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Nr. 38 Ministerrat, Wien, 26. Dezember 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 26. 12.), Mensdorff 29. 12., Esterházy 29. 12., Mailáth 29. 12., Kussevich 31. 12.; außerdem anw. Šokčvić.

MRZ. 37 – KZ. 4046 –

Protokoll der zu Wien am 26. Dezember 1865 abgehaltenen Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Antwortadresse des kroatisch-slawonischen Landtages auf das Eröffnungsreskript

Einflußnahme auf die Adresse des kroatischen Landtages.

Bei der Anwesenheit des Banus, eröffnete Se. Majestät, dürfte es angezeigt sein, nochmals die Angelegenheiten des kroatischen Landtages zur Sprache zu bringen. Es sei nämlich im hohen Interesse des Reiches gelegen, daß von dem kroatischen Landtage nicht nur eine annehmbare, sondern wirklich eine gute Adresse als Antwort auf das Eröffnungsreskript votiert werde, und es wären daher die Mittel und Wege zu beraten, um auf das Zustandekommen einer solchen Adresse den erforderlichen Einfluß zu gewinnen1. Se. Majestät forderte hierauf den Banus auf, über die neuesten Vorgänge im Landtage der Versammlung Aufschluß zu erteilen.

Nach dem Zustandekommen des Ausgleiches unter den beiden Parteien2, bemerkte hierauf der Banus , habe man sich über die Wahl des Adreßausschusses dahin geeinigt, daß von beiden Parteien eine gleich große Anzahl von Mitgliedern bezeichnet werde, die zu wählen jede Partei sich anheischig machte. Als es aber nun wirklich zur Wahl im Landtage kam, stellte sich das befremdende Resultat heraus, daß von den sechs von der Fusionistenpartei bezeichneten Kandidaten vier nicht gewählt wurden und dafür vier andere aus dem Schoße der gleichen Partei die überwiegende Mehrzahl der Stimmen erhielten. Damit waren die Magnaten und der Großgrundbesitz gänzlich aus der Adreßkommission ausgeschlossen worden. Die Art und Weise, wie dieses die Fusionistenpartei befremdende und im hohen Grade verletzende Wahlmanöver zustande gebracht wurde, sei noch nicht aufgeklärt. Was nun die zu erlassende Adresse betreffe, so liege bereits ein von Baron v. Hellenbach verfaßter Entwurf vor3, der schwerlich in der Adreßkommission zur Beratung gelangen werde, da es durch das erwähnte Wahlmanöver gelang, den Baron v. Hellenbach von der Adreßkommission fernzuhalten, der aber ohne weiteres im Landtage selbst werde in Beratung genommen werden. Höchstwahrscheinlich werde sich die Adreßkommission über einen Entwurf nicht zu einigen vermögen und somit zwei Entwürfe von derselben an den Landtag gelangen. Er habe nun Hoffnung, daß namentlich für das Zustandekommen einer guten Adresse im Landtage aus den beiden jetzt sich gegenüberstehenden || S. 239 PDF || Parteien eine neue sich herausbilde, die dadurch ermöglicht werde, daß die große Mehrzahl der Fusionisten sich mit einer Anzahl von Deputierten aus der nationalen Partei, namentlich mit den Grenzdeputierten, einigt, an die sich dann der Episkopat anschließen werde. Diese Mittelpartei werde über die Mehrheit der Stimmen im Landtage gebieten und von ihr dürfte auch das Zustandekommen einer Adresse nach den Wünschen der Regierung zu erwarten sein.

