Nr. 541 Ministerrat, Wien, 15. Februar 1865 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Hueber; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 15. 2.), Mensdorff 20. 2., Mecséry 20. 2., Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy 24. 2., Kalchberg; außerdem anw.anwesend Peter (bei V), Parmentier (bei V); BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 4. 3. 1865.
MRZ. 1345 – KZ. 563 –
- I. Bekanntgabe der Tatsachen, die den jüngsten kriegsgerichtlichen Verurteilungen zugrunde lagen
- II. Erinnerung an die Minister wegen Mitteilung über die Abstriche an ihren Budgets pro 1866
- III. Haltung des Finanzministers im Ausschuß des Abgeordnetenhauses über seine Erklärung zum Bericht der Staatsschuldenkontrollkommission
- IV. Interpellation über den Staatsvertrag zwischen Österreich und Sachsen bezüglich der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn
- V. Zollvereinsangelegenheiten
Protokoll II des zu Wien am 15. Februar 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Bekanntgabe der Tatsachen, die den jüngsten kriegsgerichtlichen Verurteilungen zugrunde lagen
Der Staatsminister erwähnte, daß die letzten Verurteilungen des Grafen Paul Almásy et Konsorten durch die Kriegsgerichte in Ungarn1 in allen Kreisen, namentlich im Auslande, einen üblen Eindruck hervorgerufen haben, der dadurch behoben werden könnte, wenn die diesen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatsachen öffentlich bekannt gemacht werden würden. Hiemit würde kein Novum begangen werden, da auch bei den Verurteilungen des Grafen Batthyány und anderer Hochverräter in Ungarn in den Jahren 1849 und 1850 zufolge Ministerratsbeschluß sogar die Motive der kriegsgerichtlichen Urteile bekanntgemacht wurden2. Wenn dies auch nach den bestehenden Gesetzen über das Strafverfahren nicht in der Regel geschehe, so dürfte es doch aus politischen Gründen angezeigt sein, im vorliegenden Falle zwar nicht eine Motivierung der Urteile, aber doch eine kurze Zusammenstellung dessen, was den Verurteilten zur Last fällt, bekanntzumachen. Referent glaubte daher beantragen zu sollen, der Kriegsminister habe eine solche zur Veröffentlichung bestimmte kurze Zusammenfassung ehetunlichst durch den betreffenden Referenten des Obersten Militärjustizsenates verfassen zu lassen.
Der Minister Graf Nádasdy stimmte diesem Antrage umso mehr bei, da der Ausdruck des Urteiles „aus Zusammentreffen der Umstände“ zu sehr vielen mißliebigen Bemerkungen und Auslegungen Anlaß gegeben habe. Der Kriegsminister fand nur zu erinnern, daß diese Darstellung mit größter Vorsicht zu verfassen sein wird, weil, || S. 155 PDF || wenn die Fäden der Verschwörung vollends bloßgelegt würden, die Aktionspartei zur Kenntnis gelangen würde, wie weit man ihre Umtriebe kenne, was von großem Nachteile sein würde. Der Polizeiminister glaubte gleichfalls, eine vorsichtige Behandlung dieses Gegenstandes auch aus dem weiteren Grunde anraten zu sollen, weil durch die Form eines Aktenstückes auch gewisse Persönlichkeiten, auf deren Aussagen hin die Verurteilungen erfolgten, genannt werden müßten, wodurch dieselben dem üblen Willen und der Rache der Aktionspartei ausgesetzt würden. Dagegen werde es keinem Anstande unterliegen und sogar zweckmäßig sein, die erwiesenen Tatsachen, welche unbeschadet veröffentlicht werden können, in einer populären Weise zur Kenntnis des großen Publikums zu bringen. Alle übrigen Stimmführer traten dem Antrage des Staatsministers bei, sprachen sich aber zugleich für die Behandlung dieses Gegenstandes im Sinne der Äußerung des Kriegsministers und Polizeiministers aus3.
II. Erinnerung an die Minister wegen Mitteilung über die Abstriche an ihren Budgets pro 1866
Se. kaiserliche Hoheit der vorsitzende durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer fanden die Minister und den ungarischen Hofkanzler aufzufordern, die von ihnen bereits mit dem Circulandum vom 11. l. M. 4 abgeforderten Zusammenstellungen über die möglichen Restringierungen ihres Budgets pro 1866 unverweilt vorzulegen, damit das Ministerium für sich über die Ziffer der möglichen Abstriche ins reine kommen und die Totalzusammenstellung in den nächsten Tagen gemacht werden könne5.
