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Nr. 302 Ministerrat, Wien, 17. Dezember 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 17. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling; abw. Degenfeld, Burger, [Pratobevera]; BdR. Erzherzog Rainer 6. 1. 1863.

MRZ. 1105 – KZ. 4029 –

Protokoll des zu Wien am 17. Dezember 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Erweiterung der Begünstigungsfrist für die disponiblen Beamten bis zum 1. Juli 1863

Der Staatsminister holte die Zustimmung der Konferenz zu dem Allerhöchstenortes zu stellenden au. Antrage auf Verlängerung des Begünstigungsjahres für einige Baubeamte ein. Die meisten der anläßlich der Änderungen im Verwaltungsorganismus verfügbar gewordenen Baubeamten seien bereits untergebracht, und es handle sich hier um die übriggebliebenen – elf an der Zahl –, bezüglich derer übrigens die Hoffnung vorhanden ist, daß sie im nächsten Jahre eingebracht werden, und der Staatsminister beabsichtige, für dieselben eine weitere einjährige Begünstigungsfrist au. in Antrag zu bringen1. Der Finanzminister glaubte sich nur für die Erstreckung der Begünstigungsfrist auf ein halbes Jahr aussprechen zu sollen, indem er auf den Konferenzbeschluß vom 17. Oktober l. J. hinwies, wornach von den Hofkanzlern die Listen über die disponiblen Beamten zu bewirken und dann in Zusammentretung der Hofkanzler, des Finanzministers und Ministers Ritter v. Lasser über die weitere Behandlung dieser Beamten neue Anträge zu erstatten sind2. Obzwar der Staatsminister bezweifelte, daß die Frist von einem halben Jahre ausreichen werde, erklärte er doch, diesem Vorschlage nicht entgegentreten zu wollen.

Der ungarische Hofkanzler bemerkte, daß seinerseits die gedachten Ausweise bereits dem Finanzminister mitgeteilt worden sind3. Er machte übrigens aufmerksam, daß der Monat Dezember da sei und im Jänner für die meisten disponiblen Beamten die Begünstigungsfrist zu Ende gehe und es daher sehr angezeigt wäre, das Begünstigungsjahr im allgemeinen bis 1. Juli 1863 auszudehnen, indem bis dahin die verschiedenen Kategorien der disponiblen Beamten ziemlich ausgeglichen sein werden und die allgemeine Verhandlung durchgeführt sein kann. Nachdem der Staatsratspräsident noch hervorhob, wie höchst traurig es für die gedachen || S. 128 PDF || Beamten sei, wenn immer nur von Monat zu Monat die Begünstigungsfrist bestimmt wird und diese Leute in steter Besorgnis für ihre Existenz leben müssen, wurde sich in dem Beschlusse geeinigt, daß die Begünstigungsfrist für alle disponiblen Beamten bis zum 1. Juli 1863 erweitert und hiernach der au. Antrag erstattet werden soll4.

II. Gesetzentwürfe betreffend a) die Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung, b) die Gutsgebiete und c) die Bezirksvertretung für Böhmen, Mähren und Schlesien

Der Staatsminister referierte über seine als Regierungsvorlagen für die Landtage in Böhmen, Mähren und Schlesien Allerhöchstenortes beantragten Gesetzentwürfe betreffend a) die Gemeindeordnungen und Gemeindewahlordnungen, b) die Gutsgebiete und c) die Bezirksvertretung5.

[a] Diese Gemeindeordnungen und Gemeindewahlordnungen seien in allen wesentlichen Grundsätzen konform mit den bereits im Ministerrate erörterten für andere Kronländer, und komme daher bezüglich dieser zwei Entwürfe nichts zu bemerken6.

[b] Bezüglich der Gutsgebiete führte der Staatsminister an, daß namentlich in Böhmen und Mähren alle Elemente zur Bildung von Gutsgebieten vorhanden sind, denn wenn irgendwo große, arrondierte Dominikalgründe vorhanden sind, so sei dies gewiß in diesen zwei Kronländern, und es handle sich nur um die Frage, ob die Regierung bezüglich der Ausscheidung der Gutsgebiete die Initiative ergreifen oder es jenen überlassen bleiben soll, welche dabei interessiert sind, diese Frage im Landtage vorzubringen. Indem der Staatsminister weiter die Verhältnisse beleuchtet, in deren Folge die Großgrundbesitzer der gedachten Kronländer die Ausscheidung der Gutsgebiete verlangen, bemerkt er, daß diese Ausscheidung im Interesse der Gemeinden möglichst beschränkt und nur dort gewährt werden soll, wo ein wahrhaft großer und ausgedehnter Grundbesitz vorhanden ist, und daß in diesen Ländern der Großgrundbesitzer dennoch zu der Gemeinde in gewissen Beziehungen verbleiben und in den Gemeindeverband eintreten kann. Der Staatsminister habe sich in dieser Frage auch mit dem Präsidenten des Herrenhauses Fürsten Auersperg und mehreren andern Vertrauensmännern beraten und hätten sich dieselben für diese Maßregel ausgesprochen. Ritter v. Schmerling erachtete sonach prinzipiell darauf antragen zu sollen, daß von Seite der Regierung das Kapitel über die Gutsgebiete bei den gedachten Landtagen in Vorlage gebracht werde. Im Staatsrate ergab sich keine Bemerkung dagegen.

