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Nr. 445 Ministerrat, Wien, 18. Februar 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 20. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Lichtenfels, Forgách (BdE. fehlt), Esterházy, Burger (nur bei I – III anw.), Hein, Mertens; abw. Nádasdy, Plener, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 4. 3.

MRZ. 1249 – KZ. 613 –

Protokoll des zu Wien am 18. Februar 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Ernennung des FML. Carl Ritter v. Franck zum Kriegsminister

Se. k. k. Hoheit der den Vorsitz führende durchlauchtigste Herr Erzherzog eröffnete dem Ministerrate, daß Se. k. k. apost. Majestät den FZM. Grafen Degenfeld vom Amte eines k. k. Kriegsministers in Gnaden zu entheben und an seiner Statt den FML. Carl Ritter v. Franck zu Allerhöchstihrem Kriegsminister zu ernennen geruht haben1.

II. Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien; Ah. Manifest

Der Staatsminister referierte, die Lage der Dinge habe sich in Galizien während der letzten Zeit so bedenklich gestaltet, die Organisation der Umsturzpartei daselbst sei so kompakt, die Aktionsmittel, über die selbe gebietet, seien so mächtig und der Terrorismus, der auf die Freunde der Ordnung ausgeübt wird, habe eine solche Höhe erreicht, daß die Verhängung des Belagerungszustandes über das ganze Land zur Notwendigkeit geworden ist2. Referent und der Polizeiminister hätten sich daher zu dem au. Antrage geeinigt, es wolle FML. Graf Mensdorff ermächtigt werden, den Belagerungszustand nach eigenem Ermessen und ohne weitere Anfrage zu verfügen, sobald eintretende revolutionäre Ereignisse oder weitere Entdeckungen über deren Vorbereitung ihm dazu den letzten äußeren Anlaß bieten. Ein Gesetz über den Belagerungszustand besteht zwar in Österreich nicht, allein es sind hinlängliche Präzedenzien über die mit demselben verbundenen Maßregeln vorhanden, so daß man sich auch dermal daran halten kann. Die einzige Modifikation, welche unter den gegenwärtigen Umständen in Galizien unerläßlich erscheint, ist, daß nebst dem Morde auch die unbefugte Haltung eines Stoß- oder Preßwerkes und einer Buchdruckerpresse unter die von Militärgerichten abzuurteilenden Straffälle gereiht werde. Der Staatsminister gab hierauf eine Übersicht der mit Einführung des Belagerungszustandes in Galizien || S. 245 PDF || zu verbindenden Ausnahmsmaßregeln und zwar: 1. der Einführung der Militärgerichte zur Behandlung gewisser Straffälle; 2. der Verpflichtung aller Gemeinde- und sonstigen Organe, derlei Straffälle zur Kenntnis der Militärgerichte zu bringen; 3. der der Militärautorität einzuräumenden Befugnisse; 4. der dem Gouverneur einzuräumenden diskretionären Gewalt mit gleichzeitiger Suspendierung der Gesetze über den Schutz der persönlichen Freiheit und des Hausrechts; 5. des von allen Behörden bezüglich der Handhabung des Belagerungszustandes den Militärautoritäten zu gewährenden Beistandes und 6. des Rechts für die Militärchefs, das Erscheinen von Druckschriften nach eigenem Ermessen zu verbieten und sich die Pflichtexemplare der Journale eine Stunde vor deren öffentlichen Erscheinen bei einer Strafe von 5–500 fl. vorlegen zu lassen. Die Einführung des Belagerungszustandes würde nach dem Antrage beider Minister vom Generalgouverneur mittels eines Proklams kundzumachen sein, worin er sich auf eine über au. Vortrag der Minister erflossene Ah. Entschließung zu berufen hätte. Gleichzeitig mit diesem Proklam wäre ein Ah. Manifest an die Bewohner Galiziens zu veröffentlichen, welches schon dermal mit der Ah. Unterschrift, jedoch vorläufig ohne Datum, zum eventuellen Gebrauch an Graf Mensdorff expediert werden dürfte. Der Staatsminister las den Entwurf dieses Ah. Manifests, welches mit dem früheren, aus den Beratungen des Ministerrates hervorgegangenen gleichlautend ist bis auf eine Stelle, welche ausspricht, daß zahlreiche Anzeichen darauf hindeuten, wie auch Galizien demnächst der Schauplatz revolutionärer Ereignisse werden soll.