III. Haltung des Finanzministers im Ausschuß des Abgeordnetenhauses über seine Erklärung zum Bericht der Staatsschuldenkontrollkommission
Der Finanzminister teilte der Konferenz sein Vorhaben mit, bezüglich seiner Äußerungen in dem Ausschusse des Abgeordnetenhauses, welcher zur Berichterstattung über seine Erklärung in der 21. Sitzung des Abgeordnetenhauses über die Anträge der Staatsschuldenkontrollkommission eingesetzt wurde6, es so halten zu wollen, daß er nicht weiter gehen werde, als die Aufgabe, die vorliege, es mit sich bringe. Dadurch werde jede Polemik über den Charakter der Depotschulden etc. beseitigt werden. Wenn er sich auf das beschränke, dann werde er auf den Boden gelangen, den der Staatsratspräsident in der vorjährigen Reichsratssession in der 28. Sitzung des Herrenhauses7 bei Behandlung desselben Gegenstandes einnahm, und der Standpunkt der Regierung werde dann der sein zu kennzeichnen, daß die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wohl maßgebend seien für die Kontrollkommission als dessen Organ, daß sie aber nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung keine bindende Kraft für die Regierung haben können und daß man erst im Wege der Legislation dahin kommen könne, die Form zu bestimmen, in welcher die Berichte der Kontrollkommission zu behandeln und streitige Punkte zu lösen seien.
Der Ministerrat war hiemit einverstanden8.
IV. Interpellation über den Staatsvertrag zwischen Österreich und Sachsen bezüglich der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn
Der Leiter des Handelsministeriums verlas die von ihm verfaßte Antworta auf die Interpellation betreffend den mit der königlich sächsischen Regierung über die Voitersreuth–Egerer Bahn geschlossenen Vertrag9.
Der Staatsratspräsident bemerkte, daß er, was den im Eingange dieser Antwort ausgesprochenen Grundsatz betreffe, daß der Abschluß von Staatsverträgen mit auswärtigen Regierungen eine unbestreitbare Prärogative der Krone sei, die Anschauung des Baron Kalchberg teile, indem die größten Staatsrechtslehrer den Grundsatz verteidigen, daß in konstitutionellen Staaten Staatsverträge ohne Mitwirkung der Kammern geschlossen werden können, und nur dann zur Durchführung den Kammern mitzuteilen seien. Der Vertrag werde daher jedenfalls giltig bleiben10. Die weitere Stelle aber: „Nur insoweit sie Bestimmungen oder Vereinbarungen enthalten etc.“, könnte Votant nicht gutheißen11. Es wäre da etwa auszudrücken, die Regierung nehme keinen Anstand, den Vertrag, insoferne es dessen Vollzug betreffe, dem Reichsrate vorzulegen. Verhehlen könne man sich nämlich nicht, daß in dem Vertrage nicht unbedeutende Ausnahmen von den Justiz- und Finanzgesetzen insbesondere in den Artikeln 13, 24 und 26 zugestanden wurden, die strenge genommen im Verordnungswege nicht zugestanden werden konnten. Übrigens sei, was jedermann anerkennen müsse, der Vertrag für Österreich günstig. Der Staatsminister meinte, daß die Beantwortung sich in zwei Teile spalten müßte. Soferne sie die Ausnahmen von den Justizgesetzen betrifft, werde die Antwort erst dem engeren Reichsrate zu erteilen sein12, was dagegen die finanziellen Begünstigungen betrifft, glaubte Votant, daß man auch nicht so weit gehen könne, daß man jedes derartige Zugeständnis schon als eine Änderung der Legislation auffassen könne. Votant erachtete übrigens, daß man einen anderen Weg betreten solle, um aus dieser immerhin heiklichen Sache herauszukommen, und zwar den, die Interpellation gar nicht zu beantworten, sondern den Staatsvertrag dem Reichsrate vorzulegen. Der Polizeiminister glaubte, daß hierüber nicht so ohneweiters entschieden werden könnte, daß vielmehr die Form, in welche diese Vorlage gebracht werden solle, genau überlegt werden müßte.
