die Tätigkeit des Ministerrates im Felde der auswärtigen Politik war während der in diesem Band besprochenen Periode äußerst — man möchte sagen: unglaublich — gering. Freilich ist eben von der wichtigsten Beratung auf diesem Gebiete keinerlei Spur in den Protokollen vermerkt; ihr Verlauf kann jedoch aus zeitgenössischen Quellen weitgehend nachgezeichnet werdenc . Österreich und Preußen hatten am 30. Oktober 1864 im Frieden von Wien gemeinsam Schleswig-Holstein von Dänemark erworben. Über die Art, wie die beiden Herzogtümer regiert werden sollten, waren zwischen den beiden Siegern bald sich immer mehr versteifende Zwistigkeiten ausgebrochen. Am 5. August 1865 berief Kaiser Franz Joseph einen Ministerrat, um über die Art des Kondominiums in den Elbeherzogtümern zu beraten. Belcredi, Mensdorff, Larisch, Mailáth, Haller, wahrscheinlich auch Esterházy und überdies Graf Blome, damals Gesandter in München, nahmen daran teil. In Blomes Besprechung mit König Wilhelm und Bismarck in Gastein wurde die Teilung der Herzogtümer erwogen. Nun sollte in Wien die österreichische Stellungnahme entschieden werden. In diesem Ministerrat hat Mensdorff eine energischere Haltung als später eingenommend ; aber wahrscheinlich || S. 21 PDF || auf den Rat Esterházys, den Belcredi unterstützte, ging der Vorschlag Österreichs schließlich dahin, die Verwaltung zwischen den beiden Signatarmächten derart zu teilen, daß an Österreich Holstein fallen sollte und an Preußen Schleswig, in dem man in Wien für Berlin „ein zweites Venedig“ zu erblicken glaubte. Diesen Vorschlag überbrachte Blome am 8. August nach Gastein, wo er im wesentlichen angenommen wurde.
Den Protokollen gemäß wurde der Ministerrat mit der Gasteiner Konvention vom 14. August 1865, dem wichtigsten außenpolitischen Ereignis dieser Periode, nur insofern befaßt, als man beschloß, gegen tadelnde Stimmen, die in Deutschland gegen dieses Übereinkommen laut wurden, gemeinsam mit Berlin vorzugehen42. Aber die Diskussion am 21. Februar 1866, Punkt V der aus sieben Punkten bestehenden Tagesordnung, führte urplötzlich in das Herz des sich entwickelnden Konfliktes: „Drohende Haltung Preußens in der Schleswig-Holsteinschen Frage.“ Sie betraf die preußische Beschwerdenote vom 26. Jänner über die angebliche Unterstützung, die Österreich in den Herzogtümern den antimonarchischen Umtrieben leiste, und die Wien am 7. Februar zurückgewiesen hatte. Von den „erschütternden Meldungen und Erwägungen“ dieser Wochen hat der Historiker der „Deutschen Einheit“ gesprochen43. Nachdem eine Reihe kroatisch-slawonischer Fragen besprochen worden waren, stellte der Kaiser die Frage an die Minister, ob angesichts der drohenden Haltung, die Preußen in der letzten Zeit in der Frage der Elbeherzogtümer eingenommen habe, nicht „die Ehre, Würde und Sicherheit Österreichs“ kriegerische Vorbereitungen verlangten; er wies darauf hin, daß die preußische Armee derzeit viel „mobiler für das Feld“ sei als die österreichische. Graf Mensdorff sah im gegenwärtigen Augenblick noch keinen Anlaß zu einem solchen Entschluß. Esterházy warnte vor jedem Schwanken, noch viel mehr aber vor einem Nachgeben Österreichs, das nur die unheilvollsten Wirkungen haben könnte. „Hier heiße es die Zähne zeigen … Von unserer Seite sei von weiteren Konzessionen an Preußen keine Rede mehr.“ Eine Abfindung mit Geld käme überhaupt nicht in Betracht: „Eine Verabfindung mit Geld ist eine Unmöglichkeit“, rief der Kaiser dazwischen. Hierauf betonte Esterházy die Notwendigkeit, sich der Neutralität Frankreichs zu versichern. Der Finanzminister, der Handelsminister, der ungarische Hofkanzler rieten „dringend“ zu einer friedlichen Lösung, „indem der Rückschlag auf die Finanzen und auf die ganze Gewerbstätigkeit der Monarchie bei einer kriegerischen Gestaltung der Ereignisse von unabsehbaren nachteiligen Folgen sein würde“. Mailáth fügte allerdings hinzu, daß es keinen populäreren Krieg als den gegen Preußen geben könne. Der Staatsminister stimmte mit Esterházy überein, daß man den deutschen Bundesgenossen Zuversicht in die österreichische Politik geben müsse, aber er warnte, daß Vorsicht geboten sei, denn eben in dieser Frage stehe hinter jeder legalen Regierung die demokratische Revolution. Der Monarch entschied, daß kriegerische Vorbereitungen vorderhand unterbleiben sollten — „die Vorbereitungen übrigens auf dem Papier können alle getroffen werden“.
|| S. 22 PDF || Von seiner ersten Besprechung mit dem Kaiser im Februar 1865 hatte Belcredi berichtet, wie „unbefangen“ Franz Joseph dem ungarischen Problem gegenüberstehe, ja daß er mit einer gewissen Vorliebe auf diesen Gegenstand eingehe. Der Monarch verurteile die Haltung der Ungarn keineswegs, soweit sie „durch ein lebendiges Rechtsbewußtsein gestützt werde …, sondern [halte sie] der schonendsten Behandlung für würdig44“. Wie erwähnt, sah auch der Staatsminister im ungarischen Problem die wichtigste und dringendste Frage. Der Ministerrat wurde zunächst mit der Stellung der „Nebenländer“ Kroatien und Siebenbürgen befaßt, deren Fusion die ungarische Verfassung von 1848 verfügt hatte45. Schon in der zweiten Sitzung des neuen Ministeriums am 30. Juli stellte der Monarch die Einberufung der Landtage dieser Länder auf die Tagesordnung.
Die ungarische Frage - Retrodigitalisat (PDF)
Im Falle Siebenbürgens sollte als einziger Gegenstand, der auf einem neu ausgeschriebenen Landtag verhandelt würde, die Revision des vom siebenbürgischen Landtag im Jahre 1848 beschlossenen Gesetzartikels I über die Vereinigung Ungarns und Siebenbürgens diskutiert werden. Für die Wahlberechtigung in diesem Landtag war ein herabgesetzter Zensus von 8 fl. direkter Steuern in Aussicht genommen. „Das hieß soviel, als daß die bis dahin in Wien beharrlich festgehaltene Auffassung von der weder rechtlich noch tatsächlich im Jahre 1848 erfolgten Union Siebenbürgens und Ungarns mit einem Ruck aufgegeben wurde46“, und ebenso die Politik Schmerlings, die Siebenbürgen als ein Kronland der Gesamtmonarchie behandelte. Der siebenbürgische Kanzler, Graf Haller, wollte den siebenbürgischen Landtag auf die Grundlage von 1791 zurückführen, um dann die Erklärung über die Union des Landes mit Ungarn abzugeben. Als der Kaiser die Frage stellte, wie weit sich die Union erstrecken sollte, erwiderte Haller, daß die Meinungen in Siebenbürgen hierüber geteilt seien: während die ungarische Bevölkerung die komplette Union erstrebe, wollten Sachsen und Rumänen eine Selbständigkeit mit einem autonomen Landtag aufrechterhalten. Der ungarische Kanzler erklärte, die legislative Union sei die Bedingung, damit das Land seine administrative Selbständigkeit samt einem autonomen Landtag behalte. — „Siebenbürgen sei der Weg, der zum Herzen Ungarns führt.“ Belcredi stimmte dieser Ansicht bei, während der Justizminister darauf verwies, daß Siebenbürgen von jeher seinen eigenen Landtag gehabt habe und daß dem Unionsgesetze von 1848 allerhand beträchtliche Mängel anhafteten; er hielt seinen Standpunkt auch gegenüber einem Einspruch Mailáths aufrecht: die nicht magyarischen Nationen des Landes müßten geschützt werden. In ziemlich vager Form sprachen sich der Monarch und der Staatsminister für eine vermittelnde Lösung aus.
a) Siebenbürgen
Nun ergab sich aber die Schwierigkeit, die als Motivierung für die Sistierung dienen sollte: Siebenbürgen hatte die Februarverfassung angenommen, Ungarn nicht. Wie konnte man auf solcher Grundlage gleichzeitig in beiden Ländern verhandeln? Der Ausweg, auf den die beiden ungarischen Mitglieder des Ministerrates || S. 23 PDF || verwiesen, war wenig einladend: man müsse bedenken, mit welchen künstlichen Mitteln diese Agnoszierung (der Februarverfassung durch Siebenbürgen) zustande gebracht wurde, und nachdem zur Legalität des ungarischen Landtages der Eintritt der Siebenbürger erforderlich sei, „so müsse man, wenn man zu einer Verständigung mit Ungarn kommen will, schon über diese Bedenken um so mehr hinausgehen, als ja die Ah. Sanktion bezüglich der Ergebnisse der Vereinbarungen im Vorbehalte bleibt“. Eine Entscheidung über diese Frage wurde nicht getroffen.
Bevor der Ministerrat am übernächsten Tage zur Fortsetzung der Diskussion zusammentrat, hatte eine engere Konferenz zwischen dem Staatsminister, Esterházy, dem ungarischen Hofkanzler und dem Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei stattgefunden, ein Lieblingsmittel des Monarchen nach den Worten Josef Redlichs, um das zu erzielen, „was er vollziehen zu lassen sich längst im Innersten entschlossen hatte47“. Belcredi referierte, und aus der gewundenen Sprache des Protokolls, aus dem großen Einschub, den der Staatsminister im Text zu machen für nötig fand48, erhellt zur Genüge die unangenehme Lage, in der sich die Regierung befand. „Leider lasse sich hier die außerordentliche Schwierigkeit der Lage und der große Widerspruch nicht leugnen, allein, da auf dem bisherigen ganz fehlerhaften Wege nicht fortgefahren werden könne, so müsse man, um eine Verständigung und Lösung der schwebenden staatsrechtlichen Fragen zu ermöglichen, wieder an das Frühere anknüpfen und einen Boden finden.“
Wieder meldete der Justizminister Bedenken an: es habe den Anschein, als solle hier lediglich der einen Partei (den Ungarn durch die Union) definitiv ein großes Zugeständnis gemacht werden, ohne daß die andere Partei ein Äquivalent erhalte. Die Schwierigkeiten zentrierten zunächst um die „gemischte Kommission“. Nach dem Vorschlage Belcredis sollte sowohl vom ungarischen wie vom siebenbürgischen Landtage je eine Kommission gewählt werden und diese sollten gemeinsam den Gesetzesentwurf der Union ausarbeiten. Der ungarische Hofkanzler erklärte aber, diese Kommission sei ein Novum; nach dem Gesetz von 1848 habe lediglich Siebenbürgen eine Kommission zu wählen. Die zunehmenden Korrekturen und Einschübe im Protokoll zeigen die Verwirrung der Diskussion an. Der Monarch entschied, daß, nachdem die Inkorporierung Siebenbürgens als eine unerläßliche Bedingung erkannt werde, damit der ungarische Landtag seine Aufgabe lösen könne, „die bezeichneten Maßregeln mit Energie und Konsequenz durchgeführt werden müssen“. Der ungarische Standpunkt hatte gesiegt, wenn auch in den abschließenden Worten Franz Josephs eine Berücksichtigung der Einwendungen des Justizministers erblickt werden kann: es sei „bei der ganzen Aktion immer die Fortdauer der selbständigen Administration Siebenbürgens festzuhalten“.
Nachdem der im Ministerrate bereits beratene Entwurf des Eröffnungsreskriptes an den siebenbürgischen Landtag und derjenige des Reskriptes an den Landeskommissär || S. 24 PDF || infolge neuerlicher Beanständung des Monarchen nochmals diskutiert und approbiert worden war49, versammelte sich der restituierte, vollkommen von den Magyaren beherrschte Landtag am 19. November in Klausenburg, angeblich zur „Revision“ des Gesetzesartikels von 1848, beschloß aber „am 6. Dezember ganz einfach, daß der Unionsartikel von 1848 … mit legaler Kraft fortexistiere50“. Von den Rumänen und Serben wurde kein Widerstand geübt. Der nach Siebenbürgen entsandte Graf Crenneville teilte in einem im Wortlaut nicht erhaltenen Schreiben an die Hofkanzlei mit, daß man, „um einer gereizten Diskussion und der Aufregung der Leidenschaften zu entgehen, eine einläßliche Beratung der Unionsverhältnisse zu vermeiden suchen mußte und sich daher mit einem mehr allgemeinen, daher auch nicht klar den Intentionen der Regierung entsprechenden Beschlusse begnügte51“. Die im Reskripte des Monarchen noch enthaltenen Vorbehalte zugunsten der Rechtsansprüche der Nationalitäten und Konfessionen des Landes haben am Gange der Ereignisse nichts aufgehalten und nichts geändert.
b) Kroatien-Slawonien
Schwieriger noch war es, die Bereinigung der südslawischen Frage durchzusetzen im Zeichen der nun entschiedenen Befriedung Ungarns. Es ist mit Recht betont worden, „daß das neu erwachte Nationalgefühl der Kroaten die erste nationale Bewegung im modernen Sinne innerhalb der ganzen südslawischen Rasse bedeutete und wie sich daraus sogleich, zunächst rein geistig, bald aber auch ins Politische gewendet, eine kraftvolle Tendenz zu einem, das ganze Südslawentum umfassenden kroatischen Nationalismus in Gestalt der illyrischen Bewegung herausgebildet hat. Indem dieses, in seinem Kern durchaus moderner nationalstaatlicher Empfindung entspringende Element zu der uralten, nur durch den noch aufrechten Feudalismus verdeckten Selbständigkeitsidee der Kroaten hinzutrat, wurde es gleichzeitig zum Träger der modernen politischen und nationalen Freiheitsideen, die in und mit der französischen Revolution entstanden, seit den Tagen der zeitweisen französischen Okkupation Dalmatiens vom Westen her, aber auch vom Süden, vom italienischen Boden aus, kräftig, wenn auch auf die Kreise der höheren Stände beschränkt, in dieser noch ganz primitiven Welt des slawischen Südostens ihren Einfluß zu entfalten begannen52“. Im politischen Bereich aber wurde die Lage der Kroaten innerhalb der Habsburgermonarchie immer ungeschützter, und das bekannte Wort eines Ungarn zu einem Kroaten: „Was ihr als Belohnung habt, das haben wir als Straf’“ beschreibt die Situation ziemlich präzise. Darin stimmten die Politiker des dreieinigen Königreiches (Kroatien, Slawonien, Dalmatien) überein, den österreichischen absolutistischen Zentralismus ebenso abzulehnen wie den ungarischen Separatismus, wie er sich in der ungarischen Verfassung von 1848 verkörperte. Das in Verbindung mit dem Oktoberdiplom erlassene kaiserliche Handschreiben, das sich auf Kroatien bezog53, || S. 25 PDF || besagte nichts anderes, als daß das dreieinige Königreich sich mit Ungarn verständigen müsse. Der ungarische Landtag von 1861 war zu einer Verständigung bereit; er erklärte, daß „Kroatien im Interesse seiner staatsrechtlichen Stellung Forderungen zu stellen habe, die wir [die Ungarn] nicht ignorieren dürfen und auch nicht ignorieren wollen … Was Kroatien betrifft, so verlangen wir nicht, daß unser numerisches Übergewicht der geringeren Anzahl ihrer Repräsentanten gegenüber über die etwa von ihnen vorzutragenden Forderungen und Bedingungen entscheiden solle … Wenn demnach Kroatien jetzt als Land an unserer Gesetzgebung teilnehmen will, wenn es … mit uns als Nation zu Nation in Besprechung treten will, dann werden wir dieses Anerbieten nicht zurückweisen …54“. „Welch ein gewaltiger Abstand“, fügt der kroatische Staatsrechtslehrer J. Pliverić hinzu, „liegt zwischen diesen Worten und den Worten und den Behauptungen von 1825 bis 1848!“ Aber noch blieb die Frage offen, in welcher Weise diese Verständigung von „Nation zu Nation“ erfolgen sollte55. Im königlichen Reskripte vom 21. Juni 1861 wurde erklärt, daß die Lösung „nur im Wege einer mit dem Landtage Kroatiens und Slawoniens einzuleitenden wechselseitigen Verständigung vorzubereiten möglich sein wird“. Die Regierung Schmerling unterstützte damit den kroatischen Standpunkt, und Ungarn stimmte zu: „Die Aufrechterhaltung des Verbandes oder billige Umgestaltung desselben wird von uns nicht gehindert“, heißt es in der zweiten Adresse Deáks. Am 23. Juli formuliert der kroatische Landtag das Verhältnis zwischen Ungarn und Kroatien in einem Gesetzentwurf, der die Sanktion des Monarchen erhielt56; am 8. November 1861 wurde der Landtag aufgelöst57. So war die Situation, als der Ministerrat am 9. September 1865 zusammentrat, um die Wiederaufnahme der kroatischen Frage, d. h. das königliche Reskript, zu beraten, das die Landtagsadresse von 1861 zu beantworten bestimmt war und mit dem der auf den 9. Oktober wieder einberufene kroatisch-slawonische Landtag eröffnet werden sollte. Sechs auf das dreieinige Königreich sich beziehende Fragengruppen waren in der königlichen Botschaft behandelt, darunter der Beschluß des Landtages über das Verhältnis zu Ungarn, der bereits die königliche Sanktion erhalten hatte und nunmehr „in der üblichen Form nach Gesetzesartikeln“ vorzulegen war58.
Der Staatsminister griff das Problem auf, das dann durch die Sistierung der österreichischen Verfassung gelöst werden sollte: wie konnten dem Agramer Landtag Oktoberdiplom und Februarpatent zur Beratung vorgelegt werden, wenn diese in anderen Teilen der Monarchie als vom Herrscher sanktionierte Gesetze in Geltung standen? Sollten etwa „Beschlüsse des Landtags, welche Modifikationen des Februarpatentes bezwecken“, jetzt oder später „als Landesgesetze angesehen werden“, die wieder von dem Landtage durch einen späteren Beschluß abgeändert werden konnten? Der Justizminister und der kroatische Kanzler glaubten || S. 26 PDF || eine solche Gefahr durch das Erfordernis der Sanktion durch den Monarchen gebannt, und ihnen schlossen sich auch die anderen Mitglieder des Ministerrates an. Es wurde eine Textierung gefunden, von der Belcredi hervorhob, sie trüge dem Umstande Rechnung, daß die beiden Gesetze „bereits 5 Jahre in Wirksamkeit stehen und daß sie dennoch nach dieser fünfjährigen Wirksamkeit noch als königliche Proposition hingestellt werden“.
