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Nr. 258 Ministerrat, Wien, 19. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 20. 1.), Krauß 21. 1., Bach 21. 1., Schmerling 21. 1., Bruck, Thinnfeld 21. 1., Thun, Kulmer 21. 1.; abw. Gyulai, Stadion.

MRZ. 287 – KZ. 239 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 19. Jänner 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Denkschrift über die deutsche Zolleinigung

Der Ministerpräsident eröffnete, daß die vom Handelsminister entworfene Denkschrift über eine allgemeine deutsche Zolleinigung mit Berücksichtigung der vom Finanzminister und der von ihm (Ministerpräsidenten) bezüglich der diplomatischen Formen gemachten Bemerkungen zur Mitteilung an die königlich preußische Regierung und zur Drucklegung vorbereitet sei, und lud den Handelsminister ein, hierwegen Sr. Majestät mündlich Vortrag zu erstatten1.

II. Landesverfassungen von Tirol und Vorarlberg, Görz und Gradiska und Istrien

Der Minister des Inneren referierte über die Grundzüge der Landesverfassungen, welche den Kronländern Tirol und Vorarlberg, dann dem Küstenlande (Grafschaft Görz und Gradiska, Markgraf­schaft Istrien) zu verleihen wären2.

A. Tirol und Vorarlberg. Nach Einvernehmung der Vertrauensmänner würde von zwei früher angetragenen Bestimmungen abzusehen sein, nämlich von der Übertragung eines Teils des landschaft­lichen Wirkungskreises an die Kreistage, weil dadurch die Trennung von Nord- und Südtirol gewissermaßen schon von der Regierung ausgesprochen würde; dann von der mit 84 beantragten Zahl der Vertreter, welche von den Vertrauensmännern für zu hoch erklärt worden ist.

Der Minister des Inneren beantragte daher, die Frage über den Wirkungskreis der Kreistage offen zu lassen, um deren Entscheidung dem Landtage anheimzustellen, sodann aber die Zahl der Vertreter auf 64 herabzusetzen. Dieselben würden sich nach den bei den Landesverfassungen im allgemeinen angenommenen Grundsätzen, dann mit Rücksicht auf das im Lande vorwaltende Übergewicht der ländlichen Bevölkerung folgendermaßen verteilen: 1. aus der Klasse der Höchstbesteuerten 20 Vertreter, 2. aus der Bevölkerung der Städte 20 Vertreter, 3. aus den Landgemeinden 24 Vertreter (= 64). Davon kämen auf

Deutschtirol aus der I. Klasse 6, [der] II. 10 [und der] III. 13 = 29 Vertreter,

Welschtirol aus der I. Klasse 4, II. 7 [und] III. 8 = 19 Vertreter,|| S. 43 PDF ||

Vorarlberg aus der I. Klasse 2, II. 3 [und] III. 3 = 8 Vertreter,

und die noch auf die Zahl von 64 fehlenden 8 Vertreter wären zur Ergänzung der I. Klasse aus den Höchstbesteuerten nach den Kreisen zu wählen.

Der Landtagsausschuß hätte aus 7 Gliedern (3 von den bestehenden drei Wahlkörpern, 4 von den Abgeordneten der einzelnen Kreise zu wählen) zu bestehen.

Die anderen Bestimmungen bleiben wie bei den bereits Ah. genehmigten Landesverfassungen.

Der Ministerrat war mit diesen Anträgen einverstanden.

B. Görz und Gradiska und Istrien würden aus der I. Klasse der Höchstbesteuerten 12, aus der II. der Städte 13, aus der III. der Landgemeinden 13, zusammen 38, Vertreter erhalten, welche sich mit Rücksicht auf die größere Zahl der Städte in Istrien mit 8 Vertretern der II. Klasse daselbst und mit 5 Vertretern der II. Klasse in Görz, dagegen mit 7 der III. Klasse in Görz und mit 6 der III. Klasse in Istrien verteilen, endlich durch die bedeutend größere Anzahl von Höchstbesteuerten in Görz gegen jene von Istrien das zwischen den genannten Teilen obwaltende Mißverhältnis zu gunsten Görz’ ausgleichen würden. Der Ausschuß hätte aus fünf Mitgliedern, je einem aus den drei Kategorien und aus zwei Vertretern der Kreise zu bestehen. Der Landtag wäre, da keine Hauptstadt anerkannt ist, in Görz abzuhalten.