Der ungarische Hofkanzler fand dagegen die beantragten Maßregeln an und für sich nichts zu erinnern, erhob jedoch abermals seine bei früheren Beratungen geltend gemachten Bedenken gegen die Erlassung eines kaiserlichen Manifestes3. Er würde es vorziehen, wenn die im Entworf des letzteren enthaltenen Motive und Erklärungen vom Generalgouverneur allenfalls in noch schärferer Weise ausgesprochen würden, die Ah. Person aber bei dieser Maßregel ebensowenig in den Vordergrund träte als in Ungarn, wo bei Verhängung des Belagerungszustandes ebenfalls kein Ah. Manifest erlassen wurde. Der Minister des Äußern trat der Meinung des Hofkanzlers bei mit dem Beifügen, daß die gründliche Motivierung der Ausnahmsmaßregel ihren angemessenen Platz in der Wiener Zeitung finden würde. Im Auslande werde die Erlassung eines kaiserlichen Manifestes zur Inauguration des Belagerungszustandes einen ungünstigen Eindruck hervorbringen. In derselben Weise sprach sich der Marineminister aus, wobei er sich auf die im lombardisch-venezianischen Königreiche [für] genügend befundenen Modalitäten der Einführung von Ausnahmsmaßregeln bezog4. Der Polizeiminister äußerte, die Notwendigkeit, den Belagerungszustand einzuführen, werde durch die heutigen Nachrichten aus Galizien noch mehr ins Licht gestellt; man hat nämlich bemerkt, daß Insurgenten im Sandezer Kreise mittels Wägen fortgeschafft werden und zwar nicht in der Richtung nach dem Königreich Polen, sondern gegen die Karpaten, was auf eine Erhebung im Inneren deutet5. || S. 246 PDF || Die Ansammlung der Revolutionärs aller Länder im Königreich hat in neuester Zeit noch zugenommen und es scheint, man wartet nur auf das Signal zum Losschlagen dies- und jenseits der Grenzen. In bezug auf die gegen die Form eines Ah. Manifests erhobenen Bedenken bemerkte Baron Mecséry, daß der Belagerungszustand nicht durch dasselbe, sondern durch das Proklam des Generalgouverneurs inauguriert werden soll. Man mag was immer für eine Form wählen, die Ah. Person werde dabei immer genannt werden müssen. Eine Ah. Ansprache an die Männer des Umsturzes würde allerdings ganz überflüssig und unzeitig sein. Darum handelt es sich aber hier nicht, sondern um eine kaiserliche Ansprache an die große Masse der treugesinnten bäuerlichen Bevölkerung, um sie zu beruhigen und in ihrer Gesinnung zu bekräftigen, damit sie nicht ganz irregeführt werde. Dieser nachhaltige Eindruck der kaiserlichen Worte im Inland sei ohne Vergleich wichtiger als ein momentaner ungünstiger Eindruck im Ausland. Die Form der Einführung von Ausnahmsmaßregeln in Ungarn6 oder Italien7 könne im gegenwärtigen Fall nicht maßgebend sein, wo man es leider mit Zuständen zu tun hat, welche von jenen in den obgedachten Kronländern gar sehr verschieden sind. Der Staatsminister führte diesen letzteren Gedanken noch eines breiteren aus, indem er auf das Vorhandensein einer vollständigen revolutionären Regierung mit Armee, Behörden, Finanzorganen, Strafgerichten und Henkern hinwies, eine beispiellose Organisation, gegen die der Belagerungszustand, vielleicht, noch das letzte Mittel ist. Niemand im Ausland, der sehen will, werde die Notwendigkeit der beantragten Maßregeln verkennen. Minister Ritter v. Lasser hielt die Erlassung eines kaiserlichen Manifestes für umso nötiger, als die ländliche Bevölkerung Galiziens überhaupt einer Ah. Ansprache entgegensieht und Graf Mensdorff daher auch wiederholt dringend darum gebeten hat8. Die Gegenzeichnung desselben durch die kaiserlichen Minister würde nur die Überzeugung nähren, daß Allerhöchstseine Majestät sich hiebei im vollem Einklang mit Allerhöchstdero Regierung befinden. Der Staatsratspräsident, der Stellvertreter des Kriegsministers und Minister Ritter v. Hein traten dem Staatsminister bei, letzterer mit dem Bemerken, daß der beruhigende Inhalt des Ah. Manifestes für die Allerhöchsteigene Unterzeichnung spreche und letztere beweisen werde, daß hier nicht jener Zwiespalt und jene Unterscheidung zwischen Sr. Majestät und Allerhöchstdessen Regierung bestehe, adie man in Ungarn als vorhanden annimmt oder eigentlich von Seite gewisser Parteien zum Zwecke der Irreführung der Bevölkerung immer vorspiegelta . Minister Graf Esterházy würde es lieber gesehen haben, wenn sich eine andere geeignete Form hätte finden lassen. Doch wolle er sich nicht gegen die Erlassung eines kaiserlichen Manifestes erklären. In bezug auf den Text wünschte er, daß statt des nicht passenden und selbst zweideutigen Ausdrucks „eine fremde Gewalt“ gesetzt werde „eine revolutionäre Gewalt“. Der Staatsminister war mit dieser stilistischen Modifikation einverstanden.

