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Nr. 388 Ministerrat, Wien, 2. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 3. 9.), Krauß 6. 9., Bach 4. 9., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 11. 9., Thun 4. 9., Csorich, Kulmer; abw. Stadion.

MRZ. 3596 – KZ. 2966 –

Protokoll der am 2. September 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Landesverfassung für Galizien

Der Minister des Inneren Dr. Alexander Bach brachte zu Anfange der Sitzung die hier angeschlossene Landesverfassung und Landtagswahlordnung für die Königreiche Galizien und Lodomerien mit den Herzogtümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogtume Krakau zum Vortragea .1

Er bemerkte, daß dieselben nur die Stilisierung dessen sind, was diesfalls in dem au. Vortrage an Se. Majestät vorgeschlagen und von Allerhöchstdemselben genehmiget worden ist. Der Minister Dr. Bach habe beide mit dem Landeschef Grafen Gołuchowski noch einmal im Detail geprüft und besprochen und es seien nur einige wenige minder bedeutende Änderungen und paar Zusätze und Ergänzungen als wünschenswert und zweckmäßig erkannt worden. Solche sind die in dem § 20 der Landesverfassung enthaltene Anordnung, daß die zum Austritte bestimmten Abgeordneten ihre Stellen als Mitglieder der Kurie und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, insolange behalten, bis die neuen Wahlen für diese Stellen stattgefunden haben, und der am Schlusse des § 69 vorkommende Satz, daß die Regulierung ihrer (der galizischen Kreditanstalt) Verhältnisse im Wege der Landesgesetzgebung zu erfolgen habe. Dieses sei deshalb als notwendig erkannt worden, damit der galizische Landtag Gelegenheit finden könne, sich auszusprechen und zu entscheiden, wie die dortige Kreditanstalt von den statutenmäßigen Organen verwaltet werde.

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß glaubte hier nur, unter Darstellung der früheren Verhältnisse des galizischen Landtages, an welchem meistens nur die adeligen Grundbesitzer teilgenommen haben, während künftig voraussichtlich die Bauern und Bürger die Majorität darin bilden werden, bemerken zu sollen, daß es für die adeligen Grundbesitzer sehr beunruhigend wäre, wenn über die von ihnen gegründete Kreditanstalt die Bauern und Bürger in der Majorität absprechen sollten. Der Minister Baron Krauß würde es daher zweckmäßig finden, die Vertretung der Kreditanstalt von der|| S. 236 PDF || Landevertretung zu trennen und noch vor dem Zusammentreten des Landtages eine provisorische Anordnung wegen Einberufung der Generalversammlung des Kreditvereins zu treffen. Das Verhältnis des Landtages zu der Kreditanstalt wäre einer besonderen Verordnung vorzubehalten.

Der Minister Dr. Bach übernahm es, mit Rücksicht auf diese Andeutungen, die nötige Änderung vorzunehmen und das Weitere gleichzeitig zu verfügen.b

Zu § 16 der Wahlordnung sei, um die Wahlberechtigung nicht zu sehr zu vermehren, ein Korrektiv in Absicht auf den Zensus als wünschenswert erkannt worden, welches darin zu bestehen hätte, daß nur dann, wenn nicht der vierte Teil derjenigen Grundbesitzer erreicht wird, welche an der Grundsteuer 1 fr. Konventionsmünze bezahlen, unter den Betrag von 9 f. Konventionsmünze, jedoch nie unter 1 f. hinabzugehen sei.

Zu §§ 17 und 18. In diesen Paragraphen wäre aus dem Ausdrucke „im Kronlande ansässig“ das Wort „ansässig“ wegzulassen, weil eine solche Bestimmung in den anderen Provinzen nicht besteht und weil dadurch die anderwärts Begüterten und im Auslande befindlichen reicheren und besseren Individuen von der Wahlberechtigung ausgeschlossen werden könnten.

Im § 19 wäre auch noch die Zurechnung der Steuer zwischen Mann und Frau aufzunehmen.

