MRP-1-2-02-0-18500123-P-0261.xml

|

Nr. 261 Ministerrat, Wien, 23. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Schwarzenberg 25. 1.), Krauß 26. 1., Bach 26. 1., Gyulai 26. 1., Schmerling, Thinnfeld 25. 1., Thun, Kulmer 25. 1.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 348 – KZ. 242 –

Protokoll der am 23. Jänner 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerratssitzung.

I. Franz-Joseph-Ordensdekoration

Der Minister des Inneren überreichte zur Ah. Einsicht eine nach der Zeichnung des Oberbaurates Sprenger verfertigte Franz-Joseph-Ordensdekoration I. Klasse1, worüber Ah. bemerkt wurde, daß die Flügel des Adlers schwarz zu emaillieren wären, um die Form des Kreuzes sichtbarer hervortreten zu lassen und die Umschrift „Viribus unitis“ lesbarer zu machen. Es wurden auch Zeichnungen der Dekoration für die übrigen Klassen und jener goldenen und silbernen Kreuze vorgelegt, welche die Stelle der goldenen und silbernen Ehrenmedaillen zu vertreten hätten. An dem vorgeschlagenen weiß-rot-goldenen Ordensbande wurden die Randstreifen von Metallgoldfäden nicht entsprechend befunden2.

II. Entschädigung für die durch die Belagerung Wiens 1848 verursachten Beschädigungen

Der Minister Bach referierte über seine einverständlich mit dem Finanzminister und mit Zustimmung des Ministerrates (Protokoll vom 19. l.M.) beschlossenen au. Anträge wegen Vergütung der bei der Belagerung Wiens im Jahre 1848 den Privaten zugefügten Schäden3, welche im wesentlichen dahin gehen, diese Beschädigungen nach der Größe des Betrages in drei Kategorien zu scheiden, von denen die erste, welche die Schäden bis einschließlich 500 fl. begreift, sofort ohne Abzug zu vergüten, von den beiden anderen Kategorien aber nur 4/10 rücksichtlich 1/10 des ausgewiesenen Schadens nach Verlauf von zwei rücksichtlich drei Monaten zu ersetzen wären. Der Gesamtbetrag von 676.019 fl. würde aus den Finanzen, jedoch bloß vorschußweise, berichtigt werden.

Über die von Sr. Majestät gemachte Bemerkung, daß durch das Einschreiten der Finanzen in diesem Falle ein gefährliches Prinzip aufgestellt werden würde, welches zu unerschwinglichen Ersatzansprüchen aus Ungarn und Siebenbürgen Anlaß geben dürfte, und daß die Stadt Wien überhaupt berufen scheine, die unverschuldet Beschädigten schadlos zu halten, äußerten die Minister des Inneren und der Finanzen , daß ihr Antrag auch nur dahin gehe, die erwähnte Summe vorschußweise gegen Ersatz von der Stadtgemeinde a(weil sich selbe als ersatzpflichtig herausstellen wird)a || S. 53 PDF || flüssig zu machen, wodurch eine Ersatzpflicht des Staates nicht anerkannt wird, aber doch der in finanziellen Bedrängnissen befindlichen Stadt die Mittel gewährt werden, die Not von mehreren tausend Familien zu lindern, welche erwiesenermaßen ohne alle Beteiligung am Aufstande das Opfer der militärischen Maßregeln geworden sind, wodurch die Revolution in Wien besiegt wurde.

Aus diesem Gesichtspunkte und mit Rücksicht auf den vom Grafen Thun hervorgehobenen Umstand, daß mehrere von dem Fürsten Windischgrätz und von der Regierung ausgegangene Verfügungen die allgemeine Erwartung eines Schadensersatzes hervorgerufen haben, geruhten Se. Majestät dem Antrage die vorläufige Ah. Genehmigung zu erteilen4.

Der Minister Baron Kulmer erinnerte bei diesem Anlasse an die dringende Notwendigkeit, die kroatischen Gutsbesitzer für ihre Verluste zu entschädigen5.

