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EINLEITUNG

Von Wladimir Fischer-Nebmaier und Anatol Schmied-Kowarzik

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1 Regieren in der zweiten Kriegshälfte

ℹ️Die ℹ️Ermordung des Ministerpräsidenten Karl Reichsgraf Stürgkh am 21. Oktober 1916 und der ℹ️Tod von Kaiser Franz Joseph am 21. November 1916 markierten eine definitive politische Wende in Cisleithanien etwa in der Mitte des Weltkrieges1. Die zwei Todesfälle ereigneten sich zu einem Zeitpunkt, als die ℹ️Kriegsindustrie ihren Zenit überschritt und der Druck größer wurde sich zu entscheiden zwischen einem militärischen Kampf bis zum Letzten oder einer Anerkennung der wirtschaftlichen Probleme der Mittelmächte, insbesondere der Unfähigkeit, die Ernährung sicherzustellen. ℹ️Die Ermordung Stürgkhs war gewissermaßen eine unmittelbare Folge des Krieges mit all seinen Entbehrungen: Friedrich Adler hatte gerade um diese Zeit, als die Last des Hungers und des Winters stark auf die Bevölkerung drückte, beschlossen, die politische Macht im Land direkt anzugreifen und damit ein politisches Zeichen zu setzen. Versuche, ihn für verrückt zu erklären, um ihn vor der Strafverfolgung zu schützen, lehnte Adler ab. Einen Monat nach der Ermordung Stürgkhs, ℹ️am 21. November 1916, starb dann der greise Monarch. Der Weg für politische Veränderungen war Ende 1916 frei, Veränderungen, in die große Hoffnungen gesetzt wurden.

ℹ️An die Stelle Franz Josephs trat sein 29-jähriger Großneffe, in Ungarn als König Karl IV.2 und in Cisleithanien als Kaiser Karl I. In den Regierungen, die er berief, befanden sich oft Personen aus dem Kreis des ermordeten vorherigen Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand. Oft verstanden es einflussreiche Gruppen, den Kaiser bei seinen Entscheidungen zu beeinflussen – mit widersprüchlichen Ergebnissen. Im Falle der Gruppe der hochadeligen deutsch orientierten Herrenhausmitglieder der Verfassungspartei um Max Egon Fürst zu Fürstenberg und Ottokar Graf Czernin von und zu Chudenitz hatte er sich das selbst zuzuschreiben, da er ihnen mit der Ernennung von Czernin zum Außenminister am 22. Dezember 1916 selbst zu größerem Einfluss verholfen hatte. Diese Gruppe sollte mehrfach in Regierungsgeschäften intervenieren. ℹ️Dabei war der neue Kaiser angetreten, Regierungen zu bilden, die mit überfälligen Maßnahmen in mehreren Bereichen die in offenkundiger Weise unzufriedene Bevölkerung zu beruhigen in der Lage waren ‒ und bei den Ministern gab es dann immerhin auch mehrere Österreich- und Weltpremieren. Die erforderlichen Maßnahmen betrafen die demokratische Mitbestimmung, vor allem die Wiedereröffnung des Parlaments; Maßnahmen zur Versöhnung der Nationalitäten mit dem Staat, etwa die Amnestie; Maßnahmen zur Rücknahme der Kriegsdiktatur v. a. in der Rechtsprechung, etwa die Reaktivierung der Geschworenengerichte; wirtschaftspolitische Maßnahmen wie Kontrollen der Ernährungsverwaltung und Regulierung der Ernte sowie die Umsetzung einer umfassenden Sozialpolitik; letztere beide waren prominent gepaart mit finanzpolitischen Maßnahmen, allen voran die Kriegsgewinnsteuer. ℹ️Dass Kaiser Karl im September 1917 ausgerechnet Friedrich Adler begnadigte, den ℹ️Mörder des Ministerpräsidenten Stürgkh, konnte gar als ein Signal der Versöhnung an die Linke verstanden werden3.

ℹ️Dass diese Politikversuche nicht zum gewünschten Erfolg führten, hatte viele Gründe. Einer war systemisch, denn viele Maßnahmen waren abhängig von dualistischen Fragen. Hier gab es zwar zunächst hoffnungsvolle Entwicklungen beim Wirtschaftsausgleich, doch erwiesen sich die dualistischen Probleme als unlösbar und mit den nationalen Aspirationen unvereinbar. Letztlich entscheidend waren aber das Versagen in der Nahrungs- und Energieversorgung und die Unfähigkeit, die Staatsschulden zu bedienen.

a) Die Wiederkehr der nationalen Begehrlichkeiten

ℹ️Die Wiedereröffnung des Reichsrates am 31. Mai 1917 brachte die parlamentarischen Parteien zurück auf die Bühne. Deren Politik bezog sich zum überwiegenden Teil auf Nationalitäteninteressen.

Der Deutsche Nationalverband im Abgeordnetenhaus hoffte auf eine Dominanz in Cisleithanien auf Grund der immer stärkeren militärischen Führungsrolle des deutschen Reichs im Bündnis mit Österreich-Ungarn und wollte diese in Form ℹ️einer politischen Neueinteilung des Königreichs Böhmen in tschechische und deutsche Kreise absichern, wobei die deutschen Verwaltungskreise entlang der nieder- und oberösterreichischen und deutschen Grenze die tschechischen Kreise zangenförmig umschlossen hätten.

ℹ️Im Gegensatz dazu pochten die Parteien der Tschechen auf eine national stark durchmischte Kreiseinteilung, um die Einheit des Kronlandes Böhmen und damit ihren Anspruch auch auf die von Deutschsprachigen bewohnten Gebiete zu unterstreichen. ℹ️Zunehmend erstreckten sich die tschechischen Forderungen auch auf slowakisch besiedelte Gebiete in Ungarn, indem eine politische tschechoslowakische Einheit gefordert wurde. Ähnliche Forderungen nach Vereinigung mit ihren Konationalen in Ungarn stellten die politischen Führer der slowenischen, kroatischen und serbischen Untertanen des Kaisers, die sich im Abgeordnetenhaus im Südslawischen Klub vereinigt hatten. Dieser Wunsch der Tschechen und Südslawen nach territorialen Einheiten über die Grenze zu Ungarn hinweg stellte den Dualismus in Frage, worauf die cisleithanischen Regierungen unmöglich eingehen konnten.

ℹ️Die nationalen Interessen der polnischen Politiker erstreckten sich auf das zum russischen Imperium gehörende Kongresspolen (in den Protokollen Russisch-Polen genannt), das von den Mittelmächten erobert und – kurz vor dem Tod Franz Josephs – in der Zwei-Kaiser-Deklaration vom 5. November 1916 zu einem eigenen Königreich Polen unter der Herrschaft eines Regentschaftsrates erklärt worden war. Inwieweit dieses Königreich nach erfolgreichem Abschluss des Krieges unter Habsburger Zepter hätte verbleiben und wie das Verhältnis Galiziens zu ihm zukünftig gestaltet hätte werden sollen, blieb allerdings ungeklärt. Löste die Zwei-Kaiser-Deklaration bei den Polen in Galizien Jubel aus, war wegen des ℹ️Friedens von Brest-Litowsk mit der Ukraine am 9. Februar 1918 „der Stern der Habsburger am polnischen Himmel erloschen“, wie sich der sozialdemokratische Abgeordnete und Obmann-Stellvertreter des Polenklubs Ignacy Daszyński im Abgeordnetenhaus ausdrückte4.

ℹ️Mit diesem Friedensschluss wurde nämlich der in Kongresspolen liegende Kreis Chełm der Ukraine zuerkannt. So wie die polnischen Politiker diese Entscheidung ablehnten, begrüßten sie die Führer der ruthenischen Bevölkerung der Monarchie (die im Zuge dessen auch offiziell als Ukrainer tituliert wurden5). Sie hofften außerdem auf ein von ihnen national dominiertes Kronland durch die Abtrennung der Osthälfte Galiziens.

ℹ️Solange der Reichsrat geschlossen gewesen war, hatte die Regierung diese Politik der Nationalitäten zumindest in der Öffentlichkeit ignorieren können. Hinter den Kulissen war aber spätestens seit 1916 an Lösungen gearbeitet worden. Die Regierung Stürgkh hatte 1916 von Innenminister Erasmus Freiherr v. Handel ein Programm ausarbeiten lassen6. Dieses war aber auch der außenpolitischen Konjunktur unterworfen, sprich den militärischen Entwicklungen. Militärische Niederlagen bewogen den Ministerrat tendenziell, mehr auf die Forderungen der nicht-deutschen Nationalitäten einzugehen, um der alliierten Propaganda den Nährstoff zu entziehen. Stürgkh hatte Handels Programm nicht veröffentlicht, um flexibel bleiben zu können und nicht parteiisch zu erscheinen7.

ℹ️Die Wiedereröffnung des Reichsrates bedeutete daher, dass die Regierung nun einerseits versuchen musste, sich eine parlamentarische Mehrheit zu sichern, indem sie Deutsche und Polen und einige wechselnde Abgeordnete anderer Gruppen zufriedenstellte; andererseits musste sie versuchen, allen nationalen Gruppen entgegenzukommen, zumal der neue Kaiser hier auf einen Kurs der Versöhnung drängte. Dies glich einer Quadratur des Kreises.

ℹ️Manche nationalen Interessen hatten im Ministerrat eine privilegierte Stellung. Der Polenklub hatte 1871 erstmals und ab 1873 bis zum Ende der Monarchie durchgehend einen eigenen Minister (ohne Portefeuille). Dessen Aufgabe war es, zwischen den polnischen und den Regierungsinteressen zu vermitteln. Daher stand der Polenklub im Abgeordnetenhaus immer auf der Seite der Regierungsparteien. Erst ab der zunehmend ruthenenfreundlichen Regierungspolitik seit der ℹ️russischen Oktoberrevolution und dem Frieden mit der Ukraine verweigerte der Polenklub seine Unterstützung. Dennoch versuchte auch in dieser Zeit der polnische „Vertreter“ im Ministerrat weiter zu vermitteln.

ℹ️Die Interessen der deutschen Parteien waren stets personell mit Fachministern vertreten. Die Zusammenarbeit mit diesen Parteien intensivierte sich dann besonders während der Amtszeit Seidlers. Das ging so weit, dass Friedrich Graf v. Toggenburg am 3. Mai 1918 freimütig erklärte, dass der „Anschein vermieden werden sollte, als ob diesen Parteien hinsichtlich der betreffenden Regierungshandlung ein entscheidender Einfluss zustehe, dass aber möglichst im Einvernehmen mit ihnen vorzugehen sei“8.

ℹ️Auch andere Nationalitäten waren durch Minister vertreten, so in der Regel die Tschechen durch mehrere Fachminister, außer in der Regierung Seidler, wo statt ihrer der Slowene Ivan Ritter v. Žolger (ohne Portefeuille) als einziger „Slawe“ saß. 1918 übernahm dann mit Johann Horbaczewski erstmals ein Ruthene ein Fachministerium. Die Frage war nun, wie es mit den tschechischen Interessen weitergehen sollte, die zuletzt in der Regierung Stürgkh personell stark vertreten gewesen waren.

b) Die Regierungen, die Ministerpräsidenten und die wichtigsten Minister

ℹ️Nach der fünfjährigen Amtszeit von Ministerpräsident Stürgkh waren seine Nachfolger wesentlich kürzer im Amt. Ursache der Entlassung der noch von Franz Joseph ernannten Regierung Koerber nach nur eineinhalb Monaten war die andere politische Ausrichtung Kaiser Karls gewesen9. Am längsten regierte noch Ernst Ritter Seidler v. Feuchtenegg mit 13 Monaten. Seine Regierung und die seines sieben Monate regierenden Vorgängers Heinrich Graf Clam-Martinic mussten wegen oppositioneller Mehrheiten im Parlament auf Grund der nationalen Interessenlage zurücktreten. Bei Max Freiherr Hussarek v. Heinlein war es nach nur drei Monaten Amtszeit das Völkermanifest, dessen Umsetzung dem Ministerrat von Anfang an entglitten war; und schließlich fand die letzte Regierung unter Heinrich Lammasch mit dem Verzicht Kaiser Karls auf jegliche Beteiligung an den Regierungsgeschäften in Cisleithanien gar schon nach einem halben Monat ihr natürliches Ende.

ℹ️Diese Phase sah viele personelle Wechsel. Kontinuität gab es in zwei Ministerien, im Eisenbahn- und im Arbeitsministerium.

ℹ️Hatte es von der Regierung Stürgkh zu der von Koerber einen personellen Bruch gegeben, entschied sich ℹ️Clam-Martinic wieder für das Personal Stürgkhs. Einzig Ottokar Freiherr v. Trnka war durchgehend Arbeitsminister von 1911 bis 1917. ℹ️Einen erneuten großen Bruch in der Kontinuität stellte der Wechsel von Clam-Martinic zu Seidler dar: Ab diesem Punkt gab es fast keinen Minister mehr, der einer der drei Vorgängerregierungen angehört hatte. Einzige Ausnahme war faktisch der seit Ende 1911 amtierende Hussarek10. ℹ️Die in den Regierungen ab Seidler längstdienenden Minister in der zweiten Hälfte des Krieges waren Emil Ritter Homann v. Herimberg, Karl Freiherr v. Banhans, Ernst Graf Silva-Tarouca und Horbaczewski. Sie gehörten durchgängig den Regierungen Seidler, Hussarek und Lammasch an. ℹ️Das Durchschnittsalter der Mitglieder betrug im Jahr 1916 je Regierung an die 55 Jahre, nur die Regierung Clam-Martinic hatte mit 57,5 Jahren im Schnitt ältere Minister. Das lag besonders an Joseph Maria Baernreither, der mit 71 weitaus der Älteste in dieser Regierung war ‒ der Jüngste war Julius v. Twardowski-Skrzypna mit 42 Jahren. ℹ️Das Kabinett Clam-Martinic hatte die meisten Militärs und die wenigsten Zivilbeamten, alle anderen Kabinette, besonders Hussarek, waren eher „beamtenlastig“, während Universitätsprofessoren in den Kabinetten Seidler und vor allem Lammasch stark vertreten waren11. Die meisten Minister hatten einen Adelstitel. Clam-Martinic, Toggenburg und Silva-Tarouca waren Grafen, daneben gab es 13 Freiherren, sieben Ritter, vier Edle oder nur das Adelsprädikat „von“ Führende und zehn Kabinettsmitglieder ohne Adelstitel. Das „adeligste“ Kabinett war Clam-Martinic mit einem Grafen an der Spitze und sieben Freiherren. Von den Adeligen gehörten die drei Grafen alten Adelshäusern an, in allen anderen Fällen wurde der Titel selbst oder vom Vater erworben. Das Kabinett Seidler umfasste zwar sechs Nichtadelige, dies lag aber auch daran, dass hier oft Minister wechselten, es hatte nämlich auch zwei gräfliche Mitglieder (Silva-Tarouca und Toggenburg, der zurücktrat). Das „bürgerlichste“ Kabinett war Lammasch mit fünf Nichtadeligen, allen voran der Ministerpräsident, und nur drei Freiherren, und mit Friedrich Freiherr Lehne v. Lehnsheim hatte es gar einen Zivilisten als Landesverteidigungsminister.

ℹ️Am 13. Dezember 1916 demissionierte Ernest v. Koerber und Clam-Martinic (bisher Ackerbauminister) wurde mit der Bildung einer Regierung beauftragt, die am 20. Dezember ernannt wurde. Er griff bei seiner Ministerauswahl teils auf Personal der Regierung Stürgkh zurück. Dadurch wirkte sein Kabinett, ähnlich jenem von Stürgkh, national ausgeglichen12.

ℹ️Heinrich Karl Clam-Martinic (1863‒1932) entstammte einer Familie, die auf zwei Seiten des Konflikts zwischen tschechischen und deutschen Eliten Vertreter hatte. Am prominentesten war sein Onkel Heinrich Jaroslav (1826‒1887), der einer der bedeutendsten Führer des Tschechenklubs im Abgeordnetenhaus und innerhalb dessen Führer des böhmischen Großgrundbesitzes gewesen war13. Heinrich Karl hingegen nahm gemäß der Einschätzung des Historikers Robert A. Kann „in nationalen Fragen eine Mittelstellung zwischen dem deutschen und tschechischen konservativen Standpunkt ein“, was sich aber gründlich ändern sollte14. Er gehörte ab 1903 der Gruppe der Rechten im Herrenhaus an und vertrat einen zentralistischen Föderalismus, d. h. er verteidigte das böhmische Staatsrecht, vertrat aber eine gesamtösterreichische Haltung bzw. „die Reichsidee“, vor allem in Armeefragen. Dabei trat er gegen die einseitige Bevorzugung von bestimmten Ethnien und für eine nationale Verständigung ein, besonders natürlich in Böhmen. Dort war er auch führend an Ausgleichsversuchen beteiligt15. Gegen das 1907 eingeführte allgemeine Wahlrecht opponierte er bis zuletzt. Er stand persönlich und politisch Erzherzog Franz Ferdinand nahe. Clam-Martinic war für die Interessen der Industrie sehr offen und forderte von den mittleren Einkommen einen adäquaten steuerlichen Beitrag zum Staatshaushalt. Die Zufriedenheit unter der Arbeiterschaft war ihm wichtig, um der Produktion nicht den Boden zu entziehen. Er zeigte Verständnis für Sozialpolitik, auch wenn das Thema für ihn nicht auf seiner persönlichen politischen Agenda stand. Ende 1913 wurde er Obmann der Rechten im Herrenhaus16. Ende 1916 gehörte Clam-Martinic zu einer Gruppe Herrenhausmitglieder, die forderten, das Parlament wieder an den Staatsgeschäften zu beteiligen. Vertrautheit mit den böhmischen Verhältnissen, Eintreten für die Einberufung des Parlaments, nationale Verständigung und Offenheit für Sozialpolitik waren wohl die entscheidenden Gesichtspunkte, wegen derer sich Kaiser Karl Ende 1916 entschloss, die noch von seinem Großonkel ernannte Regierung Koerber mit einer unter Clam-Martinic zu ersetzen.

ℹ️Clam-Martinic wurde auch zum Leiter des Ackerbauministeriums ernannt, das er aber am 1. Juni 1917 an Seidler übergab. Dies war nur die Vorbereitung des Regierungswechsels hin zu Seidler. Dieser sollte als nächster Ministerpräsident aufgebaut werden. Am 22. Juni 1917 gewährte Karl die Demission von Clam-Martinic und beauftragte ihn mit der Amtsführung bis zur Bildung einer neuen Regierung17, die schon am Folgetag, am 23. Juni, stattfand18.

ℹ️Im Kabinett Clam-Martinic saßen, als Folge der Übernahme vieler Personen aus der Ministerliste Stürgkhs, wie in den Regierungen Cisleithaniens üblich, verschiedene Nationalitäten19. Es enthielt zwei Tschechen (Arbeitsminister Trnka wie bisher und Eisenbahnminister Zdenko Freiherr v. Forster zu Philippsberg), zwei Deutsche (Baernreither als Minister ohne Portefeuille mit dem Auftrag, ein neues Ministerium für soziale Anliegen vorzubereiten, und Handelsminister Karl Urban), sowie zwei Polen (galizischer Landsmannminister Michał Bobrzyński20 und Justizminister Josef Freiherr v. Schenk). Clam-Martinic schließlich galt als die personifizierte Ausgewogenheit21. Allerdings lösten die beiden deutschen Mitglieder bei der tschechischen Seite gleich Irritation aus, da sie Vertreter der von den Deutschen geforderten und von den Tschechen abgelehnten Kreiseinteilung Böhmens nach nationalen Gesichtspunkten waren22.

ℹ️Zu den neuen Gesichtern unter den Ministern gehörte der Brauunternehmer und deutschfortschrittliche Abgeordnete Karl Urban (1855–1940), der Handelsminister wurde. Er war einer der zwei „Deutschen“ in dieser Regierung und der Autor des als „Katechismus Urban“ bekannt gewordenen Planes für die böhmische Kreiseinteilung, um die es dem Deutschen Nationalverband zu tun war, und die später von der Regierung Seidler aufgegriffen werden sollte23. Seine seit 1912 bestehende Herrenhausmitgliedschaft auf Lebenszeit war ruhend gestellt, da er als deutschfreiheitlicher Abgeordneter im Abgeordnetenhaus saß24. Er gehörte ab Oktober 1918 als Staatssekretär für Gewerbe, Industrie und Handel, Kriegs- und Übergangswirtschaft dem Staatsrat von Deutsch-Österreich und als Abgeordneter der Provisorischen Nationalversammlung an. Nach dem Weltkrieg war er im Industrie- und Bankenbereich in Österreich und der Tschechoslowakei tätig25.

ℹ️Joseph Maria Baernreither (1845‒1925) war von 1885 bis 1907 Mitglied des Abgeordnetenhauses, saß seit 1907 im Herrenhaus und hatte 1898 als Handelsminister in der Regierung von Franz Graf v. Thun und Hohenstein gedient. Unter Clam-Martinic war er als Minister ohne Geschäftsbereich zuständig für Soziales, war auf dem Gebiet der Jugendfürsorge tätig und hatte die Errichtung eines Sozialministeriums vorzubereiten26. Baernreither war „verhältnismäßig weniger konservativ eingestellt“ als Clam-Martinic und Silva-Tarouca, „dafür aber national etwas stärker betont deutsch, wenn auch keineswegs radikal national“. Baernreither gehörte der Gruppe der verfassungstreuen Großgrundbesitzer an. Er kam aus dem Zirkel um Erzherzog Franz Ferdinand und hatte diesem „im Jahre 1908 eine Denkschrift über die Frage des böhmischen Ausgleichs vorgelegt“27. 1910 war er im Herrenhaus für eine Regelung der nationalen Frage auf der Basis sowohl der territorialen Abgrenzungen als auch der persönlichen Autonomie aufgetreten28, er war also auch ein „Kreiseinteiler“. In den 1880er und frühen 1890er Jahren hatte er sich als Reichsratsabgeordneter als Fürsprecher von Sozialreformen einen Namen gemacht sowie die Einrichtung einer staatlichen Arbeitsstatistik umgesetzt, die dem Staat Informationen aus der Arbeitswelt für deren Verwaltung und für eine Sozialgesetzgebung zur Verfügung stellen sollte. Als Handelsminister 1898 errichtete er eine sozialpolitische Sektion im Handelsministerium, ließ bereits damals schon Studien zu einem Sozial- und einem Gesundheitsministerium erstellen und erreichte die Gründung eines Arbeitsbeirates, eines Gremiums zur Vermittlung zwischen Unternehmern und Beschäftigten, das ein Vorläufer der in der Ersten Republik Österreich errichteten Arbeiterkammern war29. 1917 sah Baernreither die Notwendigkeit, „durch eine richtige Sozialpolitik“ der Demagogie „Schranken zu setzen“ angesichts der „sozialistisch-jüdischen Welle, die jetzt über Europa sich ergießt“30. Kabinettsmitglied war er aber vor allem, weil er den gemäßigten Deutschnationalen zuzurechnen war. Laut seinem Tagebuch weigerte sich Baernreither 1916 zunächst wegen des seiner Meinung nach schlechten Wirtschaftsausgleichs mit Ungarn einen Ministerposten anzunehmen, und trat dann erst auf Drängen des einflussreichen Obmanns der Verfassungspartei im Herrenhaus, Max Egon II. Fürst zu Fürstenberg, als Minister ohne Portefeuille ein31. Der spätere Finanzminister Redlich nannte Baernreither in seinem Tagebuch einen Intriganten im Gespann mit Außenminister Czernin32. Baernreithers – wie auch Urbans – Mitgliedschaft im Kabinett stand am 17. April 1917 zur Disposition, da die beiden ihren Rücktritt einreichten, nachdem das auf Initiative des Deutschen Nationalverbandes und auf Intervention Czernins geplante Oktroi der Kreiseinteilung Böhmens (siehe unten) vom Kabinett abgelehnt worden war. Der Rücktritt wurde jedoch vom Kaiser abgelehnt33.

ℹ️Am 23. Juni 1917 erfolgte der Regierungswechsel zu Seidler. Wie bereits erwähnt, fand ein fast kompletter personeller Bruch statt, nur Hussarek (Kultus- und Unterricht) stellte eine Kontinuität dar. Minister wurden anfangs nur Toggenburg (Innenminister), Twardowski (Minister ohne Portefeuille, zuständig für Galizien) und Anton Höfer (er blieb Leiter des Amtes für Volksernährung und Minister ohne Portefeuille)34; die übrigen Kabinettsmitglieder waren anfangs nur Leiter ihrer Ressorts. Dies spiegelte den zunächst provisorischen Charakter dieses Kabinetts wider, das erst zwei Monate später zu einer dauerhaften Regierung wurde. Am 30. August 1917 erfolgte die Ernennung der Leiter der Ministerien zu Ministern, wobei dies in zwei Fällen mit einem personellen Wechsel verbunden war: Der Leiter des Handelsministeriums Victor Mataja wurde mit der Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge beauftragt35, Handelsminister wurde Friedrich Freiherr v. Wieser, und das von Moritz Ritter v. Ertl geführte Ackerbauministerium wechselte zu Silva-Tarouca36. Bis auf Silva-Tarouca bestand die Regierung nur aus Beamten und aus auffällig vielen Universitätsprofessoren37.

ℹ️Ernst Ritter Seidler v. Feuchtenegg (1862‒1931), der am 1. Juni 1917 zum Ackerbauminister ernannt worden war, wurde mit der Entlassung der Regierung Clam-Martinic drei Wochen später, am 23. Juni 1917, zum neuen Ministerpräsidenten ernannt38. Seidler war seit 1900 Beamter im Ackerbauministerium, erhielt 1906 eine Professur für Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Bodenkultur, kehrte 1908 ins Ackerbauministerium zurück und wurde 1909 zum Sektionschef ernannt39. Die Entscheidung für ihn wird als Kompromisslösung beschrieben, seine Persönlichkeit und erratische Regierungsführung wurden Zielscheiben von Kritik und Spott besonders durch Karl Kraus, aber auch von Karikaturisten, etwa in der Wochenzeitung Der Morgen40. Zeitgenosse und Konkurrent Redlich erregte sich über das für ihn unverständliche Festhalten des Kaisers an Seidler trotz aller Fehlschläge und notierte einerseits in sein Tagebuch, der Kaiser führe „ein ganz persönliches Regime, zu dem ihm Seidler am besten passt“, andererseits aber werde „der junge Monarch von dem kindlichen Seidler immer als ‚Regierungsmittel‘ benützt“ und er bezeichnete ihn als „parlamentarischen Briefträger Czernins41. Urteile über Seidler als Politiker waren überwiegend negativ und lauteten von „schwach“ über „Günstling“ und „keine Autorität“ oder „Karikatur“ bis zu „dumm, naiv, völlig unfähig, Idiot, Komödie, elend“42. Er demissionierte nach einem Jahr am 25. Juli 191843. Nach dem Scheitern seines Kabinetts wurde er nichtsdestoweniger als Direktor der Kabinettskanzlei des Kaisers installiert, weshalb es wahrscheinlich seine Unterschrift ist, die auf einem der letzten Ministerratsprotokolle zu finden ist44. Die Stelle des Kabinettsdirektors war einflussreich und gab ihm auch noch Gelegenheit, gegen die Installierung der Regierung Lammasch zu intervenieren45. Er füllte diesen Posten bis 9. November 1918 aus. Nach dem Krieg war er in Industrie und Bankwesen tätig und lehrte und publizierte sozialwissenschaftlich46.

ℹ️Justizminister Ritter Hugo v. Schauer (1862‒1920), promovierter Jurist, diente im Justizministerium als Sektionschef und war maßgeblich an der Zivilprozessreform 1895 beteiligt gewesen. Als Regierungsmitglied engagierte er sich für die Jugendfürsorge und passte somit in das sozialere Bild des Ministerrates. Er verstarb bald nach dem Krieg47.

ℹ️Arbeitsminister Emil Ritter Homann v. Herimberg (1862‒1945) hatte ein Jusstudium abgeschlossen sowie Bergbauwesen studiert. Danach war er im bergbehördlichen Dienst des Ackerbau-, später des Arbeitsministeriums tätig. Er gehörte den Kabinetten Seidler, Hussarek und Lammasch bis 30. August 1917 als Leiter des Ministeriums für öffentliche Arbeiten an, danach als dessen Minister. Homann wurde wohl unter anderem wegen seiner Erfahrungen im Umgang mit Bergarbeiterstreiks48 auf den Posten berufen. Er sollte noch reichlich Gelegenheit haben, diese unter Beweis zu stellen, etwa bei einer Reise ins Ostrau-Karwiner Bergbaugebiet im Mai 191849. Homann wurde am 11. November 1918 zum Freiherrn ernannt, die letzte Erhebung vor der Abdankung Karls50. Bis 1920 fungierte er als Leiter des zu liquidierenden Kriegsministeriums und 1927 bis 1935 war er Präsident des Auktionshauses Dorotheum51.

ℹ️Friedrich Graf v. Toggenburg (1866‒1956), bis 1917 Statthalter von Tirol und Vorarlberg52, wurde in der Regierung Seidler Innenminister, trat aber bereits am 11. Juni 1918 zurück. Toggenburg war neben Ministerpräsident Stürgkh gesessen, als dieser 1916 erschossen wurde53. Es mag eine Erwägung gewesen sein, dass er als Neffe Franz Thuns bei den tschechischen Abgeordneten wohlwollender aufgenommen werden könnte54. Redlich sah Seidler und Toggenburg als Gespann an, das zwecks einer Lösung der Böhmen betreffenden Fragen zugunsten der Deutschen und gegen die Tschechen die erneute Auflösung des Reichsrates und eine Regierung über § 1455 durchsetzen wollte. Tatsächlich war es Toggenburgs Unterschrift gewesen, die mit der ministeriellen Verordnung die Kreiseinteilung in Böhmen vom 19. Mai 1918, mit der auch das Kreisgericht Trautenau geschaffen wurde, in Kraft setzte, so die Entfremdung zu den Tschechen verstärkte und damit die Frage einer Oktroi-Herrschaft auch offiziell auf die Tagesordnung der Regierung gebracht hatte56. Andererseits wollte Redlich aber dann anlässlich des Rücktritts Toggenburgs gehört haben, Seidler habe ihn kurzerhand entlassen, weil „Toggenburg gegen ihn intrigierte, weil er [ Toggenburg] gegen ein §-14-Regime sei usw.“, sodass Toggenburg von seiner eigenen „Demission“ von dritter Seite erfuhr, bevor er sie hätte einreichen können57. Nach seiner Zeit als Minister kehrte Toggenburg in seine Heimatstadt Bozen zurück, von 1921 bis 1924 war er Abgeordneter für den Wahlkreis Bozen im italienischen Parlament58. Er wurde trotz seiner positiven Äußerungen über den Faschismus von dessen Vertretern angefeindet59 und 1935 seiner Funktionen im Bankwesen entkleidet, war aber Teilnehmer mehrerer Delegationen zu Regierungschef Benito Mussolini in Vertretung der Südtiroler Bevölkerung60.

ℹ️Mit dem Abgang Toggenburgs am 11. Juni 1918 übernahm Edmund Ritter v. Gayer (1860‒1952) das Innenministerium61, der es bis zum Ende der Monarchie behalten sollte. Er war ab 1906 zwei Jahre als Leiter des Sicherheitsdienstes mit der Sicherheit des Kaisers betraut gewesen, wechselte dann in die Wiener Polizeidirektion, leitete dort 1913 die Ermittlungen im Spionagefall Alfred Redl62 und war ab 1917 Wiener Polizeipräsident63. Redlich, der auch Toggenburgs Demission kommentiert hatte, sah in Gayer zunächst ein willfähriges Instrument Seidlers, „der untauglichste Minister des Innern, den es gibt, ganz ‚unpolitisch‘“64. Zu seinem Erstaunen wurde ihm Anfang August kolportiert, dass sich gerade Gayer im „entscheidenden“ Ministerrat gegen ein Oktroi ausgesprochen hätte65. Die Ministerratsprotokolle sind hier zu ungenau, um ein klares Urteil zuzulassen66. Als Redlich dann selbst mit Gayer in der Regierung Lammasch saß, schrieb er von „seiner klugen und geschäftskundigen Art.“67 Gayer war jener Minister, der am Sonntag, dem 10. November 1918, gemeinsam mit Ministerpräsident Lammasch dem Kaiser die Abdankungsproklamation vorlegte, welche dieser am Folgetag unterzeichnete68. Nach dem Krieg war er Aufsichtsrat und Präsident der Kosmos Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft69.

ℹ️Victor Mataja (1857‒1934) war bis zum 30. August 1917 Leiter des Handelsministeriums, danach als Minister ohne Portefeuille mit der Vorbereitung des Sozialministeriums betraut, bis er am 22. Dezember 1917 zum Minister für soziale Fürsorge ernannt wurde70. Dieses Amt behielt er auch unter Hussarek. Somit war er der erste Ressortleiter des neu errichteten und von Baernreither vorbereiteten Ministeriums und gilt daher als weltweit erster Sozialminister. Mataja, zunächst Universitätsprofessor für politische Ökonomie, dann langjähriger Beamter im Handelsministerium und als Theoretiker des Werbewesens publizistisch tätig71, stand der christlich-sozialen Bewegung nahe und hatte in den 90er Jahren eine wichtige Rolle bei der Anbahnung der staatlichen Sozialpolitik im Handelsministerium gespielt. Er war Leiter des über Baernreithers Initiative eingerichteten Arbeitsstatistischen Amtes72 und dann der neu gegründeten sozialpolitischen Sektion im Handelsministerium, die als Vorläufer des Sozialministeriums gilt73. Zwischen 1908 und 1911 war er zweimal, in den Kabinetten Bienerth und Gautsch III, für wenige Monate Handelsminister, und übernahm jedes Mal nach Beendigung dieser Posten als Sektionschef wieder die Leitung des Arbeitsstatistischen Amtes und der sozialpolitischen Sektion des Ministeriums74. 1914 trat er als Vermittler im Streik der Buchdrucker auf und dabei wurde ihm von beiden Seiten die Funktion eines Schiedsrichters anvertraut. Als langjähriger Betreiber einer staatlichen Sozialpolitik war Mataja ein logischer Kandidat für das Amt des Sozialministers. 1919 bis 1922 war er dann Präsident der Statistischen Zentralkommission und setzte seine Publikationstätigkeit unter anderem mit einem „Lehrbuch der Volkswirtschaftspolitik“ fort. Pikanterweise nahm sein Halbbruder Heinrich 1918 als Staatssekretär des Innern der deutsch-österreichischen Regierung an einer Sitzung der Regierung Lammasch teil.75

ℹ️Am 30. August 1917 folgte Friedrich Freiherr v. Wieser (1851‒1926) Mataja als Handelsminister nach, was er bis zum Ende der Monarchie blieb76. Auch er war Universitätsprofessor für politische Ökonomie und befasste sich besonders mit der Geldtheorie. Interessant ist, dass der sozialpolitisch orientierte Mataja durch einen der Hauptvertreter der Österreichischen Schule der Nationalökonomie ersetzt wurde77, also einer Wirtschaftstheorie, die einer sozialpolitischen Ausrichtung entgegenstand. Seit 19. Mai 1917 war Wieser Herrenhausmitglied auf Lebenszeit, wo er sich der Verfassungspartei anschloss. Wieser trat im Ministerrat deutlich gegen Seidlers Oktroipläne auf78. ℹ️1926 veröffentlichte er kurz vor seinem Tod sein sozialwissenschaftliches Hauptwerk, „Das Gesetz der Macht“79.

ℹ️Ferdinand Freiherr v. Wimmer (1860‒1919) war Finanzminister unter Seidler und Hussarek. Er war ab 1906 Ministerialrat und ab 1910 Sektionschef im Finanzministerium sowie Regierungskommissär bei der Oesterreichisch-Ungarischen Bank80. 1916 war er in die Verhandlungen zum Wirtschaftsausgleich mit Ungarn involviert81. Sein Konkurrent Redlich bezweifelte Wimmers Fähigkeiten82. Nach seiner Amtszeit kehrte Wimmer zur Oesterreichisch-Ungarischen Bank zurück, diesmal als ihr Vizegouverneur83. Er starb kurz nach dem Krieg.

ℹ️Karl Freiherr v. Banhans (1861‒1942), ein Sohn des langjährigen Reichsratsabgeordneten und Handelsministers von 1871–1875, Anton Freiherr v. Banhans (1825–1902), war Eisenbahnminister in der Regierung Seidler, Hussarek und Lammasch. Banhans, der mit Ministerpräsident Stürgkh kein gutes Einvernehmen gehabt hatte84, hatte in seiner vorherigen Funktion als Direktor der Nordbahn85, die in den frontnahen Gebieten verkehrte, Erfahrungen mit den kriegsbedingten Schwierigkeiten des Eisenbahnverkehrs und dessen Verquickung mit den Problemen der Nahrungsmittel- und Rohstoffversorgung gemacht, welche das österreichische Eisenbahnwesen seit Kriegsbeginn beschäftigt hatten86. Er versorgte Baernreither nach dessen Abgang mit Informationen aus dem Kabinett. Nach dem Krieg war Banhans Vizepräsident und dann Präsident der Verwaltungskommission der Österreichischen Bundesbahnen und in dieser Zeit dem politischen Vorwurf der Unvereinbarkeit seiner Ämter mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ausgesetzt87.

ℹ️Ernst Graf Silva-Tarouca (1860‒1936) wurde am 30. August 1917 zum Ackerbauminister ernannt. Zuvor war das Ministerium von Moritz Ritter v. Ertl (1859‒1934) geleitet worden. Silva-Tarouca war die Vertrauensperson Kaiser Karls im Kabinett und fungierte als dessen Sprachrohr und Ohr88. Er blieb bis zum Ende der Monarchie. 1891 erstmals in das Abgeordnetenhaus des Reichsrates gewählt, saß er bis zu dessen Auflösung 1913 auch im böhmischen Landtag. 1907 erfolgte seine Ernennung zum lebenslänglichen Herrenhausmitglied, wo er der Gruppe der Rechten angehörte und ihr seit der Wiedereinberufung des Parlaments 1917 auch als Obmann vorstand. Silva-Tarouca beschäftigte sich wissenschaftlich mit und publizierte zu Botanik und Baumkunde und begründete 1908 die Dendrologische Gesellschaft für Österreich-Ungarn mit. Er war in führenden Positionen in der katholischen Laienbewegung tätig89. Auch Silva-Tarouca war Teil des Kreises um Franz Ferdinand gewesen, war bis 1907 als Hochadeliger im Abgeordnetenhaus Mitglied und seit 1901 Obmann des böhmischen konservativen Großgrundbesitzes, danach Herrenhausmitglied (Gruppe der Rechten), und war klerikal orientiert. Privat äußerte er sich verächtlich über Parlamentarismus und andere Völker90. Im Frühjahr 1916 hatte er bezüglich der Wiedereinberufung des Reichsrates politische Mehrparteienbesprechungen initiiert91. Er war das Zünglein an der Waage in der Debatte um die böhmische Kreiseinteilung 1918. Nach dem Krieg engagierte er sich weiterhin intensiv, auch publizistisch, in der Baumkunde92.

ℹ️Johann Horbaczewski (1854‒1942) war Universitätsprofessor für medizinische Chemie an der böhmischen Karl-Ferdinands-Universität in Prag. 1909 wurde er in den Obersten Sanitätsrat berufen und zum lebenslänglichen Herrenhausmitglied ernannt, wo er keinem Gruppenverband angehörte. Gemeinsam mit Mataja wurde er am 30. August 1917 beauftragt, „die Vorarbeiten für die Schaffung eines Ministeriums für soziale Fürsorge einerseits und für Volksgesundheit andererseits zu leiten“93. Am 30. Juli 1918 wurde Horbaczewski zum ersten Minister des neuen Ministeriums für Volksgesundheit ernannt, das seine Arbeit am 30. August 1918 aufnahm. Er war damit der erste Gesundheitsminister Europas. Horbaczewski war auch der einzige k. k. Minister griechisch-katholischer Konfession und ukrainischer Nationalität in Cisleithanien. Nach dem Krieg nahm er eine Professur an der 1921 in Wien gegründeten und im selben Jahr nach Prag übersiedelten Ukrainischen Freien Universität an94.

ℹ️Oberstleutnant Anton Höfer (1871‒1949) war schon vor dem Krieg als Chef des Etappenbüros des Generalstabes mit Fragen der Heeresverpflegung betraut gewesen und wurde mit Kriegsbeginn Chef der Quartiermeisterabteilung des Armeeoberkommandos. Nach dem Rücktritt des ersten Leiters des Amtes für Volksernährung, Oskar Kokstein, übernahm Höfer dieses Amt und wurde am 5. Jänner 1917 Minister ohne Portefeuille und mit der Leitung dieses Amtes betraut95. Die Arbeiter-Zeitung begrüßte den Wechsel zu Höfer in der Hoffnung auf Einkehren von Ruhe in dieser Institution96. Für Außenstehende überraschend beförderte Kaiser Karl ihn am 22. Dezember 1917 zum Generalmajor97. Mitte August 1917 beantragte er die „Schaffung eines eigenen Status für das Amt für Volksernährung98. Laut dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Ernährungsausschusses General Ottokar Landwehr v. Pragenau war er allgemein beliebt, „auch in den sozialistischen Kreisen“, doch sei „seine Stellung, insbesondere seit der Kürzung der Mehlquote im Januar [1918], und infolge des Widerstandes der Agrarier gegen die verschärften Requisitionen so schwierig geworden, daß er zurücktrat“99. Insbesondere hatten Probleme der neugeschaffenen Gemüse- und Obstverwertungsstelle „Geos“ Höfer in Schwierigkeiten gebracht, offiziell war der Rücktritt im Vorfeld mit gesundheitlichen Ursachen begründet worden100. Höfer amtierte bis 26. Februar 1918, nach dem Krieg lehrte er an der Wiener Konsularakademie (der späteren Diplomatischen Akademie)101.

ℹ️Auf Höfer folgte Ludwig Paul (1864‒1920) am 26. Februar 1918 als Leiter des Volksernährungsamtes nach, aber zunächst ohne Ministertitel102. Paul war daher zunächst kein Kabinettsmitglied und nahm nur als beigezogener Teilnehmer an den Sitzungen teil. Da das Amt für Volksernährung zum Ministerratspräsidium ressortierte, vertrat der Ministerpräsident diese Agenden. Paul war zuvor als Stellvertreter des Direktors der k. k. Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft für deren administrativen und finanziellen Dienst zuständig gewesen103, und damit im Volksernährungsamt fachfremd. Er war vom Kaiser persönlich ausgesucht worden, seine Berufung löste laut den Memoiren seines Untergebenen, Sektionschef Johann Loewenfeld-Russ, allgemeines Erstaunen aus. Dass er nicht gleich als Minister ernannt wurde, geschah mit der Begründung, das werde ihn für seine Hauptaufgaben als Amtsdirektor freispielen. Nach einem Protest des Ernährungbeirates beim Volksernährungsamt wurde dies geändert104 und im Zuge des Rücktritts von Toggenburg während der Krise des Kabinetts Seidler am 11. Juni 1918 erfolgte die Ernennung Pauls zum Minister ohne Portefeuille105. Er blieb auch unter Hussarek und Lammasch in seinen Funktionen. Nach dem Krieg war er bis zu seinem frühen Tod Staatssekretär für Verkehrswesen in den Regierungen Renner II und III106.

ℹ️Ivan Ritter v. Žolger (1867–1925) war von 30. August 1917 bis 6. Mai 1918 Minister ohne Geschäftsbereich. Er war seit 1902 Beamter im Ministerratspräsidium und dort seit 1915 Sektionschef der Staatsrechtlichen Sektion und somit für Verfassungsfragen zuständig107. Am 5. Mai 1917, kurz vor seiner Ernennung, war er in den Ritterstand erhoben worden108. Berufen wurde er wegen seines verfassungsrechtlichen Hintergrundes, denn er sollte sich der Verfassungsreform widmen. Laut kaiserlichem Handschreiben an Seidler sollte seine „besondere Aufgabe sein, sich fallweise über Wunsch des Ministerrates und unbeschadet der Zuständigkeit der verschiedenen Zentralstellen und sonstigen Verwaltungsinstanzen mit der einheitlichen Vorbereitung solcher mit dem Krieg zusammenhängenden Verwaltungsangelegenheiten Meiner österreichischen Regierung, die den Wirkungskreis mehrerer Ministerien berühren, befassen, um deren einvernehmliche Austragung oder Bereitstellung für die Beschlussfassung im Ministerrate zu erleichtern“109. Während des Bestandes des Ministerrates war Žolger der einzige slowenische bzw. südslawische Minister110. Er erarbeitete, wahrscheinlich noch während seiner Zeit im Ministerratspräsidium, auch die slowenische Übergangsverfassung vom November 1918111. Nach dem Krieg nahm er als Teil der Delegation des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen an der Pariser Friedenskonferenz teil und unterschrieb auch den Staatsvertrag von St. Germain, er war auch weiterhin diplomatisch tätig und war Professor für Völkerrecht an der neu gegründeten Universität in Ljubljana112.

ℹ️Somit hatte das Kabinett Seidler, trotz aller Probleme, mit so vielen Premieren aufzuwarten wie kaum eine k. k. Regierung zuvor: zwei neue Ministerien, die internationale Premieren waren, und zwei Minister, die aufgrund ihrer Nationalität Österreichpremieren waren.

ℹ️Das Kabinett Hussarek, das am 25. Juli 1918 ernannt wurde, war personell mit dem Vorgängerkabinett beinahe ident, bis auf den Regierungschef selbst, den Kultus- und Unterrichtsminister113 und den Galizienminister (siehe unten).

ℹ️Max Ritter Hussarek v. Heinlein (1865‒1935) war Ministerpräsident von 25. Juli 1918 bis 27. Oktober 1918. Er war schon von 3. November 1911 bis 23. Juni 1917 Minister für Kultus und Unterricht gewesen114, und war damit die einzige Figur, die vor und nach der Regierung Clam-Martinic einem Kriegskabinett angehörte. Er war eigentlich Professor für Kirchenrecht, was aber auf seine Tätigkeit als Kultusminister entgegen Befürchtungen von Zeitgenossen nicht durchschlug, vielmehr wurde er als über ideologische Grenzen hinweg offener Politiker geschätzt115. Die Berufung Hussareks an Stelle von Seidler war nicht als politischer Kurswechsel gedacht gewesen, und Letzterer hatte ja auch noch Einfluss auf die Geschehnisse. Hussarek war als konservativ und „deutsch gesinnt“ bekannt, war aber damit weniger kontroversiell als andere und hatte gute Beziehungen zu den Polen und den antiliberalen Slowenen im Parlament. Dass er wenig Profil und keine eigenen politischen Ziele an den Tag gelegt hatte, gereichte ihm beim Kaiser ebenso zum Vorteil wie dass er seinerzeit auf Franz Ferdinands künftiger Ministerliste gestanden war116. Nach dem Krieg lehrte Hussarek wieder am Juridicum der Universität Wien und wurde 1923 Präsident des Landesverbandes vom Roten Kreuz für Wien und Niederösterreich117.

ℹ️Mit Ministerpräsident Hussarek kam es auch zu einem Wechsel im Amt des Ministers für Galizien. Dem scheidenden Twardowski folgte Kasimir Ritter v. Gałecki (1863‒1941) nach, bis dahin Sektionschef im Finanzministerium. Er blieb bis zum Ende in diesem Amt. War die Aufgabe dieser Ministerinstitution ursprünglich gewesen, den Polenklub im Regierungslager zu halten, indem diese Partei Sitz und Stimme in der Regierung hatte, bestand seine Aufgabe seit den Friedensverhandlungen von Brest-Litowsk – besonders den Verhandlungen mit der Ukraine – vielmehr darin, den Gesprächsfaden zu den immer unzufriedener werdenden Polen nicht abreißen zu lassen und schließlich auch, Kompromisse zwischen den entgegengesetzten Positionen der Polen und Ukrainer anzubahnen ‒ saß doch mit Horbaczewski nun auch ein ukrainischer Vertreter im Ministerrat. Diese Konflikte sind in den Protokollen gut dokumentiert. Nach dem Krieg war Gałecki polnischer Botschafter in Wien und danach Generaldelegierter der polnischen Regierung für Galizien, Woiwode von Krakau und schließlich Aufsichtsratsmitglied mehrerer Aktiengesellschaften118.

ℹ️Heinrich Lammasch (1853‒1920) war der letzte cisleithanische Ministerpräsident. Neben diesem Posten wurden fünf Ressorts neu besetzt, die Ministerien für Justiz, Verteidigung, Kultus und Unterricht sowie soziale Fürsorge. Die übrigen Minister übernahm Lammasch von seinem Vorgänger. Er trat sein Amt am 27. Oktober 1918 an und wurde als einer der letzten Regierungsakte Kaiser Karls am 11. November 1918 mit der Regierung entlassen. Lammasch war Universitätsprofessor für Straf- und Völkerrecht, als er den Ruf zur Bildung einer Regierung erhielt. Vor seiner Regierungszeit stand er schon geraume Zeit mit Julius Meinl II, Redlich und Ignaz Seipel in Kontakt, um eine friedensfreundliche Regierung zu bilden, Anfang September machte die Gruppe sogar Pläne für eine neue Verfassung. Danach gab es vorbereitende Treffen mit Regierungsvertretern und Hussarek bot auch eine Einbindung der Gruppe um Lammasch in den Ministerrat an119. Lammasch, seit 1899 Herrenhausmitglied in der Mittelpartei, war als Pazifist und somit Fürsprecher des Friedens international bekannt geworden, sowohl durch seine Beteiligung in der österreichisch-ungarischen Delegation an den Haager Friedenskonferenzen als völkerrechtlicher Berater, zuletzt 1907, als auch durch seine Schriften ‒ er publizierte auch während des Krieges in der Presse über Friedensfragen und Friedenschancen und hielt Ende Februar 1918 eine vielbeachtete Rede im Herrenhaus, an deren Beginn er ausrief: „Meine Herren, Sie repräsentieren die sogenannte Gesellschaft, aber Sie repräsentieren nicht das österreichische Volk.“120 Nach Kritik an der Rede auch aus der eigenen Partei verließ er am 1. März 1918 die Mittelpartei im Herrenhaus nicht ganz freiwillig121. Bereits im Dezember 1917 war er Teil einer Delegation in die Schweiz gewesen, um mit englischen und amerikanischen Diplomaten und Juristen über Möglichkeiten eines Verständigungsfriedens zu sprechen122. Dies waren die entscheidenden Gründe, ihn zum Ministerpräsidenten zu machen, als es darum ging, das Völkermanifest vom 16. Oktober 1918, das ja nicht zuletzt ein Eingehen auf die 14 Punkte des US-Präsidenten Woodrow Wilson signalisieren sollte123, umzusetzen, mit der die Verwaltung nach nationalen Gesichtspunkten geteilt werden sollte, um den Kaiserstaat zumindest in Form einer Konföderation zu erhalten124. Nach dem Krieg publizierte Lammasch noch, starb aber bald.

ℹ️Als Justizminister suchte sich Lammasch den Oberlandesgerichts-Präsidenten Paul Freiherr v. Vittorelli (1851‒1932) aus; mit Friedrich Freiherr Lehne v. Lehnsheim (1870‒1951) wurde ein Zivilist zuständig für Landesverteidigung. 1915 war er bereits mehrfach den Sitzungen des Ministerrates als Fachreferent zugezogen worden.

ℹ️Ebenfalls neu kam Josef Redlich (1869‒1936) in das Kabinett, der Finanzminister wurde. Anfang 1915 hatte Redlich prophetisch notiert, „ehe man nicht bei uns ganz an den Abgrund gekommen ist, werde ich nicht gerufen werden: Und ob ich gleich nicht zweifle, dass wir ganz in den Sumpf hineinkommen, so bezweifle ich doch, dass die ‚oben‘ schon einsehen, dass es so weit ist“125. Am 27. Oktober 1918, zwei Wochen vor Ende der Monarchie, war es für ihn dann so weit. Redlich stammte aus einer Industriellenfamilie und galt als industriefreundlich126. Beruflich war er Professor für österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Technischen Hochschule in Wien und publizierte unter anderem über die Funktion des britischen Abgeordnetenhauses. Seit 1907 war er deutschfortschrittlicher Reichsratsabgeordneter, entfernte sich aber während des Krieges etwas von dieser Ausrichtung127. Der Plan, ihn Anfang 1917 zum Vorsitzenden einer Reformregierung zu machen, materialisierte sich trotz Lobbyings von Seiten der Gruppe um Meinl und der zeitweiligen Offenheit des Kaisers für derartige Pläne nicht128. Bis zu seiner Konversion zum evangelischen Glauben 1897 war Redlich jüdischen Glaubens gewesen129. Das nahmen seine Gegner, besonders die Deutschradikalen, aber auch Baernreither wiederholt zum Anlass für antisemitische Anfeindungen130. Redlich fiel die Aufgabe zu, den Übergang von den sich auflösenden Kriegsfinanzen in neugeordnete Friedensfinanzen in die Wege zu leiten ‒ bei gleichzeitiger Umstellung auf parallele nationale Verwaltungen, eine letztlich unlösbare Aufgabe131. Als Abgeordneter der Provisorischen Nationalversammlung für Deutsch-Österreich stimmte Redlich am 12. November 1918 für die republikanische Staatsform und den Anschluss an Deutschland. Von 1926 bis 1935 lehrte er an der Harvard Law School vergleichendes öffentliches Recht, 1931 war er wieder kurzzeitig Finanzminister, wieder um eine bedrohliche Krise zu managen, und 1931 bis 1936 diente er auch als Ersatzrichter am Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag132.

ℹ️Als Minister für soziale Fürsorge wurde Ignaz Seipel (1876‒1932) als erster katholischer Kleriker in einer cisleithanischen Regierung ins Kabinett Lammasch berufen. Er war Politiker der Christlichsozialen Partei, aber nicht Mitglied des Abgeordnetenhauses. Er war 1916 mit einem Buch zur Nationalitätenfrage aufgetreten133 und seit Februar 1917 Referent des Verfassungsausschusses und Mitglied der „Beratungsgruppe für den Wiederaufbau Österreichs“, der auch u. a. Karl Renner, Hussarek und Lammasch angehörten134. Nach dem Krieg wurde er 1919 zum Prälaten ernannt, war langjähriger Obmann der Christlichsozialen Partei, wurde zweimal Bundeskanzler und überlebte ein ℹ️Attentat. In der Auseinandersetzung mit den Sozialdemokraten stützte er sich längere Zeit auf die paramilitärischen, weitgehend demokratiefeindlichen Heimwehrgruppen. 1928 wurde er Vizepräsident des Völkerbundes und 1930 nochmals kurz österreichischer Außenminister135.

ℹ️Einige der Minister starben bald nach dem Krieg. Trnka wurde 1919 nach Verhandlungen in Wien von einem Elektromobil überfahren, Paul (deutsch-österreichischer Staatssekretär für das Verkehrswesen) verstarb 1920 an der Ruhr, nachdem er in Belgrad bei Verhandlungen Leitungswasser getrunken hatte136, und Wimmer erlitt 1919 einen Herzschlag, was allenthalben auf die Strapazen zurückgeführt wurde, die es bedeutete, für das Budget eines komplett bankrotten Staates verantwortlich zu sein. Auch Lammasch verstarb bereits 1920137.

