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Nr. 207 Ministerrat, Wien, 7. März 1862 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 3.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling; BdR. Erzherzog Rainer 24. 3.

MRZ. 1011 – KZ. 763 –

Protokoll II des zu Wien am 7. März 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Vorsichtsmaßregeln gegen Demonstrationen am 13. März

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, daß, nachdem mancherlei Anzeichen auf Demonstrationen am 13. März1 schließen lassen, polizeilicher- sowie militärischerseits im eintretenden Falle mit aller Energie, Vorsicht und im engsten Einvernehmen vorzugehen sein werde, um unzulässigen Reden, Gesängen und feierlichen Aufzügen unter Vortragung von Fahnen entgegenzutreten und Kompromittierungen des Militärs vorzubeugen. Der Besuch der Kirchhöfe sei nicht zu verhindern. Aber um etwaigen Ausschreitungen entschieden begegnen zu können, wäre angezeigt, heuer eine etwas größere militärische Bereitschaft anzuordnen.

Der Polizeiminister äußerte, er gedenke, um prophylaktisch zu wirken, den Hausbesitzer Much, der sich als Hauptagitator für das Andenken an den März 1848 hervortut, zu sich rufen zu lassen und ihn für Exzesse verantwortlich zu erklären2. Zur Absperrung des Kirchhofes könne erst dann geschritten werden, wenn sich ein revolutionärer Trauerzug demselben nähert. Die Abhaltung von Begräbnissen am 13. März könne nicht wohl gehindert werden, obgleich sich die Leichenzüge durch Demonstrationssüchtige vergrößern dürften. Der Staatsminister hielt es für angezeigt, durch den Erzbischof der Abhaltung von Trauergottesdiensten an diesem Tage vorbeugen zu lassen. Der Beteiligung der Studenten würde durch Androhung der Relegation am wirksamsten zu begegnen sein. Der Kriegsminister deutete auf die Sperrung der dem Friedhof nächstgelegenen drei Linien hin, im Falle eines bedenklichen Charakters der Volksbewegung, und sicherte zu, daß er auch seinerseits darauf bedacht sein werde, damit sich Militär und Polizei über alle zu ergreifenden Maßregeln genauestens verständigen3.

II. Überwachung der Turner- und Studentenvereine

Se. Majestät der Kaiser geruhten die sorgfältige Überwachung der Studentenverbindungen und der Turnvereine nachdrücklich zu empfehlen. Die deutschen Turnvereine stehen unter der Österreich feindlichen Leitung des Nationalvereines. Man müsse hindern, daß die österreichischen Turnvereine in diesen Organismus hineingezogen werden, was insbesondere durch Teilnahme der Österreicher an dem für den Monat Juni nach Heidelberg einberufenen Turnertag herbeigeführt werden würde. Man wolle sich durch die Turner in allen Ländern eine revolutionäre Armee organisieren. Mögen auch die Landsmann- und Burschenschaften bisher zum Teil bloß den Charakter geselliger Wirtshausvereine haben, so bedürfen sie doch einer fortgesetzten Invigilierung, weil sich in denselben nur zu leicht der Nationalitätsschwindel entwickelt und sie zu einem politischen Werkzeug gebraucht werden4.

III. Stand mehrerer reichsrätlicher Verhandlungsgegenstände

Se. k. k. apost. Majestät geruhten Allerhöchstsich über den Stand mehrerer reichsrätlicher Angelegenheiten Auskünfte erteilen zu lassen.

Im Laufe der diesfälligen Besprechung äußerte der Staatsminister , daß der Mühlfeldsche Antrag in Religionssachen gar nicht werde in Verhandlung gebracht werden, und, würde es versucht, müsse die Regierung mit Hinweisung auf die Verhandlungen in Rom ablehnen, darauf einzugehen5.

Gegen den Taschekschen Antrag bezüglich der Unabhängigkeit des Richteramtes habe sich der Staatsminister bereits im Ausschusse erklärt. Se. Majestät bemerkten hierauf Ag., daß im Fall dieser Antrag wiederholt auftritt, demselben entgegengetreten werden müsse, da man nicht zugeben kann, daß sich im Richterstand eine Art status in statu bilde6.

Über die vom Polizeiminister gegebenen Auskünfte wegen der Aufhebung des Genossenschaftszwanges geruhten Se. Majestät hervorzuheben, daß wenigstens die Auflösung der bestehenden Genossenschaften zu verhindern wäre7.

Als der Minister des Äußern der vom reichsrätlichen Ausschusse erhobenen Anstände gegen die Bezüge des Botschafters zu Rom und den Bestand der kaiserlichen Gesandtschaft bei dem Könige von Neapel erwähnte, äußerte der Staatsminister , daß die Verteidigung dieser Posten im Reichsrate selbst mit Erfolg geführt werden dürfte, indem es nicht angehe, einem von Sr. Majestät unter Zusicherung bestimmter Bezüge auf einen Posten Ah. berufenen Funktionär wie Baron Bach diese Bezüge zu schmälern. Der Bestand einer Gesandtschaft am Hoflager König Ferdinands II. rechtfertige sich durch den Umstand, daß Österreich das Königreich Italien nicht anerkannt hat und der genannte Souverän für uns noch immer als || S. 320 PDF || legitimer Herrscher gilt, und wäre eine öffentliche Diskussion über diesen Punkt nicht zu scheuen8.