Der Minister Graf Thun kam bei diesem Anlasse wieder auf die schon früher geäußerten Bedenken zurück. Galizien soll ein Kronland sein und faktisch werde es zu drei Kronländern mit abgesonderter Vertretung, Besteuerung, Landesgesetzgebung und Gebietseinteilung gemacht. Es werde zwar ein Statthalter und ein Zentralausschuß zur Darstellung der Einheit beantragt, allein, der Zentralausschuß, welchem im § 73 selbst die Berechtigung abgesprochen wird, Vorschläge zu erstatten, sei eine wahre Nullität. Graf Thun glaubt, daß dadurch das in der Reichsverfassung gegebene Versprechen nicht gelöst werde. Die Landtage sollen nach der Reichsverfassung das Recht haben, die Landesverfassung zu revidieren und ihre Anträge dem Reichstage darüber zu erstatten2. Dazu werde es in Galizien nicht kommen und von einer Abänderung der Verfassung keine Rede sein können, weil darüber erst dann verhandelt werden könnte, wenn zwei Kurien sich diesfalls einigen, was wohl schwerlich geschehen werde. Graf Thun besorgt sogar, daß man Anstand nehmen werde, auf die so geartete Landesverfassung den Eid abzulegen, und daß ihre Kundmachung einen sehr üblen Eindruck verursachen werde. Er würde es für besser halten, dermal lieber keine als eine solche Landesverfassung zu geben. Hält man es für leichter, mit Kurien als mit dem Landtage zu regieren, so scheine es ihm besser, einen solchen Versuch lieber anderwärts als in Galizien zu machen.

Dagegen erinnerte der Minister Dr. Bach , daß die vorliegenden Ausarbeitungen nach den von Sr. Majestät Ah. genehmigten Ministerratsbeschlüssen verfaßt worden seien und es nun nicht mehr an der Zeit sein dürfte, Einwendungen dagegen im Prinzipe zu erheben. In den Kurien habe man munizipale Körper, das munizipale Element bewahren und dadurch auch vermeiden wollen, daß nicht alles in einem Schwerpunkte|| S. 237 PDF || zusammenkomme, wie es auch in anderen Kronländern der Fall ist. Ein komplizierter Vorgang sei besser als ein überstürzter. Das Zentralorgan (der Zentralausschuß) gehe aus den Kurien hervor und werde nur dann berufen, wenn es notwendig, und nur zu einer bestimmten Beratung und habe aus guten Gründen kein Recht zur Initiative, weil es nicht gut ist, daß Verfassungsänderungen häufig vorgenommen werden; unmöglich sei es indessen nicht, daß sich zwei Kurien einigen und der Zentralausschuß sodann zusammenberufen werde. Die Verfassung gar nicht hinauszugeben wäre gegen das gegebene Wort und eine Undankbarkeit gegen die vielen treuen Untertanen des Landes. Männer, welche das Land genau kennen, sprachen sich dahin aus, daß die in der vorgeschlagenen Art hinauszugebende Landesverfassung die dem Lande beliebteste Form sei, und der Finanzminister glaubte nur noch beisetzen zu sollen, daß, was an verfassungsmäßigen Rechten versprochen wurde, dem Lande durch die in der Rede stehende Verfassung gewährt werde, daß durch die Kurien dem Lande der Vorteil gewährt werde, ihre Angelegenheiten in der Nähe vertreten zu sehen, während nur die allgemeinen Landesangelegenheiten in der Mitte des Landes beraten werden, und daß ein übler Eindruck auf die Bevölkerung überhaupt nicht, wohl aber auf die Feinde der Regierung und des Landes zu erwarten sei.

Hinsichtlich der Bukowina bemerkte der Minister des Inneren nur, daß daselbst 26 Vertreter, acht aus den Höchstbesteuerten, sechs aus den Städten und zwölf aus den übrigen Gemeinden bestehen sollen.

