Nr. 438 Ministerrat, Wien, 21. Jänner 1864 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 24. 1.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Forgách, Esterházy, Burger, Hein, Mauranić (nur bis I/14 anw.anwesend), Mertens; abw.abwesend Nádasdy, Degenfeld, Lichtenfels; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 3. 2.
MRZ. 1242 – KZ. 301 –
Protokoll des zu Wien am 21. Jänner 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
[I.] Haltung der Regierung zur Reichsratsberatung über die Differenzen beim Staatsvoranschlag für 1864
Der Staatsminister referierte, daß die zur Begleichung der Differenzen über den Staatsvoranschlag niedergesetzte Kommission aus Delegierten der zwei Häuser des Reichsrates am 22. d. M. ihre erste Sitzung halten werde1 und daß der Ministerrat sich sohin über die Haltung einigen müßte, welche die Regierung bei den Debatten über diese Differenzen beobachten soll. Es wurden hierauf die einzelnen Differenzen in Beratung genommen wie folgt:
1. Die vom Herrenhause beschlossene Erhöhung seiner eigenen jährlichen Auslagen um 685 fl.2 Gegen diese Modifikation des Staatsvoranschlages wird von keiner Seite eine Erinnerung erhoben werden.
2. Bezüglich des im Voranschlage des Staatsministeriums R[ubrik] „Politische Verwaltung“ vom Herrenhause gemachten Abstriches der Besoldungszulage für die im Justizfache verwendeten Konzeptbeamten der gemischten Ämter3, dann der Abstriche an den Gehaltserhöhungen der Justizbeamten a(im Justizetat)a, 4 und Postbediensteten b(im Budget des Handelsministeriums)b, 5 wurde über Antrag des referierenden Ministers beschlossen, an dem vom Herrenhause angenommenen Grundsatze festzuhalten, daß Änderungen von Gehalten, welche auf systemisierten Organisierungen beruhen, nicht so nebenher im Wege der Budgeterledigung beschlossen werden können6.
|| S. 209 PDF || 3. Bezüglich der im Budget des Kultus vorhandenen zwei Differenzen – über das Gehalt des Rektors di Santa Maria dell’ Anima7 und den Zuschuß für das Bistum Chur8 – äußerte der Staatsminister, er gedenke diese Positionen zu verteidigen, würde sich aber je nach Umständen auch den Abstrichen bei der Kultusdotation im ganzen fügen, mit dem Vorbehalte, die bestrittenen Zahlungen doch fortzusetzen. Der Minister des Äußern machte auf die Schwierigkeit aufmerksam, welche bei der Verteidigungc der Dotation des Bistums Chur darin liegt, daß selbe nicht, gleich den Funktionszulagen Toggenburgs9, Bachs10 und Rzikowskys11, auf einem Status, sondern auf einer Ah. Entschließung beruht, welche den Zuschuß als bloße, stets widerrufliche Gnadensache bezeichnet12. Die Motive der Fortbezahlung müßten daher wohl auf einem andern, dem politischen Feld gesucht werden, und die Abgeordneten dürften sich gegen dieselbend nicht verschließen. Die Minister Ritter v. Hein und Baron Mecséry erklärten sich im wesentlichen mit dem Staatsminister einverstanden. Von den übrigen Votanten wurde keine Erinnerung erhoben13.
