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Nr. 424 Ministerrat, Wien, 5. und 8. Dezember 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. (Erzherzog Rainer 9. 12.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 18. 12.

MRZ. 1227 – KZ. 3938 –

Protokoll des zu Wien am 5. [und 8.] Dezember 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.[Sitzung vom 5. Dezember 1863](anw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Rossbacher; abw. Nádasdy)

I. Militärische Maßregeln zur Bundesexekution

Infolge Ah. Beschlusses1 las GM. Baron Rossbacher den zuletzt eingetroffenen Bericht des GM. Baron Rzikowsky zu Frankfurt über die Anträge der österreichisch–preußisch–sächsisch–hannoveranischen Kommission zur Beratung der militärischen Maßregeln behufs der Bundesexekution in Holstein2. Diese Anträge zerfallen in zwei Hauptteile: je nachdem Dänemark dem Einrücken der Expedition keine großen Hindernisse in den Weg legt, oder wenn es mit einer bedeutenden Truppenmacht die Eider überschreitet und damit gegen das erste Expeditionskorps operiert. Für den ersten Fall hätte sich Österreich nur mit einer Brigade von 6000 Mann zu beteiligen, im zweiten Falle würde das Kontingent Österreichs um drei Brigaden vermehrt und sohin || S. 136 PDF || auf 20.000 Mann steigen, so daß mit Einschluß von 31.000 Preußen, dann 24.000 Hannoveranern und Sachsen, das Bundesheer 75.000 Mann zählen würde – eine Streitmacht, mehr als hinlänglich nur, die dänische Armee aus dem Felde zu schlagen und den Bundesbeschlüssen Geltung zu verschaffen. Da jedoch die Vorschiebung dieser Verstärkungen der Kontingente vielleicht schon in nächster Zukunft notwendig werden kann, um das erste Exekutionskorps zu stützen, erklärt es die Kommission für unerläßlich, daß schon jetzt die Mobilisierung der bezüglichen Truppenkörper vorbereitet und sohin der Pferdebedarf sichergestellt werde. Die Marschrouten und Aufstellungspunkte der Kontingente sind bereits festgestellt und eine Zusammentretung der Generalstabsoffiziere in Leipzig ist für den 9. Dezember verabredet3.

Diese Anträge der Kommission werden demnächst in der deutschen Bundesversammlung beraten werden, und Se. k. k. apost. Majestät geruhten daher die Frage zur Beratung zu bringen, in welcher Weise Österreich darüber abzustimmen hätte. Der Minister des Äußern erkennt in den Kommissionsanträgen den Einfluß der „kriegerischen Frankfurter Atmosphäre“. Man stellte sich bloß auf den militärischen Standpunkt, ohne sich weder die gegenwärtigen, noch die künftigen Phasen der Politik gehörig klar zu machen. Erfolgt der Bundesbeschluß bloß auf eine Exekution im Holsteinischen, so ist das erste Kontingent vollkommen hinreichend, weil die Feindseligkeiten – sofern es dazu kommt – nur kleine Proportionen behalten werden, so daß weitere Truppenaufstellungen verfrüht und vom Überfluß wären. Beschließt der Bund aber eine militärische Besetzung, eine Sequestration, da geht man dem großen Kriege entgegen und für einen solchen wäre die Erhöhung der Streitkräfte auf 75.000 Mann viel zu gering4. Hieraus ergibt sich, daß man über die Stärke des Korps und den Umfang der militärischen Vorbereitungen mit Beruhigung keinen Beschluß fassen kann, solang die oben angedeutete Vorfrage nicht entschieden ist5. Indessen der Fehlgriff der Kommission ist geschehen. Da ihre Anträge bereits beim Bunde liegen, läßt sich daran nichts mehr redressieren, und bei dem in der holsteinischen Sache bestehenden Schwunge der Meinung ist es nicht wohl tunlich, daß Österreich gegen diese Anträge stimme. Der Polizeiminister – und mit ihm der Staatsminister – fand[en] es nicht möglich, daß man österreichischerseits in Frankfurt diesen Anträgen seine Beistimmung versage, und auch von den übrigen Stimmführern wurde keine Erinnerung erhoben. Se. Majestät der Kaiser geruhten sofort den Grafen Rechberg Ah. zu beauftragen, daß er den österreichischen Bundespräsidialgesandten anweise, im Namen Österreichs den Kommissionsanträgen zuzustimmen, welche vom rein militärischen Standpunkte allerdings plausibel sind6. || S. 137 PDF || Da danach zu erwarten ist, daß der entsprechende Bundesbeschluß baldigst erfolge7, muß man sich – wie der Kriegsminister hervorhob – ohne Verzug mit den Vorbereitungen zur Ausfürung desselben beschäftigen. Denn bis zur wirklichen Aufstellung des verstärkten Kontingents würden bei aller Beschleunigung leicht sechs Wochen vergehen. Da insbesondere die Erhöhung des Mannschaftsstandes am meisten Zeit erfordert, erbat sich FZM. Graf Degenfeld die Ah. Ermächtigung zur Einberufung der Urlauber, dann zur Zusammensetzung der Stäbe.