Die übrigen Stimmführer des Ministerrates, mit Ausnahme des Grafen Thun, erklärten sich mit den Anträgen des Ministers Dr. Bach einverstanden, wornach derselbe nun die obige Landesverfassung und Landtagswahlordnung im Namen des Ministerrates zur Ah. Genehmigung Sr. Majestät vorlegen wird3.c

II. Besetzung der Statthalterstelle in der Bukowina

Hierauf stellte der Minister des Inneren die Notwendigkeit dar, bald einen Vorschlag zur Besetzung der Statthalterstelle für die Bukowina zu erstatten4, wozu er nach gepflogener Rücksprache mit dem Landeschef Grafen Gołuchowski den dermaligen Chef der Gubernialkommission in Krakau, Hofrat Ettmayer, mit Zustimmung des Ministerrates in Antrag brachte. Seine Genüsse als Statthalter in Czernowitz würden in 5000 f. Gehalt und 2000 f. Funktionszulage bestehen, und da derselbe dermal 4000 f. Gehalt, 1000 f. Personalzulage und 3000 f. Funktionsgebühr, somit zusammen 8000 f. genießt, so dürfte ihm für die Zukunft das abgängige Tausend auch ad personam belassen werden, mit welch letzterem Antrag der Herr Finanzminister nicht einverstanden war5.|| S. 238 PDF ||

Gleichzeitig eröffnete der Minister Dr. Bach, daß er die Absicht habe, dem Hofrate Czetsch die Präsidentur der Grundentlastungskommission in Lemberg zu übertragen beziehungsweise ihn dafür in Antrag zu bringen, wogegen sich gleichfalls keine Erinnerung ergab6.

III. Judenkontribution in Ungarn

Hinsichtlich der Judenkontribution in Ungarn, bemerkte der Minister Dr. Bach weiter, habe sich der Ministerrat in dem Beschlusse geeiniget, bei Sr. Majestät zu bevorworten, diese Kontribution ganz aufzulassen oder doch in einen Schulfonds zu verwandeln7. Der Zivilkommissär Baron Geringer habe hierüber Verhandlungen gepflogen, wobei man sich mit Ausnahme einer Stimme dafür erklärte, es von dieser Strafkontribution abkommen zu lassen, wofür man eine Million zu Zwecken dder Schule und des Unterrichtesd in acht halbjährigen Raten zu zahlen und in Staatspapieren fruchtbringend anzulegen versprach. Baron Geringer legte den Entwurf der diesfalls zu erlassenden Verordnung vor. Der erwähnte Betrag wäre nach dem Toleranzsteuerschlüssel umzulegen8.

Der Minister des Inneren erklärte sich einverstanden, und der Ministerrat stimmte ihm bei, daß der erwähnte Betrag zu Schulzwecken und zugleich für den Kultus wegen der diesfalls unter den Juden bestehenden Szission zu verwenden und in diesem Sinne der au. Vortrag an Se. Majestät zu erstatten sei. Auf die deswegen von den Judengemeinden in Preßburg und im Saroser Komitate erhobene Einwendung, daß sie sich in der Revolutionszeit gut benommen haben, daher von dieser Zahlung freizulassen wären, wäre aus dem Grunde keine Rücksicht zu nehmen, weil der Zweck des gedachten Fonds zum Nutzen der gesamten ungarischen Judenschaft gereichen soll9.

IV. Organisierung der Stadthauptmannschaft in Brünn

Die von dem Minister des Inneren nach der Analogie in den anderen Provinzen und mit Berücksichtigung des strengen Bedürfnisses in Antrag gebrachte Organisierung der Polizeidirektion10 für Brünn (mit einem Polizeidirektor, Oberkommissären, der nötigen Anzahl von Unterkommissären und anderen Bediensteten und Beibehaltung des exponierten Kommissariates zu Oderberg, welche eine jährliche Gesamtauslage von 16.600 f. erfordern würden) erhielt gleichfalls die Zustimmung des Ministerrates11.

