Nr. 404 Ministerrat, Wien, 15. Oktober 1863 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 19. 10.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 15. 11.
MRZ. 1208 – KZ. 3569 –
Protokoll des zu Wien am 15. Oktober 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Besuch der Universität Padua durch Südtiroler und Einführung des öffentlichen Studiums
Der Staatsminister referierte über seinen au. Vortrag vom 5. Oktober 1863 betreffend die Modalitäten der mit 1. November 1863 bevorstehenden Wiedereröffnung der Universität Padua für das Studienjahr 1863/641. Aus den daselbst gestellten fünf au. Anträgen sind es die Anträge eins und zwei, welche der Minister ihrer relativen Wichtigkeit wegen in der Konferenz zur Beratung brachte. Der Antrag eins lautet: „Die Beschränkungen, an welche seit der Schließung der Universität Padua im Jahre 1858/59 der Besuch der öffentlichen Vorlesungen aus politischen Rücksichten gebunden waren, haben sofort zu entfallen, und es bedürfen somit die erwähnten Studierenden, wenn sie nur sonst nach den bestehenden Studiengesetzen daselbst qualifiziert sind, keiner besonderen Bewilligung, um als öffentliche Studierende der Universität aufgenommen und in die akademischen Vorlesungen inskribiert zu werden.“ Seine Majestät der Kaiser haben nämlich mit Ah. Entschließung vom 29. November 1861 die Studierenden italienischer Zunge aus dem Verwaltungsgebiete der tirolischen, dalmatinischen und küstenländischen Statthalterei vom Besuche der Universität Padua auszuschließen und nur mit Ah. Entschließung vom 28. Oktober 1862 Ag. zu gestatten geruht, daß das Staatsministerium ermächtigt werde, Rechtsstudierenden aus diesen Ländern bei dem Zusammentreffen mehrerer Umstände, welche eine ganz besondere Berücksichtigung verdienen, den Besuch der Universitätsvorlesungen in Padua als öffentliche Studierende ausnahmsweise zu bewilligen2. Der Staatsminister hatte sich zu dem obigen, vom Delegaten zu Padua gestellten Antrage im wesentlichen durch den Umstand bestimmen lassen, daß einerseits der Besuch einer italienischen Universität für die Studenten aus Südtirol, welche nicht deutsch können, ein dringendes Bedürfnis ist und andererseits die Zahl dieser Studierenden nur etwa 1/10 der Gesamtzahl ausmachen dürfte, so daß der Delegate von dieser Vermehrung keine Erschwerung der Polizeiaufsicht besorgt. Hinzu kommt noch, daß ohnehin eine gewisse Zahl sich die ausnahmsweise || S. 4 PDF || Bewilligung auf mancherlei Wegen,a z. B. durch Gesundheitszeugnisse,a zu verschaffen weiß. Die bestehende Beschränkung werde als eine Furchtsamkeit der kaiserlichen Regierung gedeutet, zu der es an einem genügenden Grunde fehlt.
Der Minister des Äußern erklärte, sich diesem Antrage nicht anschließen zu können. Die Gestattung des Besuchs der Universitäten zu Padua und Pavia durch Südtiroler, Dalmatiner und Istrianer sei ein politischer Fehler gewesen, weil die Studierenden an jenen Hochschulen die Nationalität üben und jenen Fanatismus einsogen, mit dem die kaiserliche Regierung gegenwärtig in den genannten Ländern so schwer zu kämpfen hat. Das Verbot des Besuchs von Padua war daher eine weise Maßregel, und dessen Aufhebung würde sehr zu bedauern sein. Man sagt, es sei hart, den Südtirolern etc., die nur italienisch sprechen, die einzige italienische Universität in Österreich zu verschließen. Absolut ist dieses Verbot ohnehin nicht, da ja das Staatsministerium in rücksichtswürdigen Fällen Ausnahmen bewilligt und auf der anderen Seite hat es das Gute für die Studierenden, daß sie gezwungen werden, sich die deutsche Sprache eigenzumachen, die ihnen im Staatsdienste nötig und im Privatleben nützlich ist. Der Minister Ritter v. Lasser vereinigte sich mit dem Staatsminister und wies auf die Vorteile hin, welche der Besuch Paduas für Studierende aus Nordtirol zum Erlernen des Italienischen bietet, bwodurch allein die Möglichkeit wie bisher auch Nordtiroler nach Südtirol als Beamte zu gehen für die Zukunft verbürgt würdeb . Die übrigen Stimmen teilten die vom Minister des Äußern gegen den Antrag eins erhobenen Bedenken.