ℹ️Kaiser Karl war viel mobiler als sein Großonkel. Während Franz Joseph von seinem Schreibtisch, also nur wenigen Orten, aus seine Monarchie lenkte, reiste Karl – oft kriegsbedingt – viel herum. Dies zeigen auch die Ministerratsprotokolle, die dem Kaiser ins Feld nachgeschickt wurden. So erfolgte die Ah. Entschließung auf das geheime Protokoll des Kronrates vom 9. Jänner 1918 am „Standort“, wie festgehalten wurde.

ℹ️Auch das sich abzeichnende Ende der Monarchie spiegelt sich in den Ah. Entschließungen wieder und damit auch bei den Protokollen: Ab dem 11. Mai 1918 wurden sie nicht mehr resolviert – also die Kenntnisnahme am Ende des Protokolls vermerkt und mit kaiserlicher Unterschrift bestätigt. Zumindest ist für die Protokolle vor dem 29. September 1918 im Protokollbuch der Kabinettskanzlei diese Entschließung nicht mehr vermerkt, die Protokolle selbst sind verbrannt. Die ab diesem Zeitpunkt vorliegenden Protokolle erhielten aber definitiv keine Ah. Entschließung mehr. Zunächst erfolgte zumindest noch ein Vermerk, wann der Kaiser Einsicht in das Protokoll genommen hatte, aber auch das entfiel ab dem 19. Oktober 1918. Die Protokolle ab dem 28. Oktober 1918, also ab der Berufung der Regierung Lammasch, wurden dann nicht mehr in die Kabinettskanzlei geschickt und daher auch dort nicht registriert. Sie erhielten daher auch keine Kabinettskanzleizahl. Auffallend ist, dass die Protokolle, die nicht mehr den Weg in die Kabinettskanzlei fanden, keine Brandschäden aufweisen. Dies legt die Vermutung nahe, dass sie bis zum Justizpalastbrand 1927 noch nicht in den Aktenbestand des Ministerratspräsidiums eingearbeitet worden waren und daher während des Brandes an anderer Stelle lagerten.

ℹ️Die erhaltenen Einsichtsbestätigungen zeigen überdies, dass die Protokolle spätestens ab Anfang September 1918 in die Kabinettskanzlei kamen, noch bevor alle Minister ihre Einsicht bestätigt hatten. Während die Protokolle vom 3. und 14. September noch von sieben Ministern zur Kenntnis genommen worden waren, waren es bei den Protokollen der beiden Sitzungen am 1. Oktober nur mehr fünf, an jenem vom 7. Oktober dann vier, bis ab 27. Oktober kein einziger Minister mehr seine Einsicht bestätigte. Diese beschleunigte, überstürzt wirkende Vorlage der Protokolle, bevor alle Einsicht genommen und damit die Möglichkeit hatten, ihre Aussagen in den Protokollen zu bestätigen und gegebenenfalls zu korrigieren, veranschaulicht, dass sich selbst im innersten Zirkel der Macht die Erkenntnis breitmachte, dass die Zeit davonlief.

2 Clam-Martinic: von allen Nationalisten verschmäht

ℹ️Die Regierung Clam-Martinic war mit hochadeligen deutsch gesinnten Mitgliedern des Herrenhauses (Fürstenberg, Konrad Prinz zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Czernin) im Hintergrund138 mit dem Ziel gebildet worden, eine cisleithanische Verfassungsreform zu ermöglichen, um einen böhmischen Ausgleich zu erreichen und die nach Reichsratseröffnung zu erwartende politische Blockade des Staates zu verhindern, in ℹ️Konkurrenz zum Regierungsbildungsprojekt von Alexander Freiherr Spitzmüller v. Harmersbach139, das eine Implementierung des Wirtschaftsausgleichs mit Ungarn bezweckt hätte. ℹ️Beide Pläne hätten umgesetzt werden sollen, während das Parlament noch geschlossen war, und wurden deshalb auch als Oktroipläne bezeichnet140. Als Clam-Martinic dann regierte, intervenierte aber Mitte April Außenminister Czernin, der das Böhmen-Oktroi zunächst gefordert hatte, aus außenpolitischen Rücksichten dagegen, indem er uneingeladen und unangekündigt, entsprechend auch nicht protokolliert, im Ministerrat erschien und das Projekt beendete141. Am 15. April wurde Clam-Martinic schließlich vom Kaiser mitgeteilt, dass es für ein Oktroi nun zu spät sei142.

ℹ️Andererseits hätte die Zusammensetzung der Regierung ein positives Signal an die Tschechen sein sollen. Immerhin hatte am 31. Oktober 1916 Clam-Martinics Berufung zum Ackerbauminister in der kurzlebigen Regierung Koerber bei den Parteien des Deutschen Nationalverbandes negative, dagegen positive Reaktionen bei den tschechischen Parteien hervorgerufen, die noch nicht wussten, dass sich seine Haltung von den tschechischen Forderungen entfernt und denen der Deutschen angenähert hatte. Dieser Gesinnungswandel war bis zur Bildung seines Kabinetts aber bekannt geworden, weshalb Clam-Martinic tschechischerseits nun eher reserviert aufgenommen wurde143.

ℹ️Baernreither formulierte es so: „Er ist für die Situation umso wertvoller, je mehr Vertrauen die Tschechen zu ihm haben, denn er soll sie ja über den gefrorenen Bodensee führen. Sie scheinen aber zu dieser Promenade ‒ wenigstens vorläufig ‒ keine Lust zu haben.“144 Sein Kritiker Redlich zitierte den tschechischen Publizisten Friedrich Hlaváč: „Clam könnte die Tschechen zu vielem bewegen, aber er benehme sich sehr ungeschickt, versäume es, eine Presse für sich zu schaffen.“145

ℹ️Ein prominenter Tscheche setzte aber auf Clam-Martinic. Der 1915 wegen Hochverrats verurteilte und inhaftierte ehemalige Obmann des Klub český im Abgeordnetenhaus Karel Kramář, der ja auch mit Stürgkh und Hussarek in Kontakt stand, richtete ein Schreiben an Clam-Martinic mit ausführlichen Rechtfertigungen seiner Politik, die als verklausuliertes Begnadigungsgesuch gelesen werden können146.

a) Die national-politische Zusammensetzung des Reichsrats

ℹ️Die größte organisatorische Herausforderung für die Regierung Clam-Martinic waren die Vorbereitungen zur Wiedereröffnung des Parlaments147. Der Reichsrat hatte fast drei Jahre nicht getagt. ℹ️Am 16. März 1914 war er beurlaubt worden, ℹ️am 23. Juli 1914, dem Tag der Übergabe des Ultimatums an Serbien, hatte die Regierung Stürgkh beschlossen, das Parlament „für den Fall einer Mobilisierung, wo es Aufgabe der Strafrechtspflege sein würde, allen Erschwerungen der militärischen Maßnahmen durch strenge Handhabung des Gesetzes entgegenzutreten“, zu schließen, weil „die privilegierte Stellung der Reichsratsmitglieder unter Umständen eine schwere Behemmung bedeuten […] könnte“. Franz Joseph hatte dem am 24. Juli zugestimmt148.

ℹ️Am 30. Mai 1917 war es so weit, dass der Reichsrat wieder eröffnet wurde. Ab diesem Tag gab es also wieder eine öffentliche Bühne, auf der politische Akteure ihre Standpunkte unzensiert deklarieren und Auseinandersetzungen austragen konnten. Nicht nur neue Gesetze, auch alle in den ersten Kriegsjahren erlassenen kaiserlichen Verordnungen mussten dem Parlament vorgelegt und bestätigt oder verworfen werden149.

ℹ️Das Abgeordnetenhaus war aus den Wahlen von 1911, den zweiten nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Männerwahlrecht, hervorgegangen. Es gab vier große Blöcke. Diese entsprachen weitgehend den ethnisch definierten Klubs im Abgeordnetenhaus, die gewöhnlich kurz mit einem Ethnonym bezeichnet wurden: Deutsche (ca. 35%), Tschechen (14%), Südslawen (7%) und Polen (16%). Ebenfalls einen eigenen Klub stellten die Ruthenen (später Ukrainer genannt), die zunehmend eigenständig auftraten (5%). Neben diesen strikt nationalen gab es solche, die sich überwiegend politisch definierten, vor allem jene der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, SDAP (ca. 15%), die nur in einigen Fällen unterschiedlich nach ihren nationalen Gruppen abstimmten (deutsche Sozialdemokraten 9% und tschechische 5%). Die Christlichsoziale Vereinigung ist oben in den 35% der deutschen Abgeordneten enthalten, zeigte aber auch oft ein eigenständiges Abstimmungsverhalten und machte ca. 14% aller Abgeordneten aus150.

ℹ️Da es einerseits keinen Klubzwang gab und andererseits Abgeordnete jederzeit ihre Klubzugehörigkeit ändern konnten, waren die Stärkenverhältnisse gewissen Schwankungen unterworfen. Besonders der Polenklub stand seit Anfang der 1870er Jahre immer auf der Seite der Regierung, genossen die Polen doch in Galizien gerade gegenüber den Ruthenen Sonderrechte und besaß dieser Klub mit einem Minister ohne Portefeuille einen Mittelsmann im Ministerrat151.

b) Maideklaration(en)

ℹ️Der Plan, die Nationalitäten durch das Zugeständnis der Wiedereröffnung des Parlaments zu befrieden, ging nicht auf. Gleich in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses forderten die Abgeordneten des Tschechischen Verbands (Český sváz) die Umgestaltung der „Habsburgisch-Lothringenschen Monarchie in einen Bundesstaat von freien und gleichberechtigten nationalen Staaten“ und „die Verbindung aller Stämme des tschechoslawischen Volkes zu einem demokratischen Staate“ einschließlich jener, die „zusammenhängend an den historischen Grenzen unseres böhmischen Vaterlandes“ leben, also der Slowaken in Oberungarn. Die Abgeordneten des südslawischen Klubs forderten „die Vereinigung aller von Slowenen, Kroaten und Serben bewohnten Gebiete der Monarchie zu einem selbständigen, von jeder nationalen Fremdherrschaft freien, auf demokratischer Grundlage aufgebauten Staatskörper unter dem Zepter der Habsburgisch-Lothringischen Dynastie“152. Die angesprochenen Gebiete lagen nicht nur in Österreich, sondern auch in Ungarn. Besonders die als „die“ Maideklaration bekannt gewordene südslawische Deklaration sollte deshalb innenpolitische Nachwirkungen haben153. Beide Deklarationen setzten eine Staats- und Verfassungsreform der gesamten österreichisch-ungarischen Monarchie faktisch auf die politische Tagesordnung. Denn die Forderungen konnte der cisleithanische Reichsrat nicht alleine lösen, da sie auch Ungarn betrafen154. Die Forderungen der Deklarationen waren innerhalb der bisherigen Staatsform nicht erfüllbar.

c) ℹ️Jähes Ende der Regierung Clam-Martinic

Es war einer der Schwankungen der parlamentarischen Klubs geschuldet, dass die Regierung Clam-Martinic nur vom 30. Mai bis zum 23. Juni 1917 mit dem Reichsrat regieren konnte. Denn im Vorfeld der Wiedereröffnung hatte nicht nur der tschechische Verband, der schon vor der Vertagung des Parlaments im März 1914 obstruierte, die Regierung nicht unterstützt, sondern auch der bisher stets loyale Verbündete des Ministerrates, der Polenklub im Abgeordnetenhaus155. Vermutlich wegen Plänen, die auf einen Friedensschluss mit Russland hinausliefen, verließ der Galizienminister Michael Bobrzyński am 1. Juni 1917 die Regierung156. Einen Nachfolger gab es mit Twardowski erst in der nächsten Regierung. Auch die Sozialdemokraten wollten nicht als Regierungsunterstützer einspringen, was ohnedies ein Novum gewesen wäre157. Der Deutsche Nationalverband reichte als Stütze nicht aus. Nach nicht ganz einem Monat nach Eröffnung des Parlaments und nur neun Sitzungen des Abgeordnetenhauses machte die Regierung Clam-Martinic am 23. Juni Platz für das Ministerium Seidler158.

Clam-Martinics Versöhnungspolitik mit Parlamentseröffnung und Zensurlockerung war gescheitert. Seine Regierung hatte das Vertrauen der Tschechen nicht gewonnen159, die Unterstützung der Polen hatte sie verloren und die Deutschen wandten sich ab, nachdem es mit dem Kreiseinteilungs-Oktroi zu lange gedauert und Czernin es torpediert hatte. Clam-Martinic war bei allen Nationalisten, die er hatte umwerben sollen, ungeliebt. Sozialdemokraten und Agrarier hatte er erst gar nicht eingeladen160. Die Eröffnung des Reichsrates war nicht nur eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung Clam-Martinic, sie führte auch zu ihrer Absetzung, da der Ministerpräsident im Abgeordnetenhaus keine Mehrheit fand161.

3 Seidler: vom „Unparteiischen“ zum „Möchtegern-Diktator“

ℹ️Die Bildung der Regierung Seidler war der Versuch, erstens die deutschen Parteien wiederzugewinnen, zweitens die ℹ️Gesprächsbasis mit den Südslawen aufrechtzuerhalten – indem man den Slowenen Žolger ins Kabinett holte –, und drittens den Tschechen zu zeigen, dass man auch ohne sie regieren könne – in der Hoffnung, dass sie dann ihre Fundamentalopposition aufgeben würden. ℹ️Deshalb trat Seidler zunächst als „unparteiischer“ Ministerpräsident auf. Nachdem das nicht gelang und auch die Zusammenarbeit mit den Südslawen nicht erfolgreich war, geriet er zunehmend in die Abhängigkeit der deutschen Parteien, was in dem Versuch gipfelte, eine erneute Oktroipolitik am Parlament vorbei und in ℹ️Zusammenarbeit mit der Militärführung zu machen, aber ebenfalls scheiterte. ℹ️Erschwerend kam der „Brotfriede“ mit der Ukraine hinzu, infolgedessen es zum endgültigen Bruch mit dem Polenklub kam. Der unstete Kurs Seidlers ist auch daran ablesbar, dass er dem Kaiser dreimal die Demission anbot. Jedes Mal war es die Interessenspolitik ethno-nationaler Parlamentsgruppen, die damit in Verbindung stand, einmal die der deutschen Parteien, zweimal die der Polen.

ℹ️Am 26. Juni hielt Seidler seine erste, allerdings sehr kurze Regierungserklärung. Er rief die Volksvertreter zur Zurückstellung ihres Zwistes und zu pragmatischer Zusammenarbeit für die Bedürfnisse der Bevölkerung auf (Ernährung, Kohleversorgung, Steuergerechtigkeit) und versprach „im Geiste strengster Unparteilichkeit“ zu regieren.

ℹ️Er zählte einige Punkte sogenannter Staatsnotwendigkeiten auf, die das Parlament zu erledigen hätte, nämlich Vorsorge für die weitere Aufrechterhaltung des Staatshaushaltes zu treffen, die Verlängerung der Mandatsdauer der Parlamentarier zu erledigen, Wahlen in die zur Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten einzuberufenden Delegationen vorzunehmen und den bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Kriegsgewinnsteuer zu verabschieden. Als vorrangige Aufgabe der Regierung bezeichnete er die Sicherstellung der Ernährung und Kohleversorgung durch Produktionsförderung und gerechte Vorratsverteilung. Danach konstatierte er nur mehr:

Damit, hohes Haus, ist mein Thema erschöpft. Denn darüber hinausgehende Ambitionen hat die gegenwärtige Regierung nicht. […] Nach dem Gesagten trägt das Kabinett, das sich heute dem hohen Hause vorzustellen die Ehre hat, einen provisorischen Charakter an sich. Seine Amtsführung soll der Fortsetzung jener bereits eingeleiteten Aktion, die auf die Schaffung der politischen Voraussetzungen für eine weiter ausgreifende Tätigkeit der Volksvertretung abzielt, in keiner Weise präjudizieren, sondern ihr im Gegenteil freien Spielraum schaffen. Ist diese Entwicklung zum Abschlusse gekommen, so wird das Kabinett ‒ in dem frohen Bewußtsein erfüllter Pflicht – einer definitiven Regierung den Platz räumen.162

ℹ️Die erste Gesetzesvorlage des Ministerrates war entsprechend programmatisch, nämlich die noch 1916 unter Stürgkh per Notverordnung eingeführte zeitlich befristete Kriegsgewinnsteuer zu verlängern163. Dafür erntete Seidler auch seinen ersten Beifall im Parlament164.

a) Konflikt mit dem Deutschen Nationalverband und den Polen und erstes Demissionsangebot

ℹ️Der parlamentarische Friede währte nicht lange. Schon bald folgte eine tumultuöse Sitzung wegen der von Kaiser Karl offenbar ohne Rücksprache mit seinem Kabinett erlassenen Amnestie am 3. Juli. Laut Redlich waren Seidler und Baernreither vom Kaiser kurzfristig vor vermeintlich vollendete Tatsachen gestellt worden, doch auch Außenminister Czernin war nicht eingebunden gewesen165.

ℹ️Eine Woche vor der Reichsratseröffnung hatte noch die alte Regierung Clam-Martinic die „Frage der Unterbrechung der strafgerichtlichen Verfolgung von Abgeordneten infolge des Zusammentrittes des Parlamentes“ besprochen166. Mit der Schließung der XXI. Session im Juli 1914 hatten die Abgeordneten ihre Immunität verloren, und einige waren in der Zwischenzeit strafrechtlich verfolgt worden, wobei mehrere Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Somit stellte sich die Frage, ob bei diesen Personen infolge der Amnestie das Reichsratsmandat wieder in Kraft treten würde.

ℹ️Ohne mediale Vorankündigung verlas Seidler das „auf Grund spontaner Entschließung“ erfolgte Handschreiben Karls, „für eine gedeihliche und segensreiche Entwicklung aller Meiner Völker“ und zum Zweck der Beendigung des Hasses und der Vergeltung „in wechselseitigem Entgegenkommen Völkerwünsche zu befriedigen“. Bis dahin gab es Bravorufe. Als dann aber die Amnestie und die Liste der Vergehen, die zukünftig straffrei sein sollten, verlesen wurde, verzeichnete das Protokoll Unruhe, der Rest der Verlesung wurde durch „lebhafte“ und „anhaltende lärmende Zwischenrufe“ gestört und der Parlamentspräsident griff zur Glocke167, weil die Deutschradikalen „eine kleine Radauszene aufgeführt […] haben“168.

ℹ️Da sich die staatliche Repression im Krieg169 vornehmlich gegen Italiener und Slawen gerichtet hatte, betraf auch die Amnestie ungleich viel mehr von ihnen. Darunter befanden sich auch prominente Politiker, die den Deutschnationalen ein besonderer Dorn im Auge waren, wie der 1915 wegen seines Eintretens für ein tschechisches Königreich unter habsburgischem Zepter zum Tode verurteilte, aber dann nicht hingerichtete Karel Kramář. Es war eine Amnestie, die faktisch nur Tschechen, Italienern und Serben, also als unzuverlässig verunglimpfte Nationalitäten, sowie politischen Gefangenen zugutekam, darunter, wie die sozialdemokratische Presse betonte, zahlreiche willkürlich verhaftete einfache Bürgerinnen und Bürger170.

ℹ️Düpiert mussten sich der Deutsche Nationalverband und die Christlichsozialen fühlen, die dadurch den Treubruch der Konkurrenznationalitäten belohnt wähnten, die eigene Loyalität aber bestraft171. Die deutschen Parteien akzeptierten auch nicht das Argument, dass die anderen Nationalitäten in der Vergangenheit ungerecht behandelt worden seien172 und sahen im Gegenteil nur sich selbst als von der Staatsführung verratene Opfer. Außenminister Czernin war über die Amnestie zwar nicht informiert worden, musste sie aber verteidigen. So waren zwei führende deutsch gesinnte Figuren des Establishments, Czernin und Seidler, durch den kaiserlichen Alleingang in eine Position gebracht worden, sich vor einer Gruppe rechtfertigen zu müssen, auf die sie eigentlich ihre Politik zumindest zum Teil hatten stützen wollen ‒ die deutschen Parteien173.

ℹ️Was als Kalmierung empörter Verfolgter gedacht war, führte zur Entfremdung großer Teile des Reichsrats, ohne aber dadurch die Zustimmung der durch die Amnestie angesprochenen Nationalitäten zu gewinnen. Die Klippen, zwischen denen Seidler navigieren musste, waren nun klar: Mangelnde Ernährung der Bevölkerung und ein Parlament, das sich vor allem um die Befindlichkeiten der Nationalitätenführer kümmerte.

ℹ️Der Tumult war aber nicht der Alltag. Am 4. Juli etwa bewertete die Arbeiter-Zeitung die erste Sitzung des Parlaments unter dem Titel „Die Rechtspflege und der § 14“ als äußerst konstruktiv und einmütig, wobei mehrere Notverordnungen abgelehnt wurden (ein Novum im Hohen Haus)174.

Einige wichtige Tagesordnungspunkte der Ministerratsprotokolle betreffend das Verhältnis von Regierung Seidler und Parlament sind nicht überliefert: Im Juni 1917 ging es zunächst um die Verlängerung der Mandatsdauer bis Ende 1918, um einen Wahlgang während des Krieges zu umgehen. Die sechsjährige Legislaturperiode der 1911 gewählten Abgeordneten lief 1917 aus175. Auch die Einberufung der 1914 geschlossenen Landtage wurde beraten, aber nicht umgesetzt176. Mehrere Stellungnahmen Seidlers im Abgeordnetenhaus wurden im Ministerrat vorbesprochen177.

ℹ️Ende Dezember 1917 musste die Regierung sich mit einem vordergründig nur für einzelne Abgeordnete wichtigen Thema befassen, das im Kern aber staatspolitisch höchst relevant war. Die Abgeordneten hatten verschiedene Ministerien mit Personalwünschen eingedeckt. Seidler hielt fest, dass prinzipiell nur sachliche Einstellungsgründe gelten dürften. Sollte eine sachlich nicht motivierte Besetzung aber einen politischen Mehrwert haben, so behalte er sich das letzte Wort vor. Dies geschah wahrscheinlich aus dem Bestreben heraus, Hebel zur Aufhebung der parlamentarischen Blockade in die Hand zu bekommen178.

ℹ️Polnische und ukrainische Angelegenheiten wurden unter Seidler mehrfach thematisiert, meist beim Thema Galizien179. Mit Twardowski (gefolgt von Gałecki) saßen Vertreter des Polenklubs im Kabinett. Mit Horbaczewski gab es ab 30. Juli 1917 dann auch einen ruthenischen Minister, der oft die entgegengesetzte Position seiner polnischen Kollegen einnahm180.

ℹ️Unter Clam-Martinic hatte sich die militärische Situation an der Ostfront nach der Februarrevolution im März 1917 und dann der gescheiterten russischen Kerenski-Offensive im Juli 1917 entspannt. Dabei verlor das Deutsche Reich sein Interesse an einem eigenen polnischen Staat, was in der Folge auch im Ministerrat unter Seidler Ende Juli 1917 Wellen schlug: Eine Folge war nämlich die Verhaftung des Befehlshabers der polnischen Legion Józef Piłsudski durch deutsche Truppen181, nachdem dieser sich geweigert hatte, seine Soldaten den Treueeid auf den deutschen Kaiser – in Vertretung des noch nicht existenten polnischen Königs, in dessen Namen ein Regentschaftsrat die Regierungsgeschäfte leitete – schwören zu lassen. Diese Legion hatten immerhin seit Sommer 1914 gemeinsam mit der k. u. k. Armee gekämpft182.

ℹ️Für „politische Verstimmung in Polen“ sorgte nach dem Waffenstillstand von Brest-Litowsk vom 15. Dezember 1917 die Nachricht über bevorstehende Friedensverhandlungen183. Denn die polnische Frage war ja Anfang 1918 wegen der durch die Brest-Litowsker Verhandlungen in greifbare Nähe gerückten Gebietsabtretungen Russlands neu gestellt ‒ und damit auch die ruthenische. Am 22. Jänner 1918 behandelte auch der gemeinsame Ministerrat unter Vorsitz des Monarchen den Frieden von Brest-Litowsk, wo Außenminister Czernin von den Verhandlungen mit den Gesandten der bolschewikischen Volkskommissare und der ukrainischen Zentralrada berichtete und man sich gegen deutsche Annexionspläne aussprach. Im Notfall sollte es ein Separatabkommen mit Russland, eine Zweiteilung Galiziens und eine Annexion Rumäniens statt Austro-Polens geben184.

ℹ️Statt einer Eingliederung vieler besetzter Gebiete in einen zukünftigen polnischen Staat wurde nun besonders deutscherseits eine ukrainische Staatsbildung im von Truppen der Mittelmächte besetzten Gebiet unterstützt. Dies hatte im Ministerrat auch Rückwirkungen auf die Nationalitätenpolitik gegenüber den galizischen Ruthenen. Schon Ende Juli 1917 wurde eine „Anfrage ukrainischer Abgeordneter wegen Verwaltung Ostgaliziens“ im Ministerrat behandelt185, doch eine dringliche Anfrage zu der Thematik wurde im Reichsrat erst vier Monate später gestellt, nachdem in der Presse über Gerüchte berichtet worden war, dass in Berlin die Errichtung eines Königreichs Polen beschlossen worden sei, dem ℹ️Ostgalizien ℹ️zugeschlagen werden sollte. Die Regierung dementierte das jedoch186. Dies dürfte auch Anlass eines am 12. Dezember besprochenen „Empfang[s] einer ukrainischen Delegation bei Se. Majestät“ gewesen sein187, der am 15. Dezember stattfand. Die Zeitungen berichteten, dass zunächst eine „Deputation polnischer Parlamentarier, bestehend aus dem Geheimen Rat Minister a. D. Dr. Stanislaus Glombinski, Abgeordneten Großgrundbesitzer Johann Freiherrn Goetz v. Okocim, Abgeordneten Hofrat Andreas Kendzior, Abgeordneten Ing. Edmund Zieleniewski und Abgeordneten Ignaz Daszynski, und nachmittags eine Deputation ruthenischer Parlamentarier, bestehend aus Abgeordneten Dr. Eugen Petruszewycz, Abgeordneten Dr. Eugen Lewyckyj, Abgeordneten Dr. Lew Baczynskyj […] in Audienz empfangen“ wurden188.

ℹ️Bemerkenswerterweise wurde hier bereits „ukrainisch“ als Bezeichnung verwendet. Wenige Tage später behandelte der Ministerrat das Vorhaben, nunmehr die Begriffe „Ukraine und ukrainisch statt ruthenische Nation und Sprache“ offiziell zu verwenden. Ende 1917 wurde also das heutige Ethnonym für die Ukrainer also offiziell in Österreich in Gebrauch gesetzt. Österreich dürfte hierin eines der ersten Länder der Welt gewesen sein189.

ℹ️Doch machte Anfang Juni 1918 im Ministerrat des Kaisers Sprachrohr Silva-Tarouca dessen Präferenz für die austro-polnische Lösung deutlich, warnte aber vor polnischer Obstruktion, weil sie auch das Verhältnis zu Deutschland gefährde: „Die ganze Zukunft der Monarchie sei von der Festigung und Vertiefung des Bündnisses mit Deutschland abhängig. In dieser Richtung sei die Verwirklichung des austro-polnischen Programmes eine wesentliche Voraussetzung für Österreich. Sie setze aber auf der anderen Seite gewisse Garantien für Deutschland voraus, wenn dieses die austro-polnische Lösung akzeptieren solle, und in dieser Beziehung seien gerade die Krakauer Beschlüsse außerordentlich bedenklich, weil sie in Deutschland berechtigte Bedenken gegen die austro-polnische Lösung erwecken müssen“190.

ℹ️Anfang Februar 1918 spitzte sich die Lage zwischen Regierung und beiden Häusern des Reichsrates zu. Wie zuvor Clam-Martinic kam auch Seidler durch die polnischen Abgeordneten in Bedrängnis. „Wegen der Haltung der Polen“ bzw. „angesichts der parlamentarischen Situation“ bot Seidler Anfang Februar 1918 erstmals seine Demission an. Hintergrund war das Friedensabkommen von Brest-Litowsk mit der Volksrepublik Ukraine am 9. Februar. Dieses sah eine Abtretung des zu Russisch-Polen gehörenden Chełmer Bezirkes an den neuen im vormaligen russischen sogenannten Kleinrussland entstandenen ukrainischen Staat vor. Der Polenklub ging nun endgültig zur Opposition über191. Die Regierung hatte nun keine Mehrheit mehr. Dennoch lehnte der Kaiser das Rücktrittsangebot ab192. Zum Weitermachen verdammt, vollzog Seidler einen grundlegenden Richtungswechsel in der Nationalitätenpolitik. Er verließ den Kurs der Versöhnung und versuchte, in Ermangelung der Unterstützung durch die Polen, mit der Hilfe der deutschen Parteien die Tschechen überflüssig zu machen.

b) Schwenk zu deutschnationalem Kurs

ℹ️Die Einflussnahmen vonseiten der deutschen Parteien waren für Seidler bedrohlich. Der Anlass für die Eskalation war außenpolitisch. Frankreichs Präsident Georges Clemenceau hatte am 12. April 1918 wegen einer öffentlichen Provokation Czernins einen Brief Karls an dessen Schwager Prinz Sixtus von Bourbon-Parma für eine Initiative zu einem Separatfrieden ohne Deutschland veröffentlicht193. ℹ️Deshalb witterten die deutschen Parteien Verrat ‒ immerhin war die Geheiminitiative über einen Angehörigen eines „Feindstaates“ gelaufen, einen Bruder der als Italienerin geltenden Gattin des Monarchen. Das brachte auch den Ministerrat in Bedrängnis194. Am 14. April 1918 trat Außenminister Czernin zurück. Die deutschen Parteien hatten einen wichtigen Vertreter in einer zentralen Machtposition verloren. Deren Unzufriedenheit hatte aber eine längere Geschichte und ging auf die Oktroiforderungen im Vorfeld der Bildung der Regierung Clam-Martinic zurück195.

ℹ️Nun gab es am 19. April 1918 eine Initiative im Herrenhaus, sowohl von Vertretern der Verfassungspartei, welcher Czernin, Fürstenberg und das ehemalige Mitglied der Clam-Martinic-Regierung Baernreither angehörten, als auch der Mittelpartei, welcher die Ex-Stürgkh-Minister Freiherr Friedrich v. Georgi, Erasmus Freiherr v. Handel und Karl Ritter v. Leth angehörten, um, wie Baernreither notierte, von deutscher Seite Seidler „ordentlich auf die Füße“ zu treten196. Das geschah unter anderem durch die Publikation eines Resolutionsentwurfes, von dem die Regierung nur aus den Zeitungen erfuhr197. Herrenhauspräsident Alfred Fürst zu Windisch-Grätz wollte die verlangte Sitzung erst gar nicht einberufen und bot seinen Rücktritt an, am selben Abend stellte er das Ersuchen an Seidler198.

ℹ️Der Ministerrat diskutierte diese Initiative am 22. April ausführlich. Die vorgebrachten Argumente werfen ein bezeichnendes Licht auf die Regierung Seidler. Den Anlass der Initiative sah Banhans in der „Besorgnis, dass sich an den Abgang des Ministers des Äußern eine Kursänderung anknüpfen könnte“, dass also zugunsten eines ℹ️Separatfriedens von Czernins „deutschem Kurs“ abgegangen werden könnte. Die deutschen Kernforderungen waren aber innenpolitische, nämlich die böhmische Kreiseinteilung, stärkere Südslawenrepression und, wohl als Verhandlungsmasse, eine Schifffahrtsschule199 mit deutscher Unterrichtssprache in Triest. Kein Minister bewertete diese Forderungen negativ, nur die Südslawenrepression wurde relativiert: Toggenburg wollte lediglich gegen Auswüchse vorgehen und Žolger „nur auf streng legalem Boden“ handeln. Silva-Tarouca sah das Misstrauen der Deutschen aufgrund mangelnder Anerkennung, dass sie als einzige Nationalität im Krieg „den Verpflichtungen gegen Kaiser und Staat vollkommen nachgekommen sei“ und wegen „gewisse[r] Imponderabilien der Politik“ als verständlich an200.

ℹ️Nun wurden mehrere Optionen diskutiert. Seidler wollte die Forderungen der deutschen Parteien erfüllen, unter der Bedingung, dass die Deutschen die Regierung dann konsequent unterstützten. Zweite Voraussetzung sei aber, „dass die Polen mittun“. Banhans, Toggenburg und Mataja brachten auch die Sozialdemokratie ins Spiel, die sich „ganz auffallend ruhig verhalte“ bzw. sich „mit dem Gedanken des Siegfriedens vertraut“ machen würde. Sie sei nur darauf angewiesen, „wenigstens irgendeine kleine Errungenschaft zu erhalten, auf die sie gegenüber den Wählerschichten hinweisen könnte“. Zur Wahrscheinlichkeit eines polnischen „Mittuns“ wurde nichts gesagt. Immerhin aber war implizit klar, dass beide Unterstützungsoptionen unwahrscheinlich waren, denn Seidler sagte, es bestehe „übrigens immerhin die Gefahr, dass die Majorität in der Folge nicht zustande kommt und dass dann die Regierung doch in die Lage kommen würde, an eine Vertagung des Hauses zu denken“201. Die zweite Option war also jene, mit der man rechnen konnte, und dies konnte bei vertagtem Parlament nur die Rückkehr zu einer „Notverordnungsherrschaft“ bedeuten.

ℹ️Zwei weitere vorgebrachte Optionen wurden nicht aufgegriffen, Silva-Tarouca schlug vor, die Deutschen mit Verhandlungen hinzuhalten und „dann vielleicht andere Wege [zu] finden, um ein vollkommen befriedigendes Verhältnis mit ihnen herzustellen“. Wimmer meinte, „dass vielleicht im Falle der Bildung einer festen Majorität die ganze oder teilweise Parlamentarisierung des Kabinettes die beste Garantie für ein den Majoritätsparteien genehmes Regime wäre“ (was er im folgenden Ministerrat wiederholen sollte). Damit war gemeint, dass Vertreter jener politischen Klubs des Reichsrates, auf die sich die Regierungspolitik stützen wollte, ins Kabinett eintreten sollten. Schauer meinte, ein Rücktritt sei die einzige Alternative zu den deutschen Forderungen, Seidler glaubte jedoch, danach werde die Zwickmühle weiterbestehen. Hingegen erwartete Toggenburg, der Rücktritt könne Erleichterung bieten, „weil jede neue Regierung erfahrungsgemäß eine gewisse Schonzeit erhält“. Statt einer Antwort bekam der Innenminister aber den Auftrag, Möglichkeiten der Repression zu prüfen. Seidler wollte „mit den deutschen Vertretern die politischen Verhandlungen fortsetzen“202.

ℹ️Diese Aufgabe wurde ihm abgenommen, denn noch vor dem nächsten Ministerrat (25. April) erschien eine Abordnung bei Seidler „bestehend aus hervorragenden Vertretern“ der Mittel- und Verfassungspartei des Herrenhauses (Originalton Seidler), wobei sie ihm gemäß eigener Darstellung mit Rücktritt drohte. Er glaubte, „mit dieser Aussprache könne der Zwischenfall als abgeschlossen betrachtet werden“, doch war klar, dass die Démarche implizit mit Schritten des Deutschen Nationalverbandes im Abgeordnetenhaus drohte. Daher hielt Seidler fest, „dass angesichts der tiefgehenden Beunruhigung und Beängstigung in den deutschen Wählerschaften irgendwelche Schritte der Regierung notwendig seien, um wieder jenes feste Verhältnis mit den deutschen Parteien herzustellen“, ohne das nach seiner Meinung „weder für diese noch für eine andere Regierung eine erfolgreiche Führung der Geschäfte möglich wäre“203. Mit anderen Worten schlug er, ohne es auszusprechen, vor, die alten Forderungen der Deutschböhmen (Kreisgericht von Trautenau) zu erfüllen, um die deutschen Parteien zu befrieden. Die tschechische Perspektive wurde dabei demonstrativ ignoriert. ℹ️Deshalb schlussfolgerte Seidler messerscharf und, so wie am 22. April, unschuldig tuend: „Eine weitere Frage, die sich ergebe, sei die, ob eventuell an eine Vertagung des Abgeordnetenhauses gedacht werden solle. Parlamentarischer Protest sollte verhindert werden.“ Entsprechend wurde noch im selben Ministerrat vom 25. April beschlossen, „eine Verschiebung der Sitzung durch den Präsidenten zu erreichen“, wobei sich aber Innen-, Justiz- und Finanzminister (Toggenburg, Schauer und Wimmer) skeptisch bis ablehnend zeigten204. Am Abend desselben Tags war Seidler beim Kaiser in „besonderer Audienz“205. Kultusminister Ćwikliński warnte, dass eine Kundmachung der Verschiebung momentan, besonders aber „vor dem 1. Mai sowie angesichts der beängstigenden Ernährungssituation“ eventuell demonstrierende Arbeiter und Arbeiterinnen gefährlich aufzustacheln könnte.206. Sie wurde aber bereits am Abend darauf bekannt gemacht, freilich nur mit einem spröden Vierzeiler auf Seite vier der Wiener Abendpost.207.

ℹ️In der nächsten Ministerratssitzung konnte Seidler also berichten, dass die Verschiebung der für 30. April anberaumten Parlamentssitzung um acht Tage erreicht und verkündet wurde. Und da sich das Verhältnis zu den deutschen Parteien wesentlich verbessert habe, sei es sogar möglich, „dass in der am Nachmittag stattfindenden Sitzung des deutschen Nationalverbandes ein sehr günstiger Beschluss, und zwar auf nachdrückliche Unterstützung der Regierung zustande komme, wenn die Regierung in entsprechender Weise ihren Standpunkt dokumentiert“208.

ℹ️Anfangs, besonders in den zwei provisorischen Monaten, hatte die Regierung Seidler möglichst wenig Politik machen und beruhigend wirken sollen. Dies hatte sich ein knappes Jahr darauf vollkommen geändert, sie ging gerade in der Frage einer Verfassungsreform viel weiter, als zuvor Clam-Martinic geplant hatte. Im Zentrum der Überlegungen standen die „Wünsche deutscher Abgeordneter“, wie es sogar einmal wörtlich auf der Tagesordnung des Ministerrates stand209. Wenige Tage nach Toggenburgs Abgang forderte Seidler, „dass bei Behandlung von parlamentarischen Wünschen ein gewisser Unterschied gemacht werden müsse, je nachdem, ob sie von einer staatsfreundlichen oder von einer ganz oppositionellen Seite herrühren“, denn die „regierungstreuen Abgeordneten [seien] ja ohnedies infolge ihrer Haltung manchen Anfechtungen ausgesetzt“. Das gelte „speziell hinsichtlich der Wünsche der Deutschen“ und „vielfache Bitten ganz besonders verdienter deutscher Abgeordneter [seien] in den einzelnen Ressorts in einer allzu kühlen Weise aufgenommen“ worden. Gemeint gewesen sein dürfte Toggenburgs Innenressort. Der Ministerrat stimmte zu210. Seidlers anfänglich neutrale Position war damit auf Druck der Démarche durch eine deutschfreundliche Politik ersetzt worden.

ℹ️So sehr die kaiserliche Amnestie vom 3. Juli die deutschen Parteien provozierte hatte, so wenig benötigten diese sie eigentlich, um sich in der parlamentarischen Öffentlichkeit zu positionieren, denn noch vor der Amnestiedebatte hatten sie für den frisch wiedereröffneten Reichsrat eine Kampagne eingeleitet, Tschechen und Südslawen systematisch Verdächtigungen auszusetzen. Diese Kampagne begann mit einer Anfrage des Abgeordneten Hans Hartl und Genossen (Deutscher Nationalverband) am 14. Juni 1917, betreffend die Ausführungen des tschechischen Agrariers František Staněk, welcher am 5. Juni in einer Interpellation Gerüchten über ein staatsfeindliches Verhalten der böhmischen Truppen entgegengetreten war211. In ihrer Anfrage behaupteten die Abgeordneten, schriftliche amtliche Dokumentation aus dem In- und Ausland zu besitzen über „die unzweifelhaft feststehende Tatsache, daß wiederholt Teile tschechischer Truppen den Fahneneid gebrochen, zum Feinde übergegangen, ja sogar in die feindliche Armee eingetreten sind“, und forderten den Landesverteidigungsminister auf, „der tendenziösen Anfrage des Herrn Abgeordneten Staněk durch rückhaltlose Gegenüberstellung der Tatsachen entgegenzutreten“212. Am 30. Juni 1917 behandelte der Ministerrat beide Anfragen gemeinsam mit einem verwandten Punkt unter dem Titel „Beantwortung von Interpellationen der Abgeordneten Hartl und Genossen und Stanĕk und Genossen, betreffend Verfehlungen tschechischer Regimenter etc. Zurückweisung von Anwürfen des Abgeordneten Stránský gegen den früheren Minister für Landesverteidigung, Generalobersten Freiherrn v. Georgi213. Kurz danach folgte am 4. Juli 1917 eine Anfrage, die darin bestand, der tschechischen Mannschaft der 19. Infanteriedivision in der zweiten Schlacht von Zborów (2. Juli 1917) Desertion zu unterstellen, eingebracht von Gustav Hummer und Oskar Teufel (Deutschradikale). Dass die Abgeordneten von dem Vorfall am 2. Juli überhaupt so schnell erfahren konnten, dass sie zwei Tage darauf dazu interpellieren konnten, lag wahrscheinlich daran, dass Hauptmann des Generalstabs Edmund Glaise v. Horstenau ihnen Material aus dem Generalstab zugespielt hatte214. Was folgte, war eine „Anfragenflut“ im Jahr 1917, die einerseits aus deutschnationalen Versuchen bestand, die Pflichttreue insbesondere tschechischer Soldaten in Zweifel zu ziehen, andererseits aus tschechischen Versuchen, Diskriminierung und Misshandlung tschechischer Soldaten anzuprangern215. Es wurden Kommissionen im Ministerium für Landesverteidigung und im Kriegsministerium eingesetzt, aber die Anfragen nur zu geringem Teil beantwortet216. Die inhaltliche Substanz der summarischen Vorwürfe gegen tschechische Soldaten war fragwürdig217.

ℹ️Im September 1917 kam es dann tatsächlich und nachweislich zu einem „slawischen“ Verrat, allerdings nur durch eine Einzelperson. Folge war in der Nacht vom 17. auf den 18. September ein erfolgreicher Angriff italienischer Truppen bei Carzano218. In der Ministerratssitzung am 17. Dezember 1917 wurde eine Anfrage dazu „antizipiert“219. Am Folgetag wurde die Anfrage von Alois Rieger (Deutschradikaler, Mähren), Karl Hermann Wolf und Raphael Pacher (beide Deutschradikale, Böhmen) und Genossen betreffend „die Verräterei tschechischer Offiziere bei der 11. Armee“ im Abgeordnetenhaus gestellt220. Am 5. Februar 1918 stellte auch der Abgeordnete Richard Marckhl (Deutscher Nationalverband, Steiermark) eine Anfrage „betreffend den Verrat bei Carzano221. Im Ministerrat vom 19. April 1918 kündigte Verteidigungsminister Karl Czapp Freiherr v. Birkenstetten (1864‒1952) an, die Interpellationen „von deutscher und tschechischer Seite […] betreffend die Verrätereien tschechischer Truppenteile“ im Abgeordnetenhaus summarisch zu beantworten222, was er am 24. April eingehend auf Vorfälle an der Südwestfront tat223. Der Ministerrat wurde in diesem parlamentarischen Spiel zur Bande, über die sich die Abgeordneten in einem Match „Deutsche gegen Slawen“ die Bälle ins Tor zu schießen versuchten.

ℹ️Doch nicht nur deutschnationale Abgeordnete, auch die Regierung Seidler selbst fiel regelmäßig durch einseitiges Vorgehen gegen slawische Nationalismen auf, indem sie beispielsweise „Maßnahmen gegen nationale Verhetzung in tschechischen Gebieten“ ankündigte, eine Resolution tschechischer Abgeordneter pressepolizeilich behandeln ließ und Wünsche der „tschechischen Radikalopposition“ gar nicht behandelte. Das Vorhaben, „innerhalb der tschechischen Abgeordneten einen gewissen Unterschied zwischen denjenigen zu machen, die sich auf einen direkten staatsfeindlichen Standpunkt stellen und jenen, die bestrebt sind, eine Annäherung des tschechischen Volkes an die Staatszwecke herbeizuführen“, war auch eher dazu bestimmt, sich keine Blöße zu geben, und ganz und gar nicht unparteiisch, denn die Aussage, es gebe auch staatstreue Tschechen, impliziert, dass das Gegenteil die Regel sei224.

ℹ️Auch Seidlers Formulierungen in den Sitzungen zur böhmischen Kreiseinteilung225 verraten eine gewisse Naivität oder absichtliche Ignoranz gegenüber den Interessen der Vertreter der nichtdeutschen Bevölkerung, etwa wenn der Ministerpräsident meinte: „Das einzige Gravamen für die Tschechen könnte darin bestehen, dass diese Maßnahme eben von deutscher Seite gewünscht wird. Nach den Informationen des sprechenden Ministers sei infolgedessen auch ein besonderer Sturm bei den Tschechen nicht zu erwarten.“ Dass die Regelung eigentlich im Sinne der tschechischen Nationalisten war, ist richtig. Doch dass sie nicht in die Gespräche einbezogen gewesen waren und sich nur zu vollendeten Plänen äußern konnten, ließ er unerwähnt226. Seidlers Einschätzung schwankte allerdings. So erwartete er nur zwei Tage später, am 1. Mai 1918, bezüglich der Kreiseinteilung, „bei den Tschechen würde die Maßnahme natürlich sehr ungünstig aufgenommen werden“. Es sei daher für einige Zeit „jedenfalls mit einer stürmischen Stimmung zu rechnen“227.

ℹ️Ebenso als Teil der Befriedung der Deutschnationalen kann das sogenannte Vorgehen gegen die Südslawenagitation angesehen werden, das im Mai 1918 angekündigt wurde228. Seidler hatte diese Maßnahme wenige Tage zuvor im Ministerrat als eine der zwei Möglichkeiten genannt, damit in der „Sitzung des deutschen Nationalverbandes ein sehr günstiger Beschluss“ falle, „und zwar auf nachdrückliche Unterstützung der Regierung, wenn die Regierung in entsprechender Weise ihren Standpunkt dokumentiert“229. Der Punkt war auf der Forderungsliste der Delegation der Herrenhausmitglieder gestanden und Seidler kündigte auch öffentlich an, beide gemeinsam zu erfüllen und im Zuge dessen den Reichsrat zu vertagen. Er sprach dazu ausführlicher auf der Obmännerkonferenz des Abgeordnetenhauses vom 3. Mai 1918, welcher Tschechischer und Südslawischer Klub ferngeblieben waren. Hier stellte er Berücksichtigung nationaler Wünsche der Südslawen und kulturelle und wirtschaftliche Zugeständnisse in Aussicht, kündigte aber gesetzliche Maßnahmen gegen verhetzende Agitation aller Nationalitäten, auch der deutschen, an230. Derartiges „Vorgehen“ war jedoch eigentlich nicht neu, hatte es doch gerade zu Kriegsbeginn zahlreiche Verhaftungen und andere Repressalien gegeben. Da diese von südslawischen Abgeordneten bereits 1917 per Anfrage angeprangert und nun auch kommissionell untersucht wurden, waren sie der Öffentlichkeit wohlbekannt231, ebenso das „Vorgehen gegen die Sammler der Unterschriften für die Deklaration der Südslawen im slowenischen Teile Steiermarks“ im Februar 1918232, eine Anfrage, die das Landesverteidigungsministerium als „vollkommen haltlos und nicht stichhältig“ zurückwies233. Zwei Wochen nach der Obmännerkonferenz vom 3. Mai wurde am 12. Mai jede Agitation für die Maideklaration der südslawischen Abgeordneten verboten234. Dass nun die Regierung ein Vorgehen gegen südslawische Umtriebe ankündigte und wenig später die bisher nicht verbotenen Unterschriftensammlungen kriminalisierte, konnte das inter-ethnische Klima gerade in Kärnten und ℹ️Südsteiermark nur beeinträchtigten235.

ℹ️Eine symbolpolitische Maßnahme gegenüber den Tschechen war, dass das Wort tschechisch als gleichbedeutend mit böhmisch in den offiziellen Sprachgebrauch aufgenommen wurde: „Nach einer längeren Erörterung, an der sich die Mehrzahl der Kabinettsmitglieder beteiligt, spricht sich der Ministerrat dahin aus, es habe zwar in jenen Zusammenhängen, wo der Ausdruck ‚böhmisch‘ als Bezeichnung einer Nationalität gesetzlich festgelegt sei, bei dieser Bezeichnung zu bleiben, im Übrigen aber sei der Ausdruck ‚böhmisch‘ als eine geographische Bezeichnung anzuwenden, als nationale Bezeichnung das Wort ‚tschechisch‘ zu wählen.“236 Die Maßnahme wurde so umgesetzt. Mit Schreiben vom 11. August unterrichtete das Ministerratspräsidium die Minister. Justizminister Schauer wies die Ministerialstellen, die politischen Landeschefs und die Redaktion des Reichsgesetzblattes am 22. August entsprechend an237. So wie die Ukrainer kamen nun also auch die Tschechen in den offiziellen Genuss ihres später allgemein üblichen Ethnonyms auch in seiner deutschen Form. An ihrer Haltung änderte das freilich nichts mehr238.

Seidler war ursprünglich wegen seiner gemäßigt deutschnationalen Ausrichtung Ministerpräsident geworden und seine Mission hätte eine neutrale sein sollen. Sein Einstand war geprägt von drei aus Sicht der deutschen Parteien größten Skandale (Maideklaration, Amnestie und Sixtus-Affäre). Unter Beschuss kam Seidler gerade durch deutschgesinnte Mitglieder des Herrenhauses. Er musste wohl seine deutsche Ausrichtung beweisen. Dies konnte er tun, indem er einen der deutschnationalen Dauerbrenner aufgriff, die Kreiseinteilung in Böhmen.

c) Kreiseinteilung in Böhmen als Faustpfand

ℹ️Der Preis, den die Deutschnationalen für ihre Unterstützung verlangten, waren die Kreiseinteilung in Böhmen und das Kreisgericht Trautenau. Um „den Standpunkt der Regierung zu dokumentieren“, begann Seidler nun, diese Kreiseinteilung einzuleiten.

ℹ️Zum ersten Mal explizit in der Regierung Seidler besprochen wurde der Plan Ende April 1918, dann wieder Anfang und Mitte Mai, jedes Mal im Zusammenhang mit den nicht zuletzt durch ihn hervorgerufenen parlamentarischen Turbulenzen und der geplanten Vertagung, trotz der Bedenken wichtiger Minister dagegen. Es wurden schon die „technischen Vorbedingungen“ und „entsprechende Weisungen an die Statthalterei und andere Vorbereitungshandlungen“ angesprochen239.

ℹ️Dabei griff man auf die konkreten Pläne zurück, die 1910 während der letztlich gescheiterten Verhandlungen zum böhmischen Ausgleich unter Regie des Deutschfortschrittlichen Urban erstellt worden waren, der 1916/1917 als Handelsminister der Regierung Clam-Martinic angehört hatte240, so wie der damalige Ackerbauminister Seidler auch. Deshalb wurde der Plan auch Urban’sches Elaborat oder Katechismus Urban genannt.

ℹ️Zunächst kritisierte niemand den Plan, Seidler nannte ihn eine „ganz paritätische Sache“, da er „keine einseitige Konzession“ beinhalte und laut Schauer „keineswegs eine Benachteiligung der Tschechen“ enthalte, auch für Toggenburg und Wieser war er „unbedenklich“. Dass Seidler allerdings in den Raum stellte, man müsse eventuell auch über die Forderung einiger Deutschradikaler verhandeln, die in dem Plan enthaltenen gemischten Kreise ebenfalls zu trennen, hielt zumindest Toggenburg für nicht „zweckmäßig“, wenn nicht eine Kompensation angeboten werde.

ℹ️Die möglichen Reaktionen im Parlament stellte man als nicht ungünstig dar. Da ja alle die Parität des Planes betonten, erwartete Seidler am 29. April keine heftige Reaktion der Tschechen. Silva-Tarouca hingegen wollte unbedingt mit ihnen verhandeln. Vorher hatte er einen anderen Eindruck erweckt, indem er mögliche Kompensationen für die Tschechen erwähnte. Nun wurde Seidler doch deutlich und bezeichnete „die Erzielung eines Einvernehmens mit den Tschechen über die Frage der Kreisregierungen gegenwärtig als ausgeschlossen“. Eine Mitteilung an die tschechische Seite genüge deshalb, eine „loyale Mitteilung“, ergänzte Schauer.

ℹ️Die krasse Ungleichbehandlung versuchten Wimmer und Wieser damit zu rechtfertigen, die Motive der Tschechen und Südslawen seien „rein nationale“, während die Deutschen „eben in ihren österreichischen Gefühlen verwirrt und beunruhigt“ bzw. gekränkt seien. Dass, wie Toggenburg eingangs angemerkt hatte, „auch von deutscher Seite in letzter Zeit in Versammlungen sehr scharfe Kundgebungen beschlossen worden seien“ – gemeint waren Kundgebungen der „überaus loyalen Tiroler Bevölkerung“ –, relativierten sie durch „die überaus schwere Belastung des Landes infolge übermäßiger militärischer Einquartierung und mannigfache Missgriffe von militärischer Seite“. Seidler wollte die Tschechen also vor vollendete Tatsachen stellen unter dem Vorwand, dass er in ihrem eigenen Interesse handele. Die Naivität dieser Darstellung legt nahe, dass sein Plan darin bestand, die deutschen Forderungen umzusetzen, komme was wolle.

ℹ️Gegen Schluss der Diskussion wandte Žolger ein, dass eigentlich eine Kreiseinteilung dann auch in den südslawischen Gebieten durchgeführt werden müsse und dass er „gegen jeden gewaltsamen Eingriff auf verfassungsrechtlichem Gebiete“ sei, „namentlich in einer so aufgeregten Zeit wie der gegenwärtigen“. Während Schauer dem ersten Vorschlag etwas abgewinnen konnte, wischte Seidler kurzerhand beide vom Tisch, denn es sei „irgendeine nationale Vergewaltigung in dieser rein paritätischen Maßnahme nicht gelegen“.

ℹ️Die Haltung der Polen nannten Seidler und Twardowski „abwartend“ aber „nicht ungünstig“. Ansonsten wurde parlamentarischer Widerstand nicht besprochen ‒ kein Wunder, man hatte die Parlamentstätigkeit ja einige Tage ausgesetzt241.

ℹ️Drei Tage später verkündete Seidler, dass die deutschradikalen Elemente nun doch die „national reinen Bezirke“ zur Bedingung machten. Niemand widersprach dieser verschärften Variante, obwohl die Minister zuvor vielfach auf den Urban-Plan gepocht hatten. Seidler meinte lapidar, dass die Tschechen „für einige Zeit“ für „stürmische Stimmung“ sorgen würden. Allerdings trat Žolger bestimmter als bisher auf und bestand darauf, dass für eine allgemeine Regelung nur ein Gesetz in Frage komme. Doch die Fachminister nannten den Verordnungsweg „vertretbar“. Auch Silva-Tarouca, der Vertreter des Kaisers in der Runde, stimmte, wenn auch gegen die eigene Überzeugung, zu. Er betrachte „die Erlassung einer Verordnung über die Errichtung von Kreisregierungen sozusagen als ein fait accompli, mit dem er sich abfinden müsse“. Nun ging es um die Umsetzung.

