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Nr. 7 Ministerrat, Wien, 9. Dezember 1871

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. Auersperg (9. 12.); Lasser 14. 12., Holzgethan 14. 12., Banhans 16. 12., Stremayr 18. 12., Glaser 17. 12., Unger 20. 12., Chlumecký 23. 12.

KZ. 3796 – MRZ. 132

|| || Protokoll des zu Wien am [9.] Dezember 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Bericht des Statthalters Baron Koller über die Situation in Böhmen

I. ℹ️Der Ministerpräsident teilt die Schilderungen mit, die ihm der Statthalter Baron Koller nach seiner Rückkehr aus Pressburg über die Situation in Böhmen entworfen hat.1

Was das Volk anbelangt, entwickelte Baron Koller diesel|| || ben Ansichten, die auch der Ministerpräsident sowohl durch eigene Anschauung als aus der Konversation mit verschiedenen Persönlichkeiten bereits gewonnen, nämlich dass in der Bevölkerung nicht eine Spur von Aufregung zu finden ist. Wahrhaft trostlos aber seien die Wahrnehmungen, die der Statthalter bezüglich des Beamtenstandes in Böhmen gemacht hat. Die Autorität sei sichtlich gesunken, die Demoralisation im Beamtenstande greife in erschreckender Weise um sich. In der Staatsanwaltschaft geschehe es, dass, wenn die Polizeiorgane die Beschlagnahme eines Journals notwendig finden, der Staatsanwalt mit seiner Entschließung solange zögert, bis die ganze Auflage expediert ist, und höchstens einige Exemplare in den Kaffeehäusern aufgegriffen werden können. Hievon habe der Ministerpräsident bereits den Minister des Innern in Kenntnis gesetzt, und dieser sich mit dem Justizminister darüber || || [] für die [] sich ge[] er keiner [] in Prag [] dem Statthalter [] [e]ines der Unzu[rechnungsfähig]keit nahen Men[schen] []. ℹ️Es sei soweit [gekommen], dass der Polizeidirektor [im „Ta]gesboten“ Artikel gegen [den] früheren Statthalter einrücken ließ, wogegen letzterer [L]ügen enthaltende Erlässe, die er an den Polizeidirektor hinausgab, der „Politik“ zur „gefälligen Einsicht“ mitteilte.2 Auf diese Art sei die Autorität der Regierung gewahrt worden. In der Statthalterei habe er kaum das alte Verhältnis wiedergefunden. ℹ️Nach Rücksprache, die er mit den Beamten einzeln gepflogen, sei er aus den gegenseitigen Anklagen zu dem Schlusse gelangt, dass eigentlich niemand mehr [] ist, der sich eines korrekten || || Vorgehens rühmen kann. Der provisorische Finanzlandesdirektor, über die bei den Journalen ausstehenden Forderungen des Ärars an Zeitungsstempel und Inseratengebühren befragt, habe selbe als ganz unbedeutend bezeichnet. Als der Statthalter sich sofort den Ausweis vorlegen ließ, zeigte sich, dass diese unbedeutenden Rückstände in runder Summe 42.000 fl. betragen, wovon 17.249 fl. die „Narodni listy“ und 15.890 fl. die „Politik“ betreffen. Die Exekution sei bereits angeordnet, aber vom Grafen Hohenwart sistiert worden.3 Aus der ganzen Art und Weise, wie sich der Finanzdirektor gegen ihn gestellt hat, sei zu entnehmen gewesen, dass dieser Funktionär ganz denjenigen angehört, bei welchen eben die Rückstände ausstehen. Da der Posten des Finanzlandesdirektors dermal nur provisorisch versehen wird, so wäre die baldige Neubesetzung sehr erwünscht. Ähnliche Übelstände bestehen || || [] Dienst in []. [] Bericht [] [Min]isterpräsident [] Statthalter ge[] auszusprechen [] möge sich bemü[hen] []nkenden an sich [] zu kräftigen, [] schwieriger zu Behandelnden mit Strenge vorzugehen, und bezüglich derjenigen Persönlichkeiten, die sich soweit kompromittiert haben, dass ihr weiteres Wirken dort nicht möglich, oder von denen vorauszusehen ist, dass sie der Regierung nur Schwierigkeiten bereiten werden, die Anzeige an das Ministerium zu erstatten.

