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Nr. 362 Ministerrat, Wien, 8. und 12. Juni 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer (8. 6.), Kaiser (12. 6.), BdE. (Erzherzog Rainer 11. und 13. 6.); Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; BdR Erzherzog Rainer 24. 6.

MRZ. 1163 – KZ. 2033 –

Protokoll des zu Wien am 8. und 12. Juni 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer [und Sr. k. k. apost. Majestät]. [Sitzung vom 6. Juni 1863 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer]. [anw. Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; abw. Degenfeld].

I. Text der kaiserlichen Thronrede zur Eröffnung der zweiten Reichsratssession

Der Staatsminister las den Entwurf der Thronrede, welche der Stellvertreter Sr. Majestät des Kaisers bei der feierlichen Eröffnung der nächsten Reichsratssession halten würdea, 1. Dieser Entwurf wurde zuerst in einem Zuge und dann noch einmal satzweise vorgelesen, wobei sich im wesentlichen folgende Erinnerungen ergaben.

1) Der Handelsminister glaubte, daß man nicht wohl von einer „Tätigkeit der Landtage“ sprechen könne, ohne gewissermaßen Reklamationen der galizischen || S. 101 PDF || Abgeordneten zu provozieren, welche im Abgeordnetenhause die unterlassene Abhaltung eines Landtags in ihrem Kronlande zur Sprache bringen werden2. Der Polizeiminister erwiderte, daß, wenn auch dieses Faktum in der Thronrede erwähnt würde, die Reklamationen nicht ausbleiben dürften.

2) Auf die vom Minister des Äußern gestellte Frage, ob der vorzulegende Gesetzentwurf über ein Heimatsgesetz3 auch im Einklange mit der deutschen Bundesgesetzgebung sei, erwiderten der Staatsminister und der Staatsratspräsident , daß dieser Gesetzentwurf bloß die Verhältnisse der Gemeinde normiere, die Staatsbürgerschaft aber ganz unberührt lasse, und somit eine Kollision mit der diesfälligen Bundesgesetzgebung gar nicht möglich sei.

3) Der Präsident des Staatsrates warf die Frage auf, ob die bevorstehende Reichsratssession wirklich die zweite sei, wie es im Entwurf der Rede heißt, oder aber die dritte, da der Reichsrat bereits in den zwei vorausgegangenen Jahren getagt hat. Minister Graf Esterházy bemerkte, daß Budget für 1863 sei in der zweiten Session beraten worden, folglich sei die beginnende die dritte. Der Ministerrat ging hierauf in eine nähere Prüfung dieser über kurz oder lang unabweislichen Frage ein und entschied sich endlich dafür, daß die jetzt beginnende Session die zweite des Reichsrates sei, da der Reichsrat bei seinen früheren Zusammentreten wohl einigemal vertagt, aber erst am 18. Dezember 1862 geschlossen worden sei. In dem dritten Satze der Thronrede kommen auch die Worte vor: „In dem gegenwärtigen Augenblicke, in welchem Ich die erste Session des Reichsrates schließe.“ Wenn bereits zwei Sessionen vorausgegangen wären, hätten ja auch geschäftsordnungsgemäß die Präsidenten beider Häuser zweimal Ah. Ortes bestellt werden müssen, was nicht geschah.

4) Minister Edler v. Plener wünschte eine Änderung im Ausdrucke „feierliche Versammlung“, da man wohl einen Akt, nicht aber eine Versammlung „feierlich“ zu nennen pflege.

5) Minister Graf Nádasdy bemerkte, daß die Einberufung des Siebenbürger Landtages mittels kaiserlichen „Reskriptes“ und nicht mittels Patentes erfolgt sei4. Der Staatsminister wird die Andeutungen unter 4) und 5) benützen.

