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Nr. 140 Ministerrat, Wien, 24. Oktober 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 26. 10.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 3. 11.

MRZ. 944 – KZ. 3421 –

Protokoll des zu Wien am 24. Oktober 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer

I. Zulassung der Israeliten Eduard Löwenthal und Graziadio Ravà zur Konzeptspraxis in der Finanzprokuratur

Der Präsident des Staatsrates referierte über den Antrag des Finanzministers wegen Zulassung der Israeliten Eduard Löwenthal und Graziadio Ravà zur Konzeptspraxis bei den Finanzprokuraturen zu Wien und Venedig1. Auch || S. 453 PDF || der Staatsrat beantragt aus den im staatsrätlichen Protokolle2 umständlich dargelegten Gründen die ausnahmsweise Ah. Bewilligung, und nur in Absicht auf die Form der Ah. Entschließung über den Vortrag mit dem ministeriellen Protokollshefte ergab sich eine Meinungsverschiedenheit, ob nämlich die Ah. Bewilligung von Sr. Majestät ausdrücklich zu erteilen oder aber dem Finanzminister einfach Ah. zu überlassen wäre, „zur Zahl 47694/567 nach seinem Antrage vorzugehen“. Was die Sache selbst betrifft, teilte Freiherr v. Lichtenfels im allgemeinen die Ansicht, daß sich die gänzliche Ausschließung der Israeliten vom Staatsdienste nicht werde festhalten lassen; doch schiene es ihm wünschenswert, daß die Frage, für welche Zweige des Staatsdienstes solche Ausnahmen zu gewähren seien, vorläufig in der Ministerkonferenz näher erörtert würde, um die spätere Reglung der Frage im gesetzlichen Wege nicht zu beirren und zu erschweren. Was speziell den Dienst bei den Finanzprokuraturen betrifft, so scheine ihm die Aufnahme der Israeliten bei denselben mit Hinblick auf die Agenden dieser Behörden in Kultus-, Schul- und Stiftungssachen eben nicht zweckmäßig. Doch wolle er einer Ausnahme in den vorliegenden Fällen nicht entgegentreten. In Absicht auf die Form würde der Präsident der zweiten Modalität den Vorzug geben.

Der Finanzminister glaubte — absehend vom Prinzipe—, seinen au. Antrag im Wesen afesthalten und, ohne der allgemeinen Regelung der Ämterfähigkeit der Israeliten irgendwie vorzugreifen, sich auf die zu beantragende Willfahrung der zwei vorliegenden Gesuche beschränken zu sollen, indem die dagegen angeregten Hindernisse durch eine entsprechende Geschäftszuweisung ganz leicht behoben werden können. Übrigens sei die Form ziemlich gleichgültig, er stimme jedoch für die vom Staatsratspräsidenten vorgezogenea . Die sämtlichen übrigen Stimmführer glaubten, sich gleichfalls — unbeschadet des Prinzips — für die ausnahmsweise Zulassung des Löwenthal und [des] Ravà zur Konzeptspraxis aussprechen zu sollen, wobei der Staatsminister im allgemeinen hervorhob, daß es wünschenswert sei, dem gebildeten Juden andere Erwerbsbahnen als den Handel und die Journalistik zu eröffnen. Ritter v. Lasser bemerkte, daß israelitische Praktikanten der Fiskalämter durch den Amtschef von gewissen Geschäften ferngehalten || S. 454 PDF || werden können und dieselben bei ihrer untergeordneten Dienstesstellung ohnehin keinen entscheidenden Einfluß nehmen können, und der Kriegsminister äußerte, daß die k. k. Armee sehr viele treffliche Unter- und Oberoffiziers jüdischen Glaubens in ihren Reihen zählt. In bezug auf die Form war die Stimmenmehrheit des Erachtens, daß dem Finanzminister einfach Ah. zu überlassen wäre, „über die Gesuche nach seinem Antrag vorzugehen“3.

