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Nr. 104 Ministerrat, Wien, 23. Juni 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 24. 6.), Krauß 28. 6., Bach 25. 6., Thinnfeld 25. 6., Kulmer 25. 6.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 2083 – KZ. 1807 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 23. Junius 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Bericht Brucks über Sardinien und Venedig

Der gefertigte Ministerpräsident verlas ein Schreiben des Ministers v. Bruck vom 18. d. [M.] des Inhalts1, daß die sardinischen Bevollmächtigten zur Friedensunterhandlung bereits in Mailand eingetroffen seien, daß man sardinischerseits eine Konferenz mit Österreich über die beiderseits in Italien einzuhaltende politische Stellung wünsche, und daß es nicht angemessen erscheine, die Unterhandlungen mit Venedig ganz fallen und bloß auf die Entscheidung der Waffen es ankommen zu lassen, weil die Stadt vermöge ihrer Lage und Widerstandsmittel sich noch lange würde halten können2.

II. Verträge mit Parma und Modena

Zeigte der Ministerpräsident die Anbahnung von Traktaten mit Parma und Modena in betreff der Po- und Grenzregulierung, dann wegen einer Postkonvention3 sowie

III. Ulmer Garnison

das aus Stuttgart direkt gekommene Ansinnen wegen Verstärkung der Garnison von Ulm durch österreichische Truppen (worüber auf die im Ministerrate vom 19d. [M.], Z. 2018, sub Nr. III beschlossenen Modalitäten zu weisen sein würde4), endlich

IV. Berichte aus Dresden

eine Nachricht aus Dresden über dortige Militärverhältnisse an5.

V. Berichte aus Paris

Der Vertreter des Ministers des Inneren verlas einen Brief aus Paris, welcher einige Andeutungen über die auch in Deutschland weitverzweigten Fäden der am 13. daselbst zum Ausbruch gekommenen Bewegung enthält6, weiters

VI. Grenzsperre gegen Ungarn

einen Bericht aus Steiermark über die gute Wirkung der gegen Ungern angeordneten Grenzsperre7, infolge deren bereits viele Sendungen von Waren und Kriegsbedürfnissen wie auch Personen, für ihre Verhältnisse mit ungewöhnlichen Geldmitteln ausgestattet, an der Grenze angehalten worden sind, dann über getroffene Einleitung der Organisierung einer Art von Landsturm an der steirisch-ungrischen Grenze, um gegen einen etwaigen Einfall der Ungern gedeckt zu sein8.

VII. Kundmachung der Urbarialpatente in Ungarn

Derselbe Minister referierte über ein Ansinnen des Feldzeugmeisters und Höchstkommandierenden in Ungern, Baron Haynau, bezüglich der Kundmachung der Urbarialpatente, daß ihm die Bestimmung des Zeitpunkts überlassen werde, wann diese Kundmachung zu erfolgen habe, was auch allerseits als vollkommen angemessen erkannt wurde9.

VIII. Kriegsschädenvergütung für Wien

Brachte derselbe Minister die Frage zur Sprache, ob und inwiefern bei der Vergütung der in Wien im Oktober 1848 eingetretenen Eigentumsbeschädigungen durch die militärischen Operationen der Staat sich zu beteiligen habe10. Abgesehen von der Frage des strengen Rechts, glaubte der Minister in den besonderen Verhältnissen der damaligen Zustände, in den widersprechenden Verfügungen der Regierung, in der Gutheißung der Verteidigung Wiens von Seite des Reichstags triftige politische Gründe finden zu können, um auf eine Unterstützung der mit Defizit und Schulden kämpfenden Stadtgemeinde bei dieser Entschädigungsangelegenheit, wovon das (eine Gesamtschadenssumme|| S. 442 PDF || von 3 1/2 Millionen Gulden ausweisende) Operat demnächst wird beendigt sein, etwa mit einem Pauschale von 2 Millionen antragen zu können.

Auch der Finanzminister erkannte die Billigkeit einer solchen Beihilfe von Seite des Staates an, weil seiner Überzeugung nach manche Beschädigungen, namentlich jene durch die Beschießung der inneren Stadt bei schnellerem Einrücken der Truppen etc. hätten vermieden werden können. Nur glaubte er mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage der Finanzen, daß wenigstens jetzt noch nicht ein Ausspruch oder eine Zusicherung hierwegen erteilt werden sollte11.

Der Minister Bach teilte weiters mit die Meldung,

IX. Christian Plattensteiners Überführung auf die Festung

daß Plattensteiner, dessen die Protokolle vom 10., 11. und 22. Juni sub numeris I, II, und XVIII erwähnt (Z. 1870, 1886 und 2059) ist, auf die Festung abgeführt worden, dann daß

X. Telegraphische Nachrichten vom Kriegsschauplatz

es im Publikum auffallend gefunden wird, daß die telegraphischen Nachrichten vom Kriegsschauplatze nicht unmittelbar an den Kriegsminister adressiert werden.