Der Finanzminister bemerkt, dass ihm von einer Sistierung der exekutiven Eintreibung nichts bekannt ist. Der die Finanzlandesdirektion interimistisch leitende Ministerial|| || rat Raisky sei ein durch[aus] ehrenhafter und braver Beamter, dem nur die nötige Energie abgeht.4 Bisher sei es ihm nicht gelungen, die entsprechende Persönlichkeit für die definitive Wiederbesetzung des Postens zu finden. Er werde sich aber bemühen, zu diesem Behufe irgendeine Kombination zu treffen. Der Handelsminister erklärt, er habe in Betreff der Leitung des Postdienstes, dem Baron Koller drei geeignete Beamte bezeichnet, die ihm zur Verfügung stehen, und demselben anheimgestellt, denjenigen zu benennen, den er selbst wünscht. Bezüglich des Telegrafendienstes werde er im Jänner künftigen Jahres die gänzliche Umgestaltung der Administration vornehmen.

Der Minister des Innern fügt bei, dass er wegen des Polizeidirektorspostens den Statthalter aufgefordert habe, einen Vorschlag zu erstatten, und || || [].5

II. Neuerliche Beratung über das Wahlrecht der Pfründenbesitzer in Oberösterreich

II. ℹ️ [Der Mini]ster des Innern [] [ver]anlasst, den Be[richt] [] l. M. über das [Wahlrecht] der Pfründenbesitzer [in Oberösterreich] nochmals zur Sprache zu bringen.6

Es sei ihm möglich gewesen, mit der Expedition der Entscheidung bis heute zuzuwarten. Den Statthalter habe er vorläufig von dem wahrscheinlichen Ausfall des Beschlusses vertraulich in Kenntnis gesetzt, damit derselbe alles vorbereitet halten, und die Herausgabe der Legitimationskarten rechtzeitig erfolgen könne. Heute liege die Notwendigkeit vor, die Entscheidung ablaufen zu lassen. Bisher habe er mit der Expedition warten zu sollen || || geglaubt, um einstweilen [den] Stand der ganzen Wahlangelegenheit in Oberösterreich und den Einfluss der Entscheidung auf dieselbe besser übersehen zu können. Aus den ihm nun vorliegenden Briefen ersehe er, dass die ausgesprochenen Parteimänner sich in der Zahl (49–51) nahezu gleichkommen, diejenigen aber, die zur sogenannten Mittelpartei gehören, noch nicht entschiedene Stellung genommen haben. Daher stimmen auch die einzelnen Mitteilungen nicht genau überein. Im Wesentlichen werde der Stand der Dinge so dargestellt, dass alles daran liege, den Pfründenbesitzern das Wahlrecht abzusprechen, indem nur in diesem Falle die Verfassungspartei mit Sicherheit auf die Majorität rechnen kann. Geschehe dies nicht, so sei der Ausgang der Wahl sehr problematisch. Dies wollte er dem Ministerrate nicht vorenthalten, damit derselbe das Schwerge|| || wicht [] [heute] [].

[] noch mehr [], habe er []stellung der künf[tigen] []llen Gestaltung [] [Abgeordneten]hauses und des [] Parteiverhältnisses. []. [] sei das ungünstigste []Verhält]nis ins Auge gefasst, und Oberösterreich nicht gerechnet, um dann die Konklusion auf den Einfluss der in Rede stehenden Entscheidung ziehen zu können.