6) Die Beziehung auf „einen hochherzigen Ruf aus Siebenbürgen“, worunter die letzte romanische Adresse und Deputation gemeint ist, schien dem ungarischen Hofkanzler im Ausdrucke viel zu glänzend und überhaupt entbehrlich, da die Demonstration des romanischen Kongresses5, notorisch durch Regierungsmänner und Bischöfe provoziert, kein Akt besonderer Energie und von solcher Wichtigkeit war, um in einer feierlichen Thronrede in solcher Weise hervorgehoben || S. 102 PDF || zu werden. Minister Graf Esterházy trat dieser Meinung bei, während der Staatsminister fand, daß jene Beziehung an der Stelle der Rede, wo von Siebenbürgen die Rede ist, am Platz erscheine, der Minister Graf Nádasdy , ohne übrigens auf die Wahl des einen oder anderen Epithetons einen besonderen Wert zu legen, mit dem Passus einverstanden war. Minister Dr. Hein erklärte, der Akt sei jedenfalls ein „loyaler“, wenngleich deswegen diejenigen, welche sich demselben nicht anschlossen, noch nicht „illoyal“ genannt werden können, und der Polizeiminister bemerkte, dieser Akt sei nicht zu unterschätzen, zumal es in anderen Kronländern bis jetzt noch nicht gelungen ist, eine ähnliche Demonstration zustandezubringen. Der Finanzminister äußerte, es wäre nur fatal, wenn trotz der Ah. belobten Kundgebung der Romanen der in Siebenbürgen bezweckte Erfolg nicht erzielt würde.

7) Der Finanzminister wünschte, daß statt „unverkennbare Besserung des Kredits“ gesagt werde „entschiedene Besserung etc.“, auch wünschte er die exzeptionelle 14monatliche Länge des Verwaltungsjahres 1864 im Vergleich mit dem „bisherigen Verwaltungsjahre“ herausgehoben zu sehen6. Das Erfordernis für die zwei letzten Monate sei deswegen relativ zu den Durchschnittsquoten ein höheres, weil am 1. November bder Kupon von zwölf Millionen Zinsen der Metalligeranlehen, dann in den Monaten November und Dezember eine Bankrate mit 9,300.000 fl. und eine Kapitalrate des Steueranlehens mit 6,000.000 fl. fällig werdenb .

8) Eine längere Erörterung ergab sich über den mit „Ungeachtet“ beginnenden Satz, der die im Budget erreichten Ersparungen beleuchtet. Der Finanzminister glaubte, die nähere Auseinandersetzung lieber in seine bei Vorlage des Budgets im Reichsrate demnächst zu haltende Rede verlegen zu sollen, während die Minister Graf Rechberg, Baron Burger, der Staatsminister, Baron Mecséry, Dr. Hein und der ungarische Hofkanzler glaubten, daß gerade die Thronrede der geeignete Ort sei, um mit der befriedigenden Finanzlage Kapital zu machen und daher die Tatsachen (ohne Ziffern) dort zu berühren wären, vorbehaltlich der vom Finanzminister seinerzeit dem Abgeordnetenhause zu gebenden, ziffernmäßigen und umständlichen Auseinandersetzung. Etwas mehr Detail über die Finanzangelegenheiten scheine überhaupt am Platze, da ohnehin die Erwähnung der Justizvorlagen einen so großen Platz in der Thronrede einnehmen wird. Der Finanzminister versprach, den Passus im Sinne der Majorität zu formulieren und dem Staatsminister zu übermittelnc .

9) Unter den Finanzvorlagen vermißte Minister Dr. Hein ein Gesetz über die Steuerbefreiung der Neubauten in den Provinzen, welches der Billigkeit entspräche, und die vielfältig auftauchenden Wünsche der Abgeordneten befriedigen würde. Der Finanzminister erwiderte, er habe nie eine Aussicht auf eine solche Vorlage eröffnet, zumal nicht abzusehen ist, warum die Anlage von || S. 103 PDF || Kapitalien in neuen Hausbauten eine Steuerfreiheit genießen soll, welche der Kapitalsanlage in Bergwerken oder Fabriken nicht zugestanden wird. Es dürfte daher nicht angezeigt sein, damit vom Ah. Throne aus die Initiative zu ergreifen; besser man überläßt dies dem Abgeordnetenhaus.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden.

