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Nr. 188 Ministerrat, Wien, 20. Jänner 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Rechberg 20. 1.), Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; außerdem anw. Nádasdy; abw. Pratobevera, Forgách; BdR. Rechberg 4. 2.

MRZ. 992 – KZ. 343 –

Protokoll des zu Wien am 20. Jänner 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Vorlage des Staatsvoranschlags für 1863 noch in der ersten Session des Reichsrates

Der Finanzminister referiert: In der Betrachtung, daß der Staatsvoranschlag für das Verwaltungsjahr 1862 erst so spät zur verfassungsmäßigen Behandlung dem Reichsrate vorgelegt wurde, und [daß] bei dem gegenwärtigen Stande der diesfälligen Arbeiten im Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses die Entscheidung in dieser Angelegenheit vor der Hälfte des Jahres 1862 nicht zu erwarten sei1, stelle es sich als sehr zweckmäßig dar, daß sich an die gegenwärtige Verhandlung über das Budget pro 1862 gleich auch jene über das Budget pro 1863 anschließe, mithin dem jetzigen Reichsrate auch diese Arbeit gleich gegeben werde. Der Finanzminister glaubt daher, den Vorschlag machen zu sollen, daß der Staatsvoranschlag pro 1863 mit möglichster Beschleunigung zustandegebracht und dem Reichsrate noch während seiner Verhandlung über das Budget pro 1862 zur Prüfung und Behandlung vorgelegt werde.

|| S. 221 PDF || Die Verfassung dieses Voranschlages werde binnen weniger Wochen bewerkstelligt werden können, denn das Erfordernis werde eine geringe Arbeit machen, weil in dieser Beziehung nicht viele Änderungen eintreten und der vorliegende Voranschlag pro 1862 benützt werden könnte, und zwar wäre in der Art vorzugehen, daß in dem Präliminare pro 1863 das Bleibende nicht aufgenommen, sondern bloß die Differenzen hervorgehoben würden. Ebenso würde bei dieser Einrichtung rücksichtlich der Einnahmen keine große Mühe sein und es wäre mithin im ganzen die mechanische Arbeit sehr erleichtert, wenn bloß solche Differenzausweise verfaßt und so vorgelegt werden. Im Falle also die hohe Konferenz diesen Vorschlag billigen würde, wären sogleich die Vorbereitungen zu treffen und diese Differenzpräliminarien womöglich bis Ende März zustandezubringen.

Der Staatsminister unterstützte diesen Antrag, indem er denselben vom praktischen Standpunkte beleuchtete und insbesondere hervorhob, daß gegenwärtig das Budget sehr lange beraten werde, eben weil es eine neue Sache ist, es daher schon deshalb praktisch sei, an diese Arbeiten gleich die Verhandlung des Budgets pro 1863 anzuknüpfen, weil hiedurch die Prüfung in der Hauptsache eine sehr rasche sein wird, ferner, daß der Reichsrat mit seinen gegenwärtigen Arbeiten kaum vor April oder Mai fertig sein werde und es nicht angezeigt sei, diese Herren dann nach Hause zu schicken, um sie wieder im August zur Prüfung des Budgets pro 1863 einzuberufen, wo dann auch noch die Befürchtung stünde, daß die Kompetenzfrage wieder auftauchen wird, die man jetzt mit großer Mühe überwunden hat2, endlich daß auch die Landtage einberufen und ihnen doch zu ihren Beratungen einige Zeit gegönnt werden müsse. Nach der Idee des Staatsministers würde der Reichsrat, wenn ihm auch noch die fragliche Arbeit gegeben werde, im Laufe des Sommers seine Aufgabe lösen, worauf asogleich die Session zu schließena, im Herbste die Landtage einzuberufen und erst im Frühjahre 1863 die zweite Session des Reichsrates zu eröffnen wäre. Durch diesen Vorgang würde das Verfassungsleben in Österreich nur gewinnen; auch dürften sich bis zum Frühjahre 1863 die Verhältnisse derart geändert haben, daß dann der einberufene Reichsrat als Gesamtreichsrat auftreten kann3. Der Minister des Äußern stimmt ebenfalls diesem Antrage mit dem Bemerken bei, daß hiermit vielleicht ein Präzedenz geschaffen wäre, in Hinkunft die Voranschläge nur in dieser Art zu verfassen. Er befürchtet jedoch, || S. 222 PDF || daß es sehr schwierig sein wird, den Voranschlag pro 1863 in der vorgeschlagenen Weise vor der Feststellung des Budgets pro 1862 im Reichsrate einzubringen, indem, soviel man jetzt schon weiß, sehr viele Änderungen nach allen Richtungen vorgenommen werden und man, bevor der Staatsvoranschlag pro 1862 nicht vollends verhandelt und Ah. sanktioniert ist, die Differenzen nicht voraussehen könne.