Der ungarische Hofkanzler hielt es für notwendig, sich in einiger Polemik gegen den Beschluß des kroatischen Landtags von 1861 zu ergehen und den Wunsch nach einer Formulierung auszusprechen, die zumindest die Möglichkeit einer Neufassung durch den neuen kroatischen Landtag offen ließ. Der Staatsminister steuerte auf eine gefährliche Klippe zu, als er sich anschickte, die dalmatinische Frage, d. h. die Frage nach der staatsrechtlichen Zugehörigkeit Dalmatiens, zu erörtern; sie konnte aber umschifft werden. Die Schwierigkeit, in die der Ministerrat zu geraten drohte, wird aus der schmerzlichen Erwägung Belcredis ersichtlich, als er bekannte: „Sr. Majestät aber den Antrag zu stellen, den dalmatinischen Landtag aufzulösen, wäre für den Staatsminister eine schwere Sache, da dieser Landtag doch den Reichsrat beschickt habe und man auch noch Dalmatien zu verlieren zu besorgen hätte, wobei es noch immer fraglich bleiben würde, ob man damit Kroatien gewonnen hätte.“ Die Frage der Einberufung des kroatischen Landtags war aber mit der Sitzung vom 9. September nicht erledigt. Der Kaiser eröffnete die Ministerratssitzung vom 19. September mit der Mitteilung, daß er einige Änderungen im Entwurf des Reskripts für wünschenswert halte59; zumeist betrafen sie stilistische Verbesserungen. Bei Artikel 13 aber kam der Monarch auf jenen Zusatz zu sprechen, der in der früheren Beratung über den dringenden Vorschlag des ungarischen Hofkanzlers eingefügt wurde und der die Hoffnung ausdrücken sollte, daß der kroatische Landtag für das Verhältnis zu Ungarn doch noch eine minder radikale Formulierung finden könnte, als es im Jahre 1861 geschehen war. Franz Joseph erklärte nüchtern, „daß dieser Zwischensatz, welcher einen Zweifel über das Verbleiben beim früheren Landtagsbeschluß ausdrücke, deswegen besser wegzubleiben hätte, weil es nicht angezeigt erscheine, an etwas zu zweifeln, was zweifelsohne geschehen werde“. Mailáth hielt wohl auch die Aufrechterhaltung der „alten Union“ nicht mehr für möglich, aber er plädierte für die Beibehaltung des Zwischensatzes, „weil er das Verdienst der Lösung der ungarisch-kroatischen Unionsfrage ausschließlich der Krone vindizieren möchte“. Trotz dieses Appells wurden die Worte „insoferne Eure Getreuen auf demselben beharren würden“ von der Mehrheit des Ministerrates gestrichen. Schließlich fand der Kaiser, „daß es angemessen sein dürfte, dem kroatischslawonischen Landtage zu verdeuten“, die Frage der Union Dalmatiens auf den Zeitpunkt zu verschieben, da die staatsrechtliche Stellung von Kroatien-Slawonien geregelt sein würde, worauf die Eröffnung des Landtags nun noch einmal, zum drittenmal, auf den 12. November verschoben wurde, damit nicht die für Anfang Oktober angesetzten ungarischen Wahlen einer Beeinflussung durch etwaige mißliebige Äußerungen aus Agram ausgesetzt würden.
|| S. 27 PDF || Dieses Wiener Unbehagen gegenüber dem geistigen Klima im dreieinigen Königreich kam auch deutlich in den Beratungen der Minister zum Ausdruck, die die Genehmigung der Statuten der südslawischen Akademie der Wissenschaften und Künste betrafen und bei denen Schwierigkeiten über Schwierigkeiten auftauchten; keinerlei Form der Erledigung wollte recht „am Platze erscheinen“, so daß schließlich das ganze Projekt dem kroatischen Hofkanzler zu einer Umarbeitung nochmals überwiesen wurde60. Das Reskript an den kroatischen Landtag aber wurde über Auftrag des Kaisers nochmals einer Prüfung durch den Ministerrat unterzogen61, und dieser Beratung war wiederum eine Besprechung durch eine der beliebten engeren Kommissionen vorangegangen, die aus dem Staatsminister, Mailáth, Esterházy, dem Tavernikus und dem provisorischen Leiter der kroatischen Hofkanzlei bestand. Die Änderungen waren meist stilistisch, dazu bestimmt, die scharfe Tonart des kroatischen Landtags von 1861 milder erscheinen zu lassen.
Das Eröffnungsreskript vom 2. November 1865 62 bekennt sich zum Geist des Oktoberdiploms; es bezeichnet „die ererbten Institutionen, die Gesetze und gesetzlichen Gebräuche dieses Königreichs“ als „die Grundlage des ganzen politischen, intellektuellen und sozialen Gebäudes“ desselben. „Diese natürliche Grundlage nehmen Wir … als Ausgangspunkt weiterer Entwicklung an.“ Gedanken Szécsens und Clam-Martinic’ kehren wieder; sie sind auch die Belcredis. Aber ebenso wie auf das Oktoberdiplom erfolgt dann „für die Form der Behandlung“ die ausdrückliche Berufung auf das Februarpatent. „Indem Wir Euch daher den Wortlaut dieser beiden Staatsakte beiliegend mitteilen, fordern Wir Euch hiemit zur Aufnahme derselben auf.“ Im Entwurf vom 9. September hieß es, daß die Monarchie von nun an „unter der Mitwirkung der Völker verwaltet werden“ sollte; in der Endfassung ist der Satz zu der Erklärung geändert, daß „bei der Gesetzgebung … die Vertreter der Völker beschließend mitwirken“ müssen, worauf für die Bestimmung der der Gesamtmonarchie gemeinsamen Angelegenheiten die Berufung auf Oktoberdiplom und Februarpatent folgt63. Aber es war der Staatsminister selbst, der in dem nächsten, Kroatien betreffenden Ministerrat erklärte, niemand werde erwarten, daß der Landtag Oktoberdiplom und Februarpatent annehmen würde. Dagegen könne „mit voller Zuversicht“ erwartet werden, daß der Landtag sich zugunsten der Angelegenheiten aussprechen werde, die der ganzen Monarchie gemeinsam seien64. Über die Aussichten der Regelung des Verhältnisses zu Ungarn konnte nichts Konkretes gesagt werden, zumal innerhalb des kroatischen Landtages selbst erhebliche Zwistigkeiten ausgebrochen waren, von denen der Monarch befürchtete, daß sie „den nachteiligsten Einfluß auf den bevorstehenden ungarischen Landtag ausüben und die Lösung || S. 28 PDF || der großen staatsrechtlichen Fragen bedeutend hemmen“ würden. Wohl gelang es dem von Franz Joseph zum Vermittler aufgerufenen Kardinal Haulik, den Konflikt beizulegen e ; es schien aber kein Grund für die Annahme zu bestehen, daß Kroatien von dem Landtagsbeschluß von 1861 abgehen werde65; zunächst handelte es sich um die Antwortadresse des Landtags auf das kaiserliche Eröffnungsreskript. Der Monarch betonte, wie sehr es „im hohen Interesse des Reichs gelegen [sei], daß von dem kroatischen Landtage nicht nur eine annehmbare, sondern wirklich eine gute Adresse als Antwort auf das Eröffnungsreskript votiert werde, und es wären daher die Mittel und Wege zu beraten, um auf das Zustandekommen einer solchen Adresse den erforderlichen Einfluß zu gewinnen66“. Die Sprache war deutlich; aber nach der Darstellung des Banus waren die Aussichten nicht ungünstig. Dem Entwurf eines Gesetzesartikels, in dem der Ministerrat einen Versuch des Landtags witterte, das dreieinige Königreich auf das Niveau eines souveränen Staates zu erheben, wurde sofort energisch entgegengetreten67. Dessen Wirkungskreis, so wurde erklärt, „kann sich nur so weit erstrecken, als die Gesetze gestatten, durch welche die staatsrechtlichen Beziehungen Kroatiens zu Ungarn und der Monarchie geregelt werden“.
c) Ungarn
„Wenn jedoch in der Gegenwart der ungarischen Frage und der endlichen Anbahnung ihrer gedeihlichen Lösung die erste und vorzüglichste Wichtigkeit eingeräumt wird und es sich vor allem darum handelt, eine Persönlichkeit für den Posten des Staatsministers zu finden, welche den gemäßigten, einem Ausgleich zugeneigten Fraktionen in Ungarn Vertrauen einflößt, ohne zugleich überspannte Hoffnungen zu erregen68“ — mit diesen Worten hatte Belcredi in seinem Regierungsprogramm den Kern seiner Aufgabe bezeichnet und sogleich auf seine Legitimation verwiesen, ihre Lösung ihm anzuvertrauen. Josef Redlich hat sein Urteil über die staatsmännische Leistung Belcredis in den Vorwurf zusammengefaßt: „Indem Belcredi die Umwandlung des Einheitsreiches, des ,Kaiserreiches‘, in die dualistische Monarchie nicht nur einleitete, sondern auch fast bis an ihr Ende führte, hat er ganz gegen seine eigentliche Absicht und gegen seine ihm eigensten allgemeinen politischen Vorstellungen und Ziele doch gerade diejenige Lösung des Habsburgischen Reichsproblems heraufgeführt, die zu verhindern ihm ursprünglich als seine eigentliche politische Sendung erschienen war69.“ Ein schwer lastender Vorwurf.
Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Geschichte der ersten Monate des Jahres 1866 darzustellen, die — vor allem durch die maßhaltende Weisheit Franz Deáks, aber auch durch die politische Hochstimmung der Vertreter Ungarns — weithin als ein Höhepunkt in der Geschichte der Habsburgermonarchie eben von dem österreichischen Historiker anerkannt werden müssen und anerkannt werden; wir wollen nur dem nachgehen, wie die Beratungen und Entscheidungen des || S. 29 PDF || Ministeriums Belcredi sich mit den großen Diskussionen und Entschlüssen des Donaureiches verflechten, sie beeinflussen und wie diese sich in den Debatten widerspiegeln, die in den Ministerratsprotokollen wiedergegeben sind, also eine im Vergleich mit der Schilderung der Gesamtgeschichte dieser Wochen prinzipiell zweitrangige Aufgabe.
Dem Verdikt über Belcredi setzt Redlich den Preis Deáks entgegen: man müsse „bis auf die Staatsschriften und Reden zurückgehen, mit denen die Verteidiger der Rechte des englischen Volkes ihren Kampf gegen die Aristokraten Karls I. von England führten, um ein Vorbild zu finden“, an das Deáks Kampf um Ungarns Verfassung erinnert. Sein Grundgedanke sei gewesen: „Ausgleich und Krönung sind nur möglich, wenn der König nicht bloß durch Worte, sondern durch Taten das Recht des Landes und Volkes anerkannt hat70.“ Wie fügen sich diesen Ereignissen die Ministerratsprotokolle ein?
In zwei eingehenden au. Vorträgen vom 17. September und 7. November 1865 71 war die Einberufung des ungarischen Landtags vorbereitet worden; auf deren Grundlage legte der ungarische Hofkanzler am 8. Dezember seinen Entwurf der Thronrede vor, mit der der Landtag vom Monarchen eröffnet werden sollte. Er wurde am folgenden Tag im Ministerrate diskutiert, und es ergab sich, daß dieser so gut wie keine Änderungen an dem Elaborat Mailáths vornahm72. Die Thronrede war bemüht, eine Synthesis aus den bisher von Wien und Pest eingenommenen Gesichtspunkten zu gewinnen: „Rechtsverwirkung einer-, starre Rechtskontinuität andererseits konnten zu keinem Ausgleiche führen. Dieses Hindernis beseitigen Wir nun selbst, indem Wir einen gemeinschaftlich anerkannten Rechtsboden zu Unserem Ausgangspunkte wählen, jenen der Pragmatischen Sanktion.“ Dieses „Staatsgrundgesetz“, auf das auch das Oktoberdiplom aufgebaut hatte, sei auf zwei Prinzipien gegründet: die Großmachtstellung der Gesamtheit der unter der Regierung der Dynastie stehenden Königreiche und Länder und innerhalb dieser Grenzen die Selbständigkeit der Länder der ungarischen Krone. Diesen beiden Zwecken sollen die dem Landtage unterbreiteten königlichen Propositionen dienen, so wie sich aus ihnen auch die Rechtfertigung der mit dem Sistierungspatent vom 20. September 1865 getroffenen Maßnahmen ergebe. „Wir erwarten daher von den landtäglich versammelten Ständen und Vertretern des Königreiches Ungarn, daß Sie die Ihnen mitgeteilten Vorlagen im Geiste der entgegenkommenden Billigkeit einer eingehenden Prüfung würdigen und, falls die gegen dieselben vorwaltenden Bedenken unlösbar schienen, Uns nur solche Modifikationen unterbreiten werden, die mit den Lebensbedingungen der Gesamtmonarchie in Einklang gebracht werden können.“ Hieran wird die Aufforderung gefügt zur Revision „jenes Teiles der 1848er Gesetze, welcher auf die Wirksamkeit Unserer Herrscherrechte und die Begrenzung der Regierungs-Attributionen Bezug hat …, obgleich … die formelle Gesetzlichkeit derselben keinem Einwande unterliegt“. Damit wird die Möglichkeit gegeben sein, den „königlichen Inaugural-Eid“ auf die ungarische Verfassung zu leisten.
|| S. 30 PDF || Der Ministerrat beschäftigte sich erst in seiner Sitzung vom 27. Jänner 1866 eingehender mit der Eröffnung des ungarischen Landtags, also unmittelbar bevor der Kaiser sich zu diesem Zweck nach Ofen begab73; Zweck der Beratung war es, die Haltung zu besprechen, die die Regierung bei der bevorstehenden Debatte über die Adresse zur Beantwortung der Thronrede einnehmen sollte. Dabei betonte der Kaiser, daß es unmöglich sei, „schon jetzt die Art und Weise zu bezeichnen, in welcher die Lösung der staatsrechtlichen Frage [Ungarns] erfolgen müsse“. Daher sollten jene Mitglieder des Landtags, auf deren Unterstützung die Regierung zählen könne, es vermeiden, sich „nach der einen oder anderen Seite für die Zukunft … zu sehr“ zu binden. „Allerdings“, setzte der Kaiser hinzu, „wenn bei der Beratung die Aufnahme von Sachen in die Adresse begehrt werden sollte, welche offenbar die Machtstellung und Einheit der Monarchie gefährden und bereits durch die Thronrede als unzulässig bezeichnet sind, wäre es Aufgabe der konservativen Elemente im Landtage, entschieden hiegegen aufzutreten.“ Mailáth, in dem wir während dieser Wochen den eigentlichen Gegenspieler Franz Deáks erblicken dürfen, wies darauf hin, daß die Zahl derjenigen, auf die sich die Regierung schon jetzt im Landtage verlassen könne, sehr klein sei. Es wäre also auch aus diesem Grunde angezeigt, daß sie eine möglichst reservierte Haltung einnähme. Dies hindere aber nicht, daß sie diese Haltung bei einzelnen Fragen so markierte, „daß die abweichende Nuance sich klar herausstelle. Aufgabe der Regierung sei es, Männer zu finden, die Mut und Takt haben“, um als Führer voranzugehen. In der Magnatentafel würden sie sich finden lassen, „im Abgeordnetenhause dürfte dies schwieriger werden“. Soviel ihm bekannt, halte der Adreßentwurf, wenn auch in höflichen Formen, an dem Standpunkt von 1861, d. h. an der Personalunion, fest74 und operiere mit „Opportunitätsgründen“. Es sei erwähnt, daß der Adreßentwurf, den der ungarische Hofkanzler in dieser Weise am 27. Jänner kritisierte, von Franz Deák erst am 8. Februar dem Abgeordnetenhause vorgelegt wurde75.
Esterházy hielt es für notwendig, sofort zu versuchen, eine monarchisch-konservative Partei zu bilden. Er trat der Ansicht entgegen, daß die Konservativen in allem eine reservierte Haltung einnehmen sollten oder daß die Regierung Stillschweigen bewahre. Vielmehr sei es angezeigt, daß die Regierung in aller Öffentlichkeit „ganz verständliche Winke“ über die Grenzen gäbe, welche sie in bestimmten wichtigen Fragen für sich und andere gezogen hätte „und über welche hinauszugehen sie unter keinen Umständen gestatten werde“. Als solche Fragen nannte er: ein eigenes ungarisches Ministerium, Steuerbewilligung und Rekrutenaushebung. Er betonte, daß der ungarische Landtag einst sowohl das Recht der Steuerbewilligung wie das der Rekrutenaushebung besessen habe; aber es sei ein Fehler des Oktoberdiploms gewesen, diese Rechte einfach wegzuoktroyieren; der korrekte Weg wäre gewesen, diese Rechte „als notwendige Bedingungen der Einheit und Machtstellung der Monarchie vom Lande Ungarn für das Reich || S. 31 PDF || zurückzufordern“; ein Vorgehen, das mit den Grundgedanken der Thronrede übereinstimmt und das der Minister auch jetzt noch für richtig hält. Belcredi widersprach dem letzten Teil der Ausführungen Esterházys; sie seien von einer Opportunitätspolitik geleitet, indem sie ein Recht Ungarns den Notwendigkeiten der Gesamtmonarchie gegenüberstellten und unterordneten. Nicht das salus rei publicae, sondern ein festes, ewig wahres Recht müsse als letzter Maßstab für die gegenwärtige Entscheidung anerkannt werden.
Mit dieser Erklärung, mit diesem Bekenntnis zum Oktoberdiplom gingen die fünf vom Kaiser versammelten „politischen“ Minister76 auseinander, und weder Deáks große Rede vom 22. Februar noch auch das Reskript des Monarchen vom 3. März, mit dem Franz Joseph diese und die Adresse des Landtags beantwortete, wurden dem Ministerrat zur Beratung vorgelegt. Belcredis Polemik gegen Esterházy aber entspricht der Überzeugung, der er später in einem seiner „Fragmente“ Ausdruck gab: „Wo die Grundsätze fehlen, muß man sich den Tatsachen unterwerfen …77.“
Nur in ganz seltenen Augenblicken hatte die große internationale Krise, die über die Monarchie der Habsburger heraufzog, Ausdruck in den Besprechungen des Ministerrates gefunden, und auch das gewaltige ungarische Problem war keineswegs systematisch vor dieses Forum gebracht worden.
