Nr. 363 Ministerrat, Wien, 12. Junius 1863 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser, BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 14. 6.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser; Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mertens; abw.abwesend Degenfeld; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Rechberg 4. 7.
MRZ. 1165 – KZ. 2100 –
Protokoll I des zu Wien am 12. Junius 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Gesetzentwurf über die Kundmachung der Gesetze
Se. Majestät der Kaiser geruhten Ah. Sich über einige Bestimmungen des Gesetzentwurfes über die Kundmachung der Gesetze1 Aufklärungen erteilen zu lassen, aus welchem Anlaß der Staatsminister zur Ah. Kenntnis brachte, daß nach den in der Staatsdruckerei erhaltenen Auskünften der Pränumerationspreis für einen Jahrgang des Gesetzblattes sich auf etwa drei fl. stellen wird, ein Betrag, der selbst für arme Gemeinden nicht unerschwinglich ist. Minister Dr. Hein erwähnte die Notwendigkeit, den deutschen Text für den einzig authentischen zu erklären, da Unrichtigkeiten der Übersetzungen in den Landessprachen nicht selten vorkommen.
II. Gesetzentwurf über die Behandlung umfangreicher Vorlagen im Reichsrat
Se. k. k. apost. Majestät geruhten über den Gesetzentwurf die Behandlung umfassender Vorlagen im Reichsrate2 betreffend einige nähere Auskünfte entgegenzunehmen, wobei der Staatsminister die vorläufige Beschränkung dieses abgekürzten Verfahrens auf gewisse Gesetze durch den Umstand motivierte, daß sich kein praktisches Bedürfnis einer weiteren Ausdehnung zeige, und der Finanzminister beifügte, die Finanzgesetze hätten dermal noch nicht darunter subsummiert werden können, weil dieselben zur Kompetenz des Gesamtreichsrates gehören und vorerst nur der engere Reichsrat versammelt sein wird. Über die Ah. Ortes gestellte Frage, was der Gegenstand des im Entwurf erwähnten Polizeigesetzes sei, äußerte der Staatsminister , daß in diesem Gesetze jene Rechtsfälle normiert werden sollen, die weder zu Verbrechen noch Vergehen gehören und wobei wegen mangelnder böser Absicht bloß Ordnungsstrafen verhängt werden. Es zeige sich die Notwendigkeit, derlei mildere Fälle aus dem Strafgesetze auszuscheiden. Se. Majestät geruhten sofort anzuordnen, daß im Entwurf statt „Polizeigesetz“ die richtigere Bezeichnung „Polizeistrafgesetz“ gewählt werde.
III. Ah. Weisungen bezüglich der Haltung dem Reichsrate gegenüber
Se. Majestät der Kaiser hielten es für nötig, mit Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung der zweiten Session des Reichsrates den k. k. Ministern einige Punkte zur besonderen Berücksichtigung zu empfehlen. Erstens das strenge Festhalten an der Verfassung vom 26. 2. 1861, in welcher der Parlamentarismus keine Begründung findet. || S. 112 PDF || In welche Bahnen man durch dieses Prinzip gebracht wird, davon gibt Preußen ein warnendes Beispiel3. An Versuchen, auch in Österreich eine parlamentarische Regierung einzuführen, werde es nicht fehlen, aber es muß denselben gleich vornweg in entschiedener Weise entgegengetreten werden. In den Zeitungen stoßt man bereits auf Signale über mancherlei Gesetze, welche man wird einbringen wollen, um der Regierung Unannehmlichkeiten oder Verlegenheiten zu bereiten. Dahin gehören die Gesetze über das Assoziationsrecht, über die Bürgerwehr, die Ministerverantwortlichkeit etc. Auch das Rekrutierungsgesetz werde man behufs einzelner Verbesserungen vor den Reichsrat zu bringen streben, wobei es mit den einschneidensten Veränderungen bedroht sein würde4. Die Regierung muß auf alles dies gefaßt sein und den einzuhaltenden Gang im vorhinein präzisieren. Auch wird es gut sein, die hochfliegenden Wünsche rechtzeitig in den Zeitungen herabzustimmen.
