Nr. 265 Ministerrat, Wien, 28. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 29. 1.), Krauß 29. 1., Bach 29. 1., Gyulai 29. 1., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 29. 1., Thun, Kulmer 29. 1.; abw.abwesend Stadion.
MRZ. 422 – KZ. 246 –
- I. Einstellung der Truppenmärsche
- II. Gewerbsproduktenausstellung in Leipzig
- III. Arrestmilderung für Bischof Joseph Rudnyánszky
- IV. Abberufung Ludwig Ritter v. Leuzendorffs
- V. Generalverfügung über politische Verbrecher Ungarns
- VI. Behandlung des Bischofs Ladislaus Freiherr Bémer v. Bezdek und Kiss-Baka
- VII. Forderung des Patriarchen Joseph Rajačić
- VIII. Judenkontribution
- IX. Forderung an Kapitän G.A. Ursicich
- X. Klingende Münze für die Truppe in Cattaro
- XI. Siebenbürgische Stiftsplätze im Theresianum
- XII. Rückkehr des Johann Nepomuk Grafen Erdödy v. Monyorók und des Josef Briglevich nach Kroatien
- XIII. Verwahrung von Gefällsübertretern
- XIV. Vermehrung der griechisch-katholischen Bistümer
- XV. Landesverfassung von Böhmen
- XVI. Landesverfassung von Tirol
- XVII. Landesverfassung von Istrien
- XVIII. Auszeichnung für Leopold Graf v. Welsersheimb
- XIX. Geheimratswürde für Joseph Freiherr v. Werner
Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 28. Jänner 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Einstellung der Truppenmärsche
Der Kriegsminister referierte über ein vom Ministerium des Inneren an ihn geleitetes Einschreiten des Statthalters von Laibach, worin aus Anlaß der dortigen mißlichen Sanitätsverhältnisse um zeitweilige Einstellung der Truppenmärsche aus Italien dahin gebeten wird1.
Es besteht zwar die Vorschrift, daß vom November bis März Truppenmärsche nicht ohne Notwendigkeit stattfinden sollen, allein, eben diese Notwendigkeit ist jetzt infolge der Reduktion des Heeres eingetreten2. Eine Einstellung der Märsche wäre also eine Abweichung von der Vorschrift, wozu der Kriegsminister für sich allein nicht ermächtigt wäre. Nachdem indessen aus Anlaß des Unfalls auf der Parendorfer Heide die Märsche aus Ungern vorderhand auf Ah. Befehl wirklich eingestellt worden sind3 und Rücksichten der Humanität sowohl als der Ökonomie ein gleiches auch anderwärts erheischen dürften, so vereinigte sich der Ministerrat mit dem Kriegsminister in dem Antrage, die Einleitung zu treffen, daß die Landesmilitärkommanden ermächtiget werden, nach Befund der Umstände und Witterungsverhältnisse die Truppenmärsche zu sistieren4.
II. Gewerbsproduktenausstellung in Leipzig
Der Handelsminister ersuchte und erlangte die Zustimmung des Ministerrates zu dem einvernehmlich mit dem Finanzminister gestellten Antrage, den die bevorstehende Gewerbeproduktenausstellung in Leipzig besuchenden österreichischen Produzenten einige Erleichterungen im Warenverkehr durch Gestattung der Zollfreiheit und einer Portoermäßigung für die zur Ausstellung bestimmten Erzeugnisse zuzugestehen und nebstbei zwei Fachmänner, einen aus Wien, einen aus Prag, die Ausstellung auf Staatskosten besuchen zu lassen5.
III. Arrestmilderung für Bischof Joseph Rudnyánszky
Der Minister des Inneren brachte die Behandlung des wegen Teilnahme am ungrischen Aufstande zu sechs Jahren Festungsarrest verurteilten Bischofs Rudnyánszky in Vortrag6. Baron Haynau ist gegen eine Begnadigung7. Da aber Rudnyánszky (wie auch der Ministerpräsident bestätigte) nicht aus Boswilligkeit, sondern mehr aus Schwäche gefehlt hat, so trat der Ministerrat dem Antrage des Minister des Inneren bei, Se. Majestät zu bitten, Ag. zu gestatten, daß Rudnyánszky seine Strafe in einem Kloster ausstehen dürfe8.
