Nr. 105 Ministerrat, Wien, 16. August 1848 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz fehlt; BdE.Bestätigung der Einsicht 17. 8. und anw.anwesend Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer; abw.abwesend Wessenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht Franz Karl (20. 8.).
MRZ. 1994 – KZ. –
- I. Protest gegen ungarische Eingriffe in private Finanzgeschäfte
- II. Reorganisierung des Justizwesens im lombardisch-venezianischen Königteich
- III. Tragen der deutschen Farben beim österreichischen Militär
- IV. Zeitungsartikel über den Zusammenstoß zwischen österreichischem Militär und der Bevölkerung von Bologna
- V. Übertitt deutscher Offiziere von ungarischen zu nichtungarischen Regimentern
- VI. Informationsbeschaffung über ungarische Getreideausfuhren
- VII. Politischer Auftritt eines Militärgeistlichen
- VIII. Leopoldorden für Gabriel Freiherrn v. Buday de Bátor
- IX. Beförderung Mathias Polaks
- X. Besetzung von zwei Divisionärs- und vier Brigadiersstellen
- XI. Kommandeurkreuz des Leopoldordens für Graf Heinrich Khuen v. Belassi
- XII. Kommandeurkreuz des Leopoldordens für Wilhelm Freiherrn v. Hammerstein-Equord
- XIII. Militär zur Bewachung von Arbeitern
Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 16. August 1848.
I. Protest gegen ungarische Eingriffe in private Finanzgeschäfte
Der Finanzminister teilte mit, daß laut einer ihm vom Abgeordneten Scherzer zugekommenen Amtsbollette1 eine Privatsendung von Gold- und Silbermünzen aus der Walachei an das hiesige Handlungshaus Diamantidi in Hermannstadt zur Umwechslung in ungrische Banknoten zurückbehalten, diese Umwechslung aber selbst erst noch von dem einzuholenden Befehle des ungrischen Ministeriums abhängig gemacht worden sei2.
Gegen diesen Vorgang würde beim ungrischen Minister des Äußern eine dringende Vorstellung zu machen und um Abstellung solcher, allen Verkehr störenden Eingriffe in das Privateigentum zu ersuchen sein3.
II. Reorganisierung des Justizwesens im lombardisch-venezianischen Königteich
Der Justizminister eröffnete: Nach einer soeben vom lombardisch-venezianischen Senate der Obersten Justizstelle erhaltenen Mitteilung4 beabsichtigt man von dieser Seite bei der Reorganisierung des Justizwesens im lombardisch-venezianischen Königreiche in einem Sinne vorzugehen, welcher den (der Wesenheit nach im Ministerratsprotokolle vom 10. August sub II. niedergelegten) Ansichten des Ministeriums widerspricht; namentlich sollen, ganz gegen diese Ansichten und mit gänzlicher Ignorierung der Mission des Grafen Montecuccoli5 alle während der provisorischen Regierung erfolgten Anordnungen und Ernennungen annulliert und alle Beamten, welche während der Revolution ihre Posten verlassen haben, auf dieselben zurückberufen werden. Zur Einstellung eines solchen Verfahrens ist die schleunige Absendung eines Ministerialkommissärs dringend nötig und der Minister gezwungen, hier auf den Hofrat || S. 571 PDF || Pederzani zurückzukommen, weil – obwohl die im Ministerrate vom 13. August besprochene Nationalität ihm im Wege steht6 – doch dermalen kein anderer geeigneter Hofrat des Obersten Gerichtshofes vorhanden ist.
Der Minister las sofort die hierwegen diesem Hofrate zu erteilende Instruktion sowie die Intimation an den Senat und den Grafen Montecuccoli, wobei übrigens nur von Seite des Ministers des Inneren die Bemerkung gemacht wurde, daß sich von Seite dieser Kommissäre nur auf die notwendigsten Verfügungen beschränkt und in keine förmliche Organisierung eingelassen werde, indem sonst leicht im Lande der Wahn entstehen könnte, daß mit der Wiedereinführung der früheren Administrationsformen alle Hoffnung auf nationale Verbesserungen abgeschnitten sei7.
III. Tragen der deutschen Farben beim österreichischen Militär
Mit Beziehung auf die im Ministerrate vom 13. August sub Nr. IX c besprochene Annahme der deutschen Bänder an den Fahnen der Regimenter, welche aus den zum Deutschen Bunde gehörigen k. k. Staaten konskribiert werden, erklärte der Kriegsminister , daß sich nun hierüber bestimmt ausgesprochen werden müsse, nachdem am 19. d. die von Sr. Majestät angeordnete Revue der Garnison und Nationalgarde mit einer Feldmesse stattfinden wird8, bei welcher Gelegenheit man am füglichsten der Garnison und rücksichtlich den betreffenden Truppenteilen auf den Wunsch Sr. Majestät und nachdem der Dienst im Inneren der deutsch-österreichischen Staaten auch als Bundesdienst erscheint, die Wiederannahme jener Bänder anzubefehlen wäre.
Der Beschluß fiel dahin aus, die Annahme jener Bänder an den Fahnen ohne alle Begründung anzuordnen und hierzu die Ah. Genehmigung Sr. Majestät in einem eigenen Vortrage des Kriegsministers zu erbitten9.