Der Staatsminister erwähnte, ein nützlicher Hemmschuh gegen ungestümes Drängen liege darin, daß ein bereits früher im Reichsrat verhandelter Gesetzvorschlag später nicht in dem Stadium weiter fortberaten und behandelt werden kann, auf welchem er sich in einer früheren Session befand, sondern stets ab ovo neu eingebracht und behandelt werden muß. Minister Dr. Hein glaubt, daß, wenn ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz zur unausweichlichen Notwendigkeit wird geworden sein, es vorteilhafter wäre, wenn die Regierung selbst mit einem Gesetzentwurfe die Initiative ergreift.
IV. Siebenbürgischer Landtag
Auf die Allerhöchst gestellte Frage, bis zu welchem Zeitpunkte sich der siebenbürgische Landtag über die Beteiligung am Reichsrat entschieden haben dürfte, äußerte Minister Graf Nádasdy , daß dieses vielleicht schon anfangs August geschehen, aber doch auch möglicherweise bis zum Ende desselben Monates sich verzögern könnte5.
V. Ungarische und Allgemeine Österreichische Boden-Credit-Anstalt
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. Sich über den Stand der Verhandlungen über die Ungarische Boden-Credit-Anstalt und über die k. k. privilegierte allgemeine Österreichische Boden-Credit-Anstalt Auskünfte erstatten zu lassen und von einigen der diesfalls noch im Ministerrate schwebenden Differenzen Kenntnis zu nehmen, wobei die Minister Ritter v. Lasser und Edler v. Plener besonders die Frage über das Zugeständnis der Ausstellung verzinslicher Anweisungen auf den Überbringer jeder von seinem Standpunkte (wie bereits im Ministerrate vom 2. Junius) beleuchteten6. Auf die Allerhöchstenortes gestellte Frage, ob dieses Zugeständnis auch für das ungarische Kreditinstitut in Anspruch genommen werde, äußerte der ungarische Hofkanzler , daß die Ausstellung von billets || S. 113 PDF || au porteur allerdings von den Gründern des ungarischen Institutes lebhaft gewünscht werde, und Graf Forgách diese Bitte bei der Vorberatung dieser Angelegenheit mit dem Finanzminister bevorwortet habe7. Doch glaubte er damals, bei dem entschiedenen Widerspruche dieses Ministers, nicht weiter darauf bestehen zu sollen. Nachdem sich jedoch die Stimmenmehrheit im Ministerrate bei der Beratung am 2. Juni d. J. für den au. Antrag entschieden hat, daß der allgemeinen Österreichischen Boden-Credit-Anstalt die Ausstellung solcher Zahlungsanweisungen – gleichwie dem böhmischen Hypothekarkreditinstitute – Ag. gestattet werde, finde der ungarische Hofkanzler sich verpflichtet, Se. k. k. apost. Majestät au. zu bitten, daß dem ungarischen Institute diese Begünstigung nicht vorenthalten werde, sondern dasselbe sich der gleichen Behandlung wie die beiden andern, erst viel später in Anregung gekommenen Hypothekarkreditanstalten erfreue. Eben wegen der Priorität, die das ungarische Institut für sich geltend machen kann, erschiene es angezeigt, daß die Ah. Resolution bezüglich desselben um einige Tage früher erfolge als jene über das andere Institut, welches vom Altgrafen Salm zu gründen beabsichtigt wird.
VI. Die Darstellung der im selben Ministerrate gepflogenen zweiten Beratung über den Text der Thronrede bei Eröffnung der zweiten Reichsratssession wurde dem Protokolle über die erste Beratung dieses Gegenstandes am 8. d. M. angefügt8.
Wien, 14. Junius 1863. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 2. Juli 1863. Empfangen 4. Juli 1863. Rechberg.