4. Im Voranschlage der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei hat das Abgeordnetenhaus bei dem Titel Justizverwaltung einen Abstrich von 61.253 fl. bei dem Aufwand für die Komitatsgerichte vorgenommen. Das Herrenhaus hat sich nach wiederholter Beratung der Sache im Ausschuß dafür entschieden, statt jener im Regierungsvoranschlage erscheinenden Summe 49.986 fl. einzustellen, womit sich die Regierung zufrieden gab14. Die letztere Summe bildet daher eine Differenz zwischen beiden Häusern. Der Finanzminister äußerte, er werde bei der bevorstehenden Kommissionsberatung zur Verteidigung dieser Post kaum mehr ein neues Argument beibringen können, nachdem dieselbe bei den vorausgegangenen Debatten bereits auf das plausibelste begründet worden ist und gezeigt wurde, daß die Vornahme des Abstriches und die Reduktion der Komitatsgerichte für die Finanzen im laufenden Verwaltungsjahr kaum eine nennenswerte Ersparung erzielen würden. Der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses habe gegen die Reduktion gestimmt, und nur der Antrag Tascheks15 brachte das Abgeordnetenhaus zu seinem unüberlegten Streichungsbeschlusse. Der kroatischslawonische Hofkanzler erklärte sich dem Finanzminister zu Dank verpflichtet für die kräftige Vertretung seines Budgets im Reichsrate und reassumierte die im Lauf der Verhandlungen vorgebrachten Motive für die Belassung der || S. 210 PDF || Komitatsgerichte, denen er kein wesentlich neues Argument beizufügen vermöchte. Für die Zukunft dürfte aber ein Auskunftsmittel zur Entlastung des kroatischen Budgets und zur Vermeidung wiederholter Debatten über den dortigen Justizetat darin gefunden werden, daß der Landesbeitrag von 45.000 fl. für den kroatischen Justizdienst vornweg vom diesfälligen Erfordernis abgezogen und nur der Rest in den Voranschlag eingestellt werde. Der Finanzminister sicherte zu, diesem Vorschlage bei Zusammenstellung des Voranschlages für 1865 die geeignete Rücksicht zu schenken. Von Seite der übrigen Stimmführer wurde nichts erinnert16, e .
5. Beim Voranschlage des Finanzministeriums hat zum Titel 5 „Allgemeine Kassenverwaltung“ das Abgeordnetenhaus die Bedingung beigefügt, daß die Angelegenheit der öffentlichen Denkmäler ganz in das Ressort des Staatsministeriums überzugehen habe17. Das Herrenhaus hat sich dagegen aus prinzipiellen Gründen ausgesprochen18. Vom Standpunkt der Regierung aus betrachtet, ist es, wie der Staatsminister bemerkte, ganz gleichgiltig, wo die Verhandlung über die Betreibung der Kosten für die in Rede stehenden Denkmäler zu Ende geführt wird, und es dürfte durch eine dem Wunsch des Abgeordnetenhauses zuvorkommende Erklärung des Ministeriums in der Kommission dieser Punkt aus dem Finanzgesetze beseitigt werden können. Dagegen wurde von keiner Seite etwas erinnert19.
6. Die Erhöhung des Titels 3, Kapitel 20, (Schuldentilgung), um 5.000.000 fl. ist eine notwendige Folge der vom Abgeordnetenhaus selbst vorgenommenen Einstellung der gleichen Summe in Kapitel 27, Titel 2 der Bedeckung, kann also kein Gegenstand einer Diskussion werden20.
(Die Differenzen 8. und 9. sind vom Staatsminister bereits oben bei Differenz 2. berührt worden.)
10. Die über den Voranschlag des Armeeaufwandes entstandenen Differenzen zwischen den beiden Häusern beziehen sich
a) auf den vom Abgeordnetenhause gemachten Abstrich von 262.000 fl. am Erfordernisse wegen Einbeziehung der sogenannten Taxkapitalersparungen in die Finanzen21. Der Stellvertreter des Kriegsministers äußerte, er könne in der Kommission keine weiteren Argumente anführen als jene, die er bereits im Herrenhause geltend gemacht hat und die im wesentlichen dahinauslaufen, daß jene 262.000 fl. keine Ersparung, sondern ein Fonds sind, der eine speziale, gesetzlich bestimmte und für die Armee sehr wichtige Widmung hat, welcher Widmung der Fonds nicht ohne || S. 211 PDF || einen Machtspruch entzogen werden kann22. Der Bevölkerung würde infolgedessen zudem die Last von Abstellungen zum Militär oder von Urlaubereinberufungen auferlegt, womit sie sonst verschont geblieben wäre. Um die Summe von 262.000 fl. würden nämlich 218 Stellvertreter auf acht Jahre engagiert werden können. Wenn sie aber entfallen, muß dafür anderwertiger Ersatz geschafft werden. Die Auffassung, daß der Stellvertreterfonds durch Ersparungen erwachsen sei, ist eine ganz irrige und der obige Betrag für bereits vorgemerkte Reengagisten bestimmt. Sämtliche Stimmführer teilten die Meinung, daß der Antrag des Abgeordnetenhauses nicht gerechtfertigt sei, doch bemerkte Ritter v. Hein , daß, wenn dieser Punkt allein der Vereinbarung über den Voranschlag im Weg stünde, man allenfalls darüber hinausgehen könnte, wogegen der Stellvertreter des Kriegsministers erklärte, einem solchen Vorgehen nur als einer Gewaltmaßregel weichen zu können23.