Da nach der Bemerkung des Finanzministers die Beantwortung dieser Interpellation ohnedem mehr in das Ressort des Finanz- und des Justizministers als in jenes des Leiters des Handelsministeriums einschlägt, einigte sich schließlich der Ministerrat dahin, die Interpellation sei vorläufig noch nicht zu beantworten, vielmehr in der besprochenen Richtung eine neue Antwort zwischen dem Finanzminister, dem Minister Ritter v. Hein und dem Leiter des Handelsministeriums zu vereinbaren und hierüber neuerdings || S. 157 PDF || im Ministerrate zu referieren. bIn der Voraussetzung, daß diese Angelegenheit nochmals in der Konferenz zur Behandlung komme, beschränkte sich Minister v. Lasser nur auf die Andeutung seines Zweifels, ob für solche Verträge nicht der völkerrechtliche Standpunkt mehr als die Erwägung, daß es sich um Gesetzesausnahmen handle, maßgebend sein müsse. Eigentlich werde durch derlei Verträge nur die persönliche Exterritorialität der ausländischen, auf hiesigem Territorium ämtliche Funktionen ausübenden Personen (analog den Gesandten etc.) und eine Art dinglicher Exterritorialität der vom Auslande auf österreichischem Gebiete gebauten und betriebenen Eisenbahnstrecke statuiert, wie dies auch von Bodenbach und Salzburg bis zur sächsischen und respektive bayerischen Grenze geschieht. Die Regelung solcher Bezeichnungen rein internationaler Natur lasse sich nur sehr schwer im Gesetzgebungswege denkenb,13.
Der Leiter des Handelsministeriums erinnerte noch, daß auch der Staatsvertrag mit Bayern de dato 17. Juli 1863 über die Eisenbahnverbindung von Hof über Asch nach Eger und von Eger nach Waldsassen14, in welchem gleichfalls Ausnahmen von den bestehenden Gesetzen zugestanden wurden, dem Reichsrate gleichfalls nicht vorgelegt worden sei. Der Ministerrat war der Ansicht, daß die Vorlage desselben jetzt zu unterbleiben habe, um nicht eine neue Aktion des Reichsrates hervorzurufen.
V. Zollvereinsangelegenheiten
c Der Finanzminister referierte , es habe Baron Hock telegraphisch angezeigt, daß die entscheidende Sitzung in Zollsachen in Berlin auf den 16. l. M. verschoben worden sei und daß die österreichischerseits gewünschte Ermäßigung des Zolles für gemeine Weine in Fässern sowie die zweite Alternative werden abgeschlagen werden. Hock bitte um telegraphische Ermächtigung, für diesen Fall die Verhandlungen als abgebrochen zu erklären und die Abschiedsbesuche machen zu dürfen, und fügt noch bei, daß dies vielleicht helfen könnte15.
Bei der Dringlichkeit des Gegenstandes sei es notwendig, sofort im Ministerrate hierüber Beschluß zu fassen. Es frage sich dabei, wie vorgegangen werden solle, ob man nicht vielleicht doch einige Ermäßigungen in unseren Zollsätzen zugestehen sollte, um wenigstens zu einem Zollkartell16 zu gelangen, oder ob man nicht das Abschlagen der zweiten Alternative als den Moment betrachten solle, die Verhandlungen mit dem Deutschen Zollvereine ganz abzubrechen. Die erste Alternative bestehe, wie der Finanzminister || S. 158 PDF || zum allseitigen Verständnisse rekapitulierte, darin: Der Deutsche Zollverein gewährt die von Österreich gewünschte Ermäßigung des Zolles für gemeine Weine in Fässern von 4 Talern per Zollzentner auf 2 Taler, ferner die bisher in Tarifsachen gemachten Zugeständnisse, über welche hinaus Baron Hock soviel als tunlich weitere Wünsche durchzusetzen bemüht sein wird, jedoch ohne deren Erfüllung zur conditio sine qua non zu machen; Österreich bewilligt dagegen in Tarifsachen die Zugeständnisse, zu deren Gewährung Baron Hock bereits ermächtigt wurde, dann die von dem letzteren beantragten, bisher aber nicht genehmigten Ermäßigungen der Zölle für gefärbte Baumwollgarne für gewisse Webwaren und Kleidungen. Die zweite Alternative laute: Die Verhandlungen über Zollermäßigungen werden