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Nr. 121 Ministerrat, Wien, 9. September 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. ( Erzherzog Rainer 11. 9.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, Lichtenfels, Kemény; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 21. 9.

MRZ. 915 – KZ. 2964 –

Protokoll des zu Wien am 9. September 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers

I. Der siebenbürgische Landtag: 1. Ort der Einberufung; 2. Zusammensetzung

Se. k. k. apost. Majestät geruhten, als Gegenstand der heutigen Beratung Ah. zu bezeichnen: die Meinungsverschiedenheiten im Schoße der Konferenz || S. 361 PDF || 1. über den Ort der Einberufung und 2. über die Zusammensetzung des nächsten siebenbürgischen Landtages1.

1. Ort der Einberufung. Der Staatsminister zeigte durch Beispiele, wie groß der Einfluß der Wahl des Ortes auf den Gang eines Landtages ist. Die Erfahrung des Jahres 1848 hat insbesondere bewiesen, welchen Druck die aufgeregte Bevölkerung Klausenburgs auf den Landtag zu üben imstande ist. In dem weit ruhigeren Hermannstadt würden die der Regierung günstigen Stimmen sich namentlich über die Unionsfrage ungescheut aussprechen können. Die geographische Lage dieser Stadt bilde kein Hindernis, und es hat im Gegenteile Klausenburg seit Abtretung der Komitate an Ungarn eine mehr exzentrische Lage. Für die Unterkunft der Deputierten würde hinreichend gesorgt werden können. Wenn die Wahl Sr. Majestät auf Klausenburg fiele, würde man im ganzen Lande die Unionsfrage als von Sr. Majestät Allerhöchstselbst bereits im magyarischen Sinne entschieden betrachten, und nachdem der Landesfürst in Siebenbürgen durch kein Gesetz genötigt ist, den Landtag daselbst abhalten zu lassen, müsse Ritter v. Schmerling dringend bitten, daß Se. Majestät einen andern Ort dafür zu wählen geruhen. Der Polizeiminister trat diesem Antrage vollkommen bei und las einige sehr plausible Punkte aus dem Landtagsprogramme für die sächsischen Deputierten2, welches nur den Wunsch erregt, daß diese Deputierten durch lokale Einflüsse nicht gehindert werden mögen, dasselbe durchzuführen. Sollte Hermannstadt nicht gewählt werden, so dürfte Karlsburg, wo in älterer Zeit mehrere Landtage gehalten wurden und sich auch die Konferenz3 jüngst versammelt hat, sich dazu eignen. Der Kriegs - sowie der Finanzminister stimmten dem Polizeiminister bei, anamentlich sprach sich der Finanzminister schon itzt für die Wahl von Karlsburg als Landtagsort ausa namentlich sprach sich der Finanzminister schon itzt für die Wahl von Karlsburg als Landtagsort aus. Auch Minister Ritter v. Lasser erinnerte, daß, als der Klausenburger Landtag 1836 schlecht ausgefallen war, der nächste Landtag in Hermannstadt einberufen wurde und die Regierung Ursache hatte, mit dessen Verlauf zufrieden zu sein. Auf dem 1848er Landtage zu Klausenburg sollen die romanischen und sächsischen Deputierten terroristischem Drängen ausgesetzt gewesen sein, so daß sie jetzt einen Landtag in Klausenburg nicht einmal würden besuchen wollen. v. Lasser stimme daher auch für einen dritten Ort, der sich wohl finden ließe. Der Handelsminister glaubte — so wie bei der ersten Beratung —, Hermannstadt vorschlagen zu sollen. Die Antipathie der Magyaren gegen diesen Ort dürfte um so weniger von entscheidendem Gewichte sein, als diese überhaupt bbei der Karlsburger Konferenz ausdrücklich erklärt habenb, einen siebenbürgischen Landtag gar nicht besuchen [zu] wollen. Der ungarische Hofkanzler verspricht sich von einem unter den gegenwärtigen Umständen sich