V. Vier Todesurteile

Der Justizminister Ritter v. Schmerling referierte hierauf die Todesurteile:|| S. 239 PDF ||

a) gegen Anton Miklautz wegen des Verbrechens der Verfälschung öffentlicher, als Münze geltender Kreditpapiere; b) gegen Karl und Joseph Wimmer wegen eines gleichen Verbrechens; c) gegen den 21 Jahre alten und verführten Wenzel Janku wegen des Verbrechens des Meuchelmordes, und d) gegen den Paul Puczola und die Maria Buda wegen Mordes und Gattenmordes, mit Unterstützung des Antrages sämtlicher Justizinstanzen, den zu a), b) und c) Genannten die Todesstrafe nachzusehen und dem Obersten Gerichtshofe zu überlassen, dafür eine zeitliche Strafe zu bemessen; dagegen aber gegen die zu d) erwähnten Verbrecher der Strenge des Gesetzes den Lauf zu lassen, weil diese das Verbrechen mit besonderer Grausamkeit verübt haben und dies erst in Mai d.J. geschah, daher die bald nachfolgende Strafe den lebhaftesten Eindruck zu machen nicht verfehlen dürfte.

Gegen diese Anträge ergab sich keine Erinnerung12.

VI. Strafnachsicht für Völkl

Der Justizminister bemerkte weiter, von Sr. Majestät ein Ah. bezeichnetes Gesuch der Gattin des Dr. Völkl erhalten zu haben, worin entweder um Strafnachsicht für denselben oder um die Bewilligung, nach Amerika auswandern, gebeten wird. Der Justizminister erinnerte, daß Völkl erst vor wenigen Monaten wegen Aufruhres und strafbarer Beteiligung an den Oktoberereignissen auf fünf Jahre verurteilt wurde, folglich schon zwei Jahre nach dem unterdrückten Aufruhr, weshalb auch nicht angenommen werden könne, daß er zu hart behandelt worden sei. Übrigens sei Völkl ein Subjekt vom schlechten Rufe, welcher viele ins Verderben gebracht hat.

Der Justizminister findet keinen Grund, auf die Nachsicht der Kerkerstrafe für Völkl und noch weniger auf die Bewilligung zur Auswanderung nach Amerika, wo er sich zudem als Agent nicht erhalten könnte, anzutragen.

Der Ministerrat teilte diese Ansicht13.

VII. Strafnachsicht für Flick

Derselbe Minister erbat sich die sofort erteilte Zustimmung des Ministerrates, dem hier in Strafe befindlichen Studenten Flick, welcher wegen der Oktoberereignisse, wobei er aber keine hervorragende Rolle spielte, auf ein Jahr verurteilt wurde, nachdem er über ein Jahr in Untersuchungshaft war, und von seiner Strafe bereits [fünf] Monate abgebüßt hat, Sr. Majestät speziell zur Nachsicht des Strafrestes in Antrag zu bringen, und zwar noch vor der Vorlegung der Totalverzeichnisse über die weiter zu Begnadigenden, welche Verzeichnisse aus Lemberg noch fehlen, weil die Gesundheit dieses Studenten sehr geschwächt ist und das Gericht und die Strafhausverwaltung auf diese Nachsicht antragen14.

VIII. Organisierung der Finanzbehörde in Siebenbürgen

Gegen die von dem Finanzminister in Antrag gebrachte vorzüglich wegen der direkten Steuern notwendig erkannte Organisierung der Finanzbehörde in Siebenbürgen (mit einem Finanzdirektor, sechs Räten und dem sonst erforderlichen Personale, dann vier Bezirksbehörden) und den diesfalls an Se. Majestät zu erstattenden au. Vortrag ergab sich keine Erinnerung15. Ebenso wurden

IX. Verhandlung mit Bayern über die Zollkontrolle

die Ansichten des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherrn v. Bruck hinsichtlich der Verhandlungen mit Bayern ewegen einigen Ausgleichnungen der Territorialgrenzen nach dem gepflogenen Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Inneren wegen der Zollkontrolle und wegen der Schiffahrte gebilliget16.

X. Aufhebung der Beschränkungen beim Personentransport

Derselbe Minister besprach weiter den Gegenstand wegen der Personenbeförderung durch die k.k. Postanstalt17. Er bemerkte, daß der gewesene Hofkammerpräsident Baron Kübeck im Jahre 1845 angetragen habe, alle Beschränkungen in Beziehung auf den freien Personentransport aufzuheben18. Das Einkommen an Steuer von den Stellfuhren sei nur ein unbedeutendes und es seien Menge Plackereien damit verbunden. Wenn die Freiheit bei dem Personentransport gewährt wird, so sei zu erwarten, daß sich Privatmessagerien nach allen Richtungen bilden werden, die dann einer angemessenen Abgabe unterzogen werden könnten. Dieser Vortrag des Baron Kübeck sei unerledigt liegen geblieben und endlich zurückgestellt worden.

