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Nr. 99 Ministerrat, Wien, 26. Juli 1861 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 28. 7.), Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházp, Lichtenfels; abw. Pratobevera; BdR. Rechberg 5. 8.

MRZ. 893 – KZ. 2475 –

Protokoll II des zu Wien am 26. Juli 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg

I. Mißbräuche bei der Steuereinhebung in Ungarn

Der Kriegsminister referierte, es sei ihm von dem Kommandierenden in Ungarn die Meldung über mehrere in der Gegend von Kaschau vorgekommene Mißbräuche und Unterschleife in der Steuereinhebung zugekommen. Man habe als die Schuldigen Ortsnotäre, Richter und selbst einen Steuereinnehmer (Császár, Debreczenyi und Kandler) bezeichnet. Der Finanzminister ersuchte um eine schriftliche Mitteilung darüber, um der Sache auf den Grund zu sehen1.

II. Verwendung des Militärs zur Vernichtung von Tabakplantagen in Ungarn

Der Kriegsminister referierte, daß laut einer Anzeige des FZM. Graf Coronini das Militär nicht nur zur exekutiven Steuereinhebung, sondern auch dazu verwendet wird, um die unerlaubt vorgenommenen Tabakpflanzungen zu vernichten. Diese an sich gehässige Maßregel bringt eine große Aufregung hervor, erbittert das Landvolk gegen die Truppen und entfremdet die dem eigentlichen Dienste schon durch die Steuerexekution entzogenen Truppen der Disziplin || S. 248 PDF || in noch größerem Maße. FZM. Graf Degenfeld müsse daher die Ergreifung anderer Maßregeln zum Schutze des Tabakgefälles befürworten2.

Der Finanzminister erörterte umständlich die Schwierigkeiten, mit welchen man in Ungarn zum Schutz dieses Gefälles zu kämpfen hat. Im laufenden Jahr ist der Tabak massenhaft ohne Lizenz angebaut worden. aAlle diese größtenteils ganz schlechten und jedenfalls das Regiebedürfnis weit überschreitenden Tabakmengena für das Ärar einzulösen ist völlig untunlich; bdie Konsumtion dieses Tabaks freizugeben heißt aber, das Monopol aufgeben, welches ohnehin schon auf das höchste gefährdet ist. Es gibt also kein drittes. Entweder will man das Monopol, und man will den Staat vor den Geldopfern der Übernahme unnützen Materials befreien oder nicht. Will man dies nicht, so kann der unbefugte Tabakbau nicht geduldet werdenb . Ganz ungeahndet können derlei Eigenmächtigkeiten und Gefällsverkürzungen nicht bleiben, und alles, was er tun kann, ist, die Vernichtung möglichst selten und nur in besonders strafbaren Fällen eintreten zu lassen. cDadurch entfallen die Nachteile in militärischer Beziehung.c Der ungarische Hofkanzler äußerte, er verkenne nicht die Bedrängnisse, mit welchen die Finanzverwaltung in Ungarn dermal zu kämpfen hat. Allein er müsse aufmerksam machen, daß durch die strengen Maßregeln gegen die durch keine Finanzlizenz gedeckten Tabakpflanzer nicht immer die Schuldigen getroffen werden. Es kommt ja vor, daß Stuhlrichter eigenmächtig solche Lizenzen erteilt haben. Sehr häufig mag auch der schlichte Bauer das Diplom vom 20. Oktober als eine Wiederherstellung der Tabakbaufreiheit gedeutet haben und kultivierte bona fide Tabak. Da es aber sehr rätlich erscheint, die bäuerliche Bevölkerung nicht gegen die Regierungsorgane zu erbittern, könne Graf Forgách nur dringend empfehlen, daß in dieser Angelegenheit mit Takt, Geduld und Schonung vorgegangen werde. Minister Graf Esterházy trat dieser Meinung in Anbetracht der gegenwärtigen schwierigen Situation vollkommen bei. Der Finanzminister erklärte, die Finanzorgane in diesem Sinne anweisen zu wollen dund bereits angewiesen zu habend, 3. Er bedauere, daß sich trotz allen guten Willens || S. 249 PDF || kein Auskunftsmittel zur Beseitigung der mit dem Monopol verbundenen Plackereien finden lasse, müsse jedoch andererseits auch erinnern, daß Ungarn gerade infolge des Monopols durch den Verschleiß seines Tabaks an die Regie evielmehr ein wahres Propol genieße unde eine reiche Einnahmsquelle vor den übrigen Kronländern voraushabe, fin denen die Bedingungen eines günstigen Tabakbaues allerdings großenteils vorhanden sind, diese Kulturgattung aber untersagt istf, 4.