Der Staatsminister Graf Belcredi gab hierauf der Versammlung Kenntnis von dem Baron- v. -Hellenbachschen Adreßentwurfe. Allgemein anerkannte man, daß, was das Verhältnis Kroatiens zu Ungarn betrifft, die richtigen Anschauungen in dem Entwurfe zutage treten, was dagegen die gemeinsamen Reichsangelegenheiten betrifft, dieselben nicht ganz im Sinne des Oktoberdiploms zur Erwähnung gebracht werden. Mit allgemeiner Übereinstimmung wurde hierauf der Banus ersucht, „all seinen Einfluß aufzubieten, um im Landtage eine Mehrheit zustande zu bringen, durch welche eine dem Interesse des Reiches und den Wünschen der Regierung entsprechende Adresse votiert werden dürfte“.

II. Frage der Vertagung des kroatisch-slawonischen Landtages

Ob Vertagung oder Nichtvertagung des kroatischen Landtages nach Erledigung der staatsrechtlichen Fragen?

Se. Majestät machte darauf aufmerksam, daß es schon jetzt an der Zeit sein dürfte, diese Frage sich gegenwärtig zu halten und sich namentlich darüber zu beraten, ob man sie jetzt schon entscheiden wolle oder ob man den Entscheid auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben vorziehe.

Der Banus bemerkte, daß nach Erledigung der staatsrechtlichen Fragen noch eine Anzahl nicht unwichtiger Gegenstände auf die Tagesordnung kommen dürfte, so das Landesbudget pro 1866, die Regelung des Verhältnisses der Grenze und der Erlaß einer neuen Wahlordnung. Was namentlich die letztere betreffe, so sei die Abschaffung der gegenwärtigen und der Erlaß einer neuen eines der dringendsten Bedürfnisse des Landes4. Der Landtag bestehe gegenwärtig aus 270 Deputierten, während im Verhältnisse der Größe und Bevölkerung des Landes eine Zahl von 50 Deputierten vollkommen genügen dürfte. Nicht nur, daß die finanziellen Kräfte des Landes durch ein solches Deputiertenheer übermäßig in Anspruch genommen werden, bringe eine so zahlreiche Wahl ihre Übelstände an und für sich mit. Es wäre zu wünschen, daß von der Regierung der Entwurf einer neuen Wahlordnung vorgelegt würde.

Se. Majestät machte rücksichtlich des Budgets auf das Gefährliche einer Vorlage im gegenwärtigen Momente aufmerksam. In dem Reskripte sei dieser Vorlage keine Erwähnung getan. Wenn man nun bedenke, daß die Beratung eines Budgets die Gelegenheit biete, alles zur Besprechung herbeizuziehen, so müßte man nur wünschen, daß eine solche Budgetvorlage so weit als möglich hinausgeschoben werde. Anbelangend eine neue Wahlordnung, lasse sich das Bedürfnis einer solchen nicht verkennen, auch sei es durchaus angezeigt, daß ein Entwurf von der Regierung ausgearbeitet werde. Der von dem früheren Ministerium ausgearbeitete || S. 240 PDF || Entwurf passe aber durchaus nicht, und die Hofkanzlei hätte sich der Aufgabe der Ausarbeitung eines neuen Entwurfes zu unterziehen. Vorderhand wäre daher auch über die Vertagung des Landtages nichts zu beschließen.

III. Frage der Zugehörigkeit Fiumes

Angelegenheit von Fiume.

Se. Majestät legte der Versammlung noch die Frage zur Beratung vor, ob die Regierung in der Frage, zu welchem Lande künftig die Stadt Fiume zu gehören habe, in die Beratungen der beiden Landtage, des ungarischen und des kroatischen, wirksam eingreifen oder sich diesen Beratungen gegenüber passiv verhalten soll. Se. Majestät sprach die Ansicht aus, daß das letztere Verhalten mehr angezeigt sein dürfte und daß es Sache der beiden Landtage sei, diesen Gegenstand unter sich auszutragen. Die glücklichste Lösung dieser sonst kaum lösbaren Frage wäre diese, daß Fiume zu einer reichsunmittelbaren Stadt erhoben werde. Mit diesen Ansichten Sr. Majestät stimmte die hohe Versammlung überein.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, den 3. Jänner 1866. Franz Joseph.