Nr. 439 Ministerrat, Wien, 2. Februar 1864 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 5. 2.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Mažuranić; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 21. 2.
MRZ. 1243 – KZ. 444 –
- I. Einberufung des kroatischen Landtages
- II. Zusammensetzung und Geschäftsordnung des nächsten kroatischen Landtages
- III. Repräsentation durch den Ban und die Obergespäne
- IV. Anton Rygers Antrag auf Egalisierung aller Justizeinrichtungen in den Kronländern
- V. Abstrich beim kroatischen Justizetat für 1864
Protokoll der zu Wien am 2. Februar 1864 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Ministerkonferenz.
I. Einberufung des kroatischen Landtages
Se. k. k. apost. Majestät geruhten den kroatisch-slawonischen Hofkanzler aufzufordern, das Ergebnis seiner Beratung mit den kroatischen Obergespänen bezüglich der Einberufung eines kroatisch-slawonischen Landtages zu referieren und daran seine eignen Anträge zu knüpfen1.
Der Hofkanzler berichtete, daß die Abhaltung eines kroatisch-slawonischen Landtages von den nach Wien einberufenen Obergespänen nicht bloß als theoretisch nach der Reichs- sowie der Landesverfassung zulässig, sondern selbst als wünschenswert erklärt worden sei. Obleich diese Funktionäre über die dermal im Lande herrschende Meinung nicht ganz im klaren sind, glauben sie doch, daß auf eine unbedingte Annahme des Buchstabens der Reichsverfassung durch den Landtag nicht zu rechnen sei, sondern das Hervortreten von Amendements zu erwarten sei. Nachdem sich bald herausstellte, daß Wien nicht der Ort ist, wo die Obergespäne ein brauchbares Operat über die real vorhandenen Wünsche der Mehrheit des Landes zustandebringen können, || S. 215 PDF || forderte sie der Hofkanzler schließlich auf, adafür Sorge zu tragen, daß die Ansichten hierüber daheim zu Papier gebracht werdena . Mittlerweilen bist in Kroatien ein Programmb über die Modalitäten der Einfügung Kroatiens in die Reichsverfassung veröffentlicht worden. cEs rührt von Bunjevac her undc enthält folgende Punkte: a) Nationalsprache, nationale Behörden; b) volle Landesautonomie über die nicht zum Zentrale gehörigen Angelegenheiten; c) Mitwirkung zum Zustandebringen der Bodenkreditanstalt; d) Zinsengarantie für die projektierte kroatische Eisenbahn; e) Integrität des Dreieinigen Königreichs; f) Einverleibung des Zivilorganismus der Militärgrenze2. dGleich nachd diesem weder logisch gegliederten noch im wichtigsten Punkte b) scharf abgegrenzten Programme eerschien auf Anregung der Obergespäne von Seite der Konservativen ein zweites, systematischer ausgearbeitetes Programme, welches der Hofkanzler in seinen Hauptzügen beleuchtete3. Unter den darin formulierten Begehren erscheinen, wie vorauszusehen, die alten Gravamina wegen Reinkorporierung der Militärgrenze, namentlich Zenggs, des Warasdiner Generalates, dann der zwei Kompanien an der krainerischen Grenze. Wenn auch auf die vollständige Provinzialisierung der Grenze noch nicht eingegangen werden wolle, so sollte doch eine besondere Zivilgerichtsbarkeit für bürgerliche und Straffälle über die nicht zum Militärstand gehörigen Grenzbewohner errichtet werden. Zu diesen Gravaminibus gehört auch die Vereinigung mit Dalmatien, in bezug auf welche übrigens das Ah. Reskript vom 8. November 18614 den Ausdruck der Ah. Geneigtheit, aber auch zugleich die Ah. Andeutung enthält, daß es zunächst von Kroatien abhänge, den Wunsch zur freiwilligen Vereinigung in der Mehrzahl der Dalmatiner entstehen zu lassen. Vielleicht ließe sich das Land Kroatien über diesen Wunsch dadurch beruhigen, daß Dalmatien in politischer Beziehung der kroatischen Hofkanzlei unterstellt und die dortigen Rechtshändel in oberster Instanz dem Septemvirate zu Agram zugewiesen würden. So viel zu den alten Gravaminibus. Zu den ganz neuen Begehren gehört der Wunsch, daß die kroatische Landesverfassung