Nr. 152 Ministerrat, Wien, 17. November 1861 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Schurda; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 17. 11.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling; abw.abwesend Degenfeld, Pratobevera; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 23. 11. Teildruck (III): Redlich , Staats- und Reichsproblem 2, 252ff.
MRZ. 956 – KZ. 3665 –
- I. Kroatien-Slawonien: Umwandlung des Hofdikasteriums in eine Hofkanzlei; Einsetzung einer eigenen obersten Justizstelle
- II. Zeitungsartikel über die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Staats- und dem Finanzminister wegen der Vorlage des Budgets an den Reichsrat
- III. Maßnahmen zur Regelung der politischen und administrativen Zustände in Siebenbürgen
- IV. Abberufung des sächsischen Nationsgrafen, Franz Freiherr v. Salmen, und Ernennung des Konrad Schmid zu seinem Nachfolger
- V. Anfrage wegen Internierung der auf österreichisches Gebiet geflüchteten Aufständischen aus der Türkei
Protokoll des zu Wien am 17. November 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Kroatien-Slawonien: Umwandlung des Hofdikasteriums in eine Hofkanzlei; Einsetzung einer eigenen obersten Justizstelle
Nachdem Se. Majestät die Umwandlung des provisorischen kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums in eine definitive kroatisch-slawonische Hofkanzlei und die Einsetzung einer eigenen obersten Justizinstanz für die in Kroatien und Slawonien verhandelten Rechtssachen Ah. zu genehmigen geruht haben1 und es sich nun um die Durchführungsmodalitäten dieser Anordnung handelt, so gedenken Se. kaiserliche Hoheit Allerhöchstenortes den Antrag zu stellen, daß der gegenwärtige Präsident Mažuranić zum Hofkanzler ernannt und beauftragt werde, in bezug auf die innere Organisierung der Hofkanzlei und die Bildung und Einrichtung der gedachten Justizstelle die geeigneten Anträge zu erstatten.
Hiergegen ergab sich dem Ministerrate keine Erinnerung, nur könnte — wie der Staatsminister andeutete — die fragliche Justizinstanz als eine Abteilung der Hofkanzlei derart gebildet werden, daß dem Gremium der Hofkanzlei zwei oder drei Justizräte zur ausschließlichen Besorgung der Rechtsangelegenheiten beigegeben werden2.
II. Zeitungsartikel über die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Staats- und dem Finanzminister wegen der Vorlage des Budgets an den Reichsrat
Im Leitartikel der heutigen „Ost-Deutschen Post“ wird die Frage der Vorlegung des Budgets ventiliert und darüber gesprochen, daß hierwegen zwischen dem Staatsminister und dem Finanzminister eine Meinungsverschiedenheit herrsche, indem der erstere für die sofortige Vorlage und Beratung des Budgets sei, während der letztere die Budgetvorlage unter die Abgeordneten jetzt nur zum Behufe vorbereitender Studien verteilen und die Beratung erst, wenn der engere Reichsrat sich als Gesamtreichsrat konstituieren wird, vornehmen lassen wolle, und daß diese beiden Minister darüber, jeder in seiner Richtung, mit den einzelnen Fraktionen des Hauses in Vorberatungen getreten. Se. k. k. Hoheit müßten es sehr beklagen, wenn sich die Sache wirklich so verhalten sollte, zumal es sehr mißlich wäre, in einer so wichtigen Frage, noch bevor sie im Ministerrate zu einer Erörterung kam und ein Beschluß darüber gefaßt wurde, sich in Diskussionen mit den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses einzulassen, und Höchstderselbe finde sich daher veranlaßt, diesen Gegenstand heute zur Sprache zu bringen und auch die beiden genannten Minister einzuladen, hinsichtlich der Angaben der „Ost-Deutschen Post“ eine Aufklärung zu geben3.