10) Der Staatsratspräsident erinnerte, daß selbst die kommissionelle Vorberatung der Finanzvorlagen nicht mit Nutzen begonnen werden könne, solang die Beteiligung Siebenbürgens am Reichsrate noch in der Schwebe ist – es kann nämlich nicht eher ein Ausschuß vom „Gesamtreichsrat“ gewählt werden. Minister Ritter v. Lasser zeigte, daß der Reichsrat überhaupt nicht so schnell dazu kommen werde, die großen Finanzvorlagen in Verhandlung zu nehmen. Denn vor allem muß das Gesetz über die Abkürzung der Beratung umfassender Gesetzvorschläge alle Stadien durchlaufen7; dann muß erst der Beschluß gefaßt werden, eine bestimmte Vorlage, z. B. die Steuerreform, darunter zu subsummieren. Hierüber dürfte leicht so viel Zeit verfließen, daß der siebenbürgische Landtag mittlerweilen eine entscheidende Wendung angenommen hat. Mag sich derselbe nun positiv oder negativ aussprechen, jedenfalls wird hierauf eine Ah. Botschaft an den Reichsrat zu richten sein.

Der Ministerrat vereinigte sich schließlich mit der nachfolgenden, vom Minister Ritter v. Lasser vorgeschlagenen Textierung des auf die Beratung der Finanzvorlagen bezüglichen Passus der Thronrede. „Se. k. k. apost. Majestät wünschen und erwarten, daß die Finanzvorlagen, sobald sie an das Haus der Abgeordneten gelangen, geprüft und in vorberatender Weise beraten werden, indem bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Beschlußfassung eintreten kann, die Teilnahme der Abgeordneten aus Siebenbürgen an den Beratungen des Reichsrates in dieser Session sich gewärtigen läßt.“

11) Gemäß eines Ministerratsbeschlusses übernahm es der Staatsminister, die Stelle, wo von dem Gesetz über das beschleunigte Beraten die Rede ist und die eine vollständige Motivierung enthält, wesentlich zu kürzen. Statt „Eine Reihe von anderen Gesetzen“ werde substituiert „Mehrere Gesetze“.

12) Die Erwähnung der „Geschworenengerichte für wichtigere Fälle“ veranlaßte den Minister Graf Nádasdy zur Frage, ob denn diese wichtige Angelegenheit bereits Ah. Ortes meritorisch entschieden sei, worauf der Staatsratspräsident bejahend antwortete, mit dem Bemerken, unter den im Abgeordnetenhaus vorhandenen Stimmungen könnte man noch zufrieden sein, wenn es gelänge, die Wirksamkeit der Geschworenengerichte auf die Verbrechen zu beschränken, die mit mehr als fünf Jahren Kerker verpönt sind8. Der Staatsminister fügte bei, der Passus der Rede sei absichtlich in der Art gefaßt, daß die Erwartungen über die Vorlage wegen der Jury nicht zu hoch steigen können.

13) Auf die vom Finanzminister erhobene Frage, warum keine Vorlagen über Gesetze aus dem Bereich des Handelsministeriums zugesichert würden, erwiderte der Minister Graf Wickenburg , || S. 104 PDF || er hoffe einige Vorlagen im Lauf der Session einbringen zu können, vermöge jedoch noch nicht darüber bindende Zusicherungen geben zu können, weil alle diese Entwürfe, namentlich jene über das Wasserrecht und über Kommassation, noch in den früheren Stadien der Verhandlung sich befinden und noch Äußerungen von Landesbehörden über dieselben ausständig sindd .

