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Nr. 285 Ministerrat, Wien, 20. November 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 20. 11.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Plener; außerdem anw. Thierry; BdR. Erzherzog Rainer 30. 11.

MRZ. 1089 – KZ. 3633 –

Protokoll der Ministerkonferenz vom 20. November 1862 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Siebenbürgische Eisenbahn – Ausführung der Linie von Arad bis zum Rotenturmpaß durch eine englische Gesellschaft

Se. k. k. Hoheit bezeichneten als Gegenstand der Besprechung die Angriffnahme des Arad-Hermannstädter Bahnprojektes durch eine Gesellschaft englischer Kapitalisten und forderten den Freiherrn v. Thierry auf, die bezüglichen Mitteilungen der Konferenz zu machen1.

Freiherr v. Thierry begann seinen Vortrag mit der Erklärung, daß er sich wegen Aufbringung des zur Realisierung der projektierten Eisenbahn von Arad über Hermannstadt bis zum Rotenturmpasse nötigen Kapitales nach England gewendet habe und sich hiezu deshalb veranlaßt fand, weil zu diesem Zwecke sonst nirgends anders ein Geld aufzufinden ist, weil er es für wichtig hält, englische Kapitalien nach Österreich zu engagieren und weil er zur Zeit in England bedeutende Kapitalien disponibel weiß. Ungeachtet der vielfachen Schwierigkeiten, die man ihm in den Weg stellte – weil man englische Gelder hier am Platze nicht haben will – habe er es endlich doch so weit gebracht, daß das Kapital für diesen Bahnbau als sicher betrachtet werden kann, indem dieses Unternehmen von einer der bedeutendsten Firmen Englands – man könnte sagen, der Welt – in die Hand genommen werden will2. Dieses Haus nehme aber vorderhand Anstand, mit seinem Namen hervorzutreten, bevor es bezüglich der Konzession nicht gesichert ist, was demselben mit Hinblick auf das Mißlingen mehrerer in der neuesten Zeit gemachten Projekte wie z. B. wegen des Lloydankaufes3, wegen der Bahntrassierung von Arad nach Fiume4, wegen Herstellung || S. 52 PDF || der Verbindung zwischen England und Triest5 usw. nicht zu verdenken sei. So stand die Sache, als Freiherr v. Thierry London verließ. Nun sei aber der Großhändler Weikersheim dort erschienen und habe diesem Hause erklärt, daß dasselbe bei diesem Unternehmen unter jeder Bedingung eine Assoziation mit einigen hiesigen Handelshäusern (Todesco, Schey etc.) eingehen müsse, widrigenfalls es Gefahr laufe, daß diese Koterie ihren bedeutenden Einfluß auf den Reichsrat derart ausüben werde, daß die Staatsgarantie verweigert werde oder mindestens sehr gering ausfalle, und es bliebe daher nichts übrig, als diese hiesigen Herren mitzunehmen oder sich mit ihnen gehörig abzufinden. Infolgedessen stelle nun das gedachte englische Haus die Anfrage an Baron Thierry, ob die Regierung gesonnen wäre, es zu unterstützen und gegen diese Koterie so zu schützen und zu sichern, daß im Reichsrate nicht dagegen votiert werde. Eine solche Verständigung wäre also hier die Hauptsache, und deshalb habe Referent Se. k. k. Hoheit um die Erlaubnis gebeten, hierwegen der hohen Konferenz einen Vortrag zu erstatten. Nebstdem hätte er noch weitere Pläne, die er der Erwägung der hohen Versammlung zu unterziehen sich erlaube. Es scheine ihm nämlich auch jetzt der geeignete Zeitpunkt da zu sein, wo man dem englischen Hause eine Dampfschiffahrtsunternehmung zwischen Triest und England gegen Zinsengarantie anbieten könnte, sowie man zugleich auch mit dem Anbote hervortreten könnte, hier in Wien eine englische Bank zu errichten, welche, da sie selbstverständlich ihre Geschäfte nur in Gold und Silber machen würde, auf die Herabminderung des Diskonto und dergleichen und schließlich nicht bloß auf die Herstellung der Valuta einwirken würde, sondern auch das Monopol, welches gewisse Kreise in Geldangelegenheiten hier ausüben, brechen könnte.

