Nr. 247 Ministerrat, Wien, 10. Juli 1862 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Schurda; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 10. 7.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling; abw.abwesend Degenfeld, Pratobevera; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 22. 7.
MRZ. 1051 – KZ. 2140 –
Protokoll des zu Wien am 10. Juli 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Maßregeln zur Herstellung der Ordnung in Triest
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, Allerhöchst dieselben hätten sich aus vorliegenden Berichten, namentlich aus jenen des sehr ruhig denkenden Truppenkommandanten im Küstenland FML. Grafen Thun überzeugt, daß die gegenwärtigen Zustände in Triest und insbesondere die bei Gelegenheit des Pester Vergnügungszuges dort stattgefundenen Demonstrationen geeignet sind, die volle Aufmerksamkeit der Regierung in Anspruch zu nehmen, und daß mit allem Ernste dahin gewirkt werden müsse, diesen an den Tag getretenen feindlichen Geist zu unterdrücken und überhaupt die gehörige Ordnung herzustellen1. Hauptsächlich scheine es an Energie und guter Leitung der dortigen Behörden zu fehlen, daher es vor allem erforderlich sei, eine Persönlichkeit hinzustellen, welche die nötige Tatkraft und Umsicht besitzt, diesen unbehaglichen Zustand zu beseitigen und die früher doch stets sich als patriotisch bewiesene Stadt wieder in das gute Gleise zurückzuführen. Das Hauptaugenmerk wäre auch auf das gegenwärtige Munizipium, welches aus durchwegs schlechten Elementen — der Podestá nicht || S. 109 PDF || ausgenommen2 — besteht, zu richten. Ebenso scheine der gegenwärtige Polizeidirektor nicht auf seinem Platze zu sein und wäre daher durch eine geeignete Persönlichkeit zu ersetzen.
Der Polizeiminister , welcher das Verhalten des Polizeidirektors v. Hell während der jüngsten Ereignisse nicht verteidigen zu können vermeinte, referierte, daß der gegenwärtig fungierende Polizeirat Krauss schon mit mehr Energie auftritt und Anstalten trifft, die nicht ohne Erfolg bleiben werden. So habe er bereits einen sicheren Fabris, Rechtskonsulent3, der ein Hauptmotor ist, verhaften lassen. Kraus habe sich schon im vorigen Jahre, als Hell längere Zeit beurlaubt war, vollkommen bewährt, und der Polizeiminister würde daher glauben, daß Kraus vorderhand genügen dürfte. Von höherer Wichtigkeit scheine es ihm aber, daß im Zentrum für eine geeignete Persönlichkeit vorgesorgt werde. Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu bemerken, daß allerdings zuförderst hinsichtlich der Zentralleitung eine Vorkehrung notwendig sei, zumal der gegenwärtig fungierende Hofrat Conrad nicht die nötige Befähigung hiezu zu haben scheine. Insbesondere müsse auch [auf] die dortige Presse, die eine entschieden schlechte ist, der gehörige Druck ausgeübt werden, sowie es nicht minder notwendig sein wird, auch auf die Justizbehörden einzuwirken, daß sie in ihrem Amte mehr Energie an den Tag legen. Der Staatsminister erachtete, daß diesen allerdings sehr ernsten Zuständen schleunigst abgeholfen werden müsse, in welcher Richtung sich vor allem die Auflösung des durchaus inkorrekten Munizipiums empfehlen würde, wobei nur zu bedenken sei, daß, nachdem dasselbe wieder binnen vier Wochen einberufen werden muß, man nicht viel gewinnen möchte, wenn nicht zugleich auf die diesfälligen Wahlen gehörig eingewirkt werden würde. Deshalb sei es vorerst ein dringendes Gebot, im Zentrum die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. In dieser Beziehung würde sich Ritter v. Schmerling den au. Antrag erlauben, daß der Statthalter Burger angewiesen werde, unverweilt auf seinen Posten zurückzukehren, und derselbe für die Herstellung eines geordneten Zustandes persönlich verantwortlich gemacht werde. Werden ihm solche positive Befehle erteilt, und weiß er, daß es sich um seine Person handelt, dann wird er gewiß alle Federn in Bewegung setzen und so energisch auftreten, wie er es seiner Zeit in Parenzo getan hat. Se. k. k. apost. Majestät