IV. Abberufung Ludwig Ritter v. Leuzendorffs
Derselbe Minister teilte eine Notiz über den bedenklichen Einfluß mit, welchen der das unbeschränkte Vertrauen des FZM. Baron Haynau besitzende Auditor v. Leuzendorf auf den Gang der Untersuchung und auf die Behandlung der politischen Verbrecher in Ungern gewonnen hat. Aus der Aufzählung einzelner besonders auffallender Fälle und der Vergleichung der Behandlung verschiedener Personen wird der Schluß gezogen, daß vermögliche Inquisiten Gnade finden und namentlich die unter diese Klasse gehörenden Glieder des revolutionären Parlaments massenweise entlassen werden a(Leuzendorf hat auch die Untersuchung gegen Graf Batthyány geführt)a,9 während gegen Arme die Strenge des Gesetzes angewendet wird, ein Vorgang, der im Lande die übelste Sensation macht10.
Der Ministerrat erkannte einstimmig die Notwendigkeit der Entfernung Lenzendorffs von seinem gegenwärtigen Posten; und da eine Untersuchung dieser Angabe höchstwahrscheinlich zu keinem Resultate führen wird, so glaubte man, daß Leuzendorf entweder zu seinem Regimente (Ceccopieri) einrücken gemacht oder qua Stabsauditor zum|| S. 69 PDF || Armeekorps in Vorarlberg kommandiert werde. Der Kriegsminister wird hierwegen das Erforderliche vorkehren; dem Baron Haynau aber würde die Ursache der Abberufung diese Auditors im vertraulichen Wege mitzuteilen sein11.
Diesen Anlaß benützte der Minister des Inneren zu der Anfrage
V. Generalverfügung über politische Verbrecher Ungarns
ob der Ministerrat, um den so mißlichen politischen Untersuchungen in Ungern mit einem Male ein Ende zu machen, nicht geneigt wäre, sich im Prinzip darin zu vereinigen, daß nach dem Beispiele des bezüglich der italienischen Revolutionäre beobachteten Verfahrens eine bestimmte Anzahl der ohnehin bekannten Hauptteilnehmer an der ungrischen Revolution namentlich bezeichnet und bei Vermeidung der kriegsrechtlichen Behandlung zur Verlassung des Landes aufgefordert, gegen alle übrigen aber die Untersuchung niedergeschlagen werde12.
Der Finanzminister machte zwar auf die Bedenken aufmerksam, die seiner Meinung nach aus der hierdurch erwachsenden Vermehrung der ohnehin zahlreichen bim Auslande die radikale Partei verstärkenden und zur Vermittlung dienendenb politischen Flüchtlinge für die Ruhe Europas sich ergeben würden; die übrigen Stimmführer erklärten aber, daß sie es vorzögen, dergleichen Leute im Auslande als im eigenen Lande zu sehen, und der Ministerpräsident wies auf seine schon früher gemachte Mitteilung hin, daß nach dem Anerbieten der französischen Regierung die Unterbringung solcher Leute in Algier für immer ein verhältnismäßig geringes Opfer zu erwirken sei13.
Nachdem sonach der Ministerrat im Prinzip dem Antrage des Ministers des Inneren beigetreten war, behielt sich der letztere vor, hierwegen weiteren Vortrag zu erstatten14.
VI. Behandlung des Bischofs Ladislaus Freiherr Bémer v. Bezdek und Kiss-Baka
Unter den wegen Teilnahme an der ungrischen Revolution in Untersuchung Stehenden befindet sich auch der Bischof von Großwardein, Baron Bémer. Nach der oben sub IV mitgeteilten Notiz „munkelt man bereits von dessen Freilassung“. Inzwischen hat sich auch der Primas dahin für ihn verwendet, daß er gleich dem Csanáder Exbischof Lonovics in ein Kloster gebracht werde15, wo es dann der Primas auf sich nehmen würde, ihn zur Resignation zu bewegen. Der Minister des Inneren wird, auf diesen Vorschlag eingehend, mit Beistimmung des Ministerrates das hierwegen erforderliche an Baron Haynau erlassen16.