Der Staatsminister bemerkte: Nachdem Se. Majestät wiederholt gegen ihn den Wunsch Ah. auszusprechen geruht haben, irgendeinen Weg zu finden, das Budget an den Reichsrat zu bringen, und er, mit der Ausführung dieses Ah. Auftrages ernstlich beschäftigt, es vor allem für notwendig erkannte, in dieser Beziehung die Stimmung mehrerer der hervorragenden Mitglieder des Hauses zu erforschen und überhaupt zu erfahren, ob es das Haus anerkenne, daß die Regierung die Sache in die Hand nehme, habe er in der Tat mit einigen Abgeordneten über die Budgetvorlegung, welche gegenwärtig eine Tagesfrage ist, die alle Kreise beschäftigt, gesprochen; doch habe diese aganz im allgemeinen gehaltenea Besprechung in seinem Zimmer stattgefunden und hatte bloß den Zweck, einige Persönlichkeiten zu sondieren, ohne daß hiebei die eigentliche Frage über die Art und Weise der etwaigen Behandlung dieser Angelegenheit berührt worden wäre. Im Saale des Abgeordnetenhauses selbst habe der Staatsminister mit niemandem ein Wort darüber verloren, und er wisse sich daher die Kombinationen der „Ost-Deutschen Post“ umso weniger zu erklären, als auch seine Besprechung in dieser Sache mit dem Minister des Äußern und dem Finanzminister im Konferenzzimmer ohne jeden Zeugen stattfand, wobei wohl der Finanzminister die Idee entwickelte, den Abgeordneten die Budgetvorlage als einen sehr umfassenden Gegenstand zum vorläufigen Studium || S. 28 PDF || mitzuteilen. Der Finanzminister fügte hinzu, daß sich auch seine Äußerungen lediglich auf die äußere Form der Sache beschränkt haben; möglich sei es jedoch, daß die mit dem Staatsminister im Konferenzzimmer gepflogene Rücksprache draußen gehört worden sei, aber auch da kann keine Rede von einem Meinungszwiespalt sein, indem er da bloß sein Projekt wegen vorläufiger Mitteilung der Budgetvorlage zur Sprache brachte. Auch heute müsse er an seiner Meinung festhalten, daß es vom höchsten Interesse wäre, diese vorläufige Mitteilung zu machen, welche mittelst einfachen Schreibens an die Präsidien der beiden Häuser zu bewerkstelligen wäre, wodurch der Sache das Gepräge einer Vorlage benommen sein würde. Hiedurch käme das Budget zur Öffentlichkeit, und der Finanzminister ist auch überzeugt, daß dieser Weg einen allgemeinen Anklang finden wird; auch greife es der Politik der Regierung nicht vor, weil es sich nicht um die Hauptfrage handelt, die immer noch der Schlußfassung des Ministerrates vorbehalten bleibt. Der Staatsminister würde, wenn diese Frage nicht schon so oft ventiliert worden wäre, den Vorschlag des Finanzministers nicht für bedenklich halten, jetzt aber, wo dieses Projekt von den Journalen in so perfider Weise angeregt worden ist, würde dieser Vorgang nicht mehr als unverfänglich erscheinen, und es stünde zu besorgen, daß die Leute dadurch beirrt werden und sich dem Glauben hingeben, daß die Regierung davon abgeht, einen entscheidenden Schritt in dieser Angelegenheit zu tun. Nachdem übrigens die Hauptfrage4 in sehr kurzer Zeit entschieden werden kann, so erscheine dieser vorläufige Schritt durchaus unangemessen, und der Staatsminister glaubt daher, sich entschieden dagegen aussprechen zu sollen. Dieser Ansicht pflichteten alle übrigen Votanten des Ministerrates bei, der Minister des Äußern übrigens mit dem Wunsche, daß der Hauptschritt möglichst beschleunigt werde, der Polizeiminister mit der Bemerkung, daß der Schritt des Finanzministers nicht ausgeschlossen bleibt und vielleicht in das Ganze recht gut passen dürfte, aber vorläufig nicht zu machen sei, bevor man nicht über die Hauptfrage im klaren ist. Dieses Minimum, meinte der Minister Ritter v. Lasser , könne man immernoch tun und sei also jetzt nicht notwendig, hingegen aber die größte Vorsicht bei dieser Frage erforderlich, weil ein Fiasko von sehr üblen Folgen wäre. Auch würde, wie der ungarische Hofkanzler hinzusetzte , eine solche vorläufige Mitteilung höchstens nur Kritiken des Budgets von allen Seiten heraufbeschwören, die sicherlich keinen Nutzen gewähren möchten.