Der zweite Antrag des Staatsministers geht dahin, daß das in Padua eingeführte Privatstudium bezüglich der medizinischen, mathematischen und philosophischen Fakultät gänzlich aufgehoben, bezüglich der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien aber auf jene Bedingungen reduziert werde, welche in Rücksicht auf die Universität Padua im Gesetz vom 6. Oktober 1858 a[linea] 7 in Rücksicht auf die übrigen Universitäten aber im Absatz 7 des Gesetzes vom 2. Oktober 1855 näher bestimmt worden sind3. Der Staatsminister machte für seinen Antrag geltend, daß die wichtigsten didaktischen Rücksichten die Aufhebung rücksichtlich Beschränkung des Privatstudiums gebieten. Bei den mathematischen und medizinischen Studien zu Padua habe es auch faktisch beinahe aufgehört und die schlechten Früchte, die es noch bei der juridischen Fakultät trägt, sprechen für die tunlichste Beschränkung. Eine polizeilich bedenkliche Vermehrung der Studenten in Padua sei hieraus nicht zu besorgen, da ohnehin der größte Teil der Privatisten sich während des Schuljahres oder doch um die Zeit der Prüfungen in Padua aufhält.
Der Minister des Äußern verkennt nicht die Nachteile des Privatstudiums, allein es sei dasselbe eine so tief eingewurzelte Gewohnheit in jenem Lande, daß es sich nicht werde ganz abstellen lassen. Der Staatsminister bemerkte hierauf, daß eben mit Rücksicht auf diese Gewohnheit dem juridischen Privatstudium im lombardo-venezianischen || S. 5 PDF || Königreich besondere Erleichterungen unbenommen bleiben werden.
Die übrigen Stimmen vereinigten sich mit dem Antrage zwei des Staatsministers4.
II. Akten- und Auskunftsmitteilung an das Abgeordnetenhaus durch die Minister
Der Handelsminister referierte, die vom Abgeordnetenhause über die Freihafenfrage zusammengesetzte Kommission habe die Mitteilung mehrerer einschlägiger Vorakte aus den Archiven des Handels- und des Finanzministeriums begehrt5. Man erwiderte, daß die Ministerien erbötig seien, diese Akten in einer Lokalität des einen oder des anderen Ministeriums zur Einsicht aufzulegen, worauf die Kommission äußerte, sie könne sich damit nicht begnügen, sondern es müßten ihr diese Akten förmlich ausgefolgt werden6. Diese Extradierung der Akten an die Kommission scheine wegen der Konsequenzen nicht unbedenklich, daher Graf Wickenburg die Sache zur Sprache bringe.
Der Staatsminister glaubte, daß diese Extradierung der vorläufig gesichteten Akten bewilligt werden könnte, nicht aber das Nachforschen der Kommissionsglieder in den Registraturen und die eigenmächtige Einsicht von Akten. Der Polizeiminister ging von der Ansicht aus, daß, wenn das gewünschte Aktenstück an sich unverfänglich ist, [es] ziemlich gleichgültig sei, ob es bloß zur Einsicht vorgelegt oder ganz extradiert werde. Selbstverständlich läßt man sich über die gegen Rückstellung zu erfolgenden Akten genaue Empfangsbestätigungen geben. Übrigens sei darauf zu halten, daß Akten so wie Auskünfte nicht unmittelbar, sondern im Wege des Ministers in Anspruch genommen werden müßten. Minister Ritter v. Lasser bemerkte, er habe bereits die Beamten der ministeriellen Registratur, wo der Abgeordnete Taschek Akten brevi manu ausheben wollte, angewiesen, calle derleic Begehren an den Minister zu weisen. Minister Ritter v. Hein äußerte, daß das Präsidium des Abgeordnetenhauses alleine, nach der Geschäftsordnung und nach seiner Stellung, || S. 6 PDF || berufen ist, die Minister um Akten oder Auskünfte anzugehen, nicht aber ein einzelnes Mitglied7. Übrigens halte es der Minister für angezeigt, in bezug auf die Gegenstände der Nachforschungen einen Unterschied zu machen, ob dieselben durch eine Initiative von Seite der Regierung oder von Seite des Hauses veranlaßt worden seien. Im ersteren Fall müßten die Regierungsorgane bemüht sein, die Einhebung der Informationen möglichst zu erleichtern, während man im zweiten Fall zurückhaltender sein könnte. Der Finanzminister fand, daß diese Distinktion schwer festzuhalten wäre und daß die Regierung auch ein lebhaftes Interesse daran haben kann, damit ein aus der Initiative des Hauses hervorgegangenes Gesetz etc. auf möglichst genauen Informationen beruhe.