VII. Forderung des Patriarchen Joseph Rajačić
Der serbische Patriarch Rajačić hat titulo erlittener Kriegsschäden und Prästationen, dann der im Ah. Auftrage an das Hoflager gemachten Reisen eine Entschädigung von 25.000–30.000 f. angesprochen, und der provisorische Landeschef der Woiwodschaft Generalmajor Mayerhofer [hat] auf Anweisung eines Aversums von 20.000 f. an ihn angetragen17. Würde in ersterer Beziehung hierauf eingegangen, so gäbe dies zu den bedenklichsten Konsquenzen Veranlassungen. Dagegen unterliegt die Liquidierung und Vergütung der Reisekosten keinem Anstande, weil die Reisen in ämtlicher Berufung stattgefunden haben. Hiernach würde Rajačić zu verbescheiden sein18.
VIII. Judenkontribution
Die Zuschrift des FZM. Baron Haynau über die von ihm verfügte Aufteilung der jüdischen Kriegskontribution per 2,300.000 f. auf die gesamte Judenschaft Ungerns nach dem Schlüssel der Toleranzsteuer, welche Verfügung Se. Majestät mit Ah. Entschließung vom 4. November 1849 zur Ah. Wissenschaft zu nehmen geruht hätten, gab dem Minister des Inneren Anlaß zu der Bemerkung, daß in dieser Angelegenheit eine Kreuzung in den Verfügungen des Ministeriums und des Kommandanten in Ungern unterlaufen sein müsse, nachdem von Seite des Ministerrates bereits wiederholt die Unstatthaftigkeit der gedachten Kontribution und rücksichtlich besondern Besteuerung einer – Schuldige und Unschuldige umfassenden – Glaubensgenossenschaft anerkannt und ausgesprochen worden ist19.
Der Minister des Inneren behielt sich vor, nach vorläufiger genauer Kombinierung der Daten der besprochenen Verfügung die Sache abermal in Vortrag zu bringen20.
IX. Forderung an Kapitän G.A. Ursicich
Im verflossenen Frühjahre wurde mit dem Schiffskapitän Ursicich in Triest ein Vertrag geschlossen, wornach er sich verpflichtete, 188 ausgewiesene Polen entweder nach New York um 120 f. per Kopf oder nach Algier à 70 f. per Kopf – nach Bestimmung der Regierung – zu überführen21. Er erhielt die Weisung nach New York, eine auf dem Schiffe zur See ausgebrochene Meuterei dieser Polen nötigte ihn aber, nach Marseille zu steuern, von wo er später mit ihnen nach Algier segelte und sie dort absetzte. Der bedungene Preis für New York war ihm bei der Abreise ausbezahlt worden. Es frägt sich nun, ob, nachdem die Reise nur nach Algier und nicht nach New York ging, das Ärar die Differenz von 50 f. per Kopf zurückfordern könne. Die Triester Kammerprokuratur vermeint, mit der Forderung im Rechtswege nicht auslangen zu können; ja, Ursicich will sogar noch 3000 f. über das bereits Erhaltene für Zeitversäumnis etc. ansprechen. Ein Komitee von Rechtsgelehrten in Wien, welches der Minister des Inneren konsultierte, glaubt dagegen, daß der Prozeß gewonnen werden könnte.|| S. 71 PDF ||
Zweifelhaft ist der Ausgang desselben jedenfalls; ja, der Handelsminister glaubte mit ziemlicher Bestimmtheit voraussehen zu können, daß die Gerichte dem Ursicich nach Seerecht die ganze Fracht bis New York zusprechen werden, weil er nur durch einen cFall höherer Gewalt (forza maggiore)c an der Ausführung der bedungenen und angetretenen Reise gehindert wurde. Wahr ist auch, daß er bei der Unbestimmtheit des ersten Befehls jedenfalls für New York ausrüsten mußte, durch den Aufenthalt in Marseille und die Verhandlungen zwischen den Behörden viel Zeit verlor, daß endlich das Verhältnis ganz anders wäre, wenn die Regierung die Bezahlung noch nicht geleistet hätte, und Ursicich selbst als Kläger wider das Ärar mit Forderung des New Yorker Überfahrtpreises auftreten müßte. Endlich tritt noch die politische Rücksicht ein, daß bei einer Prozeßführung die ganze Sache abermal aufgerührt und von der regierungsfeindlichen Partei zum Gegenstande vielfältiger Rekriminationen gemacht werden würde.
