Nr. 415 Ministerrat, Wien, 6. November 1850 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 7. 11.), Krauß 12. 11., Bach 14. 11., Schmerling 11. 11., Bruck, Thun, Csorich, Kulmer 9. 11.; abw.abwesend Stadion, Thinnfeld.
MRZ. 4524 – KZ. 3945 –
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 6. November 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Unterstützung für Stephan Graf Szirmay
Der Minister des Inneren referierte über die Bitte des Grafen Stephan Szirmay um eine ausgiebige Unterstützung aus dem Staatsschatze zur Ordnung seiner infolge der ungrischen Rebellion zerrütteten Vermögensverhältnisse.
Der Titel, aus welchem Graf Szirmay eine Unterstützung vom Staate ansprechen kann, ist ein zwiefacher: a) wegen erlittener Kriegsbeschädigungen, b) für den Entgang der Urbarialbezüge.
Ad a) besteht der Grundsatz, daß ein Rechtsanspruch auf Vergütung der Kriegsschäden zwar nicht anerkannt werden kann, daß jedoch in besonders rücksichtswürdigen Fällen, wo die nächste Veranlassung der Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums in der von dem Eigentümer bezeigten Treue und Anhänglichkeit an Se. Majestät zu suchen ist, ausnahmsweise auf eine Entschädigung anzutragen gestattet ist. Dieser Fall tritt bei Graf Szirmay ein; er ist durch seine Treue und sein energisches Auftreten für die gerechte Sache, Gründung eines Freikorps etc. Gegenstand der wütendsten Verfolgung der Insurgenten geworden, die denn auch nicht unterließen, seine Güter fast gänzlich zugrunde zu richten. Er berechnet seinen Schaden mit 163.849 f., welcher, nach einer vom Minister des Inneren vorgenommenen genauen Prüfung mit 119.000 f. richtiggestellt worden ist. Inzwischen hat Graf Szirmay bereits ab aerario erhalten 22.000 f., an verschlepptem Eigentum ist wieder aufgebracht und ihm zurückgestellt worden 18.900 f., zusammen 40.900 f., so daß sich der Gesamtschaden mit ca. 78.800 f. darstellt, worauf ihm nach dem Antrage des Ministers des Inneren eine runde Summe von 75.000 f. zu bewilligen wäre.
Ad b) würde der Minister antragen, daß dem Grafen Szirmay vier Fünftel derjenigen Summe, welche, auf der Basis der zum Behufe der Vorschußanweisung mit 30 f. per Session berechnet, sich als das dem Grafen dereinst gebührende Urbarialentschädigungskapital darstellt, auf Abschlag desselben schon itzt angewiesen werde. Der hiernach entfallende Betrag ergäbe sich mit 80.000 f.
Was nun die Verwendung dieser Beträge von 75.000 f. ad a) und von 80.000 f. ad b), zusammen per 155.000 f. betrifft, so würde der Minister, um dem Grafen Szirmay, welcher 250.000 f. an Kapital und 40.000 f. an rückständigen Zinsen davon dem ungrischen Religions- und Stiftungsfonds schuldet, in jeder Beziehung wirksam zu helfen, von der zu bewilligenden Summe 140.000 f. zur Tilgung jener Zinsen und eines Teils der Kapitalschuld|| S. 49 PDF || verwenden, die erübrigenden 15.000 f., aber dem Grafen bar erfolgen lassen, übrigens wegen der näheren Modalitäten mit demselben Rücksprache pflegen.
Der Finanzminister , gern bereit, dem Antrage auf eine Unterstützung für Graf Szirmay beizutreten, hielt es doch für bedenklich, itzt schon, wo weder die Grundsätze über die einer Kriegsschädenvergütung einzubeziehenden Objekte festgesetzt sind, noch der dafür bestimmte Fonds zur Disposition steht, sich über einen bestimmten als Kriegsschädenvergütung zu gewährenden Betrag auszusprechen. Er würde sich vielmehr vorderhand nur darauf beschränken, dem Bittsteller zur Hebung seiner augenblicklichen Verlegenheit die Zahlung der rückständigen Zinsen per 40.000 f. und etwa die Erfolgung eines Barbetrags von 15.000 f. zu verwilligen, seine Ansprüche auf Kriegsschäden- und Urbarialvergütung aber vorzubehalten.
Da der Minister des Inneren sich diesem modifizierten Antrage anschloß, so erbat und erhielt er die Zustimmung des Ministerrates, auf Grundlage dieser Zusicherung mit Graf Szirmay die näheren Modalitäten zu besprechen und sodann die Ah. Genehmigung zur Flüssigmachung der entsprechenden Beträge einzuholen1.
II. Auszeichnung für Miloslav Josef Hurban
Unter den zu Auszeichnungen Beantragten aus dem Kronlande Ungern befand sich auch der bekannte Prediger Hurban. Der Antrag wurde jedoch sistiert, weil wider Hurban eine Denunziation wegen Volksaufwiegelung vorlag und dessen Untersuchung zur Folge hatte. Das Resultat derselben liegt itzt vor: die Angaben des Denunzianten Baldauf, eines selbst sehr bemakelten Individuums, sind für grundlos erkannt worden. Baron Geringer hat infolge dessen den Hurban nicht nur auf seine Pfründe wieder eingesetzt und die Bestrafung des Verleumders eingeleitet, sondern auch den Antrag gestellt, dem Hurban für erlittene Beschädigungen etc. eine Pauschalvergütung von 1000 f. zu bewilligen und ihm die früher beantragte Auszeichnung mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone zu verleihen.