In Böhmen rechne er auf 17 Abgeordnete aus den Landgemeinden, Städten und Handelskammern. Gelangt die Verfassungspartei in Großgrundbesitz zum Siege, so werden aus Böhmen 32 Abgeordnete erscheinen. Er rechne aber nur die sichern 17. In Mähren, welches 22 Abgeordnete zu entsenden hat, sei, nachdem 3 aus den nationalen || || Gruppen gewählt werden [] rechnen auf [] In Schlesien 6, in Galizien, ohne Rücksicht auf die Parteistellung 38, Bukowina 5, Niederösterreich 18, Salzburg 3, Tirol 9, Vorarlberg 2, Steiermark 13, Kärnten 5, Krain 6, Küstenländer 6, Dalmatien 5; es werden daher ohne Oberösterreich, und wenn außer den Deklaranten aus Böhmen und Mähren alle 152 kommen. Was Oberösterreich anbelangt, so glaube er, dass unter allen Umständen auf 10 Abgeordnete gerechnet werden kann. Sonach sei das Erscheinen von 162 als gewiss anzusehen. Im Falle des Strikemachens seitens Galiziens, Bukowina, Krain und Vorarlberg würden 98 bleiben. || || [] [Nieder]öster]reich

Hieraus ergebe sich, wenn die brieflichen Angaben, dass die Majorität von der Ausscheidung der Pfründenbesitzer abhängt, || || richtig sind, die Tragweite [] fraglichen Entscheidung. Seine Meinung gehe, [obwohl] er nicht gerne rosig sehe, dahin, dass es nach den in Oberösterreich obwaltenden Verhältnissen in der Tat angezeigt wäre, mit jenen Elementen, die man zur Mittelpartei rechnet, ein Kompromiss zu schließen, und er bitte den Ministerpräsidenten, durch den Fürsten Carlos Auersperg7 in dieser Richtung wirken zu wollen. Wenn noch im letzten Moment eingegriffen wird, zweifle er nicht an dem Erfolge.

Nachdem der Minister des Innern zur eigenen Beruhigung den Wortlaut des von ihm im Sinne des Beschlusses vom 7. Dezember8 entworfenen, somit der Reklamation gegen die Aufnahme der Pfründenbesitzer in die Wählerliste keine Folge gebenden Erlasses an den Statthalter in Oberösterreich zur Vorlesung gebracht, stellt er nochmals die Frage, ob es angesichts der geschilderten Sachlage dabei sein Verbleiben || || [] in eine [] [Ges]etzen ein[] erscheine, sich [] [B]uchstaben des []ten, und die Aus[] zu überlassen [] []licher und kor[] sich seiner Ansicht [] die Entscheidung.

Minister Dr. Unger schließt [sich] den Anschauungen des Ministers des Innern und der Ausführung des Entscheidungsentwurfes vollkommen an. Eine schwierigere Probe des Festhaltens am Recht würde er an sich herantreten sehen, wenn diese Entscheidung der Frage der Zweidrittelmajorität zu lösen geeignet wäre. Er würde aber auch bei solcher Versuchung am Rechte festhalten. Dies sei aber nicht der Fall. Es handle sich immer nur um einige Stimmen, um welche die absolute Majorität geringer oder stärker wird. Im Laufe der Reichsratsverhandlungen werden sich || || Fragen ergeben, in welchen [] Parteien einander nicht [] schroff gegenüberstehen, [als] dass es nicht möglich wäre, auch Stimmen vom gegnerischen Lager auf die Seite der Regierung zu bringen. Der Minister des Innern habe mit Recht die niedrigste Ziffer in Anschlag gebracht. In der Wirklichkeit werden sich die Dinge hie und da vielleicht etwas besser gestalten. So habe er bezüglich der Abgeordneten aus dem Küstenlande noch nicht alle Aussicht aufgegeben. Und wenn beispielsweise Vorarlberg seine zwei Deputierten etwas statt in den Reichsrat in eine Versammlung ad hoc entsenden sollte, würde sich die Frage aufwerfen, ob diese Wahlen nicht als dem Sinne der Verfassung widerstreitend, und der Fall des § 7 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung als eingetreten zu erkennen wäre.9 Immer werde der Regierung eine, wenn auch kleinere Majorität bleiben, und eine mindere Majorität könne, wie || || [] 14 Tage im [] kurze Frist [] vermag, []te an der [] worden ist.