nicht der Beratung und dem Beschlusse des Reichsrates übergeben werde. Se. k. k. Majestät geruhten hierüber Ah. zu bemerken, daß dieses selbstverständlich sei, so wie auch die Verfassungen der im engeren Reichsrate vertretenen Länder nicht zur Kompetenz des letzteren gehören. Ein weiterer Wunsch ist, so fuhr der Hofkanzler fort, auf Absonderung eines eigenen kroatischen Landesbudgets für Justiz- und politische Verwaltung und Unterricht gerichtet. Dieser Gedanke ist durch die || S. 216 PDF || rücksichtslos vorgenommenen Abstriche des Abgeordnetenhauses5 hervorgerufen worden. Man möchte sich gegen künftige Eingriffe in die Landesautonomie von Seite des Reichsrates dadurch schützen, daß fortan nur die sog. Cameralia, wie in vormärzlicher Zeit, als gemeinsame Reichsfinanzangelegenheiten behandelt und dem Lande zur Dekkung seines eigenen Budgets der Ertrag der selbst einzuhebenden direkten Steuern überlassen würde. fGegenwärtig gebenf die direkten Steuern nach Bestreitung der Justiz-, politischen und Unterrichtsauslagen einen Überschuß von etwa 3/4 Million jährlich an dem direkten Steuerertrage von 2,643.000g fl. jährlich. Hofkanzler Mažuranić bedauert lebhaft die Antinomie, welche zwischen der Stellung des kroatischen Landtages und jener des Reichsrates in Beziehung auf das Landesbudget nach den bisherigen Vorgängen entstehet und die endlich unleidlich werden muß, wenn nicht dafür ein Auskunftsmittel gefunden wird, welches dann auch für Ungarn dienen könnte. Er wüßte jedoch hbisher keines anzugeben, wiewohl es ganz gewiß möglich sein muß, dafür eine, den Ländern wie dem Reiche, zusagende Formel zu findenh . Von geringerer Bedeutung in der öffentlichen Meinung ist der Wunsch, daß für Kroatien bei der bevorstehenden konstituierenden Vereinbarung das Recht vorbehalten werden möge, jene besonderen Vorteile, die eventuell Ungarn seinerzeit erhielte, auch für sich in Anspruch zu nehmen. Dieser Vorbehalt soll eigentlich die Agitation der magyarischen Partei paralysieren, welche die Vereinbarung jetzt dadurch vereiteln will, daß sie das Zuwarten bis nach dem Ausgleich mit Ungarn als für Kroatien vorteilhafter darstellt. Man will ferner, daß in Kroatien jede andere ministerielle Aktion als jene der Minister für gemeinsame Angelegenheiten bestimmt ausgeschlossen sehen. Das zielt auf den in Kroatien unpopulären Unterrichtsrat oder einen eventuellen Unterrichtsminister. Se. Majestät der Kaiser geruhten Ah. zu bemerken, es sei gar kein Grund vorhanden, den ohnehin nur beratenden und indirekten Einfluß des Unterrichtsrates auf die kroatischen Studienangelegenheiten zu paralysieren. Nachdem der Polizeiminister gezeigt hatte, daß die höhere Polizei auch in Kroatien nur vom Ministerium mit Erfolg geleitet werden könne, erwiderte der Hofkanzler , daß dieses unbestritten sei und der oben angedeutete Wunsch in das Programm überhaupt wohl nur deswegen aufgenommen worden sei, um dasselbe im ganzen anlockender erscheinen zu lassen. Der Hofkanzler glaubt nach dem Vorausgelassenen, daß es möglich wäre, dermal einen kroatischen Landtag mit einiger Aussicht auf einen für die Zwecke der Regierung günstigen Erfolg abzuhalten. Die Kroaten seien jederzeit loyale Untertanen und nützliche Glieder der österreichischen Völkerfamilie gewesen. Bei entsprechender Führung der fraglichen, unstreitig heiklen Angelegenheit dürfte man das Ziel erreichen oder demselben doch wesentlich näher kommen können. Die Hauptsache ist, daß man eine Gelegenheit zur Vereinbarung eröffne und den Landtag dahin bringe, ientweder Abgeordnete ad hoc zum Reichsrate und zugleich mit dem nötigen Ausgleichsmandat an die Regierung nach Wien auszusenden, oder aber, falls man auch eine ad hoc Beschickung des Reichsrates noch immer perhorreszieren würde, bloß eine Deputation an die Regierung mit dem Ausgleichsantrag abzuordnen. Vor allem sollte das erstere und erst in zweiter Linie das letztere