Der Finanzminister glaubte vor allem bemerken zu sollen, daß hier drei sehr wichtige und weitausgreifende Projekte vermengt werden, über die man ohne alle Vorlagen unmöglich gleich ein Urteil abgeben könne, gleichwohl er sich bezüglich der angeregten Dampfschiffahrtsunternehmung schon von vornehinein gegen jede Gewährung der Staatsgarantie aussprechen müßte. Insoferne es sich fernera um das Eisenbahnprojekt handelt, so würde er wohl wünschen, daß auch dieser Bau ohne Anspruch auf Zinsengarantie bewerkstelligt werden möchte, doch dürfte ein solches Anerbieten kaum von irgendeiner Gesellschaft zu erwarten sein, und es werde daher am Ende – wenn anders dieses Unternehmen zustande kommen soll – sich der Gewährung der cgewöhnlichen 5%b Garantie kaum entzogen werden können. Die dnächste Fragec, um die es enach dem Vortrage Sr. Exzellenz des Freiherrn v. Thierryd sich hier handelt, scheine eigentlich die zu sein, ob sich das gedachte, fzur Eisenbahnunternehmung geneigtee englische Haus mit den hiesigen Häusern liieren || S. 53 PDF || soll, oder das Unternehmen allein auf sich nehmen kann, und in dieser Beziehung müsse er bekennen, daß ihm von einem mächtigenf Monopol in Geldangelegenheiten hVon Seiteg der genannten Häuser Todesco, Schey usw. nichts bekannt sei, indem diese Herrn keine so bedeutenden Finanzgeschäfte machen, nachdem dieselben, seines Erinnerns im Jahre kaum 1 Million erreichen. Nicht minder müßte sehrh bezweifelt werden, daß diese Herren einen so mächtigen Einfluß auf den Reichsrat, wie es angeblich dem englischen Hause bemerklich gemacht wurde, auszuüben imstande sind. Edler v. Plener würde daher glauben, daß das englische Haus von der Nichtliaison mit hiesigen Häusern keinen Nachteil zu fürchten habe und somit in dieser Beziehung auch vorläufig keines Schutzes von Seite der Regierung bedürfe, jsondern ungescheut nach eigener Selbstbestimmung und ohne sich an eine bestimmte Liaison mit österreichischen Bankhäusern zu binden, vorgehen sollei . Nachdem auch der Polizeiminister unumwunden erklärte außerstande zu sein, über die vereinigten drei Projekte bloß auf die vom Baron Thierry gemachten Andeutungen ohne alle positiven Vorlagen eine Meinung abzugeben, und daß vor allem klarzustellen wäre, ob das Eisenbahnprojekt für sich allein oder nur in Verbindung mit den zwei anderen Projekten bestehe, bemerkte Baron Thierry , daß in erster Linie bloß das Eisenbahnprojekt stehe und daß er auf die übrigen Projekte nur hinzuweisen vermeinte, um zu zeigen, was man im gegenwärtigen Moment von England, wo jetzt mit den Geschäften nach Amerika infolge des dortigen Krieges zurückgehalten wird und daher disponible Kapitalien vorhanden sind, alles erlangen könnte. Baron v. Thierry geht hier in bezug auf die fragliche Dampfschiffahrt des näheren ein und sucht unter Hinweisung auf andere derartige englische Unternehmungen die Vorteile dieses Projektes für Österreich darzutun.

