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Nr. 396 Ministerrat, Wien, 18. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 19. 9.), Krauß 20. 9., Bach 20. 9., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 20. 9., Thun, Csorich; abw. Stadion, Kulmer

MRZ. 3848 – KZ. 3309 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 18. September 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Lombardisch-venezianische Anleihe

Der Finanzminister referierte über einige Anfragen und Bitten der Kommission für das lombardisch-venezianische Anleihen1 und zwar:

1. um Herabsetzung des Zuschlages auf die Grundsteuer um 7 Millionen Lire;

2. um Zulassung von Wechseln guter Häuser als Kaution;

3. daß vor allem die Anbote auf die ganze Summe des Anleihens vorgenommen, dann erst, wenn kein Anbot auf’s Ganze stattgefunden hat oder unter dem Minimum geblieben ist, zur Eröffnung der Teilanbote geschritten und dieselben, insofern sie den von der Regierung festgesetzten Minimalpreis übersteigen, in der Art angenommen werden, daß den höheren Anboten der Vorzug eingeräumt werde;

4. daß Zinsen- und Kapitalsrückzahlung nicht bloß in Mailand, sondern auch in Paris, Frankfurt und Wien stattfinde;

5. daß zur Einbringung der Differenz des Emissions- und des Anbotspreises die fiskalische Exekution zugelassen werde;

6. daß diese Eintreibung erst bei Erlag der vierten Rate des Anleihens (Februar 1851) stattfinde;

7. daß die Vertragsurkunde von den Kommissionsgliedern, rücksichtlich den Abgeordneten des Landes unterzeichnet werden solle;

8. ob dieselben auch auf die Feststellung des Normalpreises Einfluß zu nehmen haben;

9. daß die Stunde bestimmt werde, bis zu welcher kein Anbot mehr angenommen werde;

10. daß die den Abnehmern von Summen über 100.000 Pfund zugesicherte Provision von ½% den Provinzen zugute komme, desgleichen

11. die verfallene Kaution desjenigen, der eine Ratenzahlung nicht einhält.|| S. 279 PDF ||

Hierüber gedenkt der Finanzminister – mit Zustimmung des Ministerrates – nachstehende Erledigungen hinauszugeben.

Ad 1. Die Verminderung des Steuerzuschlags sei kein Gegenstand der Unterhandlung; der Staats­verwaltung allein stehe es zu, denselben nach Maß der Staatsbedürfnisse zu bemessen; im vorliegenden Falle könne aber von einer Verminderung des Steuerzuschlags umso minder die Rede sein, als das ursprünglich bis zum Belaufe von 150 Millionen beabsichtigte Anleihen ohnehin auf 100 Millionen reduziert worden.

ad 2. werde die Zulassung guter Wechsel, jedoch a vista und loco Mailand zahlbar, gestattet;

ad 3. Gegen diese bereits in die Kundmachung der Ausschreibung des Anleihens aufgenommene Modalität, wornach jeder Teilanbieter gehalten sein soll, sein Anbot um den offerierten Preis, wenn auch nach ihm niedrigere Offerte angenommen worden wären, zu realisieren, erhob der Handelsminister das Bedenken, daß hiernach die Offerenten, wenn ihnen nicht der Vorteil zugestanden wird, des später angenommenen niedrigeren Prozents teilhaftig zu werden, mit ihren Anboten zurückhaltender sein und hiermit die Absicht der Regierung, günstige Offerte zu erlangen, vereiteln würden.

Allein, der Finanzminister machte darauf aufmerksam, daß bei Zulassung von Teilanboten ein anderes Verfahren wohl nicht ausführbar sei und daß die Kommission, also die Vertreter des Landes selbst, die in diesem Punkte festgesetzte Modalität begehren, mithin bei einer Modifikation derselben das etwaige Mißlingen der Regierung zuschreiben würden.

Unter diesen Verhältnissen entschied sich der Ministerrat einstimmig für die Ansicht des Finanz­ministers, es bei diesen Bestimmungen zu belassen.

4. werde die Ausbedingung der Zinsenzahlung etc. auf auswärtigen Plätzen (überhaupt, um keinen der fremden Plätze auszuschließen) gestattet. Wien wäre natürlich hierunter nicht begriffen, weil es keinenfalls wünschenswert erscheint, die mit Papieren aller Art bereits überschwemmte Wiener Börse noch mit einem neuen zu bereichern.

5. Die fiskalische Exekution für die Differenz liege in der Natur der Sache, da diese Differenz im Wege der Steuerumlage aufgebracht werden muß.

6. Hierüber werde die nähere Bestimmung, wann zur Eintreibung der Differenz zu schreiten sein werde, vorbehalten.

7. Eine Vertragsurkunde werde nicht ausgestellt; es entfalle daher die Unterschrift; das Protokoll aber werde von den Kommissionsgliedern zu unterzeichnen sein.

8. Wegen Feststellung des Normalpreises wird der Finanzminister abgesondert referieren.

9., 10. und 11. wären unbedenklich zuzugestehen2.

II. Maßnahmen gegen den Schleichhandel im lombardisch-venezianischen Königreiche

Die Klagen über den zunehmenden Schleichhandel im lombardisch-venezianischen Königreiche haben die Minister der Finanzen und des Handels bestimmt, einen Kommissär,|| S. 280 PDF || Kommerzialrat Holzgethan, dahin abzusenden, um die nötigen Erhebungen zu pflegen und Abhilfsvorschläge zu erstatten3.