Bei diesem Anlasse drückte der Justizminister den Wunsch aus, Se. k. k. Hoheit der Herr Erzherzog Franz Karl oder doch dessen Söhne möchten sich bewogen finden, bei solchen Gelegenheiten in Nationalgardeuniform zu erscheinen, was nicht nur ungeheuren Jubel verursachen, sondern auch die Prinzen äußerst populär machen und – wenn es auch, wie der Kriegsminister entgegnete, noch an keinem deutschen Hof geschehen ist – gerade dazu beitragen würde, die Anhänglichkeit an die Dynastie zu befestigen. Nehmen doch – setzte der Finanzminister hinzu – die Prinzen, wenn sie nach Ungern kommen, die ungrische Uniform; ja, dieser Minister würde sogar dafür sein, daß sich die Prinzen förmlich in die betreffende Kompanie der Nationalgarde einreihen lassen10.
IV. Zeitungsartikel über den Zusammenstoß zwischen österreichischem Militär und der Bevölkerung von Bologna
Der Kriegsminister las einen für die Zeitung bestimmten Aufsatz über den am 8. August beim Abmarsch der k. k. Truppen aus Bologna stattgefundenen blutigen Zusammenstoß derselben mit der dortigen Bevölkerung, veranlaßt durch die meuchlerischen Ermordung einiger Offiziere11.
V. Übertitt deutscher Offiziere von ungarischen zu nichtungarischen Regimentern
Derselbe erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu einem Antrage bei Sr. Majestät, den deutschen Offizieren, welche bei ungrischen Regimentern dienen und deren Lage dermal wirklich eine verzweifelte geworden ist, den Übertritt als Supernumerärs zu nicht ungrischen Regimentern zu gestatten12, wogegen er die bei den deutschen Regimentern dienenden Ungern mittelst Zirkulars einladen würde, sich zu erklären, ob sie zu ungrischen übertreten wollen13.
VI. Informationsbeschaffung über ungarische Getreideausfuhren
Die vom Kriegsminister mitgeteilte nicht genügende Antwort des Hofrates Rosner bezüglich der gewünschten Absendung eines Verpflegsbeamten zur Erforschung der Verhältnisse über die Getreideausfuhr aus Ungern14 veranlaßte den Beschluß, sich in einem andern Wege, und zwar durch ein Handlungshaus die benötigten Auskünfte zu verschaffen15.
VII. Politischer Auftritt eines Militärgeistlichen
Die Anfrage des Kriegsministers, ob ein Garnisonskaplan, welcher in einer Versammlung von Deutschkatholiken im Odeon gepredigt hat, von seinem Posten zu entfernen sei, ward verneinend beantwortet, weil, wie der Minister des Inneren bemerkte, dadurch die Sache nur an Gewicht gewinnen und der Betroffene als Märtyrer angesehen werden würde16.
VIII. Leopoldorden für Gabriel Freiherrn v. Buday de Bátor
Vorträge des Kriegsministers : vom 11. August, Z. 2710/1848, um den Leopoldorden für Major Buday17;
IX. Beförderung Mathias Polaks
vom 11. August, Z. 2709/1848, wegen Beförderung des Oberstleutnants Polak in der Wiener Neustädter Akademie18;
X. Besetzung von zwei Divisionärs- und vier Brigadiersstellen
vom 13. August, Z. 2708/184819, wegen Besetzung von zwei Divisionärs- und vier Brigadiersstellen.
Hiebei wurde nur vom Finanzminister das Bedenken geäußert, ob nicht wegen Unterlassung der vorläufigen Rücksprache mit dem ungrischen Kriegsminister bezüglich der Brigade in Kronstadt eine doppelte Generalsernennung, nämlich von hier und vom ungrischen Ministerio zu besorgen sei. Wogegen jedoch der Kriegsminister erinnerte, || S. 573 PDF || daß ungrischerseits keine Generalsbeförderung ohne Einvernehmen mit ihm vorgenommen wird und er sich vorbehalten wird, auf die Brigade Kronstadt einen Unger zu übersetzen20.
XI. Kommandeurkreuz des Leopoldordens für Graf Heinrich Khuen v. Belassi
vom 13. August, Z. 2711/184821, wegen Verleihung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens für den Obersten, Festungskommandanten von Ferrara, Grafen Khuen. Das Kommandeurkreuz schien dem Finanzminister für einen Obersten zu viel; allein, es wurde der ausgezeichnete Mut dieses Offiziers und dessen ganz besonderes Verdienst dagegen geltend gemacht22.
XII. Kommandeurkreuz des Leopoldordens für Wilhelm Freiherrn v. Hammerstein-Equord
vom 16. August 1848, Z. 2707/184823, um Verleihung des Großkreuzes des Leopoldordens an den Kommandierenden in Galizien FML. Hammerstein.
Auf die Bemerkung des Finanzministers , daß mit diesem Belohnungsantrage bis zur erfolgten Übergabe der Geschäfte an den neuernannten Gouverneur24 zuzuwarten sei, wurde auch vom Kriegsminister eingegangen25.
XIII. Militär zur Bewachung von Arbeitern
Auf das wiederholte Ansinnen des Ministers der öffentlichen Arbeiten um militärische Unterstützung zur Erhaltung der Ordnung bei den nächst Schlöglmühl beschäftigten Arbeitern26, welche sich grober Exzesse schuldig gemacht haben, sagte der Kriegsminister die schleunigste Beorderung einer Kompanie in diese Gegend mit dem Standorte in Gloggnitz zu, und der Minister des Inneren wird wegen der hierwegen überhaupt sowie wegen Bequartierung der Assistenzmannschaft insbesondere nötige Dispositionen einen Kreiskommissär dahin abordnen lassen, an welchen der von Seite des Ministeriums der Arbeit abzusendende Inspektor Ghega zum gemeinschaftlichen Benehmen anzuweisen sein wird27.
Wien, den 16. August 1848.
Ges. 20. August. Franz Karl. Vidi.