ℹ️Eigentlich wäre das Abgeordnetenhaus am 30. April wieder zusammengetreten, hätte man den Termin nicht verschieben lassen. So waren noch sieben Tage Zeit. Doch das war scheinbar zu kurz, um die Verordnung mit den Abgeordneten des deutschen Nationalverbandes auszuverhandeln. Wie immer formulierte Seidler sein nächstes Anliegen wie eine Frage, „ob es nicht zweckmäßiger wäre, die voraussichtlich etwas kritische Gestaltung der nächsten Sitzungen gar nicht abzuwarten, sondern sofort mit einer Vertagung des Parlamentes auf kurze Zeit vorzugehen“. Czapp, der sich zum ersten Mal meldete, brachte es auf den Punkt: Man solle es „nicht erst auf ein widerliches Bild im Abgeordnetenhause ankommen lassen“. Auf Befürchtungen von Wimmer und Ćwikliński, die Vertagung könnte die Staatsfinanzen beeinträchtigen, wurde nicht eingegangen. Doch auch hier befand Silva-Tarouca, entgegen „prinzipiellen Anschauungen“ und ohne „Rücksicht auf die eigene politische Vergangenheit und Zukunft“, die „Bedürfnisse des Staatswohles“ hätten Vorrang. Damit war für alle klar, dass der Kaiser kein Veto einlegen würde: „Der Ministerpräsident dankt dem Ackerbauminister Silva-Tarouca unter lebhafter Zustimmung des Ministerrates herzlich für diese patriotische Haltung.“ Die Beantragung der „unverzüglichen Vertagung bis 18. Juni“ war nun beschlossen242. Dabei sollte es aber nicht bleiben.

ℹ️Wieder zwei Tage später berichtete Seidler von der Obmännerkonferenz vom 3. Mai, bei der neben der Beratung über Maßnahmen gegen Südslawenagitation auch Sondierungen für Verhandlungen gemacht wurden. Eingeladen waren die Obleute aller Parteien des Abgeordnetenhauses gewesen, doch Tschechen und Südslawen waren ferngeblieben, Sozialdemokraten, deutsche Demokraten, Polen und Italiener hatten in der Konferenz die Vertagung des Reichsrates scharf kritisiert, Deutsche und Christlichsoziale sie als taktisch sinnvoll verteidigt243. Seidler glaubte aber, dass die Maßnahme „im Allgemeinen ruhig hingenommen werden“ dürfte. Weil aber wegen der Slawen ein „glatter Verlauf der Verhandlungen“ unmöglich sei, sei ihm von „politischen Kreisen“ nahegelegt worden, die Vertagung auf unbestimmte Zeit auszudehnen. Das biete den Vorteil, dass man mit einer vorzeitigen Beendigung locken und so in Verhandlungen punkten und im Bedarfsfall ohne erneute Ah. Erlaubnis das Parlament geschlossen halten könne. So bekomme die Regierung wieder das „Heft in die Hand“. Der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen244. Nun wurde der Reichsrat ab 4. Mai vertagt, wie gewünscht auf unbestimmte Zeit245.

ℹ️Mit der Verordnung wollte man nun Tempo machen, weil, wie Toggenburg anmerkte, diese schon angekündigt sei „und zwar bei Eliminierung der gemischten Kreise“, wie Seidler noch einmal betonte246. Doch neun Tage später war sie immer noch nicht da: Am 11. Mai betonte Seidler, dass die Deutschen nun die Verordnung sehen wollten, aber inhaltlich gebe es das Problem, dass von zwei deutschen Abgeordneten nun doch zwei gemischte Kreise verlangt wurden, zum Schutz der deutschen Minderheit in Budweis und Pilsen. Das wurde so beschlossen. Wieder betonte der Ministerpräsident, dass sich „Tschechen ebenso wie die Sozialdemokraten […] verhältnismäßig ruhig zeigen“ würden und dass „eine im Zuge befindliche direkte Aussprache zwischen Deutschen und Polen nicht ungünstige Perspektiven eröffne“. Doch Silva-Tarouca sah ein großes Risiko, da die „Majorität bei den künftigen parlamentarischen Verhandlungen durchaus nicht gesichert“ sei. Auch Wimmer hielt es für „ein nicht ungefährliches Experiment“, aber „unvermeidlich“. ℹ️Silva-Tarouca forderte Militärpräsenz in Böhmen und Zensur. Ersteres war laut Seidler gegeben, Letzteres war laut Toggenburg wegen Unausgewogenheit nicht ratsam. Schauer fand die Gefahren nicht so groß. Unklar blieb, was eigentlich mit Chancen und Gefahren gemeint war, nachdem es ja ohnehin eine Verordnung war, die kein Gesetz brauchte − vermutlich wegen des künftigen Budgets, aber auch, wie Silva-Tarouca andeutete, des allgemeinen Friedens wegen247.

ℹ️Einmal noch wurde die Errichtung von Kreisregierungen in Böhmen im Ministerrat verhandelt248 und knapp eine Woche später, am 19. Mai, erließ Toggenburg die entsprechende Verordnung. Wie beschlossen, wurden der Kreis Budweis als gemischter und Pilsen als national geteilter Kreis vorgesehen249. Die Verordnung wurde in der Folge parlamentarisch nicht bekämpft, sollte jedoch ab September noch ein Nachspiel haben250.

ℹ️Eine Teilforderung der Abgeordneten des Deutschen Nationalverbandes, die Seidler ihnen erfüllte, war das Kreisgericht von Trautenau, eine bei Karl Kraus zu literarischer Berühmtheit gelangte Justizbehörde251. Es war eine alte Forderung der Deutschböhmen252. „Trautenau“ hatte eine hohe symbolische Bedeutung, für die Deutschböhmen ebenso wie für ihre Gegner. Schon 1893 hatte die Absicht, ein Kreisgericht in Trautenau zu installieren, zu Tumulten im böhmischen Landtag geführt und den Anlass für die Jungtschechen geboten, zur Obstruktionspolitik überzugehen. Dies bedeutete das Ende der Bemühungen um den 1890 geschlossenen böhmischen Ausgleich zwischen Deutschen und Alttschechen253. Die Deutsche Arbeiterpartei, Vorläuferin der österreichischen NSDAP, hatte ihren ersten Reichsparteitag am 15. August 1904 daher in Trautenau veranstaltet, das dort vorgestellte Parteiprogramm trug den Namen Trautenauer Programm254.

ℹ️Nicht alle deutschen Politiker begrüßten diese Initiative. So sprach Baernreither von einem „alten Zirkusschimmel“, den die „Deutschböhmen hervorgeführt“ hätten, was er nicht nur als „Krämerpolitik kleinlichster Sorte“ brandmarkte, womit „unsere ganze deutsche Stellung in Österreich […] kompromittiert“ werde. Anstatt sich um die entscheidenden Fragen zu kümmern, würde man sich einem Nebenaspekt widmen, der „die nationale Stellung des Deutschtums in Böhmen nicht verstärkt, nie national nützt, die Tschechen reizt, ohne ihnen zu imponieren oder sie wirklich einzudämmen.“255 Das war am 11. Februar 1918. Baernreither war gegen die Trautenau-Forderung, aber für systematische Forderungen wie die Kreiseinteilung, denn der Text der Démarche von deutschen Herrenhausmitgliedern stammte ja von ihm256.

ℹ️Der Ministerratsbeschluss über die Errichtung des Kreisgerichts war eine der letzten Taten Seidlers257, ein Ziel, das er hartnäckig verfolgt hatte. Letztlich kostete es ihn seinen Posten, bevor die Verordnung erlassen werden konnte258. Die nachfolgende Regierung Hussarek stimmte am 3. September für die Aktivierung des Kreisgerichtes Trautenau mit 1. Jänner 1919259.

ℹ️Als Konsequenz der neuen Kreiseinteilung in Böhmen260 sah sich die Regierung vor die Aufgabe gestellt, auch die Landesverwaltungskommission entsprechend anzupassen und „sie zu diesem Zwecke national zu sektionieren“. Hussarek gab zu bedenken, dass angesichts der Friedensbemühungen (und des nahenden Zusammenbruchs) möglicherweise die Landtage wieder einberufen werden müssten. „Der Fehler, dass man auf diesem Wege nicht schon früher zu einer Regelung der autonomen Verhältnisse gekommen sei, habe wohl darin gelegen, dass man diese an sich lösbare und nicht allzu schwierige Frage mit der überaus heiklen Frage des amtlichen Sprachengebrauches in einen wohl nicht unerlässlichen Zusammenhang gebracht habe. Aus diesem Zusammenhange gelöst, wird sich das autonome Problem wohl bereinigen lassen und zwar wie gesagt, auf der Basis der Sektionierung.“ Der Innenminister wollte die Regelung durch eine Ah. Entschließung bestätigen lassen, ein Ah. Patent hielt er jedoch für unnötig, da es sich um eine Gesetzesausgestaltung handele. Dem widersprachen Silva-Tarouca, weil in böhmische Angelegenheiten so wenig wie möglich eingegriffen werden solle, und der Justizminister, weil er juristische Anfechtungen befürchtete. Die Entscheidung wurde um zwei Tage vertagt261. Gewählt wurde die vom Justizminister vorgeschlagene Variante eines erneuten kaiserlichen Patentes262. Die kaiserliche Zustimmung erfolgte zehn Tage später, das Statut der Landesverwaltungskommission von 1913 wurde durch ein neues ersetzt, es hatte also denselben gesetzgeberischen Rang263.

Jedoch sollte die neue Verwaltungsform, kurz nachdem sie genehmigt war, wieder obsolet werden. Zwar existierte sie eine Zeit lang de jure: Trautenau war Teil der am 29. Oktober (in Reaktion auf die Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik am 28. Oktober) von den entsprechenden Reichsratsabgeordneten deklarierten deutsch-österreichischen Provinz Deutsch-Böhmen264, die mit Gesetz vom 22. November 1918 von der provisorischen deutsch-österreichischen Nationalversammlung zum Teil des Staatsgebiets erklärt wurde265. Bereits am 8. November hatte das deutsch-österreichische Staatsamt für Justiz mit besonderer Ermächtigung des deutsch-österreichischen Staatsrates über die Aktivierung des Kreisgerichtes verordnet, „daß das mit Verordnung des Justizministers vom 30. Juli 1918, RGBl. Nr. 279, errichtete Kreisgericht Trautenau seine Amtswirksamkeit sofort zu beginnen hat“266, doch war das Gebiet faktisch unter Kontrolle der Tschechoslowakei, die das Gebiet auch beanspruchte267, sodass das Kreisgericht nie real errichtet wurde. Mit dem Vertrag von St. Germain war das Gebiet dann definitiv Teil der Tschechoslowakischen Republik und das Kreisgericht Trautenau definitiv obsolet.

d) Spiel mit dem Oktroi und zweites Demissionsangebot

ℹ️Die Abgeordneten hatten nun einen anderen Fokus. Mit dem Ziel, sich die deutschen Parteien gewogen zu machen, hatte Seidler ja einen Großteil der Abgeordneten verprellt und das Parlament unbefristet lange vertagen lassen, um sich öffentliche Kritik an der Verordnung und anderen Punkten zu ersparen. Das kam dem von den deutschen Parteien Anfang 1917 hinter den Kulissen geforderten Notverordnungsrecht schon ziemlich nahe. Auch andere als die tschechischen Abgeordneten waren nun alarmiert, denn Seidlers Kurs lief offensichtlich auf eine erneute Schließung hinaus, gestützt auf die radikalen Deutschen und eine ℹ️Diktatur des Militärs268.

Das ging auch einigen Ministern zu weit. ℹ️Am 11. Juni 1918 trat Toggenburg zurück, der sich in den Aprilsitzungen ja schon skeptisch geäußert hatte. Statt seiner kam Gayer in das Amt. Am 12. Juni sagte Seidler im Ministerrat:

Die Meinungen seien aber hinsichtlich der Frage geteilt, ob man irgendeinen Zusammenstoß im Parlamente selbst abwarten oder durch Nichteinberufung einem solchen Zusammenstoß vorbeugen solle. Für letztere Modalität spreche die Erwägung, dass ja die politische Gefahr weniger in irgendwelchen tumultuösen Vorgängen, sondern in dem, wenn auch nur vorübergehenden Auftauchen einer slawischen Majorität und allfälligen gegen die Staats- und Reichspolitik gerichteten Beschlüssen dieser Majorität liege. Sollte es überhaupt zu keiner oder zu keiner erfolgreichen Parlamentstagung kommen, so müsse natürlich die Regierung demissionieren. Die Schwierigkeit bestehe aber dann in Folgendem, dass die Deutschen in dem Abgang der gegenwärtigen Regierung einen Stoß gegen sich selbst erblicken und die künftige Regierung, wie immer sie gebildet wäre, bekämpfen werden. Eine weitere sich ergebende Frage sei die, ob man im Falle, dass es nicht zu einer erfolgreichen Parlamentstagung komme, unter Vertagung oder Schließung des Reichsrates den § 14 anwenden oder aber sich zu einem radikaleren Schritte, nämlich der Auflösung, entschließen solle269.

ℹ️Der 15. Juni wäre der Termin gewesen, den sich Seidler laut späterer Aussage für den Wiederzusammentritt des Parlaments vorgenommen hatte270. Stattdessen stellte er die erneute Schließung in den Raum, was viele damals als Rückkehr zum Stürgkh-Regime bezeichneten. Alle folgenden Wortmeldungen richteten sich gegen diese Perspektive. Wimmer „glaubt aber, dass durch die bloße Androhung der Auflösung eine Sicherung der Majorität für die Staatsnotwendigkeiten bewirkt werden könnte“. Silva-Tarouca trat entschieden gegen ein „§ 14-Regime und eine Fortsetzung der Politik nationaler Verfügungen ohne vorhergehendes Einverständnis der beteiligten Parteien“ auf. Er warb für erneute Verhandlungen aller Nationalitäten, um die Bildung eines „slawischen Rings“ zu verhindern. „Bei einem ganz unbefriedigenden Ausfallen der Beschlüsse der parlamentarischen Parteien sehe natürlich auch er in der Demission den einzigen Ausweg“271. Somit war Seidlers Führung in Frage gestellt.

ℹ️Am 16. Juni trafen sich mehrere Minister der ehemaligen Regierung Clam-Martinic bei Baernreither mit den deutschradikalen Abgeordneten „Teufel und Genossen“ wegen der Pläne Seidlers für ein § 14-Oktroi. Silva-Tarouca sprach sich direkt gegen ein erneutes Oktroi aus, Baernreither glaubte, dass neben diesem „auch Banhans, Wieser, Wimmer und vielleicht auch Schauer und Geyer [sic] ein § 14-Regime nicht mitmachen werden“272, Redlich notierte dasselbe über Homann273.

ℹ️Eine Woche darauf konstatierte Seidler im Ministerrat den Verlust der Mehrheit wegen der Beschlüsse des Polenklubs, die Regierung nicht zu unterstützen. Er kündigte sein zweites Demissionsansuchen an, fragte aber, was bei einer Ablehnung der Demission geschehen solle: „Aber auch ein parlamentsloses Regime biete angesichts der politischen und der Ernährungssituation große Gefahren; man würde sich überdies nicht auf die einfache Anwendung des § 14 auf die Staatsnotwendigkeiten beschränken können, sondern genötigt sein, zur Herstellung der politischen Ordnung tiefer einzugreifen.“ Darauf folgte eine Reihe von Warnungen vor einer erneuten dauerhaften Ausschaltung des Parlaments, auch unter dem Hinweis auf Unruhe unter der Arbeiterschaft. Was Seidler mit „tiefer einzugreifen“ gemeint hatte, wurde im Protokoll nicht ausgeführt274, Baernreither hatte in seinem Tagebuch aber schon am 16. Juni notiert: „Seidler spielt den starken Mann, spricht von Maschinengewehren, wenn Unruhen ausbrechen“275.

Dies scheint zumindest für eine Person im Sitzungsraum ein Alarmsignal gewesen zu sein, denn es geschah etwas Unerhörtes. ℹ️Zunächst reichte Seidler am 23. Juni wie angekündigt das zweite Demissionsgesuch ein. Sie wurde vom Kaiser mit Vorbehalt entgegengenommen276 und dann am 28. Juni abgelehnt277. ℹ️Am Montag, den 24. Juni 1918 erschien in Der Morgen, einer deutsch-freiheitlich orientierten Wochenzeitung mit hoher Auflage und populären Themen, die stark gegen klerikale Kreise eingestellt war, ein Artikel auf der Titelseite mit dem Wortlaut von Seidlers Demissionsangebot, der Betrauung mit der einstweiligen Weiterführung der Geschäfte durch den Kaiser, und vor allem einem detaillierten Bericht von der Ministerratssitzung vom 23. Juni über die Anwendung des § 14 in der Regierung und wie sich Handelsminister Wieser, Ackerbauminister Silva-Tarouca, Arbeitsminister Homann und Eisenbahnminister Banhans dagegen ausgesprochen hätten. Jemand hatte den Inhalt der Beratungen, die streng geheim waren, an die Presse weitergegeben. Dies konnte nur ein Regierungsmitglied oder der Protokollführer gewesen sein.

ℹ️Der Morgen brachte mehr Informationen zu den Äußerungen, als aus dem Protokoll hervorgehen. Im Artikel konnte man lesen: „Handelsminister Freiherr v. Wieser erbat sich zu einer Erklärung das Wort. Er verwies darauf, daß in der Öffentlichkeit auf Grund von Zeitungsnachrichten die Meinung verbreitet sei, daß nur der Ackerbauminister Graf Silva-Tarouca [sic] sich gegen den § 14 ausgesprochen habe, weshalb er mit aller Offenheit erklären müsse, daß auch er den gleichen Standpunkt vertrete und die Wiederaufnahme der parlamentarischen Tätigkeit befürworte“278. Der Whistleblower ist nicht bekannt, aber er wird aus den Reihen der Gegner von Seidlers Oktroi-Politik kommen, wie beispielsweise Wieser, dessen Ausführungen im Artikel ja ausführlich zitiert wurden.

ℹ️Am Abend des 24. Juni war das Kabinett um 18 Uhr zum Kronrat beim Kaiser ins Schloss Eckartsau östlich von Wien einberufen279, ein Treffen, das anscheinend nicht protokolliert wurde. Der Kaiser lehnte die Demission Seidlers ab und wies ihn an, weiter nach einer Mehrheit zu suchen.

ℹ️Am 27. Juni erhielt der Ministerpräsident eine Kundgebung der Loyalität seines Kabinetts, vorgetragen von Ćwikliński als ältestem Minister. Das Protokoll dazu wirkt geradezu grotesk. Der Galizienminister versicherte, „es sei ihm und seinen Kollegen ein tief gefühltes Bedürfnis, […] neuerlich der Freundschaft und unbegrenzten Verehrung für die Person des Ministerpräsidenten als eines wahren Musters treuer Pflichterfüllung Ausdruck zu verleihen“. Dabei musste allen klar sein, dass zumindest ein Regierungsmitglied log, als „sämtliche Kabinettsmitglieder […] unter Berufung auf ihren Amtseid [erklärten], dass sie den im ‚Morgen‘ vom 24. d. M. sowie in einzelnen anderen Tagesblättern enthaltenen Nachrichten über Vorgänge im Ministerrate vom 23. d. M. vollkommen ferne stehen“. Doch Seidler war gründlich: „Der vom Ministerpräsidenten befragte Protokollführer gibt für seine Person die nämliche Erklärung ab.“280 Auch dieses Protokoll wurde in der Presse publiziert, diesmal aber von ganz offizieller Seite: Eine fast wortgleiche Version fand ihren Weg in die Wiener Zeitung281. Vier Tage später, am Montag, 1. Juli, wurden wieder deutsche Wünsche sowie die politische Situation und Gesetzesentwürfe besprochen282.

Knapp zwei Wochen darauf, am Samstag, 13. Juli 1918, widmete man eine ganze Sitzung ausschließlich der Verteilung von Orden und anderer Würden283. Das war zwei Tage, bevor das Parlament wieder zusammentrat; die Protokolle dazu sind erhalten284. Dies musste die Stunde der Wahrheit für die Regierung werden, denn das Budget – genauer das halbjährliche Budgetprovisorium bis Ende 1918 – stand auf dem Programm.

e) Die Polen und Seidlers definitive Demission

ℹ️Die Krakauer Beschlüsse am 10. Juni 1918, mit welchen der Polenklub ultimativ die Unteilbarkeit Galiziens zur Bedingung für seine Kooperation machte, waren nicht nur für die Außenpolitik gegenüber Deutschland eine Herausforderung, sondern auch für die cisleithanische Innenpolitik. ℹ️Am 16. Juli 1918 trat der Reichsrat dann endlich wieder zusammen, um mehrere Tage lang das Budget zu verhandeln. Seidler besiegelte schon am ersten Verhandlungstag das Todesurteil für seine Regierung, indem er in seiner Rede erklärte: „Denn wenn es einen politischen Kurs in Österreich gibt, so kann er eben nur ein solcher sein, der den berechtigten Interessen des deutschen Volkes vollen Schutz gewährt. […] Das Rückgrat dieses vielgestaltigen Staates ist nun einmal das deutsche Volk und wird es immer bleiben“. Damit brachte Seidler gleich mehrere parlamentarische Gruppen gegen sich auf, besonders die „slawischen“285. Im Budgetausschuss erwartete Seidler ein polnisches Misstrauensvotum am 22. Juli und eine Ministeranklage im Plenum am 23. Juli. Diese kommenden Hürden der Regierung lesen sich im Ministerratsprotokoll vom 20. Juli trocken und ohne auf die Motivationen der Parteien einzugehen:

Die Abstimmung sei […] politisch sehr unangenehm, weil die Polen für den Antrag stimmen werden, was einen Keil zwischen sie und die Deutschen treiben müsse. […] Am Freitag [26. Juli] komme endlich die Abstimmung über das Budgetprovisorium im Plenum. Rechnungsmäßig sei hiefür keine Majorität vorhanden. Es sei aber immerhin möglich, dass, wenn die prostimmenden Parteien möglichst vollzählig, die gegnerischen aber nicht mit voller Stärke erscheinen, eine kleine Majorität herauskomme. Jedenfalls müsse die Abstimmung als sehr problematisch bezeichnet werden.286

ℹ️Es blieb bei diesem Wunschdenken. Die Minister sahen die Chancen weniger rosig und ihnen war die parlamentarische Korrektheit wichtig. Von Seidler gefragt, ob sie für eine Demission vor der Abstimmung zum Budget seien, um sich die Schmach der Abstimmungsniederlage oder bei geschickter Verhandlung auch die Ministeranklage zu ersparen, sprachen sie sich am Folgetag (selbes Protokoll) mehrheitlich für eine Demission vor der Abstimmung aus, die für den 26. Juli angesetzt war, wenn sich keine Mehrheit abzeichnen sollte.

ℹ️Seidlers Wunschdenken bewahrheitete sich nicht, die Verhandlungen hatten keinen Erfolg. Der Polenklub knüpfte in der Sitzung am 22. Juli seine Zustimmung zum Budgetplan an die Absetzung der Regierung Seidler. Am selben Tag reichte Seidler, nachdem er noch einmal Orden verteilt hatte287, die Demission ein, mit der Begründung, seine Person sei der einzige Hinderungsgrund für die Fortführung der Staatsgeschäfte, die Polen hätten nicht wegen des Budgets, sondern seinetwegen das Budget verweigert. Diesmal wurde die Demission vom Kaiser gewährt288. Seidler wurde mit der Fortführung der Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung beauftragt289. Immerhin konnte durch die darauf folgende Zustimmung der Polen das Budget am 26. Juli angenommen werden290. Insofern war eine Möglichkeit eingetreten, die des Kaisers Vertrauter Silva-Tarouca im Ministerrat vom 20. und 21. Juli in den Raum gestellt hatte, indem er sagte, er „möchte nachdrücklich vor Verfassungsexperimenten warnen und wirft die Frage auf, ob nicht äußerstenfalles das Ministerium in statu demissionis das Budgetprovisorium parlamentarisch erlangen könnte“291.

ℹ️Die Ministeranklage wurde einen Tag früher, als Seidler es erwartet hatte, als Antrag eingebracht, also am Tag der Demission292. Obwohl das Abgeordnetenhaus am folgenden Tag von der Demission informiert wurde, verhandelte es erneut die Ministeranklage, da das Kabinett ja noch provisorisch im Amt war293. Am 25. Juli 1918 sanktionierte der Kaiser die Gesamtdemission des Kabinetts294. Seidler war am Parlament gescheitert, und der Maximalschaden war angerichtet. Dennoch zeigte er sich in seiner letzten Wortmeldung im Ministerrat zufrieden, „dass nicht sein politischer Kurs Schiffbruch erlitten habe, dass vielmehr dieser Kurs gefestigt sei und wohl auch für die Dauer eingehalten würde“. ℹ️Verantwortlich machte er „lediglich die Komplikationen, die sich aus der Erbitterung über den Brester Friedensschluss und die damit zusammenhängenden Abmachungen ergeben haben“295.

Fraglich ist, welche Taktik hinter Seidlers Politik stand. ℹ️Für den 24. Juli war eine geheime Debatte im Abgeordnetenhaus über angebliche slawische Verfehlungen in der Zweiten Piaveschlacht angesetzt296. ℹ️Für diese Sitzung soll Seidler mit den deutschnationalen Ultras eine Provokation geplant haben, die Anlass für die Schließung des Parlaments geben sollte, um dann dem ℹ️Militär neuerlich Unterdrückungskompetenzen einzuräumen297. Diese Informationen von Zeitgenossen werden durch die Wortmeldungen Seidlers im Ministerratsprotokoll untermauert: „Am Mittwoch [24. Juli] komme im Plenum die Debatte über die militärische Situation, für welche Debatte die Regierung eine geheime Sitzung verlange. Sollte diesem Verlangen nicht Rechnung getragen werden, so müsste man sofort mit scharfen Maßnahmen gegen das Parlament vorgehen“. In der weiteren Debatte am Folgetag (selbes Protokoll) ließ Seidler einen weiteren Versuchsballon steigen: „Gewiss sei es notwendig, den § 14 so lange als möglich zu vermeiden, man könne ihn aber nicht ganz verschwören, weil ja immerhin Umstände eintreten können, die ihn unvermeidlich machen, zum Beispiel die Ablehnung der Geheimsitzung“. Er implizierte also, dass auch andere Gründe für das Oktroiregime ausreichen könnten. Die Minister sprachen sich in den meisten Wortmeldungen gegen diesen Weg aus298.

ℹ️Offenbar hatten die Polen Österreich vor einem rechten Putsch bewahrt, indem sie dem Parlamentspräsidenten bedeutet hatten, dass der Kopf Seidlers der Preis für ihre Zustimmung zum Budget sei299.

f) Verfassungsreformpläne

ℹ️Spätestens seit 1911 hatte es auch offizielle, aber nicht-öffentliche Aktivitäten gegeben, um die Reform der Verfassung vorzubereiten. Diese waren mit der Ermordung Franz Ferdinands und dem Beginn der Ersten Weltkriegs abgebrochen worden. Sie bekamen aber wieder Aktualität mit der Thronbesteigung Karls300.

ℹ️Kurz vor dem Krieg hatte es in Fragen der Mitbestimmung der national definierten Gruppen in Cisleithanien Bewegung aufeinander zu gegeben. So war 1914 ein Ausgleich für Galizien zustande gekommen, und auch Verhandlungen zu einem böhmischen Ausgleich waren gelaufen, scheiterten aber im selben Jahr, was den Hintergrund zur Einführung der böhmischen Landesverwaltungskommission und der Sistierung des Parlaments gebildet hatte301.

ℹ️Mit einer Reform der Verfassung war bis dahin eine (dann zu oktroyierende) Umgestaltung im Sinne der geheim gehaltenen Verfassungsreformpläne Erasmus Freiherr v. Handels gemeint gewesen. Handel hatte im Auftrag Stürgkhs einen Reformplan erarbeitet, der in der Schublade liegen geblieben war. Dieser hielt sich einerseits, was Böhmen betraf, an die Ausgleichspläne von 1912, sah aber für den Kaiser ein Durchgriffsrecht (sozusagen einen permanenten § 14) in Fragen der Abgrenzung der deutschen Staatssprache zur Geltung der Landessprachen und landesüblichen Sprachen, in der Schaffung eines Sonderstatus für Galizien und dem Ausbau der Kreisverwaltung in Böhmen mit nach Sprachen und den damit verbundenen Rechten unterschiedenen Verwaltungskreisen vor302. Der Plan wurde mit der Parlamentseröffnung im Mai 1917 vorläufig ad acta gelegt303. Nun stand eine Reform zur Debatte, die entweder auf einen Bundesstaat (Seidler) oder einen Staatenbund (Berater des Kaisers) hinausgelaufen wäre304.

ℹ️Drei Wochen vor Ende der Regierung Clam-Martinic wählte das Abgeordnetenhaus einen Spezialausschuss für Verfassungsangelegenheiten. Am 6. Juni 1917 stellte Julius Leo (Polenklub) den Antrag und am 14. Juni konstituierte sich der Ausschuss305.

Anfang Juli 1917 stand „Innerpolitische Neuorientierung; Ausbau der verfassungsmäßigen Einrichtungen“ auf der Tagesordnung von Seidlers noch junger Regierung, drei Tage später eben die „Schaffung eines Spezialausschusses für Verfassungsangelegenheiten im Reichsrate306. Ende Juli wurde dann anscheinend ein Raum dafür im Ministerratspräsidium freigeräumt307.

ℹ️Als Minister ohne Geschäftsbereich trat Ivan Žolger, der bisher als Sektionschef das staatsrechtliche Departement im Ministerratspräsidium geleitet hatte308, am 24. August 1917 in das Kabinett Seidler ein und war zuständig für Fragen der Verfassungsreform309.

ℹ️Der Spezialausschuss für Verfassungsangelegenheiten des Abgeordnetenhauses sollte 28-mal tagen, das letzte Mal am 14. März 1918. Allerdings behandelten seine Berichte an das Haus keine Verfassungsreform, sondern die Wahlperiode der Abgeordneten, die Geschworenengerichte sowie den Wirkungskreis des neuen Sozialministeriums und des neuen Volksgesundheitsministeriums310.

ℹ️Im September und Oktober 1917 besprach das Kabinett Seidler viermal Leitsätze zum Ausbau bzw. zur Reform der Verfassung311. Ein halbes Jahr später war aus dem Verfassungsausbau eine Verfassungsrevision geworden. Im März und April 1918 wurde das Projekt siebenmal behandelt312. Die besprochenen Veränderungen gelangten nie vor das Parlament.

Ein Hinweis darauf, worum es bei den Ministerratssitzungen ging, sind die Namen der zusätzlich geladenen Beamten313, nämlich Johann Freiherr v. Eichhoff, Leiter der unter Clam-Martinic im Innenministerium eingerichteten Abteilung zu Verfassungsfragen und Vertrauter Kaiser Karls314 einerseits, und andererseits der Leiter des Ende Juli 1917 im Ministerratspräsidium als Konkurrenz dazu eingerichteten Departements für die Verfassungsrevision, der Universitätsprofessor Alexander Hold v. Ferneck. Im März und April erweiterte sich der Kreis um dessen Mitarbeiter Rudolf Edler v. Laun315, ebenfalls Universitätsprofessor, sowie Richard Wenedikter (Innenministerium), Erich Ritter v. Cramer (Eisenbahnministerium, zur Dienstleistung im Ministerratspräsidium zugeteilt) und Ernst Hořicky (Ministerratspräsidium)316. Die Abteilung des Ministerratspräsidiums war ab März 1918 also in der Mehrheit.

4 Hussarek: Der Weg zum Völkermanifest

ℹ️Der neue Ministerpräsident Hussarek hoffte, die Tschechen durch Gewinnung der Südslawen und Polen ausmanövrieren zu können317. Im täglichen Regierungs- und Parlamentsgeschäft ging es nur mehr darum, dieses am Laufen zu halten, und gleichzeitig die immer wieder aufgeschobene große Verfassungsreform vorzubereiten. Die Herausforderungen für die Regierung deckten sich sehr stark mit Fragen, die nunmehr vornehmlich außenpolitische waren, vor allem der polnischen und südslawischen. Sie waren vom österreichischen Ministerrat nicht allein lösbar318. Unter Druck der außenpolitischen Lage erließ der Kaiser am 16. Oktober das Völkermanifest, in der Hoffnung, damit den Bestand seiner Monarchie durch die kommenden Siegermächte abzusichern. Danach entglitt dem Kaiser und dem Ministerrat die Entwicklung allerdings vollkommen. Die Politiker der verschiedenen Nationalitäten bildeten sogenannte Nationalräte. Diese wurden schnell zu regelrechten eigenständigen nationalen Regierungen parallel zur eigentlichen cisleithanischen. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen der alten cisleithanischen und den neuen Nationalitätenregierungen war nicht geklärt und wurde letztlich nur durch die faktischen Verhältnisse bestimmt. In diesem Rahmen versuchte der Ministerrat sich zu definieren und dementsprechend den cisleithanischen Gesamtstaat. Stand am Beginn noch ein gewisser Zweckoptimismus, wich dieser zunehmend der Erkenntnis des eigenen Machtverlustes.

ℹ️Am 27. Juli begrüßte Hussarek sein neues Kabinett und konnte vermelden, dass „durch die Annahme des Budgetprovisoriums im Abgeordnetenhause […] die unmittelbare parlamentarische Krise überwunden“ sei319, dass jedoch „die Verworrenheit der Verhältnisse im Abgeordnetenhause einen hohen Grad angenommen hätte“, die Beziehung zu den Tschechen und Südslawen bleibe „gespannt“320. Tatsächlich verschonten in vielen Fällen ausreichend Abgeordnete der Opposition die Regierung vor Abstimmungsniederlagen, indem sie sich enthielten oder abwesend waren321.

a) Wie weiter mit dem Parlament?

ℹ️Nach der Sommerpause trat der Reichsrat am 1. Oktober wieder zusammen. Im Hinblick auf die weiteren Sitzungen des Reichsrates rechnete Hussarek „ungefähr mit denselben Parteien- und Majoritätsverhältnissen […], wie bei der Abstimmung über das Budget“, er verließ sich für „die Stützung des Regierungsstandpunktes auf ein Zusammenwirken des Deutschen Nationalverbandes, der Christlichsozialen, der Polen und der kleineren arbeitsfreundlichen Parteien bei Aufrechterhaltung eines gewissen vertrauensvollen Verhältnisses mit den Sozialdemokraten.“322 Das war das erste Mal während des Krieges (wenn nicht überhaupt), dass eine solche Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie auf Augenhöhe im Ministerrat protokolliert wurde, und erklärt einige im Abschnitt „Die Entdeckung der Sozialpolitik in Zeiten des Krieges“ behandelte Punkte.

ℹ️Im Parlament war es besonders jetzt, da es darum zu gehen schien, vielleicht zum letzten Mal etwas herauszuholen, besonders schwierig, Mehrheiten zu finden, ohne beim nächsten Mal ohne eine solche dazustehen. In Vorbereitung der Oktobersitzungen hatte man den Finanzausschuss des Abgeordnetenhauses trotz seiner wenig günstigen Zusammensetzung einstweilen gewinnen können, jedoch wollte man wegen Verhandlungen über die Polenfrage mit einer Plenarsitzung zu den Finanzen bis Oktober oder länger warten323. Die Abgeordneten forderten aber nachdrücklich die „Aufstellung eines umfassenden Finanzplanes“ und die Einberufung der Delegationen324. Am 7. Oktober wünschte der Kaiservertraute Silva-Tarouca, im Ministerrat „die politische Situation zur Sprache zu bringen“, anders gesagt, der Regierung eine Rute des Kaisers ins Fenster zu stellen. Er beklagte, dass die nationalen Gegensätze das Parlament handlungsunfähig machten, und stellte dann den Austausch von Ministern oder des gesamten Kabinetts in den Raum. Er beschuldigte die Slawen, die Deutschen zu einem nationalen Kurs zu zwingen. Hussarek antwortete, die Demission sei im Auge zu behalten und eine parlamentarisierte Konzentrationsregierung eine Möglichkeit. ℹ️Wimmer befürchtete eine Blockade der neuen Kriegsanleihe und stellte für einen späteren Zeitpunkt eine Vertagung in den Raum, was seine Kollegen nicht goutierten. Madeyski meinte, man müsse sich „auch in der Übergangszeit etwas parlamentarischer als bisher gerieren“. Den Vorschlag Banhans’ über eine ℹ️Diktatur im Verkehrswesen lehnte Hussarek als „unter den heutigen Verhältnissen politisch geradezu unerträglich“ ab. ℹ️Der Beobachtung Schauers, das Hauptproblem sei, dass „die Regierung den sich kreuzenden politischen Bestrebungen gegenüber gewissermaßen ausgeschaltet erscheine“ widersprach niemand325.

ℹ️Am 12. Oktober brachte Hussarek wieder die Möglichkeit einer Konzentrationsregierung ins Spiel, „die Deutschen und Christlichsozialen wären wohl bereit, falls die Sozialdemokraten eintreten würden, sich an einer Regierungsbildung zu beteiligen; die Sozialdemokraten würden dies aber nur dann tun, wenn eine Beteiligung aller Völker zustande käme. Bei den Tschechen bestehe jedoch in dieser Richtung keine Geneigtheit und auch die Südslawen seien noch nicht reif dazu“326.

b) Die Konsequenzen der militärischen Niederlage

ℹ️Am 14. September hatte der Monarch ohne Absprache mit den Verbündeten eine offene Friedensnote an alle kriegführenden Mächte gerichtet, welche aber abgelehnt wurde, und entfremdete so die reichsdeutsche Führung noch weiter von Österreich-Ungarn327. Ende September brach die bulgarische Front zusammen328, was nicht nur ein großer Schock war, sondern auch klar machte, dass die Niederlage in diesem Krieg unmittelbar bevorstand.

ℹ️Am 27. September nahm Hussarek am gemeinsamen Ministerrat teil, wo der Ernst der Lage offen besprochen wurde: Die militärischen Rückschläge im Westen und an der Piave zehrten an den „Nerven“ der Bevölkerung, sagte Außenminister István Graf Burián v. Rajecz, und seien eine „starke Belastungsprobe für die Zuversicht unserer kriegsmüden und notleidenden Völkerschaften. Das Ausspringen Bulgariens schlägt dem Fass den Boden aus“329.

Es wurden große Hebel für die großen Fragen der Staatsform gesucht: Den Ausweg aus der Lage sah man in der „raschen Lösung der polnischen und südslawischen Frage“ und „der Rekonstruktion der Staatsorganisation Österreichs“330, eine Art Präfiguration des Völkermanifestes.

ℹ️Da österreichische und ungarische Politiker einander gegenübersaßen, ging es dann länger um die südslawische Frage, die in beiden Staaten virulent war. Burián sprach sich für die Angliederung Bosniens an Ungarn gemäß Beschluss eines Ad-hoc-Sabor (also einer außerordentlichen Landtagssitzung) aus, die slowenische Frage hielt er für eine künstliche. Hussarek hingegen sprach sich für die Zusammenfassung der südslawischen Länder als „separates Ganzes“ aus, also eine trialistische Lösung, für ein Plebiszit im Trentino und für eine Zweiteilung der böhmischen Landesverwaltung331. Diese Gegensätze zwischen der Ansicht des Außenministers und jener des cisleithanischen Ministerpräsidenten waren offensichtlich unüberbrückbar.

Dennoch resümierte der Monarch die vorgebrachten Vorschläge „wie folgt: 1. Rascheste Ersetzung des Banus von Kroatien-Slawonien. 2. Enunziation der k. k. und kgl. ung. Regierung in der südslawischen Frage, dahin gehend, dass die definitive Entscheidung über die Zugehörigkeit Bosniens und der Herzegowina sowie Dalmatiens den in Betracht kommenden Volksvertretungen vorbehalten bleibt. 3. Rascheste Inangriffnahme der inneren Rekonstruktion Österreichs. 4. Ehetunlichste Ratifizierung des Bukarester Friedens. 5. Fortgesetzte Beratung der polnischen Frage unter Festhalten an der austro-polnischen Lösung. 6. Energischer Druck auf Deutschland in der Friedensfrage“332. Nichts davon klappte.

c) ℹ️Das Völkermanifest

Die „Inangriffnahme der inneren Rekonstruktion Österreichs“ wurde immerhin versucht. Am 1. Oktober wurde im Ministerrat zum letzten Mal die unter Seidler begonnene Verfassungsrevision besprochen, es sollten sogar ihre Grundlagen überarbeitet werden. Dabei ging es vor allem um die Stärkung der Nationalitätenrechte im Abgeordnetenhaus, die umgehend von den Ministern im Sinne ihrer jeweiligen Nationalität kritisiert oder gutgeheißen wurden. Außerdem wurde zu bedenken gegeben, dass die verfassungsmäßige Festschreibung des gegenwärtigen „national zugespitzten Zustandes“ eine Bürde für die Zukunft sein könne333. Auch diese Reform hätte wohl die polnische, böhmische und südslawische Frage keiner Lösung zugeführt. Außerdem gab es dafür keinen Machtfaktor, der sie hätte durchsetzen können und wollen.

Ins Völkermanifest flossen die Reformpläne aber in gewisser Weise ein, denn das Manifest war ja im Grunde ein Versuch, einen Staatenbund zu initiieren, verfasst unter Mitwirkung Hussareks und Eichhoffs, der mehrfach im Ministerrat anwesend gewesen war334.

Am 1. Oktober teilte Hussarek seinen Ministern streng vertraulich mit, man wolle mit Deutschland in getrennten Noten auf Grundlage von Wilsons Vorschlägen einen „Friedensschritt“ einleiten335. Am 4. Oktober gingen dann Friedensnoten beider Mittelmächte an den Präsidenten der USA.

Doch im Ministerrat vom 1. Oktober 1918 war nicht von einer Verfassungsrevision im Sinne des späteren Völkermanifestes die Rede, sondern es wurde eine Variante vorgestellt, wie sie in dieser hektischen Phase ins Spiel gebracht, aber nicht umgesetzt wurde. Hussarek gab bekannt, „dass er die von der früheren Regierung ausgearbeiteten Grundlagen für die Erörterung einer Verfassungsrevision einer eingehenden Revision unterzogen habe“ und weiter:

Das Recht, in zweifelhaften Fällen die Kompetenz für sich in Anspruch zu nehmen, die sogenannte Kompetenz-Kompetenz des Reichsrates, soll eine schärfere Betonung erhalten. Die Errichtung der Kreise, welche der Reichsgesetzgebung vorbehalten bleibt, soll nur mehr fakultativ zu erfolgen haben. Für Städte- und Sprachinseln soll ein Spezialrecht geschaffen werden. Die Institution der Volkstage soll eine weitere Ausbildung erhalten, so zwar, dass diese auch ihrerseits für die Kreisvertretungen bindende Beschlüsse zu fassen und in der Lage sein sollen, für gemeinsame kulturelle Aufwendungen der Völker die Mittel sicherzustellen. Endlich soll eine gewisse Möglichkeit der nationalen Selbstbestimmung innerhalb des Abgeordnetenhauses dadurch gewährleistet werden, dass die nationalen Vertretungen der einzelnen Völker auf einer legistischen Grundlage konstituiert werden. Diese Einrichtung knüpft an eine ohne gesetzliche Sanktion, lediglich übungsgemäß bereits bestehende Einrichtung für die Delegations- und Ausschusswahlen an und soll im Wesentlichen solchen Zwecken dienen. Daneben könnten aber diese nationalen Abteilungen auch Gutachten in nationalen Fragen erstellen336.

Sogleich begannen die Minister, welche auch als Nationalitätenvertreter im Ministerrat saßen, ihre Forderungen abzustecken. Gałecki ließ sich von Hussarek bestätigen, „dass die in der Beratung stehenden Grundlagen vorläufig für Galizien keine Anwendung finden sollen“. Nun wurde die Mitteilung gebilligt. Mataja stellte dann einen Gesetzentwurf über die „Bildung nationaler Abteilungen im Abgeordnetenhause des Reichsrates“ zur Diskussion. Nach Beratung stimmte die Konferenz zu, allerdings mit dem Plan, den Text so zu formulieren, dass „gewissermaßen eine Festlegung des heutigen, national zugespitzten Zustandes“ vermieden würde, „für den Fall, als in der Zukunft die heutige Betonung des nationalen Momentes nachlassen sollte“337.

Weiteren Überlegungen kam aber die Redaktion des Völkermanifestes zuvor338, ohne dass Hussareks eigene Vorstellungen darin eingeflossen wären. Es kam ohne sein „Wissen und Billigung“ zustande, Silva-Tarouca hatte Karl einen Entwurf des Manifests von führenden deutschnationalen Abgeordneten vorgelegt, der dann von Eichhoff stilistisch bearbeitet wurde339. Dies war der Plan, der am 15. Oktober Hussarek in einem Kronrat präsentiert wurde und den dieser kurz darauf dem Ministerrat als ein Programm zur Staatsreform vorlegte340. Er führte aus, es diene der aktiven Vorbereitung der Friedensverhandlungen mit der Entente und der Beruhigung der Innenpolitik, insbesondere um die Tschechen zu bewegen, die Lebensmittellieferungen nicht einzustellen, weshalb einerseits „jeder absolutistische Anstrich zu vermeiden“ und andererseits eine „kaiserliche Willensmeinung“ notwendig sei. Hussarek fasste den Plan so zusammen: ein Bundesstaat mit „selbstständige[m] Staatswesen […] auf den nationalen Siedlungsgebieten […], ein deutsch-österreichisches, ein böhmisches, ein südslawisches und ein ukrainisches.“ Polen werde gemäß Zusage an Wilson ein unabhängiger Staat.

Das rief freilich Nachfragen Horbaczewskis hervor, doch Hussarek betonte, dass „die den österreichischen Völkern im Allgemeinen angekündigte Selbstbestimmung den Ukrainern nicht versagt“ werden könne. Das lief darauf hinaus, dass die östlichen, von Ukrainern besiedelten Gebiete Galiziens nicht dem geplanten polnischen Staat angehören, sondern bei Cisleithanien verbleiben sollten. Dass ein südslawisches „Siedlungsgebiet“ in Cisleithanien die Forderungen der Südslawen nach Vereinigung mit den in Ungarn lebenden Südslawen und mit Bosnien-Herzegowina ebenso ignorierte wie das „böhmische“ die Forderung der Tschechen nach Vereinigung mit den in Ungarn lebenden Slowaken, wurde nur indirekt erwähnt. Diese Problematik war dem Ministerrat nicht neu, war sie doch bereits im Zusammenhang mit einer parallel laufenden Diskussion mit Ungarn über die Teilung der (bisher) gemeinsamen Armee zur Sprache gekommen. Der Grund für das Nachgeben Cisleithaniens in diesen staatsrechtlichen Fragen war, dass man „auf die Bereitwilligkeit Ungarns zur Lebensmittellieferung unbedingt angewiesen“ war. So wurde in das Manifest ein Passus aufgenommen, dass Ungarn von dem geplanten Umbau nicht betroffen sei341.

Der Beschluss des Ministerrates am 15. Oktober, er stimme „sohin den Vorschlägen des Ministerpräsidenten grundsätzlich zu, wobei die endgültige stilistische Feststellung ihm überlassen bleibt“, ignorierte Kaiser Karl dann schlicht, denn ohne weiteren Ministerratsbeschluss wurde das Völkermanifest am 16. Oktober erlassen.

Die dadurch ausgelöste Entwicklung führte dazu, dass bereits bestehende informell tätige Nationalräte nun die Aufgaben nationaler Regierungen übernahmen. So entstanden die Strukturen, aus denen auf dem Gebiet Österreich-Ungarns die kommenden Nationalstaaten hervorgingen.

Das Völkermanifest gab den neuen Kurs vor bzw. bestätigte ihn: Der Bildung nationaler Regierungen stand nichts mehr im Weg. Was das aber konkret bedeuten würde, war noch nicht klar. Ebenfalls sprach Hussarek als Problem des Manifestes an, dass das Verhältnis der Nationalregierungen zur bewaffneten Macht wegen der militärischen Sicherung des Hinterlandes nicht geklärt sei342. Außerdem sollte, um die parlamentarische Arbeit auch im Jahr 1919 zu ermöglichen, die Wahlperiode des Abgeordnetenhauses wie bereits für 1918 um ein Jahr verlängert werden343. Der Ministerrat wies die Sicherheitskräfte an, wie sie sich in der Übergangszeit „bis zur gesetzlichen Durchführung des Neuaufbaues Österreichs“ zu verhalten habe344. Das Manifest interessierte die „unteren Schichten“ aber kaum, sie waren mit ihren Versorgungsproblemen beschäftigt345.

Am 19. Oktober erklärte Hussarek im Ministerrat, „es habe eine ungemein lebhafte innere Tätigkeit der Parteien eingesetzt, […] wobei allerdings heute noch die zentrifugalen Elemente die Oberhand haben“, aber er drückte seine Hoffnung aus, dass die „via facti entstehenden Nationalräte in einer zweckfördernden Weise arbeiten werden“346.

Die Probleme mit dem Verwaltungsapparat, besonders in Galizien und Böhmen, die bereits vor dem Völkermanifest angesprochen worden waren347, verschärften sich weiter. Auf Grund einer Forderung eines Komitees galizischer Eisenbahnbeamter war in der Krakauer Staatsbahndirektion Polnisch als innere Dienstsprache eingeführt worden, wie Banhans am 13. Oktober erfuhr. Seine Forderung an den dortigen Staatsbahndirektor vom 15. Oktober, diese Anordnung für nichtig zu erklären, setzte dieser aber nur in abgeschwächter Form in einem Dienstbefehl um, der jedoch nicht befolgt wurde348. Ebenso hilflos stand die Regierung der Mitteilung der böhmischen Oberstaatsanwaltschaft gegenüber, dass die Staatsanwaltschaft Prag erklärt habe, in Zukunft nur mehr tschechisch zu amtieren349.

Am 27. Oktober gab sich Hussarek wegen des Scheiterns, ein „Einvernehmen unter den Völkern“ erreichen zu können, insbesondere in der Galizienfrage, geschlagen350. Die letzte wirkliche Regierung Österreichs demissionierte. Hussarek resümierte, dass „das Kabinett seit Beginn seiner Wirksamkeit mit Schwierigkeiten zu kämpfen habe wie kaum je ein anderes österreichisches Kabinett“. Den Verlauf seiner Tätigkeit beschrieb er korrekt. Aber über den Charakter seiner Nachfolge täuschte er sich. Es wurde nicht eine Persönlichkeit, „welcher es vielleicht gelingen wird, über die zentrifugalen Elemente des Staates die Oberhand zu gewinnen und den inneren Entwicklungsprozess in ordnungsmäßige und ruhige Bahnen zu lenken“351. Eine solche Persönlichkeit konnte es gar nicht mehr geben.

5 Lammasch: Verwalter des Untergangs

ℹ️Ab dem Völkermanifest konnte sich der Ministerrat nur mehr als Koordinationsorgan der verschiedenen „Nationalräte“ verstehen, die sich aus den nationalen Parlamentsgruppen bildeten. Der Reichsrat als gesamt-cisleithanische Vertretung war nun obsolet, nur mehr der Ministerrat hatte eine Funktion: sein eigenes Verschwinden angesichts des bevorstehenden Zerfalls Österreichs in neue staatliche Einheiten im Einklang mit den neu entstehenden Nationalräten zu administrieren. Dies war umso schwieriger, als mit polnischen, ukrainischen und deutschen Ministern Vertreter dieser einander überschneidenden Interessen in der Regierung saßen.

ℹ️Die am 27. Oktober neu angetretene Regierung Lammasch stand zusätzlich vor der Aufgabe, das Gesamtstaatswesen so zu definieren, dass die Tätigkeit der Nationalräte noch innerhalb des Rahmens Cisleithaniens verstanden werden konnte, eine Aufgabe, deren Realitätsferne mit jedem Tag sichtbarer wurde, zumal ein Nationalrat nach dem anderen einen Weg außerhalb des bisherigen Staatsmantels einschlug. Die faktische Aufgabe des Kabinetts Lammasch war die Verwaltung zunächst des Auseinanderdriftens und dann des Absentierens der Nationalbestandteile sowie des wirtschaftlichen, militärischen und finanziellen Zusammenbruchs352.

a) Die Konstituierung der Nationalräte

ℹ️Schon seit Juli 1918 hatten sich erste Regierungen alternativ zur cisleithanischen gebildet, zunächst noch auf regionaler Ebene und ohne realen Machtanspruch. Anfang Oktober 1918 folgte die Gründung von provisorischen Regierungen, welche insgesamt genommen die Macht für das gesamte Territorium beanspruchten, das bisher vom Ministerrat regiert wurde; diese werden zusammenfassend Nationalräte genannt, obwohl sie verschiedene Bezeichnungen trugen: südslawischer Nationalrat, tschechoslowakischer Nationalausschuss, polnische Liquidationskommission, ukrainischer Nationalrat und deutsch-österreichischer Staatsrat. Grundlage für ihre Konstituierung war das kaiserliche Manifest vom 16. Oktober 1918, das Völkermanifest.

ℹ️Das Muster der Nationalratsgründungen in den österreichischen Gebieten war, dass Mitglieder der jeweiligen Nationalität aus beiden Häusern des Reichsrates in der Hauptstadt des entsprechenden Landes oder in einer anderen für sie relevanten Stadt zusammenkamen, oft verstärkt durch Landtagsabgeordnete und Vertreter wichtiger Institutionen. Dort bildeten sie provisorische Parlamente und taten in verschiedenen Abstufungen ihre Eigenständigkeit und ihren politischen und territorialen Vertretungsanspruch kund.

ℹ️Die Südslawen im Reichsrat hatten ja schon im Mai 1918 ihre Zusammenarbeit aufgekündigt und waren früh mit der Gründung eines Nationalrates dran353. Mit dem Ziel völliger staatlicher und nationaler Unabhängigkeit war am 2. Juli 1918 ein Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben in Spalato (Split) gegründet worden, ein entsprechendes Gremium für das Küstenland wurde im ungarischen Sušak bei Fiume (Rijeka) am 14. Juli gegründet, und am 17. August der allslowenische Nationalrat in Laibach, mit Unterstützungserklärungen aus Triest, dem Küstenland, Kärnten und Steiermark, die sich alle explizit als Bestandteile eines allgemeinen „jugoslawischen“ Nationalrates verstanden. Am 5. Oktober konstituierte sich dann der Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben in Zagreb354, dem sich am 29. Oktober schließlich der Sabor in Zagreb, der Landtag des ungarischen Nebenlandes Kroatien-Slawonien, anschloss und dabei seine Unabhängigkeit von Ungarn erklärte355. Das Völkermanifest lehnte der südslawische Nationalrat am 19. Oktober ab, da es sich explizit nicht auf die ungarischen und bosnisch-herzegowinischen Gebiete erstreckte, und verlangte die Vereinigung des Volkes der Slowenen, Kroaten und Serben in ganz Österreich-Ungarn356.