|| S. 247 PDF || Nachdem sohin die Stimmenmehrheit den Anträgen der Minister Ritter v. Schmerling und Baron Mecséry beigetreten war, erwähnte der letztere, er lasse ein historisches Exposé über die Notwendigkeit der Ausnahmsmaßregeln in Galizien lithographieren, um dem Ministerium des Äußern das Material für die Information der k. k. Gesandtschaften und die Redaktion der Noten an fremde Kabinette zu liefern9.

Minister Graf Rechberg ersuchte schließlich, er wolle, sobald der Belagerungszustand in Galizien verhängt wird, davon telegraphisch benachrichtigt werden, um hierüber die nötigen Mitteilungen ins Ausland ohne allen Verzug machen zu können10.

III. Aufstellung von zwei Kriegsschiffen jenseits von Gibraltar

Laut eines Telegramms vom Statthalter zu Triest de dato 17. d. M. herrscht daselbst große Aufregung und Besorgnis wegen der Gefahr des Kaperns so vieler reichbeladener österreichischer Handelsschiffe durch die Dänen11. Zum Schutz des österreichischen Handels, namentlich auch gegen die zwei in Piräus stationierten dänischen Kriegsschiffe12, wünscht man die schleunige Aussendung einer österreichischen Flottille und sonstige Abhilfe für die dem Triester Kaufmannsstand drohenden Verluste.

Bei dieser Lage der Dinge forderte Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer den Marineminister auf, die geeigneten Maßregeln in Antrag zu bringen. Der Marineminister referierte, er habe diesem Gegenstande bereits seine volle Aufmerksamkeit gewidmet, und wenn es sich bloß um die griechischen Gewässer, dann das mittelländische Meer handeln würde, so wäre vorderhand in der Flottille dann den verschiedenen, sofort zu mobilisierenden Stationsschiffen ein ziemlich ausreichender Schutz vorhanden. Allein mehr als hundert österreichische Handelsschiffe befinden sich schutzlos jenseits der Meerenge von Gibraltar. Diesen muß man zu Hilfe kommen und dies geschähe am zweckmäßigsten durch Aufstellung von || S. 248 PDF || zwei großen Kriegsschiffen westlich von der Meerenge. Baron Burger gedächte hiezu das Linienschiff „Kaiser“ und die Fregatte „Friedrich“ bei Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen und sich gleichzeitig die Ag. Bewilligung einer Nachtragsdotation von 350.000 fl. zu erbitten, um die nicht präliminierten Auslagen auf diese Ausrüstung durch sechs Monate bestreiten zu können, nachdem die ohnehin übermäßig geschmälerte Marinedotation hiezu keine Mittel besitzt13.