In seinem Regierungsprogramm vom 15. Juni 1865 hatte Belcredi besonderen Nachdruck auf die Wiederherstellung der Ordnung im Finanzwesen gelegt, und hiefür fand er Worte von einer bei ihm seltenen Eindringlichkeit. „Die Autorität der Regierung ist zunächst auf finanziellem Gebiet untergraben, tief erschüttert worden; sie muß vor allem daher auf demselben Gebiete wiederhergestellt werden. In dem Begehren, die finanzielle Last des Staates möglichst erleichtert zu sehen, sind alle Parteien einig und bei allen hat sich das Abgeordnetenhaus — auf Kosten der Regierung — mit einem Ansehen umgeben, neben welchem die letztere nicht bestehen, nicht wirken kann. Soll die Regierung daher das unumgänglich notwendige Vertrauen und Ansehen bei der Bevölkerung wieder gewinnen, so muß sie zeigen, daß es ihr voller Ernst sei, nicht nur die gleichen Ersparungsmaßnahmen, wie sie das Abgeordnetenhaus im großen und ganzen bezeichnet, zu erzielen, sondern in dieser Beziehung sogar noch mehr zu leisten. Die Notwendigkeit, welche hiezu drängt, ist nicht bloß eine moralische, um das gesunkene Ansehen der Regierung wieder zu heben, sondern sie ist zugleich eine materielle, da die Quellen, aus welchen der Staat seine finanziellen Mittel schöpft, dem Versiegen nahe sind. Hier auf eine Erleichterung der Bevölkerung hinzuarbeiten, ist eine der ersten, ganz unabweisbaren Pflichten der Regierung, und so schwierig auch die Aufgabe ist, ihre Lösung muß in Angriff genommen werden, und dies zwar ohne Zögern, wenn eine hereinbrechende finanzielle Krisis nicht alle politischen Kombinationen in der drohendsten Weise in Frage stellen soll.“ Änderungen des bisherigen Systems sind erforderlich in allen Dienstzweigen, || S. 32 PDF || „namentlich im Verwaltungs- und Finanzdienst, vorzugsweise aber im Militärbudget78“.
Die finanzielle Frage - Retrodigitalisat (PDF)
Demgemäß hieß der zweite Punkt der Tagesordnung im zweiten Ministerrate des Kabinetts Belcredi: „Abstriche beim Militärbudget79“, und es war der Kaiser, der das Wort dazu ergriff. Das Abgeordnetenhaus hatte in seinen Sitzungen von Ende Februar und Anfang März dieses Jahres80 einen Abstrich von 5 Millionen fl. gemacht. Nun eröffnete Franz Joseph seinen Ministern — sonderbarerweise war der Kriegsminister abwesend —, daß mit Rücksicht auf das bereits weit fortgeschrittene Jahr 1865 das Kriegsministerium nicht mehr als 3 Millionen fl. heuer einsparen könne. Er müsse daher dem Ministerium empfehlen, die restlichen 2 Millionen auf den Ziviletat zu verteilen, damit „die Sache nicht als Komödie erscheint“. Der Staatsminister glaubte versichern zu können, daß diese Summe ohne besondere Schwierigkeiten eingespart werden könne, wenn man mit den Vereinfachungen in der Verwaltung Ernst mache, und schlug vor, zu diesem Zwecke eine eigene Budgetkommission einzusetzen, was der Monarch, stets für kommissionelle Beratungen eingenommen, sofort genehmigte.
a) Ersparungen im Militärbudget
Belcredi hatte in seinem Programm beteuert, daß er mit seinen Ersparungsabsichten beim Militärbudget keineswegs die Wehrhaftigkeit der Armee schmälern wolle; im Gegenteil. Aber dafür müßten eben die erforderlichen Geldmittel vorhanden sein. „Wird in der Zeit des Friedens, der dem Reiche kaum lang beschieden sein dürfte“, so schrieb er, der damals in die dem Kaiserstaat tatsächlich drohende Kriegsgefahr nicht eingeweiht war, „nicht das Äußerste getan, um den erschöpften finanziellen Kräften eine Erholung zu gönnen, so muß man mit der ernstesten Besorgnis der Eventualität eines Krieges entgegensehen81.“
b) Die Anleihe
Vier Wochen nach der ersten kurzen Besprechung über Ersparungen im Militärbudget traten die Minister zusammen, um ausführlich über die Finanzmaßnahmen zu beraten, deren Notwendigkeit sich inzwischen herausgestellt hatte, und damit wurde eines der unerfreulichsten Kapitel der an Unliebsamem überreichen österreichischen Finanzgeschichte eröffnet82. Der Finanzminister, Johann Graf Larisch, über den wir bisher nur aus keineswegs unvoreingenommenen Quellen unterrichtet sind, der von seinem ungewöhnlich rührigen, sehr verschieden beurteilten Sektionschef Franz Karl v. Becke83 weitgehend abhängig gewesen zu sein scheint, teilte zunächst das Resultat seiner Bemühungen mit, einen genauen Überblick über die finanzielle Situation der Monarchie zu gewinnen: sie war trostlos, und der neue Finanzminister gab sich gewiß keine Mühe, dies zu verschweigen.
|| S. 33 PDF || „Er beabsichtige, Sr. Majestät au. darzustellen, wie dermalen alle Abhilfsmittel stocken, der Steuereinfluß nachlasse, der Geldmarkt ungünstig und die Staatszentralkasse von ihm leer angetroffen worden sei, so daß, da die Depotgeschäfte, die sein Amtsvorgänger zur Deckung der momentanen kleineren Bedürfnisse gemacht habe, nicht nur kostspielig, sondern auch als dem Kredite und Ansehen des Staates abträglich und daher verwerflich erscheinen, das Übel nur durch eine große Kreditoperation an der Wurzel gefaßt werden könne84.“ Darum also ging es: um die Begebung einer großen Anleihe. Neun Monate zuvor, im November 1864, hatte Graf Eugen Kinsky im Abgeordnetenhause dem Vorgänger des Grafen Larisch zugerufen: „Marokko erhält billigeres Geld als Österreich, und nicht allein das: wir bekommen gar kein Geld mehr“, oder in der Formulierung des liberalen Abgeordneten Dr. Johann Nepomuk Berger: das Resultat der Februarverfassung sei einzig, daß an die Stelle des absolutistischen das konstitutionelle Defizit getreten sei. Es war einer der Führer der Verfassungspartei, der eine Woche später forderte: „Umkehr im Inneren von dem System des Zuwartens …, Umkehr von dem System des fortgesetzten Schuldenmachens85.“ Aber auch die neue Regierung war entschlossen, gerade auf diesem Wege fortzugehen. Welches waren ihre Aussichten? Die belastenden Tatsachen waren ja keineswegs ein österreichisches Geheimnis; sie waren ebensogut in Paris und London und nicht zuletzt in Berlin bekannt. „Um den kontinentalen Geldmarkt nicht zu beirren“, erklärte Larisch den Ministerkollegen, waren Verhandlungen mit dem Londoner Bankhaus Baring aufgenommen worden, die Sektionschef Becke zu führen bestimmt war. Falls das Londoner Bankhaus Schwierigkeiten machen sollte, so würde eine Kombination mit den Pariser Rothschilds versucht werden. Beckes Aufgabe war es, der Anleihe eine möglichst günstige Placierung zu sichern und die englischen Bedenken, ob ein solches Geschäft ohne Mitwirkung des Reichsrats legal sei, zu zerstreuen. Belcredi glaubte, die notwendige gesetzliche Beruhigung geben zu können, indem er sich auf den Notparagraphen des Februarpatentes, den § 13, berief; das Vorgehen der Regierung sei gesetzlich einwandfrei, „da der Reichsrat derzeit nicht versammelt sei86“. Freilich hatte Baring auch an der Höhe der Anleihesumme Anstoß genommen.
Als der Ministerrat am 23. Oktober neuerlich die Frage der Anleihe beriet, lag der Bericht Beckes vom 20. d. M. vor, der die zahlreichen großen Schwierigkeiten, die Baring und Rothschild gemacht hatten, schilderte, aber deren endliche Überwindung mitteilte und meldete, daß die beiden Häuser bereit seien, „sofort zur Effektuierung der Anleihe zu schreiten87“. Der österreichische Unterhändler gab sich keiner Täuschung hin, daß die Bedingungen überaus harte waren: schon jetzt glaubte er bitten zu sollen, „daß aus der Perzentfrage keine Kardinalfrage || S. 34 PDF || gemacht werde, da ein schweres Opfer gebracht werden müsse, um überhaupt das Anlehen zu erhalten“. Einstweilen: „Über den Begebungskurs hat sich Rothschild noch gar nicht geäußert. Becke glaubt, daß er auch für das Publikum unter 70 gestellt werden müsse, jedoch nicht unter 68 gestellt werden solle.“ Der Minister hatte über das Anbot mit dem Wiener Rothschild gesprochen, und dieser hatte ihm „den freundschaftlichen Rat“ erteilt, das Eisen zu schmieden, solange es warm sei88.
Beckes Urteil war voll Optimismus; vor allem die sofortige Effektuierung der Anleihe sei eine große Errungenschaft; es wäre „eine wahre Kalamität gewesen“, wenn der ungarische Landtag am 10. Dezember eröffnet worden wäre, bevor die Anleihe abgeschlossen worden sei. In verschiedenen Detailfragen hoffte er, noch Verbesserungen durchzusetzen. Larisch meinte, darauf bestehen zu müssen, daß Baring und Rothschild nicht nur eine Option für einen großen Teil der Anleihe übernähmen, sondern daß sie sich zu einer Quote von 40 bis 50 Millionen fix verpflichteten. „Das Publikum werde sich bei der Anleihe nicht beteiligen, wenn es nicht wisse, daß die großen Häuser fixe Summen übernommen haben.“
Der Finanzminister schmeichelte sich, verschiedene kleinere Mittel an der Hand zu haben, durch deren Anwendung Rothschilds Neigung, die Anleihe zu übernehmen, zur Siedehitze gesteigert werden könnte89. Der an der Pariser Botschaft mit unterhandelnde Graf Mülinen empfahl, sich des Bankiers sprichwörtlicher Eitelkeit zu bedienen und ihm das Reizbild des Eisernen Kronenordens Erster Klasse (nach damaligen österreichischen Vorstellungen keine Bagatelle) hinzuhalten. Becke sei überzeugt, daß in Rothschilds Hand das Schicksal der österreichischen Finanzen liege und daß, wenn dieses Haus sich versage, die Anleihe als gescheitert gelten müsse90. Schließlich bezeichnete der Finanzminister es als höchst wünschenswert, daß auch der französische Botschafter in Wien sich dafür verwende, damit die Pariser Regierung sich bei James Rothschild zugunsten der österreichischen Anleihe verwende. Immerhin, das Resultat ergab, daß Graf Mülinen die Seele des edlen Barons nicht völlig richtig zu erfassen vermocht hatte, und ein paar Perzente wogen schwerer als ein noch so schöner Ordensstern seiner k. k. Majestät. Rothschild und Baring wollten schließlich „die ganze Anleihe von 150 Millionen fl, nur kommissionsweise … und gar keinen Teil … fix übernehmen“. Und da habe Rothschild — wie der Finanzminister in einem Understatement hinzufügte — „unverschämterweise die geheime Bedingung gestellt“, die Steuerfreiheit der ihm gehörenden Südbahn, die ihrem Ende entgegenging, auf weitere 20 Jahre auszudehnen, ohne Rücksicht darauf, ob die Anleihe zustande || S. 35 PDF || komme oder nicht91, „was einem cadeau von 28 Millionen gleichkäme“. Das war des Schlechten zuviel. Becke hatte vorsichtshalber auch mit einer Gruppe französischer Bankiers Verbindung aufgenommen, und mit diesen (Marquardt, Fould, Crédit Foncier, etc.) wurde die Anleihe nun am 14. November zu miserablen Bedingungen abgeschlossen — immerhin, sie befreite Österreich von dem Staatsbankrott. Gemäß der Erklärung des Finanzministers vor dem Abgeordnetenhause konnte damals nur auf dem französischen Markt eine österreichische Anleihe noch placiert werden, freilich zu Bedingungen, bei welchen die Pariser Geldmächte ihren Vorteil auf das äußerste ausnützten92. Der spätere Finanzminister Ernst v. Plener hat diese Anleihe und ihre Unterhändler in seinen Erinnerungen einer vernichtenden Kritik unterzogen. „Der Übernahmekurs wurde ausdrücklich mit 61¼ für 100 Nominale festgesetzt, während die letzten österreichischen Silberanleihen auf allen Börsen 68 und 69 standen. Die effektive Zinsenlast des Staates stellte sich somit auf 9,6%, abgesehen von der Last der Rückzahlung im vollen Nominalbetrag durch Verlosung … Bald kamen die Fachkundigen und schließlich auch das große Publikum darauf, daß noch nie ein den Staatskredit so schädigendes Anlehen geschlossen wurde wie dieses und das von einer Regierung, welche bei jeder Gelegenheit hämische Bemerkungen über die Finanznot ihrer Vorgänger machte, die ihrerseits niemals solche ungünstige Bedingungen den Geldgebern zugestanden hatten93.“ Auch wenn man sich bewußt ist, daß der Finanzminister der letztgenannten Regierung der Vater Ernst v. Pleners, der dieses Urteil sprach, gewesen ist, bleibt noch übergenug des Belastenden, ja des Vernichtenden für dieses Finanzgeschäft übrig. „Die Konferenz stimmte sohin in Anbetracht der absoluten Notwendigkeit, das Geld zu erhalten, und da keine Alternative zur Beschaffung desselben besteht, einstimmig für die vom Finanzminister beantragte, sogleiche Ermächtigung des Becke zum Abschlusse des Anlehens mit dem Pariser Konsortium.“ Eine Woche später war die Anleihe abgeschlossen94.
c) Der Staatsvoranschlag für 1866
Viel ruhiger verlief die Diskussion über das Finanzgesetz und den Staatsvoranschlag für 186695; beide waren als Bestimmungen für eine Friedenszeit gedacht. Sektionschef Becke erstattete das Referat. Dem Programm Belcredis und dem Entschluß des Kaisers gemäß wurde das Budget des Kriegsministeriums um 700.000 fl. reduziert. Die Aussprache des Ministerrates war zum großen Teil Stilisierungsfragen gewidmet. Bemerkenswerter war die Debatte über den Einspruch des Staatsrates gegen die beabsichtigte Veröffentlichung des Vortrages des Finanzministers über den Staatsvoranschlag. Da erklärte Larisch, daß er aus einer ganz anderen Sphäre kommend auf den Posten des Finanzministers berufen worden sei. Als er diesen Posten übernommen, „habe [er] es als eine seiner Hauptpflichten erkannt, in allen seinen Äußerungen und Darstellungen mit der größten Wahrhaftigkeit vorzugehen“. Nur in dieser Weise könne er das Vertrauen des || S. 36 PDF || Kaisers, „aber auch des Publikums gewinnen, wie es für den Erfolg seines Amtes notwendig sei“. Er müsse es daher für notwendig erkennen, „wahrheitsgetreu und offen die Finanzlage des Reiches darzulegen, aber auch der Öffentlichkeit einen solchen Blick in die Sache zu geben, daß es möglich sei, die nun merkbaren Wirkungen auf die frühere richtige Basis zurückzuführen“. Die Last der Erbschaft, die das Ministerium Belcredi von seinen Vorgängern übernommen hatte, sollte der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden. Der Staatsminister stimmte bei: der Vortrag des Finanzministers müsse publiziert werden. „Zu anderen Zeiten seien diese Ausführungen vor dem Parlamente vorgebracht worden. Da ein solches aber dermal nicht existiert, brauche man sich nicht zu scheuen, das Exposé im Wege der Vortragsveröffentlichung zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Das Publikum sei durch Jahre daran gewöhnt; früher sei alles besprochen worden; würde man jetzt nur die Ziffern kundmachen, so würde nur Heimlichtuerei angenommen werden und dieser Eindruck wäre ein viel verderblicherer.“ Und nun kam Belcredi zum Kerne seines Anliegens: der Polemik gegen das Ministerium Schmerling: „Es sei keine Kleinigkeit für die Regierung, mit einem Budget, das mit einem Defizit von 40 Millionen schließe, vor die Öffentlichkeit zu treten, und schon deshalb sei eine Erläuterung notwendig, um darzustellen, daß das Finanzgesetz pro 1865 den wahren Stand der Finanzen nicht enthalten habe, da der mit 7½ Millionen angenommene Ausfall sich tatsächlich auf 80 Millionen gestellt habe. Diese Publikation werde aber auch entnehmen lassen, daß trotz des Defizits von 40 Millionen der dermalige Stand der Finanzen ein günstigerer als jener des Vorjahres sei, welcher ein doppelt so großes Defizit ergeben habe.“ Es wäre der Mühe wert, diese Ausführungen Larischs und Belcredis auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie geben jedenfalls ein anderes Bild des Finanzministers, als es die Geschichtsschreibung bisher hatte, und legen zumindest Zeugnis ab von dessen Bereitschaft, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, wie von seinem Willen zur Wahrhaftigkeit, ja man ist versucht zu sagen: von seiner Ernsthaftigkeit.
Auch die übrigen Mitglieder des Ministerrates hielten es für notwendig, den Vortrag zu publizieren, nicht zuletzt, weil, wie Graf Esterházy und der ungarische Hofkanzler hervorhoben, „hiemit der triste Zustand dargestellt werde, in welchem das neue Ministerium die Finanzlage gefunden habe“. Für den Blick in die fernere Zukunft wurde der Satz neu gefaßt und lautete nun: „Es wird die Aufgabe der Budgetkommission sein, die Beseitigung oder mindestens möglichste Abminderung des Defizits auf das ernsteste anzustreben.“ Der Außenminister beanständete den Satz des Vortrages, in dem gesagt wurde: „Ich zähle dabei nebst der Erhaltung des Friedens …“, aber die anderen Minister erklärten, daß der Satz an seiner Stelle gelassen werden könne, „weil es ja [nur] der Finanzminister sei, der diese Hoffnung ausspreche“. Hingegen beschloß man, den Satz wegzulassen, in dem es hieß: „Die Finanzverwaltung ist dermalen in festen Händen“; er enthalte ein zu großes Selbstlob.