Der Minister Freiherr v. Bruck hat diesen Gegenstand neuerdings mit den Postdirektoren verhandelt, welche sich alle dafür erklärten, alle Beschränkungen beim Personentransporte aufzuheben und die Stellfuhren von jeder Bezahlung freizulassen. Um jedoch die Postmeister für den ihnen aus dieser Freiheit zugehenden Nachteil zu entschädigen, wurde der Antrag gestellt, daß jene, welche solche Unternehmungen gründen wollen, zwar das Recht haben sollen, eigene Relais zu stellen, daß sie aber den Postmeistern, wenn diese die Pferde gegen eine bestimmte Bezahlung beistellen wollen, davon aber kein Gebrauch gemacht wird, für jede Post und Pferd 4 Kreuzer, wollten aber die Postmeister die Pferde nicht beistellen, nur 2 Kreuzer per Post und Pferd zu entrichten haben.|| S. 241 PDF ||

Der Minister Freiherr v. Bruck erbat sich die Zustimmung des Ministerrates, ob in dieser Weise der Vortrag an Se. Majestät zu erstatten sei.

Über die Bemerkung des Finanzministers , daß bei dem in Frage stehenden Gegenstande dreierlei Rücksichten, nämlich polizeiliche, Post- und Finanzrücksichten zu beachten sind, und über dessen ausgesprochenen Wunsch, daß über diese Sache, wobei ein Zweig des Staatseinkommens aufgegeben werden soll, noch vorläufig schriftliche Rücksprache mit der Finanzverwaltung gepflogen werden möge, wurde (auch mit Zustimmung des Freiherrn v. Bruck für diesen Fall, jedoch mit Verwahrung gegen solche dem raschen Geschäftsgang abträgliche Rücksprachen von seiner Seite im Prinzipe) beschlossen, diesen Gegenstand an den Finanzminister zu leiten19.

XI. Schulgelder an den Rechtsakademien in Ungarn und Kroatien

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun brachte endlich die bereits in einem früheren Ministerratsprotokolle vorgekommenen und verhandelten Schulgelder an den Rechtsakademien in Ungarn und Agram nochmals zur Sprache20. Er bemerkte, daß die Bestimmung von Pauschalien statt des Schulgeldes für die Professoren an diesen Akademien darin eine große Schwierigkeit finde, daß an den geringeren Universitäten Gratz, Olmütz und Innsbruck die Professoren 1000 f. Gehalt und das Vorrückungsrecht in 1200 f. und 1400 f. haben und daß die Professoren an den gedachten Rechtsakademien, welche denselben Gehalt genießen, durch die Bewilligung von Pauschalien besser gestellt würden als die Professoren an jenen Universitäten f. Dagegen wurde von dem Finanzminister erinnert, daß die von ihm angedeuteten Pauschalien (ohne an den Gehalten etwas zu ändern) nur den Ersatz für das entgangene Schulgeld darzustellen haben, welches Schulgeld, wie er besorgt, die in Ungarn und Kroatien studierenden, größtenteils mittellosen Jünglinge nicht entrichten könnten.

Nach der Ansicht des Grafen Thun hat die Bewilligung von Pauschalien auch das gegen sich, daß die vorzüglichen Professoren Rechnung auf eine größere Anzahl von Schülern und daher auch auf ein ergiebigeres Schulgeld machen können, was bei Pauschalien nicht wohl ausgeglichen werden könnte.

Hierüber wurde vom Ministerpräsidenten bemerkt, daß die gegenwärtig allerdings nicht bestimmbaren Pauschalien erst nach einer Zeit, allenfalls nach dem Schlusse des ersten Semesters festgesetzt werden könnten.

Ein definitiver Beschluß über diesen Gegenstand wurde in dieser Sitzung nicht gefaßt21.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 8. September 1850.