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Nr. 392 Ministerrat, Wien, 9. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 10. 9.), Krauß 11. 9., Bach 11. 9., Bruck, Thinnfeld, Thun, Csorich; abw. Schmerling, Stadion, Kulmer.

MRZ. 3708 – KZ. 3305 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 9. September 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Bitte der Venediger Handelskammer wegen des Freihafens

Eine von Sr. Majestät dem Minister des Inneren übergebene Vorstellung des Abgeordneten der Venediger Handelskammer Marolani wegen Berücksichtigung der bedrängten kommerziellen Verhältnisse Venedigs entweder mittelst Wiederherstellung des Freihafens oder Aufhebung des Triestiners trat der Minister des Inneren dem Handelsminister zur weiteren Veranlassung und seinerzeitigem Vortrage im Ministerrate ab1.

II. Schützen aus St. Johann wollen nach Schleswig

Nach einer telegraphischen Depesche des Statthalters von Tirol wollen 152 Schützen aus St. Johann im Unterinntale nach Schleswig-Holstein ziehen.

Der Bericht darüber wird nachfolgen2.

III. Besprechung mit Eduard Warrens wegen der Bankartikel

Der Minister des Inneren hat den Verfasser der Lloyd-Artikel über die Bank, Warrens, kommen lassen und von ihm das Versprechen erhalten, daß er die Bankfrage (die er, ohne den Schein seiner Abhängigkeit vom Ministerium auf sich zu ziehen, nicht ganz fallen lassen kann) künftig ohne alle persönliche Angriffe, nur vom objektiven Standpunkte aus behandeln werde3.

IV. Auszeichnung für die Gemeinde Lakács im Neutraer Komitat

Für die Gemeinde Lakács im Neutraer Komitate, welche sich während der ungrischen Rebellion durch besonders betätigte Anhänglichkeit an die legitime Regierung hervorgetan hat, brachte der Minister des Inneren die Ah. Zufriedenheitsbezeigung, für den dortigen Pfarrer Fritsch das goldene Verdienstkreuz und für den Richter Csebo das silberne Verdienstkreuz mit der Krone4, dann

V. Auszeichnung für Franz Hofstädter

für den über 19 Jahre mit Eifer und Erfolg tätigen Armenarzt Dr. Hofstädter in Wien das goldene Verdienstkreuz mit der Krone in Antrag5.

VI. Theatergesetz

Von der Überzeugung durchdrungen, daß bei der früher oder später erfolgenden Aufhebung der Ausnahmszustände, in denen sich einzelne Städte oder Kronländer dermalen befinden, Maßregeln werden ergriffen müssen, welche den ordentlichen Zivilbehörden die Handhabung der öffentlichen Ruhe und Ordnung erleichtern, machte der Minister des Inneren die vorläufige Mitteilung, daß er zu diesem Behufe mehrere Verordnungsentwürfe vorbereitet habe, deren Beratung jedoch nur in Anwesenheit des Justizministers stattfinden könne, daher er sich für heute bloß darauf beschränke, die Grundzüge eines – für dringend nötig erkannten – Theatergesetzes darzustellen6. Vermöge desselben soll keine Vorstellung ohne vorläufige Bewilligung des Statthalters (nötigenfalls des Ministers des Inneren für Wien) stattfinden und selbst die einmal erteilte Aufführungsbewilligung, wenn es die Rücksicht für die öffentliche Sicherheit oder Sittlichkeit erheischt, zurückgenommen werden können.

Dagegen ergab sich keine Einwendung; der Handelsminister aber machte dabei darauf aufmerksam, wie wünschenswert es wäre, wenn die Aufführungsbewilligungen einfach erteilt oder abgeschlagen würden, ohne sich in eine Unterhandlung mit der Theaterdirektion wegen etwaiger bedingnisweiser Zulassung eines Stückes nach Streichung anstößiger Stellen einzulassen, weil nur durch unbedingte Verwerfung schlechter Stücke eine Verbesserung der Tendenz der dramatischen Arbeiten, besonders in der Gattung des Volksstückes, angehofft werden kann7.

VII. Seesanitätsdepartement des Handelsministeriums

Der Handelsminister brachte auf Ah. Befehl Sr. Majestät seinen Vortrag vom 7. August 1850, KZ. 2799, MRZ. 3250, wegen Errichtung eines eigenen Seesanitätsdepartements im Handelsministerium und wegen Ernennung des zum Chef dieses Departements bestimmten Sektionsrats Dr. Gobbi zum Ministerialrate zur Beratung8.