III. Maßnahmen zur Regelung der politischen und administrativen Zustände in Siebenbürgen
Der Minister Graf Nádasdy referierte über die Maßregeln und Schritte, welche er von seinem Standpunkte aus zur Regelung der politischen und administrativen Zustände Siebenbürgens für angemessen erachtet5.
|| S. 29 PDF || Er halte es vor allem für notwendig, daß die Organe in Siebenbürgen, welche an den Spitzen der Behörden stehen, derart beschaffen sind, daß sie den Ah. Absichten nicht nur keine Hindernisse in den Weg legen, sondern dieselben nach Kräften unterstützen und durchzuführen trachten. Zu diesem Behufe habe er zuerst den Präsidenten des Landesguberniums, Grafen v. Mikó, einberufen, um sich mit ihm in dieser Richtung zu verständigen und ihn zu kapazitieren, daß der siebenbürgische Landtag einberufen und rücksichtlich der Reichsrat beschickt werden muß. Die vielfachen Verhandlungen, die zwischen ihnen teils auch in Gegenwart Sr. Majestät gepflogen worden sind, haben den referierenden Minister endlich dahin geführt, dem Grafen Mikó folgende Bedingnisse zu stellen, von deren Erfüllung das längere Verbleiben des Mikó als Gubernialpräsident abhängig gemacht werden soll. Erstens, daß der Eintreibung der Steuern im Lande kein Hindernis in [den] Weg gelegt werde; zweitens, daß die Rekrutenstellung durch die Behörden unter Oberaufsicht der Provinzialkommissäre in aller Ordnung durchgeführt werde6; drittens, daß die erlassene Instruktion für die Obergespäne7 zur Wahrheit werde, in welcher Beziehung es seine Pflicht sein werde, an sämtliche Obergespäne ein Zirkular zu erlassen, womit ihnen die genaue Befolgung der Instruktion eingeschärft und nebstdem aufgetragen wird, alle bisherigen Übelstände sogleich abzustellen. Die sich diesen Anforderungen nicht fügen wollen, wären sogleich ihres Amtes zu entsetzen; endlich viertens, daß das Ah. Patent vom 26. Februar 1861 anerkannt und die Bestimmungen desselben wegen Beschickung des Reichsrates durchgeführt werden. In bezug auf den ersten Punkt habe sich kein Anstand ergeben, nachdem Graf Mikó bis jetzt auch schon bemüht war, jede Störung in Eintreibung der Steuern hintanzuhalten, und es wurden auch in Betracht des zweiten und dritten Punktes die von dem genannten Grafen gemachten Einwendungen behoben und ein Ausweg vereinbart. Anders verhalte es sich mit dem vierten Punkt, auf welchen Graf Mikó nicht eingehen zu können glaubt, und zwar aus Gründen, die er über Aufforderung des Referenten in der hier beigeschlossenen Äußerung schriftlich niederlegteb, und worin im wesentlichen die Ansicht ausgesprochen ist, daß die definitive Durchführung des Februarpatentes in betreff der Beschickung des Reichsrates jetzt unmöglich ist und daß die Einberufung des Landtages bis zu dem Zeitpunkte in der Schwebe zu bleiben hätte, wo die Verhältnisse Ungarns zur Gesamtmonarchie befriedigend gelöst sein werden. Nachdem dieses Schriftstück vollinhaltlich verlesen wurde, referierte Graf Nádasdy weiter, daß er keineswegs die Schwierigkeiten verkenne, die sich bei der Durchführung der Landtagswahlen entgegenstellen || S. 30 PDF || werden8. Nichtsdestoweniger hoffe er, dieselben auf Grundlage des mit der Ah. Entschließung vom 11. September l. J. festgesetzten Wahlmodus9 zustande zu bringen, wobei er wohl auf die Romanen zähle, jedoch ihm die Tendenz ferne liege, etwa die Romanen gegen die anderen Nationen cunbillig zu begünstigenc, sondern sie nur gleichberechtigt zu halten. Indem sonach Graf Nádasdy von seinem Standpunkte aus eine