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Nr. 167 Ministerrat, Schönbrunn, 12. September 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; anw. Schwarzenberg, Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 15. 9.), Krauß 12. 10., Bach 18. 9., Guylai 10. 10., Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld 18. 9., Kulmer 18. 9.; abw. Stadion.

MRZ. 3264 – KZ. 3109 –

Protokoll der am 12. September 1849 in Schönbrunn in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät stattgefundenen Ministerratssitzung.

I. Eidesablegung des Primas von Ungarn

Vor Anfang der Sitzung wurde der Fürstprimas von Ungarn Erzbischof Scitovszky in Gegenwart Sr. Majestät beeidigt1.

II. Kaiserliche Belobigung der rumänischen Freischarenanführer

Über Antrag des Ministerpräsidenten geruhten Se. Majestät zu genehmigen, daß der Zivil- und Militärgouverneur von Siebenbürgen Baron Wohlgemuth über die Verdienste, welche sich Iancu Hora, Axente, Szentiványi und andere Parteigänger um die Bezwingung der Rebellion erworben haben, und über die denselben zuzuwendende Ah. Anerkennung vernommen werde2.

III. Wiedereröffnung des Pazmaneums in Wien und des Seminars in Pest

Der Minister Bach setzte die Notwendigkeit auseinander, das Pazmaneum und das Seminar in Pest wieder zu eröffnen, um dem katholischen Klerus in Ungarn den dringend benötigten Nachwuchs zuzu­führen3. Zu diesem Ende wäre das Pester Seminargebäude von den darin befindlichen Truppen zu räumen, damit es schon am 1. November l.J. wieder seiner ursprünglichen Bestimmung gewidmet werden könne4.

IV. Einkünfte des höheren Priesterbildungsinstitutes

Ferner brachte der Minister des Inneren in Antrag, der höheren Bildungsanstalt für Geistliche zum Hl. Augustin in Wien die ihr vom ungarischen Ministerium entzogenen Einkünfte abermals zuzuwenden, damit baldmöglichst wieder ungarische Priester in dieses nützliche Institut aufgenommen werden könnten5.

V. Einkünfte des Primas von Ungarn

Minister Bach bevorwortete hierauf das Gesuch des Fürstenprimas, daß ihm seine früheren Einkünfte als Bischof von Fünfkirchen vorderhand noch Ag. belassen werden möchten, nachdem der Reinertrag der Primatialgüter im laufenden Jahre wegen der Kriegsschäden, der Zehentaufhebung etc. wenig über 9000 f. W.W. betragen dürfte und die mit diesem hohen geistlichen Stande unvermeidlich verbundenen Repräsentationsauslagen etc. sehr bedeutend sind. Scitovszkys Vorfahrer, Fürstprimas Kopácsy, habe dieselbe Begünstigung unter bei weitem weniger rücksichtswürdigen Verhältnissen genossen6.

Die Anträge unter Zahl III., IV. und V., mit welchen sich der Ministerrat vereinigte, wurden von Sr. Majestät Ag. genehmigt.

VI. Stellung der Kronländer Istrien, Görz und Triest

Ebenso geruhten Se. Majestät den vom Ministerrate geteilten au. Antrag des Ministers des Inneren zu genehmigen, daß Istrien, Görz und die Stadt Triest unter die Leitung eines in letzterer Stadt residierenden Statthalters gestellt werden und daß der vereinigte Landtag für Istrien und Görz in der Stadt Görz abgehalten werde7. Der Minister behielt sich vor, über diesen Gegenstand einen besonderen Vortrag au. zu erstatten8.

VII. Ordensverleihungen, Bekanntgebung an das Ministerredaktionsbüro

Nachdem in neuester Zeit wiederholt vorgekommen ist, daß die Mitteilungen der Ordenskanzleien über Ag. Ordensverleihungen an das Redaktionsbüro des offiziellen Teils der Wiener Zeitung verspätet, (ja über die Verleihung des Ordens der Eisernen Krone an den Minister v. Bruck gar nicht) gelangten, so wurde über Antrag des Ministers des Inneren mit Ah. Genehmigung beschlossen, daß in Zukunft jeder Minister von den über seine au. Anträge Allerhöchstenorts erfolgten Ordensverleihungen dem Ministerialredaktionsbüro die direkte Mitteilung zu machen habe.

VIII. Finanzoperationen

Der Finanzminister entwickelte seine bereits in der Sitzung vom 9. l.M. vom Ministerrate einstim­mig angenommenen Anträge a) über die Modalitäten der Aufnahme des Anlehens per 60 Millionen Gulden, und b) über die zu ergreifenden Maßregeln|| S. 684 PDF || zur Herstellung der Ordnung im österreichischen Geldwesen und im Staatshaushalte9.

Se. Majestät geruhten diesen Anträgen die Ah. Genehmigung zu erteilen10.

IX. Briefreinigung in den Kontumazämtern

Der Handelsminister setzte die Unzukömmlichkeiten auseinander, welche daraus hervorgehen, daß Briefschaften, welche dicker sind als 1/2 Zoll, in den k.k. Kontumazämtern an der Militärgrenze eröffnet, von innen geräuchert und dann ämtlich versiegelt werden, während man sich in dem Lazarette zu Triest mit der Räucherung aller levantinischen Briefe von außen ohne Verletzung des Siegels begnügt. Die letztere Methode unterliegt in Sanitätshinsicht keinen Bedenken und schließt jede Besorgnis einer Verletzung des Briefgeheimnisses aus. Da nun die Eröffnung der Briefe an den Kontumazen an der Binnenlandesgrenze in neuester Zeit selbst der Gegenstand von unangenehmen Erörterungen im preußischen Reichstage geworden ist, so erhielt Minister v. Bruck die Ag. Ermächtigung, die Vorschriften des für die Militärgrenze bestehenden Preßreglements bezüglich der Reinigung von Briefen mit den für Triest bestehenden Sanitätsvorschriften übereinstimmend zu modifizieren11.

X. Epurierung des venezianischen Justizpersonales

Der Justizminister referierte über die vorzunehmende Reorganisation der Justizbehörden in Venedig, zu deren Vollzug der gewesene Appellationspräsident v. Schrott abzuordnen wäre12.

Es müßten nicht bloß die unzuverlässigen Präsidenten Ceccopieri und Marinelli, sondern auch die in höherem Grade kompromittierten Subalternbeamten entfernt werden, wenn der Dienst dieses Administrationszweiges energisch und im Sinne der kaiserlichen Regierung besorgt werden soll13. Zur Epurierung des Personals wäre bei dem Venediger Appellationsgerichte ein eigenes Komitee zusammenzustellen, bei welchem sich alle Justizbeamten, die unter der revolutionären venezianischen Regierung gedient haben, zu melden hätten. Diejenigen darunter, welche als Leiter der Bewegung eine besondere|| S. 685 PDF || Tätigkeit entwickelt oder in der republikanischen Consulta eine hervorstehende Rolle gespielt haben, wie auch jene Beamte, die ihre Dienstesposten verlassen haben, um im Bereiche der revolutionären Regierung eine Stelle einzunehmen, wären zu entlassen. Dagegen könnten jene Gerichtsbeamte, welchen nichts weiteres zur Last fällt, als daß sie auf ihrem Posten nach dem Rückzuge der kaiserlichen Truppen verblieben sind und die damit verbundenen Funktionen den Gesetzen gemäß fortgesetzt haben, im Amte belassen werden.

Der Ministerrat vereinigte sich mit diesen au. Anträgen, unter der einzigen vom Minister Baron Krauß vorgeschlagenen Modifikation, daß die Beamten die Nachweisungen über ihr Benehmen nicht unaufgefordert, sondern erst infolge einer speziell an sie zu richtenden Aufforderung der Epurationskommission zu erstatten hätten14.

XI. Wiederbesetzung der hiedurch in Erledigung kommenden Stellen

Nachdem jedoch infolge der Epurationen wesentliche Lücken im Stande der venezianischen Gerichtsbehörden entstehen werden, welche nur durch Beamte aus anderen Provinzen auf eine ganz verläßliche, den Anforderungen des Dienstes unter so schwierigen Verhältnissen völlig entsprechende Weise ausgefüllt werden können, so schloß sich der Ministerrat dem weiteren au. Antrage des Justizministers an, daß es von der im verflossenen Jahre erlassenen Ah. Bestimmung, wonach im lombardisch-venezianischen Königreiche bloß dortige Nationale anzustellen sind, wieder abzukommen hätte.

Anmerkung: Eine Ah. Resolution über diesen Gegenstand ist übrigens unter den Akten des Ministerratsbüros nicht vorhanden.

XII. Unterstützung der treu gebliebenen lombardisch-venezianischen Justizbeamten

Minister v. Schmerling brachte bei diesem Anlasse das traurige Los so vieler treugebliebener Justizbeamten im lombardisch-venezianischen Königreiche zur Sprache, welche bei der Flucht ihr Mobiliar etc. ganz oder größtenteils verloren haben und obendrein seit dem Schlusse des sogenannten Begünstigungsjahrs auf die geringeren Quieszenzgebühren reduziert wurden15. Nachdem der Finanzminister sich einverstanden erklärt hatte, diesen Beamten bei ihrer Wiederanstellung die Reisekosten und auch jenen Entgang an Besoldung vergüten zu lassen, der sie seit dem Ablauf des Begünstigungsjahres – deductis receptis – getroffen hat, so behielt sich der Justizminister vor, in diesem Sinne einen au. Vortrag zu erstatten16.

Se. Majestät geruhten die au. Anträge zu Zahl X, XI und XII Ag. zu genehmigen.

Baron Krauß äußerte, daß er sich mit der Anwendung der Zahl X erwähnten Epurationsgrundsätze auf die Beamten der finanziellen Sphäre nur einverstanden erklären könnte, während der Minister des Inneren äußerte, seiner Meinung nach müsse man bei den politischen Beamten ihrer besonderen Stellung wegen nach strengeren Grundsätzen die Sichtung vornehmen. Die lombardisch-venezianischen Baubehörden sind nach Erklärung des Handelsministers bereits epuriert.

XIII. Theresianische Ritterakademie

Der Minister des Unterrichts entwickelte in einem längeren Referate seine Ansichten über die Modalitäten des Fortbestands der Theresianischen Ritterakademie, worauf Minister v. Thinnfeld seine in dem Vortrage KZ. 2127 niedergelegte abweichende Meinung motivierte17.

Wegen der Wichtigkeit dieses Gegenstandes und den verschiedenen Gesichtspunkten, aus welchen er zu erwägen kommt, wurde über Antrag des Ministers Bach beschlossen, denselben bei einer andern Sitzung in nähere Beratung zu ziehen18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 15. Oktober 1849.