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Nr. 362a Entwurf der kaiserlichen Thronrede bei der feierlichen Eröffnung der zweiten Reichsratssession. (Beilage zu: MRP-1-5-06-0-18630612-P-0362.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; Beilage zum Originalprotokoll v. 8. und 12. 6. 1863 (= Sammelprotokoll Nr. 362) Die im Ministerrate vom 8. Juni 1863 beantragten Modifikationen des ursprünglichen Textes sind mit roter Tinte ersichtlich gemachta .

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Geehrte Mitglieder des Reichsrates!

1) b Seine Majestät der Kaiser haben mir den Auftrag zu erteilen geruht, die zweite Session des Reichsrates in Allerhöchst Seinem Namen zu eröffnen und die geehrten Mitglieder desselben willkommen zu heißen.

2) Freudig vollziehe ich den ehrenvollen Auftrag, der mir geworden, und begrüße cdiese feierliche Versammlung derc diese feierliche Versammlung der Erzherzoge, Prinzen des kaiserlichen Hauses, derd hochwürdigsten, erlauchten und geehrten Herren von beiden Häusern des Reichsrates.

3) Eine kurze Frist ist abgelaufen, seit die Landtage ihre Tätigkeit geschlossen haben, welche zunächst den Wünschen und Bedürfnissen der einzelnen Königreiche und Länder zugewendet ist.

4) An ihre Wirksamkeit die Erfüllung jener größeren Aufgaben zu knüpfen, welche aus der Fürsorge um Wohlfahrt und Gedeihen des Gesamtreiches entspringen, finden Sie sich, geehrte Mitglieder des Reichsrates, zum zweiten Male den Bestimmungen der Verfassungsgesetze gemäß hier vereinigt.

5) Mit Befriedigung können wir auf diese in ungestörtem Wechsel sich heilsam ergänzende Tätigkeit der Landtage und der Vertretung des Reiches blicken. Sie führt uns in lebensvoller Gestalt den Gedanken entgegen, der unseren Staatsgrundgesetzen innewohnt, in der notwendigen Einheit des Ganzen die möglichst freie und selbständige Bewegung seiner Teile zu bewahren.

6) Nachdem durch das kaiserliche Patente vom 21. April d. J. auch der Landtag des Großfürstentums Siebenbürgen einberufen worden ist, findet sich unter den Königreichen und Ländern, welche Österreichs Szepter vereinigt, keines mehr, dem nicht die Bahn zur Teilnahme an den Beratungen der gemeinsamen Angelegenheiten eröffnet wäre, welche durch das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das Patent vom 26. Februar 1861 der Reichsvertretung vorbehalten sind.

7) Lassen Sie uns hoffen, daß jene Überzeugungen über die Mittel und Wege zu dem von allen sehnlichst gewünschten Ziele, von welchen jüngst ein hochherzigerf Ausdruck von den fernen Grenzen des Reiches an die Stufen des Thrones gelangt ist, mit siegreicher Kraft sich weiter und weiter verbreiten und zum allgemeinen Heile sich betätigen werden.

|| S. 108 PDF || 8) Überschauen wir die Verhältnisse des Kaiserstaates, so werden wir uns ermutigt fühlen, mit Zuversicht an dem begonnenen Werke auszuharren und vertrauensvoll den kommenden Zeiten entgegenzugehen.

9) Unter den Segnungen eines ungestörten Friedens hat der Reichsrat seine erste Session geschlossen, sie beglücken uns beim Beginne der zweiten, und es wird fortan der Wunsch und das Ziel der eifrigsten Bemühungen der Regierung Seiner Majestät sein, sie ferner ungetrübt bewahren zu können.

10) Gesichert und geschirmt durch freiheitliche Institutionen sehen wir auf allen Gebieten des geistigen und materiellen Lebens eine regere Tätigkeit sich entfalten, des Reiches Kräfte in rascherer Entwicklung begriffen, sein Ansehen und seine Machtstellung sich mehr und mehr befestigen.