versammelnden siebenbürgischen Landtage keinen guten || S. 362 PDF || Erfolg und würde daher glauben, daß es am besten wäre, denselben jetzt gar nicht einzuberufen, woferne dies nicht durch die höchsten Interessen der Monarchie geboten wird. Wenn aber ein Landtag abgehalten werden soll, muß man die Lokalverhältnisse und Stimmungen bei den diesfälligen Voreinleitungen wohl berücksichtigen, wenn das Zusammentreten desselben nicht von vornherein unmöglich gemacht werden will. Dies wäre der Fall aber ganz sicher bei der Wahl Hermannstadts, wohin kein Ungar oder Szekler kommen würde. Ein solcher Versuch werde ebenso scheitern, wie der Versuch, den ungarischen Landtag in Ofen abzuhalten, mit Kompromittierung der Regierung gescheitert ist. Das Beste findet eben in Ungarn und Siebenbürgen keinen Eingang, wenn es nicht das Heimische ist. Die Besorgnis wegen des Terrorismus in Klausenburg teilt Graf Forgách nicht. Aber die Behörden müssen eine entschiedene Haltung einnehmen und die Einmischung der Galerien nicht dulden. Übrigens zweifle er nicht, daß die romanischen Deputierten daselbst erscheinen werden, so wie er überhaupt einen Landtag in Klausenburg für möglich hält, während sich sonst im ganzen Lande kein geeigneter Ort dafür finden lasse. Der Präsident des Staatsrates bemerkt, der letzte Zweck der Regierung sei nicht die Abhaltung eines siebenbürgischen Landtages, sondern die Fassung guter Beschlüsse auf demselben. Da aber solche Beschlüsse von den Ungarn und Szeklern nicht zu erwarten sind, müsse Baron Lichtenfels für Hermannstadt stimmen, wo wenigstens sächsische und romanische Deputierte erscheinen werden. Minister Graf Esterházy äußerte, daß er in Erwägung der vom Hofkanzler geltend gemachten Gründe für die Wahl Klausenburgs stimmen müsse. Der Präsident der siebenbürgischen Hofkanzlei erklärte, daß nach seiner genauen Kenntnis der Verhältnisse und Stimmungen in Siebenbürgen dortlands überhaupt keine Geneigtheit zur Beschickung des Landtages vorhanden sei. Indessen habe er sein möglichstes getan, um die Hindernisse zu beseitigen. Soviel sei aber gewiß, daß die ungarischen und Szekler Deputierten wie auch die Regalisten an keinem andern Orte als in Klausenburg erscheinen werden. Baron Kemény glaubt nicht, daß die Romanen in dieser Stadt einer Pression werden ausgesetzt sein. Deren Bewohner haben sich vielmehr seit dem Oktober v. J. völlig ruhig verhalten, während selbst Wien und Prag der Schauplatz von Demonstrationen geworden sind. Die Ungarn aber fürchten, auf der Reise nach Hermannstadt Gewalttätigkeiten von Seite der Romanen ausgesetzt zu sein. Dies ist der eigentliche Grund ihres Nichterscheinens, während man als ostensiblen Grund die Union anführen wird. In Karlsburg fehle es an den zur Unterkunft von 300 Deputierten unerläßlich nötigen Lokalitäten, und es sei auch kein für die Landtagssitzungen hinlänglich großer Saal vorhanden. Der Umstand, daß in früheren Jahrhunderten einige Landtage daselbst abgehalten wurden, berechtige zu keinen Folgerungen für die Gegenwart, denn damals erschienen nur etwa 40—50 Deputierte. Der Minister des Äußern hob insbesondere folgende zwei Momente hervor: 1. daß die Regierung keinen Grund habe, einen siebenbürgischen Landtag um jeden Preis zustande zu bringen, und 2. daß man den Freunden der Regierung nicht von vornherein den Mut nehmen soll, auf demselben zu erscheinen und ihre Meinung frei zu äußern, was bei der Einberufung nach Klausenburg der Fall sein würde.

|| S. 363 PDF || 2. Modifikation der Zusammensetzung des Landtages durch stärkere Vertretung einiger Komitate.