Da sich gegen den letzteren Antrag die Minister des Kultus und der Justiz sowie der Ministerpräsident erklärten, weil die – wenngleich von der Regierung benutzten – Bestrebungen Hurbans gegen die Ungern nicht aus einer lauteren Quelle flossen, so beschränkte sich der Minister des Inneren auf den Antrag, dem Hurban die 1000 f. erfolgen zu lassen und dem Baron Geringer mitzugeben, daß er auf die Versetzung Hurbans auf eine einträglichere, wo möglich außerhalb der Slowakei gelegene Pfründe bedacht sein möge2.
III. Organisierung des Schulwesens in Siebenbürgen
Der Unterrichtsminister referierte über die Organisierung des Schul- und Studienwesens in Siebenbürgen3.
|| S. 50 PDF || Nach Vorausschickung eines Überblicks des bisherigen Zustands, welcher die gänzliche Vernachlässigung der Romanen, die Zersplitterung der Kräfte in 34 Gymnasien und sechs Rechtsschulen, den Mangel an Realschulen, an Aufsicht und Einheit der Leitung darstellt, stellte der Minister seine Anträge a) auf Begründung eines Volksschulwesens für die Romanen, sowohl unierte als nicht unierte, mit Beihilfe des Staats, b) auf Reduzierung der Gymnasien und Hebung der beizubehaltenden, c) Errichtung von Realschulen, d) Aufhebung der sechs Rechtsakademien und e) Errichtung einer Universität.
Auf die besonderen Verhältnisse nach den Konfessionen übergehend, bemerkte er, daß bei den Lutheranern, wo das Volksschulwesen bereits gut eingerichtet ist, nur der Errichtung einer Unterrealschule in Szászrégen, die Verschmelzung der philosophischen Kurse mit letzteren, von denen fünf als öffentliche fortzubestehen hätten, beantragt werde. Bei den Reformierten hätte das Volksschulwesen ebenfalls unverändert zu bleiben und von den Gymnasien drei als öffentliche fortzubestehen; bei den Unitariern, deren Volksschulwesen auch gut eingerichtet ist, wäre dem Wunsche gemäß ein deutscher Sprachlehrer zu ToroczkÓ auf Staatskosten anzustellen; von den Gymnasien bleiben zwei. Bei den Griechen, uniert und nicht-uniert, würde das Volksschulwesen nach der Schulverfassung in den deutsch-österreichischen Landen einzurichten und bezüglich der Kosten der Grundsatz festzusetzen sein, daß in der Regel die Kirchengemeinden zu deren Tragung berufen und, wo deren Vermögen nicht ausreicht, die Unterstützung des Staats angesprochen werde, welche natürlich bei den zu errichtenden zwei Hauptschulen mit vier Klassen und vier dergleichen mit drei Klassen bei den Stipendien etc. umso mehr eintreten müßte.
Sie wird bei den Unierten mit jährlich 36.300 f., bei den Nicht-Unierten mit 43.700 f., zusammen mit 80.000 f., veranschlagt. An Gymnasien würden bei ersteren ein Ober- und zwei Unter-, bei letzteren zwei Untergymnasien als öffentliche fortzubestehen haben.
Für die römisch-katholische Konfession wird bezüglich des Volksschulwesens die gleiche Einrichtung zu treffen und dabei auf den mit einer Subvention von 10.000 f. schon dermalen unterstützten Schulfonds hinzuweisen sein; aus dem Waisenhausfonds zu Hermannstadt wird eine vollständige Unterrealschule zu dotieren und eine zweite kleinere zu St. Miklos zu errichten sein; von den Gymnasien bleiben zwei Ober-, vier Untergymnasien.
Für die Juden endlich würde es sich nur um die halben Kosten für eine Hauptschule handeln.
Als paritätische Anstalten endlich würden die Turnschule, zwei vollständige Unterrealschulen (zu Klausenburg und Kronstadt) und die Universität zu Hermannstadt bestellt werden, von sämtlichen dermaligen 34 Gymnasien würden nach obiger Darstellung nur mehr 21 (12 Ober-, 9 Untergymnasien) bleiben.
Der Gesamtaufwand, der pro aerario sich daraus ergeben würde, ist mit 350.000 f. und für das erste Jahr mit 150.000 f. veranschlagt.
Der Ministerrat erteilte seine Zustimmung zu den hiernach bei Sr. Majestät zu erstattenden Anträgen4.
IV. Taxe für Staatsprüfungen
In Ansehung der zwischen dem Minister des Unterrichts und der Finanzen obwaltenden Differenz über die Bemessung der Taxen für die Staatsprüfungen einigten sich die beiden Minister und sohin auch die übrigen Stimmen in dem Beschlusse, dieselben für die mündliche Prüfung mit 8 f. und für die mündliche und schriftliche Prüfung mit 10 f. festzusetzen5.
V. Notenwechsel in der deutschen Angelegenheit
Zum Schlusse las der Ministerpräsident die neueste an den Grafen Bernstorff ergangene Depesche des preußischen Kabinetts in betreff der deutschen Verfassungsfrage und der Beilegung der kurhessischen und Schleswig-Holstein’schen Angelegenheit sowie die in Erwiderung derselben von dem Ministerpräsidenten an den k. k. Gesandten in Berlin zu erteilenden Antwort6, worin auf die Abhaltung freier Ministerkonferenzen zur Revision der deutschen Bundesverfassung – jedoch in Wien – unter der Bedingung eingegangen wird, daß preußischerseits die Zustimmung der übrigen Unionsregierungen zur Aufgebung der Unionsverfassung vom 28. Mai 1849 erwirkt und der Beilegung der kurhessen’schen und holstein’schen Sache durch die deutschen Bundesregierungen kein Hindernis in den Weg gelegt werde7.
Wien, am 7. November 1860. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 15. November 1850.