Darum erachtete der Minister des Inneren und mit ihm die Stimmenmehrheit, daß auf den Rückersatz der gedachten Differenz – versteht sich gegen dem – verzichtet werde, daß auch Usicich von seiner Forderung abstehe. Bei der diesfälligen Unterhandlung wäre nach der Andeutung des Handelsministers die Vermittlung der Triester Börsedeputation in Anspruch zu nehmen.
Der Finanzminister war dagegen der Meinung, daß auf einen Betrag von 9400 fr. nicht zu verzichten sei, welchen dganz oder doch auch einen Teild zurückzuverlangen das Ärar ohne Zweifel berechtigt ist, nachdem Ursicich seine kontraktmäßige Verpflichtung und zwar ohne alle Schuld der Staatsverwaltung nicht erfüllt hat22.
X. Klingende Münze für die Truppe in Cattaro
Ein Einschreiten des mit der Steuerexekution im Cattaroer Kreise kommandierten Obersten Mamula um Ausbezahlung eines Teils des Soldes seiner Truppen in klingender Münze ward, als nicht gehörig begründet, sowohl vom Minister des Inneren als auch vom Finanzminister und sofort auch vom Ministerrate zur Zurückweisung für geeignet erkannt23.
XI. Siebenbürgische Stiftsplätze im Theresianum
Über den Antrag des Ministers des Inneren , zum Behufe der Besetzung der zwei im Theresianum bestandenen siebenbürgischen Stiftungsplätze beim Versiegen des siebenbürgischen Provinzialfonds die nötige Dotation, vorbehaltlich der Ausgleichung,|| S. 72 PDF || aus dem Kameralfonds vorzuschießen, erbat sich der Finanzminister die Mitteilung der Akten, um sodann seine Meinung hierüber abgeben zu können24.
XII. Rückkehr des Johann Nepomuk Grafen Erdödy v. Monyorók und des Josef Briglevich nach Kroatien
Die im Jahre 1848 als Magyaronen bezeichneten Graf Erdödy, Gouverneur von Fiume, und Ministerialrat Briglevich, welche aus ihrem Vaterlande verbannt und deren Güter unter Sequester gestellt worden sind, haben um Aufhebung des Bannes und Sequesters gebeten.
Der Minister des Inneren , überzeugt, daß der Banus selbst diese, auf keine gerichtliche Prozedur sich gründende Verfügung mißbilliget, gedenkt mit Einwilligung des Ministerrates die Weisung hinabgelangen zu lassen, daß dieser den Grundsätzen der Reichsverfassung widerstreitende Provinzialbann und Sequester aufgehoben, gegen die Beteiligten aber, wenn ihnen in der Tat etwas zur Last gelegt werden kann, eine Untersuchung eingeleitet werde25.
XIII. Verwahrung von Gefällsübertretern
Die Anfrage des Statthalters von Mähren, wo angehaltene Gefällsübertreter zu verwahren seien, gedenkt der Minister des Inneren durch Verweisung auf die Polizei-, Gerichts- und Gemeindearreste zu erledigen26.
XIV. Vermehrung der griechisch-katholischen Bistümer
Erbat und erhielt der Minister des Inneren die Zustimmung des Ministerrates, auf die vom Primas von Ungern angeregte Idee einer Verstärkung der griechisch-unierten Kirche in Ungern und Siebenbürgen mittelst Errichtung zweier neuer Bistümer dieses Ritus einzugehen und die zu diesem Ende erforderlichen Vorarbeiten einzuleiten27.
XV. Landesverfassung von Böhmen
Eben dieser Minister erstattete sofort seine Anträge über die Modifikationen der Landesverfassung von Böhmen nach den von Sr. Majestät im Ministerrate vom 23. d. sub III. Ah. erteilten Andeutungen. Es soll hiernach die Anzahl der Landtagsdeputierten herabgesetzt werden.