XI. Grundzüge des Nationalgardegesetzes

Der Vertreter des Ministers des Inneren besprach ferner die Grundzüge des nunmehr entworfenen Nationalgardegesetzes12. Darin wird die Nationalgarde, Bürgerwehr als ein Gemeindeinstitut erklärt, die Jugend davon ganz ausgeschlossen und nur die nicht mehr zum aktiven Militärdienst verpflichteten 26–50jährigen Gemeindebürger in Orten über 2000 Seelen, so wenigstens 120 Mann stellen, bis zu drei Prozent der Bevölkerung insofern berufen, als sie in ihrer Gemeinde das aktive Wahlrecht auszuüben berechtigt sind. Die Bürgerwehr hätte nur aus Infanterie und Kavallerie, nie Artillerie, zu bestehen, und ihre Offiziere nur bis zum Hauptmann zu wählen.

Da im Landvolke die stärkste Kraft der Regierung ruht, während gerade in den Städten die die Elemente der Bürgerwehr bildende Bevölkerung sehr häufig in Opposition mit der Regierung sich befindet, so wünschte der Finanzminister , daß sich bezüglich der obigen Regel, daß nur in Orten von mehr als 2000 Einwohnern die Nationalgarde errichtet werden darf, eine Modalität ausfindig machen ließe, um mit gehöriger Auswahl (denn eine allgemeine Volksbewaffnung wäre nie rätlich) doch auch die Landbevölkerung daran teilnehmen zu lassen. Außerdem glaubte er, daß nicht die ganze Summe der Bürgerwehr auf drei Prozent der Bevölkerung zu beschränken, sondern dieses Prozent bloß auf die sogenannte aktive anzuwenden und außerdem noch eine sedentäre vorzubehalten wäre.

Der Minister Bach , welcher in ersterer Beziehung durch die vorbehaltene Errichtung von Schützenkorps auf dem Lande vorgesorgt findet, wird das Gesetz, nachdem es nach dem Wunsche des Ministerpräsidenten vorläufig einer Detailprüfung im Ministerrate|| S. 443 PDF || unterzogen worden, den Länderchefs zur Vergutachtung mitteilen und nach Einlangung deren Äußerung zur definitiven Redaktion desselben schreiten13.

XII. Verwarnung des Lloyd wegen Bankartikel

Der Finanzminister ersuchte bezüglich eines Artikels im heutigen Morgenblatte des Lloyd, welcher bei einer Kritik der von der Bankkommission vorgeschlagenen Maßregeln unter den gewöhnlichen Ausfällen gegen die Bank wirklich direkte Aufreizung gegen Personen („dieser und jener Herr Baron“) enthält, den Vertreter des Ministers des Inneren, den Redakteur des Blattes durch den Gouverneursstellvertreter unter Androhung des Suspendierung verwarnen zu lassen, in welcher Beziehung der Minister Bach das Geeignete verfügen wird, obwohl er nicht verkennt, daß jener Artikel auch Tatsachen enthält, welche notorisch richtig sind14.

XIII. Anweisung des Gehalts von Albert Graf Montecuccoli-Laderchi in Mailand

Der Finanzminister referierte über das Ansuchen des Hofkommissärs im lombardisch-venezianischen Königreiche Grafen Montecuccoli, ihm sein Geld per 10.000 f., welches er als Niederösterreichischer Landmarschall genießt, in Mailand anweisen zu lassen15. Da hierdurch wegen der Kursdifferenz zwischen Silber und Banknoten eine vermehrte Auslage verursacht wird, so glaubte Baron Krauß, die Sache im Rate zur Sprache bringen, dabei aber mit Rücksicht auf die guten Dienste, die Graf Montecuccoli leistet, auf die Gewährung des Ansuchens antragen zu sollen.

Der Ministerpräsident entgegnete, daß den in ähnlicher Lage befindlichen k.k. Gesandtschaftspersonen keine solche Begünstigung zuteil geworden, adaher auch in diese Übertragung des Gehaltsbezuges auf die Mailänder Kasse nicht einzugehen ist.a daher auch in diese Übertragung des Gehaltsbezuges auf die Mailänder Kasse nicht einzugehen ist16.

XIV. Palatinalhusarenankunft in Innsbruck

Der Kriegsminister meldete, daß die Palatinalhusaren in Innsbruck angekommen sind und vor Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand unter Eljen-Ruf defiliert seien17.

XV. Dampfboot auf dem Bodensee

Derselbe trug endlich vor den Antrag des GM. Ullrichsthal (Protokoll vom 5. Juni, Nr. XII) wegen Ankauf des Dampfschiffes „Stadt Konstanz“ à 60 Pferdekraft um|| S. 444 PDF || 55.000 fr. Reichswährung, dann einiger Segelschiffe um 1000–1200 fr. Reichswährung, jedes zum Kriegsgebrauche auf dem Bodensee, da seiner Ansicht nach die Miete eines solchen Schiffes sehr hoch kommen und die Dispositionen vielleicht beirren würde18.

Der Finanzminister erachtete jedoch, daß, nachdem, wie aus dem Berichte des Generals selbst hervorgeht, bei der Stimmung im Seekreise Badens ein Angriff von dort her nicht zu besorgen ist, der Ankauf eines Dampfschiffs nicht unumgänglich nötig erscheint, jedenfalls aber, wenn auch von unsrer Seite zur Offensive gegriffen werden sollte, eine selbst noch so hohe Miete den Finanzen nicht so lästig fallen würde als die Auslegung eines nicht unbedeutenden Kapitals für den Ankauf19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 6. Juli 1849.