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Nr. 421 Ministerrat, Wien, 30. November 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 30. 11.), Rechberg (nur bei III–VII anw.), Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein (12. 12.), Kalchberg (10. 12.); abw. Nádasdy; BdR. Erzherzog Rainer 15. 12.

MRZ. 1225 – KZ. 3913 –

Protokoll des zu Wien am 30. November 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Interpellation Leopolds Edler v. Mendes wegen der Stockerau–Budweiser Eisenbahnkonzession

a Der Sektionschef Freiherr v. Kalchberg referierte die von ihm beantragte hierüber beiliegende Beantwortungb der in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 18. November l. J. an das Handelsministerium gerichteten Interpellation bezüglich der Konzession für eine Eisenbahn von Stockerau nach Budweis mit einer Zweigbahn von Platt nach Znaim sowie zur Fortsetzung der Bahn von Budweis nach || S. 115 PDF || Pilsen1. Es handle sich um die bekannte Streitsache der Nord- und Südbahn und um die Ah. Entschließung, mit welcher den beiden Gesellschaften die Erteilung von Konzessionen, und zwar der Nordbahn zu der oberwähnten Eisenbahn, der österreichischen Staatseisenbahngesellschaft aber für Eisenbahnen von Marchegg nach Wien und von einem Punkte dieser Bahn über Znaim nach Kolin, dann für eine zunächst auf den Lokalverkehr und den Transport der Rossitzer Kohle zu beschränkenden Zweigbahn von Znaim bis zum Anschlusse an die Brünn–Rossitzer Bahn in Aussicht gestellt wurde2. Beide Gesellschaften haben zwar ihre Erklärungen abgegeben, welche jedoch so gestaltet sind, daß neuerliche Verhandlungen, namentlich über die von ihnen gestellte Frage, was unter Lokalverkehr eigentlich zu verstehen sei3, gepflogen werden müßten, welche bisher noch in der Schwebe sind, jedoch demnächst beendet, und Referent bald in der Lage sein wird, über diese Begehren einen die nötigen Erörterungen enthaltenden au. Vortrag zu erstatten. Mit Rücksicht auf dieses sächliche Verhältnis scheine es ihm nicht anders möglich, als die Antwort auf die Interpellation so hinhaltend zu geben, als er es beantragt.

Dem Ministerrate ergab sich keine Erinnerung dagegen4.

II. Pferdeausfuhrverbot gegen Piemont

Der Finanzminister referierte, daß er in Befolgung der in der Ministerkonferenz am 21. November l. J. Ah. ergangenen Aufforderung bezüglich der Pferdeausfuhr nach Piemont5 und des diesfalls etwa zu erlassenden Verbotes die erforderlichen Informationen und Nachweisungen eingeholt habe, nach welchen es sich herausstellt, daß, wenn man nicht die ganze Grenze mit dem Verbote belegt, der beabsichtigte Zweck nicht erreicht werde, indem wohl an der gesperrten Grenze die Ausfuhr verhindert wird, dagegen anderswo desto stärker hervortritt6. So sei es im Jahr 1861 gewesen, wo nach den vorgelegten Nachweisungen über die von dem Verbote nicht berührte Grenze 13.000 Stück Pferde ausgeführt wurden, und es würde heute dasselbe Resultat || S. 116 PDF || geben, wenn bloß wieder die Grenze gegen Piemont mit dem Verbot belegt werden würde. Auch habe er sich nachweisen lassen, ob in der Tat gegenwärtig so viele Pferde aus Ungarn nach Italien hinausgehen, und da zeige es sich, daß bis Ende Oktober bloß 63 Stück Pferde ausgeführt wurden7. Unter diesen Umständen und da diese letztere Nachweisung nicht so beunruhigender Natur sei, glaube er auf die Erlassung des Pferdeausfuhrverbotes jetzt nicht einraten zu sollen, sondern es wäre noch nachzuwarten bis noch andere mehr dafür sprechende Nachweisungen einlangen werden8.