Will man nicht nach ganz anderen Grundsätzen verfahren, als in den übrigen Provinzen, so ist nach dem Erachten des Ministers eine wesentliche Verminderung der Abgeordnetenzahl nicht ausführbar. Alles, was geschehen kann, ohne das Prinzip preiszugeben, ist, in der Städtevertretung die acht Städte mit nur 3500 Seelen auszuscheiden und die Anzahl der Höchstbesteuerten auf 70 herabzusetzen, wodurch also die Städteabgeordneten|| S. 73 PDF || auf 71, die Höchstbesteuerten auf 70 herabgebracht, die der Landwahlbezirke mit 79 eine Gesamtzahl von 220 Abgeordneten ergeben würden.
Der Minister für Landeskultur, eder Finanzministere fund der Minister des Handelsf hätten zwar geglaubt, daß sich durch Vereinigung der Wahlbezirke eine Reduktion der Zahl der Abgeordneten etwa auf die Hälfte der ursprünglich beantragten bewirken ließe. Allein, wenn diese Modalität nicht beliebt würde, schlössen sie sich dem Antrage des Minister des Inneren an, gegen welchen dann auch von keiner Seite eine Einwendung erhoben wurde28.
XVI. Landesverfassung von Tirol
Mit Rücksicht auf die von Sr. Majestät wegen Verstärkung der Repräsentation der Landgemeinden in Tirol gemachte Erinnerung (MR. v. 23. Jänner 1850, sub IV) brachte der Minister des Inneren anschließend an das ursprüngliche Verfassungsprojekt folgende Modifikation in Antrag: Den Landgemeinden nach der politischen Bezirkseinteilung für jeden Bezirk zwei Abgeordnete zuzugestehen, daher für
Deutsch-Tirol 22, Welsch-Tirol 12 [und] Vorarlberg 6 = 40,
den Städten in Deutsch-Tirol 3, Welsch-Tirol 3 [und] Vorarlberg 2 = 8,
endlich aus der Klasse der Höchstbesteuerten in Deutsch-Tirol 12, Welsch-Tirol 9 [und] Vorarlberg 3 = 24
im ganzen 72 Abgeordnete zu bestimmen.
Der Ministerrat war hiermit einverstanden.
Da auch Se. Majestät dem Minister des Inneren bereits mündlich Allerhöchstihre Zustimmung zu dieser gModifikation für Tirolg zu erklären geruht haben, so wird er die ausgearbeiteten Verfassungen dieser beiden Länder zur Ah. Sanktion unterbreiten29, desgleichen
XVII. Landesverfassung von Istrien
auch die Landesverfassung von Istrien, mit der ebenfalls von Sr. Majestät gebilligten Modifikation in der Zusammensetzung des Landtagsausschusses, daß die durchs Los zu bestimmenden Abgeordneten von Istrien oder Görz je nach ihrer Eigenschaft den betreffenden Körpern anzugehören haben30.
XVIII. Auszeichnung für Leopold Graf v. Welsersheimb
Den Antrag auf Verleihung einer Auszeichnung an den sonst verdienten, bei der neuen Organisierung der politischen Behörden nicht wiederangestellten ehemaligen Gouverneur von Laibach Grafen Welsersheimb nahm der Minister des Inneren über Bemerkung des Finanzministers und des Ministerpräsidenten wieder zurück, mit dem Vorbehalten, denselben bei der bevorstehenden ersten Verleihung des Franz-Joseph-Ordens wieder aufzunehmen31.
XIX. Geheimratswürde für Joseph Freiherr v. Werner
Der Ministerpräsident, Minister des Äußern endlich machte den Ministerrat aufmerksam darauf, daß der zweite Oberbeamte im Ministerium des Äußern von jeher mit der geheimen Ratswürde ausgezeichent war, weil er sehr oft in den Fall kommt, mit den fremden Gesandten zu verkehren und den Minister selbst zu vertreten. Aus dieser Rücksicht würde er für den dermaligen Unterstaatssekretär seines Ministeriums, Freiherrn v. Werner, (jedoch ohne Konsequenz für Unterstaatssekretäre anderer Ministerien) auf Verleihung der geheimen Ratswürde bei Sr. Majestät den Antrag stellen.
Der Ministerrat trat diesem Antrage einhellig bei32.
Wien, am 29. Jänner 1850. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 2. Februar 1850.