Der Kaiser versammelte in der Angelegenheit des Staatsvoranschlags 1866 nochmals den Ministerrat, um einige Aufklärungen zu verlangenf ; sie betrafen || S. 37 PDF || zumeist kleinere Mehrauslagen, die sich im Budget 1866 im Vergleich zu dem für 1865 befanden; die Ressortminister vermochten darüber die gewünschten Informationen zu geben. Einige stilistische Änderungen ließen eine vorsichtigere Neuformulierung erscheinen; so wurde z. B. der Satz: „Außerdem bleibt nur mehr ein Rest von 4½ Millionen fl., die als das eigentliche Gebarungsdefizit angesehen werden können und durch Ersparnisse innerhalb des Rahmens des Budgets leicht gedeckt werden können“ folgendermaßen umgeändert: „Außerdem bleibt nur noch ein Rest von 4 Millionen fl. als Abgang des Jahres 1866, welcher durch Ersparnisse innerhalb des Rahmens dieses Budgets wohl gedeckt werden dürfte.“ Wie der Staatsminister über die Notwendigkeit solcher Ersparnisse dachte, erhellt aus der Schlußbemerkung, mit der er wenig später drastische Einschränkungen im Budget des Polizeiministeriums empfahl: „Mit der Aufnahme neuer Anlehen und mit der Erhöhung der Steuern sei man zur Grenze gelangt und, wenn man nicht vor lauter Kommiseration endlich zugrunde gehen wolle, erübrige nichts anderes, als den Knoten durchzuhaueng .“ Das Schicksal hat Österreich im selben Jahr 1866 das „Durchhauen des Knotens“ in anderer Weise auferlegt, als es Belcredi im Jänner ins Auge faßte.
Handelsverträge - Retrodigitalisat (PDF)
Langsam, aber doch unwiderstehlich, vollzog sich seit der Jahrhundertmitte die Umwandlung vor allem der westlichen Hälfte der Donaumonarchie in einen modernen Industriestaat und ihre Eingliederung in die Wirtschaftsgemeinschaft der Staaten Westeuropas. Als Indiz für beides kann die Tatsache genommen werden, daß sich in der Zeit von 1852 bis 1865 die Einnahmen aus dem Briefporto von 4 Millionen auf 7 Millionen und „das Reinerträgnis der Postanstalt überhaupt“ von 704.000 auf 3,400.000 fl. erhöhtenh . Man hat den Abschluß des Handelsvertrags mit Frankreich am 11. Dezember 1866 den entscheidenden Schritt in dieser Richtung genannt96. Bemerkenswert ist es, daß die Beamtenwelt, die Minister des Äußern und des Handels, Mensdorff und Wüllerstorf, an ihrer Spitze, zum Freihandel drängten, während die Abgeordneten im Reichstag und noch mehr die Industriellen Anhänger der Schutzzölle waren und es geblieben sind. Auf diesem Feld haben die Sistierung der Verfassung und die dem Sistierungsministerium erteilten außerordentlichen Vollmachten die Wirtschaftsentwicklung spürbar beschleunigt, so wie auch in Frankreich die Napoleon III. gewährten speziellen Vollmachten die Entwicklung in analoger Weise vorangetrieben haben. Ein weiteres Stimulans in dieser Richtung dürften die um die gleiche Zeit mit England und Frankreich geführten Anleiheverhandlungen gewesen sein, und die Ernennung Baron Wüllerstorfs zum Handelsminister Ende September 1865 trieb ebenfalls in der gleichen Richtung vorwärts. Er kannte die wirtschaftlichen Verhältnisse der Weststaaten aus eigenem Augenschein und legte sein Bekenntnis zum Freihandel in Rede und Schrift ab97.
Die Bemühungen und Verhandlungen um die Handelsverträge spiegeln sich zum geringen Teile in den Protokollen des Ministerrates wider. Mensdorff erinnerte || S. 38 PDF || im Ministerrat vom 23. Oktober 1865 „an die wiederholten Anläufe der englischen Regierung, mit Österreich einen Handelsvertrag abzuschließen“; im Jahre 1860 war eine neuerliche Anregung aus London gemacht worden, und die österreichische Regierung hatte wissen lassen, daß sie geneigt sei, hierauf einzugehen. Die zu diesem Zweck eingesetzte Enquetekommission aber war zunächst „an der Störrigkeit der österreichischen Industriellen“ gescheitert. „Englische Unterhändler sind in Wien eingetroffen und drängen auf eine Entscheidung“, zu der sich Österreich nach der Ansicht Mensdorffs „bereits engagiert habe“. Auch Wüllerstorf war für den Abschluß des Vertrages mit England98, hielt aber ein Übereinkommen mit Frankreich für noch dringender, da Österreich von diesem Lande größere Vorteile erlangen könne als von England, das einen sehr niedrigen Zolltarif habe. Der Finanzminister erhoffte von einem Vertrag mit England eine günstige Wirkung auf die Anleiheverhandlungen, die damals noch in Schwebe waren, und der Ministerrat empfahl den Abschluß von Handels- und Schiffahrtsverträgen sowohl mit England als auch mit Frankreich. Am 22. November wurden noch zwei Detailfragen des englischen Vertrages diskutiert, und am 26. März fand eine Aussprache über drei Verträge betreffend das Übereinkommen mit Frankreich statt99. Der Ministerrat unter der Führung des Außen- und vor allem des Handelsministers stand dem Abschluß der beiden Verträge durchaus positiv gegenüber.
Die Eisenbahnen - Retrodigitalisat (PDF)
In seinem Regierungsprogramm hatte Belcredi gegen die alteingewurzelte und unausrottbare (sie blieb das zumindest bis 1971) Einstellung des Österreichers Stellung genommen, „möglichst mühelos alles und jedes von der Regierung zu erwarten“. „Soviel steht fest“, fuhr er fort, „daß ein Aufschwung der Industrie und der Produktion überhaupt in Österreich solange nicht zu erwarten ist, als nicht eine Vervollständigung der Verkehrsmittel und insbesondere des Eisenbahnnetzes sowie eine Konkurrenz in den Eisenbahnlinien erzielt wird … Um hier geschickt und energisch einzugreifen, ist aber eine tüchtige Leitung des Handelsministeriums unerläßlich100.“
Im Ministerrate vom 23. Oktober wies der Handelsminister darauf hin, wie sehr „die noch mangelnden Eisenbahnverbindungen in dem südlichen Teile der Monarchie“ den Aufschwung der österreichischen Industrie behinderten. Die Frage des Eisenbahnbaues galt dem Ministerium Belcredi als eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Aufgaben des Staates. In 17 von den 56 Sitzungen des Ministerrates in dem Zeitabschnitte, mit dem wir uns in diesem Band beschäftigen, wurde dieses Thema behandelt. Der erste Band des Österreichischen Eisenbahnjahrbuchs, das der Revident bei der Generalkontrolle der Südbahn, Ignatz Kohn (später Konta), herausgab, meldete im Jahre 1868, daß seit 1865 Eisenbahnkonzessionen für mehr als die Hälfte des bisherigen Gesamtbestandes erteilt wurden; aber man mag dem Verfasser ohne weiteres glauben, daß, wenn diese ausgeführt sein würden, noch viel dazu fehlte, daß „unser vaterländisches Eisenbahnnetz || S. 39 PDF || — auch nur annähernd — ein vollständiges wird genannt werden können101“, zumal einer Zeit des Aufschwungs seit der Mitte der 50er Jahre eine Periode der Stagnation folgte, die erst 1865 überwunden werden konnte. „Die mannigfachen Hindernisse, welche einige Jahre hindurch in unserem Staate dem Baue von Eisenbahnen entgegengestanden hatten, schwinden allmählig und in dem Verhältnisse als dies geschieht, entfaltet sich frische Tätigkeit auf diesem Felde nationaler Kultur102.“ Die staatliche Zinsengarantie, die Garantie eines bestimmten Ertrages durch den Staat — meist 5,2% —, galt als ein Stimulans, das in den meisten Fällen von den Konzessionswerbern beansprucht wurde, und auch aus diesem Grunde ergab es sich, daß die Konzessionsverleihungen der Eisenbahnen zum Gegenstand von Besprechungen im Ministerrat gemacht wurden103. „Die Erfolge der Maßnahmen, die auf Grundlage des Konzessionsgesetzes von 1854 eingeleitet wurden, bilden eine weitere Anzahl neuer Privatunternehmungen, die endlich dem im Verhältnis zu anderen Ländern auf dem Gebiete des Verkehrswesens weit zurückgebliebenen Reiche die wichtigsten Schienenwege schufen.“ Ja die Eisenbahnen schienen bald zunächst berufen, neue Wege zum Reichwerden zu eröffnen, und die Spekulationslust großer und kleiner Kapitalisten warf sich mit Vorliebe auf Eisenbahnpapiere104. Die Welthandelskrise des Jahres 1857, die Ereignisse des Jahres 1859 mit der ihnen folgenden Finanzkrise Österreichs brachten Ernüchterung, und „so kam es, daß in der Zeit 1858—62 … gar keine und in den nächstfolgenden Jahren nur spärlich neue Unternehmungen zustande kamen und die Ausbreitung des Netzes auf den Bau der allerdings nicht unbedeutenden Strecken der früher konzessionierten Bahnen beschränkt blieb105“. Der jährliche Zuwachs des österreichischen Schienennetzes betrug: 1857 48 km; 1858 724 km; 1863 198 km; 1864 38 km; 1865 359 km; 1866 267 km106.
Die Diskussion im Ministerrat konnte die Zweckmäßigkeit verschiedener vorgelegter Trassen betreffen107; sie mochte aber auch zu entscheiden haben, welcher unter mehreren Konzessionswerbern der Vorzug gebühre, wobei sich herausstellte, daß beträchtliche materielle Interessen mit diesem Anspruch verbunden waren; denn im Verwaltungsrat der Franz-Josef-Bahn z. B. las man Namen wie Johann Adolf Fürst zu Schwarzenberg, Adolf Josef Fürst zu Schwarzenberg, Johann Egon Landgraf zu Fürstenberg, Maximilian Graf Vrints neben dem des liberalen Abgeordneten und zukünftigen Finanzministers Dr. Rudolf Brestel. Das materielle Interesse wird um so klarer, da ja der Staat sich zu einer jährlichen Erträgnisgarantie neben anderen Begünstigungen verstand108. Der Prospekt schilderte in glühenden Farben, zu welch „schönsten Hoffnungen“ die Verkehrs-Verhältnisse || S. 40 PDF || die Franz-Josef-Bahn berechtigten. Doch es ergab sich ebenda infolge der Konkurrenz mit der allzu großmütig mit Privilegien ausgestatteten Böhmischen Westbahn (Verwaltungsrat: Präsident Jonas Ritter v. Königswarter, Vizepräsident Moritz Todesco) eine Situation, für deren Charakteristik der Ministerrat wiederholt kein anderes Wort fand als „fatal“: „Es handle sich nun darum, aus der fatalen Situation, in die die Regierung durch die … Erledigung des Handelsministeriums geraten sei, so bald als möglich herauszukommeni .“
Am 25. September 1865 befaßte sich der Ministerrat mit zwei Konzessionsansuchen für Bahnbauten in Nordböhmen109. Dasjenige für die Böhmische Nordbahn, für die Ernst Graf Waldstein ein Konsortium von böhmischen Großgrundbesitzern und Industriellen gebildet hatte, erhielt ohne Schwierigkeiten die Genehmigung. Die vom Staate gewährten Begünstigungen, „noch mehr aber das ganze innerste Wesen der ‚Böhmischen Nordbahn‘ scheinen für deren Rentabilität eine so hohe Gewähr zu bieten, daß die Staatsverwaltung keinen Anstand nahm, sich an dem Unternehmen sofort mit 4 Millionen fl. zu beteiligen“. Aber hinsichtlich des zweiten Konzessionsansuchens für eine Bahnlinie von Aussig nach Liebenau glaubte Belcredi, „seine in seiner früheren Stellung als Statthalter von Böhmen gewonnenen Erfahrungen der Konferenz bekannt geben zu sollen. Der Faiseur dieses Konsortiums sei der Advokat Stradal in Teplitz, ein sehr bewegliches Temperament, und wie man im Schoße der Konferenz wohl sagen könne, ein reiner Schwindler, der selbst keine Kapitalien besitze und sich auf den Engländer Griffith berufe, der bei Teplitz Kohlenwerke besitzt“. Und nun folgt eine sowohl für den Staatsminister wie für den Ministerrat völlig ungewohnt leidenschaftliche Diatribe gegen den Advokaten von Teplitz. Es sei ihm gelungen, den Fürsten Clary für sein Konsortium zu gewinnen; aber das habe nicht viel zu bedeuten. Graf Albert Nostitz, der große Kohlenwerke besitze und den er ebenfalls zu diesem Zwecke angegangen, habe abgelehnt, in das Konsortium einzutreten. Stradals Absicht sei, früher als oder zumindest gleichzeitig mit dem Konsortium Waldstein die Eisenbahnkonzession zu erhalten, um dann Waldstein zu zwingen, ihm die Konzession Aussig-Liebenau abzukaufen. Denn wenn durch deren Konzessionierung zumindest teilweise eine Konkurrenz geschaffen sei, könne sich das Konsortium Waldstein das Anlagekapital nicht mehr „so billig“ verschaffen. „Diese Vermutung“, so fuhr Belcredi fort, „werde beinahe zur vollen Gewißheit, wenn man erwäge, daß die Bahn in der Linie von Aussig bis Leipa nur ganz unbedeutende Orte, die gar keine Industrie besitzen, durchzieht.“ Überdies seien bedeutende Terrainschwierigkeiten zu überwinden, die die bei der Semmeringbahn bei weitem übertreffen. Dabei verlange das Konsortium Stradal, das über keinerlei nennenswertes Eigenkapital verfüge, „weder eine Subvention noch eine Steuerfreiheit noch eine andere Vergünstigung“, sei also schon aus diesem Grund verdächtig. Auch sei der Maximaltarif, den es anbiete, unverhältnismäßig gering. Es müsse also dieses Projekt noch einer eindringlichen Prüfung unterzogen werden und, „um das Zustandekommen der so wichtigen Böhmischen Nordbahn nicht || S. 41 PDF || zu erschweren“, beantrage er, vorerst nur dem Konsortium Graf Waldstein die Konzession zu erteilen. Der Antrag des Staatsministers wurde einstimmig angenommen. Zur Charakterisierung der Atmosphäre, die die Gründerjahre der Eisenbahnen — und nicht nur in der Donaumonarchie — beherrschte, gehört die Gestalt des Advokaten Stradal aus Teplitz ebenso wie die der hochfeudalen Verwaltungsräte110. Nach allem was wir von Graf Richard Belcredi wissen, haben wir keinerlei Anlaß, an der Richtigkeit seiner eindrucksvollen Schilderung Dr. Stradals, des Faiseurs aus Teplitz, zu zweifeln. Immerhin, wir finden im Verwaltungsrat der k. k. privilegierten Aussig-Teplitzer Eisenbahnen neben dem Präsidenten, Albert Graf Nostitz, und Edmund Fürst Clary-Aldringen auch Dr. Franz Stradal wieder. Die Prosperität dieses Unternehmens ließ allerdings einiges zu wünschen über; doch konnte im Jahre 1867 das Manko den Kriegsereignissen von 1866 zugeschoben werden111.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß in den Listen der Verwaltungsräte der österreichischen Eisenbahnen in den 50er und 60er Jahren auch schon vereinzelt jüdische Namen auftauchen, allerdings besonders distinguierte, wie die des Moritz Ritter v. Goldschmidt, Prokuraführer des Hauses Salomon v. Rothschild, Direktor der ausschließlich privilegierten Kaiser-Ferdinand-Nordbahn, Verwaltungsrat der k. k. privilegierten Südbahngesellschaft etc., dem auch das Österreichische Eisenbahnjahrbuch von Ignatz Kohn, Revident bei der Generalkontrolle der Südbahn, „aus Hochachtung und Dankbarkeit“ gewidmet ist; bei der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn (privilegiert 1836) ferner noch Jonas Ritter v. Königswarter, Eduard Ritter v. Todesco, Leopold Ritter v. Wertheimstein, Simon Winterstein und Dr. Ignaz Kuranda, liberaler Abgeordneter und Herausgeber der „Grenzboten“; bei der k. k. privilegierten Südbahn Moritz Ritter v. Goldschmidt und Anselm Freiherr v. Rothschild (im Comité der Südbahn in Paris saßen drei Freiherren v. Rothschild); bei der k. k. privilegierten Kaiserin-Elisabeth-Bahn: Friedrich Schey Ritter v. Koromla (als Präsident), Wilhelm Ritter v. Boschan, J. U. Dr. Josef Neumann, Simon Oppenheim, Paul Theodor Schiff; bei der Böhmischen Westbahn Jonas Ritter v. Königswarter (Präsident), Moritz Todesco (Vizepräsident), Max Gomperz, Adolf Landauer, Nathaniel A. Freiherr v. Rothschild, usw. Und wie könnte man bei dieser Gelegenheit die Lemberg-Czernowitzer Eisenbahn vergessen, wo der Verwaltungsrat nach dem Präsidenten, Fürst Leo Sapieha, die Namen von Fürst Carl Jablonowski, Wladimir Graf Borkowski, vier Engländer, als Generaldirektor aber Victor Offenheim Ritter v. Ponteuxin aufwies112. Der Ritter v. Ponteuxin war früher Inspektor bei der Carl-Ludwig-Bahn gewesen; in die Geschichte der Monarchie ist er über die Geschichte der Eisenbahnen hinaus mit seiner der Wahrheit entsprechenden Aussage vor Gericht eingegangen, daß man mit Sittensprüchen || S. 42 PDF || keine Eisenbahnen baue. Von den die Richtigkeit dieses Ausspruchs stützenden Tatsachen findet sich allerdings in dem Österreichischen Eisenbahnjahrbuch nichts erwähnt.
