Nr. 302 Ministerrat, Wien, 19. März 1850 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 20. 3.), Krauß 20. 3., Bach 24. 3., Schmerling 20. 3., Bruck, Thinnfeld 20. 3., Thun, Kulmer 20. 3., Degenfeld 20. 3.; abw.abwesend Stadion, [Gyulai].
MRZ. 1086 – KZ. 901 –
- I. Deutsche Zolleinigung
- II. Kriegskostenentschädigung an Rußland
- III. Steuerrückstände in Ungarn
- IV. Stipendium für einen siebenbürgischen Technikstudenten
- V. Stipendium für Rumänen
- VI. Staatsprüfungen
- VII. Gebrauch der deutschen Fahne von der Linzer Nationalgarde
- VIII. Geld für die Dekorationen des Franz-Joseph-Ordens
- IX. Standrecht in der Woiwodschaft
- X. Kriegssteuer für Klausenburg
- XI. Expedition nach Cattaro
- XII. Transport Ladislaus Freiherr Bémers v. Bezdek und Kiss-Baka
- XIII. Anleihe der Stadt Ofen
- XIV. Konflikt zwischen Wilhelm Freiherr v. Hammerstein-Ecquord und einem Krakauer Postbeamten
- XV. Proklamation der Führer der ungarischen und polnischen Aufständischen
- XVI. Depesche an Bartholomäus Graf v. Stürmer
Protokoll der am 19. März 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
I. Deutsche Zolleinigung
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck eröffnete, daß er mit dem preußischen Abgeordneten hinsichtlich der deutschen Zolleinigungsfrage eine Vorbesprechung gepflogen und ihm dabei geäußert habe, die drei Staaten Sachsen, Bayern und Württemberg müßten nach dem diesfälligen Wunsche Österreichs zu den betreffenden Verhandlungen beigezogen werden1. Der preußische Gesandte geht nicht [darauf] ein und wird sich diesfalls weitere Instruktionen erbitten. Da derselbe heute abends zum Handelsminister kommt, so erbat sich dieser die Weisung des Ministerrates, welche bestimmte Erklärung er dem Gesandten geben soll. Diese soll darin bestehen, daß Österreich nur mit Zuziehung avon Bevollmächtigten derjenigen Mitglieder des Zollvereinsa in die Verhandlungen eingehen werde, bwelche sich ihrem Rechte nach dabei beteiligen wollenb .2
II. Kriegskostenentschädigung an Rußland
Der Finanzminister Freiherr v. Krauß hat hierauf die Berechnung der russischen Kriegsentschädigung zur Sprache gebracht3. Nach dieser Berechnung würde sich die Verpflegung der russischen Truppen auf beiläufig 13,500.000 fr. belaufen, und werden die von Zichy, Peche, Markus und anderen verrechneten Lieferungen davon abgezogen, so ergäbe sich noch ein von Österreich zu zahlender Rest von beiläufig|| S. 227 PDF || 5,300.000 fr. Die Russen sprechen ein Pauschale von 6,000.000 fr. an. Gegen die erwähnte Berechnung findet der Finanzminister nichts weiter zu erinnern.
Was die weiteren Fragen anbelangt, in welcher Münze und von welchem Zeitpunkte an wir zu zahlen verpflichtet sind, bemerkte der Finanzminister, daß die erstere in der Konvention deutlich entschieden ist. Nach einem Artikel derselben sollen wir nämlich in Konventionsmünze oder in fremden Wechseln oder in österreichischen Obligationen nach dem Kurse zahlen4. Da wir keine Münze haben und die Zahlung in fremden Wechseln der Zahlung in Münze gleichkäme, so erübrige wohl nichts als die Zahlung in Obligationen nach dem Kurse zu leisten.