ℹ️Der Prozess hin zu einem Tschechoslowakischen Staat verlief zweigleisig. Eine Exilregierung in Paris, geführt von Tomáš Garrigue Masaryk, erklärte am 14. Oktober die Unabhängigkeit der tschechoslowakischen Gebiete von der Monarchie, während der Nationalausschuss in Prag erst am 28. Oktober sich – sozusagen – als Nationalregierung der Tschechen in Cisleithanien konstituierte. Die Umbenennung des am 13. Juli 1918 reorganisierten Nationalkomitees in „Tschechoslowakisches Nationalkomitee“ machte allerdings deutlich, dass sich der Anspruch auch auf das Gebiet der in Ungarn lebenden Slowaken erstreckte357. Das Völkermanifest vom 16. Oktober lehnte das Nationalkomitee daher mit der Begründung ab, es zerschlage die Einheit des „tschechoslowakischen Volkes“.

Die Staatsbildung in den böhmischen Ländern (Böhmen, Mähren und Schlesien) war keineswegs eine rein nationalrevolutionäre, sondern vom Gegensatz sozial- und national-revolutionärer Kräfte geprägt358. Die Umbenennung des Nationalkomitees am 13. Juli 1918 markierte einen Sieg der bürgerlichen Nationalisten, die ihre Aktionen nach den Interessen der Exilregierung in Paris bzw. Masaryks ausrichteten, über die auf soziale Umordnung der Gesellschaft orientierten Kräfte wie die Sozialdemokraten. Doch die Handlungsmacht der Linken war noch gegeben. Der totale Zusammenbruch der Kriegsapprovisionierung in den böhmischen Ländern im Herbst 1918 führte am 14. Oktober 1918 zur Ausrufung eines tschechischen Generalstreiks, der von den sozialistischen Parteien geführt wurde359.

Das Nationalkomitee handelte im Gegensatz zu seiner Ablehnung des Völkermanifests in dessen Rahmen, auch als es am 28. Oktober 1918 das Amt zur Getreideapprovisionierung im Krieg übernahm. Die Unabhängigkeit des neuen Staats auszurufen sah sich das Nationalkomitee erst genötigt, als am Nachmittag desselben Tages Massenunruhen der Prager Bevölkerung ausbrachen, welche die Note von Außenminister Gyula Graf Andrássy v. Csik-Szent-Király und Kraszna-Horka über die unverzügliche Aufnahme von Friedensverhandlungen als Kapitulation Österreich-Ungarns verstanden hatte360. Mittels der nationalen Revolution hatte man sich vor der sozialen in Sicherheit gebracht361. Am 30. Oktober erklärte der Slowakische Nationalrat für die von den Slowaken bewohnten Gebiete Ungarns die Unabhängigkeit von Ungarn362, nachdem bereits am 17. Oktober die Selbstständigkeit deklariert worden war363.

ℹ️Die polnischen Abgeordneten des Reichsrates verabschiedeten am 15. Oktober 1918 eine Deklaration, in der sie sich auch als Untertanen und Bürger „des freien, vereinten und unabhängigen polnischen Staates“ erklärten. Am 28. Oktober 1918 riefen die Reichsratsabgeordneten in Krakau die Polnische Liquidationskommission (weiterhin PKL) ins Leben, die die Aufgaben einer provisorischen Regierung in Galizien wahrnahm, bis sich eine gesamtpolnische Regierung in Warschau gebildet habe, der sie ihre Kompetenzen übergeben wollte364.

ℹ️Am 18. Oktober 1918 gründete sich in Lemberg ein Ukrainischer Nationalrat als Antwort auf das Völkermanifest. Sein territorialer Anspruch „beruhte nun ausschließlich auf dem ethnischen Prinzip, neben ℹ️Ostgalizien ℹ️und der Bukowina wurden auch die Lemkengebiete jenseits der San-Linie sowie das ungarische Transkarpatien“ eingefordert365. Am 1. November rief der Ukrainische Nationalrat in Lemberg die Westukrainische Volksrepublik in Galizien und der Bukowina aus366.

ℹ️Die deutschen Abgeordneten des Reichsrats der Monarchie traten am 21. Oktober 1918 in Wien als provisorische Nationalversammlung Deutsch-Österreichs zusammen und übertrugen am 30. Oktober dem aus ihrer Mitte gewählten Staatsrat die Regierungs- und Vollzugsgewalt, der wiederum Staatssekretäre bestellte, welche das regierende Kabinett bildeten. Diesem standen die drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung als Präsidium vor367.

Die letzten staatspolitischen Aktionen Österreich-Ungarns waren die Kündigung des Bündnisses mit dem Deutschen Reich (26. Oktober 1918), das Waffenstillstandsangebot an Wilson (27. Oktober) und die militärische Kapitulation (3. November in der Villa Giusti in Padua)368.

b) Wie zum Frieden gelangen?

ℹ️Mit der Wahl des als Pazifist bekannten Lammasch zum Ministerpräsidenten teilte Kaiser Karl am 27. Oktober der Entente seinen Friedenswillen mit und hoffte, so die Bedingungen für einen Friedensschluss zu verbessern. Am 27. Oktober, dem Tag der Abdankung Hussareks und des Antritts von Lammasch, ging Österreich-Ungarn auf das Waffenstillstandsangebot Wilsons vom 18. Oktober ein und erklärte „sich daher bereit, ohne das Ergebnis anderer Verhandlungen abzuwarten, in Verhandlungen über einen Frieden zwischen Österreich-Ungarn und den gegnerischen Staaten und über einen sofortigen Waffenstillstand an allen Fronten Österreich-Ungarns einzutreten“369.

ℹ️Am nächsten Tag besprach sich der Ministerrat. Lammasch wollte sein Ministerium den beiden Häusern des Parlaments vorstellen und eine „programmatische Erklärung über die Friedensfrage und die Umgestaltung des Staatswesens“ abgeben. Nachdem das Abgeordnetenhaus am 25. Oktober – wie sich herausstellen sollte – seine letzte tatsächliche Sitzung abhielt, kam es dazu nicht370. In seiner Regierungserklärung wollte Lammasch eigentlich die österreichisch-ungarische Friedensnote erörtern, „die sich ja für Österreich doch nur als eine Konsequenz des bereits früher eingenommenen Standpunktes darstelle und mit der nahezu gleichzeitig eine ebenfalls sehr entgegenkommende Note der deutschen Regierung an das amerikanische Kabinett ergangen sei, sodass sich also hoffentlich für beide Reiche die Möglichkeit eines Waffenstillstandes in Bälde ergeben werde“371.

ℹ️Die Parteien des Deutschen Nationalverbandes sahen in der Note der österreichisch-ungarischen Regierung vom 27. Oktober den Bruch mit dem deutschen Bündnispartner. Lammasch wollte versuchen, in gewundenen Formulierungen zu relativieren, musste aber zugeben, dass die deutsche Regierung zwar vorab informiert, aber doch vor vollendete Tatsachen gestellt worden war. Er selbst habe bei dem Text dafür gesorgt, „dass gewisse Stellen, die die Bundesgefühle besonders tangieren konnten, abgeschwächt wurden“, und er wollte darin trotz der ungünstigen Optik „keineswegs ein unbedingtes Abrücken von Deutschland erblicken“, Deutschland könne ja einen gesonderten Waffenstillstand abschließen und dann mit der Habsburgermonarchie gemeinsam in Friedensverhandlungen auftreten. Der wahre Grund für diesen Friedensschritt aber war, so teilte Lammasch seinen Kollegen mit, dass „Österreich unter gar keinen Umständen den Krieg fortsetzen könne“ und daher „für den unerwarteten Fall einer weiteren Kriegsfortsetzung durch Deutschland sich freie Hand vorbehalten müsse“. Auch das wolle er öffentlich kundtun, „insoferne sich die vorstehenden Darlegungen zur Mitteilung an die Öffentlichkeit eignen“. Dass die beiden Häuser des Parlaments in nächster Zukunft nicht tagen würden, war nun auch klar geworden.

ℹ️Diese Erklärung, die Lammasch in der, wie sich herausstellen sollte, letzten, nur fünf Minuten dauernden Sitzung des Herrenhauses am 30. Oktober abzugeben „nicht in der Lage ist“, wie das Protokoll festhielt, unterblieb schließlich372. Daher wollte er die Öffentlichkeit auf andere Weise unterrichten. Um die Disziplin an der Front zu stärken, plante Lammasch auch einen Appell an die Soldaten, um nach einem Friedensschluss eine geordnete Demobilisierung zu ermöglichen373.

ℹ️Schließlich entglitt dem Ministerrat selbst im Zentrum der Macht die Staatsgewalt. Am 29. Oktober kam es in Wien zu einer Demonstration. Das wäre an sich nichts Besonderes gewesen, allerdings, so berichtete Gayer mit aufgebrachten Worten, habe diese Friedensdemonstration auf dem Ballhausplatz stattgefunden, und „es sei durchaus ungewöhnlich, dass eine Demonstration in der unmittelbaren Nähe der Hofburg erfolge und gewiss ein überaus ernstes Präjudiz“. Zum „allergrößten Erstaunen“ des Ministers war dies aber keine spontane Demonstration, sondern von „Funktionären des Auswärtigen Amtes und von dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Ernährungsausschusses General v. Landwehr arrangiert worden, welche sich allerdings bei der Durchführung leitender Personen des radikal demokratischen Lagers bedienten“. Man habe gerade noch verhindert, dass Landwehr die Wiener Munitionsarbeiter für diese Demonstration mobilisieren konnte und somit womöglich, „dass am heutigen Abend in Wien die Revolution ausgebrochen wäre“. Der Ministerrat missbilligte die Vorkommnisse „auf das Schärfste“. An diesem Punkt griff der dem Kaiser nahestehende Silva-Tarouca in die Diskussion ein. Er verkündete, dass die Regierung sich „geradezu dem öffentlichen Hohne aussetzen würde, wenn sie derartige Vorgänge dulden wolle“.

ℹ️Landesverteidigungsminister Lehne wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Kriegsminister ohne Kenntnis des Landesverteidigungsministeriums die Bereitstellung militärischer Assistenzen versprochen habe, wobei er nicht die Sache kritisierte, sondern die Vorgangsweise, und betonte, dass „derartige militärische Extratouren absolut nicht geduldet werden können“, denn das Kriegsministerium dürfe sich nicht „über den Kopf der politischen [sic] verantwortlichen Faktoren hinweg in derartige gefährliche Dinge einlassen“374.

ℹ️Wenige Tage später wurde die Lage an der italienischen Front genauer besprochen. Nach dem Völkermanifest hatten die Nationalräte als neue de-facto-Regierungen die Soldaten, die aus ihren Regierungsbereichen stammten, heimgerufen. Die Front war in Auflösung begriffen375. Der neu gebildete deutsch-österreichische Staatsrat hatte am 31. Oktober 1918 auf diese Auflösungserscheinungen mit einem Appell an die Frontsoldaten zur geordneten Rückkehr reagiert376, und nun am 2. November präsentierte Lammasch dem Ministerrat die Waffenstillstandsbedingungen Italiens, die am Vortag eingetroffen waren377. Mit Hinweis auf „die ungeheure Tragweite der in dieser Frage zu fassenden Entschließungen“ beschloss der Ministerrat, für diesen Gegenstand auch den Minister des Äußern, den Kriegsminister, den Chef des Generalstabes und die Vertreter der deutsch-österreichischen Regierung in seine Sitzung beizuziehen und vertagte sich bis dahin378.

ℹ️Dieses erweiterte Treffen fand dann in einer zweiten Sitzung am selben Tag statt, und entsprechend denkwürdig war die Teilnehmerliste. Zugegen waren Außenminister Ludwig v. Flotow, Kriegsminister Rudolf Stöger-Steiner v. Steinstätten, Botschafter Albert Graf Mensdorff-Pouilly-Dietrichstein, die deutsch-österreichische Regierung in Person eines der drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung, Karl Seitz, der Staatssekretär des Äußern Victor Adler, Staatssekretär des Innern Heinrich Mataja (Viktor Matajas Halbbruder) und Staatssekretär für Heerwesen Josef Mayer, sowie drei Abgeordnete der provisorischen Nationalversammlung aus betroffenen südöstlichen Wahlkreisen, nämlich der sozialdemokratische Abgeordnete für Tirol Simon Abram, der deutsch-freiheitliche Abgeordnete für Steiermark Richard Marckhl und der christlich-soziale Abgeordnete für Tirol Athanasius v. Guggenberg zu Riedhofen. Nur Generalstabschef Arthur Arz v. Straussenburg fehlte. Er sollte noch in der Nacht zum 3. November den Wunsch Kaiser Karls abschlagen, den Oberbefehl über die Armee zu übernehmen, um den Waffenstillstand zu unterzeichnen.

ℹ️Lammasch berichtete von den bisher erfolglosen Bemühungen um einen Waffenstillstand mit Italien und dessen für den Ministerrat inakzeptablen Bedingungen. Auch der Vertreter der deutsch-österreichischen Regierung, Staatssekretär Mayer, berichtete über eine Audienz beim Kaiser etwas ausführlicher. Die Italiener forderten eine Demarkationslinie in Tirol bis zum Brenner, Teile von Görz-Gradiska, ganz Istrien, außerdem einen Teil Dalmatiens und der vorgelagerten Inseln, „ferner freier Durchzug der Entente durch unser Gebiet, was den Aufmarsch gegen Deutschland bedeute“. Durch das „Versagen der Ungarn und Slawen“ lockerten „sich auch die deutschen Heeresteile, die ja mit anderssprachigen Elementen durchsetzt seien“. Mayer erwog militärische Möglichkeiten, um Tirol zu halten und, falls man den Krieg gemeinsam mit Deutschland weiterführen wolle, „womöglich die Front des Jahres 1915 zu halten“, widrigenfalls Deutschland „uns von weiteren Verpflichtungen entbinden“ müsse. Mataja meinte, man müsse die Armee dem Feinde übergeben, womit man sich auch „Wilson ergebe“, worin Mayer „die Gefahr des Bolschewismus“ sah. Seitz sagte, „es gehe wohl nicht an, die deutsch-österreichische Regierung, die auf die bisherige Gestaltung der Dinge keinen Einfluss hatte, nun plötzlich vor die furchtbare Verantwortung des Augenblicks zu stellen, […] diese müssten andere Faktoren tragen.“ Seitz äußerte Zweifel, ob Deutschland überhaupt noch entscheidend beitragen könne, abgesehen davon, dass man die Verantwortung nicht „überwälzen“ könne, und auch wenn, werde man „sicher den Krieg auf unserem Gebiete“ kämpfen, ebenso wenn man sich ergebe. Lammasch hingegen sah auch beim deutsch-österreichischen Staatsrat eine gewisse Mitverantwortung379.

ℹ️Laut Kriegsminister Stöger-Steiner werde man in Tirol gewisse Linien vielleicht noch kurzfristig halten können. Er drängte auf einen baldigen Waffenstillstand, um doch noch eine geregelte Demobilisierung zu ermöglichen. Adler glaubte, reichsdeutsche Truppen in Österreich würden Bürgerkrieg bedeuten, was aber auch bei Abschluss eines Waffenstillstands geschehen könne, wobei man dann auch noch „die Schande dazu“ hätte. Auch er lehnte es ab, Deutsch-Österreich mit der Annahme des Waffenstillstandes zu belasten. Die Frage einer Volkserhebung gegen einmarschierende Truppen wurde kurz diskutiert und negativ beantwortet380. Man befürchtete ein ungeordnetes Zurückfluten der Soldaten und zog gar in Erwägung, ℹ️bayerische Truppen um Hilfe bei der Sicherung Tirols zu ersuchen. Dieser Plan wurde zwar nicht umgesetzt, aber bayerisches Militär besetzte dennoch wenige Tage lang Innsbruck, bis sie mit der Abdankung des bayerischen Königs am 7. November abzogen381. ℹ️Zur Frage des militärischen Widerstandes stellte Adler abschließend fest, „ein gewisser Widerstand bedeute ein gewisses Quantum von Blut. Seine Partei sei wohl grundsätzlich gegen das Blutvergießen, sie müsse aber den tatsächlichen Verhältnissen des Krieges Rechnung tragen. Immerhin sei in jedem Augenblicke auf das Strengste zu prüfen, in welchem Verhältnisse der zu gewärtigende Erfolg zu den zu bringenden Opfern stehe.“382

c) ℹ️Wozu noch regieren?

In den wenigen Tagen der Regierung Lammasch wurde mehrfach diskutiert, ob diese nicht gleich zurücktreten solle, da ihr die Handlungsfähigkeit383 und die Legitimation fehlte. So meinte Minister Paul am 31. Oktober, angesichts der Bildung von Nachfolgeregierungen, die wie die tschechoslowakische und südslawische augenscheinlich einen näheren Kontakt ablehnten, sei die k. k. Regierung eigentlich „zur Ohnmacht verurteilt“ und sollte zurücktreten. Homann hielt dagegen, „dass die Regierung mit Rücksicht auf die dynastischen und staatlichen Interessen auch unter den schwersten Verhältnissen im Amte zu verbleiben habe“384.

Am 1. November bezeichnete Banhans die Situation des Ministerrates als unhaltbar, weil ihr Wirkungskreis nicht klar definiert gegenüber jenem sei, der für die neuen Nationalregierungen anerkannt würde. Er drängte auf Demission ‒ allerdings nur als Manöver, um dann vom Kaiser mit der Fortführung der Geschäfte betraut zu werden und damit der „Charakter als Liquidationskabinett und ihre eigentlichen Missionen klarer umschrieben“ wäre, was auch den Umgang mit den neuen Regierungen erleichtern würde. Trotz prinzipieller Zustimmung entschied sich das Kabinett anders, einerseits, um die Regelung der Finanzfragen nicht zu gefährden, andererseits, um das „monarchistische Prinzip in der Administration“ nicht zu entwerten und „die dynastische Orientierung der Bevölkerung“ zu erhalten. Außerdem sei auch für die gemeinsame Regierung eine Demission zu gewärtigen, und wenn dies nun auch die cisleithanische täte, könnte die Bevölkerung Autoritätseinbußen wahrnehmen, was „ein Signal für ordnungsstörende Erscheinungen bilden könne“.

Auch außenpolitisch würde sich die Demission dieses „Friedenskabinetts“ negativ auswirken, was schließlich ausschlaggebend war, dass der Ministerrat eine Demission verwarf. Lammasch schlug als Alternative ein Handschreiben des Kaisers vor, das die Verantwortlichkeiten von Regierung und Nationalräten abgrenzen sollte und die Regierung nur mehr im Amt belasse, um „ihre Friedenstätigkeit, ihre Liquidationsgeschäfte und die Wahrung der noch vereinigten Interessen fortzuführen“385. Zu einem solchen Handschreiben kam es nicht. Auf Antrag von Finanzminister Redlich wurde aber ein Verhandlungstreffen initiiert, an dem in der Nacht vom 1. auf den 2. November die drei Präsidenten des deutsch-österreichischen Staatsrates und der Delegierte des tschechoslowakischen Nationalrates in Wien, Vlastimil Tusar, teilnahmen, nicht aber ein südslawischer Vertreter, anders als Redlich es gewünscht hätte386.

Am 6. November stellte dann Lammasch selbst die Demission zur Diskussion, offenbar in einer zweigeteilten Sitzung am Vormittag und am Abend. Paul wollte dazu den deutsch-österreichischen Staatsrat befragen, weil ein Verbleiben im Amt einen zweifelhaften Nutzen für die Krone habe, da die Regierung „eine gewisse Verantwortung für das trage, was sie zu verhindern nicht in der Lage sei“. Der Ministerpräsident sah das auch so, lehnte aber sowohl eine Demission als auch eine Anfrage an alle Nachfolgeregierungen ab, denn der Ministerrat müsste „mindestens in Form eines Rumpfministeriums überbleiben“. Seipel gab zu bedenken, dass eine Anfrage auf eine „Art Bitte um Zulassung der k. k. Regierung“ hinauslaufe, außerdem könne man nicht auf die pazifistische Symbolik der Person Lammasch verzichten. Dieser selbst war skeptisch, ob ein cisleithanischer Ministerpräsident noch Friedensbedingungen verbessern könnte, und Gayer fürchtete, dass eine mögliche Ablehnung des Kabinetts zu einer „Bloßstellung der Krone“ führen könne. Redlich warnte wegen finanzpolitischer Bedenken vor einer, wenn auch politisch wünschbaren, Demission, wegen eines in Verhandlung stehenden Anlehens bei dem neuen tschechoslowakischen Nationalstaat387 und weil eine offene Krise der Regierung ihre Bonität in Frage stellen könnte. Vittorelli sprach sich für ein Rumpfkabinett aus, der Staatsrat rechne mit einem Verbleiben bis 12. November. Homann glaubte, dass man „das Odium des Ausharrens auf sich zu nehmen“ habe.

Lammasch wollte aufgrund des von ihm konstatierten Minimalkonsenses den Kaiser fragen, „ob Allerhöchstderselbe auf das Verbleiben des Kabinetts Wert lege“, und wollte bei der Audienz die Fürsprecher der beiden Alternativen Verbleiben oder Demission, Seipel und Banhans, dabeihaben. Daraufhin erklärten Banhans und Homann, ihre Ressorts (Eisenbahn- und Arbeitsministerium) praktisch nicht mehr führen zu können, weil ihre Agenden von den Nationalregierungen faktisch übernommen worden waren. Sie würden im Falle eines Rumpfkabinetts zurücktreten. Dann nahm die Diskussion eine neue Wendung. Wieser knüpfte an Lammaschs Andeutung, selbst zurückzutreten, an und schlug vor, die Regierung könne ohne ihn weitermachen, was Seipel als absurd bezeichnete und für diesen Fall seine eigene Demission in den Raum stellte, ebenso Redlich. Er wertete dies später als Versuch von Paul und Wieser, den Ministerpräsidenten zu stürzen388. In der Sitzung des Folgetages berichtete Banhans, der Kaiser habe entschieden, alle Kabinettsmitglieder im Amt zu belassen389.

d) An wen übergeben?

ℹ️Die Regierung Lammasch diskutierte auch die zukünftige Staatsform der Nationalstaaten, die man sich entsprechend dem Völkermanifest als Föderativglieder unter der Oberhoheit des Kaisers vorstellte. Dies war auch die einzige Interpretation der realen Verhältnisse, die der Ministerrat einnehmen konnte, wollte er sich nicht selbst für überflüssig erklären. Allerdings war der Regierung durchaus bewusst, dass diese Verhältnisse von den Entscheidungsträgern der Nationalstaaten ganz anders gesehen wurden, wie man den Formulierungen Lammaschs am 28. Oktober entnehmen kann. Er hob hervor, dass er gegenüber den neuen Nationalregierungen „in sehr vorsichtiger Form die Möglichkeit einer Zusammenfassung im staatsrechtlichen oder völkerrechtlichen Sinne offenlassen“ werde390.

ℹ️Am 31. Oktober zeigte sich Lammasch befriedigt, dass Versuche, die republikanische Staatsform im deutsch-österreichischen Teil Cisleithaniens einzuführen, erfolglos geblieben und damit die Chancen der Monarchie noch intakt seien. Er wollte „diesen Gedanken wach erhalten“ und für seinen Durchbruch sorgen. Unter den Ministern herrschte zwar keine Einigkeit, ob mehr hätte erreicht werden können, doch eine Mehrheit teilte die Position des Ministerpräsidenten391. Was die Chancen betraf, dass in Deutsch-Österreich die Gerichte weiterhin „im Namen Sr. Majestät“ urteilen würden, war die Formulierung noch zaghafter: „Immerhin sei die Hoffnung vorhanden“392.

Bei der Besprechung der Frage des Verhältnisses des Ministerrates zu den neugebildeten Regierungen wurden am 31. Oktober unterschiedliche Zeugnisse darüber ausgestellt. Während die deutsch-österreichische Regierung „mit der k. k. Regierung in vollem Einvernehmen vorzugehen“ beabsichtigte, lehnten Tschechen und Südslawen „jedoch bisher einen näheren Kontakt ab“393.

ℹ️Vom Nationalrat zur Konstituierung des deutsch-österreichischen Staates hatte man aufgrund seiner Beschlüsse „im Allgemeinen einen guten Eindruck“ und es wurde eine einvernehmliche Zusammenarbeit erwartet. Lammasch setzte sich noch am selben Tag mit dem deutsch-österreichischen Staatsrat in Verbindung394. Der Ministerpräsident erklärte dem Präsidenten-Trio Franz Dinghofer, Johann Nepomuk Hauser und Seitz, „dass gegen die vollständige Übertragung der Verwaltung an die deutsch-österreichische Regierung keine Einwendung werde erhoben werden“ und berichtetet den Ministern von seinem Eindruck, dass die Staatssekretäre mit ihnen einvernehmlich vorgehen werden395.

ℹ️Umgekehrt drückte es die neue deutsch-österreichische Regierung brutaler aus. Am Abend des 31. Oktober erklärte Präsident Seitz, dass „die Veröffentlichung folgendes Inhaltes notwendig sei: Der Ministerpräsident hat die k. k. Regierung feierlich übergeben“396. Am 2. November stellte Staatskanzler Renner fest, dass die k. k. Regierung „bis zur endgiltigen Liquidierung im Amt“ verbleibt397.

ℹ️Was die bisherigen Statthalter und Landespräsidenten auf dem Gebiet Deutsch-Österreichs anbelangte, bekam der Ministerrat vom Staatsrat keine einheitlichen Vorgaben: Sollten sie bleiben, beurlaubt werden oder sollte man die Verwaltung sofort den Landesausschüssen übertragen? Man rechnete damit, dass die einzelnen Kronländer unterschiedlich vorgehen würden398.

ℹ️Das Vertrauensverhältnis zwischen Staatsrat und Ministerrat zeigte sich auch darin, dass Ersterer Letzterem, wie Lammasch am 4. November vermelden konnte, die Protokolle über seine ersten Sitzungen zukommen ließ399. ℹ️Auch die Bildung einer Armee des deutsch-österreichischen Staates, wie sie vom Staatsrat am 31. Oktober in seiner öffentlichen Bekanntgabe der sofortigen Übernahme der Vollzugsgewalt als „Befehlsmacht über die deutschen Truppen“ bezeichnet worden war400, wurde vom Ministerrat unterstützt als „einzige Möglichkeit, aller Umsturzbewegungen Herr zu werden“401.

ℹ️Nicht nur legistisch begann der Staatsrat den Ministerrat zu verdrängen. Auch die Räumlichkeiten, die bisher von Letzterem genutzt worden waren, wurden von der neuen deutsch-österreichischen Regierung beansprucht. Am 31. Oktober 1918 beschloss der Staatsrat, die Räumlichkeiten des Ministerratspräsidiums in Beschlag zu nehmen. Am 2. November ermächtigte der Staatsrat Staatskanzler Renner, eine Staatsratskanzlei in den Räumen des Herrenhauses einzurichten402. Am 7. November berichtete Gayer, „der deutsch-österreichische Staatsrat habe, allerdings in sehr delikater Form und unter Betonung einer ganz provisorischen Maßnahme, verschiedene Räumlichkeiten des Herrenhauses in Anspruch genommen, was dessen Präsident unter Protest geschehen ließ und hievon die Regierung verständigte“. Doch diese entschied, sich diesem Protest nicht anzuschließen403.

ℹ️Was die tschechoslowakische Führung anbelangte, so hatte die Regierung Hussarek am 16. September noch die „Einrichtung und Wirksamkeit der Landesverwaltungskommission in Böhmen“ besprochen. Eineinhalb Monate später, am 28. Oktober, ging es der Regierung Lammasch bereits um die „Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Statthalterei in Prag an den tschechischen Nationalausschuss404. Das Verhältnis zur tschechoslowakischen Regierung wurde widersprüchlich beschrieben; denn einerseits lehnte diese am 31. Oktober einen „näheren Kontakt“ ab405, andererseits war noch drei Tage zuvor die Einschätzung des „tschechisch-nationalen Ausschusses“ anlässlich dessen Verlangens nach Übergabe der Amtsgeschäfte von der Statthalterei in Prag besprochen worden, wobei auch Statthalter Maximilian Graf Coudenhove eingebunden war. Im Prinzip glaubte man keine Einwände erheben zu können, zweifelte aber „die Legitimation gerade der hier in Betracht kommenden Persönlichkeiten“ an, „weil sich die eigentlichen Führer in der Schweiz befänden“406.

ℹ️Andererseits sah man „die Verwaltung für den deutschen Teil Böhmens als ungeklärt an“ und beschloss „unter diesem Gesichtspunkte […] die Angelegenheit ohne eine prinzipielle Ablehnung möglichst dilatorisch zu behandeln“407. Am Folgetag konnte Innenminister Gayer „eine Regelung des Verhältnisses über die Landesverwaltung“ mit Prag verkünden, und dass „die Verwaltung in wechselseitiger Fühlung geführt werde“. Ähnliches gelte für Brünn.

ℹ️Die „Stellung der deutschböhmischen Gebiete“ war freilich nicht geklärt408, und Gayer glaubte an die Möglichkeit, für diese Gebiete „eine entsprechende Sonderbehandlung“ sicherzustellen409. Doch langsam zeichnete sich die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangenes ab. Am 4. November verwies Gayer darauf, „dass die Verwaltung Deutsch-Böhmens und Deutsch-Mährens sowohl vom deutsch-österreichischen als vom tschechoslowakischen Staate in Anspruch genommen werde. Die Verwaltungsbeamten seien infolgedessen in einer schwierigen Lage und bäten um Weisungen“. Er hielt es aber „nicht für tunlich hier einzugreifen“ und bat Lammasch, die Sache bei dem „Leiter der StaatskanzleiRenner nachdrücklich zur Sprache zu bringen, da diese Gebiete ja auch von Deutsch-Österreich beansprucht wurden410. Die Regierung wollte sich anscheinend in die Grenzstreitigkeiten der sich bildenden Nationalstaaten nicht einmischen.

ℹ️Besonders komplex war die Lage in Schlesien, und entsprechend schwer hatte es der Landespräsident in Troppau, Adalbert Freiherr v. Widmann, der sich mit den Forderungen nach Verwaltungsübergabe von einem deutschen, einem tschechischen und einem polnischen Nationalrat konfrontiert sah. Die Antwort des Ministerrates, dass die „nationale Abgrenzung der betreffenden Verwaltungsgebiete […] dem Einvernehmen der beteiligten Nationalräte vorbehalten“ bleibe, dürfte ihm wenig geholfen haben411.

ℹ️Wie schlecht das Verhältnis zwischen den cisleithanischen und den tschechoslowakischen Institutionen war, zeigt die Affäre Coudenhove. Anfang November412 wurde der Statthalter in Prag festgenommen. Gayer berichtete im Ministerrat am 7. November, „Coudenhove sowie dessen Gemahlin und Schwägerin würden in Prag widerrechtlich und unter nichtigen Vorwänden ihrer Freiheit beraubt“413. Den beiden Frauen war Veruntreuung von Rotkreuzgeldern bzw. von für verwundete Soldaten bestimmten Vorräten vorgeworfen worden, wobei die Angaben variierten. Inhaftiert war allerdings nur Coudenhoves Gattin, die am 11. November wieder freigelassen wurde414. In den Tagen danach muss auch der ehemalige Statthalter freigelassen worden sein, denn am 16. November nahm das Ehepaar Coudenhove in Marienbad Logis415.

ℹ️Bezüglich der Akten der Statthalterei hatte Gayer „Vorkehrungen dafür getroffen, dass die geheimen Akten aus Prag in verlässlicher Weise abtransportiert werden und gibt seinen Kollegen die Anregung, soweit ihre Ressorts in Frage kommen, auch ihrerseits für die Bergung der geheimen Akten zu sorgen“416.

ℹ️Was die Südslawen betraf, berichtete am 28. Oktober Gayer, dass in Laibach die k. k. Landesregierung zur Übergabe der Amtsgeschäfte aufgefordert worden war. Am Vortag war der Krainer Landeshauptmann Ivan Šusteršič dort für abgesetzt erklärt worden417. Am 31. Oktober trat der Reichsratsabgeordnete Josef Pogačnik das Amt des Präsidenten des Nationalrates für Slowenien (Narodna vlada za Slovenijo) an418. Gayer berichtete auch über den Wunsch eines slawischen Nationalrates für Steiermark nach „Ersetzung deutscher Bezirkshauptleute in ℹ️Südsteiermark ℹ️durch slawische Funktionäre“419. Trotz dieser Informationen stellte Lammasch im Ministerrat am 31. Oktober fest, die Südslawen lehnten, so wie auch die Tschechen, „bisher einen näheren Kontakt ab“420.

Am 7. November konnte er berichten, dass „laut einer Mitteilung des Landeshauptmannes Pogačnik als Vertreter des südslawischen Staates in Wien der Konsul Schwegel wirken werde“421. Dass Lammasch Pogačnik Landeshauptmann nannte und Ivan Schwegel als Vertreter des südslawischen Staates in Wien bezeichnete, spricht dafür, dass er sich mit den neuen Tatsachen abgefunden hatte.

ℹ️Auch für Triest musste der Ministerrat sich mit dem Verlangen eines dort gebildeten Wohlfahrtsausschusses nach „Übergabe der Verwaltungsgeschäfte“ befassen. Lammasch erklärte dazu: „Diesem Verlangen könne mit Rücksicht auf die Situation in Triest nicht entgegengetreten werden. Man habe überdies auch mit der Möglichkeit einer feindlichen Besetzung zu rechnen, sodass eine Evakuation unmittelbar bevorstehe.“ Es wurde beschlossen, dass der Statthalter „entsprechend dem in solchen Fällen überhaupt beobachteten Vorgange mit Rücksicht auf die bevorstehende Evakuation“ die Geschäfte dem „landesfürstlichen Gemeindekommissär mit dem Auftrage übergeben [solle], sich wegen Übernahme der Verwaltung mit den nationalen Parteien in Verbindung zu setzen“. Das bezog sich aber nur auf Triest selbst. „Die Geschäftsführung der küstenländischen Statthalterei, soweit sie sich auf nicht geräumtes Gebiet bezieht, würde hiedurch natürlich nicht berührt“422.

ℹ️In einigen Bereichen schufen Akteure unterhalb der Ebene der Nationalräte frühzeitig Fakten. In Krakau hatte eine allgemeine Versammlung der dortigen Ortsgruppe des Vereins der Eisenbahnbeamten eine Zirkulardepesche herausgegeben und darin die Einführung der polnischen Dienstsprache im Eisenbahndienst Galiziens verfügt. Dies war am 13. Oktober 1918 dem Eisenbahnministerium und in der Folge auch dem Landesverteidigungsministerium gemeldet worden. Der Staatsbahndirektor in Krakau beantwortete dieses Rundschreiben konziliant, anstatt es, wie das Eisenbahnministerium von ihm forderte für nichtig zu erklären. Er wollte damit, wie er später sagte, die wegen der „trostlosen Lage der Eisenbahner in Approvisionierungsangelegenheiten sehr aufgeheizte Stimmung“ beruhigen. Die Intervention des Ministeriums fruchtete daher nichts, außer, dass das Bahnbeamtenkomitee „einige Ausnahmen, insbesondere hinsichtlich der Korrespondenz mit den militärischen und den Zentralstellen“ zuließ. Tatsächlich aber wurde „im Krakauer Direktionsbezirke in polnischer Sprache amtiert“. Rückgängig zu machen glaubte Banhans es nicht zu können, „obwohl bei allen Beteiligten, insbesondere auch bei den polnischen Politikern, die volle Einsicht herrscht, dass die Schritte des Krakauer Komitees im höchsten Grade unzweckmäßig und bedenklich sind“. Diese Information über die Haltung der polnischen Politiker stimmte offensichtlich nicht, denn schon am 22. Oktober hatte Gałecki aus Krakau gemeldet, dass der Polenklub die getroffenen Maßnahmen gutgeheißen habe. Allerdings war auch Banhans die Aussichtslosigkeit einer „Außerkraftsetzung der in Rede stehenden Anordnungen“ klar. Auch eine „Amovierung des Staatsbahndirektors“ wollte er aus Sorge vor einer Lahmlegung des Verkehrs und Behinderung der Approvisionierung durch Streik unterlassen423.

ℹ️Was die tschechischen Beamten betraf, hatte man Widerstand schon aufgegeben. In derselben Ministerratssitzung berichtete Vittorelli, dass in Prag Beamte der dortigen Staatsanwaltschaft „bei ihrem Vorstand erschienen sind und erklärt haben, dass sie in Hinkunft nur mehr tschechisch amtieren werden“. Nachdem die Oberstaatsanwaltschaft der Befolgung einer gegenteiligen Weisung keine Erfolgschancen gab, wollte Vittorelli keine Disziplinarmaßnahmen einleiten und lediglich der Oberstaatsanwaltschaft die Strafbarkeit der Vorschriftsverletzung „eröffnen“424.

e) Sonderfall Polen und Ukrainer

ℹ️Über die Zukunft Galiziens war es noch im Oktober 1918 im Ministerrat Hussareks zu einer offenen Auseinandersetzung gekommen, nachdem am 1. Oktober Außenminister Burián von beiden Ministerpräsidenten die Zustimmung zur austro-polnischen Lösung verlangt425 und sich am 18. Oktober in Lemberg der ukrainische Nationalrat konstituiert hatte426. Das Thema war also brisant, weil hier polnische und ruthenische Interessen aufeinanderprallten. Am 23. Oktober geschah dies konkret auch im Ministerrat: Eine Deputation ruthenischer Abgeordneter hatte bei Hussarek gefordert, „dass ℹ️Ostgalizien ℹ️bis zum San, die Bukowina bis zum Sereth einschließlich der Stadt Czernowitz und die von Ukrainern besiedelten Gebiete Ungarns das Territorium des ukrainischen Staates zu bilden hätten […], sie befürchten aber, dass ihre Staatsgründung von den Polen unmöglich gemacht werde“, so Hussarek. Um unnötiges Blutvergießen zu vermeiden, wollte er der Forderung nach Ernennung eines Statthalters für Ostgalizien nachgeben. Es folgte ein Schlagabtausch zwischen dem Polen Gałecki und dem Ruthenen Horbaczewski. Hussarek antwortete zweideutig und situationsopportunistisch: „Tatsache sei nun, dass im Osten eine überwiegende Mehrheit von ukrainischer Bevölkerung lebt, welche zweifellos einen sehr lebhaften Wunsch nach Sonderstellung habe“. Aber: „Anders würde die Sache liegen, wenn die sogenannte austro-polnische Lösung eine größere Aussicht auf Verwirklichung hätte“. Schauer ließ Sympathien für die ukrainische Sache erkennen, doch „die von den Ukrainern geltend gemachten Wünsche“ nannte er „praktisch nicht durchführbar“, wobei Gayer und Wieser ihm zustimmten. Es setzte sich also der polnische Galizienminister Gałecki durch, und die Sache wurde „temporisierend“ behandelt, also aufgeschoben und verzögert427.

ℹ️Sieben Tage später, inzwischen hatte Lammasch am 27. Oktober das Amt des Ministerpräsidenten angetreten, wiederholte sich der Vorgang. Nachdem die polnische Nationalversammlung „die Übernahme der Verwaltung im Lande Galizien notifiziert“ haben wollte, argumentierten wieder Horbaczewski für und Gałecki gegen eine ukrainische Verwaltung ℹ️Ostgaliziens ℹ️. Doch die Mehrheit der Minister war dafür, die Polen nicht zu brüskieren, um die Lebensmittellieferungen aus Galizien nicht zu gefährden. Lammasch warnte dabei, dass sich die cisleithanischen Ruthenen für einen Anschluss an die Ukraine entscheiden könnten428.

ℹ️Am 31. Oktober beschloss der Ministerrat mehrheitlich, der polnischen Verwaltung mitzuteilen, sie setze „hiebei“ voraus, „dass die polnische Vertretung ihre Tätigkeit auf ukrainische Gebiete nicht erstrecken wird, da sie das gleiche Recht der ukrainischen Nation auf Bildung eines selbstständigen staatlichen Gemeinwesens anerkennt, dessen Grenzen durch Vereinbarung zwischen den Nationen eventuell im Friedensschlusse festzustellen sind“. Damit waren aber weder Gałecki noch Horbaczewski einverstanden429. In einer zweiten Sitzung am 31. Oktober beschloss der Ministerrat, man werde den galizischen „Statthalter anweisen, in allen Gebieten ℹ️Ostgaliziens ℹ️mit ukrainischer Nationalität die Bezirkshauptmannschaften und Finanzbezirksdirektionen mit Beamten ukrainischer Nationalität im Einvernehmen mit dem ukrainischen Nationalrate zu besetzen“430.

ℹ️Mit dieser Formel war der ukrainische Nationalrat aber nicht einverstanden, Horbaczewski berief sich dabei auf die bei der Abfassung des Völkermanifests ins Auge gefasste Bildung eines Fürstentums Halicz (Galizien)431. Doch der Ministerrat erklärte sich für nicht zuständig, auch wenn eine Zweiteilung im Sinne des Völkermanifests vorgesehen worden sei (was aber laut Gałecki weder die Absicht des früheren Ministerpräsidenten noch seiner Regierung gewesen sei): „Man könne wohl prinzipiell das Recht der Ukrainer nach einer selbstständigen Verwaltung auf ausgesprochen ukrainischen Gebieten grundsätzlich anerkennen, es sei aber nicht zulässig, von Regierungswegen administrative Verschiebungen vorzunehmen“432.

ℹ️Am 2. November wurde Gałecki beauftragt, persönlich in Warschau bei der polnischen Regierung, die per Telegramm die Übertragung der Verwaltung in Galizien und Schlesien gefordert hatte, die grundsätzliche Zustimmung dazu zu überbringen mit der Einschränkung, dass die polnische Vertretung auf ukrainischem Gebiet nicht tätig werden solle, da auch die ukrainische Nation legitimerweise eine Staatsbildung anstrebe433.

ℹ️Am 7. November berichtete Gałecki von der Kontaktaufnahme, allerdings hatte die polnische Regierung, mit der er sprechen sollte, „seither demissioniert“, aber er habe auch mit dem Regentschaftsrat verhandelt. ℹ️Dieser bestand auf der Unteilbarkeit Galiziens, ließ aber durchblicken, man werde „einstweilen die Regierung nur so weit […] übernehmen, als dies ohne Konflikt mit den Ukrainern möglich sei, und jedenfalls über strittige Fragen mit diesen […] verhandeln. Allerdings sei es möglich, dass der Regentschaftsrat in nächster Zeit verdrängt werden würde“434. Ab diesem Zeitpunkt fungierte Gałecki dann auch gleichzeitig als Vertreter der polnischen Liquidationskommission (des galizisch-polnischen Nationalrates) in Wien435.

ℹ️Bereits einen Tag zuvor, am 6. November, hatte Gałecki Justizminister Vittorelli mitgeteilt, dass „der Präsident des Polenklubs Abgeordneter Dr. Tertil […] von Krakau im Fernsprechwege mitgeteilt [hat], daß demnächst Vertreter der polnischen Regierung nach Wien kommen werden, um in den Ministerien, insbesondere auch im JM., an der Liquidierung teilzunehmen. Bis dahin möge von Erledigungen und Verfügungen in Beziehung auf Galizien abgesehen werden“436. Weitere Debatten gab es in den letzten vier Tagen des Ministerrates dazu nicht mehr. Letztlich sollte die Frage militärisch zugunsten der polnischen Seite entschieden werden437.

ℹ️Am 7. November war es dann so weit, dass zur Liquidation von Österreichisch-Galizien geschritten wurde. Zu diesem Zweck wandte sich die polnische Regierung über das Außenministerium an den Ministerrat. Vittorelli hatte in diesem Zusammenhang eine polnische Anfrage wegen Überlassung der polnischen Akten erhalten. Er wollte die westgalizischen Akten „ohne weiteres ausfolgen, die Akten über den Oberlandesgerichtssprengel Lemberg wären aber weder den Polen noch den Ruthenen zu übergeben“438.

f) ℹ️Was tun mit den Beamten?

Die Entstehung neuer Staatsgebilde warf die Frage auf, was mit den bislang Österreich unterstehenden Staatsbediensteten geschehen sollte, denn: Die Prinzipien des Völkermanifestes bedingten es, dass die österreichische Regierung ihre Beamten an die neuen Staaten abgeben musste. Im Ministerrat kamen besonders die Frage der deutsch-österreichischen Beamten, aber auch die polnischen und tschechischen Beamten der Zentralstellen – also mit Amtssitz in Wien – zur Sprache.

Der diplomatische Vertreter des tschechoslowakischen Staates in Wien, Tusar, hatte für die Zentralverwaltung dieses Staates am 30. Oktober zehn höhere Beamte, vom Verwaltungsgerichtshof sowie vom Innen-, Finanz-, Kultus-, Ackerbau- und Arbeitsministerium, namentlich angefordert439, ein Ansuchen, dem gemäß Ministerratsbeschluss „die einzelnen Ressorts […] im Wege einer direkten Auseinandersetzung mit dem tschechoslowakischen Gesandten zu entsprechen“ hatten440.

Bei den polnischen Beamten wollte Gałecki seinen Einfluss geltend machen, um sie zu bewegen, „insolange ihre Tätigkeit in der Zentrale noch erforderlich sei, sich dieser Dienstleistung nicht zu entziehen“441.

Banhans wusste am 28. Oktober zu berichten, „dass in den nächsten Tagen eine Besprechung der polnischen Beamten in Wien über ihre künftige dienstliche Stellung“ stattfinden würde442.

Am 31. Oktober verlangte der Staatsrat, dass klargestellt würde, dass die Beamten, „welche von der deutsch-österreichischen Regierung übernommen werden sollen, den Anordnungen der Staatssekretäre Folge zu leisten haben“443.

Aber würden auch alle Staaten alle Beamten übernehmen? Für „eine sehr tiefgreifende Aufregung“ bei den Ministerialbeamten sorgten interne Aussendungen in mehreren deutsch-österreichischen Staatsämtern (so genannte Kurrenden), die „nicht nur eine gewisse Verwirrung in das Verhältnis der Beamten zu der früheren Regierung und den neuen Staatsämtern bringe, sondern dass gewisse Wendungen den Eindruck machen, als ob nicht alle deutsch-österreichischen Beamten, ja vielleicht nicht einmal die große Mehrzahl derselben in den neuen Staatsämtern übernommen werden sollten. Ähnlich lägen die Verhältnisse beim Offizierskorps des Ministeriums für Landesverteidigung“. Der Ministerrat nahm diese Meldungen ernst, denn „immerhin liege darin ein Moment politischer Beunruhigung“444. Im November beschloss der deutsch-österreichische Kabinettsrat Richtlinien für die Regelung der Dienstverhältnisse der Beamten für die Republik Deutsch-Österreich, die nicht nur ethnonational rigide waren, sondern auch dem Personalabbau gedient haben dürften. Es sollten generell nur Personen übernommen werden, die sich in der Volkszählung 1910 als deutsch deklariert hatten, und falls sie außerhalb Deutsch-Österreichs tätig gewesen waren, nur dann, wenn sie wegen „deutscher Nationalität“ aus dem Amt vertrieben worden waren. Der Personalstand sollte durch verstärkte Pensionierungen und andere Maßnahmen verringert werden, wofür auch ein zwischenstaatsamtliches Komitee für Angelegenheiten der Staatsbediensteten eingerichtet wurde445.

Die Überlassung der Staatsbeamten an die sich neu bildenden Staaten erforderte auch, dass sie von ihrem bisherigen Amtseid entbunden wurden und einen neuen Eid ablegen mussten.446 Die Eidesformel wurde im Ministerrat generell und speziell für Deutsch-Österreich besprochen. Dabei interessierte man sich insbesondere dafür, ob noch dem Kaiser die Treue gelobt würde und ob Gerichtsurteile noch „im Namen Sr. Majestät“ gesprochen würden. Dies stand im Zusammenhang mit der Frage der Staatsform und des künftigen Verhältnisses der neuen Staaten zueinander (Monarchie und Staatenbund oder Republiken und Einzelstaaten) und berührte direkt die Frage der künftigen Rolle von Karl Habsburg-Lothringen.

Am 30. Oktober erinnerte Banhans daran, dass der Ministerrat dazu Stellung nehmen müsse, „ob die deutsch-österreichischen Beamten berechtigt sind, der neuen deutsch-österreichischen Regierung ein Pflichtengelöbnis abzuleisten“. Dass man dies nicht ablehnen konnte, war klar, aber man wollte doch dafür sorgen, dass „dieses neue Verhältnis in irgendeinen Einklang mit dem aufrecht bestehenden alten Amtseid“ gebracht werde447. Am 31. Oktober stellte Lammasch dann fest, dass „diesbezüglich noch gewisse Bedenken bestehen“, weshalb er „darüber die Ah. Willensmeinung“ einholen wollte448. Am 1. November konnte er berichten, „dass bereits eine Ah. grundsätzliche Ermächtigung in dieser Richtung eingeholt sei“, und verlautbarte folgendes Prinzip: „Die Beamten dürfen den gegenwärtigen nationalen Regierungen das Gelöbnis leisten und werden für diese Zwecke des Amtseides entbunden“449.

Am 2. November 1918 gab der Innenminister und tags darauf der Justizminister die Entbindung vom Amtseid und die Übertragung der Eidespflicht auf die neuen Regierungen für die Dauer der Verwendung bei den gegenwärtigen nationalen Regierungen bekannt450. Am selben Tag ließ Vittorelli darüber Dekrete ausstellen, weil der „Staatssekretär des Deutsch-österreichischen Staatsamtes für Justiz […] Gerichtsinspektoren […] zu den Gerichten in den für den neuen deutsch-österreichischen Staat in Anspruch genommenen Gebieten von Böhmen, Mähren und Schlesien [entsendet], um den Justizangestellten das Gelöbnis für den Deutsch-österreichischen Staat abzunehmen“. Da der Verdacht bestand, dass diese Erlaubnis zur Vereidigung nicht an alle Gerichte weitergegeben worden war, sollte das Dekret als Beweis dienen451. Die Frage des Amtseides wurde für unterschiedliche Beamtengruppen zu unterschiedlichen Zeiten gelöst452.

Die Verpflichtung gegenüber ehemaligen Staatsdienern ging auch darüber hinaus. Drei Tage vor der Abdankung Kaiser Karls verpflichtete man sich, Offiziere und sonstige Gagisten im nunmehr nicht mehr staatszugehörigen Galizien im Gegenzug für Getreidelieferungen dennoch zu bezahlen453.

g) ℹ️Das Ende des cisleithanischen Ministerrates

Am 10. November erfuhr der Ministerrat von der für den 11. November bevorstehenden Ausrufung der Republik Deutsch-Österreich. Am selben Abend bereiteten Lammasch und Gayer den Kaiser darauf vor und am nächsten Tag unterzeichnete dieser die Abdankungsproklamation, allerdings mit Vorbehalten in Form von einer Bleistiftunterschrift nur auf dem Entwurf. Seinen Kollegen sagte Lammasch, „unter diesen Umständen erscheine es wohl notwendig, dass der Träger der Krone seine Stellung zum deutsch-österreichischen Staate kläre und zwar in dem Sinne, dass Allerhöchstderselbe die zu fassenden Beschlüsse im Voraus anerkenne und den Verzicht auf die fernere Anteilnahme an den Staatsgeschäften ausspreche. Eine solche Ah. Kundgebung entspreche auch durchaus den Intentionen Sr. Majestät“. Weil das damit auch das Ende der Tätigkeit des Ministerrates bedeutete, dankte, wie üblich bei scheidenden Regierungen, der dienstälteste Minister, Eisenbahnminister Banhans, dem Ministerpräsidenten:

Der Eisenbahnminister verweist darauf, dass es sich aller Voraussicht nach um das letzte Beisammensein des Kabinettes handle. Seine Ergriffenheit mache es ihm fast unmöglich zu sprechen. Dennoch möchte er im eigenen Namen und in dem seiner Kollegen dem Ministerpräsidenten für das in gemeinsamer Arbeit ihnen entgegengebrachte Vertrauen den herzlichsten Dank aussprechen.

Und ebenfalls wie üblich verabschiedete sich der Ministerpräsident, Lammasch, und sprach damit die letzten protokollierten Worte in einem cisleithanischen Ministerrat:

Der Ministerpräsident spricht seinen herzlichsten Dank für die Mitwirkung seiner Kollegen aus. Im Gefühle seiner Unzulänglichkeit für die ihm zugedachte überaus schwere Aufgabe habe er lange gezögert, diese zu übernehmen. Nichtsdestoweniger habe er sich schließlich dazu bereitgefunden. Die Lage in Österreich habe sich nämlich so ernst gestaltet, dass er es als seine Gewissenspflicht betrachtet habe, unter Zurückstellung aller Bedenken dem an ihn ergangenen Rufe Folge zu leisten, in der Hoffnung, dass er vielleicht wenigstens für die Erleichterung der Friedensbedingungen einige Dienste würde leisten können. Leider sei auch dieser Erfolg ihm nicht beschieden gewesen und so bleibe ihm nichts anderes übrig, als auf seinen ehrlichen guten Willen hinzuweisen. In einer Stunde von furchtbarem Ernste nehme er nun Abschied von seinen Kollegen454.

Trotz aller Auflösung fertigte der Protokollführer Robert Freiherr Ehrhart v. Ehrhartstein pflichtbewusst eine Reinschrift der Sitzung an und vergaß auch den Abschlusssatz nicht: „Hierauf wird der Ministerrat geschlossen“.

Die letzte Regierungshandlung war dann die Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsitzenden. Einen Tag später setzte der Reichsrat seine Tätigkeit aus, weil es niemanden mehr gab, der ihn formell auflösen konnte. Am 13. November 1918 musste Karl auch eine entsprechende Verzichtserklärung als ungarischer König unterzeichnen. Auch wenn Karl Vorbehalte gegen seine beiden Verzichtserklärungen hatte, die Herrschaft der Habsburger hörte damit auf zu existieren, ebenso wie die von dieser Dynastie regierte Monarchie.

Der Kaiser und der Ministerrat hatten einen ehrenvollen Abtritt, indem sie – zumindest für das Gebiet Deutsch-Österreich – nicht abgesetzt wurden, sondern zurücktraten, und zwar, weil es ihnen von der Führung Deutsch-Österreichs erlaubt wurde. Denn der Staatsrat wartete, im Gegensatz zu den Regierungen der anderen Nachfolgestaaten, so lange mit der Republiksgründung zu, bis klar war, dass außer Deutsch-Österreich kein anderer Staat in einer Konföderation bleiben würde, und zeigte in diesem Sinne bis zum Ende Loyalität gegenüber dem kaiserlichen Österreich.

6 Wirtschaft und Soziales

ℹ️Im April und Juni 1917 ℹ️wurden im Ministerrat erstmals seit Kriegsbeginn Krawalle behandelt, die durch den Lebensmittelmangel ausgelöst wurden ‒ gleichzeitig begann sich die Regierung zu sorgen, dass Industrielle wegen ihrer Wichtigkeit für die Kriegswirtschaft zu große Druckmittel bekommen könnten455. Während die nationalen Parteien mehrheitlich mit der Durchsetzung ihrer nationalen Interessen beschäftigt waren, weitete sich ein schon zu Beginn des Krieges bestehendes Problemfeld mit letztendlich erheblich größerer Tragweite aus: die Versorgungslage der Bevölkerung mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Letztlich waren der Regierung die Ursachen der Krise von Anfang an nicht klar und sie unterschätzte das Problem, bis es ihr über den Kopf gewachsen war. Schon seit der ersten Jahreshälfte 1916 war die Lebensmittelversorgung ein Problem gewesen. Nun begannen die Infrastruktur zu versagen, die Bevölkerung zu erschöpfen und der Menschennachschub für die Front zu versiegen456. Kurz gesagt gab es zu wenig und das Wenige blieb wegen Transportschwierigkeiten oft liegen oder wurde illegal entnommen. Der Versuch, die unzureichenden Mengen (Menschen, Rohstoffe, Fertiggüter) entsprechend dem Bedarf (mit Priorität des Militärs vor dem Zivilen) zu verteilen, scheiterte.