Der Kriegsminister äußerte, daß er von seinem Standpunkte es nur für wünschenswert halten könne, wenn die Ausfuhr unserer Pferde nach dem Auslande so viel als möglich beschränkt werde, damit man zur Zeit des eigenen Bedarfes nicht in Verlegenheit komme, daß er jedoch den Motiven des Finanzministers gegen die derzeitige Erlassung eines Verbotes nicht entgegentreten zu sollen erachte. Der Polizeiminister , so wie auch alle übrigen Stimmführer, würden es für den gegenwärtigen Augenblick nicht für angezeigt halten, ein solches Verbot zu erlassen, doch sollte diese Sache fortan im Auge behalten und beobachtet werden, wenn etwa der Zeitpunkt hiezu eingetreten sein dürfte, wo dann aber dieses Verbot über die ganze Grenze zu verfügen wäre.

Der Finanzminister wird hiernach die Grenzorgane zur verschärften Aufmerksamkeit in dieser Beziehung anweisen9.

III. Petition wegen einer öffentlichen Versammlung bezüglich Schleswig-Holsteins

Der Polizeiminister referierte in Hinsicht der Petition wegen Abhaltung einer Volksversammlung in Wien bezüglich Schleswig-Holstein10. Der Stand der Gesetzgebung in dieser Beziehung sei derart, daß eine solche Versammlung weder verboten noch erlaubt sei, daß daher die Regierung hier vollkommen freie Hand hat. Man stehe also in dem vorliegenden Falle wieder auf dem Standpunkte, dasjenige zu wählen, was weniger nachteilig erscheint. Mit dem Verbote werde man unstreitig große Unzufriedenheit in gewissen Kreisen erregen und man wird neuerdings auf das Zustandebringen eines Vereinsgesetzes11 dringen. Auch im Ausland wird man nicht verhehlen, darüber zu schreien. Aus der Gestattung dürften sich ebenfalls Nachteile entwickeln, || S. 117 PDF || und zwar hauptsächlich die, daß man hier der deutschen Bewegung unaufhaltsam nachfolgen wird, welch’letztere nicht stehen bleiben, sondern endlich Beschlüsse fassen wird, die große Verlegenheiten bereiten können. Werden also die beiderseitigen Nachteile gegeneinander abgewogen, so scheinen die Nachteile einer Bewilligung wenigstens für die Zukunft schwerer zu wiegen, und Freiherr v. Mecséry würde daher beantragen, daß die Bewilligung zu der angesuchten Versammlung einfach verweigert werde. Belangend die weitere Frage, ob diese Verweigerung motiviert oder nicht hinauszugeben sei, glaubte Referent, daß die Erledigung durch die Polizeidirektion einfach dahin zu lauten hätte, daß dem Gesuche keine willfahrende Folge gegeben werden kann. Zur Motivierung dieser Maßregel werde sich gewiß Gelegenheit im Abgeordnetenhause geben, wo man dann hervorheben kann, daß öffentliche Volksversammlungen zum Zwecke derlei Kundgebungen in Österreich, namentlich mit Rücksicht auf die verschiedenen Nationalitäten des Reiches, nicht möglich sind.

Die Konferenz trat diesen Anträgen einstimmig bei12.

IV. Marschbereitschaft einer Brigade zur Mitwirkung an der Bundesexekution

Der Minister des Äußern teilte der Konferenz mit, Se. Majestät hätten Ag. anzuordnen geruht, daß zum Zwecke der etwaigen Mitwirkung bei der Bundesexekution eine Brigade in Bereitschaft gesetzt und die betreffenden Urlauber einberufen werden13.

Der Kriegsminister erinnerte, daß er die sowohl durch diese als auch durch die bezüglich Galizien angeordneten Maßregeln erforderlichen verstärkten Mittel nicht aus dem Budget zu bestreiten in der Lage sein werde, daher den Finanzminister ersuchen müsse, daß ihm der diesfällige monatliche Mehrbedarf von den Finanzen flüssiggemacht rücksichtlich refundiert werde, worauf der Finanzminister bemerkte, daß er sich dann die rechtzeitige Bekanntgebung dieser Mehrerfordernisse erbitten müsse, um diesfalls die Nachtragsdotation vom Hause erwirken zu können14.