Der Polizeiminister teilte diese Meinung, und die Stimmenmehrheit schloß sich dem obigen Antrage des Polizeiministers an8.
Bei diesem Anlaß brachte der Kriegsminister zur Sprache, der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses sei plötzlich zur Kenntnis von einer im Jahre 1862 bei einer Rubrik ddes Militäraufwandesd erzielten Ersparnis von drei Millionen gelangt9, obgleich der Finanzminister noch vor kurzem erklärt hatte, den Militärrechnungsabschluß für 1862 dem Finanzausschusse nicht mitzuteilen. Graf Degenfeld müßte ersuchen, daß solchen unberufenen Mitteilungen, dort wo selbe stattgefunden haben, gesteuert werde. Der Finanzminister erwiderte, er sei überzeugt, daß diese Mitteilung dem Ausschusse nicht aus dem Finanzministerium gemacht worden sei. Ob eine, der Obersten Rechnungskontrollsbehörde unterstehende Buchhaltung nicht daran Schuld trage, wage Edler v. Plener nicht zu entscheiden. Tatsache ist aber, daß mehrere Reichsratsabgeordnete mit subalternen Buchhaltungsbeamten in regem Verkehre stehen und auf diese Art sich bereits viele Daten zu verschaffen wußten, die ihnen der Finanzminister nicht mitgeteilt haben würde. Es besteht, so fügte der Staatsminister bei, unter den Subalternbeamten überhaupt eine Art Panik vor den Reichsratsabgeordneten, da man sich nichts abzuschlagen getraut. Seine k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer sprachen die hohe Absicht aus, sich wegen Einstellung der unberufenen Mitteilungen durch Buchhaltungsbeamte an den Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollsbehörde zu wendene, 10.
III. Pferdeausfuhr für die russische Kavallerie
Der Kriegsminister , an den man sich wegen der Ausfuhrbewilligung für eine große Partie Pferde – angeblich für die russische Kavallerie – gewandt hat11, richtete an den Minister des Äußern die Frage, ob ihm etwas hievon bekannt sei und diese Bestimmung des Pferdtransportes als richtig angenommen werden dürfe.
|| S. 7 PDF || Graf Rechberg wird hierüber Erkundigungen einziehen und das Ergebnis mitteilen12.
IV. Gesetzentwürfe für Ungarn
Der Präsident des Staatsrates referierte über den Vortrag des ungarischen Hofkanzlers vom 23. Julius 1863 betreffend die Ausarbeitung und Vorberatung der Gesetzentwürfe für das Königreich Ungarn13. Der Antrag des ungarischen Hofkanzlers geht im wesentlichen dahin: 1) es von der mit Ah. Handschreiben vom 16. August 1862 14 angeordneten Kodifikalkonferenz mit dem Sitz in Pest abkommen zu lassen; 2) die Gesetzvorlagen für Ungarn, zu welchen Substrate bereits vorhanden sind (z. B. das Handelsgesetzbuch)15 oder noch werden mitgeteilt werden, im Gremio der Hofkanzlei mit Zuziehung hervorragender Spezialitäten aus der königlichen Kurie beraten und ausarbeiten zu lassen; und 3) zur Deckung der diesfälligen Auslagen den für die obgedachte Kodifikalkonferenz in den Voranschlag für 1864 eingestellten und nunmehr eventuell disponibel werdenden Kredit von 10.000 fl. zu verwenden. Die Majorität des Staatsrates, mit der sich auch der Präsident vereinigt, teilte die Meinung des Hofkanzlers, daß es von der Kodifikalkonferenz in Pest abzukommen habe und die Vorlagen bei der Hofkanzlei in Wien zu beraten seien. Doch sei es jetzt nicht notwendig, hiezu fremde Kräfte zu berufen, weil es sich vorderhand nur um Einführungsverordnungen zum Handelsgesetzbuche und zur neuen Wechselordnung und um die nötigen Modifikationen des ABGB. handeln kann, und es der Hofkanzlei dazu keineswegs an Kräften, namentlich Hofrat Stojakovićs, fehlt. Erst dann, wenn es sich um eine Beratung anderer, schon fertiger Entwürfe handeln wird, könnten hiebei etwa auch fremde Persönlichkeiten beteiligt werden, so daß es derzeit keines Kredits für diesfällige Auslagen bedürfte. Übrigens hat sich der Staatsrat aus dem gegenwärtigen Anlasse zu dem einstimmigen Antrag vereint, es dürfte, da die Regelung der Rechtspflege in Ungarn auf verfassungsmäßigem Wege jedenfalls geraume Zeit erfordern wird, der gegenwärtige unbefriedigende Zustand derselben aber eine Abhilfe dringend erheische, an die ungarische Hofkanzlei der Ah. Auftrag erlassen werden, sowohl in bezug auf die Gerichtsverfassung als auf die einzelnen Zweige der Gesetzgebung die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit mit einer provisorischen Regelung derselben vorzugehen wäre, und darüber Ah. Ortes Anträge zu stellen16.