Diese liegen nun vor und umfassen die Maßregeln, welche sowohl gegen außen (Schweizer und Piemonteser Grenze) als im Inneren vorzukehren wären4.

In ersterer Beziehung wird, nebst der Besetzung der Grenzen zwischen den ordentlichen Einbruchs­stationen durch Militär, die Reorganisierung und Epurierung der aus den unverläßlichsten Elementen zusammengesetzten lombardisch-venezianischen Finanzwache und zwar sogleich, ohne die für die Reform der Finanzwache in der ganzen Monarchie beabsichtigten Verhandlungen abzuwarten, in Antrag gebracht.

Im Inneren soll durch die Wiedereinführung der in andern Provinzen bestehenden, im lombardisch-venezianischen Königreiche aufgehobenen Kontrollmaßregeln (namentlich für Baumwollwaren), das ist Erweiterung des Grenzbezirks, durch nachträgliche Einbekennung, Stemplung und Verzollung der im Lande bereits vorhandenen, dem Zoll unterliegenden Waren, etwa mit ein Drittel des Tarifsatzes, bis zu einem gewissen Zeitpunkte, endlich durch exemplarische Bestrafung der nach diesem Termin noch im Besitze ungestempelter unverzollter, überhaupt eingeschmuggelter Waren Befindlichen, die mögliche Abhilfe verschafft werden.

Der Finanzminister erhielt die Zustimmung des Ministerrats zur Ausführung dieser Maßregeln5.

III. Führung des k.k. Adlers seitens der Gemeindevorsteherämter

Der Minister des Inneren referierte über die Anfrage des Baron Buffa in Görz, ob den dortigen Gemeindevorsteherämtern gestattet werden könne, sich auf den Schildern des k.k. Adlers zu bedienen.

Da die Gemeinden in ihrem übertragenen Wirkungskreise auch Staatsgeschäfte treiben, so unterläge die Führung des k.k. Adlers von Seite ihrer Ämter keinem Anstande6.

IV. Vorschuß für Stephan Moyses

bevorwortete derselbe Minister das Gesuch des neu ernannten Neusohler Bischofs Moyses7 um einen Vorschuß von 4000 fr. aus dem Ärar zum Antritt seines Bistums, wogegen sich weder von Seite des Finanzministers (insofern der ungrische Religionsfonds nicht im Stande wäre, diesen Betrag vorzuschießen), noch von Seite der übrigen Stimmführer eine Einwendung ergab8.

V. Pension für Anna Lasser v. Zollheim

Auch dem Einraten auf Erwirkung einer Gnadengabe von jährlich 150 f. für die Kanzlistenwitwe Lasser v. Zollheim (welche, da sie ihren Mann im Pensionsstande heiratete, auf eine Versorgung normalmäßig keinen Anspruch hat), glaubte der Finanzminister , obwohl er für die Aufrechthaltung des Prinzips war, doch in Betracht der zugunsten der Witwe sprechenden Rücksichten und weil die Gnadengabe unter dem Betrage der normalmäßigen Pension gehalten ist, nicht entgegentreten zu sollen9.

VI. Verteilung des Rests der Wiener Oktoberschadengelder

Von den für die Oktoberbeschädigten bestimmten Geldern sind nach Befriedigung der ersten Kategorien in dem festgesetzten Prozente noch 156.000 f. übrig, welche nunmehr zur Verteilung unter die Beschädigten der letzten Kategorie geeignet wären10.

Da aber der Betrag des Schadens in dieser Kategorie so groß ist, daß bei einer Verteilung unter alle niemanden eine wesentliche Abhilfe zuteil würde, so trug die Kommission und mit ihr der Minister des Inneren darauf an, die vorhandenen 156.000 f. nach Ausscheidung der notorisch Vermöglichen nur unter denjenigen, welche bisher ihre Häuser wieder aufzubauen außer Stand waren, in der Art verteilen zu lassen, daß jedem die in der vorhergehenden Kategorie zugestandenen 40% zuteil, die Beträge selbst aber zur Wiederherstellung der Gebäude verwendet werden.

Der Ministerrat fand hiergegen nichts zu erinnern11.

VII. Verteilung des Rests der Wiener Überschwemmungsgelder

Dagegen erhob der Finanzminister Einsprache gegen die vom Minister des Inneren bevorwortete Verwendung eines von den Wiener Überschwemmungsgeldern erübrigten Rests von circa 8000 f. für andere derlei Verunglückte und beantragte die vom Minister des Inneren sofort auch zugesagte Abfuhr dieses Rests an die Finanzen12.

VIII. Freiherrnstandsübertragung für Anton Mayer v. Heldenfeld

Das vom Minister des Inneren unterstützte Gesuch des Landesgerichtsrats Mayer v. Heldenfeld um Übertragung des Freiherrnstandes seines Onkels und Adoptivvaters auf ihn gegen Entrichtung der Taxen13;

IX. Todesurteile

der Antrag des Justizministers auf Nachsicht der Todesstrafe wegen Mordes a) für Martin Nagy, dann auf deren Vollziehung b) wider Michael Csörgits und Johann Horváth wegen Raub und Raubmordes, so wie c) wider Johann Ováry wegen Meuchelmordes14, endlich

X. Einführung des Grundbuchs in Kroatien

die von demselben Minister in Vortrag gebrachte Instruktion zur Einführung der Grundbücher in Kroatien (nach jener für Ungern mit Zuziehung kroatischer Vertrauensmänner ausgearbeitet, auch vom Minister Baron Kulmer eingesehen), gaben zu keiner Erinnerung Anlaß15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 23. September 1850.