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Nr. 320 Ministerrat, Wien, 15. April 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 16. 4.), Krauß 16. 4., Bach 16. 4., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 16. 4., Thun, Kulmer 16. 4., Degenfeld; abw. Stadion, Gyulai.

MRZ. 1513 – KZ. 1282 –

Protokoll der am 15. April 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Postvertrag mit Preußen

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck las den au. Vortrag, mit welchem der mit Preußen abgeschlossene Postvertrag zur Ah. Ratifikation Sr. Majestät vorgelegt werden soll, vor und teilte die wesentlichen Momente dieses Vertrages mit dem Beifügen mit, daß der königlich-bayrische Bevollmächtigte einen ganz gleichen Vertrag mit Österreich bereits unterzeichnet hat und daß die anderen deutschen Regierungen eingeladen werden, diesem Vertrage beizutreten1. Kommt mit ihnen, woran nicht wohl zu zweifeln ist, ein gleicher Vertrag zustande, so wird dadurch der erste und bedeutendste Schritt zur Annäherung beider Länder, Österreichs und Deutschlands, geschehen sein.

Der Ministerrat erklärte sich mit dem Inhalte des Vortrages und den Bestimmungen des Vertrages ganz einverstanden2.

II. Gouverneursstelle in Venedig

Der Ministerpräsident hat hierauf im Ah. Auftrage Sr. Majestät die Vorkehrungen besprochen, welche in Ansehung der Gouverneursstelle in Venedig3, da der FZM. Baron Puchner schon alt und aaus Gesundheitsrücksichten auf Urlaub zu gehen begehrta,4 vorläufig als Provisorium getroffen werden dürften, und man einigte sich darin, den Grafen Strassoldo, welchem der Feldmarschall das Zivile ohnedies schon ganz übergeben hat, und da die Geschäfte der Zivilisektion sich nur auf wenige beschränken, als Zivilstatthalter provisorisch nach Venedig zu senden und diese Absicht dem Feldmarschall|| S. 301 PDF || zu dem Ende zu erkennen zu geben, damit er sich mit dem Grafen Strassoldo verständige, welche Geschäfte demselben einstweilen zu übergeben wären. Tritt in der Folge der Zivilstatthalter in Venedig bleibend in Wirksamkeit, so wird man Sorge tragen müssen, daß daselbst ein tüchtiger Stadtkommandant aufgestellt werde5.

III. Strafreduktion für Leopold Graf Nádasdy

Ferner referierte der Ministerpräsident das Gnadengesuch der Gräfin Nádasdy und ihrer Mutter um Nachsicht der Strafe für den Grafen Nádasdy, gewesenen Major der ungarischen Nationalgarde, mit dem Beifügen, daß der FZM. Baron Haynau dieses Gesuch unterstütze6.

Da Se. Majestät hinsichtlich der ungarischen Nationalgarde mittlerweile mildere Grundsätze eintreten zu lassen geruhet haben7, in der späteren Zeit die Behandlung der ähnlich oder gleich gravierten Individuen weniger streng war als im Anfange und Graf Nádasdy bereits neun Monate in der Strafe ist, so stimmte der Ministerrat dem Antrage des Ministerpräsidenten bei, bei Sr. Majestät in diesem Falle und ohne der Sache irgend eine Publizität zu geben auf Gnade anzutragen, und der bMinister des Innerenb wird den diesfälligen Vortrag des Ministerrates erstatten8.

IV. Gesuch Marco Greppis um Amnestie

Dagegen erachtete der Ministerpräsident und mit ihm der Ministerrat, daß kein Grund vorhanden sei, das Gesuch des Marco Greppi, eines der vorzüglichsten Teilnehmer an dem italienischen Aufstande, der sich beschwert, von der Amnestie ausgenommen worden zu sein und bittet, derselben teilhaftig zu werden, der Gnade Sr. Majestät zu empfehlen9.

V. Entlassung von Beamten durch die Kriegsgerichte

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß nach einer vom Grafen Almásy erstatteten Anzeige das Kriegsgericht Beamte entlasse, ihnen einfach die Entlassungsdekrete zustelle, und sie sogleich den Dienst verlassen müssen, ohne daß die vorgesetzte Behörde oder ihr Vorstand irgend eine Vorkehrung zur ungestörten Versehung des Dienstes vorläufig zu treffen imstande wäre10. Die Behörden wissen hiernach nicht, über welche Kräfte sie verfügen können und stehen in Gefahr, alle Beamte zu verlieren. Man soll, bemerkt Graf Almásy, die Absicht haben, alle vom ungarischen Ministerium nach Debreczin mitgenommenen Beamten, also gerade die geschicktesten, denn nur solche erhielten den Auftrag, dahin mitzugehen, zu verlieren.|| S. 302 PDF ||

Der Finanzminister hält eine Verfügung zur Abstellung dieses dienstnachteiligen Vorganges für notwendig. Nach seiner Meinung hat das Kriegsgericht keine Entlassung über Zivilbeamte auszusprechen, sondern bloß über ihre Verbrechen oder Vergehen zu erkennen und das Urteil der vorgesetzten Behörde des Beamten zur Kenntnis zu bringen, damit diese im Disziplinarwege über die allfällige Entlassung des Beamten erkenne und die nötigen Vorkehrungen zur Versehung seines Dienstes treffe.