angestrebt werdeni entweder || S. 217 PDF || Abgeordnete ad hoc zum Reichsrate und zugleich mit dem nötigen Ausgleichsmandat an die Regierung nach Wien auszusenden, oder aber, falls man auch eine ad hoc Beschickung des Reichsrates noch immer perhorreszieren würde, bloß eine Deputation an die Regierung mit dem Ausgleichsantrag abzuordnen. Vor allem sollte das erstere und erst in zweiter Linie das letztere angestrebt werden. Was die Zahl der jAbgeordneten (im ersten Falle)j betrifft, könnte man sich kontent zeigen, allenfalls die Bevölkerung der Militärgrenze mit in Anbetracht ziehen, und das Abgeordnetenhaus dürfte dieselben, ohne weitere Konsequenz, wohl in seinen Schoß aufnehmen. Gelingt dieses nicht, so ist doch die Regierung in der Lage, mit der Deputation direkt zu verkehren und die spätere Vereinbarung anzubahnen. Die Divergenzen sind ja nicht so groß, indem selbst die Ultras einer engeren Kommission im Zentrum, wie sie das Diplom vom 20. Oktober 1860 6 vorzeichnete, nicht abgeneigt sind. Gelingt es übrigens nicht, mit dem gegenwärtigen Landtage zu einem befriedigenden Schluß zu kommen, so wird sich der danach folgende gefügiger zeigen.
Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Beratung erklärte man sich allseits einverstanden, daß die Einberufung des kroatischen Landtages vorbereitet werde und man ein Programm über den Vorgang der Regierung auf demselben feststelle. In bezug auf die vom Hofkanzler berührten einzelnen Punkte äußerte der Staatsminister , er wolle von der Frage über die Militärgrenze, welche direkt zwischen der Regierung und dem Lande zu behandeln kommt, heute abstrahieren und sich nur mit den eigentlichen Reichsfragen beschäftigen. Die Aufforderung zur Beschickung des Reichsrates müßte jedenfalls an den Landtag gestellt werden, und man könnte sich sofort mit einer Aussendung von Deputierten ad hoc, wie der Hofkanzler beantragt, zufriedenstellen. Die Schwierigkeiten wegen des Landesbudgets ließen sich dadurch beheben, wenn festgestellt wird, daß die gerichtlichen und politischen Auslagen zwischen dem Landtag und der Regierung vereinbart werden und man die diesfälligen Ziffern ins Reichsbudget ohne weitere Diskussion einstellt. Der Polizeiminister würde in erster Linie nach der ganz verfassungsmäßigen Beschickung des Reichsrates, in zweiter Linie aber nach der Beschickung ad hoc (ut supra) streben, es aber in dritter Linie auch nicht zurückweisen, wenn der Landtag bloß eine Deputation an die Regierung behufs der Vereinbarung entsenden will. Um dies anzubahnen, wären diesbezügliche Propositionen nicht allzu peremtorisch zu stellen. Die Einverleibung der Militärgrenze sei jetzt und wohl noch lange nicht opportun. Die Überweisung der direkten Steuern en bloc zur Bestreitung gewisser Landesauslagen unterliege großen Bedenken, und die Wiedervereinigung Dalmatiens, ja selbst dessen bloß administrative Unterstellung zur kroatischen Hofkanzlei und zum Septemvirat könne wohl nicht ohne reichsrätliche Zustimmung durchgeführt werden. Minister Ritter v. Lasser betrachtet es || S. 218 PDF || kals prinzipielle Grundlage jeder Pertractation, daß der kroatische Landtag die „gemeinschaftliche Beratung gemeinsamer Angelegenheiten“ anerkenne. Praktisch sind drei Abstufungen als durch den nächsten Landtag zulässig zu betrachten. Erstens und vor allem anzustreben Beschickung des Reichsrates ohne Vorbehalt (wie es jetzt Siebenbürgen tat), zweitens Beschickung durch Abgeordnete für diesen Fall (ad hoc) und drittens als das mindest Wünschenswerte, aber noch immer Zulässige, Absendung einer Deputation mit Adresse an die Kronek als prinzipielle Grundlage jeder Pertractation, daß der kroatische Landtag die „gemeinschaftliche Beratung gemeinsamer Angelegenheiten“ anerkenne. Praktisch sind drei Abstufungen als durch den nächsten Landtag zulässig zu betrachten. Erstens und vor allem anzustreben Beschickung des