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Nr. 341 Ministerrat, Wien, 24. Mai 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 25. 5.), Krauß 28. 5., Bach 28. 5., Gyulai 31. 5., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 25. 5., Thun, Kulmer 25. 5.; abw. Stadion.

MRZ. 2064 – KZ. 1612 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 24. Mai 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Bericht aus Berlin über das Attentat vom 22. Mai

Der Ministerpräsident las einen Bericht des k.k. Gesandten in Berlin vom 22. d. [M.] über die Details des an demselben Tage gegen die Person des Königs von Preußen verübten Attentates1;

II. Begnadigungsgesuch für Stephan Graf Károlyi

trug er vor das Gesuch des Grafen Ludwig Károlyi um Begnadigung seines wegen Teilnahme an der ungrischen Rebellion verurteilten Bruders Stephan2, mit dem Antrage auf Abweisung, weil Graf Stephan Károlyi besonders graviert ist und überhaupt gegenwärtig, wo die Wirksamkeit der Kriegsgerichte noch fortdauert, der Moment zu Gnadenerteilungen noch nicht gekommen sein dürfte.

Der Ministerrat war hiermit vollkommen einverstanden, und ergriff der Minister des Inneren diese Gelegenheit, um die im Ministerrate vom 5. April 1850 sub III. angeregte Ausweisung und Klassifizierung sämtlicher von den ungrischen Kriegsgerichten Verurteilten beim Kriegsministerium in Erinnerung zu bringen3.

III. Eröffnung der Lobositzer Bahn

Der Handelsminister teilte mit, daß die Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Prag nach Lobositz am 1. Juni 1850 mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät ohne Feierlichkeit stattfinden werde4.

IV. Gehalt des Konsuls Anton Steindl v. Plessenet

verwendete er sich für den zum Konsul in Saloniki mit dem Gehalte von 1.500 fr. und einer Funktionszulage von 1.500 fr. ernannten Steindl v. Plessenet, damit demselben die früher als Dragoman in Konstantinopel gehabte Besoldung von 3.000 fr. für seine Person verbleibe, wogegen von Seite des Finanzministers nichts eingewendet wurde5.

V. Belohnung des Bewachungspersonals des Konsulats von Smyrna

Ferner teilte er mit, daß es von seinem Antrage vom 3. April 1850 (Nr. 1405)6 wegen Auszeichnung der vier Konsulatskavassen in Smyrna mit Verdienstkreuzen abzukommen habe, nachdem dieselben mittlerweile eine Geldbelohnung erhalten haben7;

VI. Postvertrag mit Sachsen

dann, daß der Postvertrag mit Sachsen abgeschlossen worden sei8.

VII. Anerkennung für den toskanischen Konsul Marius Aubert

Wird für den toskanischen Major Aubert, welcher durch längere Zeit die Geschäfte eines k.k. Vizekonsuls in Porto Ferraio provisorisch versehen hat, nun nach dem Aufhören dieses Provisoriums eine Anerkennung angesprochen.

Der Ministerpräsident behielt sich vor, über die Persönlichkeit dieses Aubert vorerst Erkundigung einzuziehen9.

VIII. Zulage für den österreichischen Vizekonsul in Durazzo

Nachdem dem Vizekonsul in Scutari wegen der durch besondre Verhältnisse gesteigerten Auslagen mit Ah. Entschließung vom 3. August 1849 eine Erhöhung der bisherigen jährlichen Remuneration von 1.000 auf 1.500 fr. für ein Jahr zugestanden worden ist10, so wird für den unter ganz gleichen Verhältnissen befindlichen Vizekonsul in Durazzo die gleiche Begünstigung, nämlich ebenfalls eine Zulage von 500 fr. für ein Jahr bis zur Regulierung des Status, in Anspruch genommen.

Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, diesem Begehren nicht entgegentreten zu wollen, so wird der Handelsminister das weiters Erforderliche hierwegen veranstalten11.

IX. Eingriff des lombardisch-venezianischen Generalgouverneurs in Finanzsachen

Obwohl vermöge ausdrücklicher Ah. Bestimmung sämtliche Finanzangelegenheiten im lombardisch-venezianischen Königreiche dem Einflusse des Generalgouverneurs entzogen und bloß der Oberleitung des Finanzministeriums untergeordnet sind12, so hat sich doch der Fall ergeben, daß ein dortiger Finanzbeamter ohne Zuziehung seines unmittelbaren Vorgesetzten vom Generalgouverneur suspendiert und ein anderer kriegsrechtlich seines Amtes sogar entsetzt wurde13.

Der Finanzminister gedenkt daher mit Zustimmung des Ministerrats und in dessen Namen den Feldmarschall auf das bezüglich des finanziellen Wirkungskreises gesetzlich Bestehende aufmerksam zu machen und ihm hinsichtlich der kriegsrechtlichen Entsetzung vom Amte eine Abschrift derjenigen Weisung, welche hierwegen an FZM. Baron Haynau unterm 18. April 1850 ergangen ist, zur eigenen Darnachachtung mitzuteilen14.

X. Aufhebung der Zwischenzollinie

Der Finanzminister eröffnete, daß ihm nunmehr der günstige Zeitpunkt eingetreten zu sein scheine, um mit der Verkündigung einer der wichtigsten Maßregeln zur Hebung des inneren Verkehrs, der Aufhebung der Zwischenzollinie, vorzugehen15.