b) Bezüglich der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen, vom Herrenhaus aber nicht zulässig befundenen Einstellung des angeblichen Überschusses der Kriegskassen am Ende des Verwaltungsjahres 1863 per 922.000 fl. über die Bedeckung für 186424 hofft der Finanzminister , es werde ihm gelingen, die Kommission davon zu überzeugen, daß ein reell verfügbarer Kassarest von solcher Höhe keineswegs vorhanden war, sondern nur etwa von disponibeln 100.000 fl. die Rede sein könne. Die scheinbaren Überschüsse wiederholen sich am Schlusse jeden Monats, weil die behobenen Dotationen nicht stets sofort für die bestimmten Objekte verwendet werden können, aber es sind fwegen der vorfallenden unvorhergesehenen Zahlungenf wegen der vorfallenden unvorhergesehenen Zahlungen gewisse Barbestände für den geordneten Dienst der Kriegs- sowie der übrigen Staatskassen unerläßlich. Bei der Vereinigung der Kriegs- mit den Landeshauptkassen wird sich allerdings eine Reduktion daran vornehmen lassen, aber dermal kann man den Kriegskassen nicht beinah eine Million entziehen, ohne sie in der nächsten Zukunft schmählichen Zahlungsverlegenheiten auszusetzen. FML. Baron Mertens äußerte, daß er den Ausführungen des Finanzministers über diesen Punkt nichts beizusetzen wüßte25.
c) In bezug auf den Grenzbildungs- und Erziehungsfonds, dessen Einnahmen das Abgeordnetenhaus in die Bedeckung einbeziehen26, das Herrenhaus aber wie bisher gesondert beibehalten will27, äußerte Minister Ritter v. Lasser , er habe aus den Kriegsministerialakten erhoben, daß dieser Fonds nicht aus den Einkünften der Militärgrenze, sondern allmählich aus einem jährlichen Beitrage von 3.000 fl. ex camerali || S. 212 PDF || für Grenzbildungsanstalten entstanden sei, welcher Beitrag nicht verwendet, sondern fort und fort kapitalisiert wurde, bis man dessen weitere Erfolgung aus dem Ärar einstellte. Hieraus folgt, daß dieser Fonds nicht, wie Votant früher glaubte, den Charakter eines Landesfonds, sondern den eines Ärarialfonds hat. Der Reichsrat würde daher bei Aufklärung dieses Verhältnisses nicht ohne Grund auf die Einbeziehung der Fondseinkünfte in die Bedeckung bestehen, sowie andererseits auch die Fondsausgaben im Budget erscheinen müßten . Minister Ritter v. Hein glaubte, daß es der Regierung wohl anstehen würde, diese Genesis der Fonds offen auszusprechen und sohin dem Wunsch des Abgeordnetenhauses nachzugeben. Der Stellvertreter des Kriegsministers erwiderte, daß, wenn auch Minister Ritter v. Lasser die subjektive Überzeugung von der Ärarialeigenschaft des Grenzerziehungs- und Bildungsfonds gewonnen hat, dieses noch nicht als eine legale Evidenz gelten könne, welche zu einer politischen Erklärung an den Reichsrat erforderlich ist. Einer solchen müßte wohl die genaue kommissioneile Erhebung, dann die rechtskräftige Entscheidung vorausgehen. Auf dem gegenwärtigen Standpunkt erscheine ihm der Beschluß des Abgeordnetenhauses noch als ein Eingriff, gegen welchen sich das Kriegsministerium solang als möglich verwahren muß. Die Minister Baron Mecséry, Ritter v. Lasser und Ritter v. Hein glaubten, daß nötigenfalls zur Erzielung eines Kompromisses bezüglich dieses ohnehin nicht bedeutenden Fonds umso leichter nachgegeben werden könnte, als das Fondsvermögen dabei unangetastet bleibe und in der Verwendung seines Erträgnisses eigentlich keine Änderung einträte28.
d) In bezug auf den allgemeinen Grenzvermögensfonds, der die Kriterien eines Landesfonds besitzt, wäre an der auch vom Herrenhause geteilten Meinung festzuhalten, daß die Einkünfte desselben nicht in das Armeebudget gehören29. Der Ministerrat war mit diesem Antrage des Staatsministers einverstanden.