Verschiebung des Landtages bis zu jenem Zeitpunkte, wo die Zustände Ungarns geregelt sein werden, nicht einzugehen vermag, glaubt er auch den weitern Vorschlag des Grafen Mikó, daß ihm gestattet werden möge, in dieser Frage noch eine Konferenz mit den berufenen Verwaltungsorganen und Würdenträgern abzuhalten und dann die diesfälligen Anträge der Ah. Schlußfassung zu unterlegen, nicht unterstützen zu können, indem seiner Überzeugung nach eine solche Konferenz keinen andern Erfolg hätte, als daß wieder wenigstens vier Wochen verlorengehen würden, ohne einen fördernden Schritt in der Sache getan zu haben. Minister Graf Nádasdy beantragt daher: 1. daß die Ah. angeordnete Einberufung des siebenbürgischen Landtages nicht verzögert werde, sondern eine fortdauernde Tätigkeit der Regierung bilden soll; 2. daß der Bitte des Grafen Mikó um Gestattung einer vorläufigen Konferenz nicht gewährt werde; und 3. daß in Konsequenz dieser Maßregeln Graf Mikó seines gegenwärtigen Amtes enthoben und durch einen andern ersetzt werde, welchen demnächst vorzuschlagen Graf Nádasdy sich vorbehält.
Der zuerst zur Abgabe seiner Meinung hierüber aufgeforderte Staatsminister stimmte in allen Punkten mit dem Referenten und bemerkte, daß nichts eingetreten sei, was die Politik der Regierung ändern würde. Die Einberufung des siebenbürgischen Landtages sei Ah. angeordnet, und man müsse sich daher an diesen Ah. Befehl unbedingt halten. Wenn sich auch Schwierigkeiten dagegen erheben, so dürfe man sich deshalb nicht abschrecken lassen, sondern dieselben zu bekämpfen trachten. Belangend den Grafen Mikó so sei es wohl unmöglich, mit einem solchen Gouverneur weiter zu regieren, der sich nicht bequemen will, in die Tendenzen der Regierung einzugehen, weshalb es dringend notwendig sei, ihn durch eine andere vertrauenswürdige Persönlichkeit zu ersetzen.
Der ungarische Hofkanzler äußerte, daß, wiewohl er den Anträgen des Grafen Nádasdy keineswegs entgegentreten wolle, es ihm doch in Hinblick auf die gleichen Verhältnisse Ungarns und Siebenbürgens hier gestattet sein möge, einiges in bezug auf die Wahl der Mittel zur Durchführung der Februarverfassung zu bemerken. Soll nämlich das Februarpatent in Ungarn möglich gemacht werden, so dürfen hiezu keine extremen Mittel gebraucht, am allerwenigsten aber die Sache || S. 31 PDF || forciert werden, sondern es muß die Zeit abgewartet werden, wo sich die allgemeine Gärung und die im Lande herrschende gereizte Stimmung gelegt und einer ruhigen Anschauung Platz gemacht haben wird. So könne man im Augenblicke selbst die loyalsten Männer nicht gewinnen, wenn man gleich jetzt von ihnen das Glaubensbekenntnis auf die Februarverfassung fordert, weil der gegenwärtig herrschende Terrorismus ihre Lage sehr erschwert. Er selbst gehöre auch zu jenen, die den 26. Februar nicht im Munde führen, obgleich er gerade kein Gegner davon sei. Aus derselben politischen Notwendigkeit habe er auch von keinem in Ungarn angestellten Funktionär jetzt die Anerkennung der Februarverfassung dausdrücklich gefordert, überhaupt das Schlagwort 26. Februar sehr vorsichtig gebraucht, und über Anerkennung der bestehenden und zu regelnden gemeinschaftlichen Bedürfnisse der Gesamtmonarchie gesprochen. Er habe daher sich begnügt, die Grundsätze des Oktoberpatents [sic!] in jeder Beziehung alsd bindend zu erklären, und er zweifelt nicht, auf diesem Wege nach und nach auch dem Februarpatente in Ungarn Eingang zu verschaffen, ewelches nur die Durchführung der Oktobergrundsätze regelte .