Reichsrates ohne Vorbehalt (wie es jetzt Siebenbürgen tat)7, zweitens Beschickung durch Abgeordnete für diesen Fall (ad hoc) und drittens als das mindest Wünschenswerte, aber noch immer Zulässige, Absendung einer Deputation mit Adresse an die Krone. Die Einführung eines anderen Modus der Behandlung des Landesbudgets lim Sinne des Staatsministersl erscheint ohne Verfassungsänderung möglich, und wird sich der Reichsrat dazum umso leichter herbeilassen, je mehr die Zahl der autonomistischen Abgeordneten in demselben steigt. Dagegen könnte Kroatien eine so weitgehende freie Verfügung mit den direkten Steuern, als man sie dort wünscht, durchaus nicht zugestanden werden. Die Aufhebung der im Provinziale enklavierten Bestandteile der Militärgrenze würde endlich der Minister, seiner individuellen Meinung nach, schon jetzt für angezeigt halten. Se. k. k. Majestät fanden Allerhöchstsich durch diese letzte Äußerung bestimmt, in eine Erörterung der Nachteile einzugehen, welche die Aufhebung des Militärgrenzverbandes in jenen Enklaven für die Finanzen, für die Armee und für die Bevölkerung der übrigen Teile der Monarchie haben würde, da der daraus resultierende plötzliche große Ausfall an der Wehrkraft des Reichs durch Erhöhung der Kontingente hereingebracht werden müßte. Das vorgeschlagene temporäre Auskunftsmittel, die Grenzregimenter aus den zu provinzialisierenden Grenzbezirken heraus- und in andere Länder zu verlegen, wäre unbillig gegen die Mannschaft, nsehr hart für deren Familienn und äußerst lästig für die Finanzen, welche die gesteigerten Auslagen der ausmarschierten Regimenter als Zuwachs bestreiten müßten8.
II. Zusammensetzung und Geschäftsordnung des nächsten kroatischen Landtages
Über eine Ah. Aufforderung wendete sich der kroatisch-slawonische Hofkanzler zu seinen Anträgen über die Zusammensetzung des nächsten Landtages.
Das Wahlgesetz von 18489 bestimmte die Wahl der Deputierten auf 120 für Zivilkroatien allein. Diese Zahl, welche auch relativ zum Lande zu hoch gegriffen ist, bilde einen schwer lenksamen, zu Ausschreitungen geneigten Körper und verursacht auch große Auslagen für Diäten. Nachdem überdies das Wahlgesetz sowie die Geschäftsordnung an Unbestimmtheit leidet, wurde während des letzten Landtages10 eine Kommission zur Ausarbeitung neuer Entwürfe zusammengesetzt. Sie vollendete auch ihre Operate, dieselben kamen jedoch nicht mehr zur Verhandlung im Landtage. || S. 219 PDF || Die Kommission hat ihr Wahlgesetz auf das Prinzip der Interessenvertretung basiert und die Zahl der von den Städten und Bezirken gewählten Abgeordneten auf 81 beschränkt, wozu noch sieben Obergespäne und sieben Bischöfe kommen. Diese Modalität empfiehlt sich nicht bloß durch die vereinbarte Zahl, sondern auch dadurch, daß die magyarenfreundlichen und regierungsfeindlichen Magnaten, sofern sie nicht gewählt werden, ihre Stimmen im Landtage verlieren, und der Hofkanzler glaubt, sich daher für die Vorziehung dieses neuen Wahlgesetzes für den nächsten Landtag aussprechen zu sollen, obgleich Bischof Strossmayer und seine Partei11 sich gegen jede solcheo Oktroyierung erklärt haben. Wenn aber auch die Bestimmungen über die Zusammensetzung des Landtages an sich plausibel sind, so sind doch manche anderen damit zusammenhängende Anordnungen, z. B. die Wahl des Präsidenten durch den Landtag selbst, zur Ah. Genehmigung nicht geeignet. Der Hofkanzler hat daher dieselben sowie die Geschäftsordnung für den Landtag einer genauen Revision unterzogen und gedenkt, über die diesfalls au. zu beantragenden Änderungen die Beschlüsse des Ministerrates einzuholen. In bezug auf die Landtagsvorlagen hält es der Hofkanzler für das beste, deren so wenig als möglich durch die Regierung direkt einbringen zu lassen, sondern die Entwürfe befreundeten Landtagsmitgliedern, sub rosa, zur Einbringung im eigenen Namen mitzuteilen. Diese Taktik hat sich als nützlich erwiesen.
