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Nr. 391 Ministerrat, Wien, 7. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (I–III), Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 9. 9.), Krauß 9. 9., Bach 9. 9., Schmerling, Csorich, Bruck, Thinnfeld, Thun; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3677 – KZ. 2969 –

Protokoll des am 7. September 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.

I. Politische Organisation Ungarns

Gegenstand der heutigen, von Sr. Majestät dem Kaiser angeordneten Beratung waren die Anträge der Ministerrates über die politische Organisation des Kronlandes Ungarn1. Se. Majestät geruhten sich über einige Punkte nähere Aufklärung und Begründung erstatten zu lassen.

Bei diesen Erörterungen wurde beschlossen, a) statt des neuen Titels „Komitatsvorstand“ (megyefőnek) die alte Benennung Gespan (ispán) beizubehalten; b) die Aussicht auf gewisse Munizipalrechte der Komitatsrepräsentanten zu eröffnen, jedoch das Maß dieser Rechte und den Zeitpunkt ihrer Einführung den späteren Beschlüssen vorzubehalten; c) die Fassung des Vortrages dergestalt zu modifizieren, daß der erst später durch die Instruktion zu normierende Wirkungskreis der Distriktsobergespäne nicht präjudiziert werde.

Nachdem der Unterrichtsminister an der Finalberatung über die politische Organisation Ungarns, woraus der in Ah. Händen befindliche Vortrag des Ministerrates hervorgegangen war, nicht teilgenommen hatte, so geruhten Se. Majestät zu befehlen, daß dieser Vortrag noch vorläufig dem gedachten Minister zur Einsicht mitgeteilt werde2.

II. Bestellung von Distriktskommandanten in Ungarn

Der Ministerpräsident erinnerte, daß wenn die politische Organisation der Zivilbehörden in Ungarn dermal ins Leben tritt3, dennoch für die Dauer des Kriegs- oder Ausnahmezustandes dem Militär ein gewisser Einfluß und Wirkungskreis in politischen Angelegenheiten nicht entzogen werden könne. Hiermit war man allseitig vollkommen einverstanden, und der Kriegsminister bemerkte, er habe, von dieser Ansicht ausgehend, bereits in Antrag gebracht, daß die jeweiligen Divisionäre als Militärdistriktskommandanten zu bestellen wären und als solche mit den Distriktsobergespänen einvernehmlich zu wirken hätten.

Se. Majestät geruhten hierauf die Ah. Absicht auszusprechen, auf die Dauer des Ausnahmszustandes in Ungarn für jeden Verwaltungsdistrikt einen Distriktskommandanten|| S. 255 PDF || zu bestellen, dessen Wirkungskreis dem Zivile gegenüber genau abzugrenzen sein wird und der mit dem Landeskommandierenden in unmittelbarem Dienstverbande stehen würde4.

III. Journalstempel

Der Finanzminister besprach die in Anregung gekommene Einführung eines Journalstempels für alle politischen Blätter ohne Unterschied5. Baron Krauß erklärte, daß ihm der finanzielle Zweck dem hiebei vorwaltenden politischen Rücksichten gegenüber von geringerem Belang erscheine. Überdies würden die Journale durch die Einführung einer nicht unbedeutenden Gebühr von den Ankündigungen in Anspruch genommen, so daß eine weitere Besteuerung durch den Stempel nicht angezeigt erscheinen dürfte6.

Nach Aufhebung der Sitzung vereinigten sich die Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.

IV. Beschwerde der Direktion der Oesterreichischen Nationalbank über die Angriffe des „Lloyd“

Der Finanzminister las im Nachhange zur Beratung vom gestrigen Tage den Entwurf der an den Bankgouverneur zu richtenden Note über die Beschwerde der Bankdirektion gegen die Angriffe des Lloyd und anderer Journale7.

Nach längerer Diskussion vereinigten man sich, dem Erlasse die in der Beilage enthaltene Forma zu geben, nachdem das Ministerium der Bankdirektion das Zeugnis nicht verweigern kann, daß ihre Gebarung in den Statuten der Nationalbank und in den schwierigen Verhältnissen der letzten Jahre ihre volle Begründung findet. Und nachdem man den geschmähten und verleumdeten Bankdirektoren Schutz gegen weitere derlei Angriffe schuldig ist, so wie es andererseits durch die wichtigsten Rücksichten geboten erscheint, die öffentliche Meinung über die Bankangelegenheiten nicht mehr länger in einem sich nennenden gouvernementalen Blatt irrführen zu lassen.

Minister Graf Thun sprach sich gegen die Erlassung einer solchen Erklärung aus, wozu das Ministerium nicht verpflichtet sei, und die überdies im Publikum keinen Eindruck hervorbringen werde8.

V. Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung der Viehseuche

Der Minister des Inneren entwickelte die Notwendigkeit, den bedenklichen Fortschritten der Löserdürre durch ausgedehnte Anwendung der Keule gegen das|| S. 256 PDF || gesamte Hornvieh in den infizierten Ortschaften ein Ziel zu setzen und in den durch das Gesetz bestimmten Fällen auch die Entschädigung aus dem Staatsschatze für den Vieheigentümer zu bewilligen9.

Gegen diese Maßregel ergab sich keine Erinnerung10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Bilin, den 13. September 1850.