III. Böhmische Landesordnung

Se. Majestät geruhten dem Ministerrate zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben die nach der vorgeschlagenen Landesordnung für Böhmen festzusetzende Zahl von 237 Landtagsabgeordneten zu groß finden6. Beratende Körper von solcher Größe bewegen sich auf eine schwerfällige, der schnellen Geschäftserledigung keineswegs förderliche Weise. Viele Ambitionen werden geweckt; Parteien organisieren sich, und der Statthalter hat einer so großen aufgeregten Masse gegenüber einen schwierigen Stand. Se. Majestät geruhten anzudeuten, daß eine Verminderung sich auf folgende Weise erzielen ließe: durch Verschmelzung von zwei Wahlbezirken in einen, durch Reduktion der Deputiertenzahl von Prag, welches ohnehin noch durch seine Vorstadt Karolinental den Landtag besonders beschickt, durch Ausschließung mehrerer ganz kleiner Städte von einer eigenen Vertretung und Überweisung der dortigen Wähler auf das flache Land, dem sie ohnehin durch Bildung, Lebensweise und Beschäftigung angehören.

Der Ministerrat erkannte einstimmig die mit einem so zahlreichen Landtage verbundenen Übelstände, aber auch die Schwierigkeiten, diesen Übelständen auf eine Weise abzuhelfen, welche nicht für manche Orte oder gewisse industrielle oder nationale Interessen verletzend wirke oder aber das richtige Ebenmaß in der Vertretung der Höchstbesteuerten, der Städte und des flachen Landes aufhebe.

Der Minister Ritter v. Thinnfeld würde für die Verschmelzung von je zwei Wahlbezirken stimmen, was eine Reduktion auf 120 Deputierte zur Folge hätte und in Böhmen umso tunlicher scheint, weil dort die Bezirke im allgemeinen kleiner sind als anderwärts. Der Finanzminister glaubte, es wären auf 100.000 Seelen nur drei Deputierte, je einer von den Höchstbesteuerten, dem Lande und den Städten zu wählen.

Der Minister des Inneren , welcher einen großen Wert auf die Beibehaltung des Bezirks als Wahlbasis legt, schlug vor, nebst den 79 Abgeordneten der Bezirke nur noch|| S. 54 PDF || 60 Deputierte der Städte und ebensoviele der Höchstbesteuerten zuzulassen, wobei sich die Gesamtzahl auf ca. 200 reduzieren würde, behielt sich jedoch vor, diesen wichtigen Gegenstand noch einer reifen Überlegung zu unterziehen und seine Anträge sofort au. zu erstatten7.

IV. Tiroler Landesverfassung

Die au. vorgelegte Landesverfassung von Tirol veranlaßte Se. Majestät Ah. zu bemerken, daß das ländliche Element im Landtage jenes Kronlands zu wenig bedacht scheine, während es gerade im Interesse der guten Sache wünschenswert wäre, den Landbewohnern als dem gesunden Kerne der dortigen Bevölkerung ein größeres Gewicht gegenüber den Städten zu verschaffen, welche, zumal in Südtirol und Vorarlberg von demokratischen und separatistischen Tendenzen erfüllt sind8.

Der Minister des Inneren äußerte, er sei bereits darauf bedacht gewesen, Nordtirol ebensoviele Deputierte zuzugestehen als Südtirol und Vorarlberg zusammengenommen; indessen behalte er sich vor, eine Kombination auszumitteln, wodurch die Landgemeinden noch stärker vertreten würden9.

V. Verfahren in den der Gemeindepolizei zugewiesenen Fällen

Der Justizminister referierte über den in der Sitzung vom 21. l.M.10 beschlossenen au. Antrag wegen Aufnahme folgender Bestimmung in die neue Strafprozeßordnung: „Das Verfahren in den der Gemeindepolizei unterliegenden Übertretungsfällen wird durch spätere Vorschriften geregelt“.

Se. Majestät geruhten diesen Antrag vorläufig zu genehmigen11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Jänner 1850.