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Nr. 358 Ministerrat, Wien, 28. Juni 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (I), Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 30. 6.), Krauß 1. 7., Bach 1. 7., Gyulai 15. 7., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 1. 7., Thun, Kulmer 1. 7.; abw. Stadion.

MRZ. 2657 – KZ. 2063 –

Protokoll des am 28. Juni 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.

I. Organisches Gesetz für die Justizbehörde

Der Gegenstand der heutigen, von Sr. Majestät Ah. angeordneten Beratung war der von dem Justizminister unter KZ. 2040, MRZ. 2397/1850 vorgelegte Entwurf eines organischen Gesetzes für die Justizbehördea .1

Se. Majestät geruhten sich über mehrere der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen nähere Aufklärung und Motivierung erstatten zu lassen. Modifikationen des Entwurfes wurden infolge Ah. Andeutungen bei folgenden Punkten beschlossen:

a) Daß die Erteilung eines Urlaubs für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Sr. Majestät vorbehalten wurde, da diese Bestimmung mit seiner exzeptionellen und vom Justizministerium unabhängigen Stellung im Einklange erscheint.

b) Daß gegen Mahnungen und Rügen keine Berufungen höheren Orts gestattet werden, um behelligenden Rekursen vorzubeugen und das Ansehen der Gerichtsvorsteher zu kräftigen.

c) Der § 105, wonach ein unfreiwillig in den Ruhestand zu versetzender Beamter vorerst von seinem Präsidenten aufzufordern ist, die Versetzung in den Ruhestand selbst zu begehren, wurde gestrichen, weil es minder angemessen erscheint, dieses schonende Verfahren, welches in einzelnen rücksichtswürdigen Fällen allerdings angezeigt ist, in einem zu veröffentlichenden Gesetze allgemein vorzuschreiben.

d) Der § 179 wird dergestalt textiert werden, daß durch denselben nicht bloß das Stillschweigen über die Vorfälle bei Sitzungen, sondern auch über Amtssachen überhaupt eingeschärft werde2.

Nachdem Se. Majestät der Kaiser die Sitzung aufzuheben geruht hatten, versammelten sich die Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.

II. Zollverein mit den süddeutschen Staaten

Der Handelsminister hielt einen Vortrag über die Anbahnung eines Zollvereines mit den süddeutschen Staaten3.|| S. 110 PDF ||

Österreich hat in seiner ersten Denkschrift die Stadien der Zollvereinigung dieses Reiches mit ganz Deutschland offen ausgesprochen4. Um den tiefen Eindruck, den dieser Vorgang in Deutschland hervorgebracht hatte, zu schwächen und die erlöschenden oder bereits erloschenen Sympathien für den exklusiv preußischen Zollverein neu zu erwecken, ist Preußen mit Vorschlägen zu einem ergiebigeren Zollschutze für die einheimische Arbeit aufgetreten, welche nunmehr in der Konferenz zu Kassel beraten werden sollen5. Das österreichische Handelsministerium hat hierauf eine zweite Denkschrift verfaßt, welche eben die Runde durch die Zeitungen macht und die beabsichtigte Wirkung nicht verfehlen wird6. Allein in einer Sache, wo so viele materielle Interessen auf dem Spiele stehen, kann man sich nicht darauf beschränken, allgemeine Zusicherungen zu erteilen, besonders wo Preußen mit positiven Vorschlägen auftritt. Man muß daher den sich zu Österreich hinneigenden Königreichen Bayern, Sachsen und Württemberg bestimmte Anträge über den Abschluß eines Zollvereines nach Ablauf des mit Preußen geschlossenen (1852) vorlegen können, wobei diese Staaten, über die Zukunft beruhigt, in kommerzieller sowie politischer Beziehung umso fester an Österreich halten werden.

Nachdem der Ministerpräsident die Vorteile einer solchen Annäherung in politischer Beziehung herausgehoben hatte, vereinigte sich der Ministerrat zu dem einmütigen Beschlusse, daß die Minister des Äußern und es Handels die den gedachten Regierungen zu machenden konkreten Vorschläge einverständlich auszumitteln hätten7.

III. Zusammenkunft Karl Ludwig Ritter v. Brucks mit dem preußischen Handelsminister August von der Heydt

Der Handelsminister eröffnete, es sei ihm von Seite des königlich preußischen Handelsministers von der Heydt die Einladung zu einer Besprechung in einem kleinen Orte unfern der beiderseitigen Grenze zugekommen.

Nachdem von keiner Seite gegen diese Zusammenkunft etwas erinnert wurde, so übernahm es der Ministerpräsident, die hiezu nötige Urlaubserteilung von Sr. Majestät dem Kaiser au. zu erwirken8.

IV. Auszeichnung für Giambattista Scrinzi

Der Minister des Inneren erhielt die allseitige Zustimmung zu seinem au. Antrage auf Verleihung des Franz-Joseph-Ordens für den Advokaten Dr. Giambattista Scrinzi zu Triestb .9

V. Drei Todesurteile

Der Ministerrat vereinigte sich hierauf mit dem au. Antrage des Justizministers auf Nachsicht der Todesstrafe für die Kindesmörderin Juliana Gyármathy, den Gattinmörder Johann Juhász und die Gattenmörderin Elisabeth Kapuváry-Várga10.

VI. Einteilung Ungarns in fünf Oberlandesgerichtsbezirke

Der Minister der Justiz referierte, daß er im Einklange mit den Vorschlägen bezüglich der politischen Organisation Ungarns11 die Teilung dieses Kronlandes in fünf Oberlandesgerichtsbezirke mit den Sitzen in Preßburg, Pest, Debreczin, Eperies und Ödenburg au. vorzuschlagen gedenke, wogegen von keiner Seite eine Erinnerung erhoben wurde. Die Gehalte wären in Pest der größeren Teuerung wegen in gleicher Höhe wie bei dem Oberlandesgericht in Wien zu bemessen12.

VII. Gesetz für die Staatsanwaltschaft

Schließlich wurde noch der von dem Justizminister vorgeschlagene Entwurf eines organischen Gesetzes für die Staatsanwaltschaft in Beratung gezogen und ohne Modifikation angenommenc .13

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. Juli 1850.