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Nr. 47 Ministerrat, Wien, 26. Jänner 1866 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 26. 1.), Mensdorff, Esterházy, Mailáth, Larisch 29. 1., Komers 29. 1., Wüllerstorf 30. 1., Schiller 31. 1., Geringer für III; außerdem anw. Savenau bei I, Schmid bei II; abw. Franck.

MRZ. 47 – KZ. 1471 –

Protokoll des zu Wien am 26. Jänner 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Besteuerung des Bieres im Zollausschluß von Istrien

Vortrag des Finanzministers bezüglich eines Gesetzentwurfes wegen Besteuerung des Bieres beim Kleinverschleiße im Zollausschlusse von Istrien.

Der Sektionschef Ritter v. Savenau referierte, daß im Zollausschlusse von Istrien von dem daselbst verbrauchten Biere tatsächlich keine Verzehrungssteuer erhoben werde. Denn während nach den bisher bestehenden Gesetzen das Bier in Österreich ausschließlich bei der Erzeugung besteuert wird, befinden sich im Istrianer Zollausschlusse gegenwärtig keine Bierbrauereien. Ausländisches Bier kann gebührenfrei dahin gebracht werden, gleich dem inländischen über Triest zur See ausgeführten Biere, für welches bei dem Übertritte über die Zollinie in den Triester Zollausschluß die bei der Erzeugung entrichtete Verzehrungssteuer zurückvergütet wird. Gegenwärtig werde in Triest eine großartige, auf eine Aktienunternehmung gegründete Bierbrauerei errichtet, welche nicht nur den eigenen Bierbedarf der Stadt Triest zu decken, sondern auch die nächstgelegenen Gebietsteile und darunter Istrien mit Bier zu versehen bestrebt sein wird. Um nun zu verhüten, daß außer anderem inländischen Biere künftig auch noch Triestiner Bier im Zollausschlusse von Istrien und auf den dazugehörigen Quarnerischen Inseln zum Verbrauche gelange, ohne daß die Finanzverwaltung die dafür gebührende Verzehrungssteuer bezieht, erübrige kein anderes praktisches Mittel als die bereits vor zwei Jahren beabsichtigte Umlegung der Biersteuer im Zollausschlusse von Istrien von der Erzeugung auf den Ausschank. Der Finanzminister beabsichtigte daher den anliegenden Gesetzentwurfa diesfalls Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung zu unterbreiten1.

Der Leiter des Staatsrates bemerkte, daß der Staatsrat diesen Gegenstand geprüft und sich sowohl mit dem Antrage des Finanzministers an sich als auch mit dem Inhalte des Gesetzentwurfes vollkommen einverstanden erklärt habe. Der Handelsminister wünschte eine Aufklärung, ob eine Steuer vom Biere in Triest eingehoben werden wird, wenn einmal daselbst die Aktienbrauerei in Betrieb gesetzt sein wird. Ritter v. Savenau erwiderte, daß die Verzehrungssteuer in Triest nicht so wie in den übrigen Ländern im Regiewege eingehoben werde, sondern daß die Stadtgemeinde Triest für die Verzehrungssteuer ein || S. 279 PDF || jährliches Aversum zahle. Wenn daher die Dampfbräuerei in Triest einmal Bier erzeugen wird, werde die Kommune zwar ihren Dazio Civico vom Biere nehmen, aber deshalb kein höheres Aversum zahlen. Übrigens sei das Prinzip der Verzehrungssteuerentrichtung vom Biere auch in Triest eben durch das Aversum gewahrt. Die Konferenz erklärte sich sohin mit dem Vorhaben des Finanzministers einhellig einverstanden.

II. Konzession für eine Eisenbahn von Aussig nach Komotau

Vortrag des Handelsministers in betreff der Verleihung der Konzession zum Baue und Betriebe der Fortsetzung der Lokomotiveisenbahn von Aussig nach Teplitz bis Komotau.