|| S. 8 PDF || Der ungarische Hofkanzler erwiderte, er müßte seine Anträge auch zu zwei und drei dem staatsrätlichen Votum gegenüber aufrechterhalten, nachdem die ihm genau bekannten Arbeitskräfte der Hofkanzlei nicht auslangen würden, um die bevorstehenden, umfassenden legislativen Arbeiten zu bewältigen, so daß die Beiziehung fremder Kräfte und deren entsprechende Remunerierung unvermeidlich werden wird. Was aber den Antrag betrifft, Gesetzentwürfe zur provisorischen Regelung der Gerichtsverfassung und einzelner Zweige der Gesetzgebung, feigentlich die Änderung des Bestehenden im Oktroyierungswegef beraten zu lassen, so finde sich Graf Forgách sehr überrascht, denselben hier auftauchen zu sehen, nachdem kein einziges gbefragtes und berufenesg ungarisches Organh dafür seine Stimme erhoben hat und mithin kein so großes Bedürfnis zu Änderungen im Lande selbst gefühlt wird, um den Wunsch eines ineuerlichen Gerichtsprovisoriumsi bei den zunächst Beteiligten entstehen zu lassen. Es sei nicht rätlich, in Ungarn alle Augenblicke das Bestehende in Frage zu stellen. Durch fortgesetzte Oktroyierungen beunruhigt man die Gemüter und schadet der guten Sache statt ihr zu dienen. jDer Hofkanzler erlaubt noch zu bemerken, daß es mit den vorhandenen Individuen der Hofkanzlei, die alle zu sehr beschäftigt sind, um Extraordinarien zu arbeiten, absolut unmöglich sei, die gewünschten Vorlagen ausarbeiten zu lassen, und er in dieser Beziehung die Verantwortlichkeit nicht übernehmen könnej . Der Präsident des Staatsrates erwiderte, der Staatsrat habe sich bei seinem diesfälligen Antrage durch die ihm obliegende Pflicht leiten lassen, Seiner Majestät au. Anträge über die Art zu erstatten, wie in den k. k. Staaten die Justiz am besten verwaltet werden könne. Nun geben kaber die vorgekommenen ämtlichen Verhandlungen sowohl laut deren für die politischen Verbrechen noch immer die Kriegsgerichte und für schwere Privatverbrechen Standgerichte bestehen müssen, laut deren ferner von dem Handelsstande die nachdrücklichsten Beschwerden geführt worden sind, alsk zahlreiche Stimmen aus Ungarn, die sich l auch in allen Zeitungen Luft gemacht haben, Kunde davon, in welchem Zustand sich die Justizpflege daselbst befindet, seitdem sie durch den Vandalismus des Judex Curiae Grafen Apponyi in Verwirrung gebracht worden ist17. Minister Graf Nádasdy äußerte, er habe in früherer Zeit für die || S. 9 PDF || Zusammensetzung einer Kommission gestimmt, nicht m weil er sich von deren Arbeiten einen praktischen Nutzen beim Landtage erwartete, als vielmehr weil er hoffte, daß man dadurch vielleicht einflußreiche Kapazitäten für die Regierung gewinnen könne. Diese Hoffnung habe Votant seitdem aufgegeben und er sei daher auch jetzt gegen die Zusammensetzung einer Kommission. Den Schlußantrag des Staatsrates findet Graf Nádasdy durch den Zustand der Gerichtspflege in Ungarn völlig motiviert und er könne auch nicht raten, länger zuzusehen. Der Privatkredit hat durch die neuen Einrichtungen einen schweren Stoß erhalten. Die Strafgerichtspflege ist so schlecht bestellt, daß man zu Kriegsgerichten seine Zuflucht nehmen müßte etc. Graf Nádasdy könne nach den aus verläßlichen Quellen erhaltenen Mitteilungen die Versicherung geben, daß sehr viele Ungarn wünschen, es wolle etwas von oben aus für die Justizpflege geschehen, nachdem keine Aussicht vorhanden ist, im Wege des Landtags zu einer baldigen Abhilfe zu gelangen. Daß man auf dem Weg der Oktroyierung in Ungarn auch bleibend etwas Gutes und Nützliches schaffen