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Nr. 424 Ministerrat, Wien, 23. November 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 24. 11.), Krauß 23. 11., Bach 28. 11., Schmerling 25. 11., Bruck, Thinnfeld 25. 11., Thun, Csorich, Kulmer; abw. Stadion.

MRZ. 4699 – KZ. 4119 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 23. November 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Preußische Thronrede; Maßregeln gegen die Agiotage

Der Ministerpräsident las die von dem k. k. Gesandten in Berlin eingesandte Thronrede des Königs von Preußen bei der am 21. stattgehabten Eröffnung der Kammern1.

Im Verlaufe der hierüber angeknüpften Besprechung fand sich der Handelsminister veranlaßt, auf die bedenkliche Aufregung aufmerksam zu machen, welche der heutige Stand der Valuten (Silber 30 %, Gold 41 % Agio) verursacht hat2. Er war der Meinung, daß wegen der nachteiligen Wirkungen auf den Verkehr und die Industrie (z. B. Seidenfabrikation, welche aufhören zu müssen droht) von Seite der Regierung etwas geschehen sollte, um dem Treiben der Börsespekulanten entgegenzutreten.

Der Finanzminister bemerkte zwar, daß es Zeuge der Erfahrung kein Mittel gebe, der auf keinem realen Geschäfte beruhenden Agiotage mit Erfolg zu steuern, daß sie mit der Zeit in sich selbst ihre Grenze finden werde, sobald das Publikum zur Erkenntnis kommt, daß weder beunruhigende Tatsachen von außen, noch bedenkliche Störungen im Staatshaushalte vorgekommen sind, vielmehr der Vergleich der kursierenden Papiere mit dem Metallvorrate der Bank mit den schon Mitte Dezembers eingehenden Barsummen an den italienischen Anleihen und den an der sardinischen Kriegsentschädigung noch aushaftenden Raten, die allmählige Ausbreitung einer gleichmäßigen Besteuerung auf alle Teile der Monarchie und der in Folge der Kriegsrüstungen – anicht so bedeutend wie man gewöhnlich voraussetzta – gegen früher gesteigerte Militäraufwand in der Tat keinen Anlaß zu Befürchtungen darbieten.

Indessen vermeinte bder Finanzminister undb der Ministerrat einstimmig mit dem Handelsminister, daß eine Aufklärung des Publikums über diese Verhältnisse in einer Reihe von Zeitungsartikeln angemessen sein würde und überließ es dem wechselseitigen Einvernehmen|| S. 91 PDF || der beiden Minister des Handels und der Finanzen, die bezüglichen Aufsätze auf der Grundlage der von den letzteren sowie etwa vom Minister des Äußern an Hand zu gebenden Daten bearbeiten zu lassen3.

II. Grenzsperre in Böhmen

Der Kriegsminister richtete aus Anlaß der Anzeige, daß zur Verpflegung des Armeekorps in Böhmen nichts mehr über die Nordgrenze eingeführt werden könne, die Anfrage an den Minister des Inneren, ob nicht zur Sicherstellung der Verpflegsbedürfnisse der dortigen Truppen einige besondere Maßregeln, insbesondere die Erlassung von Ausfuhrverboten für Artikel dieser Art, angeordnet werden sollen4.

Der Minister des Inneren glaubte – mit Rücksicht auf die von den Landes- und Lokalautoritäten von dort eingelangten Berichte – die Anordnung von derlei Ausnahmsmaßregeln nicht anraten zu können, weil diese faktische Grenzsperre in dem erhöhten eigenen Bedarfe des benachbarten Auslands ihre zureichende Erklärung finde, der Bedarf des böhmischen Armeekorps aber durch Nachschübe aus dem Inneren des Landes und der angrenzenden Kronländer gedeckt werden kann5.

III. Prämie für Entdeckung von Verleitern der Soldaten zum Abfall

Die vorgekommenen Verleitungen von Husaren zum Verlassen ihrer Fahne haben den Kriegsminister veranlaßt, den Anzeigen solcher Attentate eine Prämie von 200 f. zuzusichern und die strenge Anwendung von kriegsgesetzlichen Strafen gegen Falschwerber anzuordnen. Er ersuchte sofort den Minister des Inneren, auch seines Orts durch Verlautbarung der diesfälligen Bestimmungen mittelst der politischen Behörden zu dem beabsichtigten Zwecke mitzuwirken6.

IV. Verdienstkreuz für August Dürnberger

Erhielt der Minister des Unterrichts die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu erstattenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den obderennsischen ständischen Vizebuchhalter August Dürnberger in Anerkennung seiner 18jährigen unentgeltlichen Musikunterrichtserteilung an die Schullehrerkandidaten7, desgleichen

V. Form der Kundmachung der siebenbürgischen Schulorganisierung

dazu, die Organisation des Siebenbürgischen Schulwesens in Form einer kaiserlichen Verordnung (mit Ah. Unterschrift Sr. Majestät und Gegenzeichnung des Ministers) hinauszugeben8.