Se. Majestät der Kaiser fanden dagegen keine Ah. Erinnerung zu erheben. Selbstverständlich müßte jedoch die Verfassung vom 26. Februar 1861 12 als Regierungsvorlage eingebracht werden.
III. Repräsentation durch den Ban und die Obergespäne
Der Hofkanzler glaubte bei diesem Anlasse erwähnen zu sollen, daß der Ban seit geraumer Zeit sein Haus geschlossen hat, während es im Regierungsinteresse liegt und den Gewohnheiten des Landes entspricht, daß der Ban nicht bloß während des Landtages, sondern auch außerdem Gastfreundschaft übe.
Se. Majestät der Kaiser geruhten den Hofkanzler Ah. aufzufordern, daß er wegen Anweisung der Funktionszulagen für die Obergespäne einschreite, um den letzteren die Mittel zu gewähren, ein Haus zu führen. Der Polizeiminister äußerte hiebei, er könne nur wünschen, daß die Obergespäne ihre Plätze in jeder Beziehung gehörig ausfüllen13.
IV. Anton Rygers Antrag auf Egalisierung aller Justizeinrichtungen in den Kronländern
Der Antrag von Ryger und Genossen in der Reichsratssitzung am 28. Jänner 1864 14 wegen Egalisierung der Zivil- und Strafgesetzgebung und Gerichtspflege in allen Ländern Österreichs hat in Kroatien lebhafte Besorgnisse hervorgerufen, und wird die vorhandene Abneigung gegen die Beschickung des „zentralisationssüchtigen“ Reichsrates wesentlich vermehren, zumal die Majorität des Hauses denselben unterzeichnet hat. Selbst wenn der Reichsrat den Antrag als nicht opportun zurückweist, wird eine große Beunruhigung und die Besorgnis von späteren Gewaltmaßregeln in dieser Richtung zurückbleiben. Der Hofkanzler bittet daher, die Regierung wolle bei den bevorstehenden reichsrätlichen Verhandlungen über diesen Gegenstand noch bestimmtere Erklärungen abgeben als seinerzeit im Artikel der General-Correspondenz15.
Der Staatsminister erwiderte, er bedauere lebhaft, daß Ryger trotz ernstlicher Abmahnungen diesen Antrag mit dem unzeitigen Eifer eines „dilettierenden Politikers“ eingebracht hat. Ritter v. Schmerling werde dafür sorgen, daß dieser Gegenstand demnächst auf die Tagesordnung des Abgeordnetenhauses gebracht werde, und er werde sich dann mit aller Entschiedenheit gegen eine solche Alterierung der Grundprinzipien unserer Verfassung erklären. Minister v. Lasser zweifelt nicht, daß der gedachte Antrag im Abgeordnetenhause werde pdadurch beseitiget werden, daß er gar keinem Ausschusse zur Beratung zugewiesenp werde. Die 80 Unterzeichner desselben überlegten nicht die Tragweite desselben, sondern pflegten nur einem von ihnen praktisch empfundenen oder doch theoretisch anerkannten Bedürfnisse, und die meisten standen im Wahn, der Regierung damit einen Dienst zu leisten. Die von der Regierung zu gebende Erklärung wird sie unschwer umstimmen.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten es für nötig zu erklären, daß ein solcher beruhigender Schritt geschehe16.
V. Abstrich beim kroatischen Justizetat für 1864
Nachdem der Bericht der reichsrätlichen Differenzausgleichungskommission über den Staatsvoranschlag für 1864 den 3. d. M. im Abgeordnetenhause verhandelt und über den Abstrich beim kroatischen Justizetat neuerdings abgestimmt werden wird, ersuchte der Hofkanzler , es wolle ministeriellerseits die Beseitigung der Reduktion kräftig bevorwortet werden17.
Minister Ritter v. Lasser bemerkte, es sei wenig Aussicht auf einen günstigen Beschluß im Abgeordnetenhause und selbst im Herrenhause sei die Stimmung der fraglichen Post gegenüber keine sehr freundliche18.
|| S. 221 PDF || Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät Ah. zu befehlen, daß die detaillierte Ausarbeitung des Programms, dann der Wahl- und Geschäftsordnung für den Landtag, sohin deren Beratung in Angriff genommen werde19.
Wien, 5. Februar 1864. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 20. Februar 1864. Empfangen 21. Februar 1864. Erzherzog Rainer.