Se. Majestät geruhten, diese Ah. Ermächtigungen zu erteilen8.

II. Preußisches Kommando über das verstärkte Exekutionskorps

Die Frage über die Führung des Kommandos über das eventuell verstärkte Exekutionskorps hat die Kommission in Frankfurt nicht begutachtet, doch ist kein Zweifel, daß dieses Kommando preußischerseits für den Prinzen [Friedrich] Karl angestrebt wird9, und diesem Wunsche auch liegt das Anbot zum Grunde, daß Preußen statt der matrikelmäßigen 20.000 Mann 31.000 als Kontingent stellen will, für welche es bloß eine Kostenvergütung nach Verhältnis von 20.000 Mann erhält10.

Se. k. k. apost. Majestät nehmen keinen Anstand, daß Preußen die Führer einer Streitmacht ernenne, wozu es das überwiegend größte Kontingent stellt, und es ergab sich diesfalls von keiner Seite eine Bemerkung11.

III. Kosten für das österreichische Kontingent zur Bundesexekution – Ausrüstungsbeitrag für Offiziere

Was nun die finanzielle Seite der Frage betrifft, referierte der Kriegsminister , daß die monatlichen Mehrauslagen für das verstärkte Korps 450.711 fl. und die ersten Aufstellungskosten ca. 800.000 fl. betragen würden, und zwar letztere ohne Einrechnung eines Ausrüstungsbeitrages für die Offiziere, der sich auf 70.000 fl. belaufen dürfte12. Systemmäßig gebührt dem Offizier ein Ausrüstungsbeitrag erst beim Ausbruche eines Krieges. Dieser Fall sei zwar noch nicht vorhanden, allein die Offiziers müssen sich doch zu dieser Expedition ganz wie zu einer Kampagne rüsten, und der Minister glaube daher, Se. Majestät der Kaiser dürften den hiezu sehr notwendigen Beitrag Ag. zu bewilligen geruhen13.

IV. Nachtragskredit zur Deckung unpräliminierter Auslagen

Im Verlauf der über den Geldpunkt gepflogenen längeren Erörterung, erinnerte der Minister des Äußern , daß die Auslagen für unser Kontingent zur Bundesexekution aus der Bundesmatrikularkasse, und zwar in Silber, würden refundiert werden.

Der Finanzminister erinnerte, daß er nichtsdestoweniger für die Deckung des Bedarfs im Kreditswege würde sorgen und zu diesem Behufe die verfassungsmäßige Ermächtigung zur Aufnahme eines höheren Anlehens werde ansuchen müssen14. Denn Österreich muß ja die Bundeskasse durch den Matrikularbeitrag dotieren helfen und gleichzeitig die Mehrauslagen für das Korps bestreiten15. Hat somit selbst eine doppelte Ausgabe, von der die eine Hälfte doch erst auf einem Umwege, und also später, vergütet wird. Zudem müsse eine vorsichtige Finanzverwaltung in Zeiten, wie den gegenwärtigen, auch die Möglichkeit größerer Kalamitäten ins Auge fassen, um sich von denselben nicht unvorbereitet treffen zu lassen. In Erwägung dieser Umstände, dann des Bedarfs für die, im Ministerrate vom 3. d. M. bereits eines breiteren besprochenen, nichtpräliminiertena Auslagen für die Truppenvermehrung in Galizien, für Kriegsprästationsvergütungen in Italien, für Siebenbürgen etc.16, könne der Finanzminister kaum einen niedrigeren Nachtragskredit als 14 Millionen Gulden begehren und werde sich erlauben, hiezu die Ah. Ermächtigung zu erbitten17. Bei der Beratung über den Zeitpunkt, wann die diesfällige Vorlage beim Abgeordnetenhause einzubringen wäre, äußerten sich die Minister konform mit ihren im Ministerrate am 3. abgegebenen Meinungen, welche im bezüglichen Protokolle niedergelegt sind18, und man vereinigte sich schließlich, daß hiezu die Erledigung des Militärbudgets durch die dritte Lesung im Abgeordnetenhause abzuwarten sei19, weil vom letzteren dann die Budgetberatung nicht mehr reassumiert werden kann, sondern bloß einzelne Differenzpunkte zwischen den beiden Häusern den Gegenstand einer neuen Beratung im Abgeordnetenhaus bilden dürfen20.