ℹ️1918 gab es neben Krawallen vielfach auch Schwächeanfälle unter den Arbeitern und Arbeiterinnen in den Fabriken. Die Minister vermuteten eine Bedrohung der Wirtschaft auf zwei sehr unterschiedliche Arten: durch Streiks und durch Unterernährung. Es war ein Teufelskreis von fehlender Nahrung, fehlender Arbeitskraft und fehlenden Transportmitteln. Die wirtschaftlichen Probleme erstreckten sich von Verkehrsstockungen und Infrastrukturproblemen bis zum Rohstoff- und Nahrungsmangel. Die Schwierigkeiten in all diesen Bereichen standen mit dem Nahrungsmittelmangel in Verbindung und verstärkten sich gegenseitig.

a) ℹ️Transportprobleme und Infrastruktur

Cisleithanien hatte, wie die meisten kriegsführenden Staaten, mit Transportproblemen zu kämpfen, in deren Mittelpunkt die Eisenbahnen standen. Diese Schwierigkeiten begannen sich ab Mitte 1916 zu verstärken, und in Phasen besonderer militärischer Inanspruchnahme des Eisenbahnnetzes kam es im Hinterland immer wieder zu Verkehrsinfarkten. Der Sektionschef in diesem Ministerium Bruno Enderes nannte dies später die „Periode des Verfalls“ der österreichischen Eisenbahnen457.

Das Eisenbahnministerium wurde zu einem Schlüsselressort. Eisenbahnminister war – abgesehen von einer Unterbrechung in der kurzlebigen Regierung Koerber – seit Beginn des Kabinetts Stürgkh (3. November 1911) bis zur Entlassung der Regierung Clam-Martinic (23. Juni 1917) Forster, danach übernahm Banhans dieses Amt, der es über die letzten drei Ministerien bis zum Ende der Monarchie innehatte.

Eisenbahnthemen, mit denen sich der Ministerrat beschäftigte, waren das rollende Material für die Armee458, während der Jännerstreiks 1918 wurde eine Militarisierung der Eisenbahnen in Galizien überlegt459, die Waldbahn Wygoda–Mizuń in den ostgalizischen Karpaten kam wegen der Holzversorgung zur Sprache460. Ein weiteres Verkehrsthema war die Vermehrung der Schiffe auf der für den Getreidetransport aus Rumänien so wichtigen Donauroute461.

Am 31. Juli 1918 forderte Banhans die Freigabe militärisch ungenutzter Eisenbahnressourcen, um für die Züge im Hinterlandsverkehr insbesondere mehr Personal zu erhalten. Sowohl Militär als auch die Bahnangestellten, so führte der Minister aus, wehrten sich dagegen, Letztere, weil sie beim Militär besser versorgt waren. Generell sah es Banhans als unbedingt notwendig an, die Bezahlung – und damit auch die Versorgung – des Personals zu verbessern. Auch rollendes Material wollte Banhans verstärkt im Hinterlandsverkehr einsetzen, und Hussarek bot ob der Wichtigkeit des Themas an, sich bei den Verhandlungen mit dem Militär zu engagieren462.

Allerdings konnten die Probleme nicht gelöst werden. Der Verkehrsstau auf den Eisenbahnlinien wuchs von 3.556 Wagen (27. August 1918) auf 4.974 (5. September) und 8.294 Wagen (4. Oktober 1918) an463. Um diesen Stau aufzulösen, sah es Banhans als notwendig an, die Güterannahme vorübergehend zu stoppen und den Personenverkehr um 25% zu drosseln464.

Eine Möglichkeit der Regierung, ihre knappen Ressourcen für Baumaterialien zu lenken, bestand darin, einzelne Baumaßnahmen als „begünstigten Bau“ zu deklarieren. Davon profitierten selbstverständlich kriegswichtige Betriebe im Bereich der Rüstungsindustrie465, aber auch Einrichtungen der Gesundheits- und Energieversorgung sowie des Verkehrs466.

ℹ️Tramwaykonzessionen, ein Thema, das in Friedenszeiten regelmäßig auf der Tagesordnung des Ministerrates mit erweitertem Wirkungskreis stand, wurden in der zweiten Kriegshälfte nur mehr einmal Ende Jänner 1917 behandelt. Dabei handelte es sich nicht um ein neues Projekt, sondern um die „Konzessionsübertragung hinsichtlich der mit elektrischer Kraft zu betreibenden, schmalspurigen Kleinbahnlinien im Gebiete der Stadtgemeinde von Budweis auf die vereinigte Elektrizitäts-AG in Wien467.

b) Rohstoffe und Energie

ℹ️Der Rohstoffmangel wurde in der zweiten Kriegshälfte immer dramatischer. Bis 1917 hatte es nur an Rohstoffen für den zivilen Sektor gemangelt. ℹ️Jetzt ging es auch um Rohstoffe für die Armee, besonders Metalle, speziell Kupfer. Am 28. März 1917 wurde sogar die „Inanspruchnahme von Kirchenglocken aufgrund des Kriegsleistungsgesetzes“ beraten468 und am 23. Oktober die „Inanspruchnahme von Orgelpfeifen“469. Im Oktober 1918 wurde ein Gesetz zur Sicherstellung der wichtigen Aluminium- und Tonerdeproduktion behandelt470. Einige Energiebereiche sollten noch gesetzlich geregelt werden, so durch das Elektrizitätsgesetz im September 1917471.

ℹ️Meistens ging es um Kohle, die Begünstigung von Bauten für Kohlebetriebe472 und die Kohleversorgung473, die Rationierung von Kohle und um die Kohleversorgung besonders Bedürftiger.

ℹ️Kohlebedarf und der Verbrauch von Gas mussten geregelt werden474, Kohle für jene, die sie sich nicht leisten konnten, wie die Staatsbeamten475 und Arbeitslose476, für die Betriebe, die man nicht stillstehen lassen konnte, wie die Kriegsindustrie477, sowie die Auswirkungen auf die Kriegswirtschaft allgemein478. Hier kamen parlamentarische Störmanöver „gegen die kriegswirtschaftlichen Zentralen“ besonders ungelegen479.

ℹ️Die Probleme verstärkten sich gegenseitig: Die Bergarbeiter litten unter mangelnder Ernährung, aber ohne sie war die Ernährung nicht sichergestellt, da sie die Kohle förderten, mit denen die Züge alles, auch die Nahrung, in der Monarchie verteilten. Deshalb wurden Kohlearbeiter bei der Nahrungsmittelversorgung bevorzugt480.

ℹ️Anfang Juli 1918 wurde diskutiert, ob es möglich sei, im Austausch für Kohle mehr Lebensmittel aus Ungarn zu erhalten, da Kohle bis dahin nicht in die Kompensationen zwischen beiden Teilen der Monarchie einbezogen war. Ungarn habe nämlich diejenige Kohle, die Österreich über die Staatsbahnbelieferung außerhalb des Kompensationssystems geliefert hatte, an seine Industrie abgezweigt und dementsprechend rasch verbraucht, „jedoch darauf vertraut, dass Österreich unter dem Drucke der gemeinsamen Interessen der Kriegführung einen Nachschub von Kohle für die Staatsbahnen nicht verweigern würde“. Dafür wollte man prinzipielle Verhandlungen mit Ungarn aufnehmen, unter der Voraussetzung, dass das Militär zustimme481. Ebenfalls im Sommer 1918 wurde klar, dass Kohle für Erntemaschinen fehlte482. Mitte September wurde wieder besprochen, wie sehr sie für die Zuckerproduktion fehlte, und abgewägt, ob man dafür anderswo Kohle abziehen könne. Es war klar, dass dies nur unter „empfindlichsten und härtesten Einschränkungen“ für andere Gebiete möglich wäre. Die weitere Diskussion war dramatisch. Einerseits wollte man mit Konsumeinschränkungen vorgehen, aber aus Angst vor Retorsion nicht die Ausfuhr nach Ungarn drosseln. Dann wollte man die Produktion durch Abziehen von Arbeitskräften von der Armee steigern. Die Zuteilung von Kohle sollte beim Drusch reduziert werden, wo man Unterschlagungen vermutete. Das musste sich natürlich wiederum auf die Ernteergebnisse auswirken. Es fehlte an allen Ecken und Enden483.

ℹ️Ende September stritten sich die Regierungsmitglieder in einer Sitzung lange über die Höhe des Zuckerpreises und die Einrichtung eines Garantiefonds. Wieder fehlte die Kohle: Die Bauern blieben auf den Rüben sitzen, weil die Raffinerien diese ohne Kohle nicht verarbeiten konnten484.

ℹ️Erhalten geblieben ist von den Tagesordnungspunkten zum Rohstoffmangel aus 1917 nur einer, der aber vielleicht besonders gut zeigt, wie weit die Auszehrung des gesamten Landes fortgeschritten war. Am 12. Dezember 1917 behandelte der Ministerrat das Problem, dass die Staatsdruckerei ihren Aufgaben vielleicht bald nicht mehr gerecht werden könne, weil wegen der Transportprobleme der Nachschub für die Papierproduktion nicht gewährleistet sei. Wimmer erklärte: „Besonders peinlich ist die Stilllegung der Papierfabriken, die auf den Mangel an Kohle und Rohstoffen, letzten Endes aber auf die Transportkrise zurückzuführen ist“. Es stand zu befürchten, dass nicht einmal mehr die Stempel- und Postwertzeichen oder gar Anteilsscheine für die Kriegsanleihe hergestellt werden könnten. Finanzen und Verwaltung wären zusammengebrochen, falls ein Trägerstoff der Wertzirkulation ausgefallen wäre, den man sonst für selbstverständlich hielt: Papier485.

c) Transport und Rohstoffe in der zweiten Kriegshälfte

ℹ️Auch oder besonders in der Schlussphase des Krieges bedingte ein Mangel den anderen. Ohne Kohle ging gar nichts. Anfang November 1918 gab der Ministerrat die Kompetenz für die Kohleversorgung im deutsch-österreichischen Gebiet an den neuen Staatsrat ab486.

ℹ️Unter den einzelnen volkswirtschaftlichen Akteuren begann ein immer schärferer Kampf um die immer knapper werdenden Rohstoffe, wobei die Regierung nicht immer Herrin der Lage war. Ende Oktober etwa beschlagnahmte der steirische Wirtschaftskommissär Viktor Wutte einige das Land passierende Kohletransporte487.

ℹ️Diese Konkurrenz überschritt auch die Grenzen der Monarchie. Mit der zunehmenden Auflösung des Reiches gerieten die Rohstoffquellen unter die Kontrolle der Verwaltungen der Gebiete, in denen sie lagen. Dies führte dazu, dass die Versorgung des gesamten Raumes Cisleithanien, der bisher eine Einheit gebildet hatte, zerfiel. ℹ️Das Quecksilber des damals weltweit größten Werkes in Idria im Küstenland488 wurde, wie am 4. November besprochen wurde, vom südslawischen Staat einbehalten statt wie üblich abtransportiert. Homann wollte es noch „für die seinerzeitige Abrechnung zwischen den einzelnen Nationalstaaten in Evidenz“ halten, also für den erhofften Staatenbund489. Mitte November sollte das Bergwerk von italienischen Truppen eingenommen werden. ℹ️Ähnlich verhielt es sich mit dem Erdöl. Drei Tage vor der Abdankung Kaiser Karls und damit dem Ende der cisleithanischen Regierungstätigkeit wurde konstatiert, dass die Verträge für die galizischen Ölförderer nicht mehr verlängert werden könnten490. Künftig müssten solche Rohstoffe mehrheitlich importiert werden.

ℹ️Ende Oktober schon hatten die neuen Staatsverwaltungen begonnen, die Eisenbahnen zu übernehmen und ihre Sprachen als Dienstsprachen einzuführen. Am 6. November konstatierte Banhans, dass er „keine Staats- und keine Privatbahn mehr in der Hand habe“491. Am 29. Oktober setzte in Böhmen und Mähren „totale Sperre des Güterverkehrs gegenüber den nichttschechischen Gebietsteilen“492 ein und bedrohte die Versorgung Wiens, insbesondere die Kohleversorgung493.

ℹ️Was die Regierung in ihren letzten Tagen noch für die Ernährung leistete, war wohl vor allem, die Stockung der Lieferungen aus Böhmen zu bekämpfen494. Am 5. November begannen in Gmünd Gespräche mit Vertretern der tschechoslowakischen Seite über Aufhebung der Verkehrssperren und über die ersten Liquidierungsfragen, ähnlich am 7. November mit den Südslawen in Graz495. Die Verkehrsstauungen nahmen in den letzten Tagen überhand. Am 7. November wurde in Wien bei der Zentralen Transportleitung des Kriegsministeriums ein Gemeinsames Verkehrskomitee gebildet, in dem zunächst Deutsch-Österreich, Ungarn, Polen, Tschechoslowakei und Slowenien vertreten waren, mit der Aufgabe, nationenübergreifend die Eisenbahnen mit Material und Nahrung zu versorgen496. In den letzten Tagen leistete die Eisenbahn noch den raschen Rücktransport der Truppen von den Fronten in ihre Heimatregionen497.

ℹ️Minister Paul war am 4. November vorsichtig optimistisch, was die Ernährung Wiens anbetraf, nachdem man militärische Vorräte aufgelöst hatte. Nur der Verteidigungsminister sorgte sich wegen der Ernährung der nach dem Waffenstillstand zurückströmenden Soldaten498. Auf deren rasche Rückführung hatte man die letzten Kräfte verwendet, aus Angst, eine lange Heimreise könnte zu massenhaften Plünderungen und anderen Ausschreitungen führen.

ℹ️Dass Banhans am 11. November dem vorletzten Ministerrat vorsaß499 und am letzten Ministerrat der Monarchie bewegte Worte des Dankes an Lammasch sprach, war seiner Anciennität geschuldet, es entsprach aber auch seiner Position als Eisenbahnminister, die zur zentralen geworden war500.

d) Nahrungsmittelversorgung

ℹ️Die Ernährungsfrage war einer der vielen Nägel im Sarg der Regierung Seidler. Das Unvermögen des Ministerpräsidenten, Getreide aus der Ukraine zu beschaffen, war eines der Motive gewesen, die genannt wurden, um ihn zu stürzen501. Der Friede von Brest-Litowsk mit der Ukraine im Februar 1918 wurde ja „Brotfriede“ genannt, da er die Ukraine zu großen Getreidelieferungen an die Mittelmächte verpflichtete. Allerdings kamen nur Bruchteile der vereinbarten Liefermengen auch an502.

ℹ️Das Hauptproblem war, dass sich die einzelnen Probleme nicht getrennt lösen ließen. In den ersten Kriegsjahren hatte man über Nahrungsmangel aufgrund fehlender Kohle und fehlender Eisenbahnwaggons gesprochen, doch nun lag die Ursache des Kohlemangels auch im Nahrungsmangel. Mitte 1918 sah der Minister für öffentliche Arbeiten Homann die Abnahme der Kohleproduktion „zum Teil im Arbeitermangel, zum Teil in der nicht ausreichenden Ernährung der Arbeiterschaft“ begründet503. Ob es das erklärt oder nicht: Die Unterernährung der Produzierenden war den Regierenden bekannt. Homann hielt fest, dass Kohlearbeiter aufgrund ungenügender Ernährung weniger Kohle fördern könnten504.

ℹ️Die Dramatik der Lage wurde bereits am 10. Jänner 1917 im gemeinsamen Ministerrat deutlich ausgesprochen. Die österreichische Seite kritisierte Ungarns mangelnden Beitrag zur Lebensmittelversorgung in Cisleithanien. Clam-Martinic warnte, „die österreichische Regierung müsse mit der Stimmung der Bevölkerung rechnen, welche die ihr auferlegten Entbehrungen nur missmutig trage, wenn sie unter dem Eindruck stehe, dass sie wegen der ungenügenden Leistungen der aktiven Produktionsgebiete zu leiden habe“505. Im Sommer spitzte sich die Lage zu. Die Ernte von 1917 gelangte nur in geringstem Ausmaß an die staatlichen Stellen506. Nach wie vor hielten Produzenten Getreide zurück, und die Preise stiegen bei gleichzeitiger Geldentwertung.

ℹ️Zur „Ernährungsfrage, Kohlenfrage“ tagte am 29. Juni wieder der gemeinsame Ministerrat unter Vorsitz von Kaiser Karl, der einleitend festhielt, es gehe darum, „unsere Volkswirtschaft vor einer Katastrophe zu bewahren“. Die cisleithanische Situation beschrieb der Leiter des Amtes für Volksernährung, Höfer. Es „sei wenig Brot und Mehl vorhanden, sonst gebe es nichts, keine Kartoffeln, nichts, was sättigend wirke.“ Außenminister Czernin schlug eine Aktion vor, „an deren Spitze sich Ihre Majestäten stellen könnten und an der alle besser situierten Kreise Österreichs teilnehmen würden, um durch Spenden von Geld, Gold und Schmuck zur Ausgleichung der zwischen den österreichischen und ungarischen Preisen bestehenden Differenzen beizutragen“507. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ernährungsausschusses, Landwehr, sagte, die Quote für Städter sei „zu klein, an eine wirkliche Erhöhung sei nicht zu denken“. Ministerpräsident Seidler forderte, „die Aktivität der Landwirtschaft zu erhöhen. Er möchte daher bitten, nicht zu scharf zuzufassen, da sonst die Produktion gefährdet werden könnte“508. Mit anderen Worten, er forderte direkt dazu auf, die in Österreich bestehenden und ohnehin kaum durchsetzbaren Kriegswuchergesetze nicht zu restriktiv anzuwenden. Es wurden „Maßnahmen“ beschlossen, die eigentlich Wünsche waren.

ℹ️Ende September 1917 tagte der Gemeinsame Ministerrat erneut, vor allem zu Preisfragen. Die österreichischen Vertreter äußerten sich fast nicht. Seidler sagte nichts, nur der Leiter des Ernährungsamtes, Minister Höfer, und Handelsminister Wieser. Ersterer wies „darauf hin, dass in Österreich die Aufbringung der Ernte gegenüber dem Vorjahre wesentlich verschärft und ausserordentlich gründlich sei. Die Grundlage sei die sehr genaue Anbaustatistik, die Ergänzung biete die Erntestatistik und in weiterer Folge die Druschprobe. Die Ernte sei beschlagnahmt und es werde in schärfster Weise gegen den Landwirt vorgegangen, der seiner Ablieferungspflicht nicht nachkomme. Im Vorjahre habe man das letzte Kilogramm herausgepresst. Über den angeblichen Getreideschmuggel sei den zuständigen Stellen nichts Positives bekannt“509. Es war ihnen einiges entgangen510.

ℹ️Der nächste gemeinsame Ministerrat Ende Oktober 1917 suchte nach einem gemeinsamen Wirtschaftsplan und übereinstimmenden Statistiken zu Getreidebedarf und Vorräten, weil die Erhebungsmethoden in beiden Teilen der Monarchie differierten und sowohl Österreich als auch Ungarn ihre Daten gegenseitig anzweifelten. Es gab ein großes „Manko“, und die Minister fragten sich, woher die Differenzen stammten. Der Leiter des ungarischen Volksernährungsamtes und Minister ohne Portefeuille János Graf Hadik v. Futak glaubte, es sei gegenwärtig noch „unmöglich, über den Vorrat der Monarchie ein endgiltiges klares Bild zu erhalten“511. Insgesamt machen die Diskussionen im gemeinsamen Ministerrat deutlich, wie die beiden Teil der Monarchie nicht zusammen das Problem lösen wollten, sondern je nur ihre eigenen Interessen verfolgten, wobei besonders Ungarn nicht gewillt war, seine viel bessere Lebensmittelversorgung zur Stabilisierung der verbündeten Mächte einzusetzen – inklusive Cisleithaniens.

ℹ️Die Kontrolle der Umsetzung von ernährungspolitischen Maßnahmen war ein lebenswichtiges Thema für Bevölkerung und Regierung512. Zur Koordinierung der Versorgung des Militärs und der drei Verwaltungsgebiete (Cisleithanien, Ungarn, Bosnien-Herzegowina) wurde am 27. Februar 1917 ein Gemeinsamer Ernährungsausschuss gebildet. Vorsitzender wurde General Landwehr, der sich zuvor u. a. in seiner Funktion als Oberquartiermeister der 5. Armee in Organisationsfragen bewährt hatte513. Der Ausschuss hatte zwar nur beratende Funktion, doch am 25. Jänner 1918 konnte Landwehr die Entlassung des für Ernährungsfragen zuständigen ungarischen Ministers Hadik durchsetzen, der cisleithanischen Getreideforderungen sehr kritisch gegenüberstand514. Mitte September 1918 wurde die Zuziehung von österreichischen und ungarischen Ministern zu Verhandlungen des Gemeinsamen Ernährungsausschusses beraten515.

ℹ️Das Thema Kontrolle der Nahrung beschäftigte den Ministerrat dreimal. Am 28. Februar 1917 wurde die Erlassung einer Verordnung des Amtes für Volksernährung wegen Bestellung von Ernährungsinspektoren beschlossen. Sie sollten „eine ständige Fühlungnahme der Bevölkerung mit dem Amte für Volksernährung ermöglichen“, die „Verhältnisse im Lande kennenlernen“ und die „Abstellung von Übelständen veranlassen“. Dafür bestand ihnen gegenüber Auskunftspflicht über „Vorräte, bezahlte, geforderte oder angebotene Preise und alle für deren Bestimmung wichtige Umstände“, und sie hatten Zutritt zu „den geschäftlichen Betriebs- und Vorratsräumen“. Durchgesetzt werden konnten diese Pflichten durch Verhängung „einer Geldstrafe bis zu 5000 K“ oder von „Arrest bis zu drei Monaten“516. Am 13. Juni 1918 besprach Paul die neue Ernteverordnung, die erweiterte Maßnahmen gegen die Entziehung von Getreide vom offiziellen Markt enthielt, namentlich gegen das Mahlen von Getreide durch die Produzenten selbst mittels „Haus-, Hand- und Schrotmühlen und der Strafsanktion durch Abnahme von bisher nicht beschlagnahmten Produkten“517. Die entsprechende Ministerialverordnung vom 17. Juni wurde von der Arbeiter-Zeitung als zahnlos kritisiert518.

ℹ️Ursache des Getreidemangels im Juni war laut Minister Paul das „Versagen der Zufuhren aus Rumänien, der Ukraine und Bessarabien“. In eine angefragte „Aushilfe seitens Deutschlands“ setzte er kaum Hoffnungen wegen der „wenig glänzende[n] Ernährungssituation in Deutschland519. Eine Rede des Wiener Bürgermeisters Richard Weiskirchner, der Lieferungen aus Deutschland gefordert und dem Bündnispartner vorgeworfen hatte, „mit 2000 Waggons uns gegenüber im Rückstande“ zu sein520, habe eher das Gegenteil bewirkt. Hoffnungen auf deutsche Hilfe „wenigstens für die Versorgung unseres Heeres“ hegte Paul aber dennoch, ebenso bezüglich Verhandlungen mit Ungarn und mit Bayern über zusätzliche Lieferungen. „Minimale Versorgung bis anfangs Juli“ hielt er für möglich, „allerdings bleibe die Lage überaus labil und jede Störung könnte zu einer unüberwindbaren Stockung des Ernährungswesens führen“. Mataja berichtete von Verhandlungen mit „den Arbeitern“. Diese „wünschen eine Abhilfe auf dem Ernährungsgebiete, eine entsprechende Zurückhaltung mit polizeilichen und militärischen Zwangsmaßregeln, endlich soziale Verbesserungen durch Erleichterungen in der Arbeitszeit und Lohnerhöhung. Erschwert seien die Verhandlungen u. a. dadurch, dass ganz ohne Kenntnis der Zivilregierung von den militärischen Leitern der Kriegsbetriebe sehr scharfe Maßnahmen gegen die Streikenden angedroht worden seien“521.

ℹ️Hierauf wurde diskutiert, „dass der Staat in dieser schweren Zeit durch Zuschüsse einzugreifen hätte“, wobei Finanzminister Wimmer nur eine „einmalige Subventionierung der Konsumorganisationen“ für denkbar hielt. Der Leiter des Amtes für Volksernährung Paul warnte, es sei „schwer möglich, die Zuwendungen wirklich den Bedürftigsten zukommen zu lassen. Ein überraschendes Symptom in dieser Richtung sei wohl darin gelegen, dass, als infolge Rindfleischmangels den Mindestbemittelten Pferdefleisch zur Verfügung gestellt wurde, in Wien 300.000 der Versorgung als Mindestbemittelte teilhafte Personen den Bezug abgelehnt und ohne besondere Preisbegünstigung Einheitsfleisch522 bezogen haben. Daraus gehe also hervor, dass jedenfalls 300.000 Menschen in Wien, denen die Fürsorge für die Mindestbemittelten zugutekomme, diese nicht unbedingt benötigten. Sozialminister Mataja hatte andere Prioritäten. Er meinte, dass „wenn auch sachlich ein solches Eingreifen des Staates vielleicht zu Bedenken Anlass gebe, man doch vor allem an die optische Seite denken müsse“. Dies meinte er aber nicht aus reiner Effekthascherei, sondern um weiterhin mithilfe der Sozialdemokraten eine Revolution zu verhindern: „Wenn die Arbeiterführer in einer so ernsten Zeit wie der gegenwärtigen die Führung der Massen nicht aus den Händen verlieren sollen, müssen sie irgendwelche Errungenschaften erreichen“. Auch der Minister des Innern Gayer betonte die Notwendigkeit, „der Arbeiterschaft eine Brücke zu bauen“, solange es nicht um den 8-Stunden-Tag ging523.

ℹ️Im November 1918, als die nationalen Regierungen die Agenden bereits übernommen hatten, teilte Minister Paul zum Thema Approvisionierung – das hier zum letzten Mal zur Sprache kam – mit, dass die Versorgung Wiens „relativ beruhigend aussehe“. Er bezog sich dabei auf die Mitteilungen des deutsch-österreichischen Staatssekretärs des Innern. „In den ℹ️Sudetenländern, aber auch in ℹ️Galizien und selbst in Ungarn mache sich die Neigung zu Lebensmittelzuschüben bemerkbar, freilich zunächst gegen Kompensation. Eine Menge von Vorräten sei auch durch die Liquidierung der militärischen Reserven in Wien verfügbar geworden.“ Auch wenn „für den Rücktransport der Truppen große Nahrungsmittelquanten erforderlich würden“, glaube er, „dass im gegenwärtigen Zeitpunkte die Verwahrung dieser Vorräte durch den deutsch-österreichischen Ernährungsdienst sicherer sei als bei den liquidierenden Militärbehörden“, die die Vorräte in der Vergangenheit oft selbst verbraucht hatten524.

ℹ️Die Beschaffung von Getreide aus dem Ausland wurde immer mehr durch militärische Ereignisse beeinflusst. Der Kriegseintritt Rumäniens am 27. August 1916 führte schnell zur Besetzung dieses Landes, so dass das dortige Getreide nun auch als Beute angesehen werden konnte und nicht mehr als Handelsware525. Am 9. Dezember 1917 musste Rumänien einen Waffenstillstand abschließen. ℹ️Am 3. Februar 1918 gab es dann ein Übereinkommen mit Bukarest über Nahrungsmittellieferungen526. Am 9. Februar wurde mit dem Friedensvertrag mit der Ukrainischen Volksrepublik auch ein Abkommen unterzeichnet, das den Austausch von Getreidelieferungen gegen den schon erwähnten Kreis Chełm in ℹ️Russisch-Polen ℹ️beinhaltete, von Cisleithanien aber aus Rücksicht auf die Polen im Reichsrat nicht ratifiziert wurde527. Ende Februar marschierten deutsche und österreichisch-ungarische Truppen in der getreidereichen Ukraine vor. Am 7. Mai 1918 wurde dann der Friede von Bukarest geschlossen, der wiederum Getreidelieferungen aus Rumänien beinhaltete.

ℹ️Nahrungsmittelbeschaffung aus Ungarn war für Cisleithanien genau genommen ebenfalls Import, nur unterlag er anderen Bedingungen als der Import aus dem zollauswärtigen Ausland. Mit Ungarn war es allerdings ungleich schwieriger. Österreich und Ungarn gingen im Getreidehandel seit Beginn des Krieges und im Getreideverkehr (Höchstpreise und Ausmahlungsprozente528) seit 1915 unterschiedliche Wege. In der Rationierung hatte sich Ungarn ab 1916 aber dem System Cisleithaniens angeglichen, allerdings mit deutlich höheren Rationen529. Grundsätzlich benötigte Österreich Getreideimporte aus Ungarn, mit Fortgang des Krieges und angesichts der schlechten eigenen Ernten immer mehr. So tagte Ende Oktober 1917 der Ministerrat zum „Stand der Ernährungsfrage in Österreich“ und zum „Verhalten der ungarischen Regierung zu derselben“530, und Mitte Dezember zu Verhandlungen mit Ungarn über die Sicherstellung der österreichischen Ernährung531.

ℹ️Die Getreidebeschaffung überkreuzte sich mit außenpolitischen und dualistischen Fragen. So schlossen sich die Beschaffung ukrainischen und ungarischen Getreides beinahe aus: Im Jänner 1918 gab es im gemeinsamen Ministerrat eine heftige Debatte um die Frage, ob und, wenn nötig, wie der Vertrag von Brest-Litowsk auszunutzen sei, um an ukrainische Vorräte zu kommen. Dafür waren allerdings Zugeständnisse an die Ukraine notwendig, die sich aber schwierig umsetzen ließen, ohne Deutschland zu brüskieren und die ungarische Souveränität anzutasten. Dazu kam noch die polnische Opposition im Reichsrat. Außenminister Czernin machte Druck und erinnerte daran, dass „der k. k. Ministerpräsident, General Landwehr und General Höfer übereinstimmend erklären, die ungarische Aushilfe an Nahrungsmitteln könne uns nur über die zwei nächsten Monate hinweghelfen und dass nach dieser Zeit unvermeidlich der Zusammenbruch kommen müsse“. Der ungarische Ministerpräsident Sándor Wekerle stellte die Ernährungsverhältnisse aber nicht so desolat dar wie sein cisleithanischer Amtskollege Seidler. ℹ️Der Monarch ermächtigte darauf den Außenminister, „wenn die Versorgungsverhältnisse in der Monarchie eine Fortführung des Krieges unmöglich erscheinen lassen sollten und eine reale Unterlage vorhanden wäre, mit der Ukraine auf der Basis einer Zweiteilung Galiziens in Verhandlungen einzutreten“, wobei aber „die Schuld eines eventuellen Scheiterns dieser Verhandlungen […] in ostensibler Weise den ukrainischen Vertretern aufgebürdet werden“ müsste532. Strittig blieb, wie das ukrainische Getreide auf Österreich und Ungarn aufzuteilen sei. Die Ukraine lieferte aber ohnehin nur 10% der vereinbarten Mengen533.

ℹ️Die Regulierung des Getreidehandels wurde im Mai 1917 zweimal beraten534. Nicht nur die Preise für Lebensmittel spielten eine gewichtige Rolle, sondern auch deren Differenzen zwischen Österreich und Ungarn535. Am 25. Juni 1917 wurden im österreichischen Ministerrat die „Einführung außerordentlich hoher Getreide- und Mehlpreise in Ungarn“ besprochen536.

ℹ️Ende Juli 1918 gab es im Ministerrat eine Diskussion darüber, ob der Staat die vom ihm deutlich angehobenen Übernahmepreise für Getreide an die Käufer in Form deutlich erhöhter Höchstpreise für Mehl und Mahlprodukte weitergeben sollte. Die Anhebung der Getreidepreise schien notwendig zu sein, einmal, um mit Ungarn gleichzuziehen, und zum Zweiten, weil man hoffte, damit die Produzenten zur freiwilligen Abgabe von Getreide zu motivieren. Sollte nun der Staat diese Mehrkosten auf die Bevölkerung übertragen und dadurch die Forderung der Arbeiterschaft nach Lohnerhöhungen und damit neuerliche Streikbewegungen provozieren, oder sollte er die Kosten auf sich nehmen und damit die trostlose Finanzsituation noch zusätzlich verschlechtern? Die mit 1.100 Millionen Kronen bezifferten Mehrkosten der Erhöhung der Getreidepreise schien zu viel für die Belastbarkeit des Staates. Daher wurde erwogen, nur einen „Betrag in der Höhe des Defizites des Vorjahres auch für heuer wieder auf den Staatsschatz“ zu übernehmen und somit lediglich 200 Millionen Kronen zuzuschießen. Letztere Option wurde beschlossen. Man rechnete nämlich damit, dass der Preis auch nach Kriegsende hoch bleiben würde, und schreckte daher vor einer prinzipiellen Subventionsverpflichtung zurück, die sich als langfristig herausstellen könnte. Die Subventionen durch eine Getreidesteuer zu ersetzen, wurde abgelehnt, weil dadurch zwar auch von den selbstversorgenden Getreideproduzenten ein Beitrag geleistet würde, aber viel mehr von den kleinen als den großen537. So wurde in Wien der Preis für ein Kilogramm Backmehl von 1,20 K auf 2,76 K angehoben. Dabei ging es aber nur um den offiziellen staatlich kontrollierten Handel, nicht den verbotenen Schleichhandel, über den sich die Bevölkerung zunehmend versorgen musste. Hier kostete das Kilogramm Backmehl bereits im Jänner 1918 20 und im Juli 25 K538. In der zweiten Augusthälfte sorgten die Getreideankaufpreise in Galizien und Bukowina für Diskussionsstoff539.

ℹ️Die am 27. Juni behandelte Regelung der „Übernahmspreise“ von Getreide für das Jahr 1919 wurde zwar nicht mehr schlagend, doch argumentierte in der Diskussion über staatliche Ankäufe zu erhöhten Preisen der Finanzminister, er werde die Übernahme der erhöhten Kosten zulasten des Staatsschatzes nicht zulassen, denn „es wäre geradezu sinnlos, durch Einführung indirekter Steuern auf notwendige Bedarfsartikel der verzweifelten Finanzlage zu Hilfe zu kommen und andererseits einen Teil des echten und durchaus gerechtfertigten Preises für andere unentbehrliche Bedarfsartikel auf den Staatsschatz zu übernehmen“540.

ℹ️Seit Beginn des Krieges versuchte die Regierung, die „künstlichen“ Preissteigerungen in den Griff zu bekommen, die durch die Versorgungsknappheit sehr begünstigt wurden541. Doch die Kontrolle der Preistreiberei gestaltete sich schwierig. Mitte Mai 1917 wurde die „Gewährung einer zeitlich beschränkten Amnestie der Höchstpreisüberschreitung für die Kartoffelproduzenten“ behandelt542.

ℹ️Am 30. Juni 1917 wurde August Freiherr v. Fries mit der provisorischen Führung der Geschäfte des Vorsitzenden der Zentralpreisprüfungsstelle betraut543 und ein Ministerkomitee zur „Durchberatung der Fragen über die Ernte, die Getreide- und Viehpreise, die Versorgung mit Obst, Gemüse, Kohle und Holz“ bestellt544.

ℹ️Nach der Dürre im Sommer 1917 wurde wieder die Regelung der Getreidepreise545 beraten und am 31. Juli die Übernahmepreise für Getreide per Verordnung geregelt, also jene Preise, welche die Kriegsgetreide-Verkehrsanstalt den Getreideproduzenten zahlen musste546. Am 15. August wurden die Getreide- und Mehlverbrauchsquoten neu festgesetzt547. Kurz danach wurde die Regelung der Getreidepreise in Bosnien-Herzegowina besprochen548. Mitte September 1917 standen wieder „Ernährungsfragen“ auf der Tagesordnung des Ministerrates549.

ℹ️Ein Grund für die Probleme bei der Umsetzung der Kriegswuchergesetze war die Schwäche der Gendarmerie, die gerade am Land für die Durchsetzung des Rechtes zuständig war. Anfang September 1918 versuchte Landesverteidigungsminister Czapp „die rapide, bereits bes[orgniser]regende Verschlimm[erung] [] [all]gemeinen Sich[erheitslage]“ zu bekämpfen und dafür „die politischen Behörden mit den entsprechenden Machtmitteln“ auszustatten. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung bzw. Unterdrückung von sich ausbreitenden Ausschreitungen550 sei vor allem der Ausbau der Gendarmerie, die im ganzen Verwaltungsgebiete planmäßig derart verteilt werden sollte, dass alle erfahrungsgemäß bedrohten Punkte von vornherein einen genügenden Schutz finden551. Der Landesverteidigungsminister wollte außerdem eine bessere Bezahlung der einfachen Gendarmen, weil „diese unter den gegenwärtigen Verhältnissen vollständig unzureichend sei[…]“552. Allerdings hatte Czapp mit Schreiben vom 19. April 1918 den Kürzungen beim Budget der Gendarmerie im Staatsvoranschlag 1918/19 bereits zugestimmt553, obwohl die Gendarmerie schon zuvor unterdotiert war. 1915/16 war das Erfordernis temporär um ca. 2,15 Mio. K gesunken, ohne dass danach den erneut gestiegenen Anforderungen Rechnung getragen worden wäre554.

ℹ️Am 15. Dezember 1917 wurde ein ständiger Sonderausschuss bei der Zentralpreisprüfungskommission gebildet. Dessen Gutachten berichtete am 11. Februar 1918, dass „die Staatsverwaltung nicht in der Lage ist, die Einhaltung festgesetzter Preise lückenlos, ja auch nur in der Mehrzahl nach durchzusetzen, dass Preistreiberei und Schleichhandel, ungeachtet der zahllosen Einzelfälle von Bestrafungen, mehr als je wuchern“. Bereits am 11. März 1918, vier Tage nach Versendung des Gutachtens, wurde das Verbot der Versteigerung von Bedarfsgegenständen als eine erste Maßnahme umgesetzt555. Im September 1918 wurde auch ein Vortrag bezüglich eines neu zu schaffenden Reichskriegswucheramtes zur Bekämpfung des Schleichhandels für den Ministerrat verfasst, das Thema aber nicht mehr auf dessen Tagesordnung gesetzt. Die Statuten eines in Vorbereitung begriffenen Reichskriegswucheramtes wurden nicht mehr erlassen556.

ℹ️Am 29. Juni sagte der Kaiser im gemeinsamen Ministerrat, der sich mit der Versorgungskrise bei Lebensmitteln und Kohle beschäftigte, „es herrsche eine allgemeine Unzufriedenheit und die hohen Preise erzeugten überall böses Blut. Es müsse vor allem die Preisfrage geregelt werden. In Österreich sind Preisprüfungskommissionen aufgestellt, doch könnten dieselben nach der Natur der Sache nicht mit der nötigen Beschleunigung arbeiten.“ Insbesondere die Preisdifferenz bei Gemüse zwischen Österreich und Ungarn müsse bereinigt werden. Man kam überein, bezüglich der Preisfrage eine staatliche Hilfsaktion gegen Differenzen zwischen österreichischen und ungarischen Warenpreisen einleiten zu wollen und die Kohlenvorräte durch Holz zu „strecken“ bei gleichzeitiger Sparsamkeit der Bahnen und der Marine557. Am 5. Juli beriet der cisleithanische Ministerrat wieder die Regelung der Getreidepreise im Einvernehmen mit Ungarn558.

ℹ️Am 24. September 1917 war ein ganzer gemeinsamer Ministerrat nur der Frage gewidmet, wie die Höchstpreise in Österreich und Ungarn anzunähern seien. 14 neue und alte Maßnahmen wurden Punkt für Punkt besprochen. Dabei handelte es sich aber in erster Linie um Versuche, einen Überblick über die Preise in beiden Teilen der Monarchie „zu dem Zwecke, um eine Annäherung der beiderseitigen Preislagen zu ermöglichen“, sowie eine Aufstellung über den „gegenseitigen Einfluss der Industrie- und Agrarpreise“ zu bekommen. Außerdem wurde erwogen, die „Landesgrenzen in Österreich, womöglich auch der Grenzen Ungarns gegen Österreich“ zu öffnen „zu dem Zwecke, um den Austausch der nicht staatlich bewirtschafteten Nahrungsmittel zu erleichtern“. Bezüglich der Ernte wurden „Maßregeln zur Beschleunigung der Einbringung“ für das Militär sowie die Anlegung von Reserven von Wintervorräten für unzugängliche Gebirgsgegenden, aber auch von allgemeinen Reserven besprochen. Einen Überblick über Planungen bezüglich einzelner Produkte und Informationen über laufende und geplante Sozialhilfe für „Minderbemittelte“ sollte eingeholt werden, ebenso zur „Belieferung der Kriegsindustrien“. Es wurde nach Möglichkeiten gesucht „zur Behebung der Futternot“ und für den Fall, dass doch Vieh aus Futtermangel notgeschlachtet werden müsse; es sollte eruiert werden, welche Vorsorge zur Fleischkonservierung es gebe. Schließlich ging es um Ideen zur Überwindung der „Hindernisse der Produktionsfreudigkeit […] des Bauernstandes“, um den Stand der „Idee den politischen Behörden in Österreich und in Ungarn praktische landwirtschaftliche Kräfte zuzuweisen“ und schließlich um „Kriegsgemüsegärten insbesondere der größeren Städte und Industriedistrikte“559. Auch Anfang 1918 waren Preise und technische Auswege weiter Thema im Ministerrat560.

ℹ️1915 hatte die Regierung Stürgkh mit der Rationierung von Gütern, insbesondere Lebensmitteln, begonnen561. Dieses System kam im letzten Kriegsjahr an seine Grenzen. Das galt besonders für Brot und Getreide. Bei Einführung der Lebensmittelkarte im April 1915 war die Quote für nicht schwerarbeitende Nichtselbstversorger mit 1.400 g Mehl pro Woche festgelegt worden, wobei Brot mit sieben Fünfteln des Mehlgewichtes berechnet wurde, 140 g Brot entsprachen also 100 g Mehl. Diese Quote war nur ein Maximallimit und kein Rechtsanspruch. Da die staatliche Verwaltung von der Herbsternte 1917 nur wenig Getreide aufbringen konnte, sah man sich gezwungen, am 16. Jänner 1918 die Rationen auf 1.150 g Mehl pro Woche senken, um die Versorgung bis zur nächsten Herbsternte sicherzustellen562. Der Bezug von Mehl war dabei auf 250 g pro Woche limitiert, der Rest musste in Form von Brot bezogen werden. Weil die Belieferung Wiens mit Mehl Schwierigkeiten bereitete, wurde dieser Brotanteil dann in der Hauptstadt Mitte Juni 1918 auf die Hälfte reduziert, ohne gleichzeitig den Mehlanteil zu erhöhen563. Dies bedeutete die Reduktion des Anspruchs von 1.260 g Brot auf 630 g Brot pro Woche564. Es sollte eine vorübergehende Maßnahme sein. Diese ohne jede Vorankündigung am 17. Juni durchgeführte Maßnahme führte zu Protesten, Krawallen und Streiks in Wien565. Der sozialdemokratische Reichsratsabgeordnete Renner wurde mit einer Delegation bei Seidler vorstellig. Schließlich ging man daran, die Brotquote wieder auf das vorherige Niveau zu erhöhen566. Die „Kürzung der Brotration“, die wegen der „Stockung der Getreideversorgung“ erfolgte, stand am 19. Juni 1918 auf der Tagesordnung des Ministerrates567. Am 5. August meldete „Der Morgen“ die Wiederherstellung der Brotquote568.

ℹ️Auch der Fleischverbrauch war im Sommer 1916 gesetzlich reglementiert worden569. Die Organisation der Fleischversorgung wurde im Februar 1917 im Ministerrat behandelt570. Anfang 1918 ging es um die Regelung des Fleischverkehrs in Wien571 und die Erhöhung der Übernahmepreise für Vieh572.

Die Nahrungsmittelversorgung beschäftigte die Regierung sowohl allgemein573 als auch bezüglich bestimmter Regionen. Ernährungsfragen speziell in Galizien574, Wien575 und Ragusa576 bildeten eigene Tagesordnungspunkte.

ℹ️Der Nahrungsmittelmangel machte die Suche nach Ersatzstoffen und Methoden zur effizienteren Ressourcennutzung in der Nahrungsproduktion drängend. Der Versuch, die Düngemittelproduktion so weit als nur irgend möglich zu fördern, kam im letzten Kriegsjahr zweimal im Ministerrat zur Sprache. Im April 1918 wurde ein Gesetzentwurf zur Gewinnung phosphorhaltiger Stoffe für Düngungszwecke besprochen577. Das Gesetz wurde wenige Tage später rechtskräftig, es legte fest, dass dieser wichtige Rohstoff dem Staat als Monopol vorbehalten bleibe578. Bald darauf wurde die Subventionierung der österreichischen Stickstoffwerke AG und somit eine staatliche Förderung der Düngemittelindustrie behandelt579. Schon 1916 wurde auch über Ersatzstoffe für Nahrungsmittel im Ministerrat verhandelt. Ein neues Monopol wurde für künstliche Süßstoffe (Saccharin) eingeführt580, welches Anfang und Mitte 1917 wieder auf der Tagesordnung stand581. Außerdem wurden der „Ankauf der Erfindung zur Erzeugung von Fett und Leder“ beraten582.

ℹ️Die Unterversorgung ging über Ernährung und Energie weit hinaus. Die bereits zweimal geänderte Notverordnung über die Versorgung mit Bedarfsgegenständen wurde im März 1917 erneut modifiziert, dem waren im Februar mehrere Ministerratssitzungen mit diesem Thema vorangegangen583.

ℹ️Alle Versuche, den Handel mit Nahrungsmitteln und die Preise zu kontrollieren, scheiterten, auch als man sie reichsweit koordinieren wollte. Auch andere Bemühungen, die Bevölkerung durch eine Ausstellung über Kriegsernährungsmittel über Alternativen und Möglichkeiten des Sparens aufzuklären, zeigten nur die Hilflosigkeit der Regierung584.

e) ℹ️Zollunion mit Deutschland?

Den Ausweg aus der aussichtslosen Wirtschaftslage suchte man nun, wenn auch widerwillig, in der wirtschaftspolitischen „Umarmung“ durch Deutschland. Eine Zollunion mit Deutschland war seit dem 1915 erschienenen Buch „Mitteleuropa“ von Friedrich Naumann im Gespräch, wurde aber im letzten Kriegsjahr intensiver diskutiert. Zu diesem Zweck fanden seit Sommer 1918585 Verhandlungen zu einer möglichen Zollunion zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich in Salzburg statt, an deren Rand es auch einmal zu Nahrungskrawallen kam586. Diesbezüglich musste der Ministerrat im Einvernehmen mit Ungarn laufend neue Instruktionen für die Verhandler in Salzburg erarbeiten. Cisleithanien wollte zwar ein Präferentialsystem, also ein System selektiver Zollvergünstigungen, statt einer Zollunion, sah sich aber unter Zugzwang, zumindest für die Nachkriegszeit den deutschen Vorschlägen zuzustimmen.

Am 31. Juli 1918 behandelte der Ministerrat das Thema, den Verhandlern neue Instruktionen zu erteilen. Hier stießen nun die Ansichten Wiesers und Wimmers aufeinander. Der Handelsminister wollte in der Frage der handelspolitischen Annäherung, an der Deutschland besonders großes Interesse hatte, hinhaltend agieren, bis der große Nachbar in anderen Fragen mehr Entgegenkommen zeigen würde. Demgegenüber betonte der Finanzminister, dass man kaum Spielraum für eine Hinhaltetaktik habe, weil ein befriedigendes Finanzarrangement mit Deutschland „in finanzieller Hinsicht eine Lebensfrage für Österreich“ sei587.

f) Die Entdeckung der Sozialpolitik in Zeiten des Krieges

ℹ️Einen anderen Ausweg aus der aussichtslosen Wirtschaftslage schien die staatliche Sozialpolitik zu bieten. Eine solche gab es bereits seit den 1880er Jahren, wobei zunächst der Staat nur die Rahmenbedingungen setzte, die Umsetzung aber nicht-staatlichen Einrichtungen (Unternehmen, Versicherungsorganisationen, Gewerkschaften) überließ. Erst ab Ende der 1890er Jahre begann der Staat selbst in die Umsetzung der Sozialpolitik einzugreifen; so war Baernreither 1898 sieben Monate unter Franz Thun Handelsminister, wobei er das Arbeitsstatistische Amt im Handelsministerium ins Leben rief. Das Amt eines Handelsministers übte Mataja 1908/09 für drei Monate in der Regierung Bienerth und 1911 vier Monate im Kabinett Gautsch III aus.

ℹ️Einige der sozialpolitischen Entwicklungen im Krieg waren bereits unter Stürgkh angestoßen worden. Doch zu einem nachhaltigen Engagement des Staates in der unmittelbaren Praxis der Sozialpolitik kam es erst in der zweiten Hälfte des Ersten Weltkrieges, da die Kosten für soziale Maßnahmen enorm anstiegen und die bisherigen privaten Institutionen diese unmöglich aufbringen konnten. Der Historiker Ke-Chin Hsia nannte diese Wende „soziale Offensive an der Heimatfront“588. Als Clam-Martinic am 20. Dezember 1916 das Amt als Ministerpräsident antrat, war Baernreither als Minister ohne Geschäftsbereich mit der Planung der Organisierung der staatlichen sozialen Aufgaben betraut. Mit dem Regierungswechsel zu Seidler am 23. Juni 1917 übernahm Mataja diese Aufgabe. Aus diesen Arbeiten ging am 22. Dezember 1917 das Ministerium für soziale Fürsorge hervor. Dessen erster Minister wurde Mataja, der dieses Amt bis zum Ende der Regierung Hussarek behalten sollte589.

ℹ️Die Lösung der sozialen Frage anzugehen, war mit dem Krieg eine der Hauptaufgaben der Regierung geworden. Zunächst gab es allerdings innerhalb des Ministerrates viele Widerstände. Ende 1916, als die Lebensbedingungen sich deutlich zu verschlechtern begannen, kam es aber zu einem Umdenken bzw. Wandel. Die letzten zwei Jahre der Monarchie waren der Beginn einer breiter angelegten österreichischen Sozialpolitik590.

ℹ️Aus zwei Gründen bot sich dabei die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) als Partner bei der Umsetzung dieser Sozialpolitik an. Einerseits trugen die Sozialdemokraten diese inhaltlich mit, andererseits konnte man ihnen gegenüber diese Politik als Leistung verkaufen, für die sie eine Gegenleistung zu erbringen hatten. Diese bestand in ihrem Einfluss auf die unzufriedene Arbeiterschaft, um die Kriegswirtschaft mit möglichst geringem Einsatz von Repressivmitteln – schon weil sie in immer geringer werdendem Umfang zu Verfügung standen – am Laufen zu halten. Durch die Sozialpolitik entstand so ein Zweckbündnis zwischen Regierung und Sozialdemokratie591.

ℹ️Doch wie schwer sich die Minister in der Zusammenarbeit mit der SDAP taten, zeigte sich in den Debatten im Ministerrat. So hielt Gayer am 19. Juni 1918 fest, er wolle „der Arbeiterschaft eine Brücke bauen“, damit, wie Mataja es formulierte, durch lediglich „optische“ Maßnahmen die SDAP auf Erfolge verweisen könne. Substantielle Maßnahmen wie die Einführung des Achtstundentags wurden jedoch einhellig verworfen592.

ℹ️Dabei war das am 24. Juli 1917 in Kraft getretene kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz für viele der sozialpolitischen Maßnahmen die Voraussetzung, aber vor allem hing die gesamte Kriegswirtschaft davon ab – und es sollte auch nach dem Krieg soziale Reformen ermöglichen.

g) Drei neue sozialpolitische Institutionen

In der zweiten Kriegshälfte kam es zur Gründung mehrerer neuer sozialpolitischer Institutionen, doch zunächst wurde eine alte wiedereröffnet. Im Juni 1917 wurde die Reaktivierung des sozialpolitischen Ausschusses des Abgeordnetenhauses im Ministerrat beraten593. Er wurde am 12. Juni 1917 im Zuge der Wiedereinberufung der Ausschüsse durch den Parlamentspräsidenten einberufen594, konstituierte sich am 27. Juni und tagte insgesamt 13-mal, zuletzt am 23. Juli 1918595.

ℹ️Noch die Regierung Stürgkh hatte das Amt für Volksernährung vorbereitet, durch Koerber wurde es am 13. November 1916 mit kaiserlicher Verordnung errichtet596. In Fortsetzung der von Stürgkh und vor allem von Clam-Martinic begonnen Politik wurde die Arbeit des Amtes für Volksernährung nicht nur auf dem Papier, sondern praktisch ermöglicht, indem es mit Personal ausgestattet wurde und bei Zuständigkeitsüberschneidungen die Wirkungskreise der Ministerien so geändert wurden, dass alle Fragen der Volksernährung zu diesem Amt ressortierten, das wiederum dem Ministerratspräsidium unterstellt war. Eines der Vorstandsmitglieder war der Sozialdemokrat Renner597. Die Leiter dieses Amtes Höfer und später Paul wurden, nachdem sie jeweils dieses Amt einige Zeit versehen hatten, zu Ministern ohne Portefeuille und damit Regierungsmitgliedern aufgewertet598.

ℹ️Die Gründung des Ministeriums für soziale Fürsorge wurde Ende März 1917 in den Blick genommen599. Im September 1917 begann der Ministerrat mit der Umsetzung der schon seit Beginn der Regierung Clam-Martinic Ende 1916 geplanten und von Baernreither vorbereiteten Einrichtung eines Sozialministeriums. Dieser Punkt war nicht unumstritten, besonders bei Handelsminister Wieser. Das Sozialministerium wurde mit Ah. Entschließung vom 7. Oktober 1917 errichtet und im Dezember schließlich aktiviert, was am 29. Dezember kundgemacht wurde600. Die Initiative dazu war wesentlich vom Armeeoberkommando ausgegangen, um die Kriegsfolgen zentral verwalten zu können601. Es sollte sich um die Jugend, um Kriegsversehrte und Hinterbliebene von gefallenen und verstorbenen Soldaten, die Sozialversicherung, Arbeitsrecht und -schutz, Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenfürsorge, Auswandererschutz und Wohnungswesen kümmern602.