V. Verschiebung der Anlehensauflegung

Der Finanzminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse nicht in der Lage ist, das Anlehen, zu welchem er mit dem Gesetze vom 17. November l. J. ermächtigt ist, jetzt aufzulegen15. Dagegen sei es || S. 118 PDF || ihm gelungen, sich von den größten Häusern in Paris und London Vorschüsse im Betrage von drei Millionen Pfund Sterling ohne aller Provision zu verschaffen, wobei man von ihm gar keine Sicherstellung verlangte, sondern sich mit seiner Unterschrift begnügte, so daß das Ganze ein Kredit auf die durch das künftige Anlehen einfließenden Gelder ist16. Der Finanzminister werde übrigens über diesen Gegenstand dieser Tage einen au. Vortrag erstatten17.

VI. Verhalten der Regierung gegenüber dem Ausschußantrag auf Verbesserung der Justizbeamtengehälter

Der Minister Ritter v. Hein erinnerte, daß hinsichtlich des auf eine Gehaltserhöhung bei den Justizbeamten gestellten Ausschußantrages in der Ministerkonferenz am 16. November l. J. der Beschluß gefaßt wurde, es sei an dem Standpunkte festzuhalten, daß es nicht angehe, bei der Beratung des Budgets eine solche teilweise Gehaltssystemisierung zu votieren, daß aber die Regierung in Anbetracht der Notlage des Beamtenstandes es zweckmäßiger erkenne, einen Weg einzuschlagen, der dazu führt, daß den wirklich Bedürftigen Linderung verschafft werde, und daher beantrage, daß die gegenwärtigen Aushilfsdotationen für alle Zweige des Dienstes angemessen erhöht werden, wobei zugleich bestimmt wurde, daß vorläufig noch eine Kommission aus den Repräsentanten der verschiedenen Ministerien gebildet werde, welche sich dieser Richtung die einzelnen Erfordernisse ins klare zu setzen hätten18. Nachdem in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses das Etat des Justizministeriums verhandelt werde19, so erscheine es ihm wünschenswert zu wissen, wie die Sache jetzt stehe.

|| S. 119 PDF || Der Finanzminister äußerte, er habe eine Zusammenstellung und zwar nach beiden Richtungen, nämlich nach Perzentualzuschüssen und nach Anordnung von Aushilfen verfassen lassen, welche folgendes Ergebnis gebe: Wollte man die Beamten bis monatlich 1000 fl. Gehalt mit 15% und bis 1800 fl. Gehalt mit 10% Gehaltszuschuß beteilen, so würde dies über drei Millionen erforderlich machen. Würde man Remunerationen und Aushilfen anordnen und damit alle Beamten, die unter der Gehaltsstufe von jährlich 1200 fl. stehen, beteilen, so würde, wenn hiezu eine halbe Million bestimmt würde, auf den Kopf der unbedeutende Betrag von 13 fl. entfallen. Aus diesem gehe also hervor, daß eine reelle Hilfe nur dann geschafft werden könnte, wenn hiezu von den Finanzen wenigstens drei Millionen hergegeben werden möchten. Nachdem sich also diese Ziffern so unerbittlich darstellen, so würde er beantragen, daß man bei dem letzten Ministerratsbeschlusse verbleibe, nämlich, daß die Aushilfsfonds durchgehend um die Summe von einer halben Million erhöht werden, um damit den wahrhaft Bedürftigen Unterstützung und Hilfe zu gewähren20. Der Minister Ritter v. Lasser erinnerte, daß er die letzthin beschlossene Maßregel der Anordnung von Aushilfen und Remunerationen, wozu eine halbe Million als Mehrerfordernis zu votieren wäre, schon deshalb für praktisch halte, weil dann das Odium von der Regierung abgewälzt und vielmehr auf das Haus fallen würde, wenn es nicht darauf eingeht. Der Staatsminister und der Polizeiminister waren ebenfalls für die Aufrechthaltung des letzten Ministerratsbeschlusses. Derselbe sei dahin gegangen, ein Mittel zu finden, daß einerseits die Anmaßung des Hauses zurückgewiesen, andererseits aber der Notlage der Beamten doch auch Rechnung getragen werde. Es wäre also nach der Meinung des Freiherrn v. Mecséry dabei zu bleiben, daß man dem Hause das Recht nicht zuerkenne, durch bloße Einstellung von Zifferansätzen eine Regulierung der Beamtengehalte zu bewirken, daß man aber in Anbetracht der Notlage der Beamten den Intentionen des Hauses dadurch nachzukommen bereit sei, daß eine Vorlage wegen angemessener Erhöhung der Aushilfsfonds für alle Branchen eingebracht werde. Der Minister des Äußern erklärte, bei seiner früheren Meinung verbleiben zu wollen, daß das Haus hiezu nicht kompetent sei, indem die Sache nur als ein Recht der Exekutive angesehen werden kann. Der Finanzminister erinnerte hierauf, daß man es bisher dem Hause nicht präzis gesagt habe, daß es nicht angehe, bei Beratung des Budgets diese Frage einfach durch Einstellung von Zifferansätzen abzutun, und er würde daher meinen, daß man dieses jetzt im Namen der Regierung zu erklären und dann den besprochenen Ausweg dem Hause vorzuschlagen hätte. Über die Bemerkung des ungarischen Hofkanzlers , daß, wenn eine Summe zur Erhöhung der Aushilfsfonds bestimmt werde, er bitten müßte, daß bei der Verteilung doch auch auf die vielen ungarischen Munizipalbeamten, welche sich ebenfalls in großer Not befinden, Rücksicht genommen, mithin die der ungarischen Hofkanzlei zugedachte Summe angemessen erhöht werde, hielt es der Finanzminister zur Vermeidung von allen Reklamationen für das Zweckmäßigste, wenn sich behufs der Durchführung dieser Verteilung die betreffenden Repräsentanten der Zentralstellen bei ihm einfinden möchten21.