War bis dahin der Ausbau des Eisenbahnnetzes in Nordwestböhmen im Zentrum der Beratungen gestanden, so wurden die Minister am 7. November dringend aufgefordert, ihre Aufmerksamkeit den südöstlichen ungarisch-kroatischen Eisenbahnen zuzuwenden. Der Handelsminister gab ohne weiteres die volkswirtschaftliche Bedeutung der ungarischen Eisenbahnprojekte zu, erklärte jedoch, daß die zum Ausbau notwendigen großen Kapitalien gegenwärtig „auf dem europäischen Geldmarkt gar nicht zu finden“ wären. Nach Wüllerstorfs Meinung bilde „die Unsicherheit über die politischen Verhältnisse in Österreich, welche in engem Zusammenhang mit den ungarischen Verfassungsangelegenheiten stehe, in England jetzt den Hauptanstoß gegen die Willfährigkeit, Geld zu geben. Er sei überzeugt, daß, solange die Verfassung des ganzen Reiches in Frage stehe, auch kein billiges Kapital aufzutreiben sein wird. Man verwende die Kapitalien lieber in Mexico und Spanien als in Österreich … Man löse die ungarische Frage und die Verfassungsfrage in Österreich, und die Millionen werden flüssig werden; man löse die Frage der Handelsverträge, und Geld werde auch für Österreich bereit liegen.“ Gegenwärtig sei das Wichtigste die Sicherstellung der österreichischen Anleihe, und jede Verhandlung wegen Konzessionierung von Eisenbahnen solle zurückgestellt werden, bis diese erfolgt sei. Nur für die Bahn Kottori—Fünf kirchen solle eine Ausnahme gemacht werden113. Die Ausnahme wurde gemacht, und Herr von Mailáth hatte ein werktätiges Interesse an ihr114. Aber nicht davon sprach Mailáth im Ministerrat, sondern er erging sich in düsteren Voraussagen, zu welch heftigen Debatten „das Mißverhältnis des Eisenbahnnetzes in Ungarn mit jenem in den übrigen österreichischen Ländern“ Anlaß geben werde. Zumindest die Verhandlungen, die vor den Konzessionserteilungen zu führen waren, müßten „mit allem Eifer“ zu Ende geführt werden, damit, wenn der Abschluß der Anleihe und der Handelsverträge erfolgt sei, „unaufhaltsam mit der Konzessionierung vorgegangen werden könne“. Der ungarische Hofkanzler verschloß sich aber schließlich nicht der Einsicht, daß man mit den Konzessionierungen bis zum Abschluß der vom Handelsminister genannten Verträge warten müsse. „Die wichtigste aller wirtschaftlichen Lebensfragen Ungarns“ wird die Erbauung von Eisenbahnen auch im Eisenbahnjahrbuch genannt115.
So drängte Wüllerstorf auch nicht ohne Grund, endlich zu einem Beschluß in der siebenbürgischen Eisenbahnfrage zu gelangen116. Ihre Lösung hatte sich fast 20 Jahre hingezogen, seitdem Graf Stephan Széchenyi die Anregung im Jahre 1848 gegeben hatte, eine Arad-Siebenbürger Bahn zu bauen. Wohin man durch allerlei Wendungen und Wandlungen gelangte, deutet die im Jahre 1863 vorliegende || S. 43 PDF || Liste von Bewerbungen um diese Bahn an; es bewarben sich „der Reihe nach“: die belgischen Brüder Riche für die Linie Großwardein—Klausenburg—Kronstadt—Bodenpaß mit einer Zweigbahn nach Hermannstadt; Freiherr v. Thierry für die Linie Arad—Hermannstadt—Rothenturmpaß und später für die Linie Karlsburg—Klausenburg117; die Grafen Franz und Edmund Zichy im Vereine mit dem Bankhaus Bischoffsheim und de Hirsch in Brüssel für die Linie Großwardein—Kronstadt; (kurz danach) die Barone von Erstenberg und Suckow im Vereine mit den Bankiers Strousberg in Berlin und Kamper und Eltzbacher in Köln für dieselbe Linie; der englische Unternehmer Eduard Pickering für die Linie Arad—Hermannstadt—Rotenturmpaß mit Zweigbahnen nach Karlsburg und Maros-Porto und, nachdem das Konsortium Erstenberg-Suckow von der Bewerbung zurückgetreten war, schließlich noch Dr. Strousberg in Berlin in Gemeinschaft mit den Bankhäusern J. Jaques (sic!) in Berlin und J. Simons Witwe und Söhne in Königsberg für das gesamte siebenbürgische Eisenbahnnetz, wie es die Regierung feststellen würde. „Emigrierend in die Konjunktur“, wendet der Adel in Gemeinschaft mit den Bankhäusern des östlichen Mitteleuropa sein Interesse den unentwickelten, aber guten Ertrag versprechenden Ostgebieten der Monarchie zu.
Im nächsten Jahre tritt vom Staate her ein außerwirtschaftliches Motiv in den Vordergrund. Bevor noch eine Konzession erteilt ist, veranlaßt der Notstand des Jahres 1864 die Regierung, mit dem Bau der Strecke Arad—Karlsburg vorläufig zu beginnen. Die andere Bahn versucht man auf dem üblichen Weg zu vergeben. Inzwischen waren der Regierung an Kosten für Erdarbeiten auf ihrer Teilstrecke einstweilen 3 Millionen fl. aufgelaufen. Wenn diese unvollendeten Arbeiten nicht dem Verfall preisgegeben werden sollten, waren „für Holzschlag und Schottergewinnung“ weitere 1½ Millionen fl. notwendig. Man suchte also auch für dieses Projekt nach einem Konzessionswerber, in der Hoffnung, durch ihn dem geldhungrigen Ärar auch die inzwischen ausgelegten 3 Millionen fl. rückvergüten zu können. Am Horizonte zeigte sich aber einzig der Engländer Pickering, da die Rentabilitätsaussichten dieser Bahn nicht allzu günstig beurteilt wurden; andererseits wäre durch den Bau der Bahn „die kürzeste Linie von einem Punkte der Donau nach Paris, somit eine wahre Weltbahn gewonnen“ worden118.
Dem Plädoyer des Handelsministers entgegnete zunächst der ungarische Hofkanzler, daß die Vorverhandlungen mit Pickering nicht weit genug gediehen seien, um eine prinzipielle Entscheidung zu treffen, worauf der Finanzminister das ganze siebenbürgische Eisenbahnprojekt „als ein Vermächtnis der früheren Staatsregierung“ bezeichnete, was, von Graf Larisch kommend, nicht als Kompliment gemeint war, während Belcredi Wüllerstorf aufforderte, noch genauere Erhebungen zu pflegen und die Frage hernach nochmals vor den Ministerrat zu bringen.
Dies geschah in der Sitzung vom 17. Jänner 1866 119, und es ergab sich, daß die Regierung vor einem Dilemma stand. Der ungarische Hofkanzler und der Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei bezeichneten die Bahn von Arad nach Alvinc || S. 44 PDF || mit der Fortsetzung nach Hermannstadt „als den Bedürfnissen des Landes nicht entsprechend“; aber eben für sie war ein Unternehmer zur Hand: der oben erwähnte Engländer Pickering, bereit, die Bahn in dieser Ausdehnung auszubauen und dem Staat die bereits ausgegebenen 3 Millionen zu refundieren. Die Entscheidung war um so dringender, als der weitere Vorschuß von 1½ Millionen sofort benötigt wurde, um Holz und Schotter zu gewinnen; sonst wäre das ganze Jahr 1866 für den Bau verloren gewesen. Der Finanzminister erklärte sich zu beträchtlichen Opfern bereit, um diese Bahn herzustellen und zu verhindern, daß, was bereits begonnen, „mit Verlust der bisherigen empfindlichen Ausgaben“ aufgegeben werde. Wüllerstorf empfahl, daß der Staat die Zinsengarantie für drei siebenbürgische Bahnprojekte übernehme. Er verwies auch auf die eingelangten Offerte der Grafen Zichy. Der beigezogene Sektionschef Becke verwendete sich für die Genehmigung der Offerte Pickerings, um dem Staat den Verlust von 3 Millionen zu ersparen oder die Notwendigkeit, mit beträchtlichen weiteren Kosten den Bau dieser Linie selbst zu beenden. Esterházy und Mailáth widerrieten den Bau der Strecke Arad—Hermannstadt, weil dadurch die unvergleichlich wichtigere Linie Großwardein—Kronstadt für lange Zeit unmöglich werde. Der ungarische Hofkanzler kam wieder auf die Verantwortlichkeit der Regierung Schmerling für den Bau der Teilstrecke zu sprechen und gab „Aufschluß über die geheime Geschichte (der) Bahn Arad—Alvinc, wo in der Voraussicht, daß sich dann mit der Eisengewinnung ein gutes Geschäft werde machen lassen, die Credit-Anstalt, auch Hauptbesitzerin der Theißbahn-Aktien …, sich angekauft habe“. Becke verwies auf ein Projekt Graf Otto Choteks, dessen Konsortium die Durchführung der Siebenbürger Eisenbahn tatsächlich in den Jahren 1868—70 zufallen sollte120. Der Ministerrat beschloß, die Verhandlungen mit Chotek und eventuell mit Pickering aufzunehmen.
Errichtung einer Immobilienanstalt - Retrodigitalisat (PDF)
Welch großes Interesse der Ministerrat an der Förderung der Eisenbahnbauten hatte, ergab die Sitzung vom 21. Februar 1866, in der die Versammlung unter Vorsitz des Kaisers die Konzessionierung für die Bahn von Großwardein nach Esseg beschloß, obwohl Kriegsminister Franck — eine der seltenen Gelegenheiten, in denen er sich an der Diskussion beteiligte — aus strategischen Gründen Einspruch erhob: durch diese Linie würde „ein unterer Drauübergang“ hergestellt werden. Der Ministerrat hielt diesen Einwand für nicht genügend wichtig121.
Den anhaltend langsamen Übergang Österreichs von der landwirtschaftlichen zur industriellen Wirtschaft in den 60er Jahren bezeichnen auch die zaghaften Schritte, die zur Errichtung einer Immobilienanstalt führten122, wobei stets dem Schutz der Bauernwirtschaften besondere Bedeutung beigemessen wurde und nur zögernd einzelne Ausnahmen von dem Grundsatz zugelassen wurden, daß sich die Immobilienanstalt von einer „gewerbsmäßigen Einmengung in die Besitzbewegung der Bauernwirtschaften fernzuhalten“ habe; die Aufgabe der Anstalt sei „auf die Schaffung von mittleren, lebensfähigen Gruppen“ zu beschränken, und eine beträchtliche Anzahl von Transaktionen wurde von der Genehmigung || S. 14 PDF || durch die Staatsverwaltung abhängig gemacht. Ebenso ging der Ministerrat nicht ohne Zögern daran, das Verbot, „daß niemand zwei oder mehrere gestiftete Bauernhöfe besitzen dürfe“, aufzuheben123; aber der referierende Staatsminister war der Überzeugung, daß „vom volkswirtschaftlichen Standpunkt durch die Vereinigung von zwei oder mehreren Bauerngütern nichts zu besorgen sei“; so fiel das Verbot, das schon durch ein niederösterreichisches Landesgesetz aufgehoben war, endgültig.
Die Krise der Credit-Anstalt - Retrodigitalisat (PDF)
In die gleiche Kategorie der allmählichen Anpassung an die neue Wirtschaftsstruktur gehört die in derselben Ministerratssitzung diskutierte „Konzessionierung einer Entrepot- und Lagerhausgesellschaft124“. Über die Notwendigkeit, eine solche Gesellschaft zu errichten, herrschte Einstimmigkeit. „Die Sache sei auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkte dringend“, erklärte der Referent, Sektionsrat Blaschier vom Staatsministerium; wohl wäre die Erlassung von Konzessionsgesetzen für alle Gattungen solcher Institute zu wünschen; aber es würde eine viel zu lange Zeit vergehen, bis sie ausgearbeitet sein könnten. Es wurde also keinerlei Einwendung erhoben, die Konzession der Lagerhausgesellschaft sofort zu erteilen.
Ganz anders als gegenüber solchen Fragen des sozialen Übergangs war die Situation, in der sich der Ministerrat am 1. Februar 1866 befand, als er sich auf Grund seines Aufsichtsrechts oder seiner Aufsichtspflicht den Bilanzschwierigkeiten gegenübergestellt fand, in die die Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe, das größte Kreditinstitut der Monarchie, geraten war125. Der Referent, Sektionschef Becke, begann mit einem Überblick über die in ihrer Rentabilität immer mehr abnehmende Tätigkeit der Credit-Anstalt. Das Institut war im Jahre 1855 nach dem Vorbild des französischen Crédit Mobilier gegründet worden. Die zunächst günstige wirtschaftliche Entwicklung wurde bald durch die Geldkrise von 1857 unterbrochen; von 393 im Juli 1856 sanken die Kreditaktien auf 237 im Mai 1857126. Durch die Folgen des Kriegs 1859 wurde die Krise in Österreich weiter verschärft; die Credit-Anstalt hatte einen relativ hohen Effektenbesitz, dessen Wert durch die Ungunst der Wirtschaftslage schwer getroffen wurde; von 1860 an war die Bankleitung freilich bemüht, ihn abzubauen; im Jahre 1865 z. B. wurde der Effektenbesitz um 20,3% reduziert127. Auch durch ihre Beteiligung an der Westbahn und besonders der Theißbahn war die Credit-Anstalt belastet; sie mußte sich zu Stützungskäufen für die ungarische Bahn verstehen und wiederholt Reduktionen des Aktienkapitals gutheißen. „Erst nach vielen Jahren, in denen sie beträchtliche materielle Opfer in Kauf nehmen mußte, gelang es ihr, ein Gemeinschaftsverhältnis zu lösen, das sie nur unter dem Zwange der Verhältnisse eingegangen war128.“ Die Theißbahn krankte vor allem daran, daß ihre östlichen und || S. 46 PDF || südöstlichen Endpunkte, Großwardein bzw. Arad, ohne Schienenverbindung mit den rohstoffreichen Gebieten Siebenbürgens und darüber hinaus nach Rumänien blieben129. Der Kurs der Theißbahnaktien wurde von der Credit-Anstalt dadurch gehalten, daß sie die wenigen in privaten Händen verbliebenen Aktien systematisch kaufte und sie in ihre Bilanz zu dem von ihr künstlich gehaltenen Pari-Kurs einstellte130. In einem Brief Belcredis an den Finanzminister vom 14. Dezember 1865 betont jener die Notwendigkeit der Prüfung der Finanzen der Kreditinstitute und schreibt: „Ich kann nicht umhin, in dieser Hinsicht besonders auf die hiesige Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe hinzuweisen, deren letzte Bilanzen und Gewinnverteilungen meines Erachtens den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprachen und bei welcher mit Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihre statutarischen Zwecke die Ausübung einer wirksamen Staatsaufsicht in einem besonderen Grade geboten erscheint131.“ Das Finanzministerium war der Ansicht, so referierte Sektionschef Becke, daß der Effektenbestand der Credit-Anstalt in der letzten Bilanz um etwa 7 Millionen fl. zu hoch bewertet sei, „welche Unrichtigkeit der Bilanzierung auf die Kreditaktien, und da diese auf unseren Börsen das leitende Papier sind, und auch auf anderen Plätzen, namentlich in Berlin und Frankfurt, mit ihnen ein ausgedehnter Verkehr betrieben wird, auf den allgemeinen Geldmarkt sehr nachteilig wirkt132“.
Der Verwaltungsrat wollte, wie in den vergangenen Jahren, Anfang Jänner den Coupon für das laufende Jahr zur Auszahlung bringen; der landesfürstliche Kommissär erhob dagegen Einspruch. Diese Einsprache hatte eine allgemeine Panik zur Folge, die auch „staatsfinanziellen und volkswirtschaftlichen Interessen umso größere Nachteile zu bringen geeignet sei, als die hiedurch gedrückten Kurse der Kreditaktien den Wert des gesamten Effektenbestandes der österreichischen Börsen herabdrückt (sic!) und die auswärtigen Kapitalien, deren Österreich namentlich zum Ausbau seiner Eisenbahnen bedarf, von einer Beteiligung entfernt (sic!)“. Das Thema der Dringlichkeit des Ausbaus der Eisenbahnen kehrt auch hier wieder.
Vergeblich versuchte der Verwaltungsrat am 10. Jänner einzulenken133; immerhin war eine aus Vertretern des Staats-, Finanz- und Handelsministeriums bestehende Kommission bereit, eine mündliche Vereinbarung „zur, wenn auch sukzessiven, aber sicheren Konsolidierung der Gebarung und der Bilanz der Credit-Anstalt“ abzuschließen. Fraglich war, zu welchen Schritten die Staatsverwaltung berechtigt wäre, falls eine solche Vereinbarung nicht zustande käme; denn die Sitzung des Verwaltungsrates am 27. Dezember war stürmisch verlaufen, und die Sprecher hatten wenig Geneigtheit bekundet, die Wünsche und Winke der Regierung zu respektieren; vielmehr war der einstimmige Beschluß gefaßt worden, auf Grund der angefochtenen Bilanz für 1865 eine Abschlagszahlung auf die Dividende von 10 fl. per Aktie verabfolgen zu lassen und — so || S. 47 PDF || hatte man drohend hinzugefügt — „erklärten zugleich sämtliche Herren Verwaltungsräte für den Fall, als dieser Beschluß sistiert werden sollte, in die Hände der Generalversammlung ihre Stellen zurückzulegen134“. Und noch nicht genug: für den 15. Februar 1866 wurde eine außerordentliche Generalversammlung anberaumt. All diesen Tatsachen hatte der Ministerrat vom 1. Februar ins Gesicht zu sehen, als er nun die Debatte darüber begann, zu welchen Schritten die Staatsverwaltung berechtigt sei, falls die Vereinbarung mit dem Verwaltungsrat nicht zustande kommen sollte. Das Bekanntwerden der Unstimmigkeiten zwischen diesem und der Regierung hatte genügt, um auf der überaus empfindlichen Wiener Börse eine Deroute auszulösen, die alle Effektenkurse bedenklich affizierte; somit verstärkten diese den Eindruck, daß die in die Bilanz eingesetzten Werte mit den Tatsachen nicht übereinstimmten. In Anbetracht solcher Umstände verlief die Diskussion im Ministerrate verhältnismäßig ruhig. „Ritter v. Becke bemerkte, die Einhaltung der Statuten sei von der Regierung zu überwachen; die Statuten ordnen an, daß die Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolge, welches wieder festsetzt, daß die Inventarstücke nach dem wirklichen Werte eingestellt werden. Hieraus folgt von selbst, daß die Regierung vom Standpunkte der Staatsaufsicht das Recht habe, die Aufstellung einer unrichtigen Bilanz durch die Generalversammlung zu inhibieren. Der Justizminister war der gleichen Meinung, allein er glaubte, daß keine Grundlage vorhanden sei, zu sagen, die Bilanz sei falsch, weil nach seiner Ansicht der Kurszettel die gesetzliche Grundlage zur Bewertung der Börseneffekten bildet, im Kurszettel aber der Wert der Theißbahnaktien mit 147 eingestellt sei und die Regierung keinen Beweis in Händen habe, diesfalls etwas anderes zu behaupten.“ Nun schaltete sich Ministerialrat Benoni ein, um ebenfalls die Theißbahnaktien zu verteidigen. Die Theißbahn habe „durch den Ausbau nach Siebenbürgen manche Chancen zur Erhöhung des Wertes ihrer Aktien für sich“. Und diese Prognose, die ans Phantastische zu grenzen schien, sollte sich tatsächlich nach 1867 erfüllen135. Sektionsrat Blaschier ließ sich dahin vernehmen, daß angesichts des Umstandes, daß in Österreich nicht nur das Handelsgesetz, sondern auch das Vereinsgesetz von der Staatsverwaltung angerufen werden könne, der landesfürstliche Kommissär Einspruch zu erheben befugt sei, „wo dann die höhere Entscheidung … dem Finanzministerium als der höchsten Aufsichtsbehörde zukommt … Allerdings sei es aber im öffentlichen Interesse gelegen, daß es nicht zur Anwendung dieser äußersten Mittel kommt.“ Blaschier gab sich der angenehmen Überzeugung hin, daß es „zu einer glücklichen Vereinbarung“ mit dem Verwaltungsrate und der Majorität der Generalversammlung kommen werde. Der Staatsminister war überzeugt, daß die Regierung ihre Autorität wahren müsse. „Er sei aber vollkommen einverstanden, keine drastischen Mittel zu brauchen, sondern sich zufrieden zu geben, wenn die Anstalt … zu einer sukzessiven Ordnung schreite. Vielleicht werde der Coupon heuer einen kleinen Abzug erleiden.“ Im Beschlusse des Ministerrates || S. 48 PDF || wurde erklärt, daß „die statutarische Reform dem Verwaltungsrate nur als Wunsch an die Hand gegeben werde“. Es wurde also am 1. Februar nichts Drastisches von der Staatsverwaltung verfügt136.