könne, beweisen u. a. auch die Urbarialgesetze der Kaiserin Maria Theresia18 und ndas vonn Seiner jetzt regierenden Majestät oerlassene Grundentlastungspatento, 19. Der Staatsminister fand es sehr zweckmäßig, die Gesetzentwürfe in Wien kommissionell beraten zu lassen, und sah voraus, daß man hiezu auch werde Kapazitäten aus Ungarn berufen müssen. In bezug auf den Schlußantrag des Staatsrates äußerte Ritter v. Schmerling, der traurige Zustand des Justizwesens in Ungarn sei notorisch. Wären hiebei bloß die Interessen der dortigen Bevölkerung beteiligt, so könnte man allerdings zuwarten, bis die allgemeine Stimme im Land laut um Abhilfe ruft. Allein die übrigen Kronländer leiden auch wesentlich dabei. Im Vertrauen auf den Schutz der eingeführten neuen Gesetze sind massenhaft Kapitalien dort angelegt und Handelsverbindungen angeknüpft worden. Dadurch wird die Kalamität zu einer allgemeinen. Ein Gegner der Oktroyierungen, würde der Staatsminister auch dieselben für Ungarn nicht bevorworten, wenn eine Aussicht auf baldige Wiederkehr zu geordneten Zuständen vorhanden wäre. Allein jedermann ist darüber einig, daß diese Aussicht nur eine sehr entfernte ist. Votant stimme daher für den Antrag des Staatsrates, zumal auch die Wiederherstellung der alten ungarischen Legislation geschah, ohne das Land zu fragen. Der Minister des Äußern erinnerte, Seine k. k. apost. Majestät hätten Ah. beschlossen, es von weiteren Oktroyierungen abkommen zu lassen. Schon aus diesem Grunde müßte Graf Rechberg dagegen stimmen, daß jetzt neuerdings der Oktroyierunsweg eingeschlagen werde. Hinzu kommt noch die politische Rücksicht, daß man durch eine solche legislative Oktroyierung den || S. 10 PDF || Zweck, die gerichtlichen Einrichtungen in Ungarn jenen der übrigen Länder zu assimilieren, nicht bleibend erreichen dürfte, indem der Landtag seinerzeit die aufgedrungenen Gesetze wieder wird modifizieren wollen, während zu hoffen ist, man werde um so sicherer auf verfassungsmäßigem Weg dortlandes zu guten Gesetzen im Justizfache gelangen, je länger und tiefer man die Nachteile des wiederhergestellten alten ungarischen Systems empfindet. Der Polizeiminister findet gegen die im Vortrage des ungarischen Hofkanzlers gestellten Anträge nichts zu erinnern. Von der durch den Staatsrat schließlich beantragten Ah. Anordnung könne er sich aber, vereinzelt wie sie stattfände, keinen praktischen Erfolg versprechen. Maßregeln dieser Art können nur in Übereinstimmung mit anderen, tiefgreifenden Verfügungen von Nutzen sein. Der Kriegsminister teilte diese Meinung. Minister Ritter v. Lasser ist mit den vom Hofkanzler vorgeschlagenen Beratungsmodalitäten im wesentlichen einverstanden und würde einen Wert darauf legen, daß die Operate über das Handelsgesetzbuch, die Wechselordnung und das bürgerliche Gesetzbuch schleunigst, jedoch ohne Präjudiz über deren weitere Behandlung, zustand gebracht würden. Dann dürfte es erst an der Zeit sein, die Frage mit Beruhigung zu entscheiden, ob die Interessen dies- und jenseits der Leitha diese Oktroyierungen als angezeigt erscheinen lassen. Über den faktischen Zustand der Justizpflege in Ungarn habe Votant keine ämtliche Kenntnis. Im Ministerrate herrscht darüber nicht einerlei Meinung. Seine Majestät werden im Ah. Ihren Urteil über die Notwendigkeit einer Abhilfe in dieser Beziehung zu entscheiden geruhen. Allein der Weg, einen Ah. Auftrag zur Ausarbeitung provisorischer Gesetze an die gegenwärtige Verhandlung zu knüpfen, scheine dem Minister nicht die Erreichung des