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Nr. 20 Ministerrat, Wien, 2. November 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 2. 11.), Mensdorff 9. 11., Esterházy 9. 11., Franck, Mailáth 10. 11., Larisch 10. 11., Komers 11. 11., Wüllerstorf 12. 11., Kussevich.

MRZ. 21 – KZ. 4031 –

Protokoll des zu Wien am 2. November 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Reskript an den kroatisch-slawonischen Landtag

Reskript an den kroatisch-slawonischen Landtag; nochmalige Beratung1.

Der Staatsminister Graf Belcredi machte die Eröffnung, daß er von Sr. Majestät den Auftrag erhalten habe, das an den kroatisch-slawonischen Landtag zu erlassende Reskript einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen. Infolge dieses Auftrages habe er sich mit dem ungarischen Hofkanzler, dem Minister des Äußern, dem Minister Grafen Esterházy, dem Tavernikus Baron Sennyey und dem FML. Baron v. Kussevich in Rücksprache gesetzt, und in gemeinsamer Besprechung habe man sich über folgende Abänderungsanträge verständigt. Statt des Schlußsatzes auf Seite 4, welcher folgendermaßen lautet: „Indem Wir Euch den Wortlaut dieser beiden Staatsakte beiliegend mitteilen, gewärtigen Wir, daß Ihr davon genaue Kenntnis nehmen und die darin enthaltenen Bestimmungen unter Berücksichtigung der im ersten Teile Unseres königlichen Reskriptes vom 8. November 1861 entwickelten Gründe annehmen und inartikulieren werdet2“, fand man eine kürzere Fassung, und zwar in folgender Form für angemessen: „Indem Wir Euch daher den Wortlaut dieser beiden Staatsakte beiliegend mitteilen, fordern Wir Euch hiemit zur Annahme derselben auf.“ Diese wesentlich sich nicht von der früheren unterscheidende, aber ebenso klare und einfachere Redaktion fand allgemeine Zustimmung.

Auf Seite 5 des früheren Entwurfes hatte der letzte Absatz folgendermaßen gelautet: „Im Einklange mit Unserem ebengedachten königlichen Reskripte werden Wir den das Verhältnis des Landes zu Unserem Königreiche Ungarn betreffenden Beschluß des letzten Landtages dem bevorstehenden ungarischen Landtage zur Beratung vorlegen und es ist Unser lebhafter Wunsch, daß die Lösung dieser Frage im Wege der Verständigung beider Landtage in kurzem erfolge.“ In der kommissionellen Beratung habe man nun mit Rücksicht auf die schroffe Form dieses Landtagsbeschlusses gefunden, daß eine veränderte Redaktion, und zwar in der Richtung angezeigt erscheine, daß nicht direkt ausgesprochen werde, es werde der Beschluß des kroatischen Landtages vom Jahre 1861 dem ungarischen Landtage vorgelegt, sondern daß eine mehr allgemeine und mildere Wendung, und zwar in folgender Art gebraucht werde: „Anläßlich des Beschlusses des letzten Landtages über die Beziehungen zu Unserem Königreiche || S. 146 PDF || Ungarn sprechen Wir den lebhaften Wunsch aus, daß die Lösung dieser Frage, welche im ungarischen Landtage zur Beratung gelangen wird, im Wege der Verständigung beider Landtage in kurzem erfolge.“ Auch mit dieser Redaktionsänderung war man allgemein einverstanden.

Auf die Frage Sr. Majestät , wie aber die Sache im ungarischen Landtage angeregt werden solle, wurde von dem Staatsminister Grafen Belcredi bemerkt, daß der Gegenstand in der Thronrede zur Eröffnung des ungarischen Landtages3 zu erwähnen sei, daß von jeher die Thronrede in Ungarn in wesentlicher Unterscheidung von einer Thronrede an die Vertretungen der anderen Königreiche und Länder als Grundlage der Beratung angesehen worden sei, welcher Bemerkung von Seite des ungarischen Hofkanzlers v. Mailáth noch die weitere beigefügt wurde, daß der königlichen Thronrede gewöhnlich die königlichen Propositionen folgten, die aber jetzt nicht möglich seien, weil nur der gekrönte König solche machen könne.

Auf Seite 6 des Entwurfes in der vorletzten Zeile wird auf Streichung des Wortes „daher“ angetragen und dieses hiemit begründet: Es werde ohnehin in dem vorhergehenden Satze der nächste ungarische Landtag vorzugsweise als ein Krönungslandtag bezeichnet und es sei demnach nicht notwendig, die Berufung Kroatiens zu einer Vertretung im ungarischen Landtage als nur für einen Krönungslandtag geltend noch schärfer zu markieren.