Der Staatsminister wies auf die Notwendigkeit hin, den gerechten Wünschen der Romanen durch deren etwas zahlreichere Vertretung auf dem nächsten Landtage in der Art nachzugeben, wie es Hofrat Popp aus gewichtigen Gründen beantragt hat. Nach dem bisherigen System ist die Vertretung der Walachen eine ganz unverhältnismäßige. Die sogenannten Taxalorte mit 60.000 Einwohnern senden nämlich auf den Landtag 30 Deputierte, die 400.000 Sachsen 22 Deputierte, die 390.000 Szekler zehn und die Komitate mit 1,880.000 Einwohnern nur 20 Deputierte! Es springt in die Augen, wie sehr bei Festhaltung dieses Maßstabes die zwölfmalhunderttausend Romanen verkürzt bleiben würden. Man könnte dann wahrlich nicht sagen, daß die angekündigten tiefgreifenden Veränderungen Platz gegriffen haben und die vierte Nation im Landtage entsprechend vertreten sei. Bei Vermehrung der 96 Deputierten um 18 würden 16 Deputierte den Romanen zuwachsen. Der ungarische Hofkanzler erwiderte, daß durch das seit dem 20. Oktober Geschehene alle billigen Wünsche der Romanen bereits erfüllt worden seien. Ihre Nation ist bei Zusammensetzung der siebenbürgischen Hofkanzlei, des Guberniums und der Gerichte, dann auch bei der Ah. Ernennung der Obergespäne berücksichtigt worden. Sie nehmen an den Wahlen in den Komitaten und Taxalorten nach Maßgabe des Zensus Anteil und werden auch bei Einberufung der Regalisten nicht übergangen werden. Allein ihre Wünsche, welche jetzt klarer hervortreten, haben bereits das billige Maß überschritten: Sie streben mit Berufung auf die Kopfzahl nach der Majorität im Landtage — eine Majorität, die mit Aufgebung des Prinzips der Interessenvertretung die Herrschaft der rohen und besitzlosen Masse begründen würde. Man schmeichle sich nicht, daß die Romanen immer mit der Regierung gehen werden. Sie verfolgen ihre Zwecke, nach deren Erreichung die Regierung nicht mehr imstande sein wird, ihren weiteren Übergriffen Einhalt zu tun. Man blicke auf die Vorgänge der Romanen im Krassóer Komitat4! Der Präsident der siebenbürgischen Hofkanzlei sprach sich in einem ähnlichen Sinne aus und äußerte ferner, daß er die Frage über die Zahl der Komitatsdeputierten auf dem Landtage nach dem Wortlaut der Ah. Entschließung vom 24. März d. J. nicht mehr als offen, sondern vielmehr als von Sr. Majestät definitiv entschieden betrachten müsse5. Eine Änderung dieses „Gesetzes“ dürfte daher nur im verfassungsmäßigen Wege Platz greifen können. Die Ah. Entschließung sei bereits dem siebenbürgischen Gubernium und von diesem den Obergespänen mitgeteilt und dadurch im Lande bekannt worden. Überdies nütze den Romanen die Vermehrung ihrer Deputierten wenig, da es unter ihnen an durch Intelligenz und Bildung geeigneten Persönlichkeiten fehlt. Der Präsident des Staatsrates erwiderte, er könne die || S. 364 PDF || zitierte Ah. Entschließung, welche bloß pro foro interno und nicht als ein zu promulgierendes Gesetz erfloß, noch nicht als eine Ah. Finalentscheidung betrachten, und der Umstand, daß Se. Majestät der Kaiser mit einem späteren Ah. Erlasse weitere Anträge über die Zusammensetzung des Landtages abgefordert haben, lasse vielmehr die Ah. Absicht erkennen, jene Entschließung zu ergänzen. Der Polizeiminister , hiemit ganz einverstanden, bemerkte ferner, daß die alte siebenbürgische Verfassung und die Zusammensetzung des Landtages keineswegs als en bloc restauriert zu betrachten seien, nachdem Se. Majestät am 20. Oktober tiefgreifende Veränderungen versprochen haben. Der Zuwachs von 18 Deputierten aber sei ein Minimum, wodurch die Hauptgruppen der landtäglichen Vertretung nicht fühlbar alteriert werden können. Der Staatsminister äußerte, es sei nicht befremdend, daß in einer Zeit, wo fast alle Nationalitäten mit überspannten Begehren auftreten, auch die Romanen mit ihren Wünschen nicht zurückbleiben. Die Regierung werde dieselben nur nach Zulässigkeit erfüllen und, wenn die Romanen sich damit nicht zufriedengeben, dort — wie anderwärts — ein entschiedenes Halt zurufen. Die Lage der Romanen und ihr Verhältnis zur Regierung seien denen der Ruthenen in Galizien analog. Die Minister des Krieges, der Finanzen, des Handels und Minister Ritter v. Lasser traten der Meinung des Staatsministers bei, und zwar Ritter v. Lasser mit Hinweisung auf den Umstand, daß sich unter den öffentlichen Funktionärs bis jetzt kaum ⅛ romanischer Nation befindet und die 60—70 romanischen Deputierten auf dem Landtage, cwelche im für sie günstigsten Falle, wenn alle Komitatsdeputierten Romanen wären und noch eine gute Zahl romanischer Regalisten dazukäme, auf diese Nationalität entfielenc, noch sehr weit davon sein würden, eine Majorität zu bilden.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten, Allerhöchstsich die Schlußfassung über die Punkte 1 und 2 vorzubehalten6.