III. Neuerliche Entsendung des Vizepräsidenten Johann Halzl als königlicher Kommissär nach Neutra

Der ungarische Hofkanzler brachte zur Kenntnis, daß, nachdem die Sendung des Vizepräsidenten Halzl nach Neutra zur Kassierung eines gesetzwidrigen Komitatsbeschlusses in der Steuerangelegenheit an dem passiven Widerstande gescheitert ist, er denselben königlichen Kommissär, mit ausgedehnteren Vollmachten versehen, neuerdings dahin absende, um den Beweis zu liefern, daß die Regierung ihre Beschlüsse mit Energie in Vollzug zu bringen entschlossen ist.

IV. Interpellation wegen der Unterrichtssprache in Triest

Der Staatsminister referierte über die Art und Weise, in welcher er die Interpellation über die Lehrsprache in den öffentlichen Unterrichtsanstalten zu Triest zu beantworten gedenke5. Der Minister werde zeigen, daß es in den Volksschulen nicht die italienische Bevölkerung ist, welche über Zurücksetzung ihrer Sprache klagen kann, und daß neben dem italienischen Gymnasium zu Capodistria ein deutsches zu Triest überhaupt und auch wegen der gnur dadurch zu ermöglichendeng Fortsetzung der Fakultätsstudien auf deutschen Lehranstalten ein Bedürfnis sei. Auf der städtischen Oberrealschule werde die italienische Sprache eingeführt werden, und durch die weitere Bildung von italienischen Parallelklassen am Untergymnasium zu Triest werde den billigen Anforderungen des Triester Landtages vollkommen Rechnung getragen sein6.

Der Minister des Äußern sprach das Bedauern aus, daß die Regierung selbst viel dazu beigetragen habe, das Küstenland zu verwelschen. Dem Streben, Triest völlig zu italianisieren, müsse entgegengetreten werden, und Graf Rechberg erkläre sich daher gegen die italienische Realschule und die italienischen Parallelklassen im Untergymnasium. Der Kriegsminister trat dieser Meinung aus voller Überzeugung bei. Triest sei eine deutsche Stadt und müsse es bleiben. Durch italienische Schulen wird das deutsche Element im Entstehen ausgerottet. Die Erfahrung in Südtirol habe gezeigt, wie man es versteht, aus einer Bevölkerung deutschen Stammes künstlich Italiener an Sprache und Gesinnung zu erziehen. || S. 250 PDF || Der Staatsminister erwiderte, daß die italienischen Parallelklassen im Triester Untergymnasium durch das Vorhandensein von 140 italienischen Schülern unter 60 Deutschen und 80 Slawen ihre volle Rechtfertigung finden, und eine italienische Realschule erscheine angezeigt zur Vorbildung der Hörer der nautischen sowohl als der Handelsschule in Triest, da in denselben die italienische Lehrsprache eingeführt ist.

Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit dem Antrage des Staatsministers, da es politisch nicht rätlich wäre, die italienische Bevölkerung durch Zurückweisung aller vom Landtage in bezug auf die Lehrsprache gestellten Bitten zu verletzen7.

V. Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen

Der Staatsminister referierte über seine au. Anträge in bezug auf die Beschlüsse des kärntnerischen Landtages8. Die von diesem Landtage beschlossene Geschäftsordnung9 bedarf einer Berichtigung hoder Ergänzungh in dreifacher Beziehung: 1. Durch die Festsetzung, daß selbständige Anträge im Ausschuß vorzuberaten seien (§ 35), 2. durch die Nichtzulassung von Deputationen (§ 43)10 und 3. durch Weglassung der Bestimmungen über die Verstärkung des Landesausschusses in gewissen Fällen11.

Der Ministerrat trat der Meinung des Staatsministers bei.

VI. Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen

Der Staatsminister referierte über die Beschlüsse des steiermärkischen Landtages, von welchen diejenigen 1. wegen Beratung des Landespräliminares durch den Ausschuß in Gegenwart der Landtagsmitglieder und 2. wegen Vernehmung von Zeugen durch den Landesausschuß selbst zur Ah. Genehmigung nicht geeignet erscheinen und der Beschluß über die Immunität der Abgeordneten sich durch das zu erlassende Gesetz beheben wird.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden12.