In dem gleichen Absatze wurde ferner noch auf Streichung des Wortes „verfassungsmäßig“ angetragen, indem dieser Beisatz nur einen Anlaß zu kritischen Bemerkungen und Zweifeln bieten würde, da die verfassungsmäßige Vertretung, wie sie in Ungarn verstanden werden dürfte, von Kroatien nicht anerkannt wird, eine neue verfassungsmäßige Bestimmung über die Art der Vertretung aber noch gar nicht besteht.

Auch diese Redaktionsänderungen fanden allgemeine Zustimmung.

Seite 8 lautete der letzte Absatz folgendermaßen: „Am Schlusse des Landtages erwarten Wir mit Zuversicht, daß Euere Getreuen sowohl die vereinbarten Beschlüsse des letzten als jene des eben versammelten Landtages in der üblichen Redaktion von Gesetzesartikeln Uns zur königlichen Sanktion und Ausfertigung unterbreiten werden.“ In der kommissionellen Beratung habe man gefunden, daß es nicht notwendig sei, die Beschlüsse des letzten Landtages besonders zu erwähnen, da dieses in Ungarn die Vermutung eines wiederholten absichtlichen Betonens jenes Beschlusses rege machen könnte, mittelst dem der letzte kroatische Landtag Ungarn gegenüber eine so schroffe Stellung einnahm. Es wurde daher folgende Redaktion vorgeschlagen und allgemein angenommen: „Am Schlusse des Landtages erwarten Wir mit Zuversicht, daß Euere Getreuen die landtäglichen Beschlüsse in der üblichen Redaktion von Gesetzesartikeln Uns zur königlichen Sanktion und Ausfertigung unterbreiten werden.“

Das nunmehr endgültig an den kroatisch-slawonischen Landtag zu erlassende Eröffnungsreskript lautet also folgendermaßen: (Reskript als Beilage hier angeschlossen)4.

II. Einberufung von Vertretern Fiumes zum ungarischen Landtag

Anregung wegen Einberufung von Fiume zum ungarischen Landtage.

Mit dem Bemerken, daß er sich veranlaßt sehe, einen sehr heiklen Gegenstand, welcher jedoch mit dem soeben behandelten in Berührung stehe, zur Sprache zu bringen, stellte der ungarische Hofkanzler v. Mailáth die Anfrage, ob zu dem ungarischen Landtage nicht auch Abgeordnete der Stadt Fiume eingeladen werden sollen. Der staatsrechtliche Verband zwischen dem Königreiche Ungarn und der Stadt Fiume könne keineswegs als gelöst angesehen werden, obwohl faktisch dieses Verhältnis gestört und Fiume von Ungarn getrennt sei. Als Distrikt sei aber Fiume seit seiner staatsrechtlichen Verbindung mit der Krone von Ungarn immer zum ungarischen Landtage einberufen worden5.

Auf die Bemerkung Sr. Majestät , daß eine solche Einberufung Anlaß zu einer großen Aufregung in Kroatien bieten und auf die Haltung des bevorstehenden kroatischen Landtages einen äußerst nachteiligen Einfluß üben dürfte, wurde dieser Anregung keine weitere Folge gegeben.

III. Ernennung eines Locumtenens Banalis

Anregung wegen Ernennung eines Locumtenens für den Banus beim kroatischen Landtage.

Se. Majestät eröffnete, daß Se. Eminenz der Kardinal Haulik früher als Eröffnungskommissär für den kroatischen Landtag bestimmt worden sei und daß diese Ernennung bisher noch nicht zurückgenommen wurde6. Es sei aber der Wunsch Sr. Eminenz, von dieser Stelle enthoben zu werden, und Se. Majestät spreche sich dahin aus, daß diesem Wunsche des betagten, verdienstvollen Kirchenfürsten zu entsprechen sei. Hiebei machte Se. Majestät darauf aufmerksam, daß auf dem letzten Landtage von diesem zwei Vizepräsidenten ernannt worden seien7, zu welcher Wahl dem Landtage kein Recht zustehe, da der gesetzliche Vertreter des Banus der Kardinal und in dessen Verhinderung der älteste Obergespan sei. Es scheine demnach angezeigt, ein ähnliches Vorgehen des Landtages in der bevorstehenden Session nicht zu dulden und die Wahl eines Locumtenens des Banus von Regierungs wegen vorzunehmen.

Auf die Bemerkung des provisorischen Leiters der kroatischen Hofkanzlei FML. Freiherrn v. Kussevich daß der von der Regierung früher als Locumtenens des Banus bezeichnete Obergespan Kukuljević8, welcher zugleich der älteste Obergespan sei, für diese Stelle nicht sich eigne, indem ihm das nötige Vertrauen im Lande fehle, einigte man sich in dem Beschlusse: „es sei der Banus zu beauftragen, wenn wiederum im bevorstehenden Landtage zur Wahl von Vizepräsidenten geschritten werden wollte, einem solchen Vorgehen mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Ferner sei die kroatische Hofkanzlei zu ersuchen, mit || S. 148 PDF || aller Beförderung auf die Ernennung eines neuen Locumtenens des Banus Bedacht nehmen zu wollen9“.