Die Maßregel selbst würde in drei Monaten in Ausführung gebracht und bis dahin alle Hindernisse beseitigt werden können, welche derselben noch entgegenstehen. Die Haupthindernisse waren bisher das Tabakmonopol und die indirekten (Verzehrungs-) steuern. Ersteres wird, wie die Berichte der wegen Einleitung der Einführung desselben in Ungern ausgesandten Kommission erwarten lassen, weniger Schwierigkeiten machen als man besorgte, und was die indirekte Besteuerung anbelangt, so hat sich dieselbe, da der Wein erst beim Ausschank versteuert wird, also hier nicht in Betrachtung kommt, bloß auf Branntwein und Bier zu erstrecken, welch letzterer Artikel übrigens nur in geringer Menge erzeugt wird. Diese direkte Besteuerung kann ebenfalls binnen zwei bis drei Monaten umgelegt sein, und mit 1. November hat das Grundsteuerprovisorium in Wirksamkeit zu treten16. Auch die Einkommen­steuer ist in Ungarn bereits ausgeschrieben worden17; somit sind alle aus dem Mißverhältnisse in der Besteuerung Ungarns gegenüber den anderen Provinzen abgeleiteten Hindernisse der Aufhebung der Zwischenzollinie binnen kurzem entfernt. Nur ein Artikel, das Salz, kann wegen der Preisdifferenz zur Einfuhr nicht freigegeben werden. In Ansehung desselben, sowie aus polizeilichen Rücksichten wird also noch eine Überwachung der Zwischenzollinie notwendig sein. Dagegen wäre mit Rücksicht auf die enorme Verteurung des Fleisches die Einfuhr|| S. 32 PDF || des Schlachtviehs sogleich freizugeben und hiermit die bisherige doppelte Besteuerung dieses Artikels bei der Einfuhr aus dem Auslande nach Ungarn und von da weiter nach den deutschen Erblanden zu beseitigen. Anschließen an diese Maßregel würde sich dann noch die Aufhebung der besonderen Land- und Grenzmäute und der besonderen Besteuerung des Rübenzuckers bei der Einfuhr nach Ungarn.

Da der Ministerrat sich mit diesen Maßregeln einverstanden erklärte, so wird der Finanzminister den Entwurf des diesfälligen Patents vorbereiten und sodann in Vortrag bringen18.

XI. Ausschließung der Geistlichen von Urbarentschädigungsvorschüssen

Derselbe Minister referierte weiters über eine vom Primas von Ungarn eingegebene Verwahrung gegen die angebliche Ausschließung der katholischen Kirche und Geistlichkeit von der Erlangung von Vorschüssen an der Urbarialentschädigung19, mit dem Antrage, dem Primas die Aufklärung dahin zu erteilen, daß von einer Ausschließung nirgends die Rede, vielmehr der Geistlichkeit gleichwie anderen Grundbesitzern vorbehalten sei, derlei Vorschüsse in Anspruch zu nehmen, sobald sie das Bedürfnis darnach gehörig nachzuweisen vermögen, da nur die Voraussetzung der überreichen Dotierung des Klerus in Ungern und die Lage der Finanzen, welche für Vorschüsse dieser Art bereits mit sechs Millionen in Anspruch genommen sind, die Übergehung desselben und Gleichstellung mit dem Staatsgute veranlaßt hat20.

XII. Kommission wegen Minderung des Armeeaufwands

Nachdem es dringend nötig ist, den Armeeaufwand, welcher noch immer monatlich zwischen neun bis zehn Millionen verschlingt, auf das mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät festgesetzte Ausmaß von 84 Millionen pro Jahr herabzubringen21, so lud der Finanzminister den Kriegsminister zu einer kommissionellen Beratung der Modalitäten der Ausführung dieser Maßregel mit dem Beisatze ein, daß er ihm einen Aufsatz mitteilen werde, worin die Rubriken nachgewiesen erscheinen, bei welchen eine Ersparung zu bewirken wäre22.

XIII. Todesurteil gegen Peter Petschke

Der Justizminister referierte über das wider Peter Petschke wegen Mords gefällte Todesurteil mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts erinnert wurde23.

XIV. Petition der Deutschkatholiken in Wien

Der Kultusminister referierte über eine Eingabe von 3000 sogenannten Deutschkatholiken in Wien (größtenteils der untersten Volksklasse angehörig), worin unter|| S. 33 PDF || Darstellung ihres Lehrbegriffes wiederholt um Anerkennung ihrer Vereinigung als Religionsgesellschaft und sohin um Einräumung der durch § 2 der Grundrechte gewährleisteten Rechte gebeten wird24.

Nachdem in Folge Ministerratsbeschlusses vom 5. Februar 1850, sub. Nr. IV, diese Anerkennung versagt worden ist und die gegenwärtige Eingabe durchaus keine solchen Anhaltspunkte gibt, um eine Änderung dieses Beschlusses zu motivieren, so erachtete der Kultusminister, daß die Bittsteller einfach auf die frühere Erledigung zu weisen wären.

Der Ministerrat war hiermit einverstanden, und der Minister des Innern insbesondere umso mehr, als diese Angelegenheit, welchen nur durch ein Gesetz geregelt werden kann, keineswegs so dringend ist, um dem ordentlichem Wege der Legislation entzogen zu werden25.

XV. Eingabe eines deutschkatholischen Brautpaares

Über eine andere Eingabe eines deutschkatholischen Brautpaares um die Bestimmung, in welcher Form sie ihre Ehe zu schließen haben, wird der Kultusminister mit dem Justizminister in Verhandlung treten26.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 1. Juni 1850.