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Nr. 108 Ministerrat, Wien, 20. August 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. fehlt; Bde. 21. 8. und anw. Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer; abw. Wessenberg; BdE. Franz Karl (29. 8.).

MRZ. 2057 – KZ. –

Protokoll der Ministerratssitzung vom 20. August 1848.

I. Versammlungen in der Aula

Der Minister des Inneren teilte dem Ministerrate mit, daß er sich aus Anlaß der in der neuesten Zeit in der Aula stattgefundenen Versammlungen und gefaßten Beschlüsse an den Ausschuß der Studenten um die Erklärung gewendet habe, in welcher Beziehung diese Versammlungen etc. zu der Studentenschaft stehen.

Die erhaltene Antwort geht dahin, daß der Studentenausschuß davon nichts wisse, daß nur wenige Studenten an den Versammlungen teilgenommen haben, daß er aber die Einleitung getroffen habe, daß die Aula gesperrt gehalten und nur mit seiner Bewilligung und in seiner Gegenwart geöffnet werde.

Das Schreiben und die Antwort werden durch die Wiener Zeitung bekanntgemacht werden1.

II. Verhalten der Studentenlegion bei der letzten Revue

Den Umstand, daß sich die Studentenlegion bei der letzten Revue von der Nationalgarde dadurch auffallend unterschieden, daß sie nur dem Reichstage Vivat gebracht, sich aber sonst ganz still verhalten hat, klärte der Studentenausschuß damit auf, daß sich die Legion ebenso wie das Militär ruhig verhalten wollte, daß sie vor Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Johann, obwohl für ihn als den Repräsentanten der deutschen Sache die größte Begeisterung herrschte, gleichfalls still waren und daß sie den Reichstagsabgeordneten nur darum Vivat zurief, weil diese die Studentenlegion im Vorbeiziehen „Hoch“ leben ließen2.

III. Amnestie für Preßvergehen

Der Justizminister eröffnete, daß ihm der Vortrag hinsichtlich der Amnestie Ah. resolviert zugekommen sei3, worin Se. Majestät Gnade über alles, was die Ah. Person || S. 584 PDF || betrifft, nicht aber über jene Preßvergehen ergehen lassen, welche den Staat berühren. Künftigen Donnerstag soll der erste Fall eines Verbrechens gegen den Staat zur öffentlichen Verhandlung kommen. Obgleich vorauszusehen ist, daß die Publikation der erwähnten Amnestie nicht ohne Rückwirkung auf die erwähnte Verhandlung sein werde, so wäre sie dennoch sogleich zu verfügen, weil die Bekanntmachung der Amnestie nach erflossenem Urteile als ein Akt der Schwäche ausgelegt werden könnte4.

IV. Auflösung des Wiener Gemeinde- und Sicherheitsausschusses

Der Minister des Handels, der Industrie und d es Ackerbaues teilte dem Ministerrate mit, daß der Gemeindeausschuß dahin zu bewegen sei, sich aufzulösen5. Er will zuerst die Gemeindeordnung, wozu er ursprünglich berufen wurde, zustandebringen, worauf ein neuer Gemeindeausschuß rekonstituiert werden könne. Wollte man ihn zur Auflösung zwingen, so würde er eher ein Proklam an seine Wähler mit der Anfrage erlassen, ob sie ihm ihr Mandat entziehen. Übrigens nimmt sich der Gemeindeausschuß vor, nun rüstig an sein Werk zu schreiten und ohne Rücksicht auf eine zweite Behörde vorzugehen.

Bei dieser Gelegenheit wurde zugleich bemerkt, daß sich der Sicherheitsausschuß von selbst auflösen dürfte, da die meisten Kompanien der Nationalgarde ihre Vertreter bei dem Sicherheitsausschusse zurückrufen6.

V. Bewilligung der 2. Klasse der silbernen Tapferkeitsmedaille

Der Kriegsminister machte bekannt, daß Se. Majestät die 2. Klasse (kleinere) silberne Tapferkeitsmedaille bereits zu bewilligen geruhet haben7. Er werde nun diesen Gegenstand an den Finanzminister leiten, damit etwa 1000 Stück solcher Medaillen in der Größe eines Guldenstückes geprägt werden8.

VI. Einsetzung eines Maria Theresien-Ordenskapitels

Während der letzten Kriegsereignisse haben sich nach dem Zeugnisse der Armeeführer mehrere Generäle, Stabs- und andere Offiziere durch tapferes Benehmen derart ausgezeichnet, daß sich selbe um die Ag. Verleihung des Maria-Theresien-Ordens in Bewerbung setzen können.

Der Kriegsminister bittet daher mit seinem au. Vortrage vom 18. August d. J., Z. 22019, um die Ah. Ermächtigung, ein Maria-Theresien-Ordenskapitel unter dem Vorsitze des Feldmarschalls Baron Wimpffen zur Prüfung der vorkommenden Ansprüche zusammensetzen zu düfren10.