Endlich wies Se. Majestät noch darauf hin, wie bei der herrschenden Spannung der Parteien es für die Regierungsorgane ein Gebot der Klugheit sei, diesen gegenüber sich mit der größten Unparteilichkeit und Objektivität zu benehmen, und daß dieses von der Hofkanzlei dem Banus zu empfehlen sein dürfte.

IV. Pressefragen

Angelegenheit der Preßleitung.

Wenn auch, bemerkte Se. Majestät, unter den gegenwärtigen Preßverhältnissen die Preßleitung eine sehr schwierige Aufgabe sei und jenes Ziel noch in weiter Ferne stehe, das zu erreichen jede Preßleitung sich zur Aufgabe zu machen habe, so lasse sich andererseits nicht verkennen, daß sogar das unter den gegenwärtigen Verhältnissen Erreichbare nur dann erreicht werden könne, wenn die preßleitenden Organe über die Absichten und den Gang der Regierung im klaren seien, dadurch eine volle Einheit in ihrem Vorgehen erzielt und damit zugleich die größte Entschiedenheit in Verteidigung des Ganges und der Maßnahmen der Regierung an den Tag gelegt werde. Das letztere sei um so leichter, als die Regierung wisse, was sie wolle und in ihrem Vorgehen sich bisher vollkommen konsequent geblieben sei. Um nun all dieses zu erreichen, hält es Se. Majestät für notwendig, daß ein Mitglied aus dem Schoße des Ministerrates mit der Aufgabe betraut werde, die nötige Überwachung zu pflegen, damit äußere und innere Angelegenheiten des Reiches von allen dienstbaren Federn streng nach den Intentionen der Regierung und ohne daß von ihnen Politik auf eigene Faust gemacht werde, gleichsam wie aus einem Gusse besprochen werden, daß zugleich aber auch dieses Mitglied als Organ zu dienen hätte, an welches der Preßleiter sich wenden kann, um entweder unmittelbar Instruktionen sich zu erbitten oder solche und notwendige Auskünfte durch andere Ministerien zu vermitteln. Se. Majestät richtete hierauf an den Grafen Esterházy die Einladung, sich mit diesem Gegenstande befassen zu wollen.

Graf Esterházy erklärte hierauf seine pflichtschuldige Bereitwilligkeit zur Übernahme dieser Aufgabe, welcher er sich um so lieber auch unterziehe, als eine Besprechung der auswärtigen Angelegenheiten in der Presse gerade die allerschwierigste Partie der Preßleitung bilde, er in seiner Stellung und seiner persönlichen Berührung mit Graf Mensdorff in der Lage sei, die erforderlichen Mitteilungen an den Preßleiter gelangen zu lassen und er die Übernahme dieser Aufgabe als eine wirkliche Erleichterung des Grafen Mensdorff in seinen so wichtigen und vielfachen Beschäftigungen ansehe.

Der Staatsminister Graf Belcredi machte auf die Schwierigkeit einer einheitlichen Preßleitung unter den gegebenen Verhältnissen aufmerksam. In Preußen sei diese vorhanden, wo alles in der Hand des Grafen Bismarck ruhe, welcher || S. 149 PDF || seinen Preßagenten zur Seite habe und ihm unmittelbar die nötigen Instruktionen erteile. Wo aber, wie hier, verschiedene Ressortminister vorhanden, von denen jeder, ohne von dem einheitlichen Gange der Regierung abzuweichen, doch seinen eigenen Weg verfolge, sei es außerordentlich schwer für einen einzelnen, für alle an den Preßleiter die erforderlichen Instruktionen zu erteilen. Es sei daher notwendig, daß in jedem Ministerium und jeder Zentralstelle ein Organ bezeichnet werde, welches die Aufgabe habe, die nötigen Mitteilungen sich zu verschaffen und sie dem Preßleiter mitzuteilen. Ebenso sollten dem Preßleiter für alle Zweige der Staatsverwaltung gewandte publizistische Kräfte zur Verfügung stehen.

Nach einer längeren Besprechung dieses Gegenstandes, an welcher die meisten der Anwesenden teilnahmen und wobei Se. Majestät namentlich noch die Bemerkung einfließen ließ, daß die von den Chefs der Zentralstellen bezeichneten Organe täglich zusammentreten und über das, was zu geschehen oder nicht zu geschehen habe, sich besprechen sollten, wurden von Sr. Majestät der Staatsminister Graf Belcredi und Graf Esterházy beauftragt, miteinander den Gegenstand zu beraten und später sodann ihre Anträge zu stellen10.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Schönbrunn, den 15. November 1865. Franz Joseph.