II. Wiedererrichtung einer politischen Landesstelle in Krakau (Statthaltereikommission) und Bestellung eines Generalgouverneurs für Galizien

Minister Ritter v. Lasser referierte über die vorhandene Notwendigkeit einer neuen Organisierung des politischen Dienstes im westlichen Teile Galiziens, welche durch die hochgestiegene Bewegung in Russisch-Polen und deren Rückwirkung auf Krakau immer dringender wird. Die Agenden der dermaligen Kreisbehörde zu Krakau sind so zahl- und umfangreich, daß der Amtschef bnicht einmalb dem Revisionsgeschäfte genügen kann. Hiezu kommt noch, daß Hofrat v. Vukassovich nicht die Eigenschaften besitzt, um der gegenwärtigen, geschweige erst der für die Folge drohenden Schwierigkeiten Meister zu werden, und selbst angenommen, er besäße sie, so würden seine relativ untergeordnete Stellung und der damit verbundene räumlich und virtuell beschränkte Wirkungskreis seiner gedeihlichen Tätigkeit nachteilige Schranken setzen. Nach Vorausschickung einer historischen Darstellung der seit 1796 wiederholt stattgefundenen administrativen Trennung Ost- und Westgaliziens4 überging der Referent auf den vom Gouverneur Grafen Mensdorff gestellten Antrag, welcher im wesentlichen dahin geht: 1. daß in Krakau eine Expositur der galizischen Statthalterei gebildet und 2. cdie Wadowicer Kreisbehörde wiederhergestellt, sonach die jetzige Krakauer Kreisbehörde nur für die ehemaligen Kreise Krakau und Bochnia bestellt bliebe; 3. der Krakauer Landesbehörde die administrativen Geschäfte aus dem Bereiche der Statthalterei Lemberg mit gewissen Ausnahmen überwiesen werden, welche Ausnahmen vorzugsweise die Geschäfte umfassen, die sich auf Landtags- und Landesfondsangelegenheiten, Stiftungen und Anstalten, die Personalien und die Gebarung des Straßen- und Wasserbaufonds, Adelssachen und so fort beziehenc ; 4. für die Stelle eines Chefs der neuen Behörde wird folgende Terna gestellt: Statthaltereiratd August Ritter v. Merkl, Kreishauptmann eund Titularhofrate Carl Ritter v. Neusser (gewesenerf Polizeidirektor zu Krakau) und Hofrat v. Vukassovich. Minister v. Lasser erörterte die finanzielle Seite der Anträge und kam dabei zu dem Resultate eines jährlichen Mehraufwandes von zirkag 25.000 fl., || S. 455 PDF || welcher nicht unverhältnismäßig genannt werden kann und sich durch die Wiederanstellung disponibler Beamter noch niedriger stellen wird. Die Expositur dürfte hnach Analogie der 1849—1853 bestandenen Gubernialkommissionh die Benennung Statthaltereikommission erhalten, und wäre gegen den dafür vom Gouverneur beantragten Personalstand nichts zu erinnern. Die Reaktivierung eines eigenen Wadowicer Kreisamtes erscheint durch die Ausdehnung und Bevölkerung dieses Kreises vollkommen gerechtfertigt. Den zur Leitung der Statthaltereikommission primo loco vorgeschlagenen v. Merkl findet der referierende Minister nach Befähigung, Lokalkenntnis und Charakter dafür dergestalt geeignet, daß man ihn den beiden andern unbedingt vorziehen muß. Was aber den vorgeschlagenen Wirkungskreis dieser Behörde betrifft, so kann man sich nicht verhehlen, daß er zu eng ist und sich daraus ein kompliziertes Verhältnis zur Statthalterei in Lemberg ergeben wird. Um jedoch unaufgehalten zur neuen Organisierung schreiten zu können, wäre der vorliegende Antrag als Übergangsmaßregel zu genehmigen, gleichzeitig aber würden dem Grafen Mensdorff einige Fragen mit der Tendenz einer Erweiterung des Wirkungskreises iunter gleichzeitiger Zuweisung technischer und Rechnungshilfsorgane, wie dies auch für die neuerrichteten Landesregierungen in Krain, Bukowina etc., wenn auch weit weniger ausgedehnt als früher, geschiehti, zu stellen sein. Derselbe wäre ferner darüber zu vernehmen, ob nicht die Polizeidirektion in Krakau mit der Kreisbehörde zu vereinigen wäre, um dem Rayon der polizeilichen Tätigkeit eine den politischen und Verkehrsverhältnissen entsprechende Ausdehnung zu geben. Schließlich erwähnte der Referent, daß, nachdem die Statthaltereikommission sich nach und nach zu einer eigenen Statthalterei ausbilden wird, man auf ein Organ vordenken muß, welches, über derselben jund über der für Ostgalizien die politische Verwaltung führenden Lemberger Statthalterej stehend, die nötige Einheit bewahren und die Geschäfte mit dem Landtage und Landesausschusse führen wird. Hiezu würde sich die bereits 1848 vom Grafen Stadion vorgeschlagene Bestellung eines hohen Militärs als Generalgouverneur — kungefähr wie die preußischen Oberpräsidentenk — empfehlen, und es scheint angezeigt, dem FML. Grafen Mensdorff diese Idee als Anhaltspunkt bei den mittlerweilen zu stellenden Anträgen zu eröffnen.

Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Erörterung erklärten sich sämtliche Stimmführer sowohl mit der Bildung einer Landesbehörde in Krakau unter der Leitung des v. Merkl als mit der Reaktivierung des Wadowicer Kreisamtes einverstanden, und der Polizeiminister fand auch gegen die Vernehmung des Gouverneurs über die Vereinigung des Kreisamts mit der Polizeidirektion nichts zu erinnern, l muß sich aber in dieser Richtung seinerzeit vorbehalten, seine Ansicht in einer schriftlichen Verhandlung mit dem Staatsministerium auszusprechen, da auf den ersten Anblick mehrere nicht unwichtige Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit || S. 456 PDF || und praktische Durchführung zu sprechen scheinen. Allein der ungarische Hofkanzler sprach seine Überzeugung aus, daß die vorgeschlagene Einrichtung mit dem provisorisch begrenzteren Wirkungskreise nur die leider bereits große Zahl der in Österreich bereits vorhandenen Provisorien vermehren und daher im Publikum — nicht mit Unrecht — Tadel erfahren werde. Eine „Statthaltereikommission“ wäre eine neue, unbekannte Größe in der Reihe unserer administrativen Organismen, über deren Attribute man daher völlig im unklaren sein würde. Viel einfacher und der Regierung würdiger sei es, jetzt schon entschieden das auszusprechen, wozu man erst auf Umwegen gelangen will, nämlich: 1. Die Errichtung einer getrennten Landesstelle in Krakau. Die Errichtung einer solchen Behörde unter dem früheren Namen „Regierung“ werde nicht viel mehr Zeit, Mühe und Geld kosten als die Statthaltereikommission mit ihrem beschränkten Wirkungskreise. 2. Über die beiden Landesstellen zu Lemberg und Krakau würde ferner ein Generalgouverneur in der vom Referenten skizzierten Stellung gesetzt. Graf Forgách könnte es nur als sehr erwünscht betrachten, wenn diese administrative Trennung Galiziens bloß der Vorläufer der Trennung in zwei Landesvertretungen wäre, wozu vielleicht die Anregung von unten auf kommen wird. Der Finanzminister war mit den Anträgen des Hofkanzlers völlig einverstanden, da er den Bestand einer selbständigen besonderen politischen sowie finanziellen Landesstelle in Krakau aus eigener Überzeugung als sehr nützlich anerkennen muß. Hiezu kommt noch, daß einige Hilfsämter der Landesstelle als mLandeshauptkasse, Finanzprokuratur, Rechnungshilfsamtm etc. in Krakau aus der früheren Periode noch fortbestehen, was die Durchführung erleichtert. Der Polizeiminister äußerte, daß nach der administrativen Trennung als weiteres Ziel der Regierung die politische Trennung der Landesvertretung anzustreben wäre, wozu jedoch — wie der Staatsminister bemerkte — nur im verfassungsmäßigen Wege, und zwar voraussichtlich nicht ohne großen Widerstand, zu gelangen sein wird, so wie auch schon die administrative Trennung von gewissen Seiten her lebhaft angegriffen werden dürfte.