ℹ️Das dritte neue Ministerium war jenes für Volksgesundheit, dessen Errichtung Ende Mai 1917 im Ministerrat gemeinsam mit jener des Sozialministeriums beraten wurde603. Statt nur dieses neu eingerichteten Ministeriums gab es nun zusätzlich auch ein Gesundheitsministerium604. Horbaczewski hatte darauf seit Ende Juli 1917 als Minister ohne Portefeuille hingearbeitet. Am 24. November 1917 wurde die Errichtung des neuen Ministeriums mit Ah. Handschreiben genehmigt605. Horbaczewski wurde am 30. 7. 1918 zum ersten Minister für Volksgesundheit ernannt606. Er war der erste Gesundheitsminister in Europa, und damit wurde ein Portefeuille geschaffen, das es bis heute in Österreich gibt. Am 10. August 1918 nahm das Ministerium schließlich seine Tätigkeit auf607. Auch die Bestellung der Sektionschefs wurde beraten, mussten diese doch von bestehenden Ministerien abgetreten werden608. Einer von ihnen, Ignaz Kaup, sollte später bis 1920 das deutsch-österreichische Staatsamt für Volksgesundheit leiten. Thema war nicht zuletzt auch die Uniformierung seiner Beamten, insbesondere die Kennfarbe für deren Distinktionen. Die Wahl fiel auf die Farbe Schwarz609.

ℹ️Zuständig sollte das Ministerium für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, namentlich Infektionskrankheiten und „Volkskrankheiten“ inklusive Geschlechtskrankheiten und Trunksucht sein, ebenso für die Mitwirkung in Veterinärangelegenheiten, „welche die Wahrung der Gesundheit des Menschen berühren“, die Hygiene der Städte (Assanierung, Bauordnungen, Bau- und Siedlungshygiene), Verkehrshygiene, Ernährungshygiene und gesundheitliche Jugendfürsorge, Berufs-, Gewerbe- und Unfallhygiene, Krankenbehandlung und -pflege, Gefängnishygiene, Apothekenwesen, Leichenwesen, Kriegsbeschädigte, Sanität, verwandte Strafsachen und Statistik des Volksgesundheitswesen610.

h) ℹ️Die Fast-Einführung der Arbeiterkammern

Eine weitere zukunftsweisende Institution, über die der Ministerrat beriet, waren Arbeiterkammern. Nachdem deren Errichtung bereits seit 1848 immer wieder diskutiert611 und 1899 ein „Arbeitsbeirat“ als Kontaktgremium von Arbeitern, Unternehmern und Regierung gegründet worden war612, wurde das Thema mitten im Weltkrieg wieder aktuell.

1917 machten Sozialdemokraten und freie (also sozialdemokratische) und christliche Gewerkschafter einen Vorstoß für Arbeiterkammern im Reichsrat, und die tschechischen Sozialdemokraten Leo (Lev) Winter, Antonín Němec, Ludvik Aust und Genossen brachten am 13. Juli 1917 einen entsprechenden Gesetzesantrag ein, als der Regierung das Wasser bis zum Hals stand613. Er wurde am 2. Oktober dem sozialpolitischen Ausschuss zugewiesen614. ℹ️Einen Bericht legte der Ausschuss, dessen Obmann der Antragsteller Winter war, aber nicht vor, und folglich wurde er auch im Plenum nicht weiter behandelt. Mataja sagte über diese Zeit später im Ministerrat, „dass das Projekt der legislativen Schaffung von Arbeiterkammern schon vor einiger Zeit im Vordergrunde gestanden sei, als es sich darum handelte, während der besonderen Ernährungsschwierigkeiten vor der Wende des Erntejahres durch ein Entgegenkommen gegenüber den Führern der Sozialdemokraten diesen die Führung der breiten Schichten ihrer Parteiangehörigkeit zu erleichtern“615.

Als Mitte September 1918 der Regierung dann das Wasser nicht mehr nur bis zum Hals, sondern schon bis zu den Nasenlöchern stand, griff Mataja den Vorschlag also wieder auf: „Damals [1917] sei an die Erwirkung eines Ah. Handschreibens gedacht worden, worin eine Ankündigung des bezüglichen Gesetzentwurfes erfolgen sollte. Der sprechende Minister glaube jedoch, sich mit der Abgabe einer Regierungserklärung darüber begnügen zu können, wozu sich allerdings demnächst ein parlamentarischer Anlass ergeben werde“616.

Wegen des Widerstands der Unternehmer und des Handelsministers, die gemischte, sogenannte Arbeitskammern mit weiteren Befugnissen ablehnten, setzte Mataja auf reine Arbeiterkammern, also ohne Beteiligung der Unternehmerseite617. Die Gründung dieser besonderen österreichischen Institution wurde Mitte September 1918 vom Ministerrat gutgeheißen und sollte nach Beschluss am 19. Oktober nun doch mit einem Gesetzentwurf lanciert werden. Der Entwurf des Gesetzes, der dem Protokoll beiliegt, sah für diese Institution sowohl das passive wie das aktive Wahlrecht auch für Arbeiterinnen vor618. Arbeiterkammern wurden dann von der Ersten Republik Österreich Anfang 1920 eingerichtet und das Gesetz, auf dem sie bis heute aufbauen, ähnelt dem Entwurf Matajas sehr stark619.

i) Wohnpolitik

ℹ️Teil des von Clam-Martinic angekündigten sozialpolitischen Programms waren die Verordnungen, die von seiner Regierung noch auf Grundlage der „kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsverordnung“620 erlassen wurden.

ℹ️So trat am 26. Jänner 1917 eine langjährige Forderung der Sozialdemokratie621 in Kraft, die Mieterschutzverordnung622, die auch Mietpreissteigerungen entgegenwirkte623. Diese Verordnung des Gesamtministeriums über den Schutz der Mieter erlaubte, dass für Gebiete, in denen besonders hohe Mietzinse eingehoben wurden, ein temporärer gesetzlich festgesetzter Mietzinsspiegel eingeführt werden konnte, und verbot ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen ebenso wie grundlose Kündigungen624. Zwei Wochen darauf wurde mit den Mietämtern eine Institution geschaffen, die in Streitfällen Entscheidungen treffen konnte625. Diese wurden dann sukzessive in den verschiedenen Kronländern per Verordnung des Justizministeriums eingeführt. Der Mieterschutz wurde Ende Juli 1917 wieder behandelt626 und dann – nun auf Grund des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes627 – Mitte Jänner 1918 eine Verordnung erlassen, womit der Mieterschutz weiter ausgebaut wurde. Beispielsweise wurde das Wirkungsgebiet der Zinsbeschränkungen erweitert und Zinserhöhungen für alle Wohnungen verboten, unabhängig von der Höhe des Mietzinses628. Diese Maßnahmen waren bis Ende 1918 befristet und wurden nach dem Krieg von der Republik (Deutsch-)Österreich unter Sozialminister Ferdinand Hanusch verlängert629.

Eine ℹ️parallele Entwicklung war die aus der Krieger- und Heimstättenbewegung kommende Wohnungsfürsorge630. Diese betrieb „die Inangriffnahme eines umfassenden Siedlungswerkes […], das alle Teile des deutschen Volkes enger mit dem Boden verbinden soll“631. Ende März 1918 wurden im Ministerrat Maßnahmen zur Wohnungsfürsorge, also zur Linderung der Wohnungsnot, beraten632. ℹ️Auf Grund des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes wurde am 28. März 1918 die Verordnung des Ministers für soziale Fürsorge im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und der Justiz betreffend Maßnahmen der Wohnungsfürsorge erlassen, welche den politischen Landesbehörden in „Gebieten in welchen seit Kriegsbeginn ein außerordentlicher Mangel an Wohnungen eingetreten oder zu gegenwärtigen ist“ die „Bereitstellung von bisher für andere Zwecke bestimmten Räumlichkeiten zu Wohnzwecken“ erlaubte und den umgekehrten Vorgang verbot633.

ℹ️Eine der wichtigsten urbanistischen Entwicklungen der Nachkriegszeit hatte ebenfalls ihre Wurzeln in der Vorkriegszeit und erfuhr während des Krieges eine Art Katalyse: die aktive öffentliche Wohnungspolitik. Mitte Juli 1918 behandelte der Ministerrat die Einbringung einer Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 1910 zur Errichtung eines Wohnungsfürsorgefonds im Reichsrat634. Die Regierung brachte am 22. Juli 1918 eine entsprechende Vorlage ein635, die aber über die Zuweisung in den sozialpolitischen Ausschuss nicht hinauskam636. Der Gesetzentwurf sah vor, den bestehenden Wohnungsfürsorgefonds durch eine neue, mit weiterreichenden Kompetenzen ausgestattete Institution unter Leitung des Sozialministeriums und Aufsicht des Reichsrates zu gründen, die vor allem Hilfestellungen leisten sollte, um dem „bereits vor Ausbruch des Krieges […] in einzelnen Gemeinden“ zu beobachtenden Wohnungsmangel zu begegnen und die „Wohnverhältnisse der minderbemittelten Bevölkerung, darunter insbesondere von Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen“ zu verbessern637. Am 25. Jänner 1919 sollte dann der deutsch-österreichische Staatliche Wohnungsfürsorgefonds errichtet werden, der getrennt vom aus der Monarchie stammenden Fonds zu führen war638 und 1921 per Bundesgesetz zu einem Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds ausgestaltet wurde639.

j) Verbesserungen für Arbeitskräfte

ℹ️Der Umgang mit den menschlichen Ressourcen war wie eine Fahrt zwischen Skylla und Charybdis. Der Bedarf des Militärs an „Menschenmaterial“ für die Front nahm nicht ab. Daher fehlten in den durch die Rekrutierungen ständig gelichteten Reihen in Produktion und Verwaltung Arbeitskräfte, ein Mangel, der durch die reale Verlängerung der Arbeitszeit nur bedingt kompensiert werden konnte. Dabei schien wegen der schlechten Versorgung einerseits die Produktivität zu sinken und andererseits die Streikbereitschaft zu steigen. Die Politik des Ministerrates und des Militärs waren nicht immer miteinander konform und schwankten zwischen Zugeständnissen und Zwangsmaßnahmen. Eine Möglichkeit, zumindest die männlichen Beschäftigten am Streiken zu hindern, war ihre Einziehung zum Militär unter Belassung an ihrem alten Arbeitsplatz als Landsturmarbeiter. Dann unterlagen sie dem Kriegsrecht und konnten für eine Beteiligung an einem Streik ungleich härter bestraft werden.

ℹ️Die Kriegswirtschaft befand sich seit 1916 in einer multiplen Krise640. Die größte Sorge galt hier der Sicherung von Arbeitskräften. Man beschritt den Weg einer Doppelstrategie. Einerseits wurde versucht, die Werktätigen allgemein mit Sozialmaßnahmen und speziell in den Betrieben durch lokale Zugeständnisse zu beruhigen, andererseits die Arbeitspflichten auszudehnen, vor allem auf Frauen, was aber zumindest legistisch nicht umgesetzt wurde. Langsam griff eine Denkweise Raum, die weniger vom Menschen als Aufgabenerfüller und mehr vom Menschen als Mensch ausging.

ℹ️Die Beschäftigten durften mit Kriegsbeginn in den kriegswichtigen Betrieben die Arbeitsstelle nicht mehr wechseln, was dazu führte, dass Unternehmer ihre Forderungen schlicht ignorieren konnten641. Aus diesem Grund und auch, um die Arbeiter zu beruhigen, wurde im Ministerrat diskutiert, die Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse in den militärischen Zwecken dienenden Betrieben durch eine kaiserliche Verordnung zu regeln, was durch die Schaffung von sogenannten Beschwerdekommissionen geschah642. In ihnen waren, unter dem Vorsitz eines vom Landesverteidigungsministeriums ernannten Vorsitzenden, Unternehmer und Beschäftigte vertreten, und sie fällten verbindliche Entscheidungen zu Forderungen der Arbeitenden, z. B. nach höheren Löhnen. So sollten Streiks vermieden werden. Das Ziel, damit die Streikbereitschaft zu senken, wurde jedoch verfehlt. Es bleibt festzuhalten, dass auch diese neue Institution ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Sozialstaates war. Auch der Fürsorge für die Beschäftigten in der stillstehenden Kriegsindustrie wollte man sich widmen643.

ℹ️Die Regierung Clam-Martinic hatte am 4. Jänner 1917 eine Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung betreffend die gewerbliche Beschäftigung und Unterstützung von Wöchnerinnen eingeführt644. Bei der Wiedereröffnung des Reichsrates am 30. Mai legte der Ministerpräsident diese, wie alle kaiserlichen Verordnungen, zur parlamentarischen Beschlussfassung vor. Am Vortag wurde dies im Ministerrat gemeinsam mit einer anderen Gesetzesinitiative betreffend die Arbeitszeitregulierungen für Frauen und Jugendliche beraten645. Die Verordnung über Wöchnerinnen wurde vom Parlament bestätigt und am 3. Dezember als Gesetz sanktioniert646. Die Regierungsvorlage über die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Arbeitszeit der Frauen und Jugendlichen und die Nachtarbeit der Jugendlichen erfolgte am 14. Juni. Sie sah Altersgrenzen für Jugendliche vor und eine Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag (mit Ausnahmeregelungen), die Entlohnung für Überstundenleistung, eine Mindestnachtruhe von elf Stunden, Altersgrenzen für Nachtarbeit und eine Bekräftigung des Nachtarbeitsverbots für Frauen647. Der Gesetzentwurf wurde erst am 25. Juli 1918 vom Abgeordnetenhaus angenommen, blieb aber im Herrenhaus unerledigt648.

ℹ️So waren Frauen, ausgenommen Wöchnerinnen, und Jugendliche auch weiterhin wenig kontrollierten Arbeitsbelastungen ausgesetzt, die vielfältige Schädigungen hervorriefen649. Nur der allgemeinen Arbeitspflicht entgingen sie (siehe Abschnitt „Ausweitung von Arbeitspflichten“ in dieser Einleitung).

ℹ️Durch den Versuch einer Regelung der Kinderarbeit im Juli 1917 wollte man wohl alten Forderungen und Plänen nachkommen650. Zwar galten seit 1884 bzw. 1885 Einschränkungen der Kinderarbeit speziell im Bergbau651 und allgemein in den gewerblichen Betrieben652 (nicht unter 14 bzw. 12 Jahren, maximal 12 bzw. acht Stunden, keine Nachtarbeit), und Einschränkungen für Kinder wurden im Gegensatz zu Einschränkungen für männliche erwachsene Arbeiter im Krieg nicht aufgehoben (sie wurden nur wegen des Personalmangels bei den Gewerbeinspektoren weniger überwacht). Doch die Sanktionen waren lediglich Strafen bis 400 Kronen und eine allgemeine Regelung der Kinderarbeit gab es nicht, obwohl namhafte Politiker dies schon lange gefordert hatten und es dazu auch institutionelle Strukturen gab653.

ℹ️Ein eigenes Gesetz, das Kinderarbeit im Allgemeinen behandelte, kam buchstäblich im Übergang von der Monarchie zur Republik zustande. Es war im Juni 1917 von Julius Ofner von der Deutschfreiheitlichen Vereinigung beantragt worden654 und wurde am 25. Juli 1918 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, blieb aber im Herrenhaus unerledigt655. Dafür wurde das Kinderarbeitsgesetz nach Republikgründung sehr schnell realisiert, nämlich bereits kurz vor Weihnachten. Es setzte ähnliche Einschränkungen wie zuvor im Bergbau und Gewerbe, untersagte aber Kinderarbeit gänzlich in einer langen Liste von Tätigkeiten, darunter Verkauf von Branntwein und Arbeit im Ausschank, Steinbrüchen, Bäckereien und beim Schornsteinfegen, sowie der Bedienung von Kraftmaschinen und dem Ziehen von Fischnetzen, und enthielt schärfere Strafbestimmungen einschließlich Freiheitsstrafen656.

ℹ️Mit den anderen auf Grund einer Notverordnung eingeführten gesetzlichen Regelungen wurden die am Kriegsbeginn eingeführten Einschränkungen der Sonntagsruhe und der Lohnzahlung im Bergbau657 und in den Gewerbebetrieben658, die im November 1914 beim Bergbau eine weitere Verschärfung erfuhren659, dem wiedereröffneten Parlament am 30. Mai 1917 zur Entscheidung vorgelegt660. Die Notverordnungen für den Bergwerksbetrieb wurden dem sozialpolitischen Ausschuss zugewiesen661. In dessen Sitzung hatte der polnische Sozialdemokrat Tadeusz Reger am 28. August 1917 „auf die Beunruhigung hingewiesen, welche sich der Arbeiterschaft infolge dieser Verordnung bemächtigt habe“. Denn „die beschleunigte Kohlenzufuhr setze nicht so sehr die Sonntagsarbeit als vielmehr die Bereitstellung von Transportmitteln voraus“. Er beantragte, die Zustimmung zur kaiserlichen Verordnung zu verweigern662. Der Ausschuss schlug jedoch in seinem Majoritätsbericht vom 3. Oktober nur vor, das Gesetz verträglicher zu machen, da die Regierung auf die Wichtigkeit der Sonntagsarbeit im Kohlerevier von Ostrau für die Gesamtwirtschaft hingewiesen hatte. Ergebnis war ein Gesetzentwurf, der neben einer Befristung auf die Dauer des Kriegszustands und einer genauen Definition der Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Novum enthielt ‒ eine Regelung, die im Bericht des Ausschusses als Mindestlohn oder Minimallohn bezeichnet wurde:

Die gesetzliche Festsetzung eines Stunden- oder Tagesminimallohnes, welche jedem Arbeiter ein Existenzminimum sichert, dadurch ihn von den schwersten Sorgen um das tägliche Brot für sich und seine Familie befreit, […] ist nicht nur eine alte und allgemeine Forderung der gesamten Arbeiterschaft, sondern sie ist auch ein Gebot der Menschlichkeit und ein natürliches Recht eines jeden arbeitenden Menschen. Die gesetzlich gewährleistete Zusicherung eines Minimallohnes soll vorzüglich dem Schutze der ärmeren, minder befähigten, noch nicht aufgeklärten, noch gar nicht oder nur schlecht organisierten Arbeiterschichten dienen.663

ℹ️Im Gesetzentwurf las es sich etwas anders, denn er bestimmte lediglich, dass vom Arbeitgeber geleistete Abschlagszahlungen vom Lohn nur dann abgezogen werden durften, wenn dem Arbeiter für jeden Arbeitstag ein Betrag in der Höhe der pro Tag gewährten Abschlagszahlung frei blieb664. Tatsächlich handelte es sich also nicht um einen Mindestlohn im modernen Sinn, sondern um die garantierte Auszahlung eines bestimmten Teils des ohnehin vereinbarten Lohns ohne weitere Abschläge für zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel, also einen Schutz vor extremer Ausbeutung. Dies stand offenbar im Zusammenhang mit der verbreiteten Praxis, Arbeitern diverse Leistungen direkt vom Lohn abzuziehen, angefangen von in den Kantinen konsumierten Waren bis hin zu unverzichtbaren Arbeitsmitteln, die oft überteuert waren und bei denen faktisch Kaufzwang bestand, oder Kosten für nicht selten fiktive Sachbeschädigungen zu verrechnen665. Bezeichnenderweise stellte der deutschnationale Abgeordnete Stephan Edler v. Licht, Rechtsanwalt und Präsident der Kohlen-Industrie-Verein AG, einen Minoritätsantrag auf Streichung genau dieses Absatzes666.

ℹ️Gegen dieses Pfand war die Sozialdemokratie bereit, die Einschränkungen der Sonntagsruhe und der Lohnzahlung zu erlauben. Das Gesetz betreffend den Bergbau wurde nach längerer Debatte, wobei der Sozialdemokrat Petr Cingr, ein ehemaliger Bergarbeiter, den Verzicht „auf das mühsam erkämpfte Recht, auf Sonntagsruhe“ und die „Preisgabe des in jahrelangem schweren Ringen erworbenen Rechtes auf 14tägige Lohnzahlung“ beklagte, und der Deutschnationale Julius Roller den Mindestlohn attackierte, welchen Reger als von wissenschaftlichen Experten gedeckt bezeichnete, angenommen667. Im Herrenhaus blieb der Gesetzentwurf allerdings unerledigt668. So kam die Einführung eines gesetzlichen so genannten Mindestlohnes in Cisleithanien während des Ersten Weltkriegs nicht zustande.

ℹ️Das Schicksal der Regelung der Feier- und Sonntagsruhe betreffend die Gewerbebetriebe verlief weniger spektakulär, aber im Ergebnis ganz ähnlich. Die Notverordnung über die faktische Aufhebung der Sonntagsruhe wurde vom Abgeordnetenhaus dem Gewerbeausschuss zugewiesen669. Sie wurde nach dem Bericht des Ausschusses über ein Jahr später am 21. Oktober 1918, worin beantragt wurde, der Verordnung die Genehmigung zu verweigern und die gesetzlichen Bestimmungen „ehestens einer erneuten Regelung zu unterziehen, die […] den Wünschen der Handlungsgehilfen entspricht“670, nicht weiter behandelt.

ℹ️Auch die schlechten Verhältnisse in der Heimarbeit, von der vor allem Frauen betroffen waren, hatten eine jahrzehntelange Geschichte von sozialpolitischen Debatten. Gerade in Cisleithanien brachte der Krieg eine höhere Nachfrage nach Heimarbeitsprodukten, z. B. in der Uniformerzeugung. Trotz gestiegenen Bedarfs wurde die Lage der Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter aber schlechter. In den kriegswirtschaftlichen Gremien wurde deshalb ein Mindestlohn für die Uniformproduktion diskutiert und das Kriegsministerium legte 1916 Mindestlöhne fest, die allerdings nicht wirklich durchgesetzt wurden671. Das Handelsministerium erwog im Sommer 1917 erneut gesetzliche Mindestlöhne für Textilwaren auf Bestellung der Militärverwaltung und erließ im November eine Verordnung auf Grund des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes672. Die Erwägungen aus dem Sommer 1917 flossen aber in einen Gesetzesentwurf ein auf Grundlage der Diskussionen im Arbeitsbeirat, die noch vor dem Krieg stattgefunden hatten673.

ℹ️Dieser Konflikt zeigte sich auch im Ministerrat, als sich die Regierung im April 1918 mit den Arbeits- und Lohnverhältnissen in der Heimindustrie auseinandersetzen musste. Erst „nach einer längeren Erörterung, an der sich insbesondere der Minister des Innern, der Minister Dr. Horbaczewski und der Handelsminister beteiligten“, wurden „die Vorschläge des Ministers für soziale Fürsorge im Allgemeinen“ gebilligt, wobei aber Wieser seine Zustimmung „für einzelne Punkte des Entwurfes“ erst von einem Einvernehmen mit Mataja abhängig machte674. In der nächsten Sitzung waren die Differenzen zwischen dem Handelsminister und dem Minister für soziale Fürsorge über eine Regelung der Heimarbeit noch immer nicht beigelegt, sie sollten „im kurzen Wege ausgetragen werden“. Der verbliebene strittige Punkt war der Wunsch des Handelsministers, „dass das Recht zur Genehmigung der Beschlüsse der Zentral-Heimarbeitskommissionen vom Ministerium für soziale Fürsorge im Einvernehmen mit dem Handelsministerium ausgeübt werde“. Der Ministerrat entschied für die ursprüngliche Version des Sozialministers675.

ℹ️Im Juli 1918 wurde der Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus eingebracht676 und zwei Tage darauf an den Sozialausschuss überwiesen677. Dieser gab am 26. September einen positiven Bericht ab678, das Gesetz kam allerdings nicht mehr ins Plenum des Hauses. Es wurde jedoch kurz vor Weihnachten 1918 (wie das Kinderarbeitsgesetz) von der deutsch-österreichischen provisorischen Nationalversammlung verabschiedet679.

ℹ️Der Wind hatte sich 1918 gedreht, Parteiwünsche standen immer öfter neben den sozialen Fragen im Ministerrat auf der Tagesordnung, Ende März sogar „Wünsche der Sozialdemokraten680, wie der Achtstundentag, mit dem sich die Regierung jedoch schwertat.

ℹ️Der Reichsverband der österreichischen Industrie protestierte am 22. März „flammend“ dagegen, dass Seidler einer sozialdemokratischen Abordnung in Aussicht gestellt habe, den Achtstundentag „in kontinuierlichen Betrieben“ als temporäre Maßnahme während des Krieges in Betracht zu ziehen681. Wie zum 1. Mai im Ministerrat betont wurde, sollte der Achtstundentag keinesfalls Normalität in Friedenszeiten werden. Mataja meinte (in Vorgriff auf Wimmer), er wolle „keineswegs in Abrede stellen, dass die Abkürzung der Arbeitszeit bedeutsame wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Es wäre daher gewiss nicht möglich, diese Frage gewissermaßen aus dem Handgelenke generell zu regeln. Doch halte er die Herabsetzung der Arbeitszeit für einen bestimmten Bereich für erwägens-, ja selbst für empfehlenswert“. Das rief natürlich Wimmer auf den Plan, der es zwar auch für wünschenswert hielt, „in dieser Richtung mit den Sozialdemokraten in Fühlung zu treten“, doch solle „in diesem Zusammenhange das Wort ‚Achtstundentag‘ nicht in den Mund“ genommen, „sondern sich auf zeitweilige und unverbindliche Erleichterungen in der Arbeitszeit“ beschränkt werden. Immerhin sei die Frage „von unabsehbarer Tragweite für die Sicherung unserer Konkurrenzfähigkeit nach dem Kriege“. Beschlossen wurde dann, in dieser Beziehung „erst nach reiflicher Erwägung vorzugehen“. Angeregt wurde, auf die „Verhältnisse der Kriegszeit“ abzustellen und die Arbeitszeitverkürzung „mit der Kürzung der Mehlquote in einen gewissen Zusammenhang“ zu bringen682.

ℹ️Vier Wochen später stellte Banhans im Zusammenhang mit der „Verhinderung der Ausweitung der Arbeiterstreiks in mehreren Eisenbahnwerkstätten“ fest, „es sei aber nicht zu verkennen, dass die Lage der Arbeiterschaft tatsächlich eine schwierige sei und es der Regierung an Mitteln fehle, dort einzusetzen, wo eine Remedur wirklich notwendig wäre, nämlich auf dem Gebiete der Ernährung. Unter diesen Umständen gewinne der Wunsch der Arbeiterschaft nach Abkürzung der Arbeitszeit eine gewisse Bedeutung, und wenn der sprechende Minister auch nicht befürworten wolle, sich auf irgendeine Maßnahme in der sehr heiklen Frage des Achtstundentages einzulassen, er doch eine wenigstens provisorische Verkürzung der Arbeitszeit, etwa um eine halbe Stunde, angemessen erachten würde. Diese Maßnahme wäre jedoch jedenfalls auf die Kriegsdauer zu beschränken“. Diese Maßnahme sollte – wie bereits am 1. Mai beschlossen worden war – „für die Periode der gekürzten Mehlkarte“ gelten683.

ℹ️Mitte Juni 1918 forderte Wieser, der gerade neben seinem Handelsportefeuille auch den abwesenden Minister für öffentliche Arbeiten vertrat, zwar Maßnahmen gegen die Abnahme der Kohlenproduktion, doch angesichts der Forderung der Arbeiter im Ostrau-Karwiner Revier nach Einführung des Achtstundentages „für gewisse Kategorien von Arbeitern“ wäre Vorsicht geboten. Schließlich wollte man „einerseits ein Präjudiz in dieser wirtschaftlich bedeutungsvollen Frage, andererseits eine Aufreizung der Arbeiterschaft […] vermeiden“. Die Ostrau-Karwiner Beschwerdekommission hatte dazu zu verhandeln und Arbeitsminister Trnka wollte seinen Vertreter in dieser Kommission „dahin instruieren, er möge mit dem Hinweis darauf, dass die Regierung die Frage einer Abkürzung der Arbeitszeit studiere, auf eine dilatorische Haltung hinwirken“, also Zeit schinden. Finanzminister Wimmer und wiederum Wieser machten wie schon am 1. Mai 1918 „auf die höchst bedenkliche Wirkung aufmerksam, die ein Vorstoß in der Frage des Achtstundentages bei der Industrie auslösen müsste, glauben aber gleichfalls, dass eine solche dilatorische Behandlung der beste Ausweg wäre“. Banhans berichtete von seinen Verhandlungen mit den Bahnarbeitern, „bei denen ja der Schwerpunkt für die ganze Arbeiterbewegung gegenwärtig liege und deren Haltung für die Möglichkeit eines aufrechten Wirtschaftsbetriebes geradezu entscheidend sei“. Ihre Forderungen hielt er für nicht realisierbar, außer bezüglich Lebensmittelbeschaffungen ℹ️„aus Russisch-Polen“ ℹ️und finanziellen Zuwendungen. Wimmer wollte nicht einmal das Letztere zugestehen684.

ℹ️Die Forderung nach dem Achtstundentag war für Wirtschaftskreise ein Tabuthema. Die Regierung hatte kein besseres Konzept als eine Hinhaltetaktik. Sie wollte dieses Thema trotz aller Not nicht in Angriff nehmen.

ℹ️Außerdem initiiert wurde eine Verlängerung der Fristen für die Verjährung von Beiträgen an die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten685, und es wurden einige Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes geändert686. Im Dezember 1917 folgte ein Gesetz, mit dem die seit 1887687 bestehende Unfallversicherungspflicht auf den gesamten Bergbau und damit einen besonders wichtigen – und unfallträchtigen – Bereich ausgedehnt wurde688.

k) Ausweitung von Arbeitspflichten

ℹ️Zwang zur Arbeit durch Militarisierung sowie andere Zwangsarbeitsformen waren die andere Seite einer Doppelstrategie. Dies war vor allem die Herangehensweise des Militärs. Die Formen waren vielfältig.

ℹ️Arbeitsverweigerungen, zu denen auch Streiks zählten, beantworteten Kriegsverwaltung und Regierung mit Militarisierung von Schlüsselbereichen der Produktion: Man zog die Arbeiter zum Landsturm ein, wo sie als Landsturmarbeiter dem Kriegsrecht unterworfen waren; manchmal wurde so ein Vorgehen sichergestellt, indem Militär vor den Fabrikstoren aufmarschierte. Die ersten derartigen Militarisierungen wurden nach den großen Streiks im Mai 1917 systematisch in den Betrieben gemäß ihrer Wichtigkeit eingeführt689. Im Ministerrat stand das Thema erst im Folgejahr auf der Tagesordnung. So wollte man im April 1918 den Eisenbahnbetrieb in Galizien militarisieren690 und musste im Mai wieder auf Streikbewegungen in mehreren Kohlerevieren691 sowie in den so wichtigen Eisenbahnwerkstätten reagieren692. Doch der Verteidigungsminister gab zu bedenken, dass für eine reale Durchsetzung der Militarisierung der Eisenbahnen die Soldaten fehlten693. Im Juli stand dann die Militarisierung der Post-, Telegrafen- und Telefonverwaltung auf der Tagesordnung694. Die Salinenbetriebe in Galizien sollten im September 1918 militarisiert werden695.

ℹ️Entmilitarisiert wurde zumindest der Kohlebergbau in den letzten Wochen des Bestandes der Monarchie, und zwar mit demselben Argument, mit dem er militarisiert worden war: zur Sicherung bzw. Steigerung der Produktion696. Dem Staat fehlten inzwischen jegliche Machtmittel, eine Militarisierung auch real durchzusetzen.

ℹ️Ab Winter 1917 wurde versucht, auch Frauen zwangsweise zur Arbeit zu verpflichten. Doch schlug man wegen Widerstands aus dem Handelsministerium nicht einfach vor, die bestehende Kriegsleistungspflicht697 auf Frauen auszudehnen, stattdessen orientierte man sich an einem neuen deutschen Gesetz698. Ein Zivildienstpflichtgesetz war in Deutschland etwa ein Jahr zuvor am 6. November 1916 mit dem Namen „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ in Kraft getreten. Seither wurde ein ähnliches Gesetz für Österreich in der (nicht zuletzt deutschnationalen) Öffentlichkeit immer wieder thematisiert699. Das deutsche Gesetz galt aber nicht für Frauen. Das war für Österreich anders geplant.

ℹ️Im Ministerrat wurde Mitte November 1917 ein solches Zivildienstpflichtgesetz zweimal behandelt, in der zweiten Sitzung als „Ersetzung von Militarisierungseinrichtungen“700. Grund für dieses Gesetz war die sinkende Produktion, der man durch Einziehung von Bevölkerungsschichten begegnen wollte, die bisher angeblich nicht arbeiten wollten. Eine solche Gesetzesinitiative stieß aber auf massive Kritik, nicht zuletzt seitens der Sozialdemokraten, und wurde auch juristisch angefochten. Die Frage war im Abgeordnetenhaus anlässlich einer Anfrage der tschechischen Sozialdemokraten Winter, Aust und František Soukup zur Militarisierung der Arbeiter in Böhmen am 6. November aufgekommen, die argumentierten, dass die Vereidigung ganzer Betriebsbelegschaften für den Landsturm im Widerspruch zum Landsturm- und Wehrgesetz stünde. Landesverteidigungsminister Czapp sagte in seiner Antwort, er lasse zur Zeit nicht militarisieren, während die Sache beim Obersten Militärgerichtshof anhängig sei701. Jene Arbeiter, die nicht als Landwehrsoldaten zur Arbeit gezwungen werden konnten, etwa weil sie bereits eingezogen, aber noch nicht vereidigt waren, wurden aber in der Praxis auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes herangezogen702.

ℹ️Vermutlich nach diesem Vorbild und weil eine Ungesetzlichkeit der Militarisierung im Raum stand, suchte der Ministerrat nach Ersatzmöglichkeiten. Der zweite gewichtige Hintergrund war, dass man Frauen, die nicht bereits in der Rüstungsindustrie beschäftigt waren, über das Kriegsleistungsgesetz nicht zur Arbeit zwingen konnte. Mit dem Zivildienstpflichtgesetz hoffte man auch, die zum Militär eingezogenen Arbeiter durch Frauen zu ersetzen, also die Arbeitspflicht auf Frauen auszudehnen.

ℹ️In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 15. März 1918 wies das Haus das Zivildienstpflichtgesetz, „das in den nächsten Tagen zur Vorlage kommen soll“, dem Wehrausschuss zu703. Am selben Tag beriet der Ministerrat das Gesetzesprojekt unter einem neuen Titel: „Gesetzentwurf zur allgemeinen Arbeitspflicht der Männer und Frauen im Kriege“704. Noch einmal beraten wurde es drei Tage später705. Dem Vorschlag, der dem Beispiel Deutschlands folgte, stand der Leitartikler Emil Woinovich in der Neuen Freien Presse positiv gegenüber, weil das dadurch geschaffene „Arbeiterreservoir“ enorm wäre706. Die Arbeiter-Zeitung sagte dem Gesetzentwurf dagegen keine Aussichten auf Annahme im Abgeordnetenhaus voraus und argumentierte, dass zwar „die allgemeine Arbeitspflicht ein wunderbarer Gedanke“ sei, doch würde dieser Gesetzentwurf „der Staatsgewalt und in überwiegendem Maße dem Militarismus die absolute Verfügungsgewalt über alle Menschen im Staate geben“707. Am 16. Juli wurde das angekündigte Gesetz schließlich unter dem neuen Titel in den Reichsrat eingebracht: Gesetz betreffend die allgemeine Arbeitspflicht im Kriege708. Die Vorlage blieb im Wehrausschuss stecken709.

ℹ️Der Bedarf an heimischen Arbeitern wurde auch deshalb größer, weil fremde Arbeitskräfte knapper wurden, deren Situation man bisher hatte ausnutzen können. Nach den Bestimmungen des Friedens von Brest-Litowsk mussten die russischen Kriegsgefangenen in ihre Heimat entlassen werden, womit man auch deren teils illegal genutzte Arbeitskraft verlor. Es wurde nach Ersatz gesucht710. Vertraulich teilte Verteidigungsminister Czapp Hussarek mit, das Kriegsministerium werde trachten, dass die russischen Kriegsgefangenen nicht „vor Beendigung der diesjährigen Ernte“ abgezogen werden711.

l) Militärversorgung

ℹ️Eines der größten Probleme der Sozialpolitik war die Versorgung von Angehörigen der zum Militär eingezogenen Personen und von Invaliden, die der Krieg in großer Zahl erzeugte. Bereits im März 1915 hatte der Landesverteidigungsminister daran erinnert, „dass die Versorgung der Militärinvaliden und ihrer Angehörigen nach den bisherigen Vorschriften und aufgrund deren ganz veralteter Ansätze eine durchaus unzulängliche sei“. Es bestehe „daher die Notwendigkeit, seinerzeit ein neues Militärversorgungsgesetz zu schaffen, für welches der Entwurf auch bereits fertiggestellt sei“712. Der Entwurf sah vor, die Versorgungsgesetze für Kriegsinvalide713 und für Witwen und Waisen gefallener oder an Kriegsfolgen Verstorbener714 in ein einheitliches Gesetz zusammenzuführen715. Wegen des fehlenden Gesetzes musste man sich weiterhin gesondert um die Familien716 und um die Angehörigen und Kinder Gefallener und deren Unterhalt kümmern, wobei explizit auch uneheliche Nachkommen einbezogen waren717.

ℹ️Am 1. Oktober 1918 war endlich die Zeit gekommen, dieses Gesetz dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorzulegen718. Es kam jedoch über den Wehr- und Unterhaltsbeitragsausschuss nicht mehr hinaus719. Ebenso erging es dem Entwurf eines Zusatzrentengesetzes zur Militärversorgung720. Anfang August 1919 erließ dann die deutsch-österreichische Staatsregierung eine Vollzugsanweisung, „mit der vorläufige Bestimmungen erlassen werden, durch welche die Versorgung der Personen des militärischen Berufsstandes und ihrer Hinterbliebenen mit der Versorgung der Zivilstaatsangestellten und ihrer Hinterbliebenen in Übereinstimmung gebracht wird“721.

ℹ️Während der Brussilov-Offensiven in der zweiten Jahreshälfte 1916 kamen besonders viele Angehörige der österreichisch-ungarischen Armeen ums Leben oder gerieten in Gefangenschaft. Die Folgen für die Angehörigen beschäftigten die Regierung auch, denn das Parlament verlangte sowohl die Erhöhung722 als auch die grundsätzliche Neuregelung der zuletzt 1912 reformierten Unterhaltsbeiträge723, und zwar mit Erfolg: Das Gesetz von Juli 1917 weitete den Kreis der Unterhaltsberechtigten aus und machte die Beantragung einfacher724. Dies bedeutete eine qualitative Veränderung und Ausdehnung des österreichischen Sozialstaates725.

ℹ️Bevor Geld an Witwen und Waisen ausgezahlt werden konnte, mussten Vermisste aber zunächst einmal für tot erklärt werden. Auch die Benachrichtigung der Angehörigen von Vermissten über deren Tod war nicht geregelt. Nachdem bereits 1914 vom Reichsrat beratene Novellen des ABGB gerade in diesen Fragen in den ersten Kriegsjahren als kaiserliche Verordnung erlassen worden waren726, sollte in der zweiten Kriegshälfte auch das Gesetz des Verfahrens der Beweisführung von Todeserklärungen727 angesichts der schieren Masse von Vermissten novelliert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf stand Ende Mai 1917728 und noch einmal zehn Monate später auf der Tagesordnung des Ministerrates729. Mit den Maßnahmen vom März 1918 wurden praktisch die Wartefrist bis zur Todeserklärung von Vermissten verkürzt und der gerichtliche Aufwand verringert730.

ℹ️Die Kriegsinvaliden, ob zivil oder militärisch, wurden in der sozialen Initiative 1917 teilweise entlastet731, erzielten aber erst in der Nachkriegszeit substanzielle Erfolge hinsichtlich besserer Versorgung und Repräsentation732, nicht zuletzt durch Selbstorganisation und Protest733.

m) Soldatennachschub

Auch den Nachschub an Menschen für das Militär zu sichern, war eine Aufgabe der Regierung, besonders in der zweiten Kriegshälfte. ℹ️Einige Maßnahmen betrafen nur kleine Gruppen Wehrpflichtiger. So mussten sich die wegen körperlicher oder geistiger Untauglichkeit aus den Listen der Landsturmpflichtigen Gestrichenen ab Anfang April 1917 erneut auf Tauglichkeit untersuchen lassen, nicht zuletzt, weil während des Krieges mit jeder Landsturmmusterung die Tauglichkeitsanforderungen gesenkt worden waren, sodass in Friedenszeiten als untauglich Befundene nach den aktuellen Bedingungen als tauglich qualifiziert werden konnten734. Dies betraf aber nicht nur die Bedingungen für den Militärdienst generell. Auch für Schreibstubendienste war nicht die volle Tauglichkeit notwendig, sodass zum Waffendienst taugliche Personen auf solchen Posten durch Frontdienstuntaugliche ersetzt werden konnten735. ℹ️Auch wurde die Entlassung der älteren Jahrgänge, die ihre Dienstpflicht erfüllt hatten, sistiert736. ℹ️Schließlich wurde auch ein Duellverbot erlassen, damit kein Offizier dem Militärdienst verloren ging737. Hingegen konnten Parlamentsabgeordnete aufgrund ihrer Immunität nicht mehr eingezogen werden. Auch bereits assentierte Abgeordnete mussten entlassen werden738.

ℹ️Das am 10. Mai 1915 durch eine Notverordnung ausgedehnte Wehrpflichtgesetz739 wurde dem Abgeordnetenhaus am 30. Mai 1917 zur Annahme vorgelegt740 und dort dem Wehrausschuss zugewiesen741. Nachdem sich hier aber nichts tat, stellte der tschechische Agrarier Josef Prošek am 20. Februar 1918 den Antrag, dem Ausschuss eine vierwöchentliche Frist zur Berichterstattung zu stellen, der angenommen wurde, um eine Verhandlung im Plenum des Hauses zu erzwingen742. Diese Frist wurde schließlich bis zum (unbestimmten) Zeitpunkt erstreckt, an dem der Ausschuss den Bericht „fertiggestellt haben wird“743. Der Gesetzentwurf kam aber nie aus dem Wehrausschuss heraus, womit die kaiserliche Verordnung daher faktisch in Kraft blieb.

ℹ️Am 19. April 1918 beriet der Ministerrat über die dem Parlament vorgelegte kaiserliche Verordnung vom 1. Mai 1915, mit der das Landsturmgesetz abgeändert worden war744. Da der Reichsrat bis zu seinem Ende keinen Beschluss fasste, blieb auch sie in Kraft745.

ℹ️Selbst als der Ministerrat wegen wirtschaftlicher Notwendigkeiten über Enthebungen vom Militärdienst nachdenken musste, tat er das in einer das Militär soweit irgend möglich schonenden Weise. Der Minister für Landesverteidigung berichtete am 13. Juni 1918, dass das Enthebungswesen „ihm eine außerordentlich schwere Verantwortlichkeit aufbürde“ und bat die Kollegen um Unterstützung durch Entsendung von Delegierten sämtlicher Ressorts in die Enthebungsgruppe: „Es sei oft schwer, eine sehr gerechtfertigte Enthebung durchzusetzen, während andererseits eine Reihe von Leuten offenbar ohne zureichenden Grund enthoben erscheinen.“ Der Ministerpräsident meinte, das werde der Regierung in Presse und Parlament mitunter negativ angelastet746.

ℹ️Doch dachte man auch schon an die ersten Jahre nach der Demobilisierung und wollte den Friedensstand der Armee festsetzen. Dabei befürchtete Seidler, die Festsetzung könnte „Blätterrauschen“ verursachen, weil sie eine „Enttäuschung der Öffentlichkeit mit sich bringen könnte, die ja ihrerseits auf eine Erleichterung der militärischen Lasten nach dem Kriege hoffe“. Anlass war der öffentliche Diskurs: Dort stand laut Handelsminister Wieser inzwischen „die Idee der Abrüstung zu sehr [im] Vordergrund“. Aber auch demografische Faktoren spielten eine Rolle. Der Minister für soziale Fürsorge Mataja konstatierte, der angepeilte Sollstand der Armee werde wegen der „Erschöpfung des Menschenmateriales im Kriege“ eine zu große Belastung für die Bevölkerung sein, außerdemf fehlten derzeit für die Aufteilung der Kontingente zwischen Österreich und Ungarn die statistischen Grundlagen747.

ℹ️Auch bei der Besprechung von Grundlinien einer Heeresreform am 1. Juli 1918 ging es um die Länge des Wehrdienstes in der Zukunft angesichts der durch die Verluste im Krieg massiv reduzierten wehrpflichtigen Bevölkerung, was bemerkenswert ist748. Um dem Mangel an Soldaten in den Jahren nach dem Krieg zu begegnen, würde „wenigstens für die Übergangszeit für den Einzelnen eine längere Dienstzeit als die zweijährige herauskommen“, hielt Wieser fest. Die Prinzipien hinter den Überlegungen wollte er durchdacht wissen, „da die volkswirtschaftliche Tragweite der Maßnahme gegenwärtig gar nicht überblickt werden könne“. Die „plötzliche Abwendung von der bisher in den Vordergrund geschobenen Idee der Abrüstung“ sehe er immer noch gegeben. Der Minister für Landesverteidigung glaubte, „es handle sich nur um die Absteckung eines Rahmens, der ja praktisch nicht voll erreicht zu werden brauche“, während der Justizminister dagegenhielt, „dass eben schon der abgesteckte Rahmen eine wesentliche Mehrbelastung bedeute, selbst wenn die Stände nicht ganz bis zum Höchstmaße der in Aussicht genommenen Präsenzziffer ausgefüllt werden. Die geplante Reform bedeute unter allen Umständen eine Vermehrung der Divisionen von 45 auf 60 und der Korps von 16 auf 20“749, also mehr als die gesamte bewaffnete Macht der Monarchie bei Kriegsbeginn (49 Divisionen in 16 Korps)750, was realitätsfern erschien751.

ℹ️Mitte Oktober 1918 trat Landesverteidigungsminister Czapp gegen den Standpunkt seines ungarischen Amtskollegen, General Sándor Freiherrn v. Szurmay, und des Armeeoberkommandos dafür ein, auch die Zeit als Landsturmarbeiter in militarisierten Betrieben in die geleistete Dienstpflicht einzuberechnen752.

ℹ️Auch das Kriegsgerät musste nach dem Krieg einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. Im Juli wurde die Errichtung einer österreichischen Hauptanstalt für Sachdemobilisierungsvorbereitung besprochen, was mit Verordnung des Finanzministers vom 13. Juli 1918 in die Tat umgesetzt wurde753. Operativ wurde die Hauptanstalt in Deutsch-Österreich durch Verordnungen des Staatsamtes für Kriegs- und Übergangswirtschaft, jenes der Finanzen und jenes für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten754. Die Umsetzung der Demobilisierung war dann die Aufgabe der Nachfolgestaaten und beschäftigte daher intensiv auch die Regierung der neuen Republik Österreich755.

n) Staatsbedienstetenversorgung

ℹ️Auch in der zweiten Kriegshälfte mussten, so wie schon seit Anfang 1916756, die Staatsbediensteten regelmäßig mit Zulagen bedacht werden, um die Teuerung ausgleichen zu helfen, denn, wie der Finanzminister im Kabinett Koerber, Karl Marek, es am 25. November 1916 formulierte, „die anhaltenden und drückenden Teuerungsverhältnisse erheischen dringend weitere Vorsorgen zugunsten der aktiven und pensionierten Staatsangestellten“. Eine Fortzahlung der vorgesehenen Zulagen reiche nicht aus, eine Erhöhung sei nun „unerlässlich geworden, wie dies schon die frühere Regierung in Aussicht genommen hatte“. Er rechnete, wie dies in Ungarn sowie Bosnien und Herzegowina bereits der Fall war, „mit einer bedeutenden, zum Teil einer Verdoppelung gleichkommenden Steigerung“. Unter anderem deshalb wollte Marek einen „Reformpunkt unseres Besoldungssystems“ verwirklichen, nämlich die Auszahlung des Gehaltes inklusive Aktivitätszulage in monatlichen Nettobeträgen und die „Auflassung der Gehaltsabzüge“, denn dies biete „ein wirksames Mittel für die Aufbesserung der Lage der Staatsbediensteten, ohne nach Außen hin in die Erscheinung zu treten“757.

ℹ️Verwirklicht wurde die Maßnahme durch die – von Mareks Nachfolger Spitzmüller – am 4. Dezember 1916 erlassene „Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien, betreffend Zuwendungen an Staatsbedienstete aus Anlaß der durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Es war eine Mischung der zwei Elemente: Übernahme der Gehaltsabzüge wie der Steuern durch den Staat (§ 1) und Zulagen (§§ 2–7)758.

ℹ️Am 31. Mai 1917 gab es sogar „einmalige“ Zuschüsse zu diesen759. Weil die Teuerung im Krieg weiter zunahm, blieb das Thema Zulagen für Staatsbedienstete auf der Tagesordnung des Ministerrates760 und bedingte weitere Verordnungen, eine im November 1917 über Zulagen der ersten Jahreshälfte 1918761, eine im April 1918762 und schließlich im Juni 1918763. Für die Verordnung vom Juni hatte es sich „aus sachlichen und politischen Gründen als notwendig herausgestellt“, „gegenüber dem bisherigen Zustande eine Verbesserung eintreten zu lassen“, indem „einmalige Beträge, wie sie im November und Mai zugewendet wurden, nun nicht bloß im November, sondern je einmal im August und November“ eingehoben werden sollten764.

Angedacht war auch eine Zentralisierung der Versorgung der Beamten, die in einer öffentlich nicht in Erscheinung tretenden gemeinsamen Stelle von Sozial-, Finanz-, Handels- und Ernährungsministerium koordiniert werden sollte765, wie auch eine Neuregelung der Teuerungszulagen766. Dazu sollte es aber bis zum Ende der Monarchie nicht mehr kommen, dies geschah für die Republik Österreich erst nach dem Krieg767.

ℹ️Auch für spezielle Gruppen von Staatsbediensteten wurden gezielt Zulagen und Aushilfen beschlossen, etwa für die Bediensteten in der Schul- und Hochschullehre768, bei der Eisenbahn769 und für Geistliche770. Weitere Zuwendungen an Staatsbedienstete und Anerkennung ihrer Kriegsleistungen wurden von der Regierung Hussarek behandelt und teilweise verabschiedet, wie das Gesetz betreffend die Gewährung von Teuerungszulagen im Jahre 1918 an die aktiven und pensionierten Lehrpersonen der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen sowie an die Witwen und Waisen nach solchen Lehrpersonen771. Am 11. September 1918 erließ das Finanzministerium dann eine Verordnung über „Zuwendungen an Staatsbedienstete des Ruhestandes, an Witwen und Waisen nach Staatsbediensteten sowie an Personen, die Gnadengaben beziehen aus Anlaß der durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“772. Im Oktober wurde die begünstigte Anrechnung für Vorrückung und Pension behandelt773. Eine kaiserliche Verordnung war dazu am 9. Juni 1915 erlassen774 und dem Abgeordnetenhaus am 30. Mai 1917 vorgelegt worden775. Doch nach der Zuweisung an den Wehrausschuss am 26. Juni 1917 war dazu im Parlament nichts mehr geschehen776.

ℹ️Eine besondere Gruppe an Staatsbeamten waren diejenigen, welche zum Militärdienst einberufen worden waren. Nach dem geltenden Recht zog dies für sie – rein aus beruflichen Gründen – vielfältige Benachteiligungen gegenüber ihren nicht eingezogenen Kollegen nach sich. Denn ihre Stellen waren inzwischen mit anderen Personen besetzt worden, ihre Wiedereinstellung in den Staatsdienst also keineswegs gesichert. Aber auch dann konnten ihnen eigentlich nur neu geschaffene, vielfach mit weniger realen Arbeitsaufträgen versehene Posten angeboten werden, die sie für zukünftige Beförderungen weniger qualifizierten. Ebenfalls wurde ihr Dienstalter nicht ab ihrer Ersteinstellung, sondern ab der Wiedereinstellung berechnet, sodass sie auch für Beförderungen hinten angereiht wurden. Um „die darin liegende Ungerechtigkeit möglichst auszugleichen und auf diese Weise ein ganz hervorragendes, unter den schweren Verhältnissen des Krieges außerordentlich erprobtes Menschenmaterial, das sich selbst anderen Berufszweigen zuwenden könnte, auf diese Weise den Staatsdiensten zu erhalten“777, wurde ein Gesetz vorbereitet, das den Umgang mit den zum Kriegsdienst eingezogenen Beamten regelte. Ein entsprechender Entwurf wurde dem Reichsrat vorgelegt, von ihm aber nicht mehr verabschiedet, sondern für die Republik Österreich erst am 29. Juli 1919 von der konstituierenden Nationalversammlung beschlossen778.

ℹ️Die „Aufhebung der Beschränkung der Erwirkung des Titels und Charakters einer höheren Rangsklasse für Staatsbeamte anlässlich ihrer Pensionierung“ wurde am 8. August 1917 besprochen779. Dies war allerdings bereits ein altes Problemfeld. Schon 1899780 war die Frage der „Erwirkung des Titels und Charakters einer nächsthöheren Rangsklasse für Rechnungsbeamte des Handelsressorts“ erörtert worden und 1909781 die „Pflege des Einvernehmens mit dem Finanzministerium bei der Erwirkung des Titels und Charakters einer höheren Rangsklasse anlässlich der Pensionierung von Staatsbeamten“.

ℹ️Gleiches galt für Gnadengaben. Hier waren 1900 und 1910 Einschränkungen eingeführt worden782, von denen nun vermehrt explizit abgegangen wurde, weshalb der Ministerrat in diesen Fällen bemüht werden musste783. Gnadengaben wurden verstärkt im Oktober und November 1918 genehmigt, aber entsprechende Vorträge nicht mehr von Kaiser Karl resolviert784.

o) Weitere Leistungen des Staates

ℹ️Für die massiven Sachbeschädigungen in den Frontgebieten mussten weitere Maßnahmen gesetzt werden785. Auch hier wurde gestritten, welcher Teil Österreich-Ungarns dafür wie viel aufbringen sollte786. In den Frontgebieten waren auch viele Wohnungen und Arbeitsstätten zerstört worden. Gerade für Galizien war die Vergütung der Kriegsschäden ein wichtiges Anliegen. Gałecki forderte und bekam deshalb eine Zusicherung des Ministerrates, die Schäden als Kriegsauslagen zu zählen, die aber wenig wert war, weil sie die Zustimmung Ungarns erforderte787.

Die Nahrungsmittelversorgung der Mindestbemittelten war eine wichtige Aktion des Volksernährungsamtes Mitte 1917788. ℹ️Wie dieses System an seine Grenzen stieß, zeigt das Beispiel Triest789.

ℹ️Als Teilaspekt des sozialpolitischen Programms beriet der Ministerrat Änderungen des aus dem Jahr 1888 stammende Krankenversicherungsgesetzes790.

Auch eine systematische Jugendfürsorge sollte es geben, ein Punkt, mit dem sich Baernreither, der als Minister ohne Portfolio mit der Koordination der Sozialagenden betraut war, befasste, und der später in Ministeriumsgründungen einfließen sollte.

ℹ️Ein besonderes Projekt, das von der cisleithanischen Regierung begonnen wurde und die Monarchie lange überdauerte, war ein Vorschlag des Ackerbauministers Silva-Tarouca. Ausgerechnet dieser Aristokrat mit wenig Sympathie für Parlamentarismus und Massenbewegungen791, beantragte, ein Grundstück im Wienerwald den sozialistischen Kinderfreunden zu überlassen. Seine Begründung (oder Rechtfertigung): „Angesichts des ausgesprochenen Wohlfahrtscharakters dieser Institution ist das weitestgehende Entgegenkommen des Staates gerechtfertigt“792. Es handelte sich um das Grundstück Finsterleiten bei Rekawinkel im damaligen Gerichtsbezirk Purkersdorf, wo ein Ferienlager entstand, das bis in die 1970er als Zeltlager genutzt wurde, und wo die Kinder angeblich wie im Dschungelbuch lebten. Es wurde unter anderem von Kinderfreundegruppen aus Wien genutzt793. Das Lager in der Finsterleiten sollte die wohl erste der „Kinderrepubliken“ der Zwischenkriegszeit werden.