Bei dieser glaubten der Minister des Kultus und des Inneren und vor allem der Finanzminister , daß es genügen dürfte, den Dr. Gobbi in seiner dermaligen Eigenschaft als Sektionsrat zum Handelsministerium zu übernehmen, weil er noch nicht lange dient und eine so schnelle Beförderung Anlaß zu Reklamationen von Seite seiner Kollegen sowohl im Handels- als in anderen Ministerien geben dürfte.|| S. 259 PDF ||

Allein, der Handelsminister setzte die hohe Wichtigkeit des Seesanitätsdepartements, die Notwendigkeit, dem Chef desselben einen höheren Rang als jenen der Beamten der ihm unterstehenden Zentralseebehörde einzuräumen, die ganz vorzügliche Eignung Gobbis für diesen Posten und die Verdienste auseinander, die er sich um den Sanitätsdienst überhaupt, insbesondere aber um das Seesanitätswesen, durch seine auf eigene Kosten unternommenen Reisen in den Orient etc. erworben hat. Der Minister machte endlich die bürgerliche Stellung Gobbis geltend, der als vermöglicher Mann und praktischer Arzt wohl nur in einer höheren Stellung hinlänglichen Reiz zum Verbleiben im Staatsdienste finden dürfte. Endlich bemerkte der Minister, daß im Handelsministerium nur vier Ministerialräte bestehen, und alle übrigen Departements bloß von Sektionsräten versehen werden.

Nach diesen Aufklärungen glaubten die beiden ersten der obgenannten Stimmführer dem Antrage des Handelsministers nicht mehr entgegentreten zu sollen, dem sich sofort die übrigen Minister anschlossen9.

VIII. Kolonisierung Ungarns

Der Minister für Landeskultur entwickelte die Grundzüge seiner Vorschläge in betreff der Kolonisierung Ungerns10.

Nach denselben wäre sich auf die Kolonisierung von Privatgütern von Staats wegen nicht einzulassen; der Finanzminister bemerkte dazu, daß dies gleichwohl mittelst Erteilung einiger Begünstigungen an die Ansiedler und durch Anordnung gehöriger Vorsichten gegen Übervorteilung und gegen Hereinbringung von Gesindel zu geschehen hätte, in welch letzterer Beziehung der Minister für Landeskultur versicherte, sich bereits an den Minister des Inneren wegen Ergreifung der nötigen Polizeimaßregeln gewendet zu haben.

Die Kolonisierung auf Staatsgütern hätte nur durch Verkauf der Parzellen, und zwar womöglich gemeindeweise, an Leute derselben Nation und Religion zu erfolgen. Dabei wären jedoch, nach dem Erachten des Handelsministers , weder Vereine, noch, nach jenem des Finanzministers , einzelne, die hierwegen hinlängliche Garantien bieten, auszuschließen.

Was die Begünstigungen betrifft, welche den Ansiedlern (versteht sich aus dem Auslande) zu bieten wären, so erachtete der Minister für Landeskultur , daß denselben eine Steuerbefreiung nicht zuzugestehen wäre. Der Finanzminister war hiermit bezüglich aller indirekten, dann der Grund- und Gebäudesteuer (letztere von schon bestehenden Gebäuden) einverstanden, glaubte aber, daß den Ansiedlern rücksichtlich der Personal-(Erwerb-)Steuer und rücksichtlich der erst durch sie entstehenden Gebäude eine angemessene mehrjährige Befreiung zugestanden werden könnte.

Billige Zahlungsbedingnisse, dann die Befreiung von der Militärpflicht für die Ansiedler und ihre mitgebrachten Kinder stellen sich als weitre notwendige Begünstigungen dar; letztere wäre auch Kolonisten auf Privatgütern zu gewähren, wie der Finanzminister erachtete.|| S. 260 PDF ||

Für Kirche und Schule wurde durch angemessene Dotierung in, der Gemeinde im Gesamtkaufpreise einzurechnenden, Grundstücken zu sorgen sein; oder es könnten, wie der Kultusminister erachtete, diese Anstalten einstweilen vom Staate dotiert und nach Verlauf von einigen Jahren durch Veräußerung der ihnen gewidmeten Grundstücke der Ersatz geleistet werden. Auf Gewinnung katholischer Gemeinden sollte vorzüglich das Augenmerk gerichtet werden.

Nach diesen Hauptgrundzügen wäre der Vortrag an Se. Majestät zu erstatten, und nach deren Ah. Genehmigung das Nähere in einem besondern Reglement festzusetzen, dabei aber als Grundsatz anzunehmen, daß vorderhand nur mit einer Kolonie angefangen werde; gedeiht diese, so ergibt sich für die anderen ein günstigerer Erfolg; ajedoch mit Vorbehalt der besondern Anträge von Vereinen und Gesellschaftena .

Auf die Frage, wo die Kolonisierung begonnen werden sollte, deutete der Finanzminister die Arader Prädien an, und über die weitere Frage, um welchen Preis die Gründe hintanzugeben seien, lud er den Minister für Landeskultur ein, einen Beamten der in der Kolonisierungsangelegenheit zusammengesetzten Kommission an Ort und Stelle abzuordnen, um hierwegen die nötigen Erhebungen pflegen und die entsprechenden Anträge ausarbeiten zu können11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 25. September 1850.