Nr. 17 Ministerrat, Wien, 22. April 1848 I - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Pillersdorf, Krauß, Sommaruga, Zanini
- RS.Reinschrift; P.Protokoll fehlt; VS.Vorsitz Ficquelmont; anw.anwesend Pillersdorf, Krauß, Sommaruga, Zanini; BdE.Bestätigung der Einsicht Ficquelmont (23. 4.), Franz Karl (23. 4.).
MRZ. 343 – KZ. –
- I. Errichtung einer Sicherheitswache für Wien
- II. Bezüge der Abgeordneten zum Frankfurter Bundestag
- III. Pazifizierung des lombardisch-venezianischen Königreiches
- IV. Rücktritt Graf Johann Ernst Hoyos-Sprinzensteins von der Stelle des Nationalgardekommandanten
- V. Herabsetzung des Salzverschleißpreises in Dalmatien
- VI. Machtlosigkeit der politischen und Kameralbehörden in Galizien; Entwaffnung der dortigen Finanzwache
- VII. Judenverfolgungen in Pest
Protokoll [I] des Ministerrates vom 22. April 1848.
I. Errichtung einer Sicherheitswache für Wien
Der Minister des Inneren brachte folgende Gegenstände zur Sprache:
Die Errichtung einer Sicherheitsanstalt (Sicherheitswache, Munizipalgarde) für Wien, welche zum Teile mit den Funktionen der bisherigen Polizei betraut werden soll1.
Der Magistrat gibt in seinem diesfälligen Vorschlage2 die Einrichtung dieser Wache, ihre Uniformierung, die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Auslagen usw. näher an. Einzelne Bestimmungen dieser Wache werden jenen der bisherigen Polizeiwache gleichen, nur wird jene in den Gehalten und Löhnungen besser gestellt sein als diese. So wird der Kommandant 1500 fl. jährlich, die drei Hauptleute (einer für die Stadt und zwei für die Vorstädte), jeder monatlich 75 fl., die zehn Leutnants monatlich jeder 24 fl. und der Gemeine, deren es 430 geben soll, täglich eine Löhnung von 24 Kreuzer beziehen.
Dazu kommt die entsprechende Anzahl Kavallerie dieser Wache. Die Kosten dürften sich auf 143.000 fl. belaufen.
Der Magistrat bittet um Genehmigung dieser Anstalt. Die Notwendigkeit der Errichtung einer Sicherheitswache für die Stadt und die Vorstädte Wiens ist, wie der Minister des Inneren bemerkt, nicht zu verkennen, die Mittel ihrer Sicherstellung sind nachgewiesen, es dürfte daher dem Magistrate die angesuchte Genehmigung hiezu erteilt werden.
Die Wirksamkeit der gegenwärtigen Polizei wird nicht ganz aufgehoben, dieselbe wird noch ferner das Paß-, das Dienstbotenwesen, die Aufsicht bei den Eisenbahnen und dergleichen zu besorgen haben.
Ob die Wirksamkeit der erwähnten Sicherheitswache sich nicht bloß auf die Stadt und die Vorstädte, sondern auch auf die nahen Ortschaften um Wien zu erstrecken haben werde, darüber hätte sich der Magistrat mit der Polizei noch in das Einvernehmen zu setzen.
|| S. 96 PDF || Eine zweite Frage entsteht nun, was mit der Polizeidirektion zu geschehen habe. Darüber glaubt sich der Minister des Inneren gegenwärtig noch nicht aussprechen zu sollen. Derzeit wäre die Polizeioberdirektion lediglich aufzufordern, sich zu äußern, in welcher Ausdehnung die bisherige Polizei zu erhalten und welche Attribute der Wirksamkeit derselben ferner einzuräumen wären. Was das Personale anbelangt, bemerkt der Minister, daß der gegenwärtige Polizeioberdirektor, Hofrat Martinez, diese Stelle nur provisorisch versehe. Er war früher durch eine kurze Zeit Leiter der Zensurdirektion und ist nach der Pensionierung des Hofrates Muth provisorisch als Leiter der Polizeioberdirektion bestellt worden3. Er scheint übrigens nicht der Mann zu sein, welcher dieser Leitung gehörig vorstehen könnte; es gebricht ihm an der nötigen Ruhe, Festigkeit und an Takt. Die Polizei genießt gegenwärtig keine Achtung, ist ganz unwirksam und imponiert in keiner Beziehung.
Der Minister des Inneren glaubt die Leitung der Polizeioberdirektion provisorisch dem in seiner Kategorie zwar andern nachstehenden, aber sehr fähigen und tätigen Adjunkten Born4 zu übertragen, ohne gegenwärtig definitiv noch auszusprechen, was mit dem Hofrate Martinez zu geschehen hätte.
Der Ministerrat hat in beiden Beziehung dem Minister des Inneren beigestimmt5.