II. Zeremoniell bei der Eröffnung des Reichsrates

Der Staatsminister las das Zeremoniell, wie selbes von Sr. k. k. apost. Majestät für die feierliche Eröffnung der Reichsratssession am 17. d. M. durch den Ah. zu bestimmenden Stellvertreter festgesetzt wurde9. Hiernach wird die Feierlichkeit intra muros beinahe mit demselben Glanz und Zeremoniell stattfinden, wie wenn Se. Majestät die Eröffnung in Ah. Eigener Person vorzunehmen geruhen. Außerhalb der Mauern der kaiserlichen Hofburg ist dagegen der Unterschied ein sehr bedeutender: die Parade von zwei Brigaden und einer Batterie samt den Salven unterbleibt gänzlich, so wie das Glockengeläute. Damit nun dieser Gegensatz etwas gemildert werde, erlaubte sich der Staatsminister, an des Vorsitzenden durchlauchtigsten Herrn Erzherzog kaiserliche Hoheit die untertänigste Bitte zu richten, Sr. k. k. apost. [Majestät] die au. Bitte vortragen zu wollen, daß aus dem gedachten Anlaß ein Bataillon zum Ausrücken und Salvengeben kommandiert werde. Der ungarische Hofkanzler erwähnte hiebei, daß in Ungarn bei Eröffnung oder Schließung des Landtags durch einen königlichen Stellvertreter stets dasselbe militärische Gepränge stattfand wie wenn der König selbst den Akt vornahm10.

III. Streit zwischen der Nord- und der Staatsbahngesellschaft

Der Handelsminister referierte, der Streit zwischen der Nord- und der Staatsbahn11 sei noch nicht ganz spruchreif, doch hoffe er in acht Tagen in Ordnung || S. 105 PDF || zu kommen, so daß die Entscheidung Sr. Majestät dem Kaiser au. unterzogen werden kann. Die Staatsverwaltung ist in der angenehmen Lage, von drei Seiten, der Staatsbahn, A. Klein und der Nordbahn Offerte entgegennehmen zu können, wo sie begreiflich dasjenige annehmen wird, welches in öffentlicher Beziehung am meisten Vorteil verspricht. A. Klein hat seine Vorschläge gemacht, die Staatsbahn läßt sich zu denselben Konzessionen herbei und will obendrein auf die Verbindung ihrer beiden Flügel verzichten. Nun erwartet die Nordbahn, daß auch sie gefragt werde, und dies gedenkt der Handelsminister jetzt zu tun12. Beide Bahnen zugleich vorzuladen, wie der Finanzminister vorschlug, fände Graf Wickenburg nicht angezeigt, da dies in eine völlige Lizitation ausarten würde; wohl aber könne man beide Teile am selben Tag vernehmen.

Der Finanzminister legte den größten Wert darauf, daß überhaupt ebald die neue Eisenbahne gebaut werde und daß die neue Bahnf nicht in eine Hand mit der Nordbahn gelegt werde, weil dann der für das Publikum und namentlich für die Industrie so wichtige Vorteil der Konkurrenz und der Wohlfeilheit der Frachten (insbesondere für die Kohle) verloren gingef . Auf die vom Minister Dr. Hein gestellte Anfrage, ob der Rechtspunkt ganz klar gestellt sei, erwiderte Graf Wickenburg , die Finanzprokuratur betrachte es als außer Zweifel, daß die Staatsverwaltung ganz freie Hand habe. Minister Dr. Hein erklärte sich hierüber jedoch nicht beruhigt. Der Stellvertreter des Kriegsministers erklärt, sich heute einer Äußerung über diese Angelegenheit enthalten zu wollen, nachdem der Handelsminister zugesagt habe, daß dieselbe noch einmal im Ministerrate, und zwar meritorisch, werde beraten werden13.

Wien, 11. Juni 1863.

[12. Juni 1863]

Fortsetzung der Beratung über Punkt I unter dem Allerhöchsten Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät. Gegenwärtige: Wie im Ministerrate am 8. Juni 1863.