V. Verwahrung im Reichsrat gegen die Reduktion im Ordinarium des Armeeaufwandes

Der Kriegsminister brachte hierauf die bereits im Ministerrat am 3. d. M. erörterte Frage zur Sprache, ob und inwiefern er sich gegen die im Abgeordnetenhause vom Finanzausschuß zu beantragende Reduktion im Ordinario des Armeeaufwandes zu verwahren habe21 – eine Reduktion, || S. 139 PDF || die tatsächlich unausführbar ist und nur durch das Revirement zwischen Ordinarium und Extraordinarium an Ziffer der Gesamtdotation erzielt werden kann.

Die Minister äußerten sich hierüber in Konformität des früheren Beschlusses vom 3. Dezember und der Finanzminister bemerkte, daß das Ergebnis der reichsrätlichen Beschlüsse über diesen Gegenstand für die Ziffer des Ordinariums in den Budgets späterer Jahre umsoweniger maßgebend sein dürfte, da der Finanzausschuß selbst in seinem bezüglichen Berichte erklärt, es handle sich hiebei keineswegs um Festsetzung eines Ordinariums für die Zukunft, sondern nur für 1864.

Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät Ag. zu genehmigen, daß der Kriegsminister im Abgeordnetenhause wie eventuell im Herrenhause für die Integrität der ordinären Dotation zu sprechen, und erst wenn im Herrenhause der Beschluß gegen ihn ausfällt, zu erklären habe, er werde darauf bedacht sein, die fragliche Reduktion beim Extraordinarium zu verwirklichen22.

VI. Amendements des Herrenhauses im Sinne der Regierung

Im Lauf der Beratung über diesen Punkt VI brachte der Staatsratspräsident zur Kenntnis, daß man im Herrenhause bkeineswegs geneigt sein dürfte, soweit es die Summen des Kriegsbudgets betrifftb, die Beschlüsse des anderen Hauses im Sinn der Regierung zu amendieren, cdaher es, falls der Kriegsminister imstande sein sollte, sich mit der geringeren Summe zu begnügen, es zweckmäßig sein dürfte, dieses schon im Finanzausschusse des Herrenhauses zu erklärenc . 23

Wien, 9. Dezember 1863.

Fortsetzung am 8. Dezember 1863 unter dem Ah. Vorsitze. Gegenwärtige wie bei dem Ministerrate am 5. Dezember 1863, mit Ausnahme des Staatsministers und des ungarischen Hofkanzlers.

[VII.] Notifikationsschreiben König Christian IX. über seine Thronbesteigung

Der Minister des Äußern referierte, der König Christian von Dänemark habe den General Irminger beauftragt, Notifikationen über seine Thronbesteigung Sr. Majestät dem Kaiser und dem Könige von Preußen zu überreichen24. In Berlin habe man das Notifikationsschreiben vorerst nicht angenommen, dem General Irminger aber eröffnet, daß der König von Preußen ihm nach seiner Rückkehr von Wien eine Audienz erteilen würde. Der dänische Abgesandte habe nunmehr den Grafen Rechberg ersucht, ihm eine Ah. Audienz zur Überreichung der Notifikation zu erwirken25. Allein die Ah. Annahme des Notifikationsschreibens würde den Standpunkt der österreichischen Regierung zur holsteinischen Frage in nachteiliger Weise verrücken. || S. 140 PDF || Der Londoner Vertrag war ein zweiseitiger26. Wir erkannten die Sukzessionsordnung in Dänemark an27, und Dänemark versprach uns die Erfüllung gewisser Bedingungen. Letztere wurden nicht erfüllt28, und Österreich kann sich daher noch nicht zur einseitigen Erfüllung des Vertrages durch Annahme der Notifikation, d. i. durch Anerkennung der faktisch ins Leben getretenen Sukzessionsordnung, verpflichtet halten. Dänemark komme seinen Verpflichtungen nach, und Österreich wird dann keinen Anstand nehmen, den König Christian anzuerkennen. Unter den dermaligen Verhältnissen aber würde die Annahme der Notifikation den Bundesbeschlüssen29 vorgreifen und Österreich eines wichtigen Aktionsmittels Dänemark gegenüber berauben. Infolge einer Auseinandersetzung in diesem Sinne äußerte General Irminger, sofort von Wien abreisen zu wollen, änderte aber später seine Absicht, indem er bat, zu einer einfachen Audienz bei Sr. Majestät zugelassen zu werden, ohne von einer Überreichung des Schreibens weiter zu sprechen.