11. Der Marineminister reassumierte zuerst die Gründe, die er in den beiden Häusern des Reichsrates zur Rechtfertigung des Gesamtanspruchs für die Marine per 12,180.657 fl. vorgebracht hat, eine Erfordernissumme, welche im Abgeordnetenhaus um 2,092.978 fl., d. i. beinah den vierten Teil vermindert worden ist30, während sich das Herrenhaus doch gegen zwei darunter begriffene Abstriche a) von 229.070 fl. an Schiffausrüstungsgebühren und b) von 394.575 fl. an dem zum Bau einer dritten Panzerfregatte bestimmten „Bauersatzperzenten“ erklärte31. Freiherr v. Burger müßte sich auch im Schoß der Kommission auf das entschiedenste gegen diese beiden Abstriche erklären, von denen jener sub a) der Marine die Mittel entziehen würde, Offiziere und Matrosen auf auszurüstenden Seeschiffen praktisch auszubilden und fortzuüben. || S. 213 PDF || Der Zweck der Marine würde dadurch geradezu vereitelt. Der Abstrich b) aber würde einen wahren Rückschritt im Bestand unserer Kriegsschiffe begründen, weil der Erfolg (welcher nach dem allgemein angenommenen Grundsatze für die Deteriorierung der Schiffe mit 6% jährlich den Flotten durch Neubauten zugeführt werden muß) in der gegenwärtigen Finanzperiode unterbleiben und sich nachteilig fühlbar machen würde. Eine Schwächung unserer Marine ist aber jetzt wohl am allerwenigsten angezeigt, wo die gemachten großen Anstrengungen zur Stärkung der italienischen Marine uns vielmehr zum Fortschritte dringend auffordern. Endlich könne der Minister nur auf das lebhafteste die Wahrung des freien Virement im Sinne des Herrenhauses bevorworten. Ob man aus der Beibehaltung der gestrichenen Posten eine Kabinettsfrage machen und ob dann eventuell selbst die Vereinbarung über das Budget im ganzen scheitern solle, darüber erlaube sich Baron Burger kein Urteil. Allein der Eindruck der Abstriche würde bei der k. k. Marine ein so betrübender sein, daß er, wenn seine Stellung nicht eine unhaltbare werden soll, diesfalls nicht explizit nachgeben könne. Übrigens müßte der Minister bemerken, daß er noch leichter die zwei streitigen Posten als die Freiheit des Virements innerhalb der Grenzen seines Budgets entbehren würde. Der Staatsminister sagte, er könne nur wünschen, daß es gelinge, den Beschlüssen des Herrenhauses über das Marinebudget in der Kommission Geltung zu verschaffen. Heute lasse sich darüber noch gar nichts prognostizieren, und selbst nach Anfang der Kommissionsberatungen werde man noch nicht das letzte Wort voraussehen können. Aber er wolle nicht verhehlen, daß das Herrenhaus gerade bei den die k. k. Kriegsmarine betreffenden Differenzen am meisten zur Nachgiebigkeit geneigt scheint32.
II. Paß nach der Schweiz für Marian Langiewicz
Der Minister des Äußern referierte, der schweizerische Geschäftsträger habe an ihn die Frage gestellt, ob die österreichische Regierung nicht geneigt wäre, dem gewesenen p[olnischen] Insurgentenführer Langiewicz einen Paß zu erteilen, damit er sich in die schweizerische Gemeinde begeben könne, welche ihm das Bürgerrecht verliehen hat. Graf Rechberg habe vorläufig geantwortet, daß sowohl die Vertragsverhältnisse mit Rußland als unsere eigene Sicherheit gegen die Freigebung dieses Internierten sprechen33, doch wünsche der Minister hierüber vor Erteilung einer definitiven Antwort, die Meinung seiner Kollegen zu hören.
Der Polizeiminister teilte vollkommen die Bedenken gegen die Erfolgung des Passes, und gegen die ablehnende Erledigung des diesfälligen Einschreitens wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben34.
|| S. 214 PDF || Wien, 24. Jänner 1864. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 2. Februar 1864. Empfangen 3. Februar 1864. Erzherzog Rainer.