Hierauf erwiderte der Finanzminister , daß die schwebenden Verhandlungen des Finanzausschusses für die administrativen Arbeiten der Ministerien durchaus nicht maßgebend sind und man sich daher durch die mittlerweiligen Verhandlungen nicht beirren lassen könne, sondern sich bei der Zusammenstellung des Präliminars rücksichtlich der Differenzausweise an die gegebenen Verhältnisse zu halten habe; wenn übrigens der Reichsrat die Streichung oder Änderung einzelner Positionen beschließt, so kann er ja diese Beschlüsse auch an den Voranschlag pro 1863 übertragen. Die Hauptsache sei es also, hier sich mit dem Präliminare pro 1863 zu beeilen, damit man noch zur rechten Zeit komme, wo nämlich die gegenwärtigen Verhandlungen noch keine legislative Gewalt erlangt haben. bÜbrigens hindere dies nicht, daß jeder der Herrn Chefs der Zentralstellen die ihm aus den Verhandlungen des Finanzausschusses bekanntgewordenen Ansichten, welche eine Abänderung des Budgets betreffen, soferne solche überhaupt zulässig sind, entsprechend zu benützen und davon bei der Zusammenstellung pro 1863 den angemessenen Gebrauch zu machenb .

Der Polizeiminister, der Kriegsminister, der Minister Ritter v. Lasser und der Staatsratspräsident erklärten ebenfalls, mit diesem Vorschlage einverstanden zu sein, nur stellte der Kriegsminister die Frage, wie es sich gestalten wird, wenn die Forderungen des Militärs im Jahre 1863 anders sein werden als pro 1862, worüber der Finanzminister bemerkte, daß man in dem Präliminare pro 1863 auf derselben Basis wird vorgehen müssen, weil sich die Verhältnisse kaum ändern dürften, daher selbstverständlich für den Militäraufwand auch pro 1863 ebenfalls ein Mehrerfordernis, wie es pro 1862 aufgenommen wurde, angesetzt werden müsse. Der Minister Graf Esterházy , im Wesen mit dem Vorschlage einverstanden, erinnerte, daß diese Vorlage wohl auf demselben Wege wie die des Staatsvoranschlages pro 1862 geschehen müßte, wodurch sich ihm das Bedenken ergebe, daß dann die im Reichsrate nicht vertretenen Länder in dieser Beziehung wieder unter die Macht der Oktroyierung für das ganze Jahr 1863 gestellt sein würden. Diese Ansicht teilte auch der Handelsminister. Der Minister Graf Nádasdy hält den Vorschlag für sehr praktisch und glaubt, daß auch in bezug auf Siebenbürgen kein Anstand dagegen obwalte; er werde übrigens alle Mühe anwenden, daß bis zu der Zeit, wo dieser Plan effektuiert werden soll, alle Vorbereitungen zur Einberufung des siebenbürgischen Landtages vollendet und die sofortige Eröffnung stattfinden könne.

Nachdem dieser Abstimmung gemäß der Vorschlag des Finanzministers von dem || S. 223 PDF || Ministerrate angenommen wurde, erklärte Edler v. Plener , daß er sofort in dieser Angelegenheit die Ministerien begrüßen werde4.

II. Antrag des böhmischen Landesausschusses wegen Bildung der Bezirksgemeinden

Der Staatsminister referierte, daß aus Anlaß des von dem Abgeordneten Dr. Brauner in einer Sitzung des böhmischen Landtages gestellten Antrages, die Bezirksgemeinden nach dem Gemeindegesetze vom Jahre 18495 provisorisch in Wirksamkeit zu setzen, bevor diesfalls ein Gesetz zustandekommt6, von dem Statthalter7 über Anregung des böhmischen Landesausschusses eine Kommission zur Erörterung dieses Gegenstandes zusammengesetzt und bei diesen Verhandlungen im wesentlichen vereinbart wurde, daß die provisorischen Bezirksvertretungen den jetzt bestehenden politischen Amtsbezirken anzupassen seien, daß die Konstituierung derselben auf Grundlage der §§ 142 bis 158c des Gemeindegesetzes vom Jahre 1849 mit Beachtung einer möglichst gleichen Vertretung der Interessen des Großgrundbesitzes, der Städte und Märkte und der übrigen Ortsgemeinden durchgeführt werde und daß jeder dieser Kategorien eine angemessene Anzahl Stimmen im Bezirksausschusse gesichert werde.

