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Nr. 330 Ministerrat, Wien, 26. April 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 27. 5.), Krauß 29. 4., Bach 29. 4., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 27. 4., Thun, Kulmer 27. 4., Degenfeld; abw. Gyulai, Stadion.

MRZ. 1692 – KZ. 1401 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 26. April 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Verhandlung über die Regelung der Territorial- und Verkehrsverhältnisse der Donauschiffahrt

Der Handelsminister referierte über die von der königlich bayrischen Regierung in Anregung gebrachte Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau und deren Nebenflüssen, über die Hoheitsrechte auf der Donaustrecke zwischen Kreitelstein und Jochenstein und über die Modalitäten der Grenzaufsicht und Verkehrskontrolle auf jener Donaustrecke und den übrigen Grenzflüssen1.

Die Anträge des Ministers sind in den beiliegenden Noten vom 12. Februar und 15. April 1850 formulierta und vom Ministerrate mit nachstehenden wenigen Modifikationen angenommen worden. Zu A § 7 sei der Zwischensatz „so wie auf jener Strecke des Inns in der Umgebung von Passau, welche ausschließliches Eigentum Bayerns ist“ wegzulassen.

Zu § 13 schien das Anerbieten zur Verpflichtung, „alle im Fahrwasser sich befindenden Hindernisse der Schiffahrt wegzuräumen“ zu umfassend, daher statt „alle“ zu setzen beliebt wurde „die“.

Ebenso fand es der Minister des Inneren bedenklich, alle in diesem Paragraphen enthaltenen Verbindlichkeiten sowie die Wirksamkeit der im folgenden § 14 gedachten Kommission von Seite Österreichs auf die ganze Donau und alle ihre Nebenflüsse auszudehnen, weshalb über Vorschlag des Handelsministers selbst die Beschränkung der diesfälligen Bestimmungen auf die obere Donau bis Wien angenommen wurde.

Zu B § 19 behielt sich der Minister des Inneren vor, bezüglich der vorgeschlagenen Grundlage der neuen Grenzbestimmung die nähere Nachforschung in den hierwegen früher verhandelten Akten bei seinem Ministerium zu pflegen, und erbat sich zugleich|| S. 332 PDF || vom Handelsminister die Mitteilung der dortseitigen, auf diesen Gegenstand bezüglichen Papiere.

Nachdem solchergestalt die Anträge ad A und B punktweise beraten, jene ad C aber dem wechselseitigen Einverständnisse des Finanz- und Handelsministers überlassen worden waren, erhielt der letztere die Zustimmung des Ministerrats, auf Grundlage dieser Anträge mit dem königlich bayrischen Gesandten Grafen Lerchenfeld hierwegen in vorläufige Unterhandlung zu treten2.

II. Errichtung eines Konsulats in San Francisco

Aus Anlaß eines Einschreitens mehrerer Schiffsreeder um Schutz der österreichischen Schiffe in Kalifornien stellte der Handelsminister den Antrag, zu San Francisco in Kalifornien ein k.k. Konsulat zu errichten und den für diesen Posten empfohlenen John Gower zum unentgeltlichen Konsul zu bestellen3.

Mit Zustimmung des Ministerrats wird der Handelsminister den Vortrag an Se. Majestät erstatten4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 30. April 1850.