11) Fassen wir die Lage der Finanzen ins Auge, so zeigt sie uns befriedigende Fortschritte auf jener Bahn, welche zum Zwecke ihrer vollständigen Regelung eingeschlagen worden ist.

12) Der Staatskredit und die Landeswährung erfreuen sich einer unverkennbareng Besserung, und die günstige Finanzgebarung des laufenden Jahres gestattet es, keinen Gebrauch von jenem außerordentlichen Kredite zu machen, welcher im Betrag von zwölf Millionen Gulden zur vollständigen Deckung des veranschlagten Jahresdefizites bewilligt worden war.

13) Dem Staatsvoranschlage, der Ihnen zur Prüfung und Feststellung vorgelegt werden wird, ist eine veränderte Einrichtung gegeben worden, welche den Zwecken der Übersichtlichkeit und der genaueren Kontrolle sowie den bei der vorjährigen Beratung laut gewordenen Wünschen entspricht. Derselbe umfaßt wegen des für zweckmäßig erkannten Überganges von dem h Verwaltungsjahre zum Sonnenjahre für dieses Mal eine vierzehnmonatliche Finanzperiode, wodurch das Erfordernis gesteigert erscheint.

14) Bei dem Entwurfe des Budgets wurde das Gebot möglichster Sparsamkeit nicht außer acht gelassen.

15) Nichtsdestoweniger erfordern die Übergangszustände, in denen wir uns befinden, und die Notwendigkeit einer möglichst raschen, vollständigen Herstellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte und der Landeswährung noch immer bedeutende Opfer.

16) Um die daraus hervorgehenden Lasten für die Zukunft zu erleichtern und um den volkswirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, haben Sie einer den geänderten Zeitverhältnissen entsprechende Regelung der direkten Besteuerung schon in der vorjährigen Session als notwendig erkannt.

17) Die Regierung Seiner Majestät wird daher eine das System der direkten Besteuerung umfassende Vorlage von Gesetzentwürfen an Sie gelangen lassen, welche Ihrer erleuchteten und reiflichen Erwägung empfohlen sein möge.

|| S. 109 PDF || 18) iDie Regierung Seiner Majestät erachtet es für angemessen, daß die bezeichneten Finanzvorlagen sofort geprüft und in vorbereitender Weise beraten werden. Sie muß jedoch zugleich besonderen Wert darauf legen, daß die Beschlußfassung selbst jenem Zeitpunkte vorbehalten bleibe, mit welchemi die Teilnahme der Abgeordneten des Großfürstentums Siebenbürgen an den Beratungen des Reichsrates in dieser Session jerwartet werden kannj .

19) k Eine Reihe andererk Gesetzentwürfe, denen Sie eingehende Würdigung angedeihen lassen werden, istl auf die Durchführung mehrererm, zunächst als notwendig erkanntern Reformen auf wichtigen Gebieten des Staatslebens, insbesondere auf jenem der Justizpflege gerichtet.

20) Der allseitige Wunsch, diesen Umgestaltungen in nächster Zeit schon Eingang zu verschaffen, mußte die Aufmerksamkeit der Regierung auf die formelle Seite der Beratungen lenken, welchen die betreffenden Gesetzentwürfe zu unterziehen sein werden.

21) Schon hat in mehreren Staaten das Bedürfnis Geltung erlangt, bei der verfassungsmäßigen Behandlung umfangreicher Vorlagen einen beschleunigteren Geschäftsgang als den gewöhnlichen einzuhalten.

°21 a) Auch im Schoße des Reichsrates ist im Laufe der vorigen Session die Frage einer solchen Geschäftsbehandlung angeregt worden, wenngleich eine Beschlußfassung darüber nicht erfolgte.