Der Ministerrat äußerte die Geneigtheit, dem FZM. Baron Haynau die Weisung zukommen zu machen, er möchte die Kriegsgerichte beauftragen, im Wege der Purifikation keine Entlassungen mehr zu verfügen, und da man die Vorlegung der Kategorien erwarte und die Absicht habe, nur die Graviertesten der kriegsrechtlichen Untersuchung unterziehen, die andern aber freigehen zu lassen, so sei jede weitere Entlassung der Beamten der Disziplinarverhandlung seiner vorgesetzten Behörde anheimzugeben. Der Minister des Inneren Dr. Bach behielt sich übrigens vor, mit dem FZM. Baron Haynau darüber noch vorläufig zu sprechen11.

VI. Nachsicht der Tassa Marinović

Rücksichtlich der in einem früheren Protokolle besprochenen „Tassa Marinović“ in Venedig12 haben Se. Majestät nach der vom Minister Dr. Bach dem Ministerrate gemachten Mitteilung zu erklären geruhet, daß in diesem Falle, wo zur Einhebung dieser Tassa kein rechtlicher Grund bestehe, die Ausübung eines Gnadenaktes nicht angedeutet erscheine, und es möchte die Aufhebung dieser Tassa dem Feldmarschall Grafen Radetzky aufgetragen werden. Hiernach entfällt, wie Dr. Bach bemerkt, die Notwendigkeit, hierüber, wie früher beschlossen wurde, Sr. Majestät einen au. Vortrag zu erstatten13.

VII. Achtjährige Kapitulation für Ungarn, Siebenbürgen etc

Ferner bemerkte der Minister Dr. Bach, daß Se. Majestät hinsichtlich der angetragenen Kapitulationszeit von acht Jahren für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien etc., wie sie in anderen Kronländern besteht, den Auftrag zu erteilen geruhten, diese wichtige Bestimmung sei durch ein Patent kundzumachen14. Der Minister Dr. Bach wird demnach das diesfällige Patent entwerfen lassen und es im Ministerrate vorbringen15.

VIII. Amnestie und Steuer­angelegenheit der Cattaresen

Der Minister des Inneren Dr. Bach brachte weiter im Ah. Auftrage die bekannte Angelegenheit von Cattaro vom Jahre 1848 abermals zum Vortrage16.

Er bemerkte unter Rekapitulierung des Vorgefallenen, daß man damals auf eine vollkommene Amnestie, Nachsicht der Steuern etc. angetragen hatte. Hierorts habe man nicht so weit gehen können und habe bloß eine Reduktion der Steuern bewilliget und|| S. 303 PDF || von der Amnestie jene ausgenommen, durch welche Privatrechte verletzt worden sind. Diese letztere Bestimmung, bemerkt Mamula, lasse die verschieden­artigsten Auslegungen zu und erscheine nun nach zwei Jahren illusorisch; auch seien bei dem Vorfalle vom Jahre 1848 Montenegriner sehr beteiligt und diese müßten nun auch in Untersuchung gezogen werden, was eine große Aufregung verursachen und den lebhaft werdenden Verkehr mit Montenero [sic!] stören würde. Mamula bittet demnach, Se. Majestät möchten über diese veraltete Begebenheit den Schleier der Vergessenheit ziehen und eine Amnestie darüber erlassen.

Der Justizminister hat sich mit diesem Antrage bereits einverstanden erklärt, und der Ministerrat stimmte nun einhellig bei, wobei nur bemerkt wurde, daß wegen des vorkommenden Wortes „Amnestie“ und der dadurch bezeichneten Sache eine vorsichtige Stilisierung in Anwendung zu kommen hätte. Der Minister Dr. Bach wird hierüber den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten17.

IX. Eingaben der im vorigen Jahr in Wien versammelten Bischöfe

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun hat schließlich dem Ministerrate jene Änderungen vorgetragen, welche den vorausgegangenen Beschlüssen zufolge in der Angelegenheit der katholischen Bischöfe vorzunehmen waren, wogegen sich keine Erinnerung ergab18. Nur gegen die Textierung des Punktes, welcher von dem Rechte Sr. Majestät, die Bischöfe zu ernennen, handelt und nach der Ansicht des Ministers Grafen Thun zu lauten hätte, daß Se. Majestät in der Allerhöchstdenselben zustehenden Ernennung der Bischöfe ein von Allerhöchstihren Vorfahren übernommenes Recht erkenne, welches cdie katholischen Landesfürsten mit Beziehung auf ihr persönliches Verhältnis zur katholischen Kirche erlangt haben, und für dessen gewissenhafte Ausübung Se. Majestät sich Gott und der Kirche verantwortlich fühlec, fand der Minister des Inneren den Anstand zu erheben, daß die Berührung dieses letzteren Verhältnisses ganz zu umgehen und dafür nach dem Worte „Recht“ zu setzen wäre „welches Se. Majestät zum Heile und Frommen der Kirche und des Reiches auszuüben als Ihre heilige Pflicht ansehen“, mit welcher Änderung sich der Ministerrat einverstanden erklärte.

Hinsichtlich der Art der Erledigungskundmachung der beiden Hauptteile der bischöflichen Eingabe, sowohl der eigentlichen geistlichen als der Studien- und Unterrichtssache, glaubte der Minister Graf Thun, daß die Kundmachung dieser so wichtigen Angelegenheiten durch zwei Patente zu geschehen hätte. Der Ministerrat hat sich aber für die Kundmachung derselben mittelst Verordnungen um so mehr erklärt, als gleichzeitig auch eine Mitteilung der Erledigung an die Bischöfe geschieht und der Verordnungsweg in mehreren ähnlichen Fällen bereits eingehalten worden ist.|| S. 304 PDF ||

Gegen die hierauf von dem Minister Grafen Thun vorgelesenen Entwürfe der beiden zu erlassenden Verordnungen hat sich keine Erinnerung ergeben19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. April 1850.