Nr. 164 Ministerrat, Wien, 6. Dezember 1861 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 9. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; abw.abwesend Forgách, Pratobevera; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 17. 12.
MRZ. 968 – KZ. 4000 –
Protokoll des zu Wien am 6. Dezember 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Besetzung des Patriarchenstuhls von Venedig
Der Staatsminister referierte, es sei ihm ein Telegramm vom Statthalter zu Venedig zugekommen, wonach Se. k. k. apost. Majestät, im Falle das Ministerium die Ernennung des Bischofs zu Treviso Federigo Zinelli auf den erledigten Patriarchenstuhl beantragen und dies telegrafisch melden würde, Ah. geneigt sein dürften, diese Ernennung noch während der Dauer des Ah. Aufenthaltes in Venedig zu beschließen1.
Ritter v. Schmerling habe sich beeilt, die bereits eingelangten Vorschläge des venezianischen Episkopats und des Statthalters für diesen Posten im Zusammenhang mit den Verhandlungen aus Anlaß der letzten Erledigung desselben in Erwägung zu ziehen, und er sei hiebei zum Schlusse gekommen, daß, nachdem der Erzbischof von Udine Trevisanato, der schon bei der letzten Sedisvakanz primo loco vorgeschlagen war, damals abgelehnt hat und derselbe laut Statthalterberichtes jetzt sich noch weniger bestimmt finden kann, diese Ernennung anzustreben, wohl nichts erübrige, als Sr. Majestät einen andern Bischof au. vorzuschlagen. Hiezu dürfte sich nach der vom Staatsminister geteilten Meinung des Statthalters Ritter v. Toggenburg der jüngst ernannte Bischof von Treviso Federigo Nobile Zinelli, auf den sich nach Trevisanato die meisten Stimmen der venezianischen Bischöfe vereinigt haben — nach seinen preiswürdigen Antezedentien in den bisher bekleideten Würden, nach seinem ausgezeichneten Lebenswandel, endlich nach der selbst unter Meuchelmordversuchen seiner Gegner wiederholt bewährten, entschieden treuen Anhänglichkeit an die Regierung — vor allem empfehlen. Erzbischof Trevisanato, der seinem Wunsch gemäß in Udine verbleibe, würde vielleicht durch den ihm zu erwirkenden Kardinalshut die verdiente Auszeichnung erhalten können.
Im Verlauf der hierüber gepflogenen längeren Erörterung erwiderte der Minister des Äußern , die Voraussetzung, daß Trevisanato die Beförderung nach Venedig nicht wünsche, könne er nicht als richtig annehmen, da der Nuntius De Luca vielmehr im entgegengesetzten Sinne gesprochen und vor kurzem erst die diesfällige Bitte des Erzbischofs von Udine um Ernennung zum Patriarchen mit Wärme bevorwortet || S. 91 PDF || habe. Die Sache erscheine dadurch in einem ganz andern Lichte, und alle Gründe würden demnach für Trevisanato sprechen. Minister Graf Esterházy fügte bei, daß er den Letztgenannten sehr genau kenne und demselben in jeder Beziehung, insbesondere auch bezüglich der pflichttreuen Gesinnung und seines ruhigen, vorsichtigen Benehmens, das vorteilhafteste Zeugnis erteilen müsse. Der Ministerrat erkannte hierauf einstimmig, daß bei den widersprechenden Angaben über die gegenwärtigen Wünsche des Erzbischofs von Udine ein Besetzungsvorschlag Sr. Majestät mit Beruhigung noch nicht erstattet werden könne, sondern jener Hauptpunkt vor allem aufzuklären wäre. Der Staatsminister wird daher sofort auf telegrafischem Wege Sr. Majestät die au. Bitte der Konferenz vortragen, Allerhöchstdieselben wollen geruhen zu gestatten, daß über die Besetzung des Patriarchats der Vorschlag auf dem gewöhnlichen Dienstwege erstattet werde, zumal der eventuelle Ah. Beschluß über diesen Gegenstand vor erhaltener Zustimmung von Rom nicht publiziert werden kann2.