Zucker- und Branntweinbesteuerung - Retrodigitalisat (PDF)
Belcredi hatte in seinem Regierungsprogramm ein düsteres Bild von der wirtschaftlichen Lage der Monarchie gegeben: „Die Quellen, aus denen der Staat seine finanziellen Mittel schöpft, [sind] dem Versiegen nahe. Die Steuern sind zu einer erdrückenden Last herangewachsen und vertragen nicht allein absolut keine Erhöhung mehr, sondern selbst das gegenwärtige Maß dürfte sich bald in weiteren Kreisen als unerschwinglich darstellen.“ Der Staatsminister sprach von der Erleichterung der Bevölkerung auf diesem Gebiet als einer der „ersten, ganz unabweisbaren Pflichten der Regierung … so schwierig auch die Aufgabe ist, ihre Lösung muß in Angriff genommen werden, und dies zwar ohne Zögern, wenn eine hereinbrechende finanzielle Krisis nicht alle politischen Kombinationen in der drohendsten Weise in Frage stellen soll“. Die Regierung Belcredi befaßte sich in ihrem ersten Abschnitt mit zwei Steuern, die weithin Kritik hervorgerufen hatten: der Zucker- und der Branntweinbesteuerung137. Es wurde immer wieder behauptet, daß bei diesen zwei Steuern Unterschleife und Bestechungen allgemein verbreitet seien, daß sie den kleinen Produzenten hart träfen, ihn wirtschaftlich zugrunde richteten, während der Großbetrieb begünstigt sei. Auch in der Diskussion des Ministerrates wurden diese Vorwürfe vorgebracht, am schärfsten wohl vom Finanzminister, der erklärte, daß in der Zuckerrübenindustrie derzeit „nur der unredliche Fabrikant gewinne“, daß das gegenwärtige System bei der Branntweinbrennerei daran sei, diese ganz zugrunde zu richten. „In der Tat sei ein reeller Mann bei den dermaligen Verhältnissen gar nicht mehr imstande, dieses Geschäft zu betreiben, und namentlich in Ungarn und Galizien haben die Defraudationen eine Höhe erreicht, die bei dem lockenden Gewinn gar nicht mehr zum Stillstand zu bringen seien. Dem ehrlichen Brennereibesitzer erübrige nichts anderes, als sein Geschäft an Juden zu verpachten, die sich aus Bestechung der Finanzwache kein Gewissen machen, die es verstehen, den Lauf der Kontrollmeßapparate zu hemmen und im Lande herumzureisen, um Instruktionen hierüber gegen Entgelt zu erteilen.“ Der Staatsminister meinte, daß bei dem gegenwärtigen System der geschickte und ehrliche Industrielle gegen den faulen und unredlichen Fabrikanten im Nachteile sei. Auch der Referent, v. Savenau, ging von der Tatsache aus, daß die Rübenzuckerindustrie in Österreich teilweise, die Branntweinbrennerei aber beinahe gänzlich darniederliege, und bezeichnete die Art der Steuereinhebung als die Hauptursache dieses Zustandes; er empfahl daher, die beiden im Finanzministerium ausgearbeiteten Gesetzentwürfe anzunehmen, von denen man sich eine entschiedene Verbesserung versprechen dürfe, obwohl der Finanzminister zugegeben hatte, daß sich bei der Branntweinbrennerei durch die neue Einhebungsart ein Ausfall für den Staat ergeben werde: es sei zweckmäßiger, sich diesem Steuerausfall zu fügen, dagegen aber die Unternehmungen lebensfähig zu erhalten und zum Aufschwung zu || S. 49 PDF || bringen. Trotz der Einwände des Staatsrates schloß sich der Ministerrat diesem Votum an.
Zulassung ausländischer Aktiengesellschaften - Retrodigitalisat (PDF)
Im Hintergrunde der Eisenbahnfrage, aber auch der Regelung der Zucker- und Branntweinbesteuerung war die Notwendigkeit einer Verflechtung der österreichischen Wirtschaft mit dem Auslande gestanden, auf die man in ständig zunehmendem Ausmaße angewiesen war, wie die Versuche zeigten, von dort her Anleihen für die Monarchie zu erhalten. Daher war es nur natürlich, daß man in der Erbfolge Schmerlings, woher der Gesetzentwurf stammte, über die Zulassung ausländischer Aktiengesellschaften beriet138. Der Ministerrat erkannte einstimmig „die Dringlichkeit und Unaufschieblichkeit eines solchen Gesetzes“ an; sein Fehlen bedeute eine Lücke, die im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft ausgefüllt werden müsse. Die Diskussion entspann sich über die Frage, in welcher Form dies geschehen solle, ob für das ganze Reich oder nur für die Länder westlich der Leitha. Die ungarischen Minister und der zugezogene Staatsrat Baron Geringer erklärten sich für die zweite Alternative, um nicht staatsrechtliche Bedenken in Ungarn aufzurufen, „wo nicht einmal wie in Kroatien und Siebenbürgen das ABGB. Geltung hat“. Für den ersten Vorschlag trat entschieden der Handelsminister ein, da die Regelung das Ausland betreffe und dort eine Zweiteilung des österreichischen Gebietes nicht verstanden würde. Man einigte sich in der Weise, daß man den Vorschlag Belcredis annahm und die Regelung nicht in der Form eines Gesetzes, sondern als kaiserliche Verordnung mit der Kontrasignatur lediglich des Ministers des Äußern beschloß. Nur die Versicherungsgesellschaften wurden von der Zulassung ausgenommen, um nicht „durch eine plötzliche Überflutung Österreichs mit Filialen fremder Versicherungsgesellschaften“ den einheimischen Instituten Konkurrenz zu machen. Die kaiserliche Verordnung wurde noch im gleichen Monat, am 29. November 1865, veröffentlicht: sie galt für das ganze Reich.
Die Protestanten in Tirol - Retrodigitalisat (PDF)
Auch über die Einstellung der österreichischen Regierung zu der protestantischen Minderheit der Monarchie hatte Belcredi in etwas umständlicher Sprache ein Bekenntnis in seinem Regierungsprogramm abgelegt. Das Oktoberdiplom hatte allen freie Religionsübung verkündet; am 8. April 1861 war dann das Gesetz unterzeichnet worden, das die Stellung der Protestanten in der Monarchie regelte139. In seinem Programm hatte Belcredi erklärt, daß er das mit der römischen Kirche abgeschlossene Konkordat von 1855 als „einen rechtsgültig geschlossenen, zweiseitig bindenden Vertrag betrachte, der nur durch Übereinstimmung beider Teile modifiziert werden kann140“. Er nannte das Prinzip, das darin ausgedrückt ist, ein wahres und heilsames, „und wenn auch in der Ausführung den gegebenen Verhältnissen Rechnung getragen werden muß, so hat doch der Staat das Gebiet des Glaubens stets heilig zu halten … Dagegen müssen aber die Rechte des Staates gegen unberufene Ansprüche der Geistlichkeit mit Ernst gewahrt || S. 50 PDF || werden“. Dann kam Belcredi auf die Stellung der Protestanten und die ihnen eingeräumten Rechte zu sprechen: es liege „eine unleugbare politische Notwendigkeit [vor], einer anerkannten Konfession im politischen Leben möglichst gerecht zu werden“. Belcredi gab zu, daß die Grundsätze der freien Religionsübung und der Gleichstellung vor dem Gesetze in der österreichischen Gesetzgebung „größtenteils“ durchgeführt worden seien; aber die legislative Tätigkeit sei auf diesem Gebiete noch lange nicht abgeschlossen, und die allerschwierigsten Fragen seien noch zu beantworten, wie z. B. im Eherecht die Rechte der Katholiken mit denen der Protestanten kollidieren. In einem solchen Fall „muß man nicht dem Indifferentismus verfallen, ein Standpunkt [muß] vorwalten und dieser kann nur der katholische sein, denn Österreich ist — nach der Anzahl der Bekenner dieses Glaubens und nach seinen geschichtlichen Traditionen — eine katholische Macht“.
Von seinen Betrachtungen über die Stellung der Protestanten in Österreich hatte Belcredi ausdrücklich „die exzeptionellen Verhältnisse Tirols“ ausgenommen und nur bemerkt, daß seiner Meinung nach diese „auch besser exzeptionell zu behandeln wären“. Eben diese lagen dem Ministerrat vom 3. November 1865 zur Beratung vor, nachdem der Kaiser den vom Ministerium Schmerling über diese Frage eingereichten Entwurf am 29. Juni brevi manu dem neuen Ministerium übersandt hatte141. Denn der Tiroler Landtag hatte sich keineswegs mit dem Protestantenpatent, dem Reichsgesetz vom 8. April 1861, zufriedengegeben; bereits vier Tage danach hatte der Fürstbischof von Brixen zum Schutze des Glaubens in Tirol den Antrag im Landtag gestellt, durch ein Landesgesetz in vierfacher Hinsicht eine Remedur zu schaffen. Mit dem Hinweis auf die Glaubenseinheit als „das höchste Nationalgut des Landes“, für deren Aufrechterhaltung sich bereits über zweihundert Gemeinden in täglich einlaufenden Petitionen ausgesprochen hätten, begründete der Kirchenfürst die Notwendigkeit seines Antrags142. In der Abstimmung des Landtags wurden die Anträge des Fürstbischofs zu Beschlüssen erhoben, und der Statthalter von Tirol, Erzherzog Karl Ludwig, ersuchte den Kaiser um deren schleunige Erledigung. „Nachdem die Treue des Tirolers für seinen Kaiser und das Herrscherhaus“, schrieb der Bruder des Monarchen, „hauptsächlich durch die Glaubenseinheit bedingt ist, so könnte ich es wohl auch in dieser Hinsicht nur als sehr betrübend und beklagenswert ansehen, wenn dieses dem Lande so teuer gewordene Gut entrissen würde“. Im Ministerrate empfahl der Staatsminister Schmerling zunächst eine zuwartende Haltung; der Kaiser war einverstanden143. Im Jänner 1863 kam die Frage im Tiroler Landtag neuerlich zur Besprechung; die Mehrheit nahm wiederum die gleiche Einstellung ein wie zwei Jahre vorher, und da die Regierung zunächst nicht reagierte, erfolgte am 10. Mai 1864 eine urgierende Interpellation, worauf der Ministerrat eine Woche später eine kaiserliche Entschließung empfahl, die die Grundsätze des Patents von 1861 aufrechterhielt und für Detailfragen eine Kompromißlösung || S. 51 PDF || in Aussicht stellte. Diesen Resolutionsentwurf unterschrieb Franz Joseph nicht, sondern ließ ihn nach mehr als einem Jahr Belcredi brevi manu zustellen.
Der Ministerrat befand sich in einer ungewöhnlichen Lage: es war die „Volksvertretung“, der Landtag Tirols, der sich gegen eine von der Regierung verfügte Neuerung wiederholt mit großer Stimmenmehrheit aussprach. Andererseits war das außenpolitische Motiv, das die Einstellung Schmerlings mitbestimmt hatte: der Eindruck auf die protestantische Bevölkerung Deutschlands, bei seinem Nachfolger weggefallen. Es ist der Erwähnung wert, daß der Kriegsminister, in beiden Regierungen der gleiche, Protestant war144.
Belcredi glaubte, die kaiserliche Entscheidung nicht weiter hinausschieben zu sollen; er wollte im Wesen „nicht weiter gehen als Schmerling, aber eine andere Form wählen“. Man müsse in dieser Frage, in der Tirol wie ein Mann dastehe, Rücksichten nehmen; „der Grund dieser Starrigkeit bleibe gleichgültig; wenn man ihn auch nicht billige, könne man ihn doch nicht unbeachtet lassen“. Sein Ziel sei es, die von Tirol am meisten perhorreszierten Bestimmungen des Patents vom 8. April 1861 „minder fühlbar zu machen, ohne dabei das Gesetz zu verletzen“. Mensdorff wandte sich gegen die Anträge des Staatsministers, in denen er eine Verletzung der Deutschen Bundesakte sah, die in Tirol, einem zum Deutschen Bunde gehörigen Lande, in Geltung stünde; auch sei die Abänderung eines Reichsgesetzes — das Protestantenpatent von 1861 — durch ein Landesgesetz ein unzulässiger Vorgang. Die Erwiderung Belcredis erinnert an den Satz seines Regierungsprogramms, daß man bei der Regelung der Protestantenfrage den „exzeptionellen Verhältnissen Tirols“ hätte Rechnung tragen sollen. „Es könne … nicht unerwogen gelassen werden“, führte er aus, „daß die loyale Bevölkerung in Tirol die Protestantenfrage einmal als eine Kardinalfrage betrachtet und daß die Landesvertretung nun schon durch vier Jahre an ihren diesfälligen Anträgen festhält und ohne Zweifel auch ferner noch festhalten wird. Wenn man in Tirol ungeachtet des Widerstandes des ganzen Landes bei der verbalgenauen Durchführung des Protestantenpatentes beharren wollte, könnte dies nur mit Zwang geschehen.“ Aber er fasse „die Freiheit“ anders auf, und diese Anschauung habe ihn zu einem Wege bestimmt (den er als den „milderen“ bezeichnete), der, wie er meinte, „gerade wenn man keinen Zwang ausübt, wohl dahin führen wird, daß auch die Ansichten des Landes über diesen Gegenstand sich klären werden“.
Esterházy zielte mit seiner Argumentation auf die Absicht Schmerlings, mit dem Patent vom 8. April 1861 auf die liberale Meinung in Deutschland Eindruck zu erlangen; dieses Gesetz sei erlassen worden, „in der Sucht, sich populär zu machen“, und nicht ohne Grund fügte er hinzu, daß es eigentlich illegal erlassen worden sei, da es nach der Publizierung der Februarverfassung verkündet wurde; es hätte nur unter Mitwirkung des Reichsrates zustande kommen dürfen, aber nicht im Wege eines Oktroi. Das Toleranzpatent Josephs II. sei niemals in Tirol kundgemacht worden. Schließlich erklärte Esterházy, sich aus Opportunitätsgründen den Anträgen des Staatsministers anschließen zu wollen. Der ungarische || S. 52 PDF || Hofkanzler erinnerte in einem Gedankengang, der dem Belcredis ähnlich war, daß die berühmte Erhebung Tirols im Jahre 1809 einem diesem Lande eigentümlichen „Nationalgefühl“ entsprungen sei; das gleiche gelte von der Reaktion gegen das Protestantenpatent. Ein solches Nationalgefühl dürfe man auch in seinen Auswüchsen nicht unbeachtet lassen; hierauf stimmten alle Mitglieder des Ministerrates „gleichfalls aus Opportunitätsgründen“ für die Anträge des Staatsministers, somit diesmal zum Unterschied von seiner Haltung bei der Abstimmung vom 17. Mai 1864 auch der protestantische Kriegsminister, Ritter von Franck.
Die griechisch-orientalische Kirche in Siebenbürgen - Retrodigitalisat (PDF)
Eine Woche nach den Entscheidungen über die Protestanten in Tirol erfolgten ohne Schwierigkeiten und Aufsehen die Beschlüsse des Ministerrates über die Verfassung der evangelischen Bekenntnisse Augsburgischer und Helvetischer Konfession in den anderen Kronländern westlich der Leithaj .