II. Bezüge der Abgeordneten zum Frankfurter Bundestag
Die Anfrage des Komitees für die Wahlen zu dem Bundestage in Frankfurt, welche Bezüge und Vergütungen den gewählten Abgeordneten bewilliget werden wollen, wobei zugleich öffentlich auszusprechen wäre, ob diese Kosten vom Staate oder von den betreffenden Provinzen für ihre Abgeordneten zu tragen sein werden6.
Der Minister des Inneren findet keinen rechten Anhaltspunkt, schon gegenwärtig einen Ausspruch diesfalls zu tun, das Bedürfnis und der Betrag der Kosten seien nicht nachgewiesen; er vermutet auch, daß nur ein kleiner Teil der Gewählten den Landtag in Frankfurt besuchen werde. Böhmen scheint ihn gar nicht beschicken zu wollen7, in anderen Provinzen findet dieses Beschicken keinen großen Anklang, sie verhalten sich || S. 97 PDF || meist passiv8, und so dürfte wohl kaum ein Dritteil der nach der Volkszahl entfallenden Abgeordneten sich zu dem Landtage in Frankfurt begeben9.
Ob aber nicht äußere politische Rücksichten eine regere Beschickung des Frankfurter Landtages wünschenswert machen, und ob nicht zu diesem Ende die Vergütung der Kosten als ein Reizmittel dazu anzuwenden wäre, wurde dem Ausspruche des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten anheimgestellt, welcher es hier für zweckmäßig erachtete, daß diese Angelegenheit ihm im schriftlichen Wege zur Äußerung mitgeteilt werden möchte10.
III. Pazifizierung des lombardisch-venezianischen Königreiches
Die wiederholt an ihn gelangenden Reklamationen und Petitionen wegen Pazifikation Italiens11.
Der Ministet des Inneren wünscht von dem Ministerrate die Weisung zu erhalten, ob er sich darüber bestimmt auszusprechen habe. Er wäre geneigt, schriftlich und in allgemeiner Fassung zu erklären, daß die österreichische Regierung zur Pazifikation des gedachten Landes Hände biete und auch schon die nötigen Einleitungen hiezu getroffen habe.
Der Ministerrat fand gegen diese vorhabende Erklärung nichts zu erinnern12.
Der provisorische Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen erinnerte bei diesem Anlasse, daß mehrere Handelsleute und andere Personen vom hiesigen Platze bei ihm waren und ihm die Absicht erklärten, einige Individuen aus ihrer Mitte nach Italien (Bergamo, Brescia, Mailand) zu senden, welche in derselben Absicht daselbst wirken sollen. Der Minister des Äußern habe ihr Vorhaben gutgeheißen und sie nur aufgefordert, die getroffene Wahl und die Namen der Gewählten ihm anzuzeigen, damit er den Grafen Hartig davon verständigen könne13.
IV. Rücktritt Graf Johann Ernst Hoyos-Sprinzensteins von der Stelle des Nationalgardekommandanten
Die Resignation des Grafen Hoyos auf die Kommandantenstelle der Nationalgarde und sein diesfälliges Gesuch an Ew. Majestät um Enthebung von diesem Posten14.
|| S. 98 PDF || Die Gründe, welche ihn dazu bestimmen, sind, daß er nicht populär sei, daß seine Verfügungen nicht den gehörigen Anklang finden, und daß es für ihn kränkend sein würde, wenn etwa Manifestationen gegen ihn vorgenommen werden sollten.
Der Minister habe sich nach Empfang dieser Eingabe zum Grafen Hoyos begeben und die Frage gestellt, ob vielleicht irgend ein spezieller Fall zu seiner Unzufriedenheit Anlaß gegeben habe, und ob sein Einschreiten diesfalls gewünscht werde. Graf Hoyos verneinte es und bemerkte, daß seine Stellung im allgemeinen sehr schwierig sei und er im allgemeinen keinen Anklang finde.
Hierauf äußerte der Minister bloß den Wunsch, der Graf Hoyos möchte sein Vorhaben nicht präzipitieren, aus einem doppelten Grunde: a) weil die Feier des Ah. Geburtsfestes Ew. Majestät nächstens bevorsteht, wobei auch die Nationalgarde ausrücken wird und das Oberkommando dabei nicht fehlen sollte15, und b) weil, wenn die Resignation des Grafen mit der bald erscheinenden Verfassung zusammentreffen würde, dies leicht als eine Manifestation dagegen ausgelegt werden könnte.
Durch diese Gründe ließ sich Graf Hoyos bestimmen, das Oberkommando der Nationalgarde noch durch einige Zeit zu behalten.
Der Minister des Inneren bringt dieses zur Kenntnis des Ministerrates mit dem Beisatze, daß die Demission des Grafen Hoyos in der Folge wird vorgelegt und ein Vorschlag für die Kommandantenstelle der Nationalgarde wird erstattet werden müssen16.