VII. Pensionierung und Beförderung bei Militärs

Mit dem weiteren au. Vortrage vom 18. August d. J., Z. 273311, bringt der Kriegsminister aus den in diesem Vortrage angeführten Gründen die Pensionierung des || S. 585 PDF || Artilleriemajors Gottfried Hofbauer v. Hohenwall mit Verleihung des Oberstleutnantcharakters und der diesem entsprechenden Pension, dann die Beförderung der Artilleriehauptleute Friedrich v. Duras, Franz Holscher und Franz Molnar zu Majors in Antrag12.

VIII. Militärische Beförderungen

Durch die Beförderung des Obersten Götz zum Generalmajor13 ist die Kommandantenstelle des Regimentes Nr. 27 in Erledigung gekommen, für welchen Posten der Kriegsminister mit seinem au. Vortrage vom 19. August d. J., Z. 273414, den Oberstleutnant des Regiments v. Riebenfeld umso mehr in Antrag bringt, als derselbe das Regiment in jüngster Zeit vor dem Feinde gut führte und auch vom Feldmarschall Grafen Radetzky für diese Stelle geeignet erklärt wird.

Für die dadurch erledigte Oberstleutnantsstelle wird der 2. Major v. Catharin und an dessen Stelle der rangsälteste Hauptmann Streicher zum Major in diesem Regimente in Antrag gebracht.

Ferner bemerkt der Kriegsminister, daß der Oberstleutnant Frossard, Adjutant Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Johann, in dem Regimente Nr. 27 dem Oberstleutnant Riebenfeld im Range vorgeht, und daß derselbe, nach bisheriger Gepflogenheit, gleichzeitig mit seinem Nachmanne zum Obersten befördert werden dürfte, worauf gleichfalls der Antrag gestellt wird15.

IX. Adjutant für den Kriegsminister; militärische Beförderung

Da der jeweilige Präsident des bestandenen Hofkriegsrates mit Bewilligung Sr. Majestät einen Stabsoffizier als Adjutanten zugeteilt hatte, so bittet der nunmehrige Kriegsminister, dem jetzt ein ausgedehnterer Wirkungskreis als dem früheren Präsidenten zugewiesen ist16, um eine gleiche Begünstigung. Der frühere interimistische Zustand des Ministeriums hinderte den Kriegsminister, diese Bitte früher zu stellen.

Zum Major und seinem Adjutanten bringt der Kriegsminister den Premier-Rittmeister Friedrich Baron Boxberg von Graf Hardegg-Kürassier, der schon mehrere Monate diesen Posten zu seiner vollen Zufriedenheit versieht, in Antrag.

Gleichzeitig bringt der Kriegsminister den früher in der Zentralkanzlei des Hofkriegsrates, jetzt bei dem Kriegsministerium angestellten ausgezeichneten Hauptmann Vinzenz Müller von Prinz von Preußen-Infanterie zum Major mit Belassung in seiner Anstellung au. in Antrag17.

Gegen die Anträge des Kriegsministers sub VI, VII, VIII und IX ergab sich keine Erinnerung.

X. Reaktion der Venezianer auf den Waffenstillstand mit König Karl Albert von Sardinien

Schließlich brachte der Kriegsminister zur Kenntnis des Ministerrates, daß nach einer gestern ihm zugekommenen Depesche des FML. Weiden18 die Venezianer seinen || S. 586 PDF || mit der Meldung des mit Karl Albert abgeschlossenen Waffenstillstandes19 dahin abgesendeten Kommissär schlecht empfangen haben, daß sie die Piemontesen nicht fortlassen wollen und daß sie sich in die verschiedenen Forts verteilt haben, um einen hartnäckigen Widerstand zu leisten20.

XI. Herabsetzung der Arbeiterlöhne

Der Minister der öffentlichen Arbeiten meldete, daß die bereits früher besprochene Herabsetzung des Taglohnes der Arbeiter21 ohne Störung vor sich gegangen ist und mit dem 4. September ganz in Ausführung sein wird. Bei der einen Abteilung der Arbeiter kommt nämlich die Herabsetzung des Taglohnes gleich, bei einer zweiten nach acht Tagen und bei der dritten nach 14 Tagen zur Ausführung.

Als Grund wurde geltend gemacht, daß man jetzt mehrere Arbeiten eröffnet habe, bei denen sich die Arbeiter, wenn sie fleißig sind, viel mehr verdienen können als gegenwärtig. Auch wurde die Verfügung getroffen, daß, um den eigentlichen bedürftigen Arbeitern die Aussicht auf einen länger dauernden Verdienst nicht zu schmälern, die unter den Arbeitern befindlichen Professionisten (Schuster, Schneider, Gärtner etc.) zu ihren Professionen zurückkehren mögen22.

XII. Beförderungen bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen; neues Beamtenschema

Aus Anlaß der vom Minister der öffentlichen Arbeiten berührten gleichzeitigen Beförderung der kaiserlichen Räte und Inspektoren bei der Generaldirektion für die Staatseisenbahnen Adalbert Schmid und Karl Ghega zu Regierungsräten23 wurde bemerkt, daß künftig die Benennungen: Hofrat, Regierungsrat, Hofsekretär und Hofkonzipist bei den verschiedenen Ministerien aufzuhören und statt der beiden ersteren Kategorien Ministerialräte, dann Sektionsräte, beide in zwei Klassen mit entsprechenden Gehaltsabstufungen und den diesen entsprechenden Quartiergeldern, zu bestehen hätten.