beabsichtigten Zieles zu verbürgen. Der Finanzminister teilte in bezug auf die Anträge des Hofkanzlers die Meinung des Staatsrates. Wenn er aber auch im übrigen die Ansichten des Staatsratspräsidenten über die ungarische Justizpflege aus eigenen Wahrnehmungen für richtig anerkennt, müßte er doch mit dem Polizeiminister den gegenwärtigen Augenblick als nicht zu einer Abhilfe geeigneten betrachten. Der Handelsminister tritt in bezug auf die Anträge des Grafen Forgách den mehreren Vorstimmen bei, fände aber seinerseits keinen Anstand, die Judexkurialkonferenzbeschlüsse, welche das ganze ungarische Justizwesen in die größte Verwirrung gebracht haben, auf dem Wege der Oktroyierung wieder aufzuheben. Minister Graf Esterházy stimmt in allen Punkten mit dem Hofkanzler und fände einen Ah. Ausspruch über die provisorische Einführung neuer Justizgesetze jetzt keineswegs an der Zeit. Der Minister Ritter v. Hein trat dem Staatsratspräsidenten vollkommen bei. Das ganze Reich leide unter den schlechten materiellen Gesetzen und der nicht minder schlechten Rechtspflege in Ungarn. Der Wohlstand gehe mit dem gelähmten Handelsverkehre zurück und die Steuerkraft sei im Abnehmen. Man könne der bedauerlichen Tatsache nicht das Aug’ verschließen, daß das Verhältnis Ungarns zu den übrigen Ländern in manchen Punkten selbst ungünstiger ist als das des Auslandes. Eben darum ist es aber nicht tunlich, die Sache, wie einige Vorstimmen beantragt haben, länger auf sich beruhen zu lassen. Der Marineminister kann sich von den durch Graf Forgách beantragten kommissionellen Beratungen keinen befriedigenden Erfolg erwarten, daher selbe vielleicht besser unterbleiben würden. Obgleich Baron Burger im übrigen eine Abänderung des ungarischen Justizwesens für sehr wünschenswert erkennt, vermag er doch für deren isolierte Oktroyierung im gegenwärtigen || S. 11 PDF || Momente nicht zu stimmen. Schließlich äußerte der ungarische Hofkanzler, die ungarische Justiz sei allerdings nicht so gut als sie sein sollte, aber doch auch nicht so schlecht als man sie von mancher Seite hier schildert. Er habe, pspeziell die Wechselgerichtsangelegenheiten betreffendp, in Pest eine zweite Judexkurialkonferenz abhalten lassen, wobei jene Persönlichkeiten, die in Wien so viel klagen, ihre Stimmen hätten erheben können, allein sie schwiegen20. Graf Forgách habeq ferner dier durch Zeitungen zur Sprache gebrachten einzelnens grellen Fälle genau untersuchen lassen, und es hat sich dabei manche Übertreibung und Unrichtigkeit herausgestellt. Man leistet jedenfalls das mögliche. Übrigens müßte der ungarische Hofkanzler darauf hinweisen, daß es nicht seine Schuld ist, wenn die Beratungen über neue Gesetzentwürfe für Ungarn noch nicht begonnen haben. Die diesfälligen Verhandlungen sind bei der ungarischen Hofkanzlei am kürzesten gelegen.
Seine k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog konstatierten, daß die Stimmenmehrheit des Ministerrates sich bezüglich der Anträge des Hofkanzlers eins, zwei und drei mit dem Antrage des Staatsratspräsidenten, bezüglich des Schlußantrages des Staatsrates aber mit der Meinung des Polizeiministers vereinigt haben21.
|| S. 12 PDF || Die Beratung über die Verhandlungen im Finanzausschusse wegen des Fortbestandes der direkten Steuern und ihrer Erhöhung für November und Dezember 1863 erscheinen in einem besonderen Protokoll22.
Wien, 19. Oktober 1863, Erzherzog Rainer.
[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 11. November 1863. Empfangen 15. November 1863. Erzherzog Rainer.