MRP-1-2-01-0-18491118-P-0213.xml

|

Nr. 213 Ministerrat, Wien, 18. November 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 19. 11.), Krauß 5.12., Bach 8.12., Gyulai 24.11., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 26.11., Thun, Kulmer 26.11.; abw. Stadion.

MRZ. 4258 – KZ. 3772 –

Protokoll der am 18. November 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Erledigung der kroatisch-slawonischen Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1848

Der Minister des Inneren Dr. Alexander Bach las den Patentsentwurf rücksichtlich der Erledigung der kroatisch-slawonischen Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1848 vor1. Bei der Lesung dieses Entwurfes ergab sich eine längere Debatte über den Umstand, ob in diesem Patente eine Rüge oder ein Bedauern darüber auszusprechen wäre, daß der gedachte Landtag unter andern auch über die Wald- und Weideservituten und über die unbedingte Teilbarkeit der Gründe Beschlüsse faßte und dieselben mit Überschreitung seiner Befugnisse, bevor er sie nämlich Sr. Majestät zur Ah. Sanktion vorlegte, in Ausführung setzte.

Die Minister Graf Thun und Freiherr von Kulmer waren für die Erteilung einer Rüge in der gedachten Beziehung, weil der kroatisch-slawonische Landtag gegen die Konstitution Beschlüsse in Ausführung gesetzt hat, bevor sie der Ah. Sanktion Sr. Majestät untergezogen wurden, und damit sich nicht beim Schweigen über diesen Gegenstand ein Besitz daselbst etabliere, der früher nicht war und nicht rechtlich ist.

Der Minister Freiherr von Kulmer bemerkte insbesondre, daß man durch jene in Ausführung gesetzten Beschlüsse den Bauern Rechte eingeräumt hat, die sie früher nicht hatten, wie das Holzungsrecht, das unbedingte Weiderecht in den Eichenwäldern der Grundherrn etc. Warum sollen die Bauern von den Grundherrn gegenwärtig, wo sie ihnen nichts leisten, mehr beziehen als damals, wo sie denselben für ihre Genüsse gewisse Leistungen zu pressieren hatten. Hinsichtlich der Holzung wäre das Urbarium aufrechtzuerhalten, bis was anderes verfügt wird. Eicheln, Knoppern und die Holzung seien in Slawonien, besonders im Verezer und Poseganer Komitate die Haupteinnahmsrubriken der Grundherrn, welche, wenn es bei jenen Beschlüssen des Landtages verbleiben sollte, zugrunde gerichtet würden.

Der Minister Dr. Bach meinte, daß eine eigentliche Rüge nicht zu erteilen und der Gegenstand dadurch zu erledigen wäre, daß die Aufhebung der Urbarialgiebigkeiten im Prinzipe, die Entlastung im allgemeinen anerkannt und die Entscheidung über die Weide-, Holzungs- und Regalrechte aeiner besonderen Entscheidung vorbehalten bleiben solltea einer besonderen Entscheidung vorbehalten bleiben|| S. 844 PDF || sollte. Durch die Genehmigung der Aufhebung der Urbarial­giebigkeiten im allgemeinen würde man, wie auch der Finanzminister dafürhält, das Ganze und insbesondere alle jene beruhigen, welche durch die Beschlüsse gewonnen haben, während durch das Gegenteil Beunruhigung erzeugt und Stoff zur Agitation gegeben würde. Gegenwärtig wäre nicht im merito zu diskutieren, ob alle Beschlüsse jenes Landtages zu bestehen haben, weil man sie sonst Punkt für Punkt vornehmen müßte, was nicht angemessen scheint, sondern es wäre hinsichtlich der Entschädigung auf ein eigenes, noch zu erlassendes Gesetz zu verweisen.

Der Ministerratsbeschluß fiel nach längerer Besprechung dahin aus, die Wald- und Weideservituten und die unbedingte Teilbarkeit der Gründe weiteren gesetzlichen Bestimmungen vorzubehalten und dies in dem Vortrage an Se. Majestät zu motivieren wäre. Der Minister Dr. Bach wird hiernach seinen betreffenden Entwurf modifizieren2.