VI. Berufung H. A. Schwaners auf die Kanzel des römischen Rechts

Nachdem Se. Majestät anzuordnen geruht haben, daß künftig über Berufung von Ausländern auf inländische Lehrkanzeln im Ministerrate Vortrag erstattet werden soll9, so brachte der Unterrichtsminister die Notwendigkeit der Besetzung der Lehrkanzel des römischen Rechts mit einem Ausländer, da kein geeigneter Inländer gefunden wurde, zur Sprache und erbat sich die Zustimmung des Ministerrates, hierzu den Dozenten dieses Fachs in Göttingen Dr. Schwanert Sr. Majestät vorzuschlagen, sobald die über die politische und sonstige Haltung desselben einzuleitenden Nachforschungen zu dessen Gunsten werden ausgefallen sein10.

Bei dieser Gelegenheit glaubte der Unterrichtsminister zur Widerlegung der vielfachen ungegründeten Beschuldigungen über Zurücksetzung der Inländer durch Berufung Fremder auf hiesige Lehrkanzeln bemerken zu sollen, daß derlei Beschuldigungen nur von solchen Leuten ausgehen, die selbst wenig Talent besitzen; daß für wirklich talentierte und wissenschaftlich gebildete Männer Gelegenheit genug geboten ist, anständige und lohnende Anstellung im Lehrfache zu finden, und daß nur in denjenigen Fällen zu Ausländern gegriffen wird, in welchen es absolut unmöglich ist, einen tauglichen Inländer für das betreffende Lehrfach zu finden; daß diese Fälle infolge der Verwahrlosung des Studienwesens seit mehr als 30 Jahren zwar nicht selten sind, jedoch nach und nach, wenn ein tauglicher Nachwuchs wird herangezogen sein, immer seltener werden, gegenwärtig aber, wo es sich um dringend Abhilfe handelt, es unvermeidlich ist, zu diesem Ende durch Wissenschaft und Gesinnung ausgezeichnete Lehrer aus dem Auslande zu berufen; daß dabei von Seite des Unterrichtsministeriums mit so vorsichtiger und gewissenhafter Auswahl vorgegangen wird, daß gegen keinen der bisher auf inländische Lehrstühle berufenen Ausländer, wie auch der Minister des Inneren anerkannte, weder in Beziehung auf wissenschaftliche Leistung noch hinsichtlich der Gesinnung oder Einwirkung auf die Jugend etwas Widriges wahrgenommen worden ist.

Gleichwohl glaubte der Minister des Inneren sich bei diesem Anlasse im Prinzip gegen die Berufung von Ausländern zum Lehramte aussprechen zu müssen, weil sie, nach Erziehung, Studien und Antezendentien unseren Zuständen fremd, sich nicht zur gehörigen Auffassung derselben bequemen, vielmehr ihren fremdartigen nationalen und politischen Geist in unsere Jugend zu verpflanzen bestrebt sind.

Der Meinung des Ministers des Inneren schloß sich der Minister Baron Kulmer unbedingt, der Kriegsminister mit der Beschränkung auf die strengste Auswahl der aus dem Auslande zu berufenden Individuen an, wie denn auch die übrigen Stimmen im Einklange mit|| S. 93 PDF || der Absicht des Unterrichtsministers selbst die Berufung ausländischer Professoren nur ausnahmsweise beim erwiesenen Mangel tüchtiger inländischer Kandidaten und unter möglicher Garantie für die wissenschaftliche und Gesinnungstüchtigkeit des zu Berufenden unter der Verantwortlichkeit des Unterrichtsministers für zulässig erklärten.

VII. Todesurteil gegen Michael Belső

Der Justizminister referierte über das wider Michael Belső wegen Tötung gefällte Todesurteil mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen nichts zu erinnern gefunden wurde11.

VIII. Zulassung Salomon Lembergers als Landesgerichtsauskultant

Mit Beziehung auf den Ministerratsbeschluß vom 16. März 1850 in betreff der Aufnahme der Juden in den Justizdienst brachte der Justizminister das Gesuch des Juden Lemberger um eine Auskultantenstelle in Brünn in Vortrag12.

Derselbe hat seine Studien durchaus mit Vorzugsklassen absolviert, ist Doktor der Rechte und hat die Richteramtsprüfungen mit dem Kalkül vorzüglicher Fähigkeit bestanden; er verbindet mit diesen Vorzügen ein untadelhaftes bescheidenes Betragen, so daß der Justizminister nicht umhin kann, bei der dem Bittsteller allseitig erteilten Empfehlung und bei der grundgesetzlich ausgesprochenen Gleichberechtigung aller Konfessionen ihn zur Aufnahme als Auskultant beim Brünner Landesgerichte in Vorschlag zu bringen und sich nur vorbehält, dem Präsidium die Weisung zu erteilen, daß Lemberger mit Rücksicht auf die Vorurteile des Landvolks nicht bei einem Gerichte auf dem Lande zu verwenden [sei].

Die Minister Dr. Bach, Ritter v. Thinnfeld und Baron Kulmer nahmen Anstand, diesem Antrage beizutreten, weil sie, eben jener Vorurteile wegen, die Aufnahme eines Juden in den Richterstand für bedenklich halten cund die Ernennung aller Beamten (die Richter mit eingeschlossen) ausschließlich Sr. Majestät und den hiezu von Allerhöchstdenselben innerhalb ihres Wirkungskreises berufenen Organen zusteht, daher die Beurteilung der Zweckmäßigkeit von Anstellungen im Grundsatze ein Vorbehalt bleibt;c die übrigen Stimmen aber vereinigten sich mit dem sonach zum Mehrheitsbeschlusse erhobenen Einraten des Justizministers13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. Dezember 1850.