Die Aufgabe des Ministerrates gegenüber der griechisch-orientalischen Kirche in Siebenbürgen war von der gegenüber den Protestanten Tirols wesentlich verschieden. In der Sitzung vom 28. November 1865 hatte Graf Haller, der Kanzler für Siebenbürgen, die Situation folgendermaßen umrissen: „bis zur glorreichen Regierung Sr. k. k. apost. Majestät … war von Seite des Staates für die griechisch-orientalische Kirche Siebenbürgens nichts getan worden. Sie erhielt sich selbst, und der Staat leistete weder eine Subvention, noch übte er einen Einfluß aus145.“ Da der Staat seit 1861 bereit war, namhafte Beiträge für Klerus und Schulwesen dieser Religionsgemeinschaft beizusteuern, die man solcher Unterstützung für „ebenso bedürftig als würdig“ ansahk, hielt man es für durchaus angezeigt, der Regierung auch einen „gewissen Einfluß“ namentlich bei Ernennung geistlicher Würdenträger zuzubilligen. Dabei wurde sich auch Wien bewußt, daß die orientalische Kirche in Siebenbürgen — zum Unterschiede von den Protestanten in Österreich — eine wirkliche Führerpersönlichkeit in Erzbischof Baron Schaguna besaß. Es war nicht unbekannt, daß der am 24. Dezember 1864 ernannte Erzbischof über ein bei hohen geistlichen Würdenträgern und vor allem in den orientalischen Kirchen keineswegs vereinzeltes vollgerütteltes Maß von Ehrgeiz verfügte, das ihn danach streben ließ, „den unbeschränktesten Einfluß“ auf seinen Klerus zu erlangen146; aber ebenso bekannt war die Loyalität des Metropoliten, so daß Graf Haller erklärte, die Steigerung des Einflusses Schagunas auf seine Glaubensgenossen liege im Interesse des Thrones; er beantragte daher, dem Erzbischof die Wahl des Vikars und der vier Konsistorialräte jetzt zu überlassen — unter dem Vorbehalt, daß dieses Recht grundsätzlich || S. 53 PDF || dem Monarchen gewahrt bleibe. Der Antrag wurde mit der Unterstützung des Staatsministers angenommen, obwohl Mensdorff, Esterházy und der Justizminister bemerkten, man habe den Eindruck, Schaguna wolle sich nach und nach so viele Rechte aneignen, daß er die Rolle eines griechisch-orientalischen Papstes spielen könne. „Es ließe sich die Frage aufwerfen“, meinten diese drei Minister, „ob die Steigerung der Macht des griechisch-orientalischen Metropoliten und die damit verbundene Hebung der griechisch-orientalischen Kirche im Interesse der österreichischen Regierung gelegen sei oder ob deren Tendenz nicht eher dahin gehen sollte, nach Wegen Ausschau zu halten, um eine Assimilierung mit der katholischen Kirche herbeizuführen.“ Das Protokoll gibt keine Anhaltspunkte, um zu vermuten, daß diese Anregung den Anlaß zu einer Diskussion gegeben hätte.
In den vor den Ministerrat gebrachten innenpolitischen Miscellanea spiegelt sich die Struktur der ihrem Ende entgegengehenden ersten Periode der Regierung Franz Josephs I. wider. Zwei Beispiele beleuchten die Situation in den letzten Monaten der österreichischen Herrschaft in Venezien: noch wurde am 25. September 1865 der Bericht des Statthalters von Venedig über „die Unhaltbarkeit der bisherigen Verhältnisse an der Universität in Padua“ diskutiert; aber dessen Antrag auf Durchführung der am 15. September 1864 „im Grundsatz genehmigten Reformen“ wurde „aus Opportunitätsgründen dermal“ nicht stattgegeben147; andererseits wurde einen Monat früher ein Gnadenantrag für die Schwestern des in Udine meuchlings ermordeten Landesgerichtsrates Dr. Essl gestellt, die durch diesen Todesfall in „Notlage und Verlassenheit“ geraten waren148.
An das Echo, das der polnische Aufstand von 1863 in Galizien gefunden hatte, erinnerte der Justizminister, als er in der Sitzung am 19. September die Frage nach der Begnadigung der politisch Verurteilten in Polen stellte. Komers wollte wissen, ob er die Angelegenheit lediglich vom Rechtsstandpunkt beurteilen oder sich auch von politischen Rücksichten leiten lassen sollte149. Belcredi hielt eine Generalamnestie für unerläßlich. „Bei den massenhaften Verurteilungen“ würden sich sonst große Schwierigkeiten betreffend die Wahlbefähigung ergeben, und es wäre „überhaupt nicht wünschbar …, daß dieser Gegenstand in den Landtag hineingezogen werde, was ohne vorausgehende Generalamnestie nicht zu vermeiden wäre.“ Der Ministerrat sprach sich daher einstimmig für die Amnestie aus, von der nur ein Verurteilter — Czarnecki — ausgenommen werden sollte.
|| S. 54 PDF || Die Bedeutung des Pressewesens war zur Zeit des Ministeriums Belcredi erkannt, und die Regierung hatte auch die Einstellung früherer Perioden verlassen, die im Zeitungswesen nur etwas negativ Einzuschätzendes sehen wollten. Aber dem Monarchen erschien auch damals das Problem der „Preßleitung“ als eine sehr schwierige Aufgabe, und wiederum stand ihm die Frage der „vollen Einheit“ im Vordergrund. „Die größte Entschiedenheit in Verteidigung des Ganges und der Maßnahmen der Regierung [müsse] an den Tag gelegt“ werden150. Ein Mitglied des Ministeriums solle für die nötige Überwachung sorgen, so daß alle politischen Fragen „gleichsam wie aus einem Guß besprochen“ würden. Diese Aufgabe dachte Franz Joseph Esterházy zu, der sich dafür bereit erklärte, während der Staatsminister einwandte, daß, da in Österreich eine Mehrzahl weithin unabhängiger Ressortminister funktionierten, in jedem Ministerium und jeder Zentrale ein eigenes Pressereferat geschaffen werden müsse. Belcredi erblickte die wichtigste Aufgabe der Preßleitung darin, die öffentliche Meinung zu präparieren, und gegen den Widerspruch Mensdorffs hielt er diese Aufgabe — das präparierende Bearbeiten der öffentlichen Meinung — sowohl auf dem Gebiete der Außen- wie auf dem der Finanzpolitik für durchführbar. Wohl räumte der Staatsminister ein, daß man die Verhandlungen über ein Anlehen nicht vorzeitig besprechen könne — Österreich stand in diesen Tagen vor dem Abschlusse der großen Pariser Anleihe —, aber es würde gewiß sehr förderlich sein, wenn bei geplanten Steuergesetzen die öffentliche Meinung entsprechend vorbereitet würde. Das Ministerium war nicht in der Lage, einen einheitlichen Beschluß darüber zu fassen, wodurch die Einheitlichkeit der Preßleitung herbeizuführen sei, und Esterházy wies auf die „gegenseitige Unverträglichkeit“ der Personen, die im Ministerium für Äußeres für die „Preßinfluenzierung“ bestimmt seien; in dieser Weise werde allem, was die Regierung vorkehre, hindernd in den Weg getreten.
Innerpolitische Miscellanea - Retrodigitalisat (PDF)
Über Unverträglichkeit von Beamten hatte der Ministerrat vom 1. Dezember 1865 zu befinden151; er beantragte die Enthebung des Administrators des Warasdiner Komitats „mit gleichzeitiger Rückversetzung als Statthaltereirat bei der kroatisch-slawonischen Statthalterei“, weil dieser sehr freigebig mit Amtsenthebungen und Erteilung von Rügen bei Beamten vorgegangen war, denen nichts anderes zur Last gelegt werden konnte, als daß sie einem Antrage zugestimmt hatten, „man möge lieber keine Kongregation mehr abhalten, da der Administrator … die Kongregationsbeschlüsse nicht vollziehe“. Der Ministerrat trat auf die Seite der Gemaßregelten und beschloß unter anderem, drei Beamte „von der über sie Ah. ausgesprochenen Rüge Ah. zu befreien und loszusprechen“.
a) Die „immer treue bäuerliche Bevölkerung Galiziens“
Die Sorge der Regierung für die sozial und wirtschaftlich Schwächeren durchzieht die Maßnahmen aus Anlaß des Notstandes in Galizien. Sie gelten der „immer treuen bäuerlichen Bevölkerung Galiziens“, der dargetan werden soll, „daß sie die ihr in ihrer neuerlichen Not zukommenden Wohltaten ausschließend nur der väterlichen Gnade Sr. Majestät zu danken habe, worauf aus höheren politischen Gründen großer Wert gelegt werden müsse152“. Einstimmig beschloß || S. 55 PDF || der Ministerrat, daß „die gewichtigsten Rücksichten des Staatsinteresses es rechtfertigen“, trotz des schwer bedrängten Zustandes der Finanzen „dem so arg bedrohten Lande Galizien mit Staatsmitteln zu Hilfe zu kommen“. Ein Betrag von 500.000 fl. sollte „der hilfsbedürftigen bäuerlichen Bevölkerung bzw. jenen Grundbesitzern, die nicht mehr als 50 Joch besitzen“, zur Verfügung gestellt werden. Die gleiche soziale Einstellung ergibt sich auch aus den Beratungen über Gesetzentwürfe, die die Regierung beim galizischen Landtag einzubringen gedachte153. „Die bäuerliche Bevölkerung Galiziens besitze die schätzenswerte Neigung an die Allerhöchste Person des Monarchen“, führte der Staatsminister aus und begründete damit eine neue Bestimmung in der Gemeindeordnung, wonach die Wahl des Gemeindesvorstehers der kaiserlichen Bestätigung bedürfen sollte: den Anordnungen eines Ah. bestätigten Gemeindevorstehers werde von der Bevölkerung ein viel größeres Gewicht beigelegt werden. Die schweren Bedenken, die der Statthalter von Galizien gegen einen Gesetzentwurf über Bezirksvertretungen geäußert hatte, stammten aus einer analogen Einstellung: eine solche Einführung würde die Bauern in ständige Berührung mit den Gutsbesitzern bringen und dadurch könnte die „bisher für die Regierung bewiesene Anhänglichkeit abgeschwächt werden“. Ein Beweis für die Haltung, die der österreichischen Regierung oft und oft vorgeworfen werden sollte: Begünstigung der meist ruthenischen Bauern aus Mißtrauen gegen den polnischen Gutsbesitzer. Belcredi wollte die politische Gefahr nicht in Abrede stellen, meinte jedoch, daß man das Risiko im Interesse der Entwicklung der Wohlfahrt des Landes auf sich nehmen müsse. Bei der Ausdehnung des Landes sei ein Zwischenorgan zwischen Gemeinde und Landesvertretung notwendig; dieses sollte in Analogie zu den Bestimmungen des Februarpatents aus den Vertretern der wirtschaftlichen Interessengruppen aufgebaut werden, wobei den Bauern eine ausreichende Zahl von Vertretern gesichert werden müsse; dies werde auch durchgeführt werden; denn da die Bauern in Galizien fast überall mehr als die Hälfte der direkten Steuern entrichten, würden sie „mit Ausnahme von wenigen Bezirken immer die Hälfte der Vertreter wählen“. Es sei nicht angezeigt, über dieses Maß hinauszugehen. Als Sicherheitsmaßnahme wurde überdies noch verfügt, daß auch der Obmannstellvertreter der kaiserlichen Bestätigung bedürfe, so daß dessen Wahl nicht auf regierungsfeindliche Personen fallen könne.
b) Die Schulsprachen in Böhmen
Von der deutsch-liberalen Geschichtsschreibung ist Belcredi deutschfeindlicher Gesinnung und Begünstigung des tschechischen Nationalismus beschuldigt worden154. In der Ministerratssitzung vom 5. Jänner 1866 stand die Frage zur Diskussion, in welcher Weise das Prinzip der Gleichberechtigung der deutschen und der tschechischen Sprache in den böhmischen Volks- und Mittelschulen durchzuführen sei, ein besonders heikles und schon damals reichlich verpolitisiertes Thema155. Der böhmische Landtag hatte im Jahre 1864 hierüber einen Gesetzesentwurf angenommen, dem Schmerling, der damalige Staatsminister, vorwarf, daß dabei „das didaktische Element von dem politischen in den Hintergrund || S. 56 PDF || gedrängt“ worden sei. Wie Belcredi in dem einleitenden Referat hervorhob, habe Schmerling davor gewarnt, daß die Regierung sich in eine Bahn fortreißen lasse, deren Endpunkt nicht abzusehen sei. „Vor allem aber habe dieser erklärt, daß die Frage an sich nicht in die Kompetenz des Landtags falle, sondern daß hiefür die Exekutive zuständig sei.“ Obwohl der frühere Ministerrat wie der Staatsrat sich den Anträgen Schmerlings angeschlossen hatten, nahm der Kaiser den ihm am 15. April 1865 vorgelegten Resolutionsentwurf nicht an, sondern sandte ihn an Belcredi zur neuerlichen Beratung zurück.
Nun wies der Staatsminister darauf hin, daß die Beschlüsse des Landtags strikt auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung beider Landessprachen aufgebaut seien. Der Kampf im Landtag sei über den Antrag entbrannt, daß die zweite Landessprache ein obligater Lehrgegenstand in den Mittelschulen sein solle. Nach dem Vorschlage Schmerlings sollte in allen Schulen Böhmens „das Mischungssystem“ beibehalten und wohl für die tschechische, nicht aber auch für die deutsche Sprache „Dispense“ erteilt werden. Belcredi hingegen trat „unbedingt“ für die „Scheidung der Unterrichtsanstalten nach der Unterrichtssprache“ ein. „Durch die Zweisprachigkeit im Unterricht werde der Hauptzweck des Unterrichtes gefährdet“ und „durch diese halbe Maßregel“ keine der beiden Parteien befriedigt. Im Gegensatze zu Schmerling und zum Unterrichtsrate bestand Belcredi auf dem Prinzip, daß beide Landessprachen obligate und nicht freie Lehrgegenstände sein müßten. „Gesetzlich und tatsächlich sei bis jetzt der Unterricht in der zweiten Landessprache in Böhmen als obligat behandelt worden, ohne daß von nationaler Seite dagegen eine Einwendung erhoben worden sei. Wenn der Unterrichtsrat die Ergebnisse des bisherigen Unterrichtes in der böhmischen Sprache für deutsche Schüler im allgemeinen als wahrhaft klägliche bezeichnet, so könne mit demselben Rechte dies leider auch von den Erfolgen des obligaten Unterrichtes in der deutschen Sprache für böhmische Schüler behauptet werden, und es liege dies nicht allein in der Methode des Unterrichts, sondern vorzugsweise in den nationalen Zerwürfnissen, wodurch das, was die Schule leiste, in der Familie wieder verdorben wird156.“ Der Staatsminister lehnte für die Mittelschulen das Prinzip der Lern- und Lehrfreiheit rundweg ab. Hier, wo es sich immer um einen Gegenstand handle, der einem Lebensbedürfnisse dient, solle und müsse Zwang herrschen. Die Regierung solle aus Klugheit als Abwehr gegen „die nationale Hetzerei“ den Weg zur Verständigung bieten, indem beide Sprachen als obligate Unterrichtsgegenstände erklärt werden. „National extreme Richtungen können nur durch praktische Erfahrungen geheilt werden; durch dieselben trete eine Mäßigung ein, während durch schroffes Entgegentreten denselben nur neue Nahrung gegeben werde.“ Das Bekenntnis entspricht Belcredis prinzipieller Einstellung, wie sie aus seinem Regierungsprogramm zu entnehmen ist, und ihr widerspricht auch der nächste Satz aus dem Referate des Staatsministers nicht: „daß aber böhmische Gymnasien mit den deutschen in den Erfolgen nicht konkurrieren können, werde wohl bald an den Tag treten und eben diese Erfahrung politisch heilsam wirken.“
|| S. 57 PDF || Der Leiter des Staatsrates räumte ein, daß das Gutachten „möglicherweise“ anders ausgefallen wäre, wenn dem Staatsrate alle jetzt von Belcredi angeführten Argumente zur Zeit bekannt gewesen wären, als er über den Gesetzentwurf beriet. Alle Mitglieder des Ministerrates schlossen sich den Anträgen des Staatsministers an.
c) Reorganisierung der Wiener Technik
Der Ministerrat der Regierung Belcredi hatte sich auch mit Fragen des Hochschulunterrichtes und der wissenschaftlichen Forschung zu beschäftigen; am 1. September 1865 handelte es sich um die Reorganisierung der Wiener Technik, „des Wiener Polytechnischen Instituts157“. Dabei wurden fast ausschließlich finanzielle Fragen besprochen, vor allem die der Höhe der Gehälter und des „Schulgeldes“. Die Gehälter der ordentlichen Professoren waren vom Staatsministerium zunächst um 500 fl. gegen die Anträge des Unterrichtsrates gekürzt worden; das Finanzministerium wollte eine weitere Herabsetzung um nochmals 500 fl. vornehmen, so daß das Anfangsgehalt des Ordinarius gegenüber den ursprünglich in Aussicht genommenen 3000 fl. 2000 fl. betragen hätte: der gleiche Betrag, den ein Professor am Prager Polytechnikum als Anfangsgehalt bezog. Mit Rücksicht hierauf und „in Anbetracht, daß die Universitätsprofessoren Kollegiengelder beziehen, die ihr Gehalt mitunter um mehr als das Doppelte übersteigen, während die Professoren im Polytechnischen Institute außer ihrem Gehalt kein anderes Einkommen haben … [und da] es sonst sehr schwer wäre, hervorragende Lehrkräfte für die Technische Hochschule zu gewinnen“, erklärte Belcredi, an seinem Antrage festzuhalten, worauf auch der Finanzminister zustimmte, „sosehr er auch auf Herbeiführung von Ersparnissen, wo immer es möglich sei, Bedacht nehme“. Alle anderen Mitglieder schlossen sich an.
Den Betrag des „Schulgeldes“, das mit 50 fl. jährlich veranschlagt war, fand der Justizminister, „l’enfant terrible“ des Kabinetts, zu hoch. Aber der Referent des Unterrichtsrates führte aus dem In- und Auslande Ziffern an, die diesen Betrag rechtfertigen sollten, und wies darauf hin, daß es auch Schulgeldbefreiungen geben werde; schließlich bemerkte er noch, „daß es nicht von Vorteil sei, wenn soviel arme Leute sich den technischen Studien widmeten“; eine Begründung für dieses Argument gab er nicht; es blieb bei dem vorgesehenen Betrag.
Komplizierter gestaltete sich die Debatte über die Genehmigung der Statuten der südslawischen Akademie der Wissenschaften und Künste158. Bereits die Geschichte der Entstehung des Statutenentwurfs ist nicht einfach. Der Antrag des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers, der hierüber referierte, wich von dem des Landtagsausschusses, der den ersten Entwurf verfaßt hatte, wesentlich ab. Es gelang Belcredi, den Ministerrat davon zu überzeugen, daß die Bestimmungen über die südslawische Akademie grundsätzlich eine Landesangelegenheit seien, so daß der Landtag auch an deren finanziellen Bestand interessiert sei. Der kroatische Kanzler erklärte sich hierauf bereit, seinen Vortrag im Sinne des Staatsministers umzuarbeiten und nochmals vorzulegen.