Dieses Elaborat habe der Statthalter unter Gutheißung der darin gemachten Vorschläge dem Staatsministerium vorgelegt. Der Staatsminister habe jedoch mittelst eines motivierten Erlasses diese Maßregel abgelehnt8, und zwar aus dem Grunde, weil hierüber lediglich ein zur Vorberatung an den Landesausschuß verwiesener Antrag des Abgeordneten Dr. Brauner vorliegt, über welchen der böhmische Landtag keinen Beschluß gefaßt hat und der mithin verfassungsmäßig der Regierung zu || S. 224 PDF || gar keinem Anhaltspunkte dienen kann, ferner weil nach dem beantragten Provisorium die Wahl des Bezirksausschusses an bestimmte Kategorien gebunden wird und der Ausschuß mit Beachtung der Interessenvertretung gebildet werden soll, wofür es dermalen an jeder gesetzlichen Grundlage mangelt, endlich weil das eben in verfassungsmäßiger Behandlung befindliche Gemeindegesetz9 gerade die Frage der Gemeindevertretung und die Art der Bildung derselben den Landesgesetzen offenlasse und es umso weniger angemessen erscheine, denselben auch nur durch eine provisorische Maßnahme vorzugreifen. Gegen diesen Erlaß sei nun von dem böhmischen Landesausschuß eine Vorstellung10 eingelangt, und da es sich gleichsam hier um eine Entscheidung in eigener Sache handelt, so erbitte sich der Staatsminister hierwegen die Meinung der hohen Konferenz. Nachdem Ritter v. Schmerling den fraglichen Erlaß dem Ministerrate vorgelesen hatte, bemerkte er weiter, daß in der vorliegenden Vorstellung die in dem obigen Erlasse angeführten Gründe, welche dieser Maßregel entgegenstehen, keineswegs widerlegt sind und bloß Opportunitätsrücksichten geltend gemacht werden, auf die einzugehen er nicht in der Lage ist. Er ist demnach der Meinung, daß dieser Vorstellung keine Folge zu geben wäre und bei der früheren Entscheidung aus den geltend gemachten Gründen beharrt werde. Diese Frage, erinnert noch schließlich der Staatsminister, verlange auch schon deshalb eine sehr vorsichtige Behandlung, weil sie eben von der tschechischen Partei ausgeht, die bekanntlich nichts im Interesse der Regierung tut, vielmehr nichts unversucht läßt, was sie zu ihren Zwecken dienstlich machen könnte.

Dem Ministerrat ergab sich dagegen keine Einwendung11.

III. Verbot der Annahme ausländischer Orden für Beamte und Militärpersonen

In Erwägung, daß die Verleihungen ausländischer Orden an österreichische Untertanen in großartiger Weise überhandnehmen, und in dem Anbetrachte, daß in letzteren Jahren bei den Bewerbungen um derlei Orden große Unzukömmlichkeiten und Mißbräuche vorkommen, brachte der Kriegsminister in Antrag, es wolle sich die Regierung entschließen zu verordnen, daß in Zukunft den Beamten und dem Militär die Annahme von fremden Orden nicht gestattet sei, wobei jedoch rücksichtlich des Militärs die Ausnahme Platz greifen dürfte, daß von dieser Maßregel die vor dem Feinde erworbenen fremden Orden ausgeschlossen bleiben12.

Der Minister des Äußern unterstützte diesen Antrag, weil in der Tat in dieser Beziehung großartige Mißbräuche geschehen und sehr häufig reine Betteleien vorkommen, die nicht immer abzuweisen sind, daher es sehr angezeigt wäre, allen || S. 225 PDF || diesen Übelständen endlich Einhalt zu tun, was durch die vorgeschlagene Maßnahme wohl am besten und einfachsten erreicht sein würde. Der Polizeiminister kann sich dagegen von der Zweckmäßigkeit dieser Maßregel und von der Möglichkeit ihrer praktischen Durchführung nicht überzeugen. Es sei dies ein schöner katonischer Grundsatz, der aber bei den gegenwärtigen Verhältnissen auf große Hindernisse stoßen würde und bei dem, wenn schon bei uns dessen Realisierung versucht werden wollte, höchstens dann ein Erfolg erwartet werden könnte, wenn dieses überall als allgemeiner Grundsatz angenommen würde. Da nun für das letztere keine Aussicht vorhanden ist, so könnte Votant das vorgeschlagene Mittel nur abraten.

Dieser Ansicht pflichteten auch alle übrigen Stimmführer bei, indem sie wohl im Prinzipe gegen eine etwaige Maßnahme in dieser Beziehung nicht ankämpften, jedoch sich der Überzeugung nicht entziehen konnten, daß das vorgeschlagene Mittel ohne Reziprozität nicht durchführbar sei13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 3. Februar 1862. Empfangen 4. Februar 1862. Rechberg.