22) In dieser Tatsache, wie nicht minder in den günstigen Wahrnehmungen, welche hinsichtlich der Zweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens in anderen Ländern gemacht wurdeno, hat die Regierung Seiner Majestät die Aufforderung erblickt, den Entwurf eines p dasselbe regelnden Gesetzes jenen umfangreichen Vorlagen beizugeben, welche die Einführung von Reformen in den verschiedenen Zweigen der Justizverwaltung zum Gegenstande haben.

23) Unter diesen darf vor allem der Entwurf einer neuen Strafprozeßordnung erwähnt werden, welcher Ihre erhöhte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen wird. Festhaltend an den bewährten Grundlagen der Strafprozeßordnung vom Jahre 1850 räumt er der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit des Verfahrens und dem Anklageprinzip volle Geltung ein, weist die richterliche Entscheidung wieder an die von jeder || S. 110 PDF || Beweisregel entbundene freie Überzeugung und überläßt in jenen Ländern, in welchen die notwendigen Vorbedingungen für die Einführung der Geschworenengerichte erfüllt erscheinen, dem Wahrspruche derselben alle wichtigeren Fälle.

24) Sie werden in ihm zugleich jene Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens finden, welche mit der beabsichtigten Erhöhung des Schutzes der persönlichen Freiheit und Sicherheit verträglich ist.

25) Auch auf dem Gebiete des Ziviljustizverfahrens macht sich das Bedürfnis qeiner neuen Gesetzgebungq mehr und mehr geltend.

26) Die Verhandlungen der Bundeskommission zur Herstellung einer allgemeinen deutschen Zivilprozeßordnung, welche in erfreulichem Fortschreiten begriffen sind rund in nicht ferner Zeit zum Abschlusse gedeihen dürftenr, kommen demselben in erwünschter Weise entgegen.

27) Nachdem die angedeuteten Umgestaltungen nicht ohne entsprechende Änderungen im Organismus der Gerichtsbehörden vor sich gehen können, san welche sichs eine neue Organisation der politischen Verwaltung tfolgerichtig zu reihen haben wirdt, so werden Ihnen Gesetzentwürfe über die Grundsätze ihrer Durchführung vorgelegt werden.

28) Die täglich mehr fühlbaren Mängel des bisherigen Konkurs- und Ausgleichsverfahrens haben es der Regierung als unabweisliches Gebot erscheinen lassen, ohne Zögerung den Entwurf einer neuen Konkursordnung, in welcher für die Rechtssicherheit überhaupt, wie insbesondere für den Realkredit erhöhte Vorsorge getroffen und die möglichste Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens angestrebt ist, Ihrer Beurteilung und Beschlußfassung anheimzustellen.

29) Zur Ergänzung des Gemeindegesetzes wird Ihnen der Entwurf eines Heimatgesetzes vorgelegt werden, wodurch zugleich der ausdrückliche Wunsch mehrerer Landtage seine Befriedigung findet. Durch dasselbe werden Fragen, welche in die Rechte Einzelner, so wie in jene der Gemeinden tief eingreifen und bisher zu Zweifeln reichlichen Anlaß boten, ihre gesetzliche Entscheidung finden.

30) Geehrte Mitglieder des Reichsrates! Mit jener aufopfernden Hingebung, welche Sie in der ersten Session uin glänzender Weiseu zu bewähren Gelegenheit hatten, werden Sie an die bedeutsamen Aufgaben gehen, welche in Ihre Hände gelegt sind.

31) Die Gnade und Huld des Monarchen geleiten Sie, und mit berechtigter Teilnahme folgen Ihren Schritten die Völker, deren Wünschen und Bedürfnissen Sie Ausdruck leihen.

32) Mit rückhaltlosem Vertrauen kommt Ihnen die Regierung Seiner Majestät entgegen, denn sie ist überzeugt, gerechte Würdigung ihres Strebens und kräftige Unterstützung bei Ihnen zu finden.

33) Möge der allmächtige Schutz und Segen des Himmels über Ihren Bemühungen walten, daß sie fortan fruchtbar seien für das Gedeihen, die Macht und die Ehre des Reiches.