Hierauf äußerte der Minister des Äußern , daß vorerst nur das Eisenbahnprojekt in Betracht gezogen werden könne, und obgleich er in dieser Beziehung dem Baron Thierry beistimme, daß es wichtig sei, englische Kapitalien nach Österreich zu engagieren, so könne doch in dieser Sache vorher nichts getan werden, bevor nicht die Gesellschaft ein reelles Anerbieten gemacht hat oder mit einem Programm hervorgetreten ist. Im allgemeinen ließe sich nur sagen, daß man an dem Standpunkte festhalten wolle, den man schon früher einmal eingenommen hat, nämlich, daß unter gleichen Umständen der Arad-Hermannstädter Bahngesellschaft der Vorzug gegeben werde. Wenn auch Graf Rechberg damit einverstanden sei, daß soviel als möglich englisches Kapital hierlands angelegt werde, so würde er dennoch in dieser Beziehung einige Vorsicht raten und insbesondere davor warnen, auf die angeregte Dampfschiffahrt einzugehen. Er kenne die Engländer nur zu gut, um nicht zu wissen, daß sie ja nichts aus Neigung für Österreich, sondern alles nur aus Egoismus und ihres Vorteiles wegen unternehmen. So würden sie mit dieser Dampfschiffahrt sicher auf dieser Linie die ganze Konkurrenz totschlagen, wozu ihnen die Zinsengarantie das beste Mittel gäbe, indem sie dadurch imstande wären, anfänglich sehr || S. 54 PDF || niedrige Preise zu machen, um selbe später, bis sie nämlich alle übrigen Unternehmungen auf dieser Route totgemacht haben, desto höher zu stellen. Der Minister Graf Nádasdy erklärte sich in Ansehung der zwei Nebenprojekte für inkompetent, bezüglich des Eisenbahnprojektes aber durch seine in dieser Sache früher abgegebenen Meinungen für gebunden, wornach er sich in erster Linie für die Trasse Großwardein–Bodzapaß und nur wenn dies nicht zur Ausführung kommen könnte für die Linie Arad–Hermannstadt, jedoch mit der Abzweigung nach Kronstadt und Klausenburg und ohne Gewährung der Zinsengarantie für die Hauptbahn ausgesprochen habe. Der Staatsminister erinnerte, es habe sich schon bei den früheren Beratungen bezüglich der Bahntrassierung von Arad über Hermannstadt hinaus der Wunsch geltend gemacht, daß, wenn man schon eine Bahn, welche sich der Sympathie des betroffenen Landes nicht erfreut, bewilligen sollte, dieser Bau womöglich ohne Zinsengarantie zu bewerkstelligen wäre. Dieser Wunsch bestehe auch jetzt noch, und es sei daher vor allem abzuwarten, was jede der auftretenden Gesellschaften für Bedingnisse machen werde, um dann erst auf Grundlage dieser Vorlagen in dieser Frage einen Ausspruch zu tun. Den Reichsrat, welcher bekanntlich prinzipiell gegen jede Garantiebewilligung ist, werde man auch nur dann dahin bringen, für die in Rede stehende Bahn die Zinsengarantie zu votieren, wenn man wird zeigen können, daß man alles versucht hat und daß ohne diese Unterstützung die Ausführung der erwähnten Bahnlinie scheitern würde. Der Polizeiminister wies abermals darauf hin, daß es auch in der Eisenbahnfrage nicht möglich sei, schon jetzt eine Meinung abzugeben, bevor man gar nicht weiß, was die Gesellschaft rücksichtlich das englische Haus anbietet und um was es bittet. Vorerst müssen präzisierte Vorarbeiten, mit einem Worte ein Substrat zu einer Verhandlung vorhanden sein, wenn nicht die Diskussion eine nutzlose sein soll. Freiherr v. Mescéry würde daher empfehlen, daß früher, und zwar sobald als möglich, der Stand der Dinge deutlich und genau formuliert und die Punkte, um die es sich hauptsächlich handelt, genau präzisiert werden.

Im Grunde dieser Meinungen fanden Se. k. k. Hoheit den Baron Thierry aufzufordern, vorläufig noch die nötigen Schritte zu tun, um die Sache ganz klarstellen und seine Anträge präzis formulieren zu können6.