II. Gesetzentwurf über die Genehmigung der Gebarungsresultate des Verwaltungsjahres 1860
Der Finanzminister referierte über den nach eingeholter Ah. Genehmigung vor den Reichsrat zu bringenden Gesetzentwurf, laut welchem Se. Majestät der Kaiser nach erhaltener Zustimmung beider Häuser die Gebarungsresultate des Verwaltungsjahres 1860 Ah. zu genehmigen geruhen. Diese ziffernmäßigen Resultate seien bereits bekannt gemacht worden, es handle sich aber jetzt um deren formale Genehmigung im verfassungsmäßigen Wege. Daß aber diesfalls schon mit den Gebarungsergebnissen des Jahres 1860 der Anfang gemacht wird, finde seine Begründung darin, daß schon im Oktoberdiplom ausgesprochen wurde, „die Prüfung der Resultate der jährlichen Finanzgebarung habe unter Mitwirkung des Reichsrates stattzufinden“.
Sämtliche Stimmführer waren mit den Anträgen des Finanzministers einverstanden3.
III. Gesetzentwurf über den Staatsvoranschlag für 1862
Der Finanzminister referierte über die Vorlagen, die dem Reichsrate dermal über den Staatsvoranschlag für 1862 zu machen wären4.
Dieser Voranschlag, in seiner ersten Zusammenstellung, sei vom Staatsrate geprüft und hinsichtlich seiner Positionen nicht beanständet worden5. Allein Referent habe als notwendig erkannt, an diesen Positionen einige Änderungen vorzunehmen, die er vor allem zur Kenntnis des Ministerrates bringen wolle6. 1. wurde die Ausgabspost „Münzverlust“, welche auf der Annahme eines 50-perzentigen Silberagios beruht, nach dem Kurse von 30% neu berechnet und infolgedessen um 5 Millionen herabgesetzt. Es schien nämlich wegen des schlimmen Eindrucks im Publikum und mit Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen wegen Verbesserung der Valuta7 rätlich, daß die Regierung nicht selbst, gewissermaßen offiziell, einen so hohen Silberkurs in Aussicht stelle. 2. Die allzuhoch präliminierte Einnahme von den der Nationalbank verpfändeten Staatsgütern wurde bis auf die Ziffer des sogenannten Beobachtungsjahres ermäßigt. Übrigens bildet dieser Betrag bloß eine durchlaufende Post, und es hat daher die Änderung desselben keinen meritorischen Einfluß auf den Staatsvoranschlag. 3. wurde statt des zu Ende Oktober 18618 präliminiert gewesenen Defizits der faktisch verbliebene Kassarest von 14 Millionen eingestellt.
Das ordentliche Gesamterfordernis belauft sich nach dem dergestalt rektifizierten Voranschlage auf 354 Millionen Gulden, die Bedeckung auf 296 Millionen Gulden und das Defizit auf 58 Millionen Gulden. Allein, nebstdem steht noch ein eventuelles Mehrerfordernis für Verstärkung der Land- und Seemacht wegen der politischen Konjunkturen, dann für Kursdifferenzaufzahlung auf die der Nationalbank überlassenen Prioritätsobligationen, zusammen 62 Millionen, in Aussicht, welches ebenfalls zur Kenntnis des Reichsrates gebracht werden muß, aber zu dem obigen „ordentlichen“ Erfordernis deswegen nicht hinzugeschlagen wird, weil es aus anormalen Verhältnissen entspringt und ein so großer Zuschlag die finanzielle Zukunft des Staates in einem zu ungünstigen Lichte erscheinen lassen würde. Der Finanzminister habe einst die Absicht gehabt, ein normales „Zukunftsbudget“ zu verfassen und zu publizieren, allein darauf in Ermanglung der nötigen Materialien verzichten müssen9.
Die Bedeckung des für 1862 präliminierten Defizits sei der Gegenstand sorgfältiger Erwägungen gewesen; allein dermal lasse sich darüber noch nichts Bestimmtes sagen, weil das Ergebnis der Verhandlungen mit der Nationalbank über die Verlängerung ihres Privilegiums etc. erst zeigen wird, ob und inwiefern die Finanzverwaltung || S. 93 PDF || über die bei der Bank deponierten Obligationen des Lotterie-, dann des englischen Anlehens von 1859 verfügen kann. Ist man einmal darüber im klaren — was aber vor der zweiten Hälfte Januar kommenden Jahres nicht möglich ist — wird zu erwägen kommen, wie der unbedeckt erscheinende Rest des Defizits zu decken sei: ob durch eine neue Steuer, ob durch Erhöhung der bestehenden Steuern und Zuschläge, oder durch Aufnahme eines Anlehens.