Nach längerer Diskussion erklärte sich der Ministerrat mit dem vom ungarischen Hofkanzler zu den Anträgen des Ministers Ritter v. Lasser gestellten Amendement einverstanden5.

III. Einsprüche gegen den Vollzug der Beschlüsse der Judexkurialkonferenz

Der Finanzminister erinnerte, daß er seinerzeit gegen den Vollzug der Beschlüsse der Judexkurialkonferenz, welche in die finanzielle Sphäre meritorisch || S. 457 PDF || ändernd eingreifen — namentlich in bezug auf die Bergfrone und Stempel—, Einsprüche erhoben habe. Damals machte sich aber im Ministerrate die Ansicht geltend, daß dieser Gegenstand nicht einseitig, sondern im Zusammenhang mit den auch von andern Seiten zu erhebenden Einsprüchen ähnlicher Art zu behandeln wäre6. Nachdem aber bis jetzt von keinem Minister Einsprüche gegen die obgedachten Beschlüsse zur Sprache gebracht worden sind und die vorhandenen legislativen Gegensätze zu Konflikten zwischen den ungarischen Justiz-und Finanzbehörden zu führen drohen, müsse Edler v. Plener darauf wieder zurückkommen und seine Kollegen um Erstattung ihrer eventuellen Einsprüche ersuchen.

Als hierauf der ungarische Hofkanzler einige Auskünfte über die in Ungarn bezüglich der Bergfrone, des Taxwesens und der Privilegien dermal bestehenden Verhältnisse gegeben hatte, geruhten Se. k. k. Hoheit höchst zu bestimmen, daß die zu erhebenden Einsprüche in einem ad hoc abzuhaltenden Ministerrate geltend gemacht, darüber jedoch dem Hofkanzler behufs der Information vorläufig schriftliche Mitteilungen gemacht werden7.

IV. Auszeichnungen bei Eröffnung der Carl-Ludwig-Eisenbahn

Der Handelsminister brachte zur Sprache, ob nicht die bevorstehende Eröffnung der galizischen Carl-Ludwig-Eisenbahn8 zur Verleihung von Ah. Auszeichnungen den Anlaß zu bieten hätte. Fürst Sapieha, Sekretär Herz, Ingenieur Köppn hätten sich um die Vollendung dieser Bahn Verdienste erworben. Der Minister glaube aber, vor der allfälligen Erstattung seiner au. Anträge an seine Kollegen die Frage richten zu sollen, ob gegen die Ah. Verleihung der geheimen Ratswürde an den Fürsten Sapieha in politischer Beziehung etwa Bedenken obwalten. Der Staatsminister meinte, daß sich diese Frage durch die erfolgte Ernennung dieses Fürsten zum Landmarschall in Galizien beantworten dürfte. Graf Wickenburg bemerkte hierauf, daß die Konsequenz von Auszeichnungen für die Förderer der galizischen Bahn ähnliche Hoffnungen bei den Förderern der Theißbahn9 hervorrufen würde, und behielt sich diesfalls weitere Erwägung vor. oDer ungarische Hofkanzler fand, daß derlei Angelegenheiten ausschließend zum Ressort des bezüglichen Ministers gehören und er daher zu einer Meinungsäußerung darüber nicht berufen zu sein glaube.o Der ungarische Hofkanzler fand, daß derlei Angelegenheiten ausschließend zum Ressort des bezüglichen Ministers gehören und er daher zu einer Meinungsäußerung darüber nicht berufen zu sein glaube.

|| S. 458 PDF || Schließlich geruhten Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer zu eröffnen, daß der vollendete Entwurf der Ah. Antwort auf die Adresse des kroatischen Landtages demnächst bei den Mitgliedern der Konferenz in Umlauf gesetzt werden wird10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 2. November 1861. Empfangen 3. November 1861. Erzherzog Rainer.