[Der Justiz]minister schließt [sich] dem Minister des Innern und dem Minister Dr. Unger an. [Wenn man], abgesehen von po[litischen] Zwecken entscheiden [will,] könne die Entscheidung nicht anders ausfallen. Was den Eindruck betrifft, den die Entscheidung hervorrufen kann, so dürfe man dieselbe nicht isoliert auffassen. Das Ministerium habe ja bereits Gelegenheit gehabt, in Wahlangelegenheiten auch nach der anderen Richtung zu entscheiden. Durch diesen Vorgang werde markiert, dass sich die Regierung nur durch die [stri]kteste Loyalität leiten lässt, und darauf müsse gegenüber der öffentlichen Meinung das größte Gewicht gelegt werden, || || weil es sich doch schließlich [auf] die Dauer darum handelt, [zu] den der Verfassungspartei sicheren Stimmen neue zu gewinnen, indem man zweifelhafte Elemente heranzuziehen und an die Verfassung zu fesseln sucht. Er frage daher weniger, was die sichern, als was die schwankenden Anhänger verstimmen könnte. Sollte ein oder der andere Landtag wieder auf den Weg der Proteste geraten, so seien zwei Fälle möglich. Der Protest gehe entweder dem Wahlakt vor, oder komme ihm nach. Im ersten Falle wäre es nach seiner Ansicht Pflicht der Regierung, einen solchen Landtag aufzulösen, und den § 7 in Anwendung zu bringen, denn keine Regierung ist berechtigt, eine Vertretung tagen zu lassen, welche die Verfassung negiert. Es seien dann solche Umstände als eingetreten anzusehen, welche die Wahl durch den Landtag nicht möglich machen. Die Statthalter sollten für diese Eventualität die Ermächtigung || || [] [le]tzten Falle [] [die Möglich]keit offen, [] der der [] Protest zur [] []ange. Und wenn direkte Wahlen nicht ausgeschrieben werden können, so erübrige [] das energische [] [Auf]lösung des Land[tages] []. Erzielt aber die Regierung trotz der heutigen Entscheidung die Majorität in Oberösterreich, so ist der Gewinn ein eklatanter. Der Finanzminister, Handelsminister und Ackerbauminister stimmen der vom Minister des Innern entworfenen Entscheidung gleichfalls bei. Der Unterrichtsminister bezieht sich auf sein reserviertes Votum vom 7. Dezember l. J. und erklärt hiernach der Ablehnung der Reklamation nicht entgegentreten zu wollen, wie auch mit der Ausführung des Entwur|| || fes vollkommen einverstanden [zu sein.]