7 Die Staatsfinanzen Cisleithaniens in der zweiten Hälfte des Krieges

a) ℹ️Das Budget im Reichsrat

Die Wiedereinberufung des Parlaments stellte besonders für die Finanzpolitik eine einschneidende Zäsur dar. Da der Reichsrat, dessen zentrales Recht die Budgetbewilligung war, seit März 1914 vertagt und seit Juli 1914 geschlossen war, konnte die Regierung bis Mai 1917 ihre Finanzpolitik ohne seine Mitspracherechte umsetzen. Allerdings hatte der Reichsrat sein Kontrollrecht bereits in Friedenszeiten nur ungenügend wahrgenommen, lag doch das letzte regulär bewilligte Finanzgesetz vor Kriegsbeginn bereits vier Jahre zurück794. Ab 1911 war an die Stelle des vom Parlament bewilligten Finanzgesetzes der Zentralrechnungsabschluss getreten795, der dem Reichsrat nachträglich vorgelegt werden sollte, eine Anordnung, die teilweise durch ein Gesetz, teilweise durch kaiserliche Verordnungen erlassen wurde796. Die provisorische Bewilligung zur Tätigung von Ausgaben und Forterhebung der Steuern, Abgaben und Gefälle erfolgte seit Beginn des Jahres 1914 durch kaiserliche Verordnungen, zum letzten Mal für die Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 1917797. Wegen der Einberufung des Parlaments benötigte der Ministerrat ab 1. Juli 1917 wieder dessen die Zustimmung. Insofern war die Aktivierung des Reichsrates ein Wagnis, weil keineswegs sicher war, dass er das Budget auch bewilligen würde, allein aufgrund der – oft gegensätzlichen – Interessen der Nationalitäten.

Für das neue Budgetjahr 1917/1918798 legte Finanzminister Spitzmüller dem Reichsrat zunächst kein Finanzgesetz, sondern nur ein Provisorium „betreffend die Führung des Staatshaushaltes“ für den Zeitraum von Juli bis Dezember 1917 vor799. Das Abgeordnetenhaus verlangte jedoch ein Finanzgesetz und verkürzte in ihrer Bewilligung das Budgetprovisorium von sechs auf vier Monate bis 31. Oktober, explizit vom Berichterstatter damit begründet, dass das Abgeordnetenhaus „endlich einen Staatsvoranschlag vor sich haben“ wollte, damit es „ihn prüfen und auch verbessern“ könne800. Deshalb legte der neue Finanzminister Wimmer mit einem weiteren halbjährigen Provisorium zur Führung des Staatshaushalts von November 1917 bis April 1918 auch den gesamten Finanzgesetzentwurf 1917/1918 dem Abgeordnetenhaus vor. Dennoch wurde das Provisorium auch diesmal nur auf vier Monate bis Februar 1918 gewährt, nun allerdings nicht auf Grund des Antrags des Berichterstatters, sondern eines Antrags des Abgeordneten Andrzej Kędzior aus dem Polenklub801.

Das Finanzgesetz 1917/1918 selbst wurde vom Parlament nicht verabschiedet, sondern blieb im Abgeordnetenhaus in der zweiten Lesung stecken802. Die Annahme des Finanzgesetzes durch den Reichsrat war jedoch mit der Bewilligung des dritten viermonatigen Budgetprovisoriums von März bis Juni, also bis Budgetjahresende, obsolet geworden803. Daher wurde die Regierung mit der Bewilligung des ersten Budgetprovisoriums 1918/19 von Juli bis Dezember 1918 auch aufgefordert, die Einnahmen und Ausgaben für das alte Budgetjahr als Verordnung des Gesamtministeriums zu publizieren804.

Das Finanzgesetz 1918/19 brachte dann Wimmer mit einer längeren Rede persönlich in das Abgeordnetenhaus ein805. Dieses Gesetz wurde dem Finanzausschuss zugewiesen, hier aber kein Beschluss gefasst. Allerdings forderte die Budgetkommission des Herrenhauses am 27. Juli 1918 „die Regierung zu einer nachdrücklichen Ingerenz“ bei der Militärverwaltung auf, weil die Kommission der Auffassung sei, „die Gebarung der Heeresverwaltung lasse es an der wünschenswerten Sparsamkeit mangeln“806. Diese Meinung teilte auch Hussarek, war jedoch gegenüber dem Militär machtlos.

Aber nicht nur wegen des Bewilligungsrechtes, auch aus einem zweiten Grund war der Schritt zur Wiedereinberufung des Reichsrates für die Regierung ein Wagnis. Bisher musste sie ihren Staatshaushalt nicht offenlegen. Zwar wurden für die Budgetjahre 1914/15, 1915/16 und 1916/17 Aufstellungen der Ausgaben und Einnahmen im Reichsgesetzblatt veröffentlicht807, diese hatte aber wenig mit der realen Situation zu tun. Denn die Kriegsausgaben wurden darin auch nicht ansatzweise ausgewiesen. Die gemeinsamen Ausgaben, worin die gesamten Militärausgaben enthalten waren, wiesen mit 350, 250 bzw. 240 Millionen Kronen nur Friedensbudgets aus. Die Realität sah anders aus, und eine Einsicht in diese Realität verlangte nun der Reichsrat mit seiner Forderung nach der Vorlage eines Jahresbudgets808.

b) Die Entwicklung der Staatsfinanzen

ℹ️Der Krieg brachte steigende Forderungen der Kriegsverwaltung mit sich; die Finanzverwaltung hatte diese lediglich bestmöglich zu erfüllen. Das Kriegserfordernis – das es im Frieden natürlich nicht gab, also null Kronen betrug – stieg bis zum Budgetjahr 1915/16 auf 15,1 Milliarden und bis zum letzten Jahresabschluss Juli 1917 bis Oktober 1918 auf 23,9 Milliarden Kronen809, von denen Cisleithanien quotengemäß 9,6 bzw. 15,2 Milliarden Kronen zu tragen hatte, der Rest entfiel auf Ungarn.

ℹ️Der Krieg bewirkte aber nicht nur das Anwachsen der militärischen Erfordernisse. Ebenso stiegen als Folge des Krieges viele andere Ausgaben, besonders die sogenannten Kriegsmaßnahmen. Das waren Unterstützungen für eingerückte Militärpersonen und deren Angehörige, die Kosten der Kriegsflüchtlinge und der Zivilkriegsbeschädigten oder Unterstützungen angesichts der Teuerung im Krieg810; hinzu kam noch der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete. Diese Ausgaben machten 1915/16 für Cisleithanien 1,8 Milliarden Kronen aus, im Budgetentwurf 1917/1918 waren 6,5 Milliarden dafür vorgesehen. Auch solche Ausgaben gab es vor dem Krieg schlicht nicht. Schließlich kam als steigende Ausgabe noch der Schuldendienst hinzu, der von einer halben Milliarde Kronen 1913 auf 1,5 Milliarden im Juni 1916 und drei Milliarden im Oktober 1918 anwuchs; abzüglich der gemeinsamen Ausgaben (die fast zur Gänze die rein militärischen Ausgaben abdeckten) stiegen die Staatsausgaben, die im letzten ganzjährigen Friedensbudget 1913 2,8 Milliarden ausgemacht hatten, auf 5,4 Milliarden 1915/1916 und 12 Milliarden 1917/1918811. Auch die Zivilausgaben vervielfältigten sich.

ℹ️Den Entscheidungsträgern war durchaus bewusst, dass viele dieser Ausgaben auch nach Ende des Krieges langfristige Belastungen des Staatsschatzes bleiben würden, wie beispielsweise der Zinsendienst, der sich bei Kriegsende gegenüber 1913 versechsfacht hatte. Dieses Anwachsen der Ausgaben konnte der Finanzminister jedoch nur hinnehmen. Denn an der Finanzierung der so genannten Staatsnotwendigkeiten für das Militär und zur bestmöglichen Befriedung des Hinterlandes führte kein Weg vorbei. Während in früheren Zeiten der Finanzminister den Forderungen anderer Minister vehement entgegengetreten war812, war es nun oft dieser selbst, der hohe Ausgaben beantragte, weil, wie Marek bei der zusätzlichen Erhöhung der Teuerungszuschläge für Staatsbedienstete und Pensionisten um 100 Millionen Kronen ausführte, „unter den obwaltenden Umständen […] nicht bloß eine Fortzahlung […] sondern auch eine entsprechende Erhöhung derselben unerlässlich geworden“ sei813. Die Bitten seines Nachfolgers Wimmer „um größtmögliche Sparsamkeit in den einzelnen Ressorts“814 zeugten nur von der Ohnmacht der Finanzminister angesichts der Sachzwänge.

ℹ️Während die sogenannten Notenbankkredite ab Mitte 1915 nicht mehr Thema im Ministerrat waren – wiewohl sie zunehmend in Anspruch genommen wurden –, informierte der Finanzminister bis zum Frühling 1917 stets über die Auflegung einer neuen Kriegsanleihe815. Die Zustimmung des Ministerrates war sicher. Die siebte und die achte Kriegsanleihe kamen hingegen nicht einmal mehr auf die Tagesordnung, sie wurden einfach aufgelegt. Lediglich die „Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für um die Platzierung der Kriegsanleihen besonders verdiente Persönlichkeiten“ kam zur Sprache816.

ℹ️Probleme mit der Kreditfinanzierung des Krieges hätten hingegen durch die Staatsschulden-Kontrollkommission kommen können, die „zum Zeichen der von der Commission geübten Controle“ neue Schuldurkunden der Anlehen oder die Konvertierung alter „mit der Namensstampiglie des Präsidenten und eines Commissionsmitgliedes unterfertigen“ musste817. Allerdings verweigerte auch die Staatsschulden-Kontrollkommission ihre Unterschrift nicht. Als sie dem Abgeordnetenhaus ihren Bericht über ihre Mitwirkung bei den Kreditoperationen vorlegte818, führte das zu einem scharfen Angriff des Finanzausschusses auf diese Kontrollinstitution, der vorgeworfen wurde, bereits vor dem Krieg an der „verfassungsbrecherischen Tätigkeit des Ministeriums Stürgkh teilgenommen“ und „sich als ein vollständig rückgrat-, mark-, und haltloses Gebilde erwiesen“ zu haben, „das weder die Gesetze beachtet noch die Rechte des Reichsrates achtet, sondern sie preisgibt“819. Eine Auseinandersetzung in dieser Frage während der Ausschussverhandlungen besprach auch der Ministerrat820.

c) ℹ️Die Steuerpolitik

Schon mit Kriegsbeginn stand außer Frage, dass die normalen Staatseinnahmen aus Steuern und Abgaben nicht ausreichen würden, die kriegsbedingt ständig steigenden Ausgaben decken zu können821; es führte kein Weg an einer Finanzierung des Staatshaushalts durch Kredite vorbei. Dazu entwickelte sich im ersten Kriegsjahr ein System aus drei Einnahmequellen: 1.) den regulären Zuflüssen aus Steuern, Abgaben und Staatsbetrieben (weiterhin verkürzt als Steuereinnahmen bezeichnet); 2.) der Vermehrung des Papiergeldumlaufes durch erst mit ein Prozent, dann 0,5 Prozent sehr niedrig verzinsten Notenbankkrediten; und schließlich 3.) um durch Geldabschöpfung einer durch die Papiergeldvermehrung geförderten Inflation entgegenzuwirken, den Kriegsanleihen, die aber mit 5,5% deutlich höher verzinst waren822. Anders als die Ausgaben konnten die Steuereinnahmen nicht flexibel steigen, ihr Anteil an der Deckung der Ausgaben schrumpfte permanent, das Verhältnis von Steuer- und Kreditfinanzierung drehte sich um: Wurden 1913 noch 95% der Ausgaben durch Steuern und 5% durch Kredite gedeckt, betrug das Verhältnis bereits im ersten Kriegsjahr 1914/15 nur mehr 25% Steuern zu 75% Kredite und ab 1915/16 20% zu 80%.

ℹ️Obwohl die Finanzverwaltung ursprünglich meinte, an die „Erschließung neuer staatlicher Einnahmsquellen […] nicht im entferntesten denken“ zu können823, war sie Ende 1915 gezwungen, genau dies zu tun. Nach Vorbereitungen trug Leth eine große Steuerreform Ende August 1916 im Ministerrat vor, ℹ️in deren Zentrum die Einführung einer Kriegsgewinnsteuer stand. Dies sollte die „Aufrechthaltung einer geordneten Staatswirtschaft“ ermöglichen824. Die mit 200 Millionen Kronen veranschlagten Mehreinnahmen aus den Eisenbahnen brachte erst Leths Nachfolger Marek im Ministerrat zur Beratung und die Maßnahme wurde erst unter dessen Nachfolger, Spitzmüller, finalisiert825.

Diese Steuerreform konnte nicht dazu dienen, der prinzipiellen Finanzierung der Ausgaben durch Kredite entgegenzuwirken, sondern war in einer Höhe geplant, um die massiv gestiegenen Schulden langfristig bedienen zu können, wobei Leth von Zinsen in Höhe von zwei Milliarden Kronen ausging. Dies bereits in Kriegszeiten zu tun, war notwendig, weil „die Deckung der Zinsen für die Kriegsanleihen das wirksamste Mittel sein wird, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Bonität der vier österreichischen Kriegsanleihen zu erhalten“826. Diese Reform griff aber noch zu kurz, da der Zinsendienst bis Kriegsende auf drei Milliarden ansteigen sollte827.

ℹ️Was die indirekten Steuern betraf, waren diese Einnahmeposten, besonders aus dem Zivilkonsum, rückläufig. Der Krieg bewirkte einerseits das Steigen der Produktionspreise für die Staatsbetriebe, andererseits durch den zunehmenden Mangel an Versorgungsgütern einen Rückgang des Verbrauchs. Die Gewinne aus Staatsbetrieben und die Einnahmen aus den Verzehrungssteuern sanken. Um das zu bremsen bzw. dem Einhalt zu gebieten, mussten wiederum die Konsumsteuern und die Verschleißpreise der Staatsmonopole angehoben werden. ℹ️Am 22. Februar 1917 wurden zum dritten Mal – nach 1915 und 1916828 – die Preise für das Staatsmonopolgut Tabak erhöht, wodurch 150 Millionen Kronen Mehreinnahmen erhofft wurden829; ℹ️zum vierten Mal war dies bei den Verzehrungssteuern auf Branntwein mit kaiserlicher Verordnung vom 9. April 1917 der Fall830. ℹ️Ein Gesetzentwurf über die Erhöhung der Zuckersteuer wurde am 20. November 1917 im Abgeordnetenhaus eingebracht831, aber nicht mehr erledigt; als es der Staatsverwaltung aber in der Betriebsperiode 1918/19 nicht gelang, die Zuckerraffinerien mit ausreichend Kohle zur Verarbeitung der gelieferten Rüben zu beliefern, wälzte sie die entstehenden Lagerungskosten durch Zuschläge auf die Konsumenten ab832. Wie beim Zucker bewilligte der Reichsrat die Erhöhung der Verzehrungssteuer auf Wein833 und deren Neueinführung für Kohle834 nicht. Nur bei Staatsbetrieben, deren Tarife ohne Mitwirkung des Parlaments bestimmt werden konnten, kam es zu Erhöhungen: ℹ️bei den Staatseisenbahnen835, bei der ℹ️Post836 und bei Telegrafen und Telefon837.

ℹ️Bei den direkten Steuern sollten ℹ️die Effektenumsatzsteuer838 und die ℹ️Steuerskala der 1916 eingeführten Kriegsgewinnsteuer angehoben werden839, zwei wichtige Projekte der Regierung. An der Vorlage zur Kriegsgewinnsteuer nahm das Abgeordnetenhaus Änderungen vor, indem es sie besonders für Unternehmen noch weiter ausbaute. Dies stieß allerdings bei Finanzminister Wimmer auf Ablehnung. Als der Entwurf des Abgeordnetenhauses ins Herrenhaus kam, stellte dieses das Gesetz gänzlich zurück und arbeitete einen neuen eigenen Gesetzentwurf „betreffend die Sicherstellung einer Kriegssteuer von höheren Geschäftserträgnissen der Gesellschaften und vom Mehreinkommen der Einzelpersonen aus dem Jahre 1917“ aus, um mehr Beratungszeit für das eigentliche Steuergesetz zu haben, ohne diese Staatseinnahme an sich zu gefährden. Dem trat dann auch das Abgeordnetenhaus bei840. Die ursprüngliche Regierungsvorlage wechselte noch dreimal zwischen beiden Häusern des Parlaments, bevor beide einem Entwurf zustimmten, der dann am 26. Februar 1918 vom Monarchen sanktioniert wurde841. Auf Initiative des Finanzausschusses über „die Ausdehnung der Kriegssteuer für höhere Erträge und Einkommen auf das Jahr 1918 sowie eine erläuternde Bestimmung, betreffend den § 21 des geltenden Gesetzes“ entstand ein Gesetz, das die Abschreibemöglichkeiten von den Gewinnen reduzierte842. Im § 37 des Gesetzes vom 26. Februar 1918 war festgehalten worden, dass die Kriegsgewinnsteuer der Oesterreichisch-ungarischen Bank „abgesondert geregelt werden wird“843. Die Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Reichsrat zu ihrer Besteuerung für das Jahr 1917 beschloss der Ministerrat zwar, er blieb aber im Finanzausschuss des Abgeordnetenhauses stecken844. Somit blieb es bei einer lapidaren Feststellung in der Verordnung des Finanzministeriums vom 6. Juli 1918 zu § 37: „Die Besteuerung der Oesterreichisch-ungarischen Bank für die Jahre 1914, 1915 und 1916 wurde mit Gesetz vom 30. Dezember 1917, RGBl. Nr. 11 ex 1918, geregelt.“845 Eine Kriegsgewinnsteuer für 1917 und 1918 wurde für sie nicht ausgeschrieben.

Weitere Steuerthemen betrafen „Sonderbestimmungen aus Anlass des Krieges über die Verjährung des Rechtes zur Bemessung und Einforderung von Abgaben“846 und „die Veranlagung der allgemeinen Erwerbsteuer für das Jahr 1917“847. Mit der kaiserlichen Verordnung vom 16. März 1917 „betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen über die direkten Steuern“ wurden lediglich die Steuern den Kriegsverhältnissen angepasst: So konnte bei Elementarereignissen – zu denen auch der Krieg zählte – „ein angemessener Nachlaß der Grundsteuer beansprucht werden“. Besonders aber wurden die Regelungen der Bestimmung der Steuerhöhe und die Strafbestimmungen abgeändert848. Die Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Reichsrat „betreffend die allgemeine Erwerbsteuer und die Grundsteuer für die Steuerjahre 1918 und 1919“ stand zwar im Ministerrat auf der Tagesordnung, ein entsprechendes Gesetz kam aber nicht zustande849.

d) Die Länderfinanzen

ℹ️Die so genannte Pupillarsicherheit zweier Landesanlehen kam im Ministerrat zur Sprache. Das bedeutete, Mittel aus Stiftungen, öffentlichen Anstalten, der Postsparkasse sowie Fideikommiss-, Depositen- und Mündelgelder durften nur in Anlehen investiert werden, denen vom Staat die Pupillarsicherheit zuerkannt worden war. Mit ihr übernahm der Staat die Haftung, wenn der eigentliche Schuldner – Länder oder Gemeinden – seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte. Ein Ansuchen um Pupillarsicherheit für eine Anleihe über 100 Millionen Kronen kam aus Mähren. Da es vor Mai 1917 auf der Tagesordnung des Ministerrates stand, konnte es schnell über eine kaiserliche Verordnung bewilligt werden850. Hingegen besprach die Regierung die Bitte des Landesausschusses der Krain um diese Sicherheit für ein Anlehen über 4½ Millionen Kronen erst im Juni. Nun musste der Weg über ein Gesetz gewählt werden. Ein halbes Jahr später verabschiedete der Reichsrat das entsprechende Gesetz851. Dass speziell beim mährischen Anlehen „aus dem Erlöse des zu begebenden Anlehens bereits fällig gewordene schwebende Schulden rückgezahlt und die Abgänge in der ordentlichen und außerordentlichen Gebarung des Landes in den Jahren 1915 und 1916 gedeckt werden sollen“852, zeugt letztlich von der desolaten Lage der Landesfinanzen Mährens; die der anderen Kronländer dürfte keineswegs besser gewesen sein. Von einer Pupillarsicherheit im eigentlichen Sinne konnte daher keine Rede sein, es ging lediglich um die Haftung des Staates, die er mit der Bewilligung dieser Qualifikation übernahm.

ℹ️Der Finanzbedarf der Länder nahm ab Ende des 19. Jahrhunderts deutlich zu, so dass deren bisherige Einnahmen, die aus Aufschlägen zu gewissen Steuern bestanden, nicht mehr ausreichten. Aus diesem Grund wurde ein gewisser Teil der Branntweinsteuer und der Realsteuern – immer für einige Jahre ausgesprochen – den Ländern gewidmet, zuletzt im Jahre 1914 bis Ende 1917853. 1916 traf dies, befristet mit Ende 1917, auch auf Teile der Biersteuer zu854. Hingegen waren die während des Krieges eingeführten Gebührenerhöhungen für Branntwein, wie Finanzminister Spitzmüller 1917 ausführte, „zur Gänze für den Staatsschatz bestimmt […], zumal die nach dem Gesetze vom 23. Jänner 1914, RGBl. Nr. 14 erfolgenden Branntweinsteuerüberweisungen an die Länder nur bis Ende 1917 wirksam sind“855. Dies hatte zur Folge, dass die Einnahmenreduktion durch den Produktionsrückgang zwar für den Staatsschatz zumindest teilweise kompensiert werden konnten, nicht hingegen für die Landesfonds. „Die Erträge der Branntwein- und Biersteuer sind jedoch bereits im Jahre 1917 infolge verringerter Bier- und Branntweinproduktion so stark zurückgegangen, dass die Anteile der Länder an ihrem Ertrag gegenüber jenen des Jahres 1916 bedeutend zurückbleiben müssten“, hielt Finanzminister Wimmer am 15. November 1917 fest und führte weiter aus, sie „wären daher zu übermäßigen Erhöhungen der Zuschläge zu den direkten Steuern, oder aber zu einer unzureichenden Besorgung ihrer Verwaltungsaufgaben gezwungen“. Er schlug daher vor, „das bisherige System der Überweisungen zu verlassen und diese nicht mehr als Beteiligung der Länder am Ertrage bestimmter Staatssteuern zu gestalten“, sondern „den Ländern in den Jahren 1917 und 1918 dieselben Beträge von zusammen 144,445.680 K als einheitliche Dotation aus allgemeinen Staatsmitteln“ zuzuwenden856. Das am 27. November 1917 in den Reichsrat eingebrachte Gesetz blieb jedoch im Finanzausschuss stecken857. Erst nach dem Krieg bewilligte die provisorische Nationalversammlung die Überweisungen für das Gebiet der neuen Republik Österreich858.

e) Der Zusammenbruch des Systems der Kriegsfinanzierung

ℹ️Dass im Jahr 1917 der Finanzminister zweimal über die „Finanzlage des Staates“ berichtete859, ohne aus dem Titel des Tagesordnungspunktes einen konkreten Anlass – wie ein Steuerreformprojekt – ablesen zu können, deutet auf eine Neuausrichtung der Finanzpolitik hin. Cisleithanien, das wegen des Krieges von seiner Bevölkerung immer mehr forderte, konnte seine Pflichten ihr gegenüber immer schlechter erfüllen, ganz besonders in der bereits seit Kriegsbeginn angespannten Ernährungssituation. Diese begann sich ab der zweiten Hälfte 1916 zu verschärfen und alle Maßnahmen dagegen erwiesen sich als wirkungslos. Dass der Staat die Bevölkerung mit ihren Problemen letztlich sich selbst überließ, musste seine Legitimität fundamental in Frage stellen. Aus diesem Grund begann Cisleithanien 1917 eine soziale Offensive an der Heimatfront, wie Hsia sie nennt860. Diese bedeutete allerdings große zusätzliche Ausgaben in einer Situation, in der sich der Staat zunehmend mit Geldforderungen des Militärs konfrontiert sah und die bisherige Finanzierung über Kriegsanleihen wegen des langfristigen Zinsendienstes seine Grenze bereits überschritten hatte. ℹ️Eine erneute große Steuerreform wie unter Finanzminister Leth 1916 wurde von Nachfolgern Spitzmüller und Wimmer nicht ins Auge gefasst. Auch die Einnahmen aus den Kriegsanleihen konnten nur ungenügend gesteigert werden. Daher musste Cisleithanien ab 1917 zunehmend auf Notenbankkredite zurückgreifen, womit sich der Geldnotenumlauf rapide vermehrte. Dies förderte, gemeinsam mit dem Schrumpfen des Goldschatzes der Oesterreichisch-ungarischen Bank, die Entwertung des Geldes, also die Inflation.

ℹ️Um diese Gefahr zu reduzieren, gewährten die cisleithanische und die ungarische Finanzverwaltung der Oesterreichisch-ungarischen Bank am 21. März 1918 das Recht, Kassenscheine gegen eine Verzinsung von 3,5 oder 4% auszugeben. Die auf diese Weise einfließenden Gelder stellte die Bank dann den Staatsverwaltungen als Darlehen im Quotenverhältnis zur Verfügung. Auf diese Weise konnte Cisleithanien allerdings nur etwa zwei Milliarden Kronen generieren, viel zu wenig für seinen Bedarf861. Auch weiterhin musste man auf die 1,5-Milliarden-Notenbankkredite der Oesterreichisch-ungarischen Bank zurückgreifen, wovon Cisleithanien 954 Millionen erhielt862. Diese Kredite wurden im Jahr 1918 zur wichtigsten Einnahmequelle. Am 30. Oktober 1918 notierte der letzte cisleithanische Finanzminister Redlich in sein Tagebuch: „alle drei Wochen – seit einem Jahre! – brauchen wir 954 Millionen von der Bank!“863 Insgesamt wurden 21 dieser Notenbankkredite von Cisleithanien im Laufe des Krieges in Anspruch genommen, und zwar zwei 1915, jeweils vier 1916 und 1917 und elf 1918. Der letzte (21.) Kredit war dann am 30. Oktober 1918 erschöpft. Ungarn musste auf diese Kredite weit weniger zurückgreifen: Bei Kriegsende (4. November 1918) hatte es erst den 13. Kredit (den dritten des Jahres 1918), am 19. März 1919 schließlich den 20. abgerufen864.

ℹ️Die ganze Ratlosigkeit des vorletzten cisleithanischen Finanzministers Wimmer bei dem Versuch, aus dem Teufelskreis der Finanzierung des Staatshaushalts durch Papiergeldvermehrung auszubrechen, wurde deutlich, als der Finanzausschuss des Abgeordnetenhauses der Regierung den „Wunsch nach Aufstellung eines umfassenden Finanzplanes“ zukommen ließ. Seinen Kollegen erklärte Wimmer, für einen Finanzplan im weiteren Sinne – sprich einen prinzipiellen Kassasturz – werde „eine umfassende Neuaufstellung auf dem Gebiete des Einnahmen- und Ausgabenwesens wohl erst nach dem Kriege möglich sein“; im engeren Sinne aber, was nämlich das Steuerprogramm betreffe, „so müsse er an der Auffassung festhalten, es seien zunächst die bereits vorgelegten Steuerprojekte parlamentarisch zu erledigen, ehe weitere Vorlagen eingebracht werden können“865. Der Finanzminister konnte oder wollte also das Abgeordnetenhaus nicht darüber aufklären, in welchem Zusammenhang die „bereits vorgelegten Steuerprojekte“ zu einem größeren Sanierungsplan stünden.

ℹ️In den letzten Wochen der Monarchie ging es schließlich nur mehr darum, Cisleithanien und seine Landesverwaltungen von Tag zu Tag zahlungsfähig zu halten. Die Prophezeiung Redlichs, dass man ihn erst dann in den Ministerrat holen würde, wenn man „ganz an den Abgrund gekommen“ sei, bewahrheitete sich866. In der dritten Sitzung der Regierung Lammasch berichtete er über das erschütternde Bild der Finanzen. Er wurde ermächtigt, „alles aufzubieten“, um einer „Geldkrise, wie sie die Geschichte noch nie gesehen habe“ ebenso zu entgehen wie dem danach zu erwartenden „sozialen Chaos“, und sollte dafür mit den anderen Staaten den Status Österreichs in Hinsicht auf Verbindlichkeiten klären, um die äußerst knappen Barmittel und Kredite zu sichern. Die benötigten Beträge waren so gewaltig, dass der Protokollführer im Ministerratsprotokoll drei Nullen ausließ867.

ℹ️Bis zum 30. Oktober 1918 wurde „kein anderer Ausweg, als der der Geldbeschaffung durch die Oesterreichisch-ungarische Bank“ gesehen. Allerdings hatte die Bank seit dem Völkermanifest „gewisse Bedenken, der gegenwärtigen Regierung Geldmittel ohne Weiteres zur Verfügung zu stellen, da es ihr zweifelhaft erscheine, ob die österreichische Regierung heute noch als Verpflichtungssubjekt auftreten könne, bzw. ob die einzelnen Staaten solche Verpflichtungen anerkennen würden“868. Finanzminister Redlich blieb aber nichts anderes übrig, als weiter auf eine Politik der Notenbankfinanzierung zu setzen. Daher holte er sich Schützenhilfe von der deutsch-österreichischen Regierung bei den Verhandlungen mit der Oesterreichisch-ungarischen Bank für einen weiteren 954-Millionen-Kredit869. Der Staatsverwaltung wie den Landesverwaltungen ging das Bargeld aus. Am 30. Oktober war noch „die Dotation für den 1. November gesichert, darüber hinaus seien aber keine erheblichen Bestände vorhanden“870, und der Landespräsident der Bukowina erbat sich eine Dotation über 30 Millionen Kronen „behufs Weiterführung der Verwaltung“871. Ähnliche Wünsche aus Tirol waren zuvor bewilligt worden, „weil infolge des Abtransportes der Truppen in Innsbruck tatsächlich ein enormes Bedürfnis nach flüssigen Zahlungsmitteln bestehe“. Trotz der Bedenken, in die Bukowina „einen Betrag in so großer Höhe wie der verlangte durch die vom Bürgerkrieg bedrohten Länder hindurchzusenden“, wurde das Geld in Bewegung gesetzt. Schließlich setzte der Ministerrat seine Hoffnungen in den wirtschaftlich stärksten Nachfolgestaat der Monarchie, die neue Tschechoslowakische Republik. Noch am 7. November 1918 plante Redlich „nach Prag zu fahren, um dort direkte Verhandlungen mit der böhmischen Regierung einzuleiten“872. Spätestens mit der Gründung der Tschechoslowakischen Republik am 28. Oktober 1918 war der Fortbestand der alten Monarchie zu einer Fiktion geworden873, an der das Kabinett Lammasch aber immer noch festzuhalten versuchte.

ℹ️Redlichs Plan, wegen eines Darlehens nach Prag zu fahren, gingen Vorgespräche für einen Vier-Milliarden-Kredit in Wien voraus, der „den verschiedenen Nationalstaaten zur Verfügung stehen“ sollte. Allerdings wollte Redlich „unkontrollierbare Abhebungen ausschließen, sodass die Gebarung immer ganz durchsichtig bleibe“. Sein Ziel war es, „für die weitere Gestaltung der Finanzverhältnisse ein dauerndes Zusammenwirken mit dem deutsch-österreichischen, dem tschechoslowakischen, dem südslawischen und eventuell auch dem polnischen Staate zu sichern“. Wichtig sei dabei aber auch, und dies unterstreicht, wie realitätsfremd dieser Plan war, dass ausgerechnet „die alte Regierung und der deutsch-österreichische Staat, denen besondere Ausgaben erwachsen, auf diese Mittel greifen“ müssten874. Dass bei diesen Verhandlungen bereits mit Tusar auch der erste tschechoslowakische Gesandte in Wien mit am Verhandlungstisch saß, macht deutlich, dass das Bestehen einer politischen Einheit dieser aufgezählten Staatswesen reines Wunschdenken war.

ℹ️Redlichs letzte Meldung im Ministerrat betraf eine Zwei-Milliarden-Anleihe und seine geplante Reise nach Prag, um mit der dortigen Regierung Kontakt aufzunehmen875. Zwei Tage zuvor stimmte der deutsch-österreichische Staatsrat der Aufnahme dieser Schuld durch Cisleithanien zu, vorausgesetzt, dass „eine gleiche Zustimmung von Seiten der cechoslovakischen Regierung erfolgt“876. Die Reise Redlichs nach Prag fand nicht statt, vermutlich diente ein Gespräch Redlichs mit Tusar in Wien demselben Zweck877.

ℹ️Ein weiteres finanzpolitisches Thema im Ministerrat waren Auszeichnungen für den deutschen Staatssekretär des Reichsschatzamtes Siegfried Graf v. Roedern und einen seiner Finanzbeamten für ihr Entgegenkommen bei Gewährung eines Markkredites, den Österreich zur Stabilisierung seiner Währung benötigte878.

ℹ️Am 15. November 1917 wurde über die „Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Ausstattung der Landesgoldmünzen und der Silbermünzen in Kronenwährung“ beraten. Der Thronwechsel zu Karl machte ein neues Design der Münzen mit dem Brustbild des neuen Monarchen notwendig. Nach der Annahme durch den Reichsrat wurde das Gesetz am 14. April 1918 sanktioniert879.

f) Entwicklung der Kriegsfinanzierung während des Ersten Weltkriegs

ℹ️Aufgabe der Finanzminister ist es generell, die benötigten Mittel für den Staatsbedarf bereitzustellen. Dazu gehören zum einen eine Zukunftsplanung der Einnahmen, um die Bereitstellung der Mittel möglichst langfristig gewährleisten zu können, und zum anderen ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Mitspracherecht bei den Ausgaben, um diese im Einklang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu erhalten. An dieser Aufgabe änderte sich durch den Krieg im Prinzip nichts, aber die Rahmenbedingungen wurden gegenüber der Friedenszeit andere. Denn der Bedarf des Militärs wurde durch die Notwendigkeiten der Kriegsführung diktiert, und diesem Bedarf musste alles andere untergeordnet werden; er war auch durch den Finanzminister nicht hinterfragbar.

ℹ️Im Ersten Weltkrieg machten in Österreich-Ungarn die reinen Militärausgaben zwei Drittel der Gesamtausgaben des Staates aus. Hinzu kamen weitere Ausgaben, die zwar nicht zum Militärbedarf gehörten, aber eine direkte Kriegsfolge waren. Was sich also mit dem Krieg für den Finanzminister ganz besonders änderte, war der Einfluss auf die Staatsausgaben; er war auf die reine Bereitstellung der Mittel reduziert.

ℹ️Unmittelbar nach Kriegsbeginn hatte dies die Umstellung der bisherigen Geldpolitik zur Folge. So wurden die Statuten der Oesterreichisch-ungarischen Bank so abgeändert, dass sie 1.) beiden Teilen der Monarchie – Cisleithanien und Ungarn – unmittelbar Kredite gewähren konnte, und 2.) bezüglich der Banknotenmenge nicht mehr an ihren Goldschatz gebunden war. Die Geldmenge war also durch die Edelmetallreserve nicht mehr limitiert und konnte beliebig vergrößert werden. So stieg der Banknotenumlauf von 2.325,1 Millionen Kronen am 30. Juni 1914 bis Jahresende auf 5.136,7 Millionen. Mit anderen Worten, von den Kriegsausgaben wurden 2,8 Milliarden durch die Vermehrung des Geldvolumens finanziert, von denen Cisleithanien 1,8 Milliarden erhielt. Der Vorteil dieser Politik war, dass wegen der sehr niedrigen Verzinsung von zunächst 1% bzw. ab 1916 von 0,5% der Schuldendienst sehr gering stieg. Die Kriegspolitik belastete die kommenden Friedensbudgets also relativ wenig. Auch wenn nach einem Krieg eine Umschuldung in normale Staatsanleihen mit höheren Verzinsungen notwendig wurde, konnte dies durch eine gezielte Finanzpolitik auf kontrollierte Weise geschehen.

ℹ️Im November 1914 kam bei den Krediteinnahmen mit den Kriegsanleihen ein zweites Standbein hinzu, weil die Vermehrung der Geldmenge die Gefahr einer steigenden Inflation bedeutete und sich zu Ende des Jahres 1914 kein Ende des Krieges abzeichnete. Ziel der Kriegsanleihen war es, das durch die Notenbankkredite im Umlauf befindliche neue Geld wieder abzuschöpfen und so der Geldvermehrung entgegenzuwirken. Verzinst waren Kriegsanleihen allerdings mit 5,5% deutlich höher als Notenbankkredite. Zwar war der Geldumlauf von Ende 1914 bis Ende 1916 um weitere 5,8 Milliarden Kronen (cisleithanischer Anteil 3,7 Milliarden) auf 10.888,6 Millionen gestiegen. Aber damit blieb die Geldvermehrung weit hinter dem gesamten Bedarf zurück, denn gleichzeitig nahm Cisleithanien in fünf Kriegsanleihen 18 Milliarden ein, die Zinsleistungen von einer Milliarde Kronen verursachten. Allerdings bedeutete diese Geldpolitik eine Verdreifachung des Zinsendienstes seit Kriegsbeginn. Eine solche Kriegsfinanzierung stellte für die kommende Friedensperiode eine schwere Hypothek dar, denn nach dem Krieg waren neben dem normalen Staatshaushalt (3,5 Milliarden Kronen im letzten Friedensbudget 1913) bis zu ihrer Tilgung auch die Zinsen und Rückzahlungen der im Krieg aufgenommenen Schulden zu bedienen. Dass dazu die Steuereinnahmen der Friedenzeit nicht ausreichen würden, lag auf der Hand.

ℹ️Dies war die Ursache der großen Steuerreform in der zweiten Hälfte 1916, in deren Zentrum die Einführung der Kriegsgewinnsteuer stand. Mit ihr sollte die Grundlage der Staatsfinanzen für die kommende Friedenszeit gelegt werden. Angelegt war sie für Zinsleistungen in Höhe von zwei Milliarden Kronen880, so dass der Krieg über Schulden weiter finanziert werden konnte, wenn auch nur für kurze Zeit. ℹ️Diese Steuerreform hatte aber noch einen zweiten Aspekt im Auge, nämlich die Einnahmen nicht auf Kosten des sozialen Friedens zu gefährden. Im August 1916, bei der Präsentation seines Reformprogramms, hatte Finanzminister Leth noch betont, „eine Überwälzung der neuen Steuern auf die wirtschaftlich Schwachen muss nach Kräften vermieden werden“881. Diese Steuerreform, die Leth und seine Nachfolger auch umsetzten, stellte den letzten Versuch einer aktiven, auch in die kommende Friedenszeit gedachten Finanzpolitik dar. Doch weil der Krieg kein Ende nehmen wollte, griff diese Finanzreform zu kurz. Bei Kriegsende betrug allein die jährliche Zinsenlast Cisleithaniens drei Milliarden Kronen. Hinzu kamen besonders ab 1917 noch neue Sozialausgaben, um der steigenden Unzufriedenheit der Bevölkerung entgegenzuwirken. Allein der zivile Staatshaushalt stieg vom letzten Friedensbudget 1913 bis zum Budgetjahr 1917/1918 auf mehr als das Vierfache882. Viele der zusätzlichen Ausgaben wären auch nach dem Krieg geblieben, beispielsweise die Invalidenversorgung.

ℹ️Obwohl sich im Laufe des Jahres 1917 die Unzulänglichkeit dieser Steuerreform Leths herausstellte, unternahmen seine Nachfolger kaum Schritte zu einem weiteren großen Wurf. Nur dem Absinken der Einnahmen aus dem Zivilkonsum (Verbrauchsabgaben und Staatsbetriebe) sollte durch Anheben von Steuersätzen und Verkaufspreisen entgegengewirkt werden, wobei die eigentlichen Einnahmensteigerungen in optimistischer Wartehaltung nach dem Krieg – „nach Wiederkehr normaler Verhältnisse“883 – angenommen wurden.

ℹ️Allerdings blieben die Steuererhöhungen, die nach dessen Eröffnung dem Parlament vorgelegt werden mussten, in den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses stecken, nur die Tariferhöhungen aus Staatsbetrieben (Eisenbahn, Post, Telefon), die ohne Mitwirkung des Reichsrates bestimmt wurden, konnten die zuständigen Minister umsetzen. Dem Staat blieb nichts übrig, als seinen Bedarf über geldvermehrende Notenbankkredite, die die Inflationsgefahr steigerten, und die Kriegsanleihen zu finanzieren, die aber den Zinsendienst in die Höhe trieben.

ℹ️Während Leth noch eine zusätzliche Belastung der sozial Schwächeren zu vermeiden versucht hatte, führte Wimmer im Gegensatz dazu im Oktober 1918 aus: „Es ist unvermeidlich, dass ein Teil der ständig wachsenden ungeheuren Lasten auch von den breiten Schichten der Bevölkerung durch neue oder erhöhte Besteuerung von Gegenständen des Massenverbrauches aufgebracht wird.“884 Dabei war ihm durchaus bewusst, dass dadurch die „soziale Offensive an der Heimatfront“ konterkariert wurde. Noch im Juni 1918 hatte er auf die Frage eines im Protokoll nicht näher genannten Ministerkollegen, ob es notwendig sei, ℹ️die Erhöhung der Übernahmepreise für Getreide „zur Gänze auf den Konsum“ zu übertragen oder ob sie „wenigstens teilweise auf den Staatsschatz übernommen werden“ könne, erklärt: ℹ️„Es wäre geradezu sinnlos, durch Einführung indirekter Steuern auf notwendige Bedarfsartikel der verzweifelten Finanzlage zu Hilfe zu kommen und andererseits einen Teil des echten und durchaus gerechtfertigten Preises für andere unentbehrliche Bedarfsartikel auf den Staatsschatz zu übernehmen.“885

ℹ️Wimmer, der den weiterhin exorbitanten Kriegsausgaben nicht entgegentrat und der sich wenige Monate nach dieser Erklärung weigerte, dem Parlament einen Finanzplan vorzulegen, glaubte 1918, als der soziale Frieden bereits ganz massiv gestört war, eine Sanierung der Finanzen im Frieden statt durch Reichensteuern durch Massenkonsumsteuern in die Wege leiten zu sollen und Preiserhöhungen auf Grundnahrungsmittel zur Schonung der Staatsfinanzen auch nicht teilweise auf den Staatsschatz zu nehmen, sondern ausschließlich von den Verbrauchern tragen zu lassen. In der Endphase des Krieges, als militärisch organisierte Deserteursverbände (Grüne Kader) die Kontrolle größerer Gebiete der Monarchie übernommen hatten, Streik- und Demonstrationsbewegungen allgegenwärtig waren und die Welt gebannt auf das revolutionäre Russland blickte, planten die Finanzminister Einnahmensteigerungen auf Basis von Massensteuern und hielten Sozialausgaben für weniger wichtig als Sanierungsmaßnahmen eines ohnehin bereits kollabierten Staatshaushaltes.

ℹ️1918 begann nämlich das bisherige Kriegsfinanzierungsgebäude zunehmend zu wackeln. Angesichts einer zunehmenden Teuerung reichte die 8. Kriegsanleihe nicht mehr für die Finanzierung eines halben Kriegsjahres. Auch die Kassenscheine der Oesterreichisch-ungarischen Bank, mit denen eine weitere Geldvermehrung bestmöglich reduziert werden sollte, brachten nicht ausreichend Geld in die Staatskasse. Cisleithanien war daher genötigt, 1918 elf Notenbankkredite abzurufen. Der Papiergeldumlauf vermehrte sich damit bis Ende Oktober 1918 um 17,1 Milliarden Kronen, von denen Cisleithanien 10,9 Milliarden erhielt. 1918 wurde nur mehr eine Kriegsanleihe aufgelegt, durch die 5,8 Milliarden in die Staatskassen flossen, die weitere 320 Millionen an Zinsleistungen verursachten.

ℹ️Spätestens nachdem am 30. Oktober 1918 der letzte Notenbankkredit aufgebraucht worden war, konnte die Finanzverwaltung letztlich nur mehr auf Tagesbasis planen. Neue Kredite waren schwer zu bekommen, weil die Zukunft Cisleithaniens und der österreichisch-ungarischen Monarchie mehr als fraglich war und die Gläubiger wissen wollten, wer denn für das Geld zukünftig haften würde. Selbst eine Anleihe bei der Tschechoslowakischen Republik, die sich die Minister noch als Gliedstaat der Monarchie im Sinne des Völkermanifests vorstellten, fasste Finanzminister Redlich ins Auge. Vier Tage später unterzeichnete Karl die Verzichtserklärung auf seinen Anteil an den Staatsgeschäften, womit Cisleithanien der Geschichte angehörte. Ende Oktober 1918 waren Banknoten im Wert von 35.588,6 Millionen Kronen im Umlauf und die Kriegsanleihen machten 35,1 Milliarden Kronen aus: Die Jahreszinsen der Kriegsanleihen machten 1,9 Milliarden Kronen aus, unter Einrechnung aller anderen Kriegskredite betrugen die jährlichen Zinsen 2,5 Milliarden und mit den Vorkriegsschulden drei Milliarden Kronen.

ℹ️Nachdem die Monarchie in viele Nachfolgestaaten zerfiel, war vollkommen unklar, wer für diese Schulden haften sollte. Das klärte sich erst mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Saint Germain am 10. September 1919, doch entwertete die Inflation der Nachkriegszeit die Kriegsschulden886.

ℹ️1914 hatte der Leiter des Finanzministeriums August Freiherr Engel v. Mainfelden in Erwartung eines kurzen Krieges noch an eine kurzfristige Ausnahmesituation gedacht, die letztlich die kommenden Friedensstaatshaushalte nicht wesentlich beeinträchtigen würde. Er glaubte also, seine Langzeitplanung der Finanzpolitik aus Friedenszeiten kaum ändern zu sollen. Von dieser Politik musste sein Nachfolger Leth deutlich abweichen, galt es doch, langfristig die Rückzahlung der Kriegskredite zu ermöglichen. Danach schrumpfte der Zeithorizont der Zukunftsplanung seiner Nachfolger zunehmend, bis der letzte Finanzminister Redlich nur mehr um die Bestreitung der unmittelbar anfallenden Ausgaben kämpfen konnte; an Finanzplanungen für den beginnenden Frieden, der mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Villa Giusti am 3. November 1918 Gewissheit geworden war, konnte Redlich auch in der guten Woche, die er noch im Amt sein sollte, nicht denken.

8 Von der Repression zum Aufruhr

ℹ️Mit Beginn des Krieges waren die Bürgerrechte massiv durch eine Reihe von Kriegssicherheitsmaßnahmen eingeschränkt worden. Dies war eine Reihe von Regelungen aus dem „Orientierungsbehelf über Ausnahmsverfügungen für den Kriegsfall, Dienstbuch J-25a“. Auf diese Maßnahmen hatte sich die Regierung Stürgkh bereits 1912 mit Ungarn geeinigt. Während aber Ungarn die entsprechenden Gesetze schon vor dem Krieg für den Ernstfall vom Parlament votieren ließ887, mussten die cisleithanischen Verordnungen und gesetzlichen Regelungen überhaupt erst Rechtskraft erhalten. Am Tag des Ultimatums an Serbien am 23. Juli 1914 nahm sie der Ministerrat en bloc an, so dass sie nun (erst) dem Monarchen zur Sanktion vorgelegt werden konnten888. Ab Ende 1916 ging es dann darum, welche dieser Maßnahmen zurückgenommen werden sollten und in welchem Umfang, um der zunehmenden Unzufriedenheit der Bevölkerung entgegenzuwirken.

a) ℹ️Lockerungen der Kriegsmaßnahmen

Die Regierung Clam-Martinic setzte einige Lockerungen der Kriegsmaßnahmen um, insbesondere die Aufhebung der dem jeweiligen Armeekommandanten bzw. Höchstkommandierenden übertragenen Befugnisse in der politischen Verwaltung, deren Rücknahme Kaiser Karl am 9. Jänner 1917 sanktionierte. Damit wurden Verordnungen vom Juli 1914889 und Mai 1915890 aufgehoben891. Mit der Einberufung des Parlaments am 30. Mai 1917 waren auch alle ab März 1914 erlassenen kaiserlichen Verordnungen dem Reichsrat vorzulegen, darunter auch die Kriegssicherheitsmaßnahmen892.

b) Rechtsprechung

ℹ️Die Geschworenengerichte waren zu Kriegsbeginn eingestellt worden. Diese Maßnahme war „für ein bestimmtes Gebiet […], wenn daselbst Thatsachen hervorgetreten sind, welche dieß zur Sicherung einer unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechung als nothwendig erscheinen lassen“ auf Grund des Gesetzes vom 23. Mai 1873 möglich. Die Beschränkung der Einstellung auf ein Jahr konnte durch Folgegesetze verlängert werden, wie 1882 in Süddalmatien, wo die Geschworenengerichte bis 1890 sistiert waren893. Neu im Weltkrieg war die nicht nur regionale, sondern flächendeckende Einstellung. Die letzte Verlängerung fand für das Jahr 1917 statt894.

ℹ️Am 26. Juni wurde die „Frage der Militär- und Geschworenengerichte“ vom neuen Seidler’schen Ministerrat behandelt895 und nach dem Bericht des Verfassungsausschusses dazu im wiedereröffneten Reichsrat am 3. Juli 1917 neben den anderen ausgesetzten Bürgerrechten debattiert896. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 6. Juli erhielt die Notverordnung zu den Geschworenengerichten keine Zustimmung und trat damit außer Kraft897. Damit fand auch ein am 5. Juni gestellter Antrag des tschechischen sozialdemokratischen Abgeordneten Winter auf Aufhebung der entsprechenden kaiserlichen Verordnung seine Erledigung898.

ℹ️Ein wichtiges Thema waren daher die Geschworenenlisten. Nach den entsprechenden Bestimmungen war am 27. Juli 1917 „für den Rest des Jahres 1917 und für das Jahr 1918“ wieder die Bildung von Geschworenenlisten angeordnet worden899. Wohl aus Mangel an Männern überlegte der Ministerrat, auch Frauen als Geschworene zuzulassen900. Doch in der Regierungsvorlage vom 28. Juli „betreffend die Änderung einiger Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Bildung von Geschwornenlisten“ stand wie bisher, „zu dem Amt eines Geschwornen sollen nur Männer berufen werden“901. Das Gesetz kam aber nicht zustande, es blieb im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses hängen, nachdem das Herrenhaus Änderungen am ursprünglichen Beschluss des Abgeordnetenhauses vorgenommen hatte902.

ℹ️Schließlich wurde auch eine der zentralen Säulen des Kriegsabsolutismus Cisleithaniens in Frage gestellt. So wie die anderen Beschneidungen der Bürgerrechte war die Notverordnung vom 25. Juli 1914 über die zeitweilige Unterstellung von Zivilisten unter die Militärstrafgewalt903 am 30. Mai 1917 vor das Parlament gebracht worden904. Diese Militärstrafgewalt für Zivilisten bedeutete etwa, dass Delikte, angefangen mit einem Witz über den Kaiser (Majestätsbeleidigung) bis hin zu Hochverrat und Mord, automatisch vor einem Militärgericht verhandelt werden mussten, mit gravierenden Konsequenzen für die Betroffenen905. Der Reichsrat verweigerte am 6. Juli der kaiserlichen Verordnung die Genehmigung, womit die Verordnungen außer Wirkung traten906. Über ein Jahr später, am 4. November 1918, sah die Regierung Lammasch es endlich auch als „sachlich“ gerechtfertigt an, zumindest die kaiserliche Verordnung über die zeitweilige Unterstellung von Zivilisten unter die Militärstrafgewalt, obwohl sie bereits längst außer Wirkung war, angesichts der „Liquidierung des Krieges“ aufzuheben, wozu sich Justizminister Vittorelli bereit erklärte, der aber zuvor noch mit den „Nationalstaaten“ dazu Kontakt aufnehmen wollte907. Mit der Auflösung der bewaffneten Macht Österreich-Ungarns war deren Militärstrafgewalt zwar ohnedies obsolet, nicht aber deren Urteile und Zwangsmaßnahmen. Diese wurden vom deutsch-österreichischen Staatsrat dann am 9. November mitsamt der Verordnung vom 25. Juli 1914 (RGBl. Nr. 164/1914) entsorgt, noch nicht rechtskräftige Urteile wurden der Zivilgerichtsbarkeit übergeben908.

ℹ️Auch Disziplinierungen von richterlichen Beamten standen auf der Tagesordnung, besprochen wurden Vorfälle in Galizien909.

c) Amnestie und Konfinierungen

ℹ️Ende November 1916 wurden, erstmals während des Krieges, Amnestieanträge im Ministerrat behandelt910. Auch die Auswirkungen der Amnestie vom 3. Juli 1917 galt es zu präzisieren, auch für Staatsbedienstete und Abgeordnete, die verurteilt, aber später amnestiert worden waren. Zwei Tagesordnungspunkte dazu sind überliefert:

ℹ️Ein erster Punkt behandelte die Ansprüche Amnestierter auf Stellen im Staatsdienst, aus denen sie im Zuge der Repression entlassen worden waren, konkret der Fall des tschechischen national-sozialen Abgeordneten Jan Vojna, der beantragt hatte, in den Eisenbahndienst zurückzukehren. Hier stellte Seidler klar, „der Ah. Gnadenakt der Amnestie involviere keineswegs die Wiedereinsetzung eines disziplinär entlassenen Beamten in seine frühere Stellung“. Doch er ließ eine Hintertür für politische Opportunität offen: „Dieser prinzipielle Standpunkt sei grundsätzlich festzuhalten. Ob und inwieweit im einzelnen Falle unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen ein ausnahmsweises Entgegenkommen im Gnadenwege Platz greifen könne, müsse konkreten Erwägungen vorbehalten bleiben“911.

ℹ️In einem zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die „Rechtsbeständigkeit der Mandate der amnestierten Abgeordneten“. Bei Eröffnung des Reichsrates am 30. Mai wurden neun Abgeordnete als rechtskräftig verurteilt genannt, nämlich František Buřival, Václav Choc, Karel Kramář, Alois Rašín, Josef Netolický und Vojna aus Böhmen, Wolodymyr Kurylowicz und Dmitrij Marków aus Galizien und Franz Grafenauer aus Kärnten912. Mit Wirksamkeit der Amnestie musste also geklärt werden, ob sie ihr Mandat wieder antreten konnten oder dazu eine erneute Wahl notwendig sei. Seidler argumentierte, dass nur die Mitglieder der Permanenzausschüsse rechtswidrig unter Verstoß gegen ihre Immunität strafverfolgt worden waren und so ohne Wahlen ihren Status zurückerlangen könnten. Die anderen Abgeordneten mit ihnen gleichzustellen würde bedeuten, zu implizieren, „dass die Militärgerichte überhaupt in diesem Belange in rechtswidriger Weise funktionierten. Derartige Auffassungen stehen mit den Prinzipien einer geordneten Rechtspflege in vollkommenem Widerspruch“, weil das Parlament nicht Gerichtsbeschlüsse aufheben kann. Außerdem werde „die Wiedereinführung der betreffenden Abgeordneten ins Haus gegen die klare Rechtslage nicht nur von den staatstreuen Elementen des Hauses mit einer Entrüstung aufgenommen werden“, und das könne dazu führen, dass die Regierung das Parlament auflösen müsse, falls sich der Immunitätsausschuss gegen sie stellen sollte913.