VII. Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen

Der Staatsminister referierte über die Beschlüsse des Landtages für Vorarlberg. Nach § 15 der Landesordnung sind die Mitglieder des Landesausschusses verpflichtet, in Bregenz zu wohnen. Wenn auf den Vollzug dieser Bestimmung gedrungen würde, wäre es unmöglich, den Landesausschuß zusammenzusetzen, indem im kleinen Bregenz nicht genug zu Ausschüssen geeignete Abgeordnete bleibend wohnen und die geringe Besoldung jährlicher 600 fl. für ein Ausschußmitglied niemand bestimmen wird, nach Bregenz zu übersiedeln. Da es überdies in dem Ländchen Vorarlberg nicht schwer würde, die Ausschußmitglieder vom Lande binnen 24 Stunden in Bregenz bei dem dort domizilierenden Landeshauptmann zu versammeln, und da bereits für den Tiroler Landesausschuß eine ähnliche Ausnahme provisorisch gemacht worden ist13, gedächte der Staatsminister, auf die Ah. Gewährung der vom Vorarlberger Landtage einstimmig angesuchten Änderung des § 15 au. anzutragen.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden14.

VIII. Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen

Der Staatsminister referierte über die Beschlüsse des böhmischen Landtages. Der Beschluß, wonach ein Mitglied, welches eine zweimalige Rüge auf sich geladen hat, aus dem Landtage ausgeschlossen werden kann, dürfte nicht Ah. genehmigt werden, zumal diese Bestimmung auch bezüglich der Reichsratsabgeordneten nicht besteht. Der weitere Beschluß, daß der Landeschef nicht berechtigt sein soll, nach Vornahme einer gesetzwidrigen oder sonst unzulässigen || S. 252 PDF || Wahl sofort eine Neuwahl auszuschreiben, erscheint dem Staatsminister gleichfalls nicht zur Ah. Sanktion geeignet. Denn wenn der Landeschef nicht dieses Recht üben kann, so verliert er alle Ingerenz bei unordentlichen Wahlen. Die Erfahrung in Niederösterreich hat gezeigt, wie sehr die Landtage geneigt sind, bei Prüfung der passiven Wahlberechtigung von den klaren Bestimmungen des Gesetzes abzusehen. iDagegen gibt es keine Berufung.i Dagegen gibt es keine Berufung. Hat aber ein Statthalter sich bei Kassierung der Wahl und Ausschreibung einer neuen Übergriffe oder einen Irrtum zuschulden kommen lassen, so steht ja der Rekurs an den Minister offen. Der ungarische Hofkanzler , welcher überhaupt besorgt, daß die verweigerte Sanktion der Landtagsbeschlüsse im böhmischen Landtage sehr arge Debatten hervorrufen werde, glaubt, daß, was speziell diesen Punkt betrifft, der Statthalter sich bei der Kassierung jder Wahl eines populären Mannesj der Wahl eines populären Mannes und bei Ausschreibung der Neuwahl oft in einer sehr schwierigen Lage befinden werde. Jedenfalls wird es viele Reklamationen geben. Der Polizeiminister beantragte in Erwägung der vom Hofkanzler geltend gemachten Rücksichten, daß der Statthalter wohl zu ermächtigen wäre, einem nicht ordnungsmäßig Gewählten das Zertifikat zum Eintritt in den Landtag zu verweigern15, ohne jedoch durch sogleiche neue Ausschreibung der Wahl dem Beschlusse des Landtages über die beanstandete Wahl vorzugreifen.

Mit diesem Antrage erklärte sich der Ministerrat — den Staatsminister eingeschlossen — ganz einverstanden16.

IX. John O. Levers Projekt einer Dampfschiffahrtslinie zwischen Liverpool und Triest

Der Handelsminister referierte, er habe von dem Proponenten einer Dampfschiffahrtsunternehmung zwischen Liverpool und Triest, Mr. Lever, einen Brief erhalten, worin er das zwischen ihm und der österreichischen Regierung verabredete Übereinkommen als noch bestehend betrachtet, während es vielmehr wegen Nichterfüllung seinerseits als erloschen gelten dürfte17. Der Finanzminister bemerkte, die Sache sei sehr delikat und ohne genaueste Würdigung der Punkte des Übereinkommens und des Inhalts des vorliegenden Schreibens könne man nicht mit Beruhigung ein Gutachten abgeben. Die weitere Beratung hierüber wurde daher vertagt, bis ein Gutachten der Kammerprokuratur über die Rechtsfrage vorliegen wird18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 4. August 1861. Praes [entatum] 5. August 1861. Rechberg.