Der Ministerpräsident konstatiert den einhelligen Beschluss der Konferenz, bei der am 7. Dezember l. J. getroffenen Entscheidung zu bleiben.10 Er sieht in diesem vollkommen rechtlichen und korrekten Vorgang ein wirksames Mittel, auf bisher noch nicht gewonnene gemäßigte Elemente günstig zu wirken. Es liege darin ein offenes Zeugnis, dass die Regierung es vorzieht, auf den Wahlerfolg der eigenen Partei zu verzichten, als die Sicherstellung desselben auf einen, nicht jeden Zweifel über die volle Legalität ausschließenden Wege zu erzielen. Nach einem ihm heute zugekommenen Polizeibericht, werde jetzt schon in allen katholisch-politischen Vereinen ein Sturm gegen den Unterrichtsminister vorbereitet, und Unterschriften zu einer Eingabe an Se. Majestät gesammelt, worin darauf hingewiesen wird, dass schon der Name des Unterrichtsministers genüge, alle Feindseligkeiten || || [] mit, um [] knüpfen, []ngezeigt [] dem ersten [] [Par]tei zu treffen, [] zu wissen, was man [] nicht entblödet, ein [] anzugreifen, [] Kirche nachtei[] im Schilde führt. Was die angeregte Eventualität des Strikemachens anbelangt, so sei letzteres seiner Zeit von verschiedenen nun nicht mehr vorhandenen Einflüssen herbeigeführt worden, und er glaube, dass es einer festen Regierung sehr bald gelingen könne, diese Eventualität abzuschneiden. Übrigens sei es fraglich, ob ein solcher Schritt, der zur Ausschreibung direkter Wahlen Anlass gäbe, nicht sogar erwünscht sein könnte. Keinesfalls dürfe man sich durch irgendeine Drohung des Ausbleibens einschüchtern lassen. Wenn das Ministerium auch || || nur eine kleine Majorität hat, die es über die erste Bu[dget]verhandlung hinausbringt, so werde ihm dann die nötige Zeit gegönnt sein, so manche Maßregel ins Leben zu rufen, um nach und nach ein vollzähliges verfassungstreues Haus zu erzielen. Der Unterrichtsminister stellt dar, wie es sich in der Tat selbst bezüglich der ⅔ Majorität, in so ferne die Regierung Galizien für sich hat, nur um wenige Stimmen handelt. Die ⅔ Majorität erfordere bei einem aus 190 Abgeordneten zusammengesetzten Hause (da von den 204 Abgeordneten 14 Deklaranten unter keiner Bedingung erscheinen) eine Anzahl von 127 Stimmen. Da nun die Regierung jetzt schon auf 82 bis 84 mit Sicherheit rechnen kann, so würden sich mit Zurechnung von 38 Galiziern 120 bis 122 Stimmen ergeben, somit zur ⅔ Majorität nur noch fünf bis sieben Stimmen abgehen. Ohne die Galizier könnte allerdings von einer ⅔ Majorität nicht die Rede sein.11 || || [] mit gu[ten] [] Ministerium [] hätte zuwen[den] [] gewiss mit []han hätte. Er sei [] bewusst, dass die [] welche die Ent[scheidung] Anlass geben wird, [] seine Firma gerich[tet] werden. Dies müsse man [sich ge]fallen lassen. Werden [doch] in den Zeitungen Anforderungen erhoben, die absolut unerfüllbar sind. Ähnliche Vorwürfe, wie sie jetzt bevorstehen, habe er in Tirol die erste Zeit hindurch unausgesetzt erlebt, später ließen sie nach, und das Resultat war, dass die klerikale Partei sich nie in der Lage befand, die Anschuldigung gegen ihn zu erheben, dass er in irgendeiner Frage parteiisch entschieden hätte. Konsequent damit sei der Vorgang, den er heute eingeschlagen.

Minister Dr. Unger stellt || || schließlich das Ersuchen, es möge kurz bevor die neu zu wählenden Landtage zusammentreten, über die Grundsätze beraten werden, nach welchen sich bei einer verfassungsfeindlichen Haltung derselben zu benehmen sein wird. Er habe heute die eventuelle Landtagsauflösung und Ausschreibung direkter Wahlen angedeutet. Darüber müsse man aber vollkommen schlüssig werden, um den Statthaltern die nötigen Instruktionen zum rechtzeitigen Einschreiten erteilen zu können.12

III. Schubsgesetz für Steiermark und Niederösterreich

III. ℹ️ Der Minister des Innern wird ermächtigt, die vom steiermärkischen und niederösterreichischen Landtage angenommen Gesetzentwürfe betreffend die Regelung der polizeilichen Abschaffung und des Schubwesens, Sr. apost. Majestät zur Ah. Sanktionierung au. zu unterbreiten.13

IV. Auszeichnung für den Bezirksrichter Joseph Witting

IV. ℹ️ Dem Justizminister liegt ein Antrag auf Erwirkung einer || || [Auszeichnung für den Bezirksrichter Joseph Witting vor] []le sich um [] [Ah.] Auszeichnung [] einer solchen [] als würdig be[] der Bezirkshauptmann []re Motivierung das [] [Verdienst]kreuz mit der [] Landesgerichtspräsi[]titel und Charakter eines [Landes]gerichtsrates, und der Statthalter in Tirol, dem sich auch das Oberlandesgerichtspräsidium anschloss, das goldene Verdienstkreuz mit der Krone in Vorschlag gebracht.