ℹ️Seine Wiedereinsetzung erzwingen wollte Buřival, als er am 25. September 1917 im Abgeordnetenhaus erschien und damit einen Skandal provozierte. Der darauf mit einer zweiwöchentlichen Fristsetzung zur Berichterstattung aufgeforderte Immunitätsausschuss empfahl lediglich für Buřival und Grafenauer die Wiederzulassung, während in allen anderen Fällen für die Aufrechterhaltung der Aberkennung plädiert wurde. Die Anträge des Ausschusses wurden jedoch nicht mehr im Plenum behandelt. Lediglich für Kurylowicz rückte wegen des besonderen Systems in den galizischen Landgemeindewahlkreisen ein Ersatzmann nach. Alle anderen Mandate blieben dagegen unbesetzt914.

ℹ️Anders gelagert war der Fall Václav Klofáč, eines weiteren prominenten Abgeordneten der Tschechischen National-Sozialen und deren Obmann, der 1914 bis 1917 unter Hochverratsverdacht inhaftiert, aber nicht verurteilt worden war915. Sein Fall war bereits am 30. Mai dem Immunitätsausschuss übermittelt worden und wurde davor und danach im Ministerrat behandelt916. Klofáč konnte wieder im Parlament sitzen, ab dem 26. September 1917 als Obmann des Staatsrechtlicher Klub (Státoprávní Klub) und ab 7. November 1917 auch als Obmann-Stellvertreter des Český svaz917.

ℹ️In der Frage der ungerechtfertigten Verhaftung von Personen drehte der Reichsrat den Spieß um und nahm den Staat für seine Repression in die Pflicht, indem eine Haftpflicht des Staates für Rechtsverletzungen seitens seiner Organe gefordert wurde, was der Ministerrat im Sommer 1917 dreimal behandelte918, ebenso wie eine Überprüfung der militärgerichtlichen Urteile919. Zwei dieser Forderungen mündeten im März 1918 in Gesetzentwürfe zu einer Entschädigungspflicht des Staates für rechtswidrige Verletzungen an Zivilisten920 und ein Gesetz zur Tilgung der Verurteilung921. Letzterer Entwurf wurde im März 1918 Gesetz922. Bezüglich Ersterem konnte Justizminister Schauer am 31. Juli die Einigung beider Häuser des Parlaments auf zwei von der Regierung Seidler eingebrachte Gesetze verkünden (Entschädigungspflicht des Staates für rechtswidrige Verletzungen an Zivilisten und für Untersuchungshaft), die nun der Ah. Entschließung harrten. Bei der Entschädigung für Untersuchungshaft habe man die deutschen Erfahrungen berücksichtigt und fürchtete keine großen finanziellen Belastungen, aber bei der Entschädigungspflicht des Staates für rechtswidrige Verletzungen an Zivilisten sah Schauer eine „wesentliche finanzielle Tragweite“. Sein Fazit: „[Der Entwurf] werde jedenfalls ein gutes Kompelle für die Gerichte bilden, bei Verhaftung mit der nötigen Vorsicht vorzugehen“923.

ℹ️Auch Konfinierungen und Internierungen sollten aufgehoben bzw. gelockert werden924. Am 12. Juli 1917 stellte der Budgetausschuss des Abgeordnetenhauses den Antrag auf eine Resolution zur „Beseitigung der Übelstände“ im Zusammenhang mit massenhaften Konfinierungen und Internierungen, insbesondere Rückkehrerlaubnis Enthafteter in ihre Heimat, Beendigung von Schlechterbehandlungen und Entrechtungen von Soldaten, Einstellung und Revision ungerechtfertigter Prozesse und Urteile925. Im Zuge der Debatte wurden zusätzliche Anträge gestellt, unter anderem die Entziehung der Befugnisse des Kriegsüberwachungsamtes926. Die Resolutionen wurden angenommen, weitere Schritte folgten aber zunächst nicht. Das Problem mit diesen „Übelständen“ war, dass die Regierung ja 1914 keine Verordnung dazu erlassen, sondern beschlossen hatte, die eigentlich illegale Vorgehensweise der militärischen und zivilen Behörden zu dulden927. Deshalb konnte auch auf parlamentarischem Wege nichts „beseitigt“ werden.

ℹ️Ende Juni 1917 wurde das Thema der für Reisen in das und aus dem Ausland notwendigen Pässe sowie die weitere Einschränkung der Ein- und Ausreise aus und nach Österreich besprochen928, Mitte Juli für bestimmte Gemeinden929.

d) Zensurlockerung

ℹ️Nach dem Tod Franz Josephs gab es Hoffnungen auf eine Änderung der Politik auch im Bereich der Zensur. Bereits am 11. Dezember 1916 hatte Koerber an seinem vorletzten Tag im Amt an den Handelsminister geschrieben, „die Handhabung der Präventivzensur, die bei Beginn des Krieges eingeführt wurde, hat bekanntlich nicht bloß in der Presse, sondern auch in großen Teilen der Bevölkerung mannigfachen Widerspruch hervorgerufen. Dieser richtete sich nur selten gegen das Verbot, militärische Nachrichten zu veröffentlichen oder in den Zeitungen Fragen der Kriegsführung und der auswärtigen Politik zu besprechen, die Beschwerden haben vielmehr hauptsächlich die Uebung der Zensur im Bereiche der inneren Politik und Verwaltung und der Volkswirtschaft zum Gegenstande“930. Am 25. April 1917 erging ein Rundschreiben des Leiters des Kriegsüberwachungsamtes FZM Leopold Freiherr Schleyer v. Pontemalghera „an alle politischen Landesstellen und alle Oberstaatsanwaltschaften, zur Kenntnis an alle Militärkommandos in Oesterreich“ mit Weisung des Kriegsüberwachungsamtes über eine „freiere Handhabung“ der Pressezensur mit der Begründung: „Es häufen sich immer mehr die Klagen, dass von den Pressbehörden bei der Handhabung der auf dem Ausnahmsgesetze vom 5. Mai 1869 R.G.Bl. Nr. 66 beruhenden politischen Zensur namentlich auch bei Artikeln, die nicht rein militärischer Natur sind, in viel zu ängstlicher Weise vorgegangen und dass auch solche Streichungen vorgenommen werden, die selbst durch die ausnahmsweisen Verhältnisse nicht gerechtfertigt erscheinen“931.

ℹ️Im Juli 1917 verhandelte der Ministerrat anlässlich eines konkreten Falles gegen eine deutschnationale Zeitung932 die „Handhabung der Zensur“, weil dies, wie Seidler meinte, „in der Öffentlichkeit Verstimmungen hervorgerufen habe und zwar insoferne nicht ganz mit Unrecht, als dieses Eingreifen im Einzelnen auch nach der Auffassung des sprechenden Ministers nicht am Platze gewesen sei“. Dabei kam die Regierung überein, „über die Handhabung der Zensur neue Weisungen zu erlassen und zwar in dem Sinne, dass zwar alles inhibiert werden müsse, was eine Schädigung der Kriegführung und der damit zusammenhängenden Interessen bedeute, dass aber hinsichtlich der inneren Politik die largeste Praxis anzuwenden sei, wobei selbstverständlich immer noch das Korrektiv bleibe, dass irgendwelche Pressverfehlungen gegen strafgesetzliche Bestimmungen hintangehalten werden“933. Erste Erleichterungen der Zensur erfolgten am 12. Oktober 1917934.

ℹ️Auch die Macht des Kriegsüberwachungsamtes wurde kritisiert, und in derselben Ministerratssitzung vom 18. Juli berichtete der Minister des Innern, es werde „die Frage ventiliert, ob nicht bei dem Umstande, als das Kriegsüberwachungsamt seine Wirksamkeit auf Ungarn nicht erstrecke935, somit keine gemeinsame Einrichtung darstelle, seine Eingliederung in das Kriegsministerium eigentlich der sachlichen Berechtigung entbehre und ob nicht die Konzentration dieser Agenden im Ministerium für Landesverteidigung pro futuro vorzuziehen wäre“936. Zu einer solchen Lösung kam es nicht, stattdessen wurde im September lediglich das Kriegsüberwachungsamt dem Kriegsministerium als Ministerialkommission eingegliedert937 sowie die 1915 eingeführte Weisungsberechtigung938 des Armeeoberkommandos ihr gegenüber aufgehoben939. Außerdem wurde die Führungsstruktur verändert: Neben Vertretern von Kriegsministerium und Generalstab gab es dort nun auch Vertreter der österreichischen Ministerien. An der Praxis änderte dies aber kaum etwas940. Immerhin aber wurde im Oktober 1917 ein neues Pressegesetz besprochen941 und im Mai 1918 die militärische Briefzensur in Industriebezirken abgelehnt942.

ℹ️Protokolle von öffentlichen Gerichtsprozessen sowie von Parlamentssitzungen waren nicht der Zensur unterworfen, obwohl dies auch hier geplant gewesen war943. Damit durfte der Inhalt des Gesagten von allen Zeitungen wiedergegeben werden. Die Schlupflöcher waren schon länger bekannt, wie einem Ministerrat aus 1912 zu entnehmen ist: „Das objektive Verfahren wieder habe dadurch zum großen Teile seine Bedeutung verloren, daß angesichts der heutigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes die unbeschränkte Möglichkeit geboten sei, konfiszierte Stellen im Wege ihrer parlamentarischen Wiedergabe zu immunisieren“944. Deshalb stand die Zensur bzw. ihre Lockerung im Weltkrieg in engem Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Parlaments – ein Umstand, der im Juni 1917 im Ministerrat unter dem Titel „Zensurierung der Reichsratskorrespondenz und der stenografischen Protokolle“ behandelt wurde945, aber zu keiner Einschränkung führte.

ℹ️Das erste Mal mit einem derartigen Fall beschäftigen musste sich der Ministerrat aber anlässlich der misslungenen Zensur der Äußerungen Friedrich Adlers während seines Prozesses wegen des ℹ️Attentats auf Ministerpräsident Stürgkh. Die öffentliche Bühne, die sich Adler erhofft hatte, erhielt er auch und zwar via Gerichtsprotokoll – zum Missfallen nicht zuletzt der k. k. Regierung946.

e) ℹ️Das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz

Die kaiserliche Verordnung vom 10. Oktober 1914, „mit welcher die Regierung ermächtigt wird, aus Anlass der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen“947 musste bei Wiedereröffnung des Parlaments wie alle anderen Notverordnungen verstetigt werden. Dem Reichsrat war am 30. Mai 1917 auch diese kaiserliche Verordnung vorgelegt worden, um sie zu bestätigen oder zu verwerfen948. Die Verordnung wurde daher 1917 zum kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz. Auf Grund dieses Gesetzes wurden 1917 64 und 1918 59 Verordnungen erlassen949.

Dass das Gesetz in der 1. Republik vom Kabinett Dollfuß zur Einführung einer Diktatur missbraucht werden könnte, war damals nicht vorherzusehen950. Die Umwandlung der Verordnung in ein Gesetz 1917 war aber auch nicht ganz unschuldig. Die kaiserliche Verordnung zur Ermächtigung der Regierung, „die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen“ sollte 1914 den Kaiser entlasten. Das Gesetz von 1917 hingegen erlaubte es der Regierung, das Parlament zu umgehen, indem damit die Freiheit, in diesen Fragen keine Erlaubnis einholen zu müssen, faktisch auch auf das Parlament ausgedehnt wurde.

f) Streiks, Krawalle, Truppenmangel und Hochverrat

ℹ️1917 hatten Streiks zugenommen: Sie wurden gegenüber den vorherigen Kriegsjahren häufiger, erfassten mehr Personen und Betriebe und dauerten deutlich länger951. Die erste große Welle rollte im Mai 1917952, auch in strategisch wichtigen Bereichen wie dem Kohlebergbau, den Eisenbahnen oder der Kriegsindustrie wurde gestreikt953. Der Anteil der streikenden Frauen nahm deutlich zu. Der Anlass war meist Mangel an Lebensmitteln, nicht selten endeten die Streiks mit einem Erfolg954. Also setzte sich der Ministerrat nun auch damit auseinander, zunächst zweimal unter Clam-Martinic im Mai 1917955. Unter Seidler wurden kollektive Arbeitsverweigerungen zuerst im Oktober 1917 einmal besprochen, während sich in Russland die zweite Revolution anbahnte, dann zweimal im Jänner 1918.

ℹ️Das Jahr 1918 begann mit der größten Streikwelle, die das Reich je gesehen hatte956. Sie sind als Jännerstreiks in die Geschichte eingegangen und dauerten vom 3. bis 25. Jänner. Der Kaiser hatte bereits ihre gewaltsame Unterdrückung durch eine offene, von Czernin aus Brest geforderte957, vom ℹ️Militär bereits vorbereitete Militärdiktatur unter General Alois Fürst Schönburg-Hartenstein in die Wege geleitet, blies das Unternehmen aber im letzten Augenblick ab958.

ℹ️Dass die Ausstände beendet und damit der Diktaturversuch verhindert wurde, dafür sorgten letztlich die österreichischen Sozialdemokraten959. Man wollte die Streiks in geordnete Bahnen lenken, worauf am 17. Jänner 1918 die Arbeiter-Zeitung zur Arbeitsaufnahme in Schlüsselbetrieben aufrief960. Die Sozialdemokraten boten sich dadurch auch dem Staat als durchsetzungsmächtiger Akteur an961. Am 19. Jänner traf Seidler mit Victor Adler, Renner und Hanusch zusammen, die vier Forderungen stellten: Verbesserung der Ernährung, Milderung des Militärregimes, Gemeindewahlen (was Seidler versprach) und Verzicht auf Gebietsforderungen in den Friedensverträgen von Brest-Litowsk962. Am 20. Jänner rief der Parteivorstand der deutschen Sozialdemokratie in Österreich zur Wiederaufnahme der Arbeit auf963.

ℹ️Streiks, Krawalle und auch Meutereien in der bewaffneten Macht flammten aber, in unterschiedlicher Intensität und Länge, immer wieder auf, auch in Ungarn964. Besprochen im Ministerrat ab Februar wurden diesbezüglich „Bewegung unter den Eisenbahnangestellten Galiziens965, „Disziplinaruntersuchung gegen Gerichtsfunktionäre wegen Beteiligung an der Bewegung in Galizien966 und „Streikbewegungen in mehreren Kohlerevieren“, wegen derer sich Homann veranlasst sah, noch im Mai 1918 ins Ostrau-Karwiner Kohlerevier zu reisen, um sich ein eigenes Bild von der Lage zu machen967.

ℹ️Am 28. Mai 1918 ging es erneut um Streiks sowohl der Eisenbahner als auch der Bergleute. Diese wurden unterschiedlich behandelt. Bei den Streiks in den Eisenbahnwerkstätten in Wien und Umgebung versuchte es die Regierung mit militärischem Zwang und Zugeständnissen zugleich. Der Eisenbahnminister gab zu bedenken, es sei „nicht zu verkennen, dass die Lage der Arbeiterschaft eine schwierige“ sei, weshalb man während des Krieges Arbeitszeitverkürzungen überlegen solle, was der Verteidigungsminister angesichts mangelnder militärischer Machtmittel968 für eine (weitere) Militarisierung aufgrund vorher erfolgter Verlegung von Truppen aus dem Hinterland begrüßte969. Während bei den Eisenbahnern noch Verständnis geäußert wurde, stimmte man bezüglich der Bergleute der „Anwendung militärischer Disziplinarmittel zur Unterdrückung der Bergarbeiterstreiks […] mit voller Strenge“ zu970. Bereits der Streik am 22. Mai 1918 im nordwestböhmischen Braunkohlenrevier BrüxDuxTeplitz war am selben Tag von Assistenztruppen unterdrückt worden971.

ℹ️Die Streiks bekamen im Jahr 1918 eine neue Qualität, indem sie zunehmend politisch motiviert waren. Bereits in den Jännerstreiks war ein Ende des Krieges gefordert worden, und im Juni flammte die Streikbewegung wieder mit teilweise radikalen Forderungen auf972. Am 23. Juni betonte „der Minister für öffentliche Arbeiten […], dass die Stimmung unter der Arbeiterschaft eine sehr ungünstige sei. Hervorzuheben sei, dass die Arbeiterbewegung bereits in unmittelbarem Zusammenhange mit politischen Fragen gebracht werde und Ausstände einsetzen, die sich u. a. auch direkt die Erzwingung der Einberufung des Reichsrates zum Ziele setzen“973.

ℹ️Auch zu Krawallen kam es jetzt häufiger, oft im Zusammenhang mit Streiks, aber auch unabhängig davon, und besonders oft provoziert durch den Mangel an Versorgungsmitteln. Da Männer die Heranziehung zum Militärdienst fürchten mussten und meist Frauen in den Warteschlangen standen, waren es nicht selten Frauen, von denen Krawalle ausgingen. Anfang Juni 1917 besprach der Ministerrat die „Vertagung der Hauptverhandlung gegen Katharina Zilich und 41 Genossen wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit anlässlich der Hungerkrawalle in Hainburg974.

ℹ️Um gegen Ausschreitungen besser gewappnet zu sein, wurden entsprechende Vorkehrungen behandelt, so im Februar 1918 gegen Unruhen in Galizien975. Das Innenministerium verbreitete am 30. Jänner 1918 eine genaue Anleitung zum „Vorgehen im Falle einer Ausstandsbewegung oder von Unruhen“: Es galt Rädelsführer zu isolieren und vorzumerken, es sollte keine Zugeständnisse, stattdessen gegebenenfalls die Militarisierung des Betriebes geben. Erst danach solle man verhandeln. Den Bergbau wollte man jedoch von diesen Maßnahmen ausnehmen, „da der Bergarbeiter – zur Arbeit gezwungen – erfahrungsgemäß eine sehr geringe Kohlenmenge fördert“976. Der Wunsch nach Zusammenwirken von Zivil- und Militärbehörden ist in diesem Zusammenhang zu sehen977, ebenso wie das Verbot des Handels mit Waffen und Munition978 und das Nachdenken über eventuell radikalisierte, aus Russland heimgekehrte Kriegsgefangene979.

ℹ️Besonders unangenehm für die Behörden waren „Exzesse“, wenn sie international Beachtung fanden, wie am 19. September 1918 in Salzburg Krawalle anlässlich von Wirtschaftsverhandlungen Österreich-Ungarns mit dem Deutschen Reich980. Dabei wurden auch Konferenzteilnehmer, nicht zuletzt deutsche, angegriffen981, wobei sich sogar eine „Militärperson zugesellt“ haben soll, und es kam zu Plünderungen. Verantwortlich gemacht wurde die Handelskammer Salzburg sowie die Sicherheitsorgane, denen ja „die Ernährungsverhältnisse bekannt waren“982. Kurz darauf erfolgte ein außerordentlicher Lebensmittelzuschub nach Salzburg983.

ℹ️Langsam wurde klar, dass womöglich nicht genügend Schutz gegen Aufstände verfügbar war. Am 28. Mai 1918 war im Zusammenhang mit einem „Streik der Arbeiter in einzelnen Eisenbahnwerkstätten [und] Maßnahmen zur Verhinderung des Umsichgreifens dieser Bewegung“ erstmals die „Entblößung des Hinterlandes von militärischen Machtmitteln“ angesprochen worden. Landesverteidigungsminister Czapp berichtete, „die militärischen Machtmittel seien im Hinterlande doch nur in einem geringen Maße vorhanden und überdies durch Truppenverschiebungen des Armeeoberkommandos, die trotz der eindringlichen Abmahnung des sprechenden Ministers erfolgt seien, wenn auch nicht in quantitativer so doch jedenfalls in qualitativer Richtung sehr herabgemindert worden“. Seidler gab zu, dass der „etwas energischere Kurs“, zu dem man sich „in letzter Zeit“ entschlossen habe, „nur im Vertrauen auf die bündige Zusicherung der Militärverwaltung über das Vorhandensein ausreichender militärischer Machtmittel geschehen sei“. Sollte diese aber in Frage gestellt sein, „so bliebe natürlich der Regierung gar nichts anderes übrig, als alle auftretenden Bewegungen durch ein möglichstes Entgegenkommen abzudämpfen“984.

ℹ️Konkret ging es darum, ob Soldaten gegen feindliche Truppen einzusetzen seien oder gegen protestierende Staatsbürger. Das erhoffte „Machtwort Sr. Majestät“ zugunsten der letzteren Option sollte aber ausbleiben985. Dies und damit zusammenhängende Fragen beschäftigte den Ministerrat mehrfach.

ℹ️Am 12. Juni 1918 bemerkte Czapp, „dass in militärischer Hinsicht bisher ausreichende Sicherungsvorkehrungen im Hinterlande nicht getroffen seien“986. Ab Juli 1918 gab es einen Schriftwechsel zwischen Kriegsministerium und Armeeoberkommando, letzteres möge keine Truppen abziehen, wobei der Kaiser Ende September für den Abzug zum Fronteinsatz entschied987.

ℹ️Die Truppen im Hinterland sollten aber auch besser versorgt werden, wohl um sie zuverlässiger zu machen. So wurde Ende September 1917 eine „Bereitschaftszulage der Militärgagisten im Hinterland“ beraten988.

ℹ️Bei der Sicherung des Hinterlandes spielte die Gendarmerie eine Rolle, weil sie die dafür zuständigen Assistenztruppen, zumindest theoretisch, entlasten konnte. Doch ihre Mannstärke erschien nicht ausreichend. Schon im Sommer 1917 war die „Vermehrung der Gendarmerie“ auf der Tagesordnung gestanden989. Im September 1918 beriet der Ministerrat die „Standesvermehrung der Gendarmerie“ und die „Regelung der staatlichen Zuwendungen an Mannschaftspersonen und Gagisten ohne Rangsklasse der Gendarmerie990. Der Verteidigungsminister argumentierte, „wiederholte Berichte der Landeschefs und de[r] Landesgendarmeriekommandos [zeigten] die rapide, bereits bes[orgniser]regende Verschlimm[erung der all]gemeinen Sich[erheitslage]“, weshalb es geboten sei, „die politischen Behörden mit den entsprechenden Machtmitteln auszustatten. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung bzw. Unterdrückung von weiter ausgebreiteten Ausschreitungen sei vor allem in der ausgiebigen Vermehrung der Gendarmerie gelegen“991. Um sie zuverlässiger zu machen, sollte die Gendarmerie auch nicht schlechter bezahlt werden als Armeeangehörige: „Mit Rücksicht auf den strengen, verantwortungsvollen und an Strapazen reichen Dienst erscheine es als ein Gebot der Notwendigkeit, den Gendarmen dem länger dienenden Unteroffizier der Truppe in der gleichen Charge und bei gleicher Dienstzeit hinsichtlich der Gebühren mindestens gleichzustellen“992. Im August 1918 hatte das Kriegsministerium die Militärkommanden angewiesen, Soldaten zum Übertritt in die Gendarmerie aufzufordern und sie dabei zu unterstützen993. Zumindest in Ungarn wurde im Oktober eine Vermehrung der Gendarmerie und die Erhöhung der Gendarmeriegebühren, also des Soldes, beschlossen994.

ℹ️Im Zusammenhang mit der Sicherheit des Hinterlandes wurde im Sommer 1918 auch eine Propagandaaktion zur Steigerung derselben, in Kombination mit den Sicherheitsdispositiven besprochen995. Eine solche fand im Juli 1918 ihren Höhepunkt, also zu spät996.

ℹ️Wenig Handhabe hatte die Regierung bei Handlungen, die sonst als Hochverrat verfolgt worden wären, wenn es sich um Kirchenfürsten handelte. Obwohl der griechisch-orientalische Erzbischof und Metropolit in Czernowitz Vladimir v. Repta während der russischen Besatzung auf Geheiß der neuen Machthaber angeordnet hatte, „gelegentlich des Gottesdienstes für das Wohl des russischen Zaren, der Zarenfamilie und den Sieg des russischen Heeres Gebete zu verrichten“, und dadurch „die Stellung des Erzbischofs und seines Konsistoriums im Lande tief erschüttert“ wurde, weshalb Kultusminister Ćwikliński „ein Wechsel in der Leitung der Diözese sowohl im staatlichen als auch im kirchlichen Interesse erforderlich“ erschien, „umso mehr, als die Verhältnisse in der Diözese auch schon vor dem Kriege zu wünschen übrigließen“, fand man dennoch kein wirksameres Mittel als „auf eine freiwillige Resignation der in Betracht kommenden Personen“ hinzuarbeiten997.

9 Die zwei letzten Jahre des Dualismus

a) ℹ️1917: Kein Wirtschaftsausgleich, nur ein Provisorium

Die Verlängerung des wirtschaftlichen Ausgleichs mit Ungarn war eine der zentralen Aufgaben der cisleithanischen Politik. Das Ausgleichsgesetz sah vor, dass die Regelung der im staatsrechtlichen Ausgleich von 1867 bezeichneten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse von Zeit zu Zeit mit Ungarn vereinbart werden sollten. Dies geschah für die wirtschaftlichen Agenden durch ein Zoll- und Handelsbündnis, das jeweils auf zehn Jahre abgeschlossen wurde und daher immer wieder erneuert werden musste. Gemeinsam mit dem Zoll- und Handelsbündnis wurde auch die Quote, das bedeutet die prozentual festgelegten Beitragsleistungen beider Teile der Monarchie zu den gemeinsamen Ausgaben, ebenso wie das Banknotenprivilegium der Oesterreichisch-ungarischen Bank geregelt. Da die Verhandlungen von beiden Seiten sehr unnachgiebig geführt wurden, stürzte der Wirtschaftsausgleich den Staat regelmäßig quasi programmatisch in eine Krise und stellte so den Status quo immer wieder in Frage. Er war deshalb in beiden Teilen der Monarchie stets ein emotional stark belastetes Thema und hatte gerade in der Periode 1895 bis 1907 zu vielen inneren Krisen der Doppelmonarchie geführt998. Auch auf die Außenwahrnehmung der Monarchie wirkte sich das meist negativ aus, da sie als zerfallender Staat erscheinen musste. Ein zentraler Punkt war die gemeinsame Außenhandelspolitik, die gerade auch daher für Ungarn von zentraler Bedeutung war, weil so der gemeinsame Markt dem ungarischen Getreide gesichert wurde999. Der am 1. Jänner 1908 in Kraft getretene Ausgleich lief Ende 1917 und damit während des Weltkriegs aus.

Die Verhandlungen zwischen beiden Teilen der Monarchie über eine Erneuerung begannen ab August 19151000, wurden über das Jahr 1916 fortgesetzt, besonders intensiv unter Ministerpräsident Koerber, und konnten noch während der Regierung Clam-Martinic abgeschlossen werden1001. Dabei ging es bis Jänner 1917 um den Inhalt des Ausgleichs, in den drei Sitzungen im Februar um die Paraphierung des Vertrages und schließlich im Mai um die „Verpflichtung der eventuellen künftigen ungarischen Regierung zur Einhaltung der vom Grafen Tisza getroffenen Ausgleichsabmachungen“1002. Dennoch setzte Seidler im Juni 1917 den Wirtschaftsausgleich mit Ungarn nicht um, ja er brachte ihn gar nicht vor das Parlament. Er stand vor einem Dilemma: Bei der gegebenen Zusammensetzung des Parlaments war eine Annahme durch den Reichsrat keineswegs gesichert, und ein Scheitern erschien verhängnisvoll. Nach Spitzmüllers später geäußerter Meinung hätte ein frühzeitiger Ausgleich viele Probleme vermeiden geholfen, welche 1918 zum rapiden Auseinanderbrechen Österreich-Ungarns führten. Stattdessen einigten sich die Nachfolgeregierungen Seidler und Wekerle auf ein Ausgleichsprovisorium, das nur bis Ende 1919 Gültigkeit haben sollte1003.

b) ℹ️Das Projekt Teilung der gemeinsamen Armee

Die Separierung der aus Ungarn ergänzten Truppen der gemeinsamen Armee als eigener Bestandteil unter ungarischem Recht und mit ungarischer Kommandosprache war eine alte ungarische Forderung und hatte 1903/04 und 1905/06 zu zwei schweren Krisen der Doppelmonarchie geführt1004.

Um die Kriegsführung während des Weltkrieges nicht zu beeinträchtigen, hatte Ungarns Ministerpräsident Istvan Graf Tisza v. Borosjenő und Szeged Themen zur gemeinsamen Armee insbesondere in den Ausgleichsverhandlungen auf Dauer des Krieges explizit ausgeschlossen. Aber nachdem die Regierung Tisza im Juni 1917 abgedankt und Wekerle übernommen hatte, setzte dieser neben den Wirtschaftsausgleich aus innenpolitischen Erwägungen1005 auch die „Heeresreform“ genannte Teilung der gemeinsamen Armee in ein cisleithanisches und ein ungarisches Heer auf die Tagesordnung1006.

Bei der Debatte um die Armeeteilung spielte der spätere Autor der österreichischen Bundesverfassung Hans Kelsen durch einen Zufall eine tragende Rolle. Er war gerade zum Hauptmannauditor des Landsturms befördert worden, als er im August 1917 den Aufsatz „Zur Reform der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wehrmacht Österreich-Ungarns“ veröffentlichte1007, worauf er Mitte September wegen Verstoßes gegen ein Publikationsverbot zum Kriegsminister zitiert und darauf am 3. Oktober 1917 wegen seiner Kenntnisse der Materie der Heeresverfassung dem Präsidialbüro des Kriegsministeriums als Rechtsberater zugeteilt wurde, um sich eingehender damit zu befassen1008. Er fertigte dann noch vier Memoranden für Kriegsminister Stöger-Steiner an1009, wovon eines besonders wichtig wurde: Am 17. November 1917 bat Stöger-Steiner in einem au. Vortrag mit einer ausführlichen Darlegung des Standpunktes des Kriegsministeriums zur Heeresreform in einer detaillierten Denkschrift mit Gesetzentwurf und Organisationsschema um Erlaubnis, „auf Grund der in dieser Denkschrift entwickelten Grundsätze mit den Regierungen beider Staaten der Monarchie zwecks Vorbereitung und Durchführung einer Reform der Organisation der Wehrmacht in Verhandlung“ zu treten. Kernpunkt des Vorschlages war eine administrative Zweiteilung der Armee bei gleichzeitiger Sicherstellung der Einheit der Kommandogewalt beim Monarchen1010. Anders als in diesem Entwurf hatte Kelsen aber ursprünglich die Abschaffung des Kriegsministeriums vorgesehen1011.

Am 14. Dezember 1917 fand ein Kronrat über die „künftige Gestaltung der Armee unter Voraussetzung sprachlicher Konzessionen und anderer Zugeständnisse an Ungarn“ statt. Landesverteidigungsminister Czapp machte nur eine kurze Wortmeldung, verlas aber eine Erklärung des Inhalts, dass eine Umgestaltung der Wehrmacht, die er ablehnte, jedenfalls erst nach Kriegsende stattfinden könne. Das Letztere bestätigte der Monarch explizit1012. Daraufhin ließ jemand, vermutlich Ministerpräsident Seidler selbst, das Thema um Weihnachten herum an die Presse gelangen1013.

Am 2. Jänner 1918 stand das Thema auf der Tagesordnung des Ministerrates. Baernreiter notierte in seinem Tagebuch eine Information von Banhans, dass Stöger-Steiner während der Sitzung Seidler zu sich rufen ließ: „nach langem Warten, über eine Stunde, kommt Seidler zurück. Es handelt sich um eine Zusage, die Seine Majestät Wekerle bezüglich der Armee gemacht hat. Sie soll nicht mehr ‚gemeinsam‘ sein, sondern nur noch einheitlich von Seiner Majestät geleitet und geführt. […] Daraufhin große Konsternation im Ministerrat.“ Die Regierung verlangte daraufhin vom Kriegsminister, „die formulierte Konzession“ im Ministerrat vorzulegen, was dieser mit Hinweis auf seine Stellung als gemeinsamer Minister zurückwies und stattdessen Kelsen schickte, der an diesem Tag als ebenfalls anwesend protokolliert ist1014. Seidler hatte am 3. Jänner eine Audienz beim Kaiser1015 und der österreichische Ministerrat tagte zwischen 3. und 8. Jänner 1918 gleich dreimal in kurzer Folge zur Armeeteilung1016.

Am 6. Jänner erschien Stöger-Steiner zur Audienz beim Kaiser, mit Kelsen an der Seite, erhielt für den Vortrag und die Denkschrift vom November die Billigung1017 und am 8. Jänner ein Handschreiben mit dem Befehl, auf Grund der Denkschrift Verhandlungen mit den beiden Ministerpräsidenten über eine Armeereform zu führen, die aber erst nach einem Friedensschluss stattfinden sollte1018. In einem pro-domo Anhang zum Befehlsschreiben wurde erläutert, dass die ungarische Regierung damit nur die Zusicherung erhält, „dass Verhandlung auf militärpolitischem Gebiete stattfinden“, was ihr für das parlamentarische Überleben genügen sollte, während der österreichische Ministerrat die Botschaft erhalte, dass sie die Verhandlungen über eine Heeresreform nicht ablehnen könne, zumal „die Zeitungen schon davon sprechen“. Die Sache liege nun beim Kriegsminister, wobei „Seine Majestät sich dadurch die Handlungsfreiheit wahren, weil nach außenhin nicht dokumentiert ist, dass Seine Majestät dem Vorgehen des KM. zuzustimmen geruhten“1019.

Am Folgetag des Befehlsschreibens, am 9. Jänner 1918, fand dann ein gemeinsames Treffen des Kriegsministers mit dem Generalstabschef und den beiderseitigen Ministerpräsidenten, Landesverteidigungsministern und dem gemeinsamen Finanzminister unter Vorsitz des Monarchen dazu statt1020. Dabei wurden die weit auseinanderliegenden Positionen deutlich. Neben der Armeeteilung wurde auch die so genannte südslawische Frage besprochen.

Einleitend rief der Monarch, der in der Armeeteilung „keine besondere Gefahr“ zu erblicken behauptete, zu einem offenen Meinungsaustausch auf. Seidler gab sich einerseits „bedingungsweise“ kooperationswillig, lehnte aber eine Vorbereitung der Teilung vor einem Friedensschluss ab und baute eine rhetorische Drohkulisse auf: Er warnte vor einem ungarischen Alleingang, deutete Verfassungsbruch an und meinte, der Plan würde in Österreich zu Empörung führen, was Wekerle damit quittierte, Seidler habe die Nachrichten selbst durchsickern lassen. Außenminister Burián und Karl suchten nach Kompromisslösungen, aber nicht einmal die Bitte des Monarchen, die Verhandlungen streng geheim weiterzuführen, wollten die Ministerpräsidenten trotz Unterstützung von Generalstabschef Arz garantieren. Bei der Frage, ob man, wie von der ungarischen Regierung gewünscht, die kroatische Kommandosprache im XIII. Armeekorps einführen solle, prallten die Standpunkte wieder hart aufeinander. Seidler warnte, dass die Südslawen und andere das als Präzedenzfall sehen würden, doch Wekerle leugnete die Existenz einer südslawischen Frage schlicht. Das quittierte Seidler sarkastisch. Burián behauptete, die Slowenen würden sich noch nicht als Südslawen sehen und die Kroatisierung könne das auch verhindern, und Wekerle wies auf den Status des Kroatischen als Staatssprache im ungarischen Nebenland Kroatien-Slavonien hin, der den anderen Sprachen fehle, was Seidler damit abschmetterte, dass das in Cisleithanien irrelevant und nicht umsetzbar sei. Agree to disagree war das Ergebnis der Sitzung. Am 17. Jänner 1918 legte Kelsen darauf einen Entwurf für ein neues Militärgesetz vor, das an die beiden Ministerpräsidenten gesendet wurde1021.

Seidler wollte dann Anfang März 1918 eine Erklärung im Parlament abgeben1022, was er am 7. März en passant anlässlich einer Anfragebeantwortung tat, indem er sagte, dass „die Gemeinsamkeit der Armee […] nur mit Zustimmung Österreichs“ aufgehoben werden könne1023 und reges Medienecho erntete1024. Erst im August kam das Thema, nachdem sich der Ministerrat – zumindest nach den Titeln der Tagesordnungspunkte zu urteilen – mit der Armeeteilung nicht mehr auseinandergesetzt hatte, erneut auf die Tagesordnung. Inzwischen hatte Hussarek das Amt des Ministerpräsidenten übernommen1025. Zwar bestand weiterhin Einigkeit in der Ablehnung dieses Projektes, aber in der Ernährungsfrage hatte die Abhängigkeit Cisleithaniens von Ungarn zugenommen, so dass es sich diesem ungarischen Wunsch nicht mehr vollkommen verschließen konnte. So warf Silva-Tarouca den Ungarn vor, mit dem Projekt wollten sie nur ihren Nahrungsmittelwucher zum Schaden Cisleithaniens militärisch absichern, und Wieser wies auf die Gefahr der einheitlichen Kommandogewalt des Monarchen hin. Erst nach dem Krieg und einer Beruhigung der Gemüter wollte Czapp darüber verhandeln. Damit lehnte er das Projekt aber nicht prinzipiell ab, und Banhans warnte angesichts der Abhängigkeit Cisleithaniens in der Nahrungsmittelfrage davor, Ungarn zu reizen. Nur Hussarek sah die Probleme als nicht mehr gravierend an. Einerseits sah er die einheitliche Kommandogewalt des Monarchen nicht gefährdet, und andererseits werde über eine einheitliche kroatische Kommandosprache im Bereich des Territorialkommandos in Agram ebenso wie in Bosnien-Herzegowina und in Dalmatien der dringend notwendige Trialismus vorbereitet, wobei zudem noch die Vereinigung dieser drei südslawischen Gebiete unter Ungarn in Form eines Subdualismus im Raum stand. Konkret ging es im August 1918 nur darum, auf ein Schreiben von Kriegsminister Stöger-Steiner in dieser Angelegenheit „in einer den österreichischen Interessen nicht präjudizierenden Weise“ zu antworten1026, zu dem die Minister grünes Licht gaben, solange die Kommandogewalt des Kaisers nicht angetastet werde1027.

Am 12. September 1918 wurden in einer streng vertraulichen dualistischen Referentenbesprechung unter Vorsitz Stöger-Steiners und Teilnahme Kelsens dessen Vorschlag aus dem Jänner und drei skizzierte Alternativpläne der Wehrmachtsreform besprochen. Die Ungarn legten sich auf Alternative 3 fest, während Czapp betonte, dass eine Reform nicht nur erst nach Ende des Krieges stattfinden, sondern auch erst dann öffentlich besprochen werden dürfe, und vor einem ungarischen Alleingang warnte1028.

Nachdem Honvédminister Szurmay am 27. September einen ausführlichen Gegenentwurf zu den Plänen von Stöger-Steiner und Kelsen übermittelt hatte, gab es noch Konferenzen mit dem Kriegsminister und leitenden Beamten und Militärs am 5. Oktober zur Vorbereitung einer Konferenz am 7. Oktober mit dem Generalstabschef über den Inhalt des ungarischen Gegenentwurfes1029. Die Frage der Heeresteilung wurde dann durch das Ausscheren Ungarns aus der Monarchie auf andere Weise gelöst und brachte das Staatsgebäude vollends in Wanken.

c) Das Ende des Dualismus

ℹ️Am 16. Oktober 1918, dem Tag, als Kaiser Karl für Cisleithanien das Völkermanifest unterzeichnete, verkündete Wekerle im ungarischen Reichstag das Ende der Realunion und den Weg hin zur Personalunion, womit der Dualismus in der bisherigen Form beendet war1030. Er erklärte, dass „der ungarische Staat sein politisches, wirtschaftliches und Wehrsystem nunmehr auf dem Fuße der Selbständigkeit und Unabhängigkeit einrichten müsse“. Der Pester Lloyd resümierte, dass der „Dualismus, seit einem vollen Jahrhundert die Grundlage der Monarchie und ihrer Großmachtstellung, […] damit ein Stück Vergangenheit geworden“ sei. „Der Zerfall der österreichischen Staatseinheit, ihre Auflösung in mehrere Teilstaaten, die durch das lockere Band eines Staatenbundes irgendwie zusammengefaßt werden sollen, hat seinen Zusammenbruch herbeigeführt“1031.

ℹ️Am 20. Oktober 1918 fasste der ungarische Ministerrat den entsprechenden Beschluss, einen selbständigen Staat zu konstituieren, der nur durch die Person des Monarchen mit den anderen verbunden war. Die alten ungarischen Eliten, die sich damit am Ziel ihrer Wünsche wähnten, in der gemeinsamen Monarchie der dominante Faktor zu sein, mussten schnell feststellen, dass auch ihr „Zug schon abgefahren“ war.

ℹ️Die Astern-Revolution stürzte am 31. Oktober das alte System, und Mihály Graf Károlyi v. Nagykároly wurde am 31. Oktober zum Ministerpräsidenten ernannt. Am selben Tag fiel der langjährige Regierungschef István Graf Tisza v. Borosjenő und Szeged einem ℹ️Attentat zum Opfer. Honvédminister Béla Linder hatte umgehend den Befehl über alle ungarischen Truppenverbände übernommen und sie aufgefordert, die Fronten zu verlassen, um nach Hause zurückzukehren. Damit hörten die gemeinsame Armee und die gemeinsame Monarchie auf zu existieren1032.

d) ℹ️Bosnien-Herzegowina

Verquickt mit der Frage der Armeeteilung war die zukünftige Stellung Bosnien-Herzegowinas in der Monarchie. Hussarek sah einen Trialismus oder die Angliederung Bosniens an Österreich als nicht gangbar an, gab aber zu bedenken, dass bei Annahme des Vorschlags der Eingliederung in Ungarn das „serbische Element“ in Bosnien dominieren würde (wegen der Zahl der Serben in Ungarn). Stattdessen machte die Regierung in einer Antwortnote den Vorschlag, Bosnien-Herzegowina mit Kroatien-Slawonien und Dalmatien zu vereinigen, was eine kroatische Dominanz in Bosnien-Herzegowina bewirken würde. Dafür müsse Ungarn im Gegenzug für den Erwerb Dalmatiens dieser subdualistischen Lösung zustimmen1033.

Diese Idee, die im letzten Augenblick diskutierten Pläne, Bosnien-Herzegowina mit den übrigen südslawischen Gebieten zusammenzufassen und einen Subdualismus einzurichten, wurde vom Landeschef in Bosnien-Herzegowina unterstützt, was „auf ungarischer Seite eine gewisse Enttäuschung hervorgerufen“ habe, wie Hussarek am 3. September 1918 festhielt1034.

10 Sonstige Themen

a) ℹ️Auszeichnungspolitik

Orden wurden, ähnlich wie in der ersten Kriegshälfte1035, weiter verliehen und im Zusammenhang damit auch das Schicksal der Beamten, deren Beförderung und Pensionsversorgung besprochen1036. Das Kriegskreuz für Zivilverdienste wurde weiter flächendeckend eingesetzt. Im April 1917 gab es eine Aktion im Finanzressort, bei der fünf Kriegskreuze I. Klasse, 419 Kriegskreuze II., 663 Kriegskreuze III. und 346 Kriegskreuze IV. Klasse verliehen wurden1037.

Die allerletzte Phase des Ministerrates jedoch bietet reiches Material zum Studium der symbolischen Funktionen des Staates. Zahlreiche Tagesordnungspunkte aus dieser Zeit sind erhalten, wenn auch einige beschädigt. Regierungswechsel bedingten oft einen Anstieg an Auszeichnungsanträgen, da scheidende Minister und Ministerpräsidenten ihnen loyal ergebene Personen für Orden vorschlugen. Da es in der zweiten Hälfte des Krieges zu einigen Regierungswechseln kam, vermehrten sich auch die Auszeichnungsanträge. Besonders zahlreich wurden die Ordensanträge gegen Ende der Monarchie, es entsteht der Eindruck einer Torschlusspanik. Wobei der Erfolg sehr kurzlebig war, denn wenig später verloren die Auszeichnungen in den Nachfolgestaaten ihre Gültigkeit und ihr symbolischer Wert veränderte sich grundlegend. Da sie aber zumindest in der Republik Österreich weiter getragen werden durften, konnte man sich an einem transformierten Symbolwert erfreuen1038. Materiell wertvolle Orden zog die Republik aber bei Ableben des Trägers ein1039.

Kurz vor Schluss konnte der cisleithanische Ministerrat wegen der ungeklärten Zuständigkeiten zwischen ihm und den Nachfolgestaaten nicht wie bisher Auszeichnungen an Beamte vergeben und verzichtete darauf, denn auch wenn der Monarch ihrer Meinung nach immer noch das Recht dazu hatte, „erscheine es zweckmäßig, unter den gegenwärtig so ungeklärten Verhältnissen die Ah. Person nicht unnötig in Anspruch zu nehmen. Die neuen Regierungen müssen zunächst selbst dafür sorgen, die Beamten zufriedenzustellen und die monarchische Idee würde vielleicht dadurch wesentlich gestärkt werden, wenn eine vorübergehende Zurückhaltung in der Ausübung der Kronrechte den Wunsch nach Wiederkehr von den früheren ähnlichen Zuständen hervorruft. Auch dürfe man nicht die Übernahme der Beamten in den Dienst der einzelnen Nationalstaaten durch präjudizierliche Akte erschweren“1040.

b) ℹ️Die letzte Stiftung einer Auszeichnung: die Zivilverdienstmedaille

Der erste Weltkrieg war eine Zeit vermehrter Gründung von Auszeichnungen, vor allem in seiner ersten Hälfte. Dann trat eine längere Pause ein. Doch noch in den letzten Monaten der Monarchie gab es eine Stiftung. Diese hatte sehr viel mit der Not der Staatsbeamten und der allgemeinen Unzufriedenheit angesichts der Versorgungslage zu tun. Die letzte neu geschaffene Auszeichnung der Monarchie war die Zivilverdienstmedaille (nicht zu verwechseln mit dem 1915 gestifteten Kriegskreuz für Zivilverdienste)1041. Karl hatte „dem Minister des Äußern den Ah. Wunsch bekanntgeben lassen, es möge den Staatsbeamten und sonstigen Zivilfunktionären im Falle der Bekanntgabe der Ah. Anerkennung oder Zufriedenheit ein sichtbares Zeichen verliehen und hiefür eine Medaille geschaffen werden“, denn der Ausspruch der Ah. Zufriedenheit allein konnte, nachdem er ausgesprochen worden war, nicht mehr hergezeigt werden. Die Idee war nicht neu, so war die Stiftung einer Zivilverdienstmedaille gut zehn Jahre zuvor zweimal im Ministerrat besprochen worden1042, doch war nun der Druck ausreichend groß, den Plan durchzuführen. Vorbild war die Militärverdienstmedaille1043. Die Funktionsbeschreibung der Zivilverdienstmedaille entsprach auf zivilem Gebiet dem, was diese auf militärischem Gebiet abdeckte. Die beiden Medaillen ähnelten einander auch optisch, so stand auf der Rückseite jeweils der von einem Öl- und einem Eichenzweig umkränzte Spruch Signum Laudis1044. Mit Schreiben vom 30. April 1918 an Außenminister Burián stiftete Kaiser Karl mit der Zivilverdienstmedaille schließlich die letzte Auszeichnung der Monarchie1045.

Die letzten Auszeichnungen wollte der Ministerrat drei Tage vor Ende seines Bestehens vergeben. Sie wären an Journalisten gegangen, und zwar den Stellvertreter des Vorstandes des Telegrafenkorrespondenzbüros Ministerialsekretär Dr. Hermann Pfaundler v. Hadermur und den Oberrechnungsrat im selben Büro Alois Peller. Sie sollten das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens für „eine überaus ersprießliche Dienstleistung […] im Rahmen des Telegrafenkorrespondenzbüros“ erhalten. Dies war die letzte besprochene Verleihung einer Auszeichnung überhaupt. Doch Lammasch erstattete diesen Vortrag, wie viele andere, nicht mehr1046.

c) ℹ️Das Kriegskreuz für Zivilverdienste als erster Unisex-Orden

Die letzten Auszeichnungen, die im Ministerrat beschlossen und dann auch verliehen wurden, gingen am 31. Oktober 1918 an die Palastdame Anka Gräfin v. Bienerth-Schmerling, an die Ehrendame des adelig-weltlichen Damenstiftes Maria Schul in Brünn, Maria Gräfin Bienerth-Schmerling, an den Beamten der Börseneffektenhandelsfirma Breisach & Co. Alfred Breisach, an den öffentlichen Gesellschafter der Kommissionshandelsfirma Emil Polacco & Co. Emil Polacco, und an die heute wohl bekannteste in dieser Runde, die Schriftstellerin und Mitarbeiterin der Neuen Freien Presse Alice Schalek1047, da sie alle „sich auf kriegshumanitärem Gebiete in hervorragender Weise betätigt“ haben1048. Es handelte sich um Kriegskreuze für Zivilverdienste I. und II. Klasse1049.

Bemerkenswert ist, dass hier seit einigen Monaten ein gesellschaftliches Novum auf dem symbolischen Feld gewagt wurde. Schon länger war das Problem der fehlenden Möglichkeit der Auszeichnung von Frauen aufgefallen1050. Das Kriegskreuz war hier eine kleine symbolpolitische Revolution in dem Sinne, dass es der erste österreichische Orden war, mit dem sowohl Männer als auch Frauen bedacht werden konnten. Nur die unter den Orden rangierenden Verdienstkreuze standen auch Frauen offen und wurden in der Regel für Verdienste im karitativen Bereich verliehen. Schon hier hatte Schalek 1917 eine Ausnahme dargestellt, als sie das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone am Bande der Tapferkeitsmedaille erhielt1051. Ganz ungewöhnlich war, dass 1917 Maria Gintowt Edle v. Dziewiałtowska, Oberstvorsteherin des Offizierstöchter-Erziehungsinstituts in Sopron, das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens verliehen bekam, was allerdings im Wirkungskreis des Kriegsministeriums geschah1052. Doch bestätigte hier die Ausnahme die Regel der Geschlechtertrennung.

Das Neue am Kriegskreuz war aber, dass es ein geschlechtsneutraler Orden war. Die erste mit diesem nicht spezifisch weiblichen Orden1053 auszuzeichnende Frau, deren Fall als eigener Tagesordnungspunkt im Ministerrat behandelt wurde, war Ilka Eleonore Döry. Sie erhielt das Kriegskreuz für Zivilverdienste II. Klasse1054.

Vielleicht noch mehr hervorzuheben ist der Fall der Postadjunktin Marie Benkovits, für die 1917 im Zuge einer Kriegskreuzverleihungsaktion für Bedienstete des Finanzressorts, die auch Bedienstete anderer Ressorts einbezog, die im Finanzministerium in Verwendung standen, die IV. Klasse beantragt wurde. Dies zeigt, dass dieser Orden nicht nur für beide Geschlechter, sondern dezidiert auch für ihre berufliche Arbeit und nicht nur karitative Leistungen verliehen wurde1055. Frauen wurden bei der Vergabe des Kriegskreuzes für Zivilverdienste auch gar nicht selten bedacht: Allein 1918 ging die I. Klasse 27-mal an Frauen1056. Dass auch die letzten Orden der Monarchie, die im Ministerrat behandelt und tatsächlich verliehen wurden, an zwei Männer und drei Frauen gingen, ist ebenfalls genderpolitisch hervorzuheben.

11 Zur Überlieferung der Protokolle

ℹ️Der diesem vorangehende Editionsband endete mit dem ersten Ministerratsprotokoll vom 22. November 1916. Dessen einziger Tagesordnungspunkt war die „Trauerkundgebung des Ministerrates anlässlich des Hinscheidens Sr. Majestät Kaiser Franz Joseph I.“. Dieser Band beginnt mit einem zweiten Ministerratsprotokoll vom 22. November 1916, der ebenfalls nur einen Tagesordnungspunkt hatte: „Mitteilungen über den österreichisch-ungarischen Ausgleich“. Das letzte Protokoll des cisleithanischen Ministerrates dieses Bandes, und damit auch überhaupt dieses Ministerratsgremiums, ist das zweite Protokoll vom 11. November 1918. Auch dieses Protokoll ist nur einem Tagesordnungspunkt gewidmet, der „Erlassung einer Ah. Proklamation wegen Verzichtes auf die Anteilnahme an den Staatsgeschäften“.

In diesem Zeitraum traf sich der Ministerrat zu 150 normalen Sitzungen mit insgesamt 1.339 Tagesordnungspunkten. Von diesen sind 339 Tagesordnungspunkte oder 25,3% erhalten. Dabei handelt es sich um 176 Tagesordnungspunkte aus Originalprotokollen, 106 Abschriften von Tagesordnungspunkten und einer Abschrift eines Ministerratsbeschlusses sowie 56 Ministerratsvorträgen des Finanzministers. Die Originalprotokolle beginnen im August 1918, von ihnen sind zwanzig in schlechtem Erhaltungszustand, ab 29. September sind sie gut erhalten und ab 27. Oktober (Regierung Lammasch) gänzlich ohne Brandspuren.

Von den 106 Abschriften stammen 80 von Hugo Pollak, 13 von Karel Kazbunda und elf von Ludwig Freiherr v. Alexy, zwei, sowie die Abschrift eines Ministerratsbeschlusses, wurden vom Finanzministerium angefertigt. Während die Originalprotokolle und alle anderen Abschriften im Österreichischen Staatsarchiv im Bestand des Ministerratspräsidiums einliegen, befinden sich die Abschriften für das Finanzministerium sowie die Ministerratsvorträge des Finanzministers in einer entsprechenden Bandsammlung im Bestand des Präsidiums dieses Ministeriums.

Nach Jahren sortiert gibt es von den – in diesem Band – 85 Tagesordnungspunkten 1916 sechs Ministerratsvorträge; von den 688 Tagesordnungspunkten 1917 sind es 13 Abschriften (elf Alexy, zwei Finanzministerium), eine Abschrift eines Ministerratsbeschlusses und 50 Ministerratsvorträge, zusammen 64 Tagesordnungspunkte. Von den 567 Tagesordnungspunkten 1918 sind 269 erhalten, davon 176 in Originalprotokollen und 93 in Abschriften (80 Pollak, 13 Kazbunda).

Der Ministerrat mit erweitertem Wirkungskreis traf sich in dieser Periode deutlich seltener als zuvor, nämlich insgesamt nur mehr fünf Mal1057 mit jeweils nur einem Tagesordnungspunkt. Davon sind alle Protokolle ohne Brandschäden erhalten.

In den Beständen des Haus-, Hof- und Staatsarchives konnte im Bestand Geheimakten der Kabinettskanzlei ein Protokoll einer gemeinsamen Sitzung der beiden Regierungen und hoher Militärs unter Vorsitz des Kaisers über die Teilung der gemeinsamen Armee gefunden werden. Dieses wurde als „Dokument anderer Provenienz“ aufgenommen.

In diesem zeitlich letzten Band dieser Editionsreihe entfaltet sich die Regierungstätigkeit der kurzen, knapp zwei Jahre währenden Herrschaft Kaiser Karls, die geprägt ist durch die Auswirkungen des Ersten Weltkrieges mit der für seine zweite Phase typischen Erschöpfung aller Kräfte.