II. Errichtung eines serbisch-banatischen Generalkommandos

Aus Anlaß eines a.u. Vortrages, worin der Generalmajor Ferdinand von Mayerhofer von Grünbühl zum provisorischen Landeschef der Woiwodschaft Serbien und des Temeser Banats vorgeschlagen wird3, bemerkte der Ministerpräsident , daß Mayerhofer ihm vorgestellt habe, wie zu seiner ausgiebigen Wirksamkeit in der Woiwodschaft es notwendig sei, daß auch die vier Grenzregimenter dieses Bezirkes und die Tschaikisten unter sein Kommando gestellt werden. Der Ministerpräsident fände es, worin ihm die übrigen Glieder des Ministerrates beistimmten, nicht angemessen, daß einem der jüngsten Generalmajors ein so großes Kommando über fünf große Grenzabteilungen anvertraut werde, zumal ihm als provisorischen Landeschef auch ohne dieses Kommando Truppen genug zur Disposition stehen. Auch würde durch eine solche Zugestehung an Mayerhofer der von der Regierung nicht gewünschten Provinzialisierung der serbischen Grenze vorgearbeitet.

Der Ministerrat hat den a.u. Antrag beschlossen, so wie bereits ein kroatisch-slawonisches Generalkommando besteht, die oberwähnten Truppenkörper einem eigenen zu errichtenden serbisch-banatischen Generalkommando zu unterstellen, in welcher Beziehung der Kriegsminister angegangen wurde, diesfalls das Weitere zu veranlassen4.

III. Modifikation des Zuckerzollsatzes

Mit Beziehung auf die Ah. Entschließung vom 12. d.M. hinsichtlich der Besteuerung des Zuckers, mit welcher Ah. Entschließung der Einfuhrzoll von fremden Raffinerien von 18 fr. auf 16 fr. und der Einfuhrzoll von Rohzucker für die Raffinerien von 7 fr. 30 Kreuzer auf 8 fr. erhöht und endlich das Produkt der Runkelrübenzuckerfabrikation mit einem Steuersatze von 1 fr. pro Zentner oder mit 1 fr. 40 Kreuzer pro Zentner für das Jahr 1850 belegt wird5, eröffnete der Finanzminister Freiherr von Krauß , daß die betreffenden Fabrikanten hievon Kunde erhalten und ihm vorgestellt haben, daß sie bei diesen Zöllen nicht auszulangen vermögen werden6. Der Finanzminister bemerkt, daß er den Kundmach­ungsentwurf über die Besteuerung des Zuckers bereits|| S. 845 PDF || fertig habe, derselbe aber noch nicht in der Zeitung erschienen sei. Er meint, daß in einem Punkte dem Wunsche der Zuckerfabrikanten zu entsprechen wäre. Der Rohzucker für den Handel ist nämlich in dem Zollvereine mit 12 fr. 46 Kreuzer belegt, bei uns ist der diesfällige Zoll auf 12 fr. gesetzt. Die Betroffenen würden die Einwendung machen können, daß man sie nachteiliger behandle als der Zollverein seine Steuerpflichtigen. Der Finanzminister meint, und der Ministerrat stimmte ihm bei, daß der Rohzucker für den Handel statt mit 12 fr. mit 12 fr. 40 Kreuzer zu belegen wäre, damit sie diesfalls nichts einzuwenden hätten.

Nachdem es jedoch dringend ist, die von Sr. Majestät genehmigte Zuckerbesteuerung so bald als möglich kundzumachen, so wäre wegen dieser Änderung die gedachte Kundmachung nicht aufzuhalten, diese Änderung mittelst dieses Protokolles zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät zu bringen und durch einen nachträglichen a.u. Vortrag sich die Ah. Genehmigung dieses veränderten Zollsatzes zu erbitten7.

IV. Verbot der Versendung gewisser Zeitungen durch die Post

Der Minister des Inneren besprach hierauf das vom FZM. Baron Welden erlassene Interdikt der Postversendung gewisser Zeitungen, wobei sich derselbe nicht auf den Rayon des Belagerungszustandes beschränkte, sondern dieses Interdikt auch außer diesem Rayon erstreckte, wogegen Reklamationen vorgekommen sind8.

Da dem Baron Welden außer dem Belagerungsrayon Verfügungen zu treffen nicht zusteht, und in dem Preßgesetze nur eine Beschlagnahme der anstößigen Schriften gestattet ist, so wäre in diesem Falle das außer den Rayon greifende Interdikt mit Zustimmung des Ministerrates nicht aufrechtzuerhalten9.

V. Erweiterung des Belagerungsrayons

Schließlich wurde dem Kriegsminister Grafen von Gyulai über seine Anfrage, ob nicht vielleicht der Rayon des Belagerungszustandes über die mit dem Zirkulare vom 4. November 1848 genannten Ortschaften10 durch spätere Verfügungen weiter hinausgerückt worden sei, die Erwiderung zuteil, daß dem Ministerrate von einer solchen Ausdehnung nichts bekannt sei, er vielmehr gegen eine beabsichtigte Ausdehnung dieses Rayons protestiert habe11.

Ah.E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. Dezember 1849.