Der Ministerialrat Ritter v. Schmid stellte den Sachverhalt dar und gab ein Bild von der Bedeutung dieser projektierten Bahn, durch welche die in jener Gegend und insbesondere im Bielatale bereits bestehenden Bergwerks- und größeren Industrialunternehmungen in den Eisenbahnverkehr gezogen und dadurch einem weiteren Aufschwunge zugeführt, ein sehr großes Lager guter und billiger Braunkohle mit den Hauptadern des böhmischen Verkehres, der nördlichen Staatsbahn und dem Elbestrome, in unmittelbare Verbindung gebracht und dadurch, insbesondere durch die Verbindung von Komotau mit Weipert (Annaberg), der Export der Braunkohle nach Sachsen wesentlich erhöht werden wird. Unter den Konzessionswerbern sei bei der Verhandlung zunächst auf die Gesellschaft der Aussig—Teplitzer Bahn Bedacht genommen worden, weil diese Gesellschaft die meiste Aussicht und Bürgschaft des Gelingens gewährte. Diese Gesellschaft nehme eine Zinsengarantie von Seite des Staates nicht in Anspruch, wohl aber andere Begünstigungen, insbesondere die Erteilung einer 20jährigen Steuerfreiheit. Mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit dieser Bahn erklärte der Handelsminister vorzuhaben, Se. Majestät a) um die Ag. Genehmigung des vereinbarten, keinem Anstande unterliegenden Entwurfes der Konzession für das Unternehmen der Aussig—Teplitzer Eisenbahngesellschaft zur Fortsetzung ihrer Bahn bis Komotau und b) um die Ah. Ermächtigung zu bitten, dieser Gesellschaft die Verleihung der definitiven Konzession in Aussicht zu stellen und den Konzessionsentwurf dem Verwaltungsrate der genannten Bahn mit der Aufforderung zuzustellen, denselben ehestens einer einzuberufenden Generalversammlung zur Annahme vorzulegen2. Der Leiter des Staatsrates fand die Dauer einer 20jährigen Steuerfreiheit für eine zunächst doch nur lokalen Interessen dienende Bahn mit Rücksicht auf Exemplifikationen zu lange und glaubte, daß diesfalls eine Restringierung vorgenommen werden sollte3. Der Handelsminister erwiderte, daß die Gesellschaft ursprünglich eine Zinsengarantie zugestanden haben wollte, daß sie zwar von diesem Begehren abgegangen sei, die angesprochenen Begünstigungen jedoch in der Weise festhalten zu müssen erachtet habe, daß, wenn dieselben nicht vollständig zugestanden würden, sie auf das Unternehmen verzichten müßte. Es handle sich übrigens dabei für die Staatsfinanzen doch nur um ein lucrum cessans, auf das man wegen der übrigen nationalökonomischen || S. 280 PDF || und selbst staatsfinanziellen Vorteile bei Zustandekommen dieser Bahn um so leichter verzichten könne, als sonst das ganze Unternehmen in Frage gestellt wäre, wie denn auch wegen nicht vollständiger Zugestehung in Anspruch genommener Begünstigungen für die Braunauer Bahn Bankier Hirsch in München sich von dem betreffenden Unternehmen zurückgezogen habe, wodurch die Bahn im Augenblicke fast keine Aussicht auf deren Zustandekommen habe. Baron Geringer erklärte sohin, daß ihm infolge dieser Aufklärung nichts anderes erübrige, als von dem ausgesprochenen Bedenken abzustehen. Die Konferenz pflichtete sohin dem Antrage des Handelsministers einhellig bei.

III. Österreichische Expedition nach China, Japan und Siam

Der Minister des Äußern setzte die Konferenz in Kenntnis, daß der Zeitpunkt eingetreten sei, die schon vor einiger Zeit mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät beschlossene Expedition nach China, Japan und Siam nunmehr abgehen zu lassen4. Diese Expedition sei von großer Wichtigkeit, unsere Reederei genieße in diesen fernen Ländern seitens der nur nominellen österreichischen Konsule keinen Schutz, und es werde daher Aufgabe der Expedition sein, die Vorteile eines sicheren Schutzes unserer Reederei durch Abschließung von Verträgen mit den Regierungen jener Länder zu verschaffen. Die Kosten für diese Expedition seien mit Inbegriff der Auslagen für die üblichen Geschenke an die Souveräne auf 200.000 fr. veranschlagt, wovon über Rücksprache mit dem Finanzminister 140.000 fr. auf den Etat der Marine und 60.000 fr. auf den Etat des Ministeriums des Äußern als neuer Kredit zu übernehmen wären.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Nachricht, sie einigte sich jedoch — nachdem der vorsitzende Staatsminister bemerkt hatte, daß die Übernahme der Kosten auf den Marineetat im Publikum nur Anlaß zu mißliebigen Bemerkungen geben könnte, während die Übernahme derselben auf das Budget des Handelsministeriums keiner gegründeten Bekrittelung unterliegen könnte, und nachdem auch der Minister Graf Esterházy dieser Ansicht mit dem Beifügen beigestimmt hatte, daß, wenn der Reichsrat versammelt wäre, diese Sache von dem Handelsminister vertreten werden müßte, es daher nur in der Ordnung sei, daß der Handelsminister eventuell seinerzeit die Rechtfertigung übernehme — dahin, daß der Teilbetrag von 140.000 fr. für Rechnung des Etats des Handelsministesteriums in Ausgabe zu stellen sei5.

Inhalt zur Kenntnis genommen. 15. Februar 1866. Franz Joseph.