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Zahlung bestimmt ein Artikel der Konvention, daß die Zahlung drei Monate nach cMitteilung der gehörig belegtenc Rechnungen zu geschehen habe5. Nun haben die Russen noch keine dokumentierte Rechnung gelegt, scheinen auch keine Lust dazu zu haben, weshalb sie ein Pauschale aussprechen, unsere Frist zur Zahlung hat daher noch nicht angefangen zu laufen. Der kaiserlich russischen Regierung dürften demnach österreichische 5% Obligationen, bei dem Umstande jedoch, da der Kurs dieser Obligationen nicht günstig ist und die russische Regierung, wenn sie über fünf Millionen österreichische Papiere frei verfügen könnte, unsere Börse in ihrer Hand hätte, gegen dem ausgefolgt werden, daß diese Obligationen mit 5%iger Verzinsung ihnen als Pfand zu dienen haben, welches wir in fünf Jahren (binnen welcher Zeit sich die Kurse zu unserem Vorteile ändern können) wieder einlösen werden. Auch sind wir nicht verpflichtet, jetzt das ganze zu zahlen, und man könnte sich gegenwärtig auf eine oder eineinhalb Millionen beschränken und das andere nachfolgen lassen. Auf diese Weise, meint der Finanzminister, könnte diese Angelegenheit geschlichtet werden; auch würde es bei dem Reichstage leichter verantwortet werden können, daß man sich nicht der Obligationen nach dem jetzigen Kurse entäußert hat.
Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden6.
III. Steuerrückstände in Ungarn
Hierauf hat der Finanzminister den sehr wichtigen und dringenden Gegenstand – die Steuerrückstände in Ungarn – vorgetragen, wo, wie bekannt, seit Jahren sich diese Rückstände bedeutend angehäuft haben.
Hinsichtlich dieser Rückstände ist nach seiner Meinung zu unterscheiden: a) die Periode bis inklusive das Jahr 1848, b) das Jahr 1849 und c) die weiter laufende Zeit.|| S. 228 PDF ||
Ad a) bis inklusive 1848 war die Steuer in Ungarn gehörig ausgeschrieben, die daran aufgelaufenen Rückstände können daher mit Recht eingefordert werden.
Ad b) Im Jahre 1849 ist eine Steuerausschreibung weder von der österreichischen, noch von der Insurgentenregierung dfür das ganze Landd erfolgt. Rücksichtlich dieses Jahres wäre sich, nach dem Antrage vom Lande, darauf zu beschränken, die Steuer für 1849 in selbem Betrage, wie er für die Jahre 1847 und 1848 bestimmt war, zu fordern, indem eine Freilassung von der Steuer in diesem Jahre eine Prämie der Unordnung wäre.
Der Finanzminister fände es aber unzulässig, für das Jahr 1849 ein Repartition eauf die bisher steuerfreien Grundbesitzere vorzunehmen. Es wäre nach seiner Meinung eine zu große Härte, um mit einer Steuer zu kommen, die nief ausgeschrieben war undg gesetzlich nicht bestand. Für das Jahr 1849 wäre demnach von der Kontribution zu abstrahieren und es wären nur die Zahlungen für das Domestikum zu fordern.
In Absicht auf die Frage, was für das Vergangene und für das Laufende auf Abschlag der Steuer anzunehmen sei, bemerkte der Finanzminister, es seien an die österreichischen und an die ungarischen Kassen Zahlungen geleistet worden. Das hauf die Steuerh an Österreich oder Ungarn Gezahlte müsse von der Steuer abgezogen werden. Der Steuerpflichtige habe nicht zu distinguieren, wer das Recht habe, die Steuer zu fordern, er müsse der Gewalt gehorchen. Bei den Lieferungen trete dasselbe Verhältnis ein, sie sind als Steuer anzusehen gewesen, das also, was an die österreichischen und russischen Truppen geliefert wurde, müsse an der Steuer abgeschrieben werden, und zwar nicht nach den Regulamentspreisen, sondern nach den höheren Preisen des vorigen Jahres. Auf diese Weise wird eine Masse von Rückständen billig und ohne Bedrückung des Landes getilgt werden.
Hierauf kam die Frage zur Erörterung, ob den Ungarn hinsichtlich der Steuerrückstände jene Begünstigungen zugestanden werden sollen, wie sie früher in Galizien stattfanden, nämlich Steuernachlässe jenen zu bewilligen, welche die Steuer und Rückstände auf einmal zahlen. Baron Geringer erklärte sich dafür. Dagegen bemerkte der Finanzminister, daß die erwähnte Maßregel in Galizien keinen guten Erfolg hatte. Die pünktlichen Steuerzahler haben keinen Nachlaß erhalten, während die größten Rückständler den größten Vorteil hatten. Eine solche Verfügung fordere zu Rückständen auf. Nach der Ansicht des Finanzministers wäre in diese Maßregel nicht einzugehen, sondern die Rückstände wären, nachdem sie reguliert worden sind, einzufordern, zu deren Berichtigung fünfjährige Raten zu gewähren und die
Behörden zu beauftragen, bei der Eintreibung milde zu verfahren und die uneinbringlichen Steuern zur Abschreibung zu bringen. Hierdurch würde der Grundsatz der Steuerzahlung aufrechterhalten. Der Finanzminister würde diesen Gegenstand wegen Ah. Bewilligung der Raten Sr. Majestät vorlegen.|| S. 229 PDF ||
Der Ministerrat erklärte sich mit den Anträgen des Finanzministers völlig einverstanden7.
IV. Stipendium für einen siebenbürgischen Technikstudenten
Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun erwähnte hierauf eines iStipendiums aus dem siebenbürgischen Kommerzialfondsi von 200 fr. für einen hier studierenden siebenbürgischen Techniker. Die bestandene siebenbürgische Hofkanzlei hat dieses Stipendium gegen dem bewilliget, daß der Beteilte nach absolvierten Studien dortlandes Dienste zu leisten habe. Gegenwärtig handle es sich darum, die Zahlung dieses Stipendiums auf das Kameralärar vorschußweisej zu übernehmen. kDas diesfällige Gesuch des Stipendisten Bojthe sei von Sr. Majestät Ah. bezeichnet.k
Hierüber wurde bemerkt, daß die siebenbürgische Hofkanzlei dieses Stipendium, als ein Landstipendium, aus einem eigenen Fonds, wozu ein Teil der Steuer bestimmt war, angewiesen zu haben scheine und daß es vor einem Beschlusse angemessen wäre, über die Natur dieses Stipendiums noch den FML. Baron Wohlgemuth zu vernehmen, welche Vernehmung Graf Thun einleiten wird8.
V. Stipendium für Rumänen
Derselbe Minister brachte hierauf eine Eingabe des FML. Baron Wohlgemuth zur Sprache, worin derselbe sich dahin verwendet, es möchten den Romanen in Siebenbürgen ebenso Stipendien verwilliget werden, wie sie den Ruthenen in Galizien zu Teil geworden sind9. Die Anzahl dieser Stipendien gibt Baron Wohlgemuth auf 40 an. Graf Thun bemerkte, daß den Ruthenen in Galizien 20 Stipendien zu 100 f. bewilliget worden seien, welche Maßregel einen sehr guten Eindruck daselbst hervorbrachte, und daß eine ähnliche Bewilligung eine ähnliche Wirkung in Siebenbürgen zur Folge haben würde. Nach der Ansicht des Ministerrates wären die angetragenen Stipendien auf 20 zu beschränken, und 10 davon den griechischen [orthodoxen] und 10 den [griechisch-] katholischen Romanen zu gewähren10.
VI. Staatsprüfungen
Der Minister Graf Thun referierte (bevor noch das Gesetz über den Privatunterricht deliberiert wird11) über einige Grundzüge, welche für die Staatsprüfungen festzusetzen|| S. 230 PDF || wären12. Nach seiner Ansicht müssen die Gegenstände bezeichnet sein, aus welchen die Staatsprüfung abzulegen sein wird. Nach dem Studienplane ist ein vierjähriger Kurs für die juridischen Studien bestimmt, woraus sich die notwendige Vorbedingung ergibt, daß derjenige, der zur Staatsprüfung zugelassen zu werden wünscht, nach absolviertem Gymnasium weitere vier Jahre den Studien gewidmet haben muß.
Hier ergebe sich die Frage, ob jeder, der nach diesem vierjährigen Termine sich zur Prüfung meldet, zugelassen werden soll, oder ob diese vier Jahre ganz oder nur ein kürzerer Zeitraum auf einer Universität (oder Akademie) zugebracht sein müssen, dann ob der zur Prüfung Zuzulassende gewisse Gegenstände (solche, aus denen geprüft wird, oder umgekehrt solche, welche bei der Prüfung nicht vorkommen) auf der Universität gehört haben muß.
Graf Thun würde sich für die unbedingte Freiheit erklären, weil es nicht darauf ankommen, wo und wie sich einer die nötigen Kenntnisse, sondern, daß er sich sie verschafft habe, wovon man sich bei der Prüfung überzeugen könne. Bei dieser Freiheit wäre fortan das Privatstudium zulässig. In Deutschland, bemerkte der Minister, bestehe eine Anordnung, welche vorschreibt, daß eine bestimmte Anzahl Jahre auf einer Universität zugebracht sein müssen, wobei, wie sich von selbst versteht, das Privatstudium ganz entfällt. Graf Thun würde für den Zwang, einige Jahre auf der Universität zubringen zu müssen, nicht stimmen, weil die Frequentationszeugnisse keine Bürgschaft gewähren, daher illusorisch erscheinen. Der einzige Grund, welcher dafür geltend gemacht werden kann, ist, daß man dadurch Privatunterrichtsanstalten (Winkelakademien) verhindern könnte. Für Ungarn wäre dagegen, nach der Ansicht des Ministers, von den Studien auf einer Universität oder Akademie wegen der besonderen Landesverhältnisse nicht abzugehen. Auch dagegen, daß der zu Prüfende gewisse Kollegien auf der Universität gehört haben müsse, würde sich der Minister aussprechen, weil, wie bereits erwähnt wurde, die Frequentationszeugnisse nicht genügend erscheinen, und wenn einige Gegenstände zu Zwangsgegenständen erhoben werden, dies zum Nachteil anderer Gegenstände gereicht.
Der Ministerrat sprach sich dahin aus, daß die vier Jahre nach zurückgelegten Gymnasien vor der Staatsprüfung auf einer Universität (Akademie) zugebracht sein müssen und dem zu der Staatsprüfung Zuzulassenden obliege, innerhalb dieser vier Jahre bestimmte, noch näher zu bezeichnende Gegenstände zu hören. Würde man es den Studierenden gar zu leicht machen, so würden die meisten nichts mehr leisten. Die Staatsprüfungen bleiben immer eine problematische Sache, und es sei schwer, hierbei die rechte Mitte zu treffen. Die Lehr- und Lernfreiheit fordere nicht, die Studierenden ganz frei zu lassen. Der Staat müsse wünschen, daß seine künftigen Beamten ihre Jahre auf tüchtigen Lehranstalten, wo viele Lehrer deshalb gehalten und besoldet werden, zubringen. Die minder Wohlhabenden, und deren gibt es die meisten, würden ihre Jahre auf dem Lande auch in Privatdiensten zubringen, sich so gut es geht, für die Staatsprüfung abrichten lassen|| S. 231 PDF || und dann diese Prüfung auf gut Glück bestehen. Universitäten seien allerdings wissenschaftliche freie Anstalten, aber auch Spezialschulen für die Fächer des Staatsdienstes. Hiernach müssen also die Kandidaten für den Staatsdienst die vier Jahre nach den Gymnasien auf einer Universität zubringen und daselbst jene Gegenstände, aus denen die Staatsprüfung gemacht wird, hören, ohne weitere Beschränkung und Bedingung, in welcher Reihe diese Gegenstände in den vier Jahren gehört werden sollen13.
Der Minister des Inneren Dr. Bach brachte hierauf folgende Gegenstände teils zur Kenntnis des Ministerrates, teils, wo es nötig war, zur weiteren Besprechung:
VII. Gebrauch der deutschen Fahne von der Linzer Nationalgarde
Die Auskunft des Landeschefs von Oberösterreich, hinsichtlich des Ausrückens der dortigen Nationalgarde mit der deutschen Fahne14. Nach dieser Auskunft wird das Ausrücken mit dieser Fahne, worauf der Landeschef halten wird, nie mehr geschehen. Auch soll der Eifer für die Nationalgarde daselbst, was die letzten Ausrückungen beweisen, sehr erkalten15.
VIII. Geld für die Dekorationen des Franz-Joseph-Ordens
Die Kanzlei des Franz-Joseph-Ordens soll nach der Anordnung Sr. Majestät einstweilenl vom Ministerium des Inneren besorgt werden16. Der Minister zeigte an, welche Anzahl von Dekorationen er bei dem in Ansicht stehenden großen Bedarfe habe bestellen lassen, die in sechs Wochen eingeliefert sein und einen Geldbedarf von beiläufig 20.000 fr. erfordern dürften. Heute wurde nur der Finanzminister angegangen, 1500 Dukaten in unausgeprägtem Golde für diese Dekorationen zur Disposition zu stellen, zu welchem Behufe dieser Gegenstand an ihn geleitet werden wird17.
IX. Standrecht in der Woiwodschaft
Die Anzeige, daß in der Woiwodschaft und im Banat das Standrecht wegen der dort häufig vorkommenden Raub- und Mordfälle aktiviert und zwei Individuen auch schon standrechtlich behandelt worden seien. Seit der Kundmachung des Standrechtes habe sich die Stimmung bereits bedeutend gebessert18.
X. Kriegssteuer für Klausenburg
Den Bericht des Gouverneurs von Siebenbürgen in Ansehung der Kriegssteuer der Stadt Klausenburg. Der Gouverneur bemerkt, daß diese Steuer der Stadt Klausenburg|| S. 232 PDF || wegen ihrer schlechten Haltung auferlegt worden sei, und um sie dadurch von den treuen Städten Hermannstadt, Schäßburg u.a. zu unterscheiden. Ein großer Teil dieser Steuer sei bereits eingezahlt und zu einem Fonds in wohltätiger Richtung bestimmt worden. Ein Teil desselben soll nämlich zur unentgeltlichen Unterstützung der dürftigen und verunglückten Personen und ein anderer Teil zu unverzinslichen Darlehen für solche bestimmt werden, die Gut und Haus durch den Krieg verloren haben und ohne diese Hilfe ihre Felder nicht bestellen könnten19.
Der Gouverneur Baron Wohlgemuth spricht sich dahin aus, daß es dabei belassen werden sollte, und der Minister Bach und der ihm beistimmende Ministerrat teilen diese Ansicht, wornach der Minister des Inneren einen Vortrag an Se. Majestät wegen Belassung dieser Kriegskontribution erstatten wird20.
XI. Expedition nach Cattaro
Die befriedigende Anzeige aus Dalmatien, wornach die Expedition nach Cattaro nach allen Seiten hin gut ausgefallen ist21. Alle Spuren der Renitenz sollen verschwinden und Crivoscie22 den größten Teil der Steuerrückstände eingezahlt haben23.
XII. Transport Ladislaus Freiherr Bémers v. Bezdek und Kiss-Baka
Aus dem Fremdenblatte habe der Minister Dr. Bach entnommen, daß FZM. Baron Haynau den Bischof Bémer in Ketten nach Olmütz habe abführen lassen24. Dieses bestimmte den Minister, im Einklange mit den früheren Deliberationen des Ministerrates, an den Polizeikommissär in Gänserndorf den Befehl zu erlassen, den Bischof Bémer, wie er dort ankommt, sogleich hierherzustellen25.
XIII. Anleihe der Stadt Ofen
Weiter wurde des Gesuches der Stadt Ofen um ein Anlehen von 500.000 fr. erwähnt. Der Ministerrat sprach, einverständlich mit dem Minister Dr. Bach im Prinzipe die Geneigtheit aus, diesem Gesuche zu willfahren, vorläufig sei aber noch das schleunige Gutachten des Baron Geringer hierüber einzuholen26.
XIV. Konflikt zwischen Wilhelm Freiherr v. Hammerstein-Ecquord und einem Krakauer Postbeamten
Den Konflikt des Baron Hammerstein mit einem Postbeamten in Krakau, welcher sich der Anordnung des ersteren, die Briefe an die Zentralkommission unmittelbar|| S. 233 PDF || an ihn zu schicken, nicht fügen will, wird der Minister Dr. Bach dem Handelsminister mitteilen27.
XV. Proklamation der Führer der ungarischen und polnischen Aufständischen
Schließlich erwähnte noch der Minister Dr. Bach einer aus Schumla erhaltenen Nachricht, nach welcher die Chefs der polnischen und ungarischen Rebellion vor ihrem Abzuge an ihren weiteren Bestimmungsort in der Türkei eine Proklamation an die zurückbleibenden Schicksalsgenossen erlassen haben, sich für den Fall eines künftigen Losschlagens in Bereitschaft zu halten28.
XVI. Depesche an Bartholomäus Graf v. Stürmer
Endlich hat der Ministerpräsident als Resultat der gestern im Beisein Sr. Majestät abgehaltenen Sitzung die an Grafen Stürmer zu erlassende Depesche vorgelesen, wogegen sich keine Erinnerung ergab29.
Wien, den 20. März 1850. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 26. März 1850.