II. Vermessung der ungarischen Tabakplantagen und allgemeine Nachsicht der Strafen für den unbefugten Tabakbau

|| S. 365 PDF || Der Kriegsminister referierte über den Antrag des Kommandierenden Generals in Ungarn, daß die aufregende Vermessung der Tabakplantagen durch die Finanzorgane eingestellt werde. Der Tabakbau sei nämlich seit dem 20. Oktober von den meisten Pflanzern bona fide als freigegeben betrachtet und behandelt worden. Eine Bestrafung dieser zahllosen an sich entschuldbaren, wenngleich vorschriftswidrigen Vorgänge sei durchaus nicht möglich, und es dürfte daher angezeigt sein, für die Vergangenheit ein Absolutorium zu erlassen, über die Bedingungen des Tabakbaues für die Zukunft aber Belehrungen zu erlassen7.

Der Finanzminister zeigte hierauf, daß die Vermessung der Tabakpflanzungen zunächst nicht wegen der Strafverfügung, sondern dals vom Monopole untrennbare Kontrollmaßregeld deswegen geschehe, um zu ermitteln, wieviel Tabak erzeugt worden sei. Denn zum Schutze des eMonopols kanne nichts anderes erübrigen, als allen diesen unbefugt erzeugten Tabak einzulösen. Damit faber hiebeif nicht größere Quantitäten der Einlösung entzogen werden Bund mit Prävarikation des Monopols in Verbrauch gesetzt werdeng, müsse man hdoch unzweifelhafth das Erzeugnis aus der dem Bau gewidmeten Grundfläche ikennen und es soforti berechnen, und dies nötigej zur Vermessung, welche, ganz abgesehen von einer Notionierung, knichts als eine bestehende Vorschrift zum Schutze des Monopols zum Vollzuge bringt und überall bei lizenziertem wie bei unbefugtem Tabakbau in Anwendung trittk nichts als eine bestehende Vorschrift zum Schutze || S. 366 PDF || des Monopols zum Vollzuge bringt und überall bei lizenziertem wie bei unbefugtem Tabakbau in Anwendung tritt. Der Finanzminister verkenne keineswegs das Gewicht der Entschuldigungsgründe für den unbefugten Tabakbau im laufenden Jahre. Allein die Nachsicht der diesfälligen Strafen könne nur von Sr. Majestät selbst ausgehen.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten, sofort den Finanzminister zu beauftragen, diese allgemeine Nachsicht Allerhöchstenorts in Antrag zu bringen. Die Bevölkerung aber sei über den Zweck und die Notwendigkeit der fortzusetzenden Vermessungen zu belehren.

Schließlich erinnerte Graf Forgách , es wäre den exekutiven Finanzbeamten nachdrücklichst zu empfehlen, daß sie in Ungarn unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen mit schonenden Formen zu Werke gehen, um ohne Not keine Erbitterung hervorzurufen8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. September 1861. Empfangen 21. September 1861. Erzherzog Rainer.