aufgegeben und es wird sich darauf beschränkt, in den Vertrag Bestimmungen über andere gegenseitige Verkehrserleichterungen und das Zollkartell, ferner die Zusicherung aufzunehmen, daß die vertragschließenden Teile die Zölle für die in besonderen Verzeichnissen darzustellenden wichtigeren, mit Schutzzöllen belegten Verkehrsgegenstände während der Dauer des Vertrages nicht über jene Zollsätze erhöhen werden, welche einerseits in dem neuen vereinsländischen Zolltarif, andererseits in dem revidierten österreichischen Tarifentwurfe vom 18. November 1863 17 festgesetzt sind. Der Ministerialrat des Finanzministeriums Peter sowie der Sektionsrat des Handelsministeriums Parmentier , welche der Beratung dieses Gegenstandes beigezogen wurden, erwähnten unter Beifügung der Motive, es sei in der Zollkommission noch eine dritte Alternative erörtert worden, dahingehend, Baron Hock werde ermächtigt und angewiesen, von dem Verlangen Österreichs, daß der vereinsländische Weinzoll ermäßigt werde, abzugehen und vorzuschlagen, daß in den Vertrag nebst den Bestimmungen über beiderseitige Verkehrserleichterungen und dem Zollkartell auch die österreichischerseits bereits in Tarifsachen gemachten Zugeständnisse, die Baron Hock bisher noch nicht mitgeteilt habe, aufgenommen werden. Der Finanzminister betonte die Wichtigkeit des Zollkartells, durch welches dem Schleichhandel im Großen vorgebeugt werde. dEr wies ferner nach, daß das Zollkartell deshalb für Österreich weit vorteilhafter als für den Zollverein sei, weil Österreich höhere, mithin dem Schmuggel weit mehr ausgesetzte Einfuhrzölle habe, daher des schützenden Zollkartells auch mehr bedürfe. Er meinte fernerd, es wäre dem Baron Hock zu antworten, er habe, wenn das zweite Alternat auch abgeschlagen werden sollte, die Verhandlungen noch nicht als abgebrochen zu erklären, sondern zu versuchen, das Zollkartell zu erringen, wobei jene österreichischen Zolltarifkonzessionen, zu deren Zulassung er bereits ermächtigt sei, offeriert werden können. Der Finanzminister glaubte, daß man dieses Auskunftsmittel nicht unversucht lassen solle, einerseits, weil das gänzliche Scheitern dieser langwierigen Verhandlung für die Regierung eine unendliche Blamage wäre, und anderseits, weil es mit Rücksicht auf die politische Allianz mit Preußen dem Minister des Äußern wünschenswert erscheinen dürfte, daß doch irgend ein Vertragsmodus hierüber zustande komme. eÜbrigens sei es ganz erklärlich, daß Preußen mit der Zugestehung des Zollkartells gewisse Zollherabsetzungen österreichischerseits beanspruche, weil es nur bei einem gemäßigten Zolltarifsystem die Wechselseitigkeit des Grenzschutzes gewähren könne, zum Schutze und zugunsten von Prohibitivzöllen sich aber nicht herzugeben vermag.e Übrigens sei || S. 159 PDF || es ganz erklärlich, daß Preußen mit der Zugestehung des Zollkartells gewisse Zollherabsetzungen österreichischerseits beanspruche, weil es nur bei einem gemäßigten Zolltarifsystem die Wechselseitigkeit des Grenzschutzes gewähren könne, zum Schutze und zugunsten von Prohibitivzöllen sich aber nicht herzugeben vermag. Bei der Abstimmung über diesen Antrag waren zu Anfange, die Stimme des Staatsratspräsidenten nicht gerechnet, zwei Ansichten von einer gleichen Stimmenanzahl vertreten. Sechs Stimmführer, nämlich die Minister Graf Nádasdy, Ritter v. Schmerling, Lasser, Hein und Franck, dann der ungarische Hofkanzler, waren dafür, daß Baron Hock anzuweisen wäre, im Falle das zweite Alternat nicht angenommen würde, die Verhandlungen abzubrechen. Dieser Ansicht schloß sich auch der Staatsratspräsident an, welcher glaubte, daß aus der Verhandlung nichts mehr herauskommen werde, weil ihm auch das dritte Alternat nicht ausführbar erscheine, und welcher noch besonders hervorhob, daß das Zollkartell