In der politischen Einteilung und Organisierung würde eine Modifikation darin eintreten, daß ein Bezirk, jener von Dignano in Istrien, einginge und die Kreisregierung von Pisino, wo bisher das Kreisamt war, nach Capodistria käme.

Mit Ausnahme dieser letztern Bestimmung ergab sich keine Erinnerung gegen diese Anträge. Was aber nun die Verlegung der Kreisregierung nach Capodistria anbelangt, so erklärte sich der Minister Graf Thun entschieden gegen dieselbe und vielmehr für deren Bestellung im dermaligen Sitze des Kreisamts, Pisino, weil diese Stadt infolge früherer umsichtiger Verhandlungen sicher aus guten Gründen zum Sitze des vornehmsten politischen Verwaltungsorgans gewählt worden ist und auch dermalen noch sowohl wegen ihrer zentralen Lage als wegen der notwendigen Berücksichtigung der slawischen Bevölkerung ringsherum gegenüber dem in den Küstenstädten vorwaltenden italienischen Elemente sich als der geeignetste Punkt für die Kreisregierung darstellt.

Der Minister des Inneren entgegnete, daß die geographisch zentrale Lage des sonst in jeder Beziehung unbedeutenden Pisinos von der weit leichteren und rascheren Verbindung Capodistrias mit dem Sitze des Statthalters und selbst mit den Hauptorten der Halbinsel überwogen werde und daß für die Notwendigkeit der Verlegung der Kreisregierung nach Capodistria vorzüglich die Rücksicht spreche, die italienische Bevölkerung der Küsten, insbesondere so vieler und wichtiger Städte, unter dem nächsten und unmittelbarsten Einflusse der Regierungsgewalt zu erhalten.

Bei der Abstimmung vereinigte sich auch die Stimmenmehrheit mit dem Antrage des Minister des Inneren. Dieser wird demnach die Vorträge in betreff der Landesverfassungen für Tirol und Küstenland Sr. Majestät erstatten3.

III. Entschädigung für die durch die Oktoberereignisse in Wien Geschädigten

Derselbe Minister brachte das Resultat der Erhebungen in Vortrag, welche von einer eigens angeordneten Ministerialkommission über die infolge der Ereignisse des Oktobers 1848 verursachten Eigentumsbeschädigungen in Wien gepflogen worden sind4.

Nach demselben berechnet sich die Summe dieser Schäden im ganzen mit 3,115.000 fr. in runder Summe und verteilt sich folgendermaßen:

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Die Posten sind mit Genauigkeit aufgenommen, Parteien, die sich am Kampfe beteiligt haben, von der Entschädigung ausgeschlossen, endlich die Entschädigungsziffern nach vorhergegangener Unterhand­lung mit den Parteien auf das Minimum angesetzt worden. Die Frage, ob eine Rechtspflicht zum Ersatze für irgend jemand besteht, wurde sorgfältig erwogen, konnte aber nur verneinend beantwortet werden. Denn sowohl die Stadtkommune hat sich, wie der Minister des Inneren scheint, mit triftigen Gründen gegen eine derartige Verpflichtung verwahrt, als auch der Staat. Aber wichtige politische Rücksichten scheinen für die Gewährung einer Entschädigung aus Staatsmitteln zu sprechen. Die Katastrophe des Oktobers 1848 war der Wendepunkt der ganzen Bewegung des gedachten Jahrs, die Einnahme Wiens eine politische Notwendigkeit und der vermittelnde Übergang zur erfolgreichen Bekämpfung des Aufstandes in Ungern, ja der revolutionären Bewegung in ganz Europa. Es ist klar, daß die Rettung der Monarchie auf der Einnahme Wiens beruhte. Es scheint also billig, daß die Gesamtheit etwas zur Linderung der Übel beitrage, welche Wien gewissermaßen für alle erduldet. Möglich, daß so umfassende Zerstörungen des Eigentums bei rascherem Eindringen der k.k. Truppen in die Stadt hätten vermieden werden können; aber die Schuld davon fällt nicht den Beschädigten zur Last. Diese selbst, durch die Arbeiten der Kommission und durch den Umstand, daß dem Militär für die in derselben Periode erlittenen Verluste eine Entschädigung aus dem Staatsschatze bereits gewährt worden ist, in der Hoffnung eines gleichen Zugeständnisses bestärkt, sehen der Erfüllung derselben mit Zuversicht entgegen. Würden sie in ihrer Erwartung getäuscht, so wäre eine bedenkliche Aufregung besonders unter den Beschädigten der Kategorie von 1–500 fr., welche durchaus der ärmeren, selbst der ärmsten Klasse angehören, die unausbleibliche Folge.

Der Minister des Inneren würde daher aus politischen und Billigkeitsrücksichten für die Gewährung einer Entschädigung aus Staatsmitteln, gegen Regreß gegen die Schuldtragenden, in der Art stimmen, daß den Parteien, deren Schaden 1–500 fr. ausmachen, die|| S. 45 PDF || ausgemittelte Summe sogleich und bar ausgezahlt, desgleichen jenen von 500–1000 fr., oder etwa nur gegen 5%igen Abzug, jenen von 1000–5000 fr. nach einem 10%igen, von 5000–10.000 fr. nach einem 15%igen und jenen über 10.000 fr. nach einem 25%igen Nachlasse, letztern etwa in fünf Jahresraten erfolgt werde. Hiermit würde die Gesamtsumme der Schäden per 3, 115.000 fr. auf 2,439.000 fr., also um 676.000 fr. oder etwa 20% herabgemindert.

Wie der Minister des Inneren selbst erkannte, besteht für den Staat eine Rechtspflicht zur Vergütung dieser Schäden nicht.

Diese Meinung teilend, vermögen aber sowohl der Ministerpräsident als auch der Finanzminister nicht, die vollkommene Schuldlosigkeit der Kommune Wien anzuerkennen. Hätte sie, namentlich ihre Nationalgarde, am 6. Oktober ihre Pflicht getan, so wäre es gewiß nicht so weit gekommen, und selbst der Umstand, daß durch die Vernichtung des Besitztums einzelner die ihr anvertrauten Schätze des Ganzen erhalten wurden, scheint ebenso wie die Natur der Beschädigungen selbst nur dafür zu sprechen, daß die Vergütung des Schadens auf die Gesamtheit der Bevölkerung Wiens verteilt werde. Unberechen­bar wären die Konsequenzen, wenn im Prinzip eine Entschädigungszahlung vom Staatsschatze für solche Schäden anerkannt würde; denn mit gleichem Rechte würde solche von Prag, Lemberg, Krakau und den zahlreichen im ungrischen Revolutionskriege verwüsteten Städten und Ortschaften in Anspruch genommen werden. Indessen verkennen auch der Ministerpräsident und der Finanzminister nicht, daß aus politischen und Billigkeitsrücksichten etwas für die ärmere Klasse der Beschädigten zu tun sei; der Finanzminister aber glaubte, daß eine solche Vergütung gleich wie den Militärparteien nur vorschußweise mit Vorbehalt der Aufbringung des Ersatzes durch Repartition, im ganzen etwa mit einer halben Million Gulden vorgestreckt werden könnte, und erbat sich behufs der nähren Bezifferung der Verteilungsquoten die Mitteilung der Akten von dem Minister des Inneren5.

Am 20. Jänner 1850. Schwarzenberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 22. Jänner 1850.