Der Finanzminister las hierauf den Entwurf eines Sr. Majestät dem Kaiser au. zu unterbreitenden Gesetzentwurfes den Staatsvoranschlag für 1862 betreffend und begleitete jeden der vier Absätze desselben mit den nötigen Erläuterungen10. Schließlich bemerkte der Minister, der Reichsrat werde durch die Vorlage noch nicht aufgefordert, neue Steuern zu votieren, sondern es handle sich vorderhand nur darum, die Ausgaben und die bisherigen Einnahmen zu genehmigen.
Der Präsident des Staatsrates findet gegen die eben entwickelten Anträge des Finanzministers im wesentlichen nichts zu erinnern und teilt auch dessen Ansicht, daß man sich jetzt über das Defizit und die Bedeckung desselben noch nicht aussprechen könne. In Beziehung auf den Text des Gesetzentwurfes schlug Freiherr v. Lichtenfels vor, Art. 2 statt des zuviel sagenden Ausdruckes „Zur Deckung des Aufwandes … haben die bisherigen Steuern etc. auch 1862 fortzudauern“ lieber zu setzen „haben die bisherigen Steuern zu dienen“. Der Art. 4 soll nach dem Entwurfe lauten: „Unser Finanzminister ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes und mit der angeordneten weiteren Gesetzvorlage beauftragt.“ In diesem Artikel wären nach der Meinung des Staatsratspräsidenten die Worte „und mit der angeordneten weiteren Gesetzvorlage“ wegzulassen. Denn diese Vorlage zur Dekkung des Abganges (Art. 3) ist besonders dringlicher Natur und dürfte wohl noch vor gänzlicher Beendigung der voraussichtlich längeren Debatten des Reichsrates über das vorliegende Budget zustande gebracht werden müssen. Der Finanzminister erklärte sich mit den beiden Änderungen im Text des Entwurfes einverstanden.
Der Ministerrat [war] mit den Anträgen des Finanzministers und der Unterbreitung des amendierten Gesetzentwurfes einverstanden11.
Schließlich machte der Kriegsminister darauf aufmerksam, daß das sogenannte eventuelle Mehrerfordernis für die Landmacht bereits unter dermaligen politischen Verhältnissen zur Erhaltung unseres Truppenstandes unentbehrlich sei und dieser Bedarf bei einem wirklich ausbrechenden großen Kriege sich unfehlbar außerordentlich steigern würde. Mit den uns jetzt zu Gebot stehenden Mitteln können wir nur einen ersten Angriff von Seite unseres Nachbarn am Mincio zurückweisen.
IV. Gesetz zum Schutz des Brief- und Schriftengeheimnisses
Der Staatsratspräsident referierte, er habe bei der Beratung der Kommission des Herrenhauses über das Gesetz zum Schutz des Briefgeheimnisses im Interesse || S. 94 PDF || der Regierung einen Zusatz vorgeschlagen, welcher dahin geht, „daß der Regierung im Falle der Gefahr eines Krieges oder innerer Unruhen vorbehalten bleibe, die nötigen Ausnahmen von diesem Gesetze zu machen“12. Die Kommission habe diesen Zusatz angenommen, und es sei zu hoffen, daß sich die Majorität des Herrenhauses dafür erklären wird13.
Der Staatsminister drückte die gleiche Hoffnung bezüglich des Abgeordnetenhauses aus14.
Schließlich richtete der Finanzminister an seine Kollegen das dringende Ersuchen, auch ihrerseits dafür zu sorgen, daß der Inhalt seiner Vorlagen in der Bankfrage nicht in das Publikum dringe.
Wien, am 9. Dezember 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 15. Dezember 1861. Empfangen 17. Dezember 1861. Erzherzog Rainer.