beiden Teilen nützen werde, so daß kein Grund abzusehen sei, warum zu dessen Erlangung Österreich einseitig dem Zollvereine Zollermäßigungen noch in den Kauf geben solle. Der Staatsminister meinte, es sei evident, daß aus den Verhandlungen nichts mehr herauskommen werde, die Zollermäßigung für österreichischen Wein könne Preußen nicht zugeben, und sonst sehe kein Vorteil heraus, der nicht unsererseits durch Tarifopfer vielfach aufgewogen würde. Man solle daher die Verhandlungen total abbrechen, bezüglich des Zollkartells können ja die Verhandlungen deshalb noch immer von hier aus fortgeführt werden. Votant hielt das Fallenlassen der Verhandlung auch aus dem Grunde für wünschenswert, damit ohne weiteren Aufschub der neue Zolltarif in foro interno in Beratung genommen und dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden könne, welchem nach Votierung des Budgets sonst keine Aufgabe vorliegen würde. Der Minister Ritter v. Lasser , dessen Ansicht auch der Minister Graf Nádasdy beipflichtete, war für den Abbruch der Verhandlungen, weil, wenn Preußen nicht seinerseits auf eine Zolltarifherabsetzung bei derselben Spezies und in gleichem Maße, wie dies von Österreich verlangt werde, sich herbeilasse, die Erlangung des Zollkartells der Opfer nicht wert wäre, die die österreichische Industrie bringen müßte. Der ungarische Hofkanzler und die Minister Ritter v. Franck und Hein teilten die Motive des Staatsministers, wobei Ritter v. Hein besonders betonte, daß die Ministerkonferenz über die Einzelheiten des Zolltarifes noch in totaler Unkenntnis sei, so daß nicht abzusehen sei, wie über Tarifermäßigung könnte abgesprochen werden.
Für die Anweisung des Baron Hock zur Weiterführung der Verhandlungen stimmten anfangs ebenfalls sechs Stimmführer, nämlich außer dem referierenden Finanzminister noch die Minister Graf Mensdorff, Baron Mecséry, Graf Esterházy, Baron Burger und der Leiter des Handelsministeriums, wobei Graf Mensdorff nur beifügte, daß die Allianz mit Preußen auch ohne Zolleinigung fortbestehen könne. Der Polizeiminister bemerkte, daß, wenn man zum Zollkartell gelangen wolle, selbst nach dem Abschlagen des Weines und der zweiten Alternative von der Abreise des Baron Hock von Berlin keine Rede sein könne. Wenn man die Frage ins Auge fasse, was das Kartell wert sei, müsse man auf den Preis der gegenseitigen Herabsetzungen oder darauf sehen, ob die Vorteile sich gegenseitig aufwiegen. Bei der Frage in bezug auf die Tarifherabsetzungen sei die äußerste Grenze bereits fixiert, noch weiter könne man selbst um den Preis des Kartells nicht gehen. Hock soll daher die Verhandlungen bezüglich der gegenseitigen || S. 160 PDF || Verkehrserleichterungen und des Zollkartells fortführen, er soll jene österreichischen Zolltarifkonzessionen, zu denen er bereits ermächtigt ist, offerieren, jedenfalls müsse er aber auch dagegen entsprechende preußische Zolltarifkonzessionen verlangen.
Dieser Ansicht traten auch der Minister Graf Esterházy, der Marineminister und Baron Kalchberg bei, und es schloß sich derselben schließlich auch der Staatsminister an, so daß sich mit sieben gegen fünf Stimmen der Ministerratsbeschluß ergab, es sei dem Baron Hock auf seine telegrafische Anfrage zu antworten, er habe, wenn die Zollermäßigung für Wein und das zweite Alternat abgeschlagen werden, die Verhandlungen noch nicht als abgebrochen zu erklären, sondern zu versuchen, das Zollkartell zu erringen, wobei jene österreichischen Zolltarifkonzessionen, zu deren Anbieten er bereits ermächtigt sei, offeriert werden können, aber jedenfalls auch entsprechende preußische Zolltarifkonzessionen verlangt werden müssen18.
Wien, am 15. Februar 1865. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 2. März 1865. Empfangen 4. März 1865. Erzherzog Rainer.