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Nr. 179 Ministerrat, Wien, 8. Jänner 1862 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 1.), Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener 10. 1., Wickenburg 10. 1., Lichtenfels, Forgách, Esterházy; außerdem anw. Geringer; abw. Mecséry, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 21. 1.

MRZ. 983 – KZ. 902 –

Protokoll I des zu Wien am 8. Januar 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Umwandlung der landwirtschaftlichen Lehranstalt in Ungarisch-Altenburg zu einer ungarischen Landesanstalt

Staatsrat Freiherr v. Geringer referierte über den Vortrag der ungarischen Hofkanzlei vom 27. Oktober 1861 in betreff der Umwandlung des landwirtschaftlichen Instituts zu Ungarisch-Altenburg in eine öffentliche, spezifisch ungarische Lehranstalt mit der Unterordnung unter die ungarische Statthalterei1.

Der Antrag der ungarischen Hofkanzlei ist in folgendem Resolutionsentwurfe formuliert: „Ich genehmige und verordne, daß die Landwirtschaftliche Anstalt zu Ungarisch-Altenburg für eine öffentliche ungarische Lehranstalt erklärt und der überwachenden Leitung Meiner königlich ungarischen Statthalterei unterordnet werde; der Studienplan und andere organische Verfügungen über diese Lehranstalt sind || S. 179 PDF || Meiner königlichen Sanktion, immer nach Rücksprache und im Einverständnis mit Meinem Minister für Handel und Volkswirtsschaft, vorzulegen.“ Laut des verlesenen Beratungsprotokolles haben sich sämtliche Stimmführer des Staatsrates vereinigt, Sr. Majestät au. den nachfolgenden Resolutionsentwurf vorzuschlagen: „In der bisherigen, durch den Erfolg bewährten Leitung der aus Staatsmitteln neu begründeten Lehranstalt in Ungarisch-Altenburg finde Ich eine Änderung nicht eintreten zu lassen, und hat dieselbe den Charakter einer den Bewohnern aller Kronländer zugänglichen höheren landwirtschaftlichen Bildungsanstalt auch für die Zukunft ungeschmälert zu bewahren. Meiner ungarischen Statthalterei aber mache Ich die baldige Verwirklichung Meiner auf die Hebung der Landeskultur gerichteten landesväterlichen Absichten zur Pflicht, welche Ich in Meinen Entschließungen vom 9. Mai und 9. Juni 1857 2 durch Genehmigung zweier neuer landwirtschaftlichen Fachschulen an den Tag gelegt habe.“

Der ungarische Hofkanzler äußerte, er müsse an den im Hofkanzleivortrage entwickelten Absichten über diesen Gegenstand festhalten. Graf Forgách sehe nicht ein, wie unter den von Sr. Majestät in Ungarn wiederhergestellten administrativen Verhältnissen dort eine Lehranstalt bestehen könne, auf weiche die ungarische Statthalterei einen Einfluß in disziplinärer und didaktischer Beziehung zu üben nicht in der Lage wäre. Die Schemnitzer Bergakademie und die Pester Universität sind den Angehörigen aller Kronländer zugänglich, unterstehen aber doch der ungarischen Statthalterei. Daß schon der erste Stifter des Insituts zu Ungarisch-Altenburg auf das Land Ungarn reflektierte, ergebe sich aus den Worten der Stiftungsurkunde „um meinem teuern Ungarlande einen Beweis zu geben etc.“3. Die Behandlung dieses Instituts als Landesanstalt und dessen Unterhalt auf Kosten des Landesfonds würde die Staatsfinanzen erleichtern, den didaktischen Zwecken förderlich sein und keineswegs jene exklusiv ungarischen Tendenzen in der Leitung und Einrichtung der Anstalt zur Folge haben, die von anderer Seite besorgt werden, würde ja doch jede Änderung im Studienplan und in den organischen Einrichtungen nur nach Rücksprache mit dem Handelsminister bei Sr. Majestät au. beantragt werden! Daß übrigens von der Hofkanzlei keine sogenannte Magyarisierung beabsichtigt werde, gehe unter anderm auch daraus hervor, daß sie eben erst bei dem Gymnasium zu Ungarisch-Altenburg die deutsche Unterrichtssprache vorgeschrieben hat. Schließlich wolle Graf Forgách noch darauf aufmerksam machen, daß, wenn auch jetzt das fragliche Institut als Staatsanstalt beibehalten würde, der ungarische Landtag diese Maßregel auf das lebhafteste bestreiten und darauf antragen wird, daß im Lande keine andern als „ungarische Lehranstalten“ bestehen sollen.

Der Handelsminister begann mit einer historischen Darstellung der Phasen, welche das Altenburger Institut seit seinem Entstehen durchlaufen hat, erinnerte an die bedeutenden Geldopfer, die seit der vertragsmäßigen Übernahme desselben || S. 180 PDF || durch den Staat 18504 für die innere Einrichtung und den Ankauf bedeutender Grundflächen gebracht wurde, und wies darauf hin, daß trotz der ungünstigen Zeitverhältnisse 163 Schüler die Anstalt dermal besuchen, unter welchen die Hälfte Ungarn, die übrigen Angehörige anderer Kronländer sind. Der Nutzen des Instituts für die ganze Monarchie sei notorisch und habe die niederösterreichische Landwirtschaftsgesellschaft erst neuerlich bestimmt, um dessen weiteren Fortbestand wie bisher zu bitten. Wird dasselbe als Landesanstalt erklärt, so ist aber vorauszusehen, daß sie über kurz oder lang eine Umwandlung erleiden wird, wobei die Schüler aus andern Kronländern den Besuch aufgeben müssen. Gegen eine polizeiliche Überwachung der Anstalt durch die Landesbehörden finde Graf Wickenburg selbstverständlich nicht das geringste zu erinnern, so wie er auch nicht unterlassen würde, über wichtigere Personalbestellungen etc. mit der ungarischen Hofkanzlei das Einvernehmen zu pflegen. Endlich sei wohl zu bedeuten, daß das Institut zu Altenburg ein vertragsmäßig erworbenes Staatsgut sei, welches nicht ohne Zustimmung des Reichsrates zu einem Landeseigentum umgestaltet werden könne. Der Handelsminister trete daher dem Antrage des Staatsrates bei, awelcher ganz mit den Ansichten übereinstimme, die er in seinen Zuschriften an die ungarische Hofkanzlei entwickelt habea, 5.

Der Staatsminister setzte auseinander, daß das Recht des Gesamtstaates auf das Institut zu Ungarisch-Altenburg auf einem Vertrag beruhe und diese Basis nicht bestritten werden könne; andererseits sei nicht abzusehen, was denn im Fortbestande dieses Instituts — gleichsam als eines Privatinstitutes — mit den staatlichen Einrichtungen überhaupt und jenen Ungarns insbesondere Unverträgliches liegen könne. Der Präsident des Staatsrates erkennt die Lehranstalt faktisch und rechtlich als eine Staatsanstalt, deren Leitung auch fernerhin von der Zentralregierung auszugehen habe, ganz unbeschadet der polizeilichen Aufsicht der Landesbehörden. Der Finanzminister vereinigt sich mit dem staatsrätlichen Antrage, im Interesse der deutsch-slawischen Kronländer nicht bloß, sondern selbst Ungarns, welches bei einer Magyarisierung des Instituts nur verlieren würde. Aber auch aus einem weiteren Grunde müsse er sich gegen die Umstaltung zur Landesanstalt erklären, weil dies die gleiche Umstaltung der Schemnitzer Bergakademie zur Folge haben würde, die dermal als Staatsanstalt vom Finanzministerium geleitet wird und auch noch fortan geleitet werden soll, wenn man sich den nötigen Nachwuchs gebildeter Montanistiker sichern will. Der Minister müsse sich daher gegen eine solche Umstaltung von vornherein verwahren. Graf Esterházy muß den Antrag des Staatsrates als durch das strenge Recht begründet anerkennen, obgleich Opportunitätsgründe für die Lösung der Frage nach dem Antrage der ungarischen Hofkanzlei das Wort führen. Die Minister Graf Rechberg und Ritter v. Lasser stimmten dem Staatsrate bei. Graf Nádasdy , im wesentlichen einverstanden, || S. 181 PDF || beantragte folgende Form der Ah. Erledigung: „Dieser Antrag hat auf sich zu beruhen, bis Mein Königreich Ungarn im Gesamtreichsrate vertreten sein wird.“ Damit werde die spätere Erledigung im verfassungsmäßigen Weg vorbehalten. Der Kriegsminister hob heraus, daß die Annahme des vom Hofkanzler aufgestellten Grundsatzes am Ende auch auf die in Ungarn befindlichen Militärerziehungsanstalten Konsequenzen äußern würde. Bezüglich der Form stimme er mit Graf Nádasdy6.

II. Besetzung des Patriarchenstuhls von Venedig

Der Staatsminister referierte, der Erzbischof von Udine sei infolge eines jüngst gefaßten Ministerratsbeschlusses vernommen worden, ob er geneigt wäre, einer Ah. Berufung auf den Patriarchenstuhl in Venedig Folge zu geben, und er habe hierüber seine volle Bereitwilligkeit erklärt7. Durch diese Erklärung sei das einzige wesentliche Bedenken gegen die Ernennung Trevisanatosb behoben, und der Staatsminister gedächte daher, die Ag. Ernennung dieses vom Episkopat einstimmig vorgeschlagenen und auch sonst vollkommen würdigen Kirchenfürsten zum Patriarchen von Venedig au. zu beantragen. Ferner dürfte für denselben auch der Kardinalshut zu erwirken sein8.

Der Minsterrat war hiemit einverstanden.

III. Besetzung des Erzbischofssitzes von Zara

Der Staatsminister referierte ferner über die Besetzung des erledigten Erzbistums Zara und äußerte, daß seines Erachtens der Bischof von Sebenico, Peter Maupas, der die Stimmen beinah aller dalmatinischen Bischöfe erhielt, geeignet wäre, Sr. Majestät au. vorgeschlagen zu werden.

Der Minister des Äußern trägt Bedenken, einen Mann französischer Abkunft, der noch verwandtschaftliche Verbindungen in Frankreich hat, jetzt auf den Stuhl eines Erzbischofs in Dalmatien zu berufen, welches Land man französischerseits noch immer zu reinkorporieren Lust hat. Da im dalmatinischen Episkopat aber keine hinlängliche Auswahl vorhanden ist, dürfte der Bischof von Parenzo und Reichsratsabgeordnete Dobrila au. vorzuschlagen sein, welcher dem Vernehmen nach sehr empfehlenswert erscheint. Nachdem jedoch der Staatsminister eingewendet hatte, daß gegen diesen Bischof seine ultraslawischen Tendenzen sprechen, wurde beschlossen, vorläufig den hiebei zunächst kompetenten Statthalter FML. Baron Mamula über beide Kompetenten zu vernehmen und hierauf neuerdings zu beraten9.

|| S. 182 PDF || Über den weitern Beratungsgegenstand, die Antwort auf die preußischerseits in bezug auf die kurhessische Verfassungsfrage gemachte Mitteilung, wird ein besonderes Protokoll aufgenommen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, 17. Jänner 1862. Empfangen 21. Jänner 1862. Erzherzog Rainer.