II. Modifikation des vom Finanzausschusse entworfenen Finanzgesetzes für 1863

Der Finanzminister referierte in Hinsicht des von dem Ausschusse entworfenen und in der nächsten Sitzung schon festzustellenden Finanzgesetzes für das Verwaltungsjahr 1863, dessen drei letzte Artikel zu beanständen seien7.

Das sich im Jahre 1863 ergebende Defizit von 62 Millionen soll bedeckt werden a) durch die aus den Steuererhöhungen zu erzielenden Mehreinnahmen, b) durch Veräußerung der im Depot befindlichen Staatsschuldverschreibungen, c) durch die || S. 55 PDF || im Falle des Übereinkommens mit der Nationalbank verfügbar werdenden k1860er Losej . lNachdem aber diese Ressourcen ziffernmäßig nachweisbar zur Deckung des ganzen Defizits nicht ausreichen, mußte der Finanzminister sichk vorbehalten, das Mangelnde im Wege einer besonderenl Kreditoperation herbeizuschaffen. Nun soll nach Artikel VIII des obigen Finanzgesetzentwurfes der Finanzminister, insoferne das Übereinkommen mit der Bank nicht stattfinden sollte, zwar zur Bedeckung dieses Abganges zu einer Kreditoperation für Aufbringung der Summe von 30 Millionen ermächtigt werden, dagegen enthalte der folgende Artikel IX die Bestimmung, daß, wenn hiedurch der Abgang im Verwaltungsjahr 1863 noch nicht vollständig bedeckt sein sollte, die entsprechende Verfügung mittelst eines besondern Gesetzes erfolgen werde. Nachdem nun die durch die Steuererhöhungen zu erzielenden Einnahmen nicht mehr als 16 Millionen ausmachen werden, so könne voraussichtlich auf diese Weise der Abgang pro 1863 keineswegs vollständig bedeckt sein, und es würde somit jedenfalls nach der Bestimmung des Artikels IX der Fall eintreten, daß im Laufe des Verwaltungsjahres 1863 nochmals eine Vorlage wegen der Bedeckung des noch erübrigenden Defizits gemacht werden müßte. Ein solcher Vorgang wäre wohl ohne Beispiel, denn in keinem konstitutionellen Staate der Welt werde es vorkommen, daß man hinsichtlich des sich ergebenden Defizits für das Verwaltungsjahr stückweise verfügt, sondern es werde überall in dem erlassenen Finanzgesetze in Ansehung der ganzen Jahresbedeckung Vorsorge getroffen. Der Finanzminister gedenke daher bei der bezüglichen Verhandlung dagegen mit aller Energie aufzutreten und entschieden zu verlangen, daß die gedachten Artikel gestrichen und er im Gesetze nschon itztm ermächtigt werde, die zur Bedeckung des Defizits noch ermangelnde Summe durch geeignete Kreditoperationen sich zu verschaffen.

Die Konferenz war hiermit vollkommen einverstanden, wobei der Staatsminister bemerkte, es wäre dem Finanzausschusse unumwunden zu erklären, daß, wenn die gedachte Bestimmung wirklich in das Finanzgesetz aufgenommen werden wollte, man in dieser Beziehung keinen Anstand nehmen wird, dann nach § 13 des Staatsgrundgesetzes vorzugehen8.

III. Ansuchen des Emanuel Graf Péchy um Pensionserhöhung

Se. k. k. Hoheit geruhten die Frage zu stellen, ob für den Péchy, welcher sich in großer Not befinden soll und abermals um eine Erhöhung seiner Pension || S. 56 PDF || eingeschritten ist, etwas zur Verbesserung seiner Existenz veranlaßt werden könnte9.

Der Polizeiminister meinte, daß Péchy durch die ihm bewilligte Pension hinreichend entlohnt sei und kein genügender Anhaltspunkt vorhanden sei, um eine Aufbesserung befürworten zu können, was ihm übrigens bei seinen gänzlich zerrütteten Verhältnissen auch nicht helfen würde. Derselben Meinung waren auch die übrigen Konferenzmitglieder.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 30. November 1862. Empfangen 30. November 1862. Erzherzog Rainer.