Den diesfälligen Vortrag an Se. Majestät wird der Finanzminister erstatten24.

XIII. Unterstützung der Gewerbeleute

Der Minister des Inneren brachte hierauf die Unterstützung der Gewerbsleute zur Sprache25. Der Plan hierzu sei bereits ausgearbeitet. Das aufzustellende Komitee werde aus Mitgliedern der Ministerien des Inneren, der Finanzen, der öffentlichen Arbeiten und des Handels, dann aus Abgeordneten des Gemeindeausschusses und der Innungen zu bestehen haben. Dieses Komitee wird dann erst die äußeren Komitees der Innungen zu bilden haben, welche mit den Gewerbsleuten kommunizieren werden. Als Grundsatz werde angenommen, daß dieses Komitee nicht als ein lf. || S. 587 PDF || oder als ein Regierungsorgan zu gelten habe und daß die Regierung bloß die Unterstützung dieser Angelegenheit durch die Garantie für die Vorschüsse übernehme.

Dieser Gegenstand wird zur weiteren Einleitung dem Finanzminster mitgeteilt26.

XIV. Begünstigungsjahr für lombardisch-venezianische Beamte

Derselbe Minister leitete nun die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf das in einem ihm von mehreren Beamten des lombardisch-venezianischen Königreiches überreichten Gesuche geschilderte, sehr traurige Schicksal dieser dienstlos gewordenen Beamten. Diese Beamten haben sich nichts zuschulden kommen lassen, haben alles verloren, waren zwei bis drei Monate eingesperrt und sind nun, mehrere mit zahlreicher Familie, auf ein Drittel oder die Hälfte ihres Gehaltes herabgesetzt.

Nach der Ansicht des Ministers wären diese Beamten ebenso zu behandeln wie die aus administrativen Rücksichten in Reduktion verfallenen Beamten, d. h. es wäre ihnen das sogenannte Begünstigungsjahr zu bewilligen, nach dessen Verlauf, wenn ihnen während desselben keine Anstellung zuteil wurde, sie erst der normalmäßigen Behandlung zu unterziehen wären.

Hierüber erlaubt sich der Finanzminister zu bemerken, daß diese Beamten deshalb als Quieszenten behandelt wurden, weil wir das Land, auf das sie angewiesen waren, nicht besaßen und man ihre Gehalte nicht aus den Mitteln der anderen Provinzen bestreiten wollte. Jetzt seien die Umstände anders. Vorläufig müsse man aber sehen, wie es mit den Einkünften in Italien stehen werden, da die Versorgung dieser Beamten als eine Last des lombardisch-venezianischen Königreiches anzusehen ist. Sollte ein Teil dieses Königreiches abgetreten werden, so wäre auch ein Teil der gedachten Beamten dahin zu überweisen.

Es wurde beschlossen, das erwähnte Gesuch an den Finanzminister zur weiteren Verfügung zu leiten27.

XV. Proklamation Montecuccolis an die Italiener

Der Minister des Inneren teilte ferner einen Brief des bevollmächtigten Hofkommissärs Grafen Montecuccoli mit28, womit dieser ein Proklam an die Italiener vom 4. August d. J.29 vorlegt, und sich zugleich hinsichtlich des gebrauchten Titels „Staatsminister“ dahin rechtfertiget, daß ihm dieser Titel von Sr. Majestät verliehen wurde30 und daß man in Italien auf solche Titulaturen viel hält; übrigens werde er sich in Zukunft nach der erhaltenen Weisung benehmen, wie denn auch das vorgelegte Proklam bloß mit „Commissario imperiale plenipotenziario“ gefertigt erscheint.

|| S. 588 PDF || Hinsichtlich dieser Fertigung wurde bemerkt, daß den gegenwärtigen Verhältnissen die Unterschrift „Commissario ministeriale plenipotenziario“ angemessener wäre31.

XVI. Nachtragswahlen für das Frankfurter Parlament in Böhmen und Mähren

Schließlich brachte dieser Minister noch die Nachtragswahlen für den Frankfurter Reichstag in Böhmen und Mähren zur Sprache32.

Für Mähren habe er sie dort unbedingt ausschreiben lassen, wo sie schon einmal stattfanden und ohne Anstand und Aufregung vorgenommen wurden. Wo das Gegenteil zu besorgen wäre, wie auch in Böhmen, wo solche Wahlen große Aufregung verursachen würden, sei damit innezuhalten. Das Gubernium erhielt übrigens den Auftrag, die Kreisämter anzuweisen, die öffentliche Stimmung zu überwachen und den Zeitpunkt wahrzunehmen, in dem diese Wahlen ohne Anstand vorgenommen werden könnten, um sie dann auch wirklich vornehmen zu lassen33.

Ges. 29. August. Franz Karl. Vidi.