Da aber nach der im Justizministerium geltend gemachten Ansicht diese Dekoration nicht im Verhältnis zum Range eines Gerichtsvorstandes stünde, und der Fall, in welchem ein Bezirksrichter mit dem goldenen Verdienstkreuze ausgezeichnet würde, ein ganz neuer wäre, so ersucht der Justizminister um die Ermächtigung, der Konferenz, für Joseph Witting bei Sr. apost. Majestät das Ritterkreuz vom Franz-Joseph-Orden || || in Antrag bringen zu dürfen. Der Finanzminister macht aufmerksam, dass nach den bestehenden Maximen der Franz-Joseph-Orden erst von der 7. Diätenklasse an verliehen wird, während ein Bezirksrichter nur in der 8. Diätenklasse steht. Er hält das vom Statthalter und dem Oberlandesgerichte beantragte goldene Verdienstkreuz mit der Krone für entsprechend.

Die Konferenz beschließt jedoch in Anbetracht des zu besorgenden nachteiligen Eindruckes im Richterstande, da die Vorstände politischer Bezirksbehörden mit dem Franz-Joseph-Orden bedacht zu werden pflegen, in Anbetracht der weit höheren Auszeichnungen, welche nicht im Staatsdienste stehenden Personen zu Teil werden, da ferner dem Ministerium kein Fall der Verleihung eines Verdienstkreuzes an einen Bezirksrichter bekannt ist, und die von einer Seite angeregte Verleihung des Titels und Charakters eines Landesgerichtsrates zu Exemplifikationen bei künftigen || || [] [auf die Verleihung des] Franz-Joseph-Ordens [].14

V. Auszeichnung für den kgl. sächsichen Zoll- und Steuervizedirektor Forwerk

V. ℹ️ [] anlässlich seiner Trans[ferierung] [von] Prag nach Wien [] [Maje]stät dem Könige [] mit dem Komtur[kreuz des] Albrechtsordens aus[gezeichn]ete Vizepräsident der Finanzlandesdirektion Baron Schröckinger15 hat aus demselben Anlasse bei dem Finanzministerium die Erwirkung einer Ah. Auszeichnung und zwar des Komturkreuzes vom Franz-Joseph-Orden ohne Stern für den Vizedirektor der kgl. sächsischen Zoll- und Steuerdirektion Max Joseph Forwerk in Anregung gebracht.

Der Finanzminister findet den Antrag in Anbetracht der Verdienste, die sich Forwerk bei verschiedenen Anlässen um die österreichischen Zollinteressen erworben hat, vollkommen begründet, und beabsichtigt, sich wenn die Konferenz || || zustimmt, an das Ministerium des Äußern mit dem Ersuchen zu wenden, behufs Erwirkung der gedachten Auszeichnung au. Vortrag an Se. Majestät erstatten zu wollen. Nachdem auch der Handelsminister den Antrag unterstützt, spricht die Konferenz ihre Zustimmung aus.16

VI. Enquetekommission des böhmischen Landesausschusses – Beratung über das Grundsteuergesetz

VI. ℹ️ Dem Finanzminister ist von der böhmischen Statthalterei die Anzeige zugekommen, dass der dortige Landesausschuss die Intention hat, eine Enquetekommission einzuberufen, welche über das Grundsteuergesetz vom 24. Mai 1869 Beratungen zu pflegen und Anträge zu stellen hätte.17