Der Polizeiminister teilt ganz die Meinung, daß die Annahme der Notifikation schon die Anerkennung des Königs Christian in sich schließe und Österreich damit seinen bisherigen Standpunkt zum Nachteil der Sache ändere. Preußen habe auch seine Bedenken und halte daher mit seiner Anerkennung zurück. Wenigstens wollte es nicht zuerst und vielleicht ganz allein in Deutschland die Sukzession anerkennen. Sobald Se. Majestät aber die Notifikation nicht entgegenzunehmen geruhen, ist die ganze Mission Irmingers als beendigt zu betrachten. Er hat hier nichts mehr zu tun. Der Kriegsminister hält gleichfalls die Annahme der Notifikation nicht an der Zeit und würde selbst glauben, daß dem dänischen Abgesandten überhaupt keine Ah. Audienz bewilligt werden dürfte, da dieselbe keinen Zweck hätte und nur zu unliebsamen Deuteleien Anlaß geben würde. Minister Ritter v. Lasser teilt, was die politische Frage betrifft, die Meinung des Grafen Rechberg. Die Nichtannahme der Notifikation ist von Wichtigkeit. Ob General Irminger als Privatperson eine Ah. Audienz erhält oder nicht, ist von untergeordneter Bedeutung. Der Finanzminister und Freiherr v. Lichtenfels sprachen sich im gleichen Sinne aus. Minister Graf Esterházy , mit der Ablehnung des Notifikationsschreibens völlig einverstanden, würde es vorziehen, wenn General Irminger überhaupt keine Audienz bei Sr. Majestät erhielte, da durch dieselbe, trotz der zu publizierenden offiziösen Kommentarien, mancherlei Mißverständnisse und Besorgnisse hervorgerufen werden dürften. Der Minister Baron Burger und Ritter v. Hein teilten in beiden Punkten die Meinung des Grafen Esterházy30.

[VIII.] Österreichisches Kontingent zur Bundesexekution

|| S. 141 PDF || Der Kriegsminister stellte die au. Anfrage, welche ämtliche Benennung das österreichische Kontingent zur Bundesexekution zu führen haben werde. Eine Benennung, worin die Bestimmung desselben explizit ausgesprochen wäre, würde für den so häufigen Amtsgebrauch zu lang sein31.

Se. Majestät geruhten Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, daß dieses Kontingent die Benennung „VI. Armeekorps“ erhalte32. Der Marschbefehl für die Bundesexekution ist noch nicht erlassen, da jedoch die Notifikation darüber 14 Tage früher erfolgt und die Preußen, als geographisch näher, auf den Eisenbahnen den Vortritt erhalten, so hofft der Kriegsminister , daß die Brigade zu rechter Zeit fertig sein und eintreffen werde.

Se. Majestät geruhten, das baldige Eintreffen unseres Kontingents dem beschleunigten Vorgehen der Preußen gegenüber für einen Ehrenpunkt zu erklären33.

[IX.] Agitationen für Schleswig-Holstein

Allerhöchstdieselben geruhten schließlich anzuempfehlen, daß den Agitationen in der holsteinischen Angelegenheit entgegengetreten werde, nachdem die Sache von revolutionärer Seite ausgebeutet wird34. Über eine Ah. Frage referierte hiebei der Finanzminister , er habe den Ministerialrat Baron Sommaruga vernommen, warum er sich an die Spitze einer Subskription für Schleswig-Holstein gestellt habe, worauf derselbe angab, er vermeine es sei nützlich, wenn „Konservative“ sich an die Spitze solcher Unternehmungen stellen, weil sie einen guten Impuls geben können35.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. Dezember 1863. Empfangen 18. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.