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Nr. 568 Ministerrat, Wien, 11. Oktober 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 12. 10.), P. Krauß 13. 10., Bach 13. 10., Thinnfeld 13. 10., Thun 13. 10., Csorich, K. Krauß; abw. Baumgartner, Stadion, Kulmer.

MRZ. 3482 – KZ. 3608 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 11. Oktober 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Beiziehung der Minister zur Reichsratsberatung über den Zolltarif

Der Ministerpräsident eröffnete dem Ministerrate das wegen Beiziehung des einen oder des anderen der Minister zu den Beratungen des Reichsrates über den Zolltarif herabgelangte Ah. Kabinettschreiben vom ... d. M., MRZ. ..., zur Wissenschaft und Darnachachtung1, besprach auch

II. Kanzlistenstelle des St. Stephansordens

den Vortrag des Ministers des Inneren vom 1. Oktober 1851 über das Ah. signierte Gesuch des Ministerialsekretärs Dr. Krauss um Verleihung der Kanzlistenstelle beim St. Stephansorden2 bezüglich der vom Ministerratssekretär auseinandergesetzten Bedenken des Ministerialrats Privitzer gegen die Verleihung dieser Stelle an einen Nicht-Ungar.

Der Finanzminister wünschte, daß zur Vermeidung der Prinzipienfrage für diese Stelle dieses eigentlich ungrischen Ordens die Wahl unter den bei den Ministerien etc. angestellten Ungern getroffen werden möchte, wogegen der Ministerpräsident kein Bedenken tragen würde, daß selbe auch auf einen Nicht-Ungern fiele, und der Minister des Inneren , welcher sich in seinem Vortrage darauf beschränkt hatte, die Ah. signierte|| S. 275 PDF || Bitte des Dr. Krauss vom Standpunkte der persönlichen Würdigkeit desselben zu vergutachten, noch die Bemerkung beifügte, daß, es möge von Sr. Majestät ein Unger oder ein Nicht-Unger dazu ernannt werden, man jedenfalls darin die prinzipielle Lösung der Frage werde finden wollen. aHiernach erklärte der Ministerpräsident, die Sache vorderhand auf sich beruhen zu lassena Hiernach erklärte der Ministerpräsident , die Sache vorderhand auf sich beruhen zu lassen.3

III. Paß für Ludwig Edler v. Löhner

Der Minister des Inneren brachte die Erteilung eines Passes zur Reise nach Frankreich an den ehemaligen Reichstagsabgeordneten Dr. Löhner4,

IV. Auszeichnungen für Johann v. Perez

die Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone an den nach sehr belobter Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Delegationsadjunkten in Verona Johann v. Perez5, endlich

V. Auszeichnungen für Johann Huemer

eine ähnliche, vorerst mit dem Justizminister zu verabredende Auszeichnung für den Auskultanten Huemer in Ottensheim wegen Rettung eines Kindes aus der Donau in Antrag, wogegen nichts erinnert wurde6.

VI. Kosten des Waffenablieferungstransports der Nationalgarde

Die Anfrage eines Statthalters a) aus welchem Fonds die Kosten des Transports der der Nationalgarde abgeforderten Waffen an deren Sammlungs- und Bestimmungsort zu tragen seien, gedenkt der Minister des Inneren mit Beistimmung des Ministerrates dahin zu beantworten, daß dieselben, da es sich um eine Regierungspolizeimaßregel dabei handelt, aus dem Staatsschatze zu bestreiten seien7; b) über die weitere Frage, welche Bestimmung den bei einzelnen Nationalgardekörpern vorhandenen Fonds und Barschaften zu geben sei, behielt sich der Minister vor, das Gutachten der übrigen Statthalter einzuholen8.

VII. Organisierung der Polizeiwache in Salzburg

Erhielt er die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Organisierung der Militärpolizeiwache in Salzburg mit 28 Mann, einen Feldwebel, zwei Korporals und zwei Vizekorporals9, und

VIII. Resignation des Statthalters in Salzburg

brachte zur Kenntnis desselben die mit Ah. Entschließung vom 10. d. [M.] erfolgte Annahme der Dienstesresignation des dortigen Statthalters Grafen Herberstein10.

IX. Ergänzung der ungarischen Gendarmerieregimenter

Erwirkte er die Beistimmung des Ministerrates zu dem Antrage auf Ergänzung der ungrischen Gendarmerieregimenter (des 5., 6. und 7.), welche nunmehr nach Auflösung der Panduren unumgänglich geworden ist11.

Die Vermehrung wird beim 5. Regiment 345 Mann samt Chargen mit einem Aufwande von 173.000 f., beim 6. 434 Mann zu Fuß und 63 Berittene mit 192.700 f., beim 7. 61 M ann zu Fuß, 13 Pferde mit 34.000 f. betragen; in Summe circa 400.000 f., welche jedoch durch die Ersparung des Aufwands für die Panduren mit 250.000 f. und durch Reduktion des Standes in andern Provinzen per 150.000 f. bereits gedeckt sind12.