Diese Kommission soll nach der Absicht des Landesausschusses unter dem Vorsitze des Oberstlandmarschalls aus zwei Landesauschussbeisitzern, einem Vertreter der Regierung, drei || || [] patriotisch [-ökonomischen Gesellschaft] zu wählen.18 [] 19. l. M. ihre []. [] der Landesauschuss [] [Statt]halterei mit der [] [Mittei]lung gemacht, [] geneigt sei, an den []en der Kommission [teil zu] nehmen, bittet die Statthalterei um Instruktion 1) ob ein Regierungsvertreter zu der Kommission entsendet werden soll und 2) ob einem eventuellen Ansuchen der Kommission um Akteneinsicht oder um Mitteilungen aus der Gestion der Steuerlandes- und Subkommissionen entsprechende Folge zu geben wäre.19 Der Finanzminister glaubt, sich in beiden Richtungen ablehnend aussprechen zu sollen. Dem Landtage stehe allerdings nach § 19 der Landesordnung das Recht zu, über Reichsgesetze und allgemeine Verfügungen rück|| || sichtlich ihres Einflusses auf die Verhältnisse des Landes zu beraten und Anträge zu stellen.20 Dieses Recht werde dem Landtage in keiner Weise benommen. Wenn über Antrag des Landesauschusses Beschlüsse des Landtages an die Regierung herantreten sollten, so werde letztere Stellung zu denselben zu nehmen haben. Ein anderes aber sei es, an den Beratungen des Landesauschusses oder einer von diesem eingesetzten Kommission durch einen Regierungsvertreter Teil zu nehmen. Man könne der Regierung nicht zumuten, sich an einer Aktion zu beteiligen, die gegen sie selbst gerichtet ist, und offenbar den Zweck hat, der seit Anfang 1870 in vollster Ausführung begriffenen Steuerregulierung Hindernisse zu bereiten. Dazu kommt, dass dem Beispiel Böhmens auch andere Länder folgen könnten, und die Regierung vor 17 Kommissionen stünde, welche sich insgesamt zur Aufgabe machen würden, dem Grundsteuergesetz das Möglichste abzumäckeln und dessen Durchführung zu paralysieren. || || [] []ngt, so wäre [] die En[quete] [] ständig zu [], als genü[gend] []gt ist, dass die [] Landessteuer [] dem Landesauschusse, [] Dr. Palacký21 als [], bekannt werden.

Die Ministerkonferenz erklärt sich mit der Ansicht des Finanzministers einhellig einverstanden.22

VII. Gesetz für Steiermark wegen Übernahme der Schulgelder auf die Bezirkskassen

VII. ℹ️ Der Unterrichtsminister wird ermächtigt, das vom steiermärkischen Landtage beschlossene Gesetz, wodurch im Nachhange zu § 49 des Landesgesetzes vom 4. Februar 1870 den Bezirksvertretungen das Recht eingeräumt wird, die Schulgelder ganz oder teilweise auf die Bezirkskassen zu übernehmen, Sr. Majestät mit dem || || Antrage auf die Ah. Sanktionierung au. vorzulegen.23

[Li]berale Gegenpartei
[Böhmen] [17] (eventuell 32)
[Mähren] [19]
[Schlesien] 6
[Galizien] 38
[Bukowina] 2 3
[Niederösterreich] 18
[Salzburg] 3
[Tirol und] Vorarlberg 11
Steiermark 11 2
Kärnten 5
Krain 1 5
Küstenländer 6
Dalmatien 5
Zusammen 82 (eventuell 97) 70
Ist in Oberösterreich die Majorität klerikal, so kommen von dort 2 Liberale, und 2 von der Gegenpartei
Zusammen 84 (eventuell 99) 78
Dies sei das ungünstigste Verhältnis.
Bei entgegengesetztem Ausfall in Oberösterreich aber 90 (eventuell 105) 72
Ah. E. Ich habe [den Inhalt] dieses [Protokolls zur] Kenntnis [genommen]. Wien, [30. Dezember 1871]. Franz [Joseph].