IV. Verbot der Annahme ausländischer Orden für Beamte und Militärpersonen

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die im Ministerrat bereits einmal besprochene Frage in Anregung zu bringen, ob die Annahme fremder Orden durch k. k. Untertanen, welche in Zivil- oder Militärdiensten stehen, nicht zu verbieten sei, und zwar unter gleichzeitiger Einstellung der Ah. Verleihung österreichischer Orden an Ausländer9. Bloß die Dekorierung für vor dem Feind erworbene militärische Verdienste wäre hievon auszunehmen. Durch Annahme dieses in England stets beobachteten Systems würde vielen ärgerlichen Mißbräuchen und herabwürdigenden Schritten, ja selbst strafbaren Konnivenzen, um Dekorationen zu erwirken, gesteuert.

Der Kriegsminister äußerte, daß er in dieser Beziehung Vorgänge in Erfahrung gebracht habe, die ans Unglaubliche grenzen und bewiesen, wie sehr die Ordensjägerei den Staatsinteressen nachteilig ist. Der Minister des Äußern bestätigte aus seiner Erfahrung, daß die Sucht nach Dekorationen manchmal selbst vor den niedrigsten Mitteln nicht erschrickt10; andererseits sei nicht zu verkennen, daß man sich durch Einstellung der Verleihung österreichischer Orden an Ausländer eines sehr wirksamen Mittels beraubt, Freunde zu gewinnen oder zu belohnen. Der Polizeiminister teilte diese letztere Ansicht und bemerkte, es würde die plötzliche Annahme des englischen Systems eine mit der dermaligen in Ordenssachen aktiv und passiv bestehenden Gepflogenheit im grellsten Widerspruch stehende Maßregel sein, deren an sich sehr triftiger Grund nicht gewürdigt werden würde.

Se. Majestät geruhten schließlich, diesen Antrag, dem eine patriotische Idee zum Grunde liegt, der reiflichen Erwägung zu empfehlen11.

V. Einleitungen zur Beratung der Reform des Deutschen Bundes

Der Minister des Äußern besprach die demnächst zu treffenden Einleitungen, um die Reform des Deutschen Bundes in Verfolg der von hier aus gegebenen Zusicherungen auf eine unseren Interessen wie auch unseren jetzigen staatsrechtlichen Verhältnissen entsprechende Weise ins Leben zu führen12.

Vorerst handelt es sich darum, den uns befreundeten deutschen Regierungen die Grundzüge unseres Reformprojekts mitzuteilen und dieselben zu bestimmen, in unaufsichtiger Weise mittels ihrer in Wien akkreditierten Bevollmächtigten darüber || S. 321 PDF || vorläufig zu verhandeln. Das diesseitige Projekt geht im wesentlichen dahin, zu Frankfurt eine legislative Versammlung von Delegierten der Volksvertretungen aller deutschen Staaten zu bilden, neben welcher Versammlung eine besonders zu kräftigende Exekutive von etwa drei Mitgliedern zu bestehen hätte. Das aktive und passive Wahlrecht stünde in Österreich den Mitgliedern des Herren- und Abgeordnetenhauses des engeren Reichsrates zu. Den Beschlüssen der Delegiertenversammlung könnte in der Regel keine unmittelbare Wirksamkeit für die im engeren Reichsrat vertretenen Länder zugestanden werden, sondern es hätten dieselben erst eine Vorlage für den Reichsrat zu bilden, welche im verfassungsmäßigen Wege Gesetzeskraft erhielte. Selbstverständlich wären Beschlüsse über diejenigen Angelegenheiten, worüber die deutsche Bundesversammlung schon derzeit nach Bundesrecht selbständig beschließt — z. B. die Matrikularbeiträge, Bundesfestungen etc. — auch fortan unmittelbar zu vollziehen sein. Bei der Größe und Wichtigkeit des Stoffes wäre das Material gruppenweise zu sondern und in Verhandlung zu nehmen. Se. Majestät der Kaiser geruhten die möglichste Umsicht bei Festsetzung des Wirkungskreises der Delegiertenversammlung sowie der Exekutive anzuempfehlen. Der Polizeiminister , welcher besorgte, daß der Reichsrat auf die Wahl der Delegierten nicht werde eingehen wollen, glaubte, daß diese Wahlen besser den Landtagen übertragen werden dürften.

Von Seite der übrigen Stimmführer wurde gegen die Anträge des Ministers des Äußern keine Erinnerung erhoben13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, 21. März 1862. Empfangen 24. März 1862. Erzherzog Rainer.