dürften daher nur Ag. zu gestatten geruhen, daß sich der Staatsminister in dieser Beziehung auf die Ah. Befehle berufen dürfe, und es sei dann kein Zweifel, daß die Sache binnen kurzem geordnet sein wird4. Belangend die Journale Triests, so lasse sich nicht leugnen, daß selbe zu den schlechtesten gehören, und es sei auch gegen eines derselben („Popolo“) ein Prozeß im Zuge, in welchem — wie Minister Ritter v. Lasser berichtete — in erster Instanz auf Hochverrat, in zweiter Instanz aber nur auf das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe erkannt wurde, || S. 110 PDF || welch letzteres auch im Gesetze mehr begründet und auch volle Aussicht auf Verurteilung vorhanden sei, während man mit dem Prozeß wegen Hochverrates wahrscheinlicha nicht durchgedrungenb wäre. Der Minister des Äußern würde kein besonderes Vertrauen in die Person des Statthalters Burger setzen, denn seit derselbe in Triest ist, gehe die Sache immer schlechter5, sowie er ihn überhaupt nicht für den Mann halte, der den moralischen Mut besitzt, in der gegenwärtigen Zeit in der gewünschten Weise aufzutreten.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten sich für den Antrag des Staatsministers zu entscheiden und denselben sofort anzuweisen, das Geeignete zu veranlassen, namentlich aber dem Burger die dortige Presse angelegentlich an das Herz zu legen. Zugleich geruhen Allerhöchst dieselben den Minister Ritter v. Lasser zu beauftragen, darauf einzuwirken, daß die wegen der letzten Exzesse Arretierten der verdienten Strafe nicht entgehen. Se. Majestät geruhen auch zu erwähnen, daß während der Anwesenheit der Ungarn die im Hafen befindlichen italienischen Schiffe und auch ein französisches Fahrzeug Flaggengala gehalten haben sollen. Der Handelsminister erklärte hierüber, daß ihm hierwegen nichts bekannt sei, er aber zugleich deshalb Bericht abverlangen werde.
II. Herabsetzung des Schiffsausrüstungsstandes der Kriegsmarine
Se. k. k. apost. Majestät geruhten auf die in der letzten unterm Ah. Vorsitze abgehaltenen Konferenz erörterte Frage in betreff der Herabsetzung des Schiffsausrüstungsstandes zurückzukommen6 und zu bemerken, daß bei den beständigen Nachrichten über die Vorbereitungen der Garibaldischen Freischaren und nachdem man immer erwarten kann, daß von dieser Seite her demnächst etwas ins Werk gesetzt werde, Allerhöchst dieselben [sich] nicht von der Rätlichkeit der beantragten Reduktion der ausgerüsteten Schiffe überzeugen können.
Der Handelsminister erinnerte, daß das Marineministerium bei seinem Antrage von der Voraussetzung ausging, daß die in Aktivität verbleibenden Schiffe hinreichend sein dürften, allfälligen Eventualitäten umsomehr mit Beruhigung entgegentreten zu können, als die politische Lage sich doch etwas besser zu gestalten schien. Wenn nun aber nach den jüngsten Anzeichen eine Reduzierung nicht möglich, vielmehr der einstweilige Fortbestand der bisherigen verstärkten Seebereitschaft notwendig erscheint, so werde sich dieses eben aufgrund der gegebenen Verhältnisse auch rechtfertigen lassen, nur dürfte ihm gestattet sein, sich hiebei auf den Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu berufen. Graf Wickenburg meinte übrigens, daß aus der beantragten Abrüstung, nachdem nun seither bereits eine geraume Zeit verstrichen ist, für dieses Jahr keine bemerkenswerte Ersparung für die Finanzen mehr erwachsen dürfte, welcher Ansicht auch der Finanzminister war. Der Minister des Äußern glaubte unter Hervorhebung des Umstandes, daß eine Abrüstung, wenn auch vom geringsten Umfange, guten Eindruck machen würde, den Ausweg vorschlagen zu sollen, daß von den nach || S. 111 PDF || Ägypten und in die Levante geschickten Fahrzeugen einige zurückzuberufen wären, wo dann in demselben Verhältnisse die Versetzung des einen oder des anderen Schiffes aus dem Ausrüstungsstande in die einfache Bereitschaft Platz greifen könnte.
Graf Wickenburg schloß sich diesem Vorschlage an, und Se. k. k. apost. Majestät geruhten sich sofort hiefür zu entscheiden7.