IV. Text der kaiserlichen Thronrede (2. Teil)

Se. k. k. apost. Majestät geruhten den Text des Thronredeentwurfes einer kritischen Beleuchtung in stilistischer Beziehung Ah. zu unterziehen. Statt des Ausdruckes „Verfassungsgesetze“ im vierten Absatz wurde gesetzt „Verfassung“. Den im zweiten Satz des fünften Absatzes ausgedrückten Gedanken über die Wahrung seiner Bewegung bei möglichster Einheit, fanden Allerhöchstdieselben an sich vollkommen richtig; da er jedoch in beiden vorausgegangenen kaiserlichen Thronreden bereits explizit ausgesprochen worden ist, geruhten Se. Majestät die Frage aufzuwerfen, ob die Wiederholung beim gegenwärtigen Anlaß nicht unterbleiben || S. 106 PDF || könnte, zumal der erste Satz desselben Absatzes bereits eben darauf hindeutet. Der Staatsminister äußerte, daß die Weglassung des fraglichen Satzes ohne Störung des Zusammenhanges werde vorgenommen werden. Se. Majestät geruhten Ah. zu bemerken, die Schlußworte des 13. Absatzes: „Der Voranschlag … umfaßt für diesmal eine vierzehnmonatliche Finanzperiode, wodurch das Erfordernis gesteigert erscheint“, seien nicht ganz verständlich und eben darum auffallend. Man werde da einen Hintergedanken suchen. Der Finanzminister setzte hierauf wie bereits im Ministerrate vom 8. Junius auseinander, welche Umstände die relativ bedeutende Steigerung der Auslagen im November jeden Jahres zur Folge haben14. Eine Andeutung hierüber schien ihm zur Beruhigung wünschenswert. Da jedoch die Minister Baron Mecséry und Ritter v. Lasser heraushoben, daß eine zu kurze Andeutung, weil unverständlich, nicht beruhigen könne, eine detaillierte Aufklärung aber in der Thronrede, wo ohnehin keine Ziffern vorkommen, nicht am Platz erscheine, stimmte auch der Finanzminister für die Weglassung der letzten Worte des 13. Absatzes „wodurch das Erfordernis gesteigert erscheint“, vorbehaltlich dieses Verhältnis seinerzeit im Abgeordnetenhause aufzuklären. Der Absatz 23, der von Einführung der Geschworenengerichte handelt15, finden Se. k. k. apost. Majestät mit der Ah. Bestimmung, daß diese Gerichte in jedem Land erst über Vernehmen des Landtages eingeführt werden sollen, insofern nicht ganz im Einklang, als es den Anschein erhält, die Regierung wolle über das Vorhandensein der nötigen Vorbedingungen für die Jury ohneweiters entscheiden. Der Polizeiminister schlug hierauf vor, den Schluß des Absatzes beiläufig in folgender Weise deutlicher zu textieren: „und bietet die Möglichkeit, in jenen Ländern, wo die notwendigen Vorbedingungen erfüllt erscheinen, die wichtigeren Fälle dem Wahrspruche der Geschworenengerichte zuzuweisen“.

Diese Modifikation, gegen die von keiner Seite eine Erinnerung erhoben wurde, erhielt die Ah. Genehmigung.

Schließlich geruhten Allerhöchstdieselben darauf aufmerksam zu machen, daß im 32. Absatze plötzlich im Namen „der Regierung Seiner Majestät“ gesprochen wird, während sonst die ganze Thronrede vom persönlichen Standpunkte des Monarchen gehalten wird. Auch sei der Ausdruck „überzeugt, gerechte Würdigung ihres Strebens zu finden“ dort nicht am Platze. Der Staatsminister nahm sofort in beiden Beziehungen die entsprechenden Modifikationen vor, und wurde statt „gerechten Würdigung“ gesetzt „kräftige Unterstützung der Schritte der Regierung“.

Hiemit wurde die Beratung über den Text der Thronrede geschlossen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 24. Juni 1863. Empfangen 24. Juni 1863. Erzherzog Rainer.