Bei der hierauf über diese Prinzipienfrage erfolgten Abstimmung erklärte sich der Ministerrat mit dem Staatsminister einverstanden7.

[c] Ritter v. Schmerling ging sodann zu der Frage der Bezirksvertretung über8. Auch hier trete wieder die Frage in den Vordergrund, ob die Regierung die Initiative ergreifen || S. 129 PDF || soll oder nicht. Bezüglich Böhmens und Mährens, meinte Referent, lasse sich nicht verkennen, daß es fast unmöglich ist, dort eines Mittelgliedes zwischen der Gemeinde und der Landesvertretung zu entbehren, denn schon jetzt gestalte sich der Landesausschuß zu einem großen Verwaltungskörper und werde am Ende eine zweite Statthalterei des Landes werden. Ferner komme zu berücksichtigen, daß Böhmen und Mähren zu den größten und am stärksten bevölkerten Kronländern zählen, wo auch viel Industrie zu finden ist, und daß dort wirklich nach Bezirken verschiedene Interessen vorhanden sind und hiermit offenbar ihre Angelegenheiten verzögert würden, wenn alles den Landesaus­schüssen allein überantwortet werden müßte. Gleichwie also die Notwendigkeit der Bezirksvertretungen in Böhmen und Mähren von keiner Seite bezweifelt werde, ebenso sei es eine notorische Sache, daß diese Institution im Lande allgemein angestrebt werde, und da scheine es dem Staatsminister geboten, daß die Regierung ihrerseits in dieser Frage die Initiative ergreife, zumal dann ihr Standpunkt ein viel leichterer ist, als wenn die Sache vom Landtage aus angeregt wird. Bezüglich Schlesiens sei der Staatsminister ursprünglich nicht für diese Maßregel gewesen, nachdem er sich aber hierwegen mit mehreren Vertrauensmännern, namentlich mit dem dortigen Landeschef Grafen Belcredi, dann mit dem Grafen Larisch und Dr. Hein beraten und diese es lebhaft befürworteten, habe er den Beschluß gefaßt, auch bezüglich dieses Kronlandes die Vorlage zu machen. Nachdem Ritter v. Schmerling noch bemerkte, daß in Absicht auf die Einteilung der Gebiete für die Wirksamkeit der Bezirksvertretungen in den gedachten Ländern vorläufig der Gedanke hingestellt wurde, hiefür die dermaligen Wahlbezirke anzunehmen (§ 1), stellte derselbe schließlich die Bitte, daß zuerst über die prinzipielle Frage, ob diese Vorlage zu machen sei, abgestimmt werden möge, bevor in die Detailberatung des bezüglichen Gesetzentwurfes eingegangen werde.

Bei der hierauf vorgenommenen Umfrage äußerte der Staatsratspräsident , daß er auch hier, wie er es bezüglich Tirols geraten, nicht die Initiative zur Errichtung der Bezirksvertretungen ergreifen würde, zumal er die Notwendigkeit dieser Vertretung ebensowenig bezüglich dieser Länder wie in Tirol anerkenne, ja sich der Überzeugung nicht verschließen könne, daß gerade in Böhmen und Mähren die Regierung durch diese die nationalen Agitationen nur befördernden Vertretungen vielen Verlegenheiten ausgesetzt werde. Zugleich glaubte Votant auf den Umstand aufmerksam machen zu sollen, daß ein permanenter Bezirksausschuß mit exekutiver Gewalt bestellt werden soll, wogegen das Bedenken spreche, daß hiedurch viele Kollisionen mit den Staatsbehörden hervogerufen werden, und es wäre daher sehr wünschenswert, wenn von Seite der Regierung nicht gleich selbst mit einer solchen Bestimmung hervorgetreten, sondern lieber abgewartet werde, bis man es verlangt. Die übrigen Mitglieder der Konferenz erklärten sich im Prinzipe für die Vorlage des bezüglichen Gesetzentwurfes bei den gedachten Landtagen. Der ungarische Hofkanzler teilte übrigens das Bedenken des Baron Lichtenfels bezüglich des Bezirksausschusses, indem er es auch nicht ratsam finden würde, ein permanent fungierendes, nicht bloß beratendes, sondern auch verwaltendes und exekutives Repräsentativorgan neben der politischen Behörde hinzustellen.

Der Ministerrat war somit im Prinzipe mit dem Antrage des Staatsministers bezüglich der Einführung der Bezirksvertretungen in Böhmen, Mähren und Schlesien einverstanden. || S. 130 PDF || Die Detailberatung der diesbezüglichen Gesetzentwürfe wurde wegen vorgerückter Zeit auf die nächste Sitzung vertagt9.

III. Vorlage des Finanzgesetzes für 1863 zur Ah. Sanktion

Der Finanzminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er das von den beiden Häusern votierte Finanzgesetz pro 1863 zur Ah. Sanktion vorzulegen gedenke, welches in derselben Form wie das pro 1862, nämlich als kaiserliches Patent, erlassen werden soll.

Dem Ministerrate ergab sich hierwegen keine Erinnerung10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 5. Jänner 1863. Empfangen 6. Jänner 1863. Erzherzog Rainer.