V. Herabsetzung des Salzverschleißpreises in Dalmatien
Der Finanzminister brachte hierauf die erneuerte Bitte des Zivil- und Militärgouverneurs von Dalmatien, Ritter v. Turszky, um Herabsetzung des Salzpreises zum Vortrage17.
Der Gouverneur bemerkt, daß diese Herabsetzung zur Erhaltung der Ruhe unbedingt notwendig erscheine. Das Landvolk sei noch der Regierung anhängig und widerstehe der Aufreizung, es wünsche aber dringend eine Herabsetzung der Salzpreise.
Der inländische Preis eines Zentners Salz sei 3 fl. 30 kr., während das ausländische Salz viel wohlfeiler zu stehen komme.
Der Referent bei der allgemeinen Hofkammer (Hofrat Habermann) erkennt es gleichfalls als unvermeidlich, mit den Salzpreisen herabzugehen18. Das Ärar setzt in Dalmatien 56.000 Zentner Salz ab; wird der Zentner, wie angetragen wird, um 1 fl. 23 kr. herabgesetzt, so entsteht dadurch ein Abfall von mehr als 77.000 fl. Dieser Ausfall wird sich zwar nicht in dem Maße realisieren, weil bei geringeren Salzpreisen die Schwärzungen abnehmen und der Verbrauch sich vermehrt.
Bei Dalmatien allein kann man aber nicht stehen bleiben, es muß ein Gleiches im Küstenlande und [in] Istrien geschehen. In Istrien kostet der Zentner Salz 3 fl. 37 kr., || S. 99 PDF || in Triest 4 fl. 44 kr. – Wird der Preis des Salzes in Istrien auf 3 fl. und in Triest auf 4 fl. 14 kr. herabgesetzt, dann erscheint der Abfall für die Finanzen schon bedeutender. Auch in den deutschen Provinzen wird, wie in Tirol19, eine Preisherabsetzung des Salzes eintreten müssen. Kärnten ist in derselben Lage wie Tirol, und in Galizien ist die Klage über den hohen Salzpreis eine stehende.
Würden die Preise in der ganzen Monarchie herabgesetzt, was unvermeidlich sein wird, so würde dadurch ein Ausfall für die Finanzen von ungefähr 4 Millionen (mit der oberwähnten Korrektion) eintreten.
Der Finanzminister kann sich ungeachtet der ungünstigen finanziellen Verhältnisse, wo die Ausgaben immer steigen, die Einnahmen dagegen fallen, doch nur mit dem Referenten vereinigen, für Dalmatien und Küstenland schon jetzt die Salzpreise in der erwähnten Art herabzusetzen.
Für die übrigen Provinzen wird der Finanzminister in wenigen Tagen seine diesfälligen Anträge vorbringen. Es werde, bemerkte derselbe, nicht erübrigen, als das gegenwärtige Finanzsystem zu ändern, die indirekten Steuern zu erhöhen und allenfalls eine Vermögenssteuer einzuführen.
Der Ministerrat erklärte sich mit der oben angetragenen Herabsetzung des Salzpreises für Dalmatien und das Küstenland einverstanden. Der Erledigungsentwurf befindet sich bei der KZ. 1670/184820.
VI. Machtlosigkeit der politischen und Kameralbehörden in Galizien; Entwaffnung der dortigen Finanzwache
Der Finanzminister teilte weiter dem Ministerrate einen beunruhigenden Bericht des Kameralgefällenadministrators in Lemberg mit, worin derselbe nebst der Schilderung des gelähmten Zustandes der politischen und Kameralbehörden und nebst der Angabe, daß von Seite der Böswilligen die Entwaffnung der Finanzwache gefordert werden wolle, die Anzeige macht, daß die Kameralgefällenverwaltung die Verfügung treffen wolle, daß die Aufnahme in die Finanzwache zu unterbleiben habe21.
Nach der Ansicht des Finanzministers und des ihm beistimmenden Ministerrates ist dem Kameralgefällenadministrator auf diesen Bericht zu erwidern, daß von einer Auflösung der Sicherheitswache unter den gegenwärtigen Umständen keine Rede sein könne, sie vielmehr stets bereit sein solle, dem Militär in Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beizustehen22.
VII. Judenverfolgungen in Pest
Schließlich brachte der Finanzminister zur Kenntnis des Ministerrates eine ihm zugekommene Nachricht von Pest vom 20. d. M., nach welcher es dort tags zuvor zu einem blutigen Zusammentreffen gekommen ist, veranlaßt durch die beabsichtigte allgemeine Entwaffnung der Juden, wobei drei derselben erschlagen und bei 60 || S. 100 PDF || gefangengenommen worden sein sollen. Es soll große Erbitterung gegen die Israeliten daselbst herrschen23.
Wien, den 23. April 1848. Ficquelmont.
Ges. 23. April. Franz Karl. Vidi. Ah. E. Dient zur Wissenschaft. Ferdinand. Wien, den 26. April 1848.