Alle übrigen Votanten des Ministerrates erklärten sich unbedingt für die Anträge des Ministers Grafen Nádasdy, wobei der Polizeiminister einige auf dem polizeilichen Gebiete ihm zugekommene Daten anführte, um nachzuweisen, daß Graf Mikó nicht der Mann ist, der terrorisiert wird, sondern der sich selbst an die Spitze der Widersätzlichkeiten stellte, und wobei der Staatsratspräsident es betonte, daß das Februarpatent überall mit Entschiedenheit durchgeführt werden müsse, indem es immer, wo dieses Grundgesetzes nicht erwähnt wird, als eine Konzession für Ungarn angesehen wird. Der Finanzminister sah sich übrigens veranlaßt, auf die Bemerkungen des ungarischen Hofkanzlers zu entgegnen, daß, nachdem Se. Majestät die Februarverfassung zu seiner Sache gemacht haben, es hier, seiner Ansicht nach, nur einen einzigen Weg gäbe, den ein treuer Diener des Kaisers und der Regierung zu gehen hat, nämlich den Ah. Befehlen unbedingt zu gehorchen. Eine Loyalität, die sich hinter leere Worte und Versicherungen verschanzt, könne er nicht anerkennen. Übrigens wahrnehme er hieraus mit tiefem Bedauern, daß jene Einstimmigkeit und Einigkeit im Ministerrate auf diese Art nicht vorhanden sei, wie er sie nun erzielt sich gedacht habe.
Nachdem somit die Anträge des Grafen Nádasdy vom Ministerrate einhellig angenommen wurden, fand sich schließlich Graf Nádasdy aus Anlaß einiger im Laufe der Debatte über Graf Mikó gefallenen Äußerungen zu der Erklärung bemüßigt, daß er seiner Überzeugung nach den Grafen Mikó für den rechtschaffensten Mann und den loyalsten Untertan Sr. Majestät halten und er sehr bedauern müsse, ihn in der streitigen Frage nicht kapazitiert zu haben, weil er nicht leicht einen so tüchtigen Landespräsidenten wieder gewinnen wird10.
IV. Abberufung des sächsischen Nationsgrafen, Franz Freiherr v. Salmen, und Ernennung des Konrad Schmid zu seinem Nachfolger
Minister Graf Nádasdy referierte, daß er Allerhöchstenortes zu beantragen gedenkt, anstatt des zum Obersten Gerichtshofe interimistisch zugewiesenen Hofrates der siebenbürgischen Hofkanzlei Roth11 den Grafen der Nation Baron Salmen, welcher diesen Posten wegen seines vorgerückten Alters nicht gehörig versehen kann, zu der Hofkanzlei einzuberufen und mit der Vertretung der Stelle des sächsischen Nationsgrafen den provisorischen Gubernialrat Konrad Schmid zu betrauen, und zwar mit seinem gegenwärtigen Gehalte von 3150 f. und einer Personalzulage von 1575 f., welche vorschußweise zur künftigen Abrechnung der sächsischen Nationalkasse vom Ärar bestritten wird. Hiergegen ergab sich dem Ministerrate keine Erinnerung12.
V. Anfrage wegen Internierung der auf österreichisches Gebiet geflüchteten Aufständischen aus der Türkei
Über das vom Minister des Äußern zur Kenntnis des Ministerrates gebrachte Ansinnen des türkischen Botschafters, die Flüchtlinge auf das österreichische Gebiet weiter in das Land zu internieren, wurde nach kurzer Erörterung beschlossen, vorläufig den Gouverneur von Dalmatien FML. Mamula in dieser Angelegenheit zu vernehmen und hiernach zu den Detailverfügungen zu schreiten13.
Wien, am 17. November 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 22. November 1861. Empfangen 23. November 1861. Erzherzog Rainer.