X. Gesetz über Unterbringung der Militärs im Zivil

Der Gesetzvorschlag über die Unterbringung gedienter Militärs in Zivilanstellungen ist von der dazu bestellten Kommission bereits ausgearbeitet worden13. Der Minister des Inneren wird denselben lithographieren lassen und zur näheren Prüfung vor dem Vortrage verteilen14.

XI. Verdienstkreuz für Peter Borroni

Der Finanzminister erhielt die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes an den vizeköniglichen Kanzleidiener Peter Borroni für seine 1848 bewährte Treue15.

XII. Charakter- und Karenztaxen der Militärbranchen

Infolge der Ah. Entschließung vom 8. April 1851, M[R]Z. 1607, womit die bei den Militärbranchen bestandene Gepflogenheit, die vollen Charakter- und Karenztaxen nach dem Tode des Verpflichteten von dessen Nachlaß oder Erben einzubringen, abgestellt worden ist16, haben sich zwischen dem Kriegs- und Finanzministerium einige Differenzen || S. 277 PDF || ergeben17, zu deren Ausgleichung der Finanzminister nunmehr folgendes in Antrag brachte: daß, nachdem es hierbei wesentlich um die Herstellung einer Übereinstimmung des Verfahrens mit den für das Zivile bestehenden Vorschriften handelt, a) nur die fälligen Taxraten, d. i. diejenigen, welche der Verstorbene noch bei Lebzeiten zu zahlen gehabt hätte, einzubringen, dagegen diejenigen abzuschreiben seien, welche von den zwölf Monatsraten auf die Monate nach dem Tode des Taxpflichtigen entfallen, b) von einer Zurückvergütung etwa schon erlegter Taxbeträge de retro aber keine Rede sein könne.

Der Kriegsminister war hiermit einverstanden, und auch der Ministerrat fand dagegen nichts einzuwenden.

XIII. Untersuchung gegen Ferdinand Graf v. Bakowski

Der Justizminister las mit Beziehung auf die Beratung vom 8. d. [M.], Nr. IV, den Entwurf der Ah. Entschließung in betreff der Delegierung des Lemberger Kriminalgerichts zur Untersuchung der wider den Grafen Bakowski erhobenen Anschuldigungen18, und

XIV. Auszeichnung für Aloys Schiestl

erhielt die Beistimmung des Ministerrats zur Erwirkung des goldenen Verdienstkreuzes an den pensionierten Landrichter von Rattenberg Aloys Schiestl (wogegen nur der Ministerpräsident die Einsprache in thesi erhob, daß Auszeichnungen von Beamten nach bereits eingetretener Pensionierung ihm nicht mehr am Platze erscheinen)19.

XV. Begnadigungsgesuch für Johann Sztverteczky

Dem Antrage des Justizministers auf Herabsetzung des wider den Pfarrer Johann Sztverteczky oder Szittya wegen Hochverrats kriegsrechtlich zuerkannten fünfjährigen Festungsarrestes auf zwei Jahre traten in Berücksichtigung, daß das Kriegsgericht und das 3. Armeekommando selbst darauf antragen, bund in Berücksichtigung der sehr günstigen Zeugnisse,b die Minister v. Thinnfeld, Baron Csorich und Baron Krauß bei, wogegen die Minister des Inneren und des Kultus vorläufig noch eine Einvernehmung des letzteren selbst für angezeigt gehalten chaben, ob und inwieweit das für Szittya sprechende günstige Zeugnis des Geistlichen Littahorszky Glauben verdiene, mit welchem Antrage der Justizminister sich einverstanden erklärte und das angemessene Ersuchen an den Herrn Minister des Kultus zu richten sich vorbehieltc .20

XVI. Begnadigungsgesuch für Ignatz Kulterer

Das Gnadengesuch für den zu 16jährigem Kerker verurteilten ehemaligen Vizegespan Kulterer alias Murany ward einstimmig als zur Berücksichtigung nicht für geeignet erkannt21.

Dagegen trat man

XVII. Begnadigungsgesuch für Ladislaus Jekelfalusy

dem Antrage des Justizministers auf Herabsetzung der vierjährigen Arreststrafe des Gutsbesitzers Ladislaus Jekelfalusy auf zwei Jahre in Berücksichtigung der für denselben sprechenden Umstände einhellig bei, ja der Minister des Inneren würde demselben sogar der alsogleichen Freilassung für wert halten22.

XVIII. Verdienstkreuz für Joseph Ladenbauer betreffend

Der Unterrichtsminister erhielt die Zustimmung des Ministerrats zu dem in seiner Abwesenheit vom Ministerio gemachten Antrage auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Schullehrer Joseph Ladenbauer (KZ. 3659, MRZ. 3434), desgleichen

XIX. Verdienstkreuz für Anton Netuschil betreffend

an den Schullehrer Anton Netuschill (KZ. 3627, MRZ. 3414), nahm dagegen

XX. Verdienstkreuz für Franz Tarrant betreffend

den Vortrag vom 21. September 1851, KZ. 3628, MRZ. 3415, wegen einer ähnlichen Auszeichnung für Franz Tarrant zurück23.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Radautz, den 25. Oktober 1851.