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Nr. 100 Ministerrat, Wien, 10. August 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. fehlt; BdE. 11. 8. und anw. Latour, Krauß, Bach, Schwarzer, Doblhoff; abw. Wessenberg, Hornbostel; BdE. Franz Karl (15. 8.).

MRZ. 1989 – KZ. –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 10. August 1848.

I. Entsiegelung der kaiserlichen Gemächer

Der Justizminister teilt mit, daß er am 9. August 1848 zur Entsiegelung der Gemächer Sr. Majestät des Kaisers geschritten sei1.

II. Reorganisierung des Justizwesens im lombardisch-venezianischen Königreich

Derselbe verlas die entworfene Instruktion für den zur Reorganisierung des Justizwesens im lombardisch-venezianischen Königreiche abzuordnenden und zum Einvernehmen mit dem Ministerialkommissär Grafen Montecuccoli2 anzuweisenden Hofrat Pederzani. Die Hauptgrundsätze derselben sind: Belassung der dermalen Angestellten auf ihren Posten mit der vom Finanzminister gewünschten Einschränkung, insofern nicht wesentliche Bedenken gegen dieselben vorkommen; Aufrechthaltung der von der Zwischenregierung getroffenen Anordnungen insofern sie mit unsern Einrichtungen nicht im Widerspruche stehen; Besetzung der erledigten Stellen in der Regel mit Eingebornen; Einleitung zur Ausführung der Justizreformen im Geiste der den k. k. Staaten zugestandenen Freiheiten3.

III. Verhaltensempfehlungen an Windischgrätz

Der Kriegsminister verlas ein an den Kommandierenden in Böhmen Fürsten Windischgrätz zu erlassendes Schreiben, worin demselben mit Beziehung auf einige in der Reichsversammlung vorgebrachte Interpellationen4 empfohlen wird, zur Vermeidung jedes Vorwands zur Aufregung alle in die Augen fallenden militärischen Maßregeln auf das allernotwendigste zu beschränken und wegen Dislokation der Prager Truppen die geeigneten Anträge zu erstatten5.

IV. Entsendung Armand Marrasts als französischen Gesandten nach Wien; Einrücken Radetzkys in Mailand; Vertretung des Außenministeriums im Ministerrat

Der Minister des Inneren verlas zwei Schreiben des Ministers des Äußern, Baron Wessenberg, vom 6. August6, worin dieser 1. anzeigt, daß die französische Regierung A[rmand] Marrast als Gesandten nach Wien zu senden beliebt habe, und 2. bedauert, daß der Feldmarschall Graf Radetzky die ihm gemachten Waffenstillstandsanträge nicht angenommen habe7, und in der Besorgnis einer französischen Intervention bei etwaigem weitern Vordringen unsrer Truppen gegen Mailand den Grafen Montecuccoli wegen Beschleunigung der italienischen Pazifikationsangelegenheit angegangen zu haben versichert.

Gegen 1. ist nichts zu erinnern, nachdem – wie der Minister des Inneren auf Anfrage des Justizministers versicherte – auch wegen Anerkennung der französischen Republik unsererseits die erforderlichen Einleitungen getroffen worden sind8.

Die Mitteilung ad 2. behebt sich durch die inzwischen eingetroffenen Nachrichten über das Einrücken des Feldmarschalls in Mailand, macht aber zugleich den Abgang des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten im Sitze der Regierung sehr fühlbar9, so daß wegen Bestellung eines Vertreters dieses Ministeriums (wozu der Finanzminister den ungrischen Minister Fürsten Esterházy vorschlug, von dem jedoch, nach der Meinung des Grafen Latour, nicht vorauszusetzen wäre, daß er einen diesfälligen Antrag annehmen dürfte) beschlossen wurde, sich durch den Minister des Inneren an den ehemaligen Bundestagsgesandten Grafen Colloredo zu wenden10.

V. Aufstellung eines Freikorps für Schleswig-Holstein

Der Minister des Inneren eröffnete die Bedingungen, unter welchen die in Wien beabsichtigte Bildung eines Freikorps nach Schleswig-Holstein sich realisieren würde11.

Da in dieser Angelegenheit bereits eine Anfrage an Se. k. k. Hoheit den deutschen Reichsverweser ergangen und von Höchstdemselben die Hoffnung ausgesprochen worden ist, daß zur Beendigung des Krieges in Schleswig etc. eine Verstärkung der Bundestruppen || S. 555 PDF || nicht werde benötigt werden12, so wurde beschlossen, vor Erteilung der Genehmigung zur Bildung jenes Freikorps vorerst die Antwort Sr. k. k. Hoheit abzuwarten, inzwischen aber sowohl hievon die Beteiligten zu verständigen, als auch dem deutschen Reichsministerium die vorläufige Mitteilung über die Bedingungen zu machen, unter welchen die Aufstellung jenes Freikorps angeboten worden ist13.

VI. Zentralisierung der Unternehmungen zur Unterstützung der Notleidenden

Der Minister des Inneren referierte über eine Zusammentretung mit dem Gemeinde- und Sicherheitsausschusse der Stadt Wien wegen Zentralisierung der Unternehmungen zur Unterstützung der Notleidenden14.

Der wegen Beiziehung der Finanzquellen zu diesem Ende angegangene Finanzminister sagte deren Benützung mittelst der Nationalbank unter der Bedingung zu, wenn die Wiener Vorstadtgemeinden oder Innungen die Haftung für die Verteilung der Unterstützungsgelder übernehmen15.

VII. Subventionierung des Theaters an der Wien

Der Minister des Inneren ersuchte bei dem Umstande, wo die Sperrung des Theaters an der Wien wegen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers bevorsteht, den Finanzminister wegen einer Subvention zur Erhaltung dieses Theaters die geeigneten Verfügungen in Erwägung zu ziehen16, was derselbe – unter Beobachtung der gehörigen Vorsicht – mittelst Beiziehung eines aus dem Theaterpersonale selbst zu bildenden Komitees tun zu wollen zusicherte17.

VIII. Ansuchen der Akademischen Legion um Eisenbahnfreikarten

Der Minister der öffentlichen Arbeiten zeigte an, er sei von der Akademischen Legion um Eisenbahnfreikarten für 1800 angeblich zur Sicherung des Reichstags einzuberufende Urlauber dieser Legion angegangen worden.

Da die Sicherheit des Reichstags in keiner Weise bedroht und jedenfalls die bereits vorhandene bewaffnete Macht dazu hinreichend ist, so wurde beschlossen, diesem Begehren keine Folge zu geben18.

Ges. 15. August. Franz Karl. Vidi.