Anschließend wurde der Antrag des kroatischen Hofkanzlers, in Agram ein Landesmuseum zu errichten, über Vorschlag Belcredis dahin abgeändert159, daß || S. 58 PDF || beide Anstalten, Akademie und Museum, in eine einzige vereinigt werden sollten, „zumal die Mittel, über welche beide Anstalten verfügten, doch nur sehr beschränkt seien“.
d) Errichtung eines literarischen Vereins an der Universität in Pest
Im Zusammenhang mit den höheren Studien steht auch die Frage der Bewilligung „zur Errichtung eines literarischen Vereines an der Universität in Pest160“. Über Auftrag des Monarchen legte der ungarische Hofkanzler seinen au. Vortrag hierüber dem Ministerrate vor und erklärte, „daß der Zweck dieses Vereines in der Förderung der weiteren wissenschaftlichen Bildung durch ein entsprechendes Zusammenwirken sämtlicher Vereinsmitglieder, insbesondere durch Vorträge sowie Abfassung, Übersetzung und Kritik wissenschaftlicher Arbeiten bestehen soll“.
Die ersten Bedenken kamen „in politischer Beziehung“ vom Polizeiministerium. Mailáth maß ihnen keine besondere Bedeutung zu, und da der Statthalter die Genehmigung befürwortete und ähnliche Vereinigungen auch schon früher an der Pester Universität „mit günstigem Erfolge“ bestanden hätten, ohne daß sich je ein Anlaß zu einem Anstand ergab, stellte er den Antrag, daß die Bildung des Vereines genehmigt werde. Über Befehl des Kaisers war auch der Staatsrat einvernommen worden; er hatte sich „mit allen gegen eine Stimme“ dem Antrag des Hofkanzlers angeschlossen. Im Ministerrate meinte Belcredi, daß das Polizeiministerium dem Antrag nicht direkt entgegengetreten sei, sondern lediglich festgestellt habe, daß derartige Vereine in den Ländern westlich der Leitha bisher nicht gestattet wurden „und auch in Zukunft nicht gestattet werden“ dürften. Der Hofkanzler wandte ein, daß in den projektierten Statuten des Vereins genügend Vorsorge getroffen sei, „um die Studenten zu verhindern, die ihnen gesetzten Grenzen zu überschreiten“. Das Verbot der Bildung eines solchen Vereines werde nur „dazu führen, daß die Studierenden im Streben nach wissenschaftlicher und oratorischer Ausbildung zu Privatzusammenkünften ihre Zuflucht nehmen werden, für welchen Fall die Ausdehnung ihrer Tätigkeit auf ein ihrem Berufe ferne gelegenes Gebiet bei der Untunlichkeit jeder Überwachung viel eher zu besorgen sei, als wenn dieselben unter Aufsicht und im Beisein eines Universitätsprofessors ihre Verhandlungen pflegen“, wie es im Entwurf der Statuten vorhergesehen war. Belcredi war voll der Entgegnungen: von einer Notwendigkeit, einen solchen Verein zu gründen, um eine auf den Universitäten bestehende Lücke auszufüllen, könne wohl nicht die Rede sein. „Der Studierende habe auf der Universität Vorträge anzuhören und das Gehörte in sich aufzunehmen; selbst Vorträge zu halten, sei an der Universität nicht seine Aufgabe; zu schriftlichen Ausarbeitungen aber biete ihm die Universität den weitesten Spielraum; mit Kritik wissenschaftlicher Arbeiten habe der Student sich nicht zu befassen.“ Er, der Staatsminister, sei überhaupt dagegen, daß den Studenten solche Bewilligungen erteilt würden, „die sich ungeachtet der sorgsamst verfaßten Statuten nicht eindämmen lassen“. An diesem abweisenden Standpunkt hielt Belcredi weiterhin fest; er wolle nicht direkt Einspruch erheben, konzedierte er; aber er glaubte, doch seinen Wunsch aussprechen zu sollen, „daß im dermaligen || S. 59 PDF || Augenblicke, wo die Stimmung nicht die beste sei, der Verein nicht zustande komme“. Daraufhin begann eine Reihe von Mitgliedern des Ministerrates — der Finanzminister, der Kriegsminister, auch der Präsident des Staatsrates — einzulenken, und es war dieser, Baron Geringer, der die lösende und erlösende Formel fand: „nicht erledigen!“ Das Protokoll schließt: „dieser Ansicht beipflichtend, einigte sich sohin die Konferenz, daß mit Rücksicht auf den bedenklichen Zeitpunkt der Erledigung diese Angelegenheit vorläufig auf sich beruhen gelassen werde.“
e) Abschaffung der Strafe der körperlichen Züchtigung
Zu einer ähnlichen Meinungsverschiedenheit zwischen dem Staatsminister und den Mitgliedern seines Kabinetts gab ein Vorhaben des Justizministers Anlaß, der einen Gesetzentwurf einbringen zu wollen erklärte, um die Strafen der körperlichen Züchtigung und des Kettentragens abzuschaffen161. Die Prügelstrafe war in Österreich bereits abgeschafft gewesen, wurde aber wieder aufgenommen, als das österreichische Strafgesetz im Jahre 1852162 auf Ungarn ausgedehnt wurde, da sie dort immer bestanden hatte und man sie für unentbehrlich hielt. Komers gab dann einen ausführlichen Katalog der Gründe, die gegen die beiden Strafarten anzuführen waren, und fügte hinzu, daß er aus eigener Erfahrung bekräftigen könne, „daß man jene Sträflinge, die einmal die Schmach der Prügelstrafe an sich erfahren haben oder welche die Kette tragen mußten, regelmäßig zu den Über-Bord-Geworfenen zählen muß, bei welchen mit äußerst seltenen Ausnahmen eine gemütliche oder sittlich veredelnde Einwirkung geradezu unmöglich wird“. Erst wenn diese beiden Strafarten, für die es völligen Ersatz durch weniger entwürdigende Arten der Verurteilung gebe, abgeschafft seien, könne er die ihm anvertraute Reform des österreichischen Gefängniswesens „mit einiger Aussicht eines günstigen Erfolges“ in Angriff nehmen.
Wiederum war es der Staatsminister, der Einwendungen machte und es bedenklich fand, die beiden Strafarten völlig abzuschaffen; sie seien als Disziplinarstrafen in Strafanstalten in flagranti, bei größeren Exzessen oder Aufruhr unentbehrlich, wenn man nicht von der Schußwaffe, einem noch drastischeren Mittel, Gebrauch machen wolle. Als weiteren Grund gegen die unbedingte Aufhebung der körperlichen Züchtigung führte Belcredi an, daß diese Strafart beim Militär noch in Wirksamkeit stehe und — so ging seine etwas seltsame Argumentation — es für das Heer „infamierend“ wäre, wenn für die Soldaten eine Strafart beibehalten würde, die selbst für die gefährlichsten Verbrecher nicht mehr angewendet werden dürfe. Komers replizierte prompt, daß das Argument des Staatsministers „nur dazu führen könnte, diese Strafart auch beim Militär allmählich außer Anwendung zu bringen. Er habe aus seiner eigenen Militärpraxis (Komers kam vom Militärauditoriat163) sattsam die Erfahrung gewonnen, daß jene Kompanien und Schwadronen, bei denen am meisten geprügelt wurde, die am wenigsten disziplinierten waren. Man hätte diese Strafart auch beim Militär schon längst aufgehoben, wenn sie nicht das wirksamste Mittel böte, die Mannschaft dienstpräsent zu erhalten“. Hier schaltete sich der Kriegsminister ein, der im allgemeinen in den || S. 60 PDF || Zusammenkünften der Minister nicht durch seine Redefreudigkeit auffiel. Es wäre ihm sehr willkommen, erklärte Franck, wenn es möglich wäre, „diese Strafe aus dem Militärstrafgesetze ganz zu entfernen, was jedoch mit einem Male nicht ausführbar sei“. Dieser Umstand hindere ihn aber nicht, für den Antrag des Justizministers zu stimmen. Die Abschaffung dieser Strafe beim Zivil werde dazu beitragen, sie mit der Zeit auch beim Militär entbehrlich zu machen. Der Minister des Äußern und der Handelsminister schlossen sich an, wenn auch Mensdorff die körperliche Züchtigung als Disziplinarstrafe in den Strafanstalten beibehalten wissen wollte.
Belcredi ließ sich nicht beirren; das Protokoll verzeichnet: „Mit Ausnahme des vorsitzenden Staatsministers, der bei seiner Ansicht, daß der Antrag nicht zeitgemäß und opportun sei, verharrte, einigte sich die Konferenz164 dahin, daß die Strafe der körperlichen Züchtigung und die Kettenstrafe als Hauptstrafen oder Strafverschärfungen aus dem Strafgesetze zu streichen, daß diese Strafen jedoch in Disziplinarfällen beizubehalten wären und daß deren Anwendung durch eine Instruktion zu regeln wäre.“ Jetzt führte der Staatsminister an, daß eine solche Neuerung auch mit den Prinzipien des Patents vom 20. September, des Sistierungspatents, unvereinbar wäre. Die Abschaffung der Prügelstrafe könne unmöglich „als eine dringende und unaufschiebbare Maßregel165 angesehen werden …, sie würde daher nur als ein Wettstreit des Ministeriums mit dem Parlamente, als Sucht nach Popularität angesehen werden …“. Komers opponierte nochmals: „Rücksichten der Humanität drängen zu dieser Verfügung, und niemand in der Welt werde ein Wort darüber verlieren, wenn zur Abschaffung dieses Fleckens in dem Gesetze geschritten werde.“
Aber alle anderen Mitglieder des Ministerrates mit Ausnahme des Kriegsministers, der bei seinem Votum verharrte, schlossen sich jetzt der Ansicht des Staatsministers an. „Der Justizminister bedauerte, nach dem gefaßten Beschlusse von seinem Vorhaben abstehen zu müssen.“
Wie sehr wünschte man, daß diese Debatte nicht stattgefunden hätte — nein, wie sehr hätte man gehofft, daß der Justizminister und der Kriegsminister mit ihrer Ansicht, „diesen Flecken in dem Gesetze“ abzuschaffen, durchgedrungen wären.
Epilog - Retrodigitalisat (PDF)
Ministerratsprotokolle sind keine ideale historische Quelle. Dafür sorgen die Schriftführer, denen wir die Existenz der Protokolle verdanken; sie sind Menschen, aber gewiß nicht geniale Menschen; das heißt, sie wollen objektiv sein; wie aber ist es um ihre Befähigung für diese Aufgabe bestellt? Den Ministerratsprotokollen fehlt eben das, was den Reiz der so lange bevorzugten diplomatischen Quellen ausmachte: das Pittoreske, das subjektiv-einmalig Gesehene, das Farbige; wenn sie erzählen, so ist es grau in grau.
|| S. 61 PDF || Was wird in diesem Band erzählt? Wenn auch diese Ministerratsprotokolle weithin nur die Beschlüsse dieses Gremiums wiedergeben, so enthalten sie doch auch mehr; man denke z. B. an die Diskussionen über die Anleihe, über die in eine schwere Krise geratene Creditanstalt, über die Gründung eines literarischen Vereins an der Universität in Pest, über die Abschaffung der Prügelstrafe. Freilich, dies sind nicht die Hauptthemen, die wir von den Beratungen in diesen Monaten erwarten, nicht die großen politischen Probleme: zuerst das Duell mit Preußen und dann die ungarische Frage. Wie mehrfach erwähnt: das erste Thema ist kaum berührt; das zweite nur sehr fragmentarisch behandelt. Wir wiederholen, was wir eingangs sagten: es ist der Wert der Dokumente dieses Bandes, uns ahnen zu lassen, welchen Gang die Entwicklung der Donaumonarchie genommen hätte, wenn der Krieg mit Preußen im Jahre 1866 nicht gekommen wäre. Der Probleme, der wichtigen Probleme gab es genug. Hätten sie bewältigt werden können? Hätten sie von den Mitgliedern des Ministeriums Belcredi bewältigt werden können? Jedenfalls, so wenig befähigt, wie diese zumeist geschildert werden, waren sie nicht; das ergibt sich wohl eben aus den hier veröffentlichten Dokumenten, und heute vollkommen vergessene Männer wie Wüllerstorf und Komers verfügten auch über ein mehr als durchschnittliches Maß an Zivilcourage. Selbst die beiden besonders wenig freundlich beurteilten Mitglieder dieser Regierung, Esterházy und Larisch, bezeugen bei aller Klassengebundenheit entschieden mehr sachliches Verständnis in den Diskussionen, als die frühere Geschichtsschreibung bei den „Grafen“ vorausgesetzt oder ihnen zugebilligt hätte. Freilich, weder bei dem einen noch bei dem anderen sind wir einstweilen so weit gelangt, sagen zu können, daß wir ihn wirklich kennengelernt hätten. Eher dürften wir dies heute vom Leiter des Ministerrates, von Graf Belcredi, sagen.
Wenn Belcredi im März 1865 einen Ausspruch des Monarchen zitierte, daß dieser „in dieser traurigen, gefahrvollen Zeit“ in ihm „allein den ehrlichen Mann sehe, auf den er sich unbedingt verlassen könne“, so erscheinen die Worte — wenn wir die Lage der Dinge, wie sie damals war, berücksichtigen — ebenso verständlich, wie es glaubhaft ist, daß er „die Eigenschaften und Neigungen eines Hofmannes nicht besaß“ und sein Interesse „dieser Sphäre nie zugekehrt“ war. Die Gedankenwelt, der Belcredi angehörte, die eines Clam-Martinic und Karl Schwarzenberg, war vom Grundgedanken der deutschen Romantik geprägt, ohne daß wir bisher eine nationalistische Färbung irgendeiner Richtung bei dem Staatsminister wahrzunehmen vermögen; er selbst hat betont, daß er weniger deutsch-national als der Außenminister, der sein persönlicher Freund war, empfand. Wir würden sagen, daß Belcredi weder deutsch noch tschechisch, sondern typisch „österreichisch“ dachte; damit war sein auffallend geringes Interesse an der Außenpolitik wohl verträglich. Zum hochfeudalen Politiker und Staatsmann hat ihm die entsprechende wirtschaftliche Basis gefehlt. Große schöpferische politische Gedanken haben wir an Graf Richard Belcredi nicht wahrgenommen, aber ebensowenig die Absicht oder die Pose, solches von sich zu behaupten. Es mag einstweilen unentschieden bleiben, ob er „in dieser traurigen, gefahrvollen Zeit“ berufen war, Staatsminister der Donaumonarchie zu sein und ob es für ihn nicht || S. 62 PDF || besser gewesen wäre, wenn er auf dem Statthalterposten in Prag verblieben wäre, und für Österreich, wenn er darauf bestanden hätte, daß die Hauptpunkte seines vom Monarchen gebilligten Regierungsprogrammes auch durchgeführt worden wären.
Und der Monarch? Wenn wir bedenken, daß die Hauptsorge Franz Josephs in diesen Monaten unzweifelhaft der hier kaum behandelten deutschen Frage galt, so müssen die ungewöhnliche Arbeitskraft und der Arbeitswille des noch nicht 36jährigen Herrschers betont werden, ohne daß verschwiegen werden soll, daß der Kaiser von Österreich sich 1865/66 in einer Geisteshaltung befand, die noch mehr an die überraschenden Entscheidungen der Revolutionsjahre, an die plötzlichen Beschlüsse von 1859 erinnert als an den ruhigen Brief von 1874 an den ihn mit der Exkommunikation bedrohenden Papst, an den Entschluß, das allgemeine Wahlrecht einzuführen, oder an den müden Ausspruch: „Es ist ja in Österreich nie gegangen.“ Die Ungeduld des jungen Herrschers damals scheint geradezu sprichwörtlich gewesen zu sein.
Das Wesentliche an den in diesem Bande vorgelegten Dokumenten liegt nicht in den persönlichen Fragen, sondern in der Möglichkeit, den sozialen Entwicklungsprozeß, den die Donaumonarchie zu Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm, genauer zu sehen, als dies bisher möglich gewesen ist, ihren Eintritt in die Periode der kapitalistischen Wirtschaft zu beobachten und ihre beginnende engere Verflechtung mit der Gemeinschaft der westeuropäischen Staatenwelt. Dieser Prozeß stand damals in seinen Anfängen und vollzog sich nicht ohne Reibungen und Opfer — man denke nur an die Geschichte der österreichischen Anleihe von 1865. In den schmerzhaften Übergangserscheinungen und Rückschlägen kann Kaiser Franz Joseph — auch dort, wo er selbst nicht in Erscheinung tritt — als der Repräsentant seines Reiches gelten.
Weder die Anteilnahme der Regierung an der „immer treuen bäuerlichen Bevölkerung Galiziens“ mit ihrer „schätzenswerten Neigung an die Ah. Person des Monarchen“ noch das Interesse an den griechisch-orthodoxen Rumänen Siebenbürgens, die der Unterstützung „ebenso bedürftig als würdig“ waren, haben der politischen Motivierung entbehrt, und in Dr. Stradal, dem „Faiseur aus Teplitz“, und in Generaldirektor Viktor Offenheim, Ritter von Ponteuxin, erscheinen Gestalten, die sich einige Jahre später zum österreichischen Typus „der Gründerjahre“ entwickeln, sehr verschieden von dem typisch wienerischen „Herrn Karl“, mit dem man versucht ist, sie irgendwie in Verbindung zu bringen.
Wenn dem Ministerium Belcredi ein Zug, eine Einstellung gemeinsam ist, so ist es die Überzeugung von der Notwendigkeit, durch drastische Ersparnisse Ordnung in die zerrütteten Finanzen der Monarchie zu bringen, und von der Tatsache, daß die Belastung der Bevölkerung das Ausmaß des Tragbaren zumindest erreicht hatte. Beide Gesichtspunkte hat Belcredi sowohl in seinem Regierungsprogramm wie in den Diskussionen des Ministerrates wiederholt betont, und er hat hierin die Unterstützung des an und für sich nicht besonders tatkräftigen Finanzministers gefunden. Die Dokumente des nächsten Bandes werden zeigen, in welcher Weise das Ministerium den Anforderungen der Krise des Jahres 1866 begegnet ist und wie diese die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Monarchie beeinflußte.
|| S. 63 PDF || Die Darstellungen der österreichischen Geschichte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts haben sich zumeist auf zwei Hauptprobleme dieser Periode konzentriert: die Außenpolitik und den Ausgleich mit Ungarn. Es ist ein keineswegs zu übersehender Beitrag der Geschichte des Ministerrates, des Gremiums, dem nur ein geringer Einfluß auf den Gang der Außenpolitik eingeräumt war und das zu den Entscheidungen im ungarischen Problem nur fragmentarisch herangezogen wurde, darzustellen, welche anderen Probleme den Staat und die Bevölkerung Österreichs beschäftigten und belasteten, um dann deren Bedeutung abzuschätzen.