VII. Interpellation Alexander Julius Schindlers wegen Vorlage eines Gesetzes über die Aufhebung des Wucherpatentes und der Zinstaxe

Der Minister Ritter v. Hein verlas die von ihm beantragte, aus der Beilagec ersichtliche Beantwortung der in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 17. November l. J. von Schindler und Genossen gestellten Interpellation in betreff der Vorlage eines Gesetzes über die Aufhebung des Wucherpatentes und der Zinstaxe mit dem Bemerken, daß mit Rücksicht auf die in der vorigen Session diesfalls gemachten Zusagen die gegenwärtige Beantwortung schwierig sei und es ihm nötig scheine, dieselbe mit dieser weitläufigen Begründung zu begleiten22.

Der Staatsminister, Minister Ritter v. Lasser und der Staatsratspräsident erklärten sich mit der Sache einverstanden, sahen jedoch diese Beantwortung für zu weit in das Detail eingehend an und würden die Schlußbemerkungen für hinreichend halten. Der Finanzminister wies darauf hin, daß er und auch andere Mitglieder der Konferenz in dieser Frage einer verschiedenen Meinung von der waren, welche jetzt in der Interpellation Ausdruck findet und daß er daher für die kürzere Fassung wäre, indem dieses für die Regierung weniger präokkupierend erscheint. Der Minister Ritter v. Hein erwiderte, daß es sich bei Beantwortung einer solchen Interpellation schwer vermeiden lasse, auch einzelne Prinzipien zu berühren, und daß es ihm unerläßlich scheine, die tatsächlichen Verhältnisse in bezug auf den Realkredit zu erörtern. Weiter habe er es auch notwendig befunden, den Standpunkt anzugeben, auf welchem sich gegenwärtig die Gesetzgebung befindet, ein Standpunkt, welcher gegenwärtig fast in allen Staaten Europas festgehalten wird.

Alle übrigen Stimmführer, mithin die Mehrheit der Konferenz, sprachen sich für die vom Justizminister beantragte Beantwortung in ihrem ganzen Umfange [aus], weil durch diese Darstellung die Nachteile, welche mit der Aufhebung des Wucherpatentes und der Zinstaxe verbunden sind, klar und auch den Laien verständlich gemacht werden23.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 15. Dezember 1863. Empfangen 15. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.