Gegen diese Anträge wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben. Minister Ritter v. Hein bemerkte jedoch, daß mit der Aufstellung dieser zwei Schiffe noch bei weitem nicht genug geschehen sein dürfte und es angezeigt wäre, an Dänemark eine ernste abmahnende Erklärung unter Androhung von Repressalien in Jütland zu erlassen14. b

IV. Belassung der Amraser Kunstsammlung im Schloß Amras

Der Präsident des Staatsrates referierte über den Vortrag des Staatsministers vom 2. Jänner 1864 15 betreffend die Vorstellung des Tiroler Landtages, welche dahin geht, daß, wenn auch die Ambraser Kunstsammlung ein Eigentum des Ah. Kaiserhauses und nicht des Landes ist, auf diesem Eigentume nach dem Kodizill des Erzherzogs Ferdinand vom 18. Juni 159416 und dem Vergleiche Kaiser Rudolf II. mit dem Markgrafen von Burgau17 zu Gunsten des Landes Tirol die Verpflichtung haftet, selbes ganz und unverrückt im Schlosse Ambras zu verwahren. Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv, dessen Meinung auch das Ministerium des kaiserlichen Hauses beipflichtet, hat aus den bezüglichen Urkunden nachgewiesen, daß die Bestimmung des Aufbewahrungsortes der Amraser Sammlung lediglich von Sr. Majestät dem Kaiser abhängt18. Der Staatsminister hält es nicht in seiner Wirkungssphäre gelegen, sich über die Frage auszusprechen, ob das selbst vom Landtage anerkannte Eigentumsrecht des Ah. Kaiserhauses || S. 249 PDF || jener Beschränkung unterliege, welche von Seite der Landesvertretung geltend zu machen versucht wird. In formeller Beziehung glaubt Ritter v. Schmerling nicht, daß über diese Vorstellung irgend eine Schlußfassung an den Landtag zu gelangen hätte, da eine solche weder vom Landtage noch vom Landesausschusse erbeten worden ist, und der Minister gedächte daher, dem Landesausschusse einfach zu eröffnen, „daß er die fragliche Vorstellung Sr. Majestät au. überreicht habe“. Die Stimmenmehrheit des Staatsrates schloß sich in merito dem Gutachten des Haus-, Hof- und Staatsarchives, bezüglich der formalen Erledigung aber dem Antrage des Staatsministers an19. Der Staatsratspräsident glaubte aber dem letzteren Antrage nicht beitreten zu können, weil infolge jener Mitteilung an den Landesausschuß die Schuld der verzögerten Erledigung unmittelbar der Ah. Person zugeschrieben würde und dieses untunlich ist. Zugleich erhält es den Anschein, als ob man sich nicht getraue, den vermeintlichen Anspruch des Landtages zu beantworten. Eine definitive Erledigung, bei welcher selbstverständlich der Rechtsweg offen bleibe, sei daher ratsamer und selbe dürfte dahin lauten, „daß dem Staatsminister überlassen werde, den Landtag zu belehren, daß ein Rechtsanspruch auf Belassung der Amraser Kunstsammlung im Schlosse Amras nicht anerkannt werden könne, im übrigen der Landtag auf die Ah. Entschließung vom 25. Oktober 1861 20 hinzuweisen sei“. Auch mit der Alternative, dem Landtage derzeit gar keine Erledigung hinauszugeben, könne sich Baron Lichtenfels allenfalls vereinigen.

Der Staatsminister kann die Erledigung dieser Angelegenheit nur der Ah. Schlußfassung ehrerbietigst anheimstellen, würde aber unter den zwei vom Staatsratspräsidenten vorgeschlagenen Alternativen die letztere – gar keine Erledigung an den Landtag – vorziehen. Der Polizeiminister fände es am geratensten, gegenwärtig keine Antwort an den Landtag zu richten, zur Abweisung sei es bei wiederholtem Einschreiten noch immer Zeit. Auch Minister Ritter v. Lasser würde von einer Abweisung im gegenwärtigen Zeitpunkt, wo man durch nichts gedrängt ist, lieber Umgang nehmen.

Der Ministerrat vereinigte sich sohin zu dem au. Antrage, daß die vorliegende Vorstellung dem Landtage gegenüber ganz unerledigt zu bleiben habe21.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 3. März 1864. Empfangen 4. März 1864. Erzherzog Rainer.