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Nr. 259 Ministerrat, Wien, 21. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend: Bach
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 23. 1.), Krauß 24. 1., Gyulai 24. 1., Schmerling 24. 1., Bruck, Thinnfeld 24. 1., Thun, Kulmer 24. 1.; anw. Bach; abw. Stadion.

MRZ. 317 – KZ. 240 –

Protokoll der am 21. Jänner 1850 zu Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses etc. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Amnestierte politische Verbrecher, welchen auch Vagabundieren angelastet wird

Der Minister des Inneren referierte, der kommandierende General Baron Hammerstein habe die Anfrage gestellt, ob einige amnestierte politische Verbrecher, denen nebstbei Vagabundieren oder paßlose Abwesenheit vom Hause zur Last fällt, aus dem letzteren Titel zum Militär abzustellen seien oder nicht.

In Erwägung, daß die Abstellung dieser Amnestierten wegen eines Polizeivergehens als ein Kunstgriff der Regierung gedeutet werden würde, um die Amnestie zu umgehen, wurde beschlossen, es bei diesen wenigen Individuen (10 bis 12) von der Militärstellung abkommen zu lassen1.

II. Vormundbestellung für die Kossuthschen Kinder

Der Justizminister äußerte, er beabsichtige über die Anfrage des Baron Haynau, ob die Schwiegermutter Kossuths, Frau v. Meszlényi, zur Vormünderin ihrer Enkel bestellt werden könne, zu erwidern, es sei Sache des Pester Magistrats, wegen Bestellung des Vormundes für die Kossuthschen Kinder das Amt zu handeln2. Was übrigens die Erziehungskosten für dieselben betrifft, so seien dieselben nur für den Fall vom Ärar übernommen worden, als es an anderen Mitteln dazu fehlt.

Mit dieser Eröffnung war man allseitig einverstanden3.

III. Pensionierung des Johann Edlen v. Schnetter

Der Justizminister brachte die Frage, ob dem Landrate Schnetter bei seiner Pensionierung nach 51 Dienstjahren das Quartiergeld als Personalzulage zu belassen sei, in|| S. 47 PDF || Anregung, nachdem das Finanzministerium sich gegen den diesfälligen Antrag des Justizministers ausgesprochen habe.

Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit dem Antrage des Freiherrn v. Krauß, daß Schnetter, welcher zwar ungewöhnlich lang, aber wegen geringer Befähigung nur mittelmäßig gedient hat, bloß unter Belassung des vollen Aktivitätsgehalts in den Ruhestand zu versetzen wäre4.

IV. Verfahren in den der Gemeindepolizei zugewiesenen Fällen

Der Justizminister setzte auseinander, daß, nachdem der Minister des Inneren in den größeren Städten das Verfahren über die Übertretungen gegen die Ortspolizei, welches im Gemeindegesetze vom 17. März 1849 dem Gemeindevorstand übertragen wurde5, eigenen Behörden mit Vorzeichnung einer besonderen summarischen Geschäftsbehandlung zuzuweisen gedenkt, hierauf bereits in der gegenwärtig zu veröffentlichenden Strafprozeßordnung vorzudenken wäre6.

Der Ministerrat vereinigte sich sofort zu dem Beschlusse, bei Sr. Majestät darauf anzutragen, daß in die bereits Allerhöchstenorts genehmigte Strafprozeßordnung folgende Bestimmung eingeschaltet werde: „Das Verfahren in den der Gemeindepolizei zugewiesenen Übertretungsfällen wird durch später zu erlassende Vorschriften geregelt.“7

V. Reaktivierung des landwirtschaftlichen Institutes zu Altenburg

Der Minister der Landeskultur stellte die Notwendigkeit dar, das zu Altenburg von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzoge Karl gegründete landwirtschaftliche Institut wieder aufleben zu machen8. Es habe früher sehr wohltätig gewirkt, und das Bedürfnis einer solchen Anstalt in Ungarn, zumal auch das Georgicon in Keszthely eingegangen ist, unleugbar vorhanden. Se. kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht stellen die vorhandenen schönen landwirtschaftlichen Sammlungen zur Disposition; die musterhaft eingerichtete Ökonomie zu Altenburg, namentlich die Wiesenbewässerung und Schafzucht, gewährt die beste Gelegenheit zur praktischen Ausbildung der Schüler. Es handelt sich also hauptsächlich nur darum, Professoren zu bestellen. Der Aufwand dafür, dann für Lehrmittel, Versuche, Grundpachtung etc. wird jährlich auf 8000 bis 9000 f. berechnet, wovon jedoch ein Teil von dem Ertrage des für das Institut gestifteten Prädiums bei Neusiedl und durch die Unterrichtsgelder der Schüler des Instituts bedeckt werden wird.

Sämtliche Minister vereinigten sich mit dem bei Sr. Majestät au. zu stellenden Antrage auf die Wiederherstellung des gedachten agronomischen Instituts und die Bewilligung eines jährlichen Beitrages von 8000 bis 9000 f. aus den Finanzen9.

VI. Kolonisation in Ungarn

Der Minister des Inneren machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, sich mit Festsetzung der Modalitäten einer Kolonisation in Ungarn zu beschäftigen10. Von vielen Seiten werden bereits Anfragen über diesen Gegenstand gemacht und es dürften sich, wenn einmal die Regierung ein Programm ausgesprochen hat, viele, selbst auch bemittelte Einwanderer melden. Übrigens sei aber keine Zeit zu verlieren, wenn man schon heuer zu einem Resultate kommen will.

Nachdem die Minister Baron Bruck und Baron Krauß diesen Ansichten aus voller Überzeugung beigepflichtet hatten, vereinigte man sich zu dem Beschlusse, daß die zu dem angedeuteten Zweck zusammengesetzte Kommission unverzüglich ihre Arbeiten zu beginnen und Vorschläge zu erstatten hätte11.

VII. Einsegnung gemischter Ehen

Der Kultusminister brachte in Antrag, es wolle durch eine allgemeine Vorschrift ausgesprochen werden, daß agemischte Ehen, nachdem sie den bestehenden Vorschriften gemäß vor dem katholischen Seelsorger unter dessen passiver Assistenz geschlossen wurden, die Einsegnunga auch durch den protestantischen oder reformierten Seelsorger vorgenommen werden könne. Man habe hiezu wieder­holt die Bewilligung in einzelnen Fällen erteilt; es dürfte jedoch den Bestimmungen der Grundrechte entsprechen, diese Befugnis allgemein auszusprechen12.

Der Minister des Inneren , hiemit vollkommen einverstanden, erklärte, nicht abzusehen, wie man – sobald der Zivilakt vor dem katholischen Pfarrer vollzogen ist – die priesterliche Einsegnung durch den evangelischen Pfarrer untersagen könnte. Auch von Seite der Bischöfe werde dagegen nichts eingewendet13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 25. Jänner 1850.