III. Sofortige Einbringung des Staatsvoranschlages 1863 im Reichsrat
Der Finanzminister entwickelte die Gründe, welche es ihm angezeigt erscheinen lassen, den Staatsvoranschlag pro 1863 nicht jetzt gleich im Reichsrate einzubringen8. Er macht aufmerksam, daß, nachdem früher noch alle dermal schwebenden Finanzgegenstände abgetan und das Finanzgesetz zustande gebracht werden soll, welche Arbeit doch unmöglich vor Ende dieses Monates fertig sein wird, man keineswegs hoffen könne, daß man dann noch mit der Beratung des Staatsvoranschlages pro 1863 bis 15. August l. J. zu Ende kommt. Nachdem aber ein längeres Hinhalten der Sitzungen sehr schwierig und es vielmehr unvermeidlich sein dürfte, dem Hause die allseitig gewünschten Ferien von einigen Wochen zu geben, so würde es sich umsomehr empfehlen, das Budget pro 1863 erst nach dieser Vakanz vorzulegen, als man gegenwärtig das Erfordernis des Militäraufwandes nur summarisch aufnehmen müßte, während man die Detailzusammenstellung und die noch in Anspruch zu nehmende außerordentliche Dotation erst später wird bekanntgeben können, mithin wieder vor das Haus nur mit [einem] eventuellen Erfordernisse treten müßte, in welches kaum eingegangen werden dürfte. Ferner sei es von Wichtigkeit, daß der Vorlage des Budgets pro 1863 die Erledigung der Bankakte vorangehe, indem dieselbe einen sehr wichtigen Faktor in Absicht auf die Bedeckung bildet. Nachdem der Finanzminister noch des Näheren erörtert, wienach es ihm wünschenswert ist, bestimmte Grundlagen zu haben, auf die gestützt er seine Anträge bezüglich des Budgets und der Bedeckung desselben stellen kann, macht er den Vorschlag, daß vorläufig von der sofortigen Einbringung des Budgets pro 1863 Umgang genommen, vor allem aber darauf eingewirkt werden soll, die Bankakte und die anderen Finanzgegenstände bis 15. August durchzubringen, wodann das Haus auf einige Wochen zu vertagen und die Budgetvorlage erst nach Ablauf dieser Vakanz zu machen wäre. Sollte jedoch dieser Antrag nicht gebilligt werden, so würde Edler v. Plener meinen, daß in dem vorzulegenden Finanzgesetze von der noch zu ermittelnden Ziffer des außerordentlichen Erfordernisses der Armee gar nichts zu erwähnen, sondern sich bloß darauf zu beschränken wäre, das Gesamterfordernis und die Bedeckung im allgemeinen ersichtlich zu machen und nur in dem bezüglichen mündlichen Vortrage zu sagen, daß die Ziffer des für den Fall des Erfordernisses vorbehaltenen Extraordinariums der Armee dem Hause in Form einer Nachtragsforderung vorgelegt werde.
Der Staatsminister war verwundert, einen Gegenstand wieder in Frage gezogen zu sehen, welcher längst erwogen und als gänzlich abgetan zu betrachten ist. Es || S. 112 PDF || hieße nur die Regierung kompromittieren, wenn alle Augenblicke andere Beschlüsse gefaßt werden sollen. Er und Minister Ritter v. Lasser hätten eben im Grunde des in dieser Sache bereits vorliegenden Ministerratsbeschlusses und infolge Ah. Ermächtigung in den Abgeordnetenkreisen erklärt, daß die sofortige Einbringung des Budgets pro 1863 Ah. anbefohlen ist, und nun solle wieder dieser Plan auf einmal aufgegeben werden, weil eine Clique dagegen ist, deren Tendenz aus erklärlichen Gründen dahin geht, alles künstlich in die Länge zu ziehen und den Reichsrat gleichsam permanent zu machen. Der größere Teil des Hauses wünsche gewiß nichts sehnlicher, als im künftigen Monate mit allem fertig zu werden, und es müsse auch jedermann begreifen, daß das Budget pro 1863 jetzt und nicht, wenn das bezügliche Verwaltungsjahr wieder bereits im Laufe ist, in Angriff genommen werden muß, sowie sich niemand darüber wundern werde, daß dieses Budget nach einer so umfassenden und eindringlichen Beratung des vorjährigen Budgets einfacher und schnell abgetan wird. Indem der Staatsminister noch weiter beleuchtet, wie unrätlich es wäre, das Haus zu vertagen und das Budget pro 1863 erst bei der Wiedereinberufung desselben vorzulegen, und ferner darauf hinweiset, daß, wenn das Haus selbst durch Gewährung von Urlauben und Abhaltung von Ferien die Beratung des gedachten Budgets unmöglich macht, die Regierung hierin keine Schuld trifft, spricht er sich entschieden dahin aus, daß an dem bereits gefaßten Beschlusse wegen des sofortigen Einbringens des Staatsvoranschlages pro 1863 festzuhalten wäre. Was die Frage, ob das Erfordernis des Militärs nur summarisch ohne Detailnachweisungen eingestellt und hinsichtlich der Ziffer des Extraordinariums vorderhand nichts bestimmt werden soll, betreffe, so dürfte es wohl keiner Schwierigkeit unterliegen, jetzt bloß die Hauptsumme des Ordinariums aufzunehmen und bezüglich des eventuellen Extraordinariums zu sagen, daß der diesfällige Bedarfsanspruch nachträglich eingebracht werden wird. Der Polizeiminister, der Handelsminister, der Minister Graf Nádasdy und der Minister Ritter v. Lasser schlossen sich vollkommen der Meinung des Staatsministers an. Der Minister des Äußern hatte große Bedenken gegen das jetzige Einbringen des Budgets pro 1863, indem er unter anderem hervorhob, daß es in keinem konstitutionellen Lande bisher vorgekommen sei, daß das Budget des nächsten Jahres zur verfassungsmäßigen Behandlung eingebracht würde, wo das laufende noch in Verhandlung steht. Aber abgesehen hievon und noch vielen anderen Unzukömmlichkeiten, dürfte es unbestreitbar sein, daß, wenn einmal das Budget pro 1862 abgetan ist, die Erledigung des Budgets pro 1863 viel leichter sein wird. Auch sei es dermal dem Finanzminister gar nicht möglich, genau zu wissen, welche Summen er in dem neuen Budget festhalten soll. Der Staatsratspräsident , welcher der Ansicht der Majorität vollkommen beipflichtete, brachte zur Ah. Kenntnis, daß der Voranschlag und das Finanzgesetz für das Verwaltungsjahr 1863 bereits der staatsrätlichen Beratung unterzogen worden ist und sich hiebei nur der Anstand ergeben habe, daß in den Ansätzen des Präliminares auch die bei einigen Steuergattungen angetragenen Erhöhungen berücksichtigt sind, was ganz unpassend erscheine, und der Staatsrat es daher wünschenswert halte, daß aus der Bedeckung alle hier erst auf in Antrag stehenden Gesetzen beruhenden Steuererhöhungen ausgeschieden werden und hiernach auch die Textierung des § 2 des Finanzgesetzentwurfes || S. 113 PDF || entsprechend geändert und im § 3 erwähnt werde, daß derjenige Betrag des gesamten Defizits, welcher nicht durch die in Antrag stehenden Steuern und durch das Übereinkommen mit der Bank gedeckt werden könne, durch eine Kreditoperation zu bedecken sein werde9.
Freiherr v. Lichtenfels halte es für unbedingt notwendig, daß im Voranschlage aus der Bedeckung alle diese erst beantragten Erhöhungen ausgeschieden werden, zumal es doch nicht angehe, daß in die Bedeckung schon alle die Summen, welche die Erhöhung der Steuern tragen werden, hineingezogen werden, ohne daß diese Erhöhungen durchaus bewilligt und gesetzlich festgestellt sind. Es solle also die Bedeckung nur aufgrund der bestehenden Gesetze usw. ermittelt und dann allenfalls ersichtlich gemacht werden, welcher Betrag noch durch die noch schwebenden Vorlagen zu bedecken kommen wird. Der Finanzminister bemerkte hierüber, daß im Voranschlage selbst der Mehrbetrag der erhöhten Steuer immer nebenan angegeben, somit besonders ersichtlich gemacht ist. Er erklärte, daß er gegen diese formalen Verbesserungen des Staatsrates nichts einzuwenden habe und bereit sei, hiernach den Voranschlag abzuändern. Auf die eigentliche Frage der Beratung zurückkommend, meinte Edler v. Plener, daß, wenn es schon bei der sofortigen Einbringung des Budgets pro 1863 verbleiben soll, es sich am besten empfehlen dürfte, nach der in seinem zweiten Antrage angedeuteten Weise vorzugehen.
Nach einer kurzen Erörterung der Frage, wie groß sich pro 1863 die Ersparung beim Militäraufwand herausstellt, und wobei vom Finanzminister ziffernmäßig nachgewiesen wurde, daß dieselbe faktisch nur drei Millionen betrage, geruhten Se. k. k. apost. Majestät schließlich Ah. auszusprechen, daß es bei der sofortigen Einbringung des Staatsvoranschlages pro 1863 zu verbleiben habe, daß auf die möglichst schnelle Inangriffnahme und Durchführung dieser Sache der geeignete Druck geübt werde, daß in bezug auf die Form des Voranschlages die vom Staatsrate beantragten Verbesserungen berücksichtigt werden und daß bezüglich des Militäraufwandes das Ordinarium festzusetzen, hinsichtlich des Extraordinariums aber bloß die eventuelle Hauptsumme mit dem zu nennen ist, daß die detaillierte Nachweisung nachträglich vorgelegt werden wird10.
Auch ist dahin zu wirken, daß die Bankakte noch in dieser Session erledigt werde.
Wien, am 10. Juli 1862